Bottega Veneta S.r.l. Abmahnung wegen Ohrringmodell „Drop“ durch bocklegal Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Über eine Abmahnung vom Modehaus Bottega Veneta S.r.l. hatte ich hier bereits berichtet. Jetzt liegt mir eine weitere Bottega Veneta Abmahnung vom 22.09.2025 vor. Es geht um Nachahmungen des Ohrringmodells „Drop“. Bottega Veneta lässt sich auch hier durch die bocklegal Rechtsanwälte vertreten.

 

Das Ohrringmodell ,,Drop“

Das Ohrringmodell „Drop“ zählt zu den sehr bekannten Ohrringmodellen von Bottega Veneta. Erschienen ist das Ohrringmodell im Jahre 2022. Der Ohrring gleicht einem gekrümmten Tropfen. Die tropfenförmige Gestaltung äußert sich dergestalt, dass eine schmal beginnende und längliche Form zunehmend in eine Art Kugelform übergeht, heißt es in der Abmahnung. Es läge eine Art einseitig zulaufende Kugel vor, wobei der Abschluss der schmalen Stelle abgerundet ist. Es befinden sich mehrere Abbildungen in der Abmahnung.

 

Testkauf beim Abgemahnten

Der Abgemahnte Händler soll fast identische Nachahmungen des Ohrringmodells angeboten haben. Dies verletzte die Rechte von Bottega Veneta. Es wird ein Anspruch auf Unterlassung, Auskunftserteilung, Anerkennung der Schadenstragungspflicht, Vernichtung sowie auf Erstattung der entstandenen Rechtsverfolgungskosten geltend gemacht.

 

Die Fristen in der Abmahnung

Bis zum 29.09.2025 soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben werden.

 

Die Auskunftserteilung und Rechnungslegung, die Anerkennung der Schadenstragungspflicht dem Grunde nach, die Verpflichtung zum Rückruf der beanstandeten Waren und die Entfernung dieser aus den Vertriebswegen, die Zustimmung zur Herausgabe der beanstandeten Waren an einen
Gerichtsvollzieher sowie den Ausgleich der Rechtsanwaltskosten (Streitwert 100.000 EUR, 2.362,91 EUR) soll bis zum 06.10.2025 erfolgen.

 

Vertretung durch erfahrenen Fachanwalt ratsam

Allein sollten Sie sich nicht um die Sache kümmern. Das Kostenrisiko ist viel zu hoch! Zudem lässt sich Bottega Veneta von hochspezialisierten Experten vertreten. Stellen Sie durch meine Beauftragung Waffengleichheit her.

 

Gehen Sie besser auf Nummer sicher und lassen Sie sich von mir beraten.

Abmahnung Bottega Veneta S.r.l.

wegen unzulässiger Verkauf von Nachahmungen des Ohrringmodells „Drop“

vertreten durch bock legal Partnerschaft von Rechtsanwälten mbH

Stand: 09/2025

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Muss ich durch KI erstellte Videos kennzeichnen? Pflicht ab dem 02.08.2026

Erstellen Sie Videos, die von künstlicher Intelligenz (KI) erzeugt wurden? Falls ja, dann sollten Sie sich bereits jetzt mit dem Thema Transparenzverpflichtung befassen. Gewisse KI generierte Inhalte müssen ab dem 02.08.2026 eindeutig als solche gekennzeichnet werden. In diesem Beitrag geht es um KI generierte Videos und die Frage ob und falls ja, wie Videos gekennzeichnet werden müssen.

 

Müssen durch KI erstellte Videos gekennzeichnet werden?

Ab dem 02.08.2026 müssen gewisse Inhalte, darunter auch Videos so gekennzeichnet werden, dass erkennbar ist, dass diese maßgeblich von Künstlicher Intelligenz erstellt wurden. Die KI-Kennzeichnungspflicht gilt aber nur für KI generierte Videos, bei denen es sich um sogenannte Deepfakes handelt. Ein Deepfake ist zum Beispiel ein mit künstlicher Intelligenz (KI) erzeugter und manipulierter Videoinhalt, welcher echten Personen, Orten, Gegenständen, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und einer natürlichen Person fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen würde. Deepfakes können täuschend echt wirken.

 

Wenn Sie also eine KI Anwendung einsetzen, um Videos zu erzeugen bei denen es sich um Deepfakes handelt, dann unterliegen Sie der KI Kennzeichnungspflicht und müssen offenlegen, dass Ihre Videos künstlich erzeugt wurden.

 

In meinen KI generierten Videos blende ich daher am oberen Rand den Hinweis „Dieses Video wurde durch KI erstellt.“ ein.

 

Wie sind durch KI erstellte Videos zu kennzeichnen?

Sie müssen offenlegen, dass Ihr Video künstlich erzeugt oder manipuliert wurde. Sie können das so wie ich machen, oder z.B. schreiben: „KI generiertes Video„, oder „künstlich erzeugtes Video„, oder „Dieses Video ist künstlich erzeugt worden.“ .

 

Wichtig: Sie müssen die Information den betroffenen natürlichen Personen spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion oder Exposition in klarer und erkennbarer Weise zur Verfügung stellen. Die Informationen müssen den geltenden Anforderungen an die Zugänglichkeit entsprechen. Einen Hinweis, der zum Beispiel erst am Ende eines Videos eingeblendet wird, halte ich für nicht ausreichend.

 

Ab wann besteht die Pflicht zur Kennzeichnung?

Ab dem 02.08.2026 gilt: Wer Inhalte veröffentlicht, die maßgeblich von künstlicher Intelligenz erstellt wurden, muss dies klar kennzeichnen!

 

Sie müssen also ab dem 02.08.2026 bei der Verwendung von KI bei der Erzeugung von Videos z.B. gegenüber YouTube Nutzern die Kennzeichnungs- und Informationspflichten nach der KI Verordnung beachten.

 

Sollte man nicht jetzt schon mit der Kennzeichnung beginnen?

Also ich kennzeichne meine Videos bereits jetzt schon. Wäre ich an Ihrer Stelle, dann würde ich dies auch tun. Unklar ist, wie mit Videos umzugehen ist, die bis zum 02.08.2026 durch KI erstellt worden sind. Müssen diese eventuell nachträglich gekennzeichnet werden? Wäre Ihnen überhaupt ein Nachweis über das Erstellungs- bzw. Veröffentlichungsdatum Ihrer Videos möglich?

 

Am besten Sie kennzeichnen Ihre Videos jetzt schon.

 

Abmahnungen drohen bei Missachtung

Einen Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht als gesetzliche Informationspflicht halte ich in jedem Falle für wettbewerbswidrig. Die Transparenzpflicht dient dem Schutz der Verbraucher. Mitbewerber und Verbände könnten eine Abmahnung aussprechen.

 

Die EU-Verordnung selbst sieht bei einem Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht aktuell keine Sanktionen vor. Ich gehe aber davon aus, dass der deutsche Gesetzgeber Verstöße sanktionieren wird.

 

Wo findet sich die gesetzliche Grundlage dafür?

Die Grundlage findet sich im Gesetz über künstliche Intelligenz (EU Artificial Intelligence Act, kurz: EU AI Act) in der Verordnung (EU) 2024/1689 vom 13.06.2024 (Art. 50 des EU AI Act).

 

 

 

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Abmahnung Ochsenbraterei Haberl OHG durch LDM Rechtsanwälte wegen Verkauf einer Tischreservierung zum Oktoberfest 2025

Gegenstand der Abmahnung

Das Oktoberfest 2025 steht kurz bevor. Eine Tischreservierung zum Oktoberfest nehmen viele Besucher vor. Aber wie sieht es aus, wenn man die gebuchte Tischreservierung dann doch selbst nicht nutzen möchte. Darf man diese einfach über das Internet zum Verkauf anbieten?

 

Klare Antwort: NEIN!

 

Eine Tischreservierung darf nur auf autorisierten Verkaufsplattformen verkauft werden. Portale wie Kleinanzeigen sind ausweislich der Reservierungsbedingungen unzulässig. Sollten Sie gegen die Reservierungsbedingungen verstoßen, dann droht eine Abmahnung.

 

Ochsenbraterei Haberl OHG Abmahnung

Die Ochsenbraterei Haberl OHG, vertreten durch die LDM Rechtsanwälte aus Heidelberg, hat mit Schreiben vom 12.09.2025 eine Abmahnung aussprechen lassen, weil jemand eine Tischreservierung für eine Veranstaltung in der Festhalle der Ochsenbraterei Haberl OHG auf dem Oktoberfest 2025 über das Portal Kleinanzeigen zum Verkauf angeboten hatte.

 

Der abgemahnte Anbieter habe die Tischreservierung außerhalb der offiziellen Zweitmarktfunktionalität der Ochsenbraterei Haberl OHG auf einer nicht autorisierten Internet-Verkaufsplattform entgeltlich zum Weiterverkauf angeboten, was einen Verstoß gegen die Reservierungsbedingungen darstelle.

 

Die Fristen und Forderung in der Abmahnung

Bis zum 26.09.2025 soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben werden. Anwaltskosten von rund 80 EUR werden erst dargelegt, dann aber angeboten, den Vorgang durch eine pauschale Zahlung von 450 EUR erledigen zu können. Bei den 450 EUR handelt es sich um eine Vertragsstrafe, die hier aufgrund des Verstoßes gegen die Reservierungsbedingungen angemessen sei. Anwaltskosten würden also bei fristgerechter Zahlung nicht anfallen.

 

Nutzen Sie jetzt meine kostenlose Ersteinschätzung!

Abmahnung Ochsenbraterei Haberl OHG

wegen unzulässiger Verkauf einer Tischreservierung

vertreten durch LDM Rechtsanwälte

Stand: 09/2025

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Harley-Davidson Motor Company, Inc., vertr. d. Epic Legal Rechtsanwälte, wegen Markenverletzung

Gegenstand der Abmahnung

Sie haben eine Harley-Davidson Abmahnung erhalten? Mir liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Harley-Davidson Motor Company, Inc. vom 12.09.2025, vertreten durch die Epic Legal Rechtsanwälte vor. Abgemahnt wurde ein eBay Verkäufer, welcher unter anderem Aufnäher angeboten hatte.

 

viele Markenregistrierungen der Harley-Davidson Motor Company, Inc.

Die Harley-Davidson Motor Company verfügt über diverse Unionsmarkenregistrierungen. Der Abmahnung sind Auszüge aus der Datenbank des EUIPO beigefügt. Die vom Abgemahnten eBay-Verkäufer angebotenen Aufnäher würden die Rechte von Harley Davidson verletzen, da es sich um offensichtliche Fälschungen handle, heißt es im Abmahnschreiben.

 

Die Fristen in der Harley Davidson Abmahnung

Bis zum 22.09.2025, 12:00 Uhr soll einerseits eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben und zudem Auskunft erteilt werden. Kosten werden nach einem Streitwert von 500.000 EUR verlangt. Eine 1,5 Geschäftsgebühr wurde bei der Berechnung zugrunde gelegt. 5.951,55 EUR werden gefordert. Frist für die Zahlung ist der 29.09.2025.

 

Vertretung durch erfahrenen Fachanwalt ratsam

Allein sollten Sie sich nicht um die Sache kümmern. Das Kostenrisiko ist viel zu hoch! Zudem lässt sich Harley Davidson von hochspezialisierten Experten auf dem Gebiet den Markenrechts vertreten. Stellen Sie durch meine Beauftragung Waffengleichheit her.

 

Gehen Sie besser auf Nummer sicher und lassen Sie sich von mir beraten.

Abmahnung Harley-Davidson Motor Company, Inc.

wegen Markenverletzung

vertreten durch Epic Legal PartG mbH Rechtsanwälte

Stand: 09/2025

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Markenrechtliche Abmahnung Johannes Herb, vert. d. HKMW Rechtsanwälte (Bearbeiter: Malte Mörger)

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine markenrechtliche Abmahnung von Herrn Johannes Herb vom 14.09.2025, vertreten durch die HKMW Rechtsanwälte vor.

 

In der Abmahnung heißt es, dass Herr Herb Inhaber der beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Registernummer 302022116869  eingetragenen Wortmarke „3DHERB“ sei. Die Marke genieße Schutz unter anderem für die Waren „Zubehör, Ersatzteile, angepasste Schutzhüllen und Halter für elektronische Geräte“ (Klasse 09) sowie weitere Waren und Dienstleistungen der Klassen 07,08, 21,40 und 42. Die Marke werde zudem von Herrn Herb geltungserhaltend benutzt.

 

Abgemahnt wird ein eBay-Verkäufer, welcher sein Produkt mit einer sehr ähnlichen Bezeichnung angeboten hat (vorliegend „3D Herb“). Die angebotene Ware falle in den Schutzbereich der Marke. Das vom abgemahnten Verkäufer benutzte Zeichen sei der Marke von Herrn Herb hochgradig ähnlich. Die einzige Abweichung bestünde in der Einschiebung eines Leerzeichens und einer abweichenden Groß-/Kleinschreibung, heißt es im Abmahnschreiben.

 

Der eBay-Verkäufer verletze aufgrund der Verwendung des streitgegenständlichen Zeichens für identische bzw. hochgradig ähnliche
Waren die Markenrechte von Herrn Herb.

 

Bis zum 29.09.2025 soll einerseits eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben und zudem Auskunft erteilt werden. Kosten werden nach einem Streitwert von 50.000 EUR verlangt. Frist für die Zahlung ist der 06.10.2025.

Abmahnung Johannes Herb

wegen Markenverletzung

vertreten durch HKMW Rechtsanwälte (Bearbeiter Malte Mörger)

Stand: 09/2025

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Und wieder eine Abmahnung von Michael Staudinger

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung von Michael Staudinger vom 11.09.2025, vertreten durch die Heldt Zülch Rechtsanwälte vor. Hier hatte ich über die Abmahnungen von Herrn Staudinger schon berichtet. Es geht auch hier um den Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzanspruch. 200 EUR Schadensersatz werden geltend gemacht und Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 5.200 EUR, mithin 558,20 EUR gefordert.

 

Bis zum 23.09.2025 soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben werden. Frist für die Zahlung ist der 30.09.2025.

 

Die Unterlassungserklärung wird oftmals auf die leichte Schulter genommen und voreilig unterzeichnet. In der auch hier geforderten Unterlassungserklärung heißt es:

„es künftig zu unterlassen, das nachfolgende Lichtbild im Internet öffentlich zugänglich zu machen…“

Wann liegt ein öffentliches Zugänglichmachen vor?

Das wissen viele Betroffene gar nicht. Ist das Bild nach Abgabe einer Unterlassungserklärung noch öffentlich zugänglich, so droht eine neue Abmahnung und eine Vertragsstrafe! Öffentlich zugänglich wäre das Bild dann noch, wenn es über die Internetseite z.B. noch abrufbar wäre.

 

Ist Ihnen das klar?

 

Viele löschen das betroffene Bild einfach aus dem Beitrag der betroffenen Webseite und denken dann, sie hätten alles erledigt. Auch wenn das Bild nicht mehr in dem Beitrag sichtbar ist, so ist es dennoch solange auffindbar und erreichbar, bis Sie die Bilddatei auch vom Server unwiderruflich gelöscht haben! Vergessen Sie das, droht die nächste Abmahnung und eine Vertragsstrafe, denn die Auffindbarkeit stellt ein öffentliches Zugänglich machen im Sinne von § 19a UrhG dar.

 

Was anfangs nach einer simplen Bildabmahnung aussieht, kann sich leider schnell zu einer Kostenfalle entwickeln.

 

Problem Google Cache & andere Suchmaschinentreffer:

Sehr oft vergessen es Betroffene, sich auch zum Beispiel um die Löschung etwaiger Google-Treffer zu kümmern. Häufig sind die Internetseiten von Google indexiert und werden in der Suche angezeigt. Im Cache befinden sich dann auch häufig noch die abgemahnten Bilder. Werden diese bei Google eingeblendet, stellt dies auch ein öffentliches Zugänglichmachen dar. Es droht dann die zweite Abmahnung mit Vertragsstrafe.

 

Weitere Informationen zum öffentlichen Zugänglichmachen finden Sie hier.

 

Rechtssicherheit durch fundierte anwaltliche Beratung

Gehen Sie besser auf Nummer sicher und lassen Sie sich von mir beraten.

 

Abmahnung Michael Staudinger

wegen Urheberrechtsverletzung an Lichtbild

vertreten durch Rechtsanwälte Heldt Zülch

Stand: 09/2025

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.