neue Preisangabenverordnung (PAngV) tritt am 28.05.2022 in Kraft

Es tritt zum 28.05.2022 die neue Preisangabenverordnung (PAngV) in Kraft. Wer möchte kann diese hier einsehen. In der Preisangabenverordnung ist bekanntlich die Verpflichtung zur Grundpreisdarstellung geregelt.

 

Fehlende oder unzureichende Grundpreisangaben haben in der Vergangenheit oftmals zu teuren Abmahnungen geführt. Wer jetzt nicht handelt, der muss auch künftig mit Abmahnungen rechnen.

 

Was ändert sich bei Grundpreisen ab dem 28.05.2022?

 

Gesetzeslage bis zum 27.05.2022

Bis zum 27.05.2022 ist § 2 Abs. 3 Satz 2 Preisangabenverordnung maßgeblich. Darin heißt es:

 

„Bei Waren, deren Nenngewicht oder Nennvolumen üblicherweise 250 Gramm oder Milliliter nicht übersteigt, dürfen als Mengeneinheit für den Grundpreis 100 Gramm oder Milliliter verwendet werden.“

 

Bei dieser Vorschrift sprechen Juristen von einer sogenannten „Kann“-Regelung, weil auch nach der bisherigen Gesetzeslage eine Grundpreisangabe unter Bezug auf die Mengeneinheit 1 Kilogramm oder 1 Liter erlaubt ist.

Gesetzeslage ab dem 28.05.2022

Ab dem 28.05.2022 ändert sich die Mengeneinheit für die Angabe des Grundpreises (§ 5 Preisangabenverordnung – neue Fassung). Die Vorschrift lautet:

 

„Die Mengeneinheit für den Grundpreis ist jeweils 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter der Ware.“

 

Die bislang bestehende Option, einen Grundpreis auch mit der Einheit 100 ml oder 100 g anzugeben, gibt es ab dem 28.05.2022 grundsätzlich nicht mehr.

 

Ausnahme:

Diese Möglichkeit gilt gemäß § 5 Abs. 2 PAngV (neue Fassung) nur noch bei nach Gewicht oder nach Volumen angebotener sogenannter „loser Ware“, worunter unverpackte Ware, die durch den Unternehmer in Anwesenheit der Verbraucher, durch die Verbraucher selbst oder auf deren Veranlassung abgemessen wird, verstanden wird.

 

Online kann aber gar keine lose Ware angeboten werden!

 

Beachten Sie ab dem 28.05.2022 daher unbedingt folgendes:

Bei grundpreispflichtigen Artikeln ist die Angabe von 100 g oder 100 ml ab dem 28.05.2022 unzulässig. 

 

Achtung: Grundpreisangabe kann jetzt auf einmal erforderlich sein!

 

Auch künftig muss ein Grundpreis dann nicht angegeben werden, wenn ein Produkt in einer Grundpreiseinheit angeboten wird.

 

Beispiel: Wird 1 Kilogramm oder 1 Liter eines Produktes angeboten, dann entspricht der Gesamtpreis dem Grundpreis, welcher in 1 Kilogramm oder 1 Liter anzugeben ist.

 

Da die Mengeneinheiten 100 g oder 100 ml ab dem 28.05.2022 wegfallen, muss dann jetzt auch bei diesen Produkten ab dem 28.05.2022 ein Grundpreis angegeben werden, was bisher nicht der Fall war.

 

Sind Ihre Produkte überhaupt betroffen?

Nur bei Waren, die dem Verbraucher in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden ist neben dem Gesamtpreis auch der Grundpreis anzugeben.

 

Stellen Sie sich folgende Frage: Biete ich Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche an?

 

Lautet die Antwort „nein“, dann müssen Sie auch keinen Grundpreis angeben.

Lautet Ihre Antwort „Ja“, so ist folgendes zu beachten:

 

Der Grundpreis ist unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar anzugeben. Beide Preise (Gesamtpreis und Grundpreis) sollten auf einen Blick wahrgenommen werden können.

 

Mein Hinweis an Sie:

Bisher wurde es als unzureichend angesehen, wenn der Grundpreis erst in der allgemeinen Produktbeschreibung genannt wurde, welche nur über ein Anklicken des Produkts erreicht werden konnte. Geben Sie den Gesamt- und Grundpreis am besten so auf einer Bildschirmseite an, dass der Kunde zur Ansicht des Grundpreises nicht erst scrollen oder auch nicht erst einen Link anklicken muss.

 

Hinweis zu eBay:

Das Landgericht Hamburg hat vor einiger Zeit in einem Urteil vom 24.11.2011 (Az.: 327 O 196/11) entschieden, dass der Grundpreis bei gewerblichen Verkäufen bereits auf der Angebotsübersicht angegeben werden müsse. Es reiche nicht aus, den Grundpreis erst in der Artikelbeschreibung zu nennen. Diese Rechtsansicht halte ich auch heute noch für richtig.

 

Bei eBay haben Sie in den jeweiligen Kategorien leider nicht immer die Möglichkeit, den Grundpreis direkt unter dem Gesamtpreis anzeigen zu lassen. Ich rate Ihnen dann, den Grundpreis z.B. direkt zu Beginn mit in der Überschrift zu nennen, damit dieser mit dem Gesamtpreis auf einem Blick wahrnehmbar ist. Geben Sie den Grundpreis nicht erst am Ende der Artikelüberschrift an, weil es dann passieren kann, dass dieser in der eBay Galerieansicht nicht angezeigt wird. Eine Angabe des Grundpreises in der Artikelbeschreibung genügt meiner Rechtsansicht nach nicht, weil es dann am Merkmal der klaren Erkennbarkeit scheitern könnte.

Im Onlinehandel müssen Grundpreise wie folgt angeben werden:
  • Weniger als 100 Liter, 50 Kilogramm, 100 Meter: Grundpreis pro 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter
  • 100 Liter und mehr, 50 Kilogramm und mehr, 100 Meter und mehr: für den Grundpreis ist die Mengeneinheit zu verwenden, die der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht

 

Auf die Angabe des Grundpreises kann verzichtet werden, wenn dieser mit dem Gesamtpreis identisch ist (§ 4 Absatz 1 Satz 2 Preisangabenverordnung – neue Fassung).

Ausnahmen

weitere Ausnahmen (§ 4 Absatz 3 Preisangabenverordnung – neue Fassung), bei denen eine Grundpreisangabe nicht erforderlich ist, beispielsweise bei:

 

  • Waren, die über ein Nenngewicht oder ein Nennvolumen von weniger als 10 g oder 10 ml verfügen
  • Waren, die verschiedenartige Erzeugnisse enthalten, die nicht miteinander vermischt oder vermengt sind
  • Kau- und Schnupftabak mit einem Nenngewicht bis 25 g
  • kosmetischen Mitteln, die ausschließlich der Färbung oder Verschönerung der Haut, des Haares oder der Nägel dienen
  • Parfums und parfümierte Duftwässer, die mindestens 3 Volumenprozent Duftöl und mindestens 70 Volumenprozent reines Ethylalkohol enthalten

Riskieren Sie keine Abmahnung. Lassen Sie sich besser von mir beraten.

 

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!

 

Abmahnung Fa. Blanken Küchenmesser & mehr Import Ltd. durch Christian Schleinkofer Rechtsanwalt

Abmahner: Fa. Blanken Küchenmesser & mehr Import Ltd.

 

Vertreter des Abmahners: Christian Schleinkofer Rechtsanwalt

 

Gegenstand der Abmahnung: Kochmesser unter der Bezeichnung „Japanisches Profimesser“

 

Vorwurf: die angebotenen Messer seien nicht in allen wesentlichen Herstellungsschritten in Japan gefertigt worden

 

Eine Unterlassungserklärung wird bis zum 02.05.2022 gefordert und Kosten iHv. 1.501,19 EUR bis zum 05.05.2022.

 

Stand: 04/2022

 

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Manfred Jakobin durch Achim Böth Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Herr Manfred Jakobin, vertreten durch Rechtsanwalt Achim Böth, hat gegenüber einem eBay-Verkäufer mit Schreiben vom 06.04.2022 eine Abmahnung ausgesprochen. Unter anderem bei eBay würden von Herrn Manfred Jakobin Waren zum Kauf angeboten. Seine Angebote würden sich an private Endverbraucher richten, heißt es in der Abmahnung.

 

Der Abgemahnte wurde bei eBay in großem Umfang Tonträger zum Kauf anbieten, jedoch als privater Anbieter, obwohl sein Verkaufsverhalten als gewerblich zu qualifizieren sei. Für eine Gewerblichkeit würden die Bewertungen des Abgemahnten sprechen. Im letzten Jahr habe dieser 558 Bewertungen als Verkäufer erhalten. Die Anzahl der Bewertungen läge bei insgesamt 3.825. Da der Abgemahnte regelmäßig und vermehrt Tonträger zum Kauf anbiete, sei er als gewerblicher und nicht als Privater Verkäufer einzustufen.

 

Zu der Abgrenzung von privatem und gewerblichem Handel habe ich hier ausführlich berichtet.

 

Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung: 20.04.2022

 

Abmahnkosten werden nach einem Gegenstandswert von 10.000 EUR, mithin 973,66 Euro inklusive Mehrwertsteuer, verlangt.

 

Zahlungsfrist: 20.04.2022

Abmahner: Manfred Jakobin

 

Vertreter des Abmahners: Achim Böth Rechtsanwalt

 

Gegenstand der Abmahnung: Privatverkäufe bei eBay (Sortiment Tonträger)

 

Stand: 04/2022

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Schreiben von Dimitri Nestoroudis durch Gereon Sandhage Rechtsanwalt

Gegenstand des Schreibens

Rechtsanwalt Gereon Sandhage hat mit Schreiben vom 12.04.2022 im Auftrag von Herrn Dimitri Nestoroudis einen eBay-Verkäufer angeschrieben. Im Betreff heißt es: „Rechtswidriges Anbieten von Luftballons

 

Ein Testkauf habe ergeben, dass das vom Angeschriebenen vertriebene Produkt nicht verkehrsfähig sei. Das Produkt erfülle nicht die Kennzeichnungsvorschriften für Bedarfsgegenstände, insbesondere nach § 32 Abs. 1 Nr. 8 LFBG iVm. § 9 BedGgstV sowie Anlage 7 der BedGgstV. Nach den gesetzlichen Vorgaben dürften Luftballons gewerbsmäßig nur dann vertrieben werden, wenn auf der Verpackung der Warnhinweis „Zum Aufblasen eine Pumpe verwenden!“ deutlich sichtbar, unverwischbar, leicht lesbar und in deutscher Sprache angegeben sei.

 

Beim Angeschriebenen fehle beim erworbenen Testkaufprodukt dieser Warnhinweis. Daher dürfe das Produkt nicht am Markt bereitgestellt werden. Bis zum 20.04.2022 soll der Angeschriebene den Verkauf von Luftballons ohne ausreichende Kennzeichnung einstellen.

 

Im Wege eines Vergleichsangebotes wird der Angeschriebene aufgefordert, 453,87 EUR an Rechtsanwalt Gereon Sandhage bis zum 27.04.2022 zu bezahlen.

Post von: Dimitri Nestoroudis

 

Vertreter: Gereon Sandhage Rechtsanwalt

 

Gegenstand des Schreibens: Warnhinweis bei Luftballons „Zum Aufblasen eine Pumpe verwenden!“

 

Stand: 04/2022

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplettes Schreiben übermitteln

Senden Sie mir  bitte das komplette Schreiben per E-Mail oder Fax zusammen mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie die Unterlagen z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Unterlagen natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe die Unterlagen

Sobald mir Ihre Unterlagen vorliegen, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Ist die Forderung / der Vorwurf überhaupt berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrem Fall. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf das Schreiben reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Fall. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA durch Lentze Stopper Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Mit Schreiben vom 07.04.2022 haben die Rechtsanwälte Lentze Stopper im Auftrag des 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA eine Abmahnung ausgesprochen. Es geht um Tickets für Spiele des 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA, die über eBay-Kleinanzeigen angeboten wurden. Der Verkauf der Tickets über eBay-Kleinanzeigen entspricht nicht den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Tageskarten bzw. für den Erwerb und die Nutzung der Dauerkarte des 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA.

 

Gegenstand der Abmahnung ist daher der mit gesicherten Beweismitteln belegbare Vorwurf, dass der Abgemahnte ein Ticket der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA für deren Spiel gegen FSV Mainz 05 über die nicht autorisierte Schwarzmarktplattform eBay Kleinanzeigen mit der Artikelnummer XXXX eingestellt und/oder verkauft und dadurch nachfolgend aufgeführte Rechte und ATGB-Bestimmungen verletzt wurden:

 

– Keine Abbildung der ATGB
– Öffentliches Anbieten von Tickets bei eBay Kleinanzeigen

 

Aufgrund der Rechtsverletzungen, die der Abgemahnte wegen seiner Ticket-Angebote auf eBay Kleinanzeigen begangen habe, habe die 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA gegen den Abgemahnten Ansprüche auf Unterlassung, Freistellung von den angefallenen Rechtsverfolgungskosten, Auskunft über den Umfang der Rechtsverletzung, Zahlung einer Vertragsstrafe.

 

Eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird bis zum 22.04.2022, 18:00 Uhr gefordert.

 

Pauschale Schadensersatzforderung: 250,00 EUR

 

Zahlungsfrist: 22.04.2022

Abmahnung 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA

 

wegen Ticketverkauf über eBay-Kleinanzeigen

 

vertreten durch Rechtsanwälte Lentze Stopper

 

Stand: 04/2022

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Shafa Mahmud durch Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Frau Shafa Mahmud, vertreten durch die Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte, hat mit Schreiben vom 07.04.2022 eine Abmahnung ausgesprochen. Es geht um mehrere Fotografien von Schmuck.

 

Frau Shafa Mahmud beauftrage regelmäßig einen professionellen Fotografen eines Fotostudios aus ihrer Stadt, für sie Fotografien ihrer Waren zu fertigen, heißt es in der Abmahnung. Die streitgegenständlichen Bilder seien Teil dieser Aufträge. Über die so erstellten Bilder habe Frau Shafa Mahmud vertraglich eine Exklusivlizenz vereinbart, die unter anderem auch die Vervielfältigung (§ 16 UrhG) und die öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) umfasse.

 

Eine Unterlassungserklärung wird bis zum Donnerstag, den 21. April 2022 gefordert.

 

Auskunft wird bis zum 25.04.2022 gefordert

 

Rechtsanwaltskosten werden nach einem Gegenstandswert von 36.000 EUR, mithin 1.751,80 EUR brutto, gefordert

Abmahner: Frau Shafa Mahmud

 

Vertreter des Abmahners: Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte

 

Gegenstand der Abmahnung: Urheberrechtsverstoß an Lichtbildern

 

Stand: 04/2022

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.