Abmahnung Christian Kaiser durch Nesselhauf Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Herr Christian Kaiser, vertreten durch die Nesselhauf Rechtsanwälte, hat mit Schreiben vom 29.04.2022 eine Abmahnung aussprechen lassen. Der Abgemahnte halte den Text einer Biografie zum Abruf bereit, der als Sprachwerk gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UrhG Urheberrechtsschutz genieße.

 

Christian Kaiser sei der Urheber des streitgegenständlichen Sprachwerkes. Indem der Abgemahnte das Werk ohne Zustimmung von Christian Kaiser öffentlich zugänglich mache, verletzte er diese Rechte fortdauernd. Gefordert wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bis zum 06.05.2022, 15:00 Uhr. Ebenfalls wird Auskunft verlangt und der Abgemahnte soll erklären, dass er Herrn Christian Kaiser Schadensersatz in Höhe einer fiktiven Lizenzgebühr für die rechtswidrige Nutzung des Werkes zahlen werde. Abmahnkosten werden in Höhe von 973,66 EUR (Streitwert 10.000 EUR) verlangt.

 

Gegen Zahlung eines pauschalen Betrages iHv. 1.200 EUR bis zum 11.05.2022 könnte die Sache im Vergleichswege insgesamt erledigt werden, heißt es.

Abmahner: Christian Kaiser

 

Vertreter des Abmahners: Nesselhauf Rechtsanwälte

 

Gegenstand der Abmahnung: Text einer Biografie (Sprachwerk)

 

Stand: 04/2022

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Händler wehrt sich gegen negative Amazon Bewertung

Negative Amazon Bewertung erhalten?

Ein Amazon Verkäufer wurde von seinem Kunden negativ bewertet. Diese Bewertung nahm der Händler zum Anlass, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der gegen die abgegebene Bewertung vorgehen sollte.

 

Natürlich dürfen Kunden sowohl positive als auch negative Kauferlebnisse mit Händlern im Rahmen einer Online-Bewertung der Öffentlichkeit, insbesondere über die Bewertungsfunktion bei Amazon mitteilen. Dies ist natürlich nur unter der Voraussetzung zulässig, dass die aufgestellte Tatsachenbehauptung auch der Wahrheit entspricht.

 

Vorliegend sei diese Voraussetzung jedoch nicht erfüllt. Der Angeschriebene wurde daher vom Händler zunächst zur Löschung aufgefordert, was jedoch nicht geschah.

 

Negative Amazon Bewertung löschen 

Gemäß § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB analog bestünde ein Anspruch des Händlers gegen den Kunden auf Beseitigung der von diesem abgegebenen auf unwahren Tatsachen basierenden negativen Bewertung geschaffenen Zustands fortdauernder Rufbeeinträchtigung.

 

Es wird eine Frist zur Löschung gesetzt und Kosten von 235,80 EUR geltend gemacht.

 

Sie wurden negativ von Ihrem Kunden bewertet?

Wehren Sie sich dagegen. Es ist längst nicht jede Bewertung rechtmäßig. Schützen Sie Ihren guten Ruf.

 

Sie haben jemanden negativ bewertet und werden jetzt zur Löschung aufgefordert?

Ich vertrete sowohl Händler, als auch natürlich Kunden. Auch Händler verhalten sich nicht immer korrekt und haben in berechtigten Fällen auch eine negative Bewertung verdient. Ab tatsächlich ein Löschungsanspruch besteht, muss im konkreten Einzelfall geprüft werden. Gern helfe ich Ihnen.

 

Lesen Sie auch:

Copytrack GmbH Berechtigungsanfrage / Unautorisierte Bildnutzung (keine Abmahnung)

Gegenstand des Schreibens

Über die Copytrack GmbH hatte ich bereit 07/2019 berichtet. Jetzt liegt mir eine Berechtigungsanfrage vom 29.04.2022 vor. In dem Schreiben heißt es, dass die Copytrack GmbH im Namen eines Ihrer Kunden, dessen Lizenz- und Bildrechte, beschränkt auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, handle. Im Ausland würden dies lokale Anwaltspartner übernehmen. Der Kunde habe die Copytrack GmbH informiert, dass der Angeschriebene ein Bild offensichtlich ohne Erlaubnis verwende. Der Kunde habe die Copytrack GmbH daher mi der Aufklärung, Verwaltung der Bildrechte und gegebenenfalls der Durchsetzung einer etwaigen Urheberrechtsverletzung beauftragt, heißt es. Bilder seien urheberrechtlich geschützt und Verletzungen seien nach nationalem und internationalem Recht verfolgbar.

 

Der Angeschriebene wird aufgefordert, eine gültige Lizenz zur Verwendung des Bildmaterials durch Vorlage eines Kaufnachweises, sowie aller weiterer Lizenzinformationen vorzulegen. Als Frist für die Antwort wird der 06.05.2022 genannt.

 

Sofern keine Lizenz vorliegt, läge vermutlich eine Urheberrechtsverletzung vor und der Angeschriebene wäre zu Schadensersatz verpflichtet.

 

In dem mir vorliegenden Schreiben wird der Schadensersatz mit 300 EUR beziffert. Die Kosten für die Bildlizenz (gültig für 1 jahr ab Kaufdatum) betragen 321 Euro. Bis zum 27.05.2022 ist die Zahlung fällig.

Post von: Copytrack GmbH

 

Vertreter: niemand – die Betroffenen werden direkt von der Copytrack GmbH angeschrieben

 

Gegenstand des Schreibens: Bildnutzung

 

Stand: 04/2022

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplettes Schreiben übermitteln

Senden Sie mir  bitte das komplette Schreiben per E-Mail oder Fax zusammen mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie die Unterlagen z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Unterlagen natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe die Unterlagen

Sobald mir Ihre Unterlagen vorliegen, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Ist die Forderung / der Vorwurf überhaupt berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrem Fall. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf das Schreiben reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Fall. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Garantiewerbung – Können für eine Abmahnung Kosten verlangt werden?

Das „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ ist bekanntlich am 02.12.2020 in Kraft getreten. Bis dahin wurden meiner Erfahrung nach sehr viele kostenpflichtige Abmahnungen wegen Garantieangaben ausgesprochen. Angaben wie „3 Jahre Garantie“ sind unzulässig, wenn nicht zugleich der Inhalt der Garantie und/oder alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, angegeben werden.

 

Aber wie ist die Rechtslage nach dem 02.12.2020?

Können für die Abmahnung auch jetzt noch Kosten verlangt werden?

 

Gemäß § 13 Absatz 4 Nr. 1 UWG ist der Anspruch auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen ausgeschlossen bei im elektronischen Geschäftsverkehr oder in Telemedien begangenen Verstößen gegen gesetzliche Informations- und Kennzeichnungspflichten. Die Informationspflichten sind in § 312d BGB geregelt, dessen Absatz 1 lautet:

 

„Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ist der Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher nach Maßgabe des Artikels 246a des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu informieren.“

 

Es wird sodann auf Artikel 246a EGBGB verwiesen. In Artikel 246a EGBGB sind in § 1 die Informationspflichten geregelt. Danach ist der Unternehmer nach § 312d Absatz 1 BGB verpflichtet, dem Verbraucher gegebenenfalls Informationen über das Bestehen und die Bedingungen von Garantien zur Verfügung zu stellen. Die fehlenden Garantieangaben stellen demnach einen Verstoß gegen gesetzliche Informationspflichten dar. Abmahnkosten könnten daher gemäß § 13 Absatz 4 Nr. 1 UWG gar nicht mehr von einem Abmahner verlangt werden, oder etwa doch?

 

Argumentation der Abmahner: Verstoß gegen §§ 5, 5a UWG

Da die Abmahner natürlich weiterhin Geld mit Abmahnungen verdienen wollen begründen diese eine angebliche Kostenerstattungspflicht unter Verweis auf die §§ 5, 5a UWG. Es läge eine irreführende geschäftliche Handlung gemäß § 5 Absatz 1 Nr. 7 UWG vor. Die Vorschrift lautet:

 

Eine geschäftliche Handlung ist irreführend, wenn sie unwahre Angaben enthält oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über folgende Umstände enthält:

 

 

7. Rechte des Verbrauchers, insbesondere solche auf Grund von Garantieversprechen oder Gewährleistungsrechte bei Leistungsstörungen.

 

Ob ein Gericht dieser Argumentation der Abmahner folgen würde, kann ich momentan (Stand 09.05.2022) nicht abschätzen. Urteile gibt es dazu derzeit leider keine. Jedenfalls sind mir keine bekannt. Falls Ihnen Urteile bekannt sind, melden Sie sich doch bitte bei mir.

 

Informationspflichtverletzungen weiterhin kostenpflichtig abmahnbar

Auch fehlende Widerrufsbelehrungen könnten auf diese Weise weiterhin kostenpflichtig abgemahnt werden. Das wollte der Gesetzgeber ja eigentlich gerade unterbinden, um Massenabmahner zu stoppen.

 

Ich bin gespannt, wie die Gerichte dazu urteilen werden. Gern halte ich Sie informiert.

 

Abmahnung Thomas Babel durch Karsten Ludolph Rechtsanwalt

Abmahner: Thomas Babel

 

Vertreter des Abmahners: Karsten Ludolph Rechtsanwalt

 

Gegenstand der Abmahnung: Registrierung bei LUCID, Verpackungsgesetz

 

Vorwurf: keine Registrierung bei der LUCID

 

Eine Unterlassungserklärung wird bis zum 06.05.2022 gefordert und Kosten iHv. 818,20 EUR bis zum 10.05.2022.

 

Stand: 04/2022 (Abmahnung vom 25.04.2022)

 

 

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Computerspiel Tropico 6 durch NIMROD Rechtsanwälte

Abmahner: Kalypso Media Group GmbH

 

Vertreter des Abmahners: NIMROD Rechtsanwälte Bockslaff Kupferberg GbR

 

Gegenstand der Abmahnung: Computerspiel „Tropico 6“

 

Vorwurf: öffentliche Zugänglichmachung des Computerspiels „Tropico 6“

 

Eine Unterlassungserklärung wird bis zum 28.04.2022 gefordert. Durch Zahlung eines Vergleichsbetrages iHv. 850 EUR könne die Sache erledigt werden.

 

Stand: 04/2022

 

 

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.