Abmahnung Optik im Turm GmbH durch Frank-Thomas Bienko Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Optik im Turm GmbH, vertreten durch Hans-Peter Riddering, durch Rechtsanwalt Frank-Thomas Bienko aus Saarbrücken vom 14.02.2015 vor. Die Optik im Turm GmbH vertreibt nach Ausführungen in der Abmahnung über das Internet neben optischen Produkten unter der Marke „Sparhai“ auch Filtermattensets, wobei sich die Preise aus dem gewerblichen Umfang der Tätigkeit errechnen, insbesondere unter Hinzurechnung der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer und unter Inkaufnahme der gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.

 

Dem Abgemahnten wird nunmehr zur Last gelegt, selbst seit geraumer Zeit gleichartige Produkt über die Verkaufsplattform eBay als Privatverkäufer zu vertreiben, obwohl der Umfang seiner Tätigkeit, verwiesen auf die erhaltenen Bewertungen, als gewerblich einzustufen sei.

 

Optik im Turm GmbH Abmahnung was tun?

 

Allein schon durch die von Steuerbelastung und Gewährleistungsrisiko unbelasteter Preisgestaltung, verschaffe der Abgemahnte sich einen rechtswidrigen Vorteil. Dies müsse die Optik im Turm GmbH sich nicht gefallen lassen. Nach den weiteren Ausführungen in dem Abmahnschreiben sei das Handeln des Abgemahnten unlauter. Er wird aufgefordert, es ab sofort zu unterlassen, Lutfiltermatten im Privatverkauf über eBay anzubieten. Zudem wird die Abgabe einer dem Abmahnschreiben beigelegten strafbewehrten Unterlassungserklärung bis zum 26.02.2015 gefordert.

 

Damit keine Missverständnisse aufkommen, weißt Rechtsanwalt Bienko darauf hin, dass die Optik im Turm GmbH nichts dagegen habe, dass der Abgemahnte offen als gewerblicher Verkäufer auftreten und mit steuerlicher Anmeldung in einem fairen Wettbewerb mit der Abmahnerin eintritt. Wenn die Unterlassungserklärung jedoch nicht rechtzeitig abgegeben wird, habe der Abgemahnte damit zu rechnen, gerichtlich belangt zu werden.

 

Die Kosten dieser Abmahnung werden dem Abgemahnten gesondert mitgeteilt. Weitere Ausführungen über die Kosten und deren Erstattungsverpflichtung werden nicht gemacht.
Abmahnung Optik im Turm GmbH

 

Mit der beigelegten vorformulierten Unterlassungserklärung würde der Abgemahnte sich dazu verpflichten, es zu unterlassen, Filtermatten im Internet auf der Plattform eBay oder auf anderen Plattformen unter Anmeldung als Privatverkäufer anzubieten. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ab dem 01.03.2015 würde er sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 € an die Optik im Turm GmbH verpflichten.

 

Die sehr knapp gefasste Abmahnung füllt keine 2 Seiten und außer der vorformulierten Unterlassungserklärung sind keiner Ausdrücke oder ähnliches zu Beweiszwecken beigelegt.

Abmahner: Optik im Turm GmbH

Vertreter des Abmahners: Rechtsanwalt Frank-Thomas Bienko

Stand: 02/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung The Gillette Company, USA durch FPS Rechtsanwälte & Notar

Gegenstand der Abmahnung

Abmahner der mir vorliegenden Abmahnung vom 11.02.2015 ist die The Gillette Company aus der USA. Diese gehört zur Procter & Gamble Gruppe. Ausgesprochen wurde die Abmahnung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Echart Haag, tätig in der Kanzlei FPS Fritze Wicke Seeling Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB.

 

Grund der Beauftragung sei folgender:

 

Die The Gillette Company sei ein Konzern, der neben vielen weiteren Produkten auch elektrische Haushalts- und Kleingeräte des persönlichen Bedarfs herstellt und vertreiben lässt. Zu diesen Produkten gehören insbesondere auch elektrische Zahnbürsten und die dazugehörigen Aufsteckbürsten, z.B. das Modell „Oral-B Precision“ oder „Oral-B MicroPulse“. Sie sei Inhaberin mehrerer registrierter Designs für Zahnbürstenaufsätze. So sei beispielsweise das europäische Design RCD 000366968-001 auf die The Gillette Company registriert. In dem Abmahnschreiben wird dieses Aufsteckbürstendesign zur Verdeutlichung abgebildet.

 

The Gillette Company Abmahnung was tun

 

Der Abmahnerin sei über das Hauptzollamt Dresden mitgeteilt worden, dass der Abgemahnte in großem Umfang Aufsteckbürsten nach Deutschland eingeführt habe. Nach Überprüfung habe die The Gillette Company feststellen müssen, dass es sich hierbei um ein designverletzendes Produkt handelt, das ohne Einwilligung der The Gillette Company hergestellt und in den Verkehr gebracht wurde. Es handle sich um eine identische Nachahmung.

 

Dem Inhaber eines registrierten Designs stünde ein Unterlassungsanspruch gegen einen Dritten zu, der ohne Zustimmung eine Designnachahmung herstellt, gebraucht, anbietet, in den Verkehr bringt, einführt, ausführt und zu den genannten Zwecken besitzt. Da der Abgemahnte die geschmacksmusterverletzenden Aufsteckbürsten eingeführt habe, stünde der The Gillette Company entsprechender Unterlassungsanspruch ihm gegenüber zu.

 

Abmahnung The Gillette Company Hilfe

 

Zudem habe die The Gillette Company Ansprüche auf Auskunft und Rechnungslegung, sowie Schadensersatz und Vernichtung der streitgegenständlichen Bürstenteile. Der Abgemahnte wird dazu aufgefordert, eine beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung bis zum 19.02.2015 abzugeben. Innerhalb der gleichen Frist habe er eine weitere Erklärung abzugeben, wonach er die Schadensersatzverpflichtung dem Grunde nach anerkennt. Zudem erwartet die FPS Rechtsanwaltskanzlei eine Erklärung darüber, dass die im Besitz befindlichen Aufsteckbürsten zum Zwecke der Vernichtung kostenlos an die The Gillette Company herausgegeben werden.

 

Bezüglich des Auskunftsanspruchs wird der Abgemahnte aufgefordert, unter Vorlage jeweiliger Belege, Namen und Anschriften von Herstellern, Lieferanten und/oder anderen Vorbesitzer, gewerblichen Abnehmern und Angebotsempfänger sowie Menge der hergestellten, ausgelieferten, erhaltenden oder bestellten Bürstenteile und Einkaufsmenge, Einkaufszeiten, Einkaufspreise, Gestehungskosten, Verkaufsmenge, Verkaufszeiten und Verkaufspreise insbesondere Umsatz und Gewinn sowie Art und Umfang der betriebenen Werbung zu erteilen.

 

Der Abgemahnte sei weiterhin dazu verpflichtet, die durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Diese wurden nach einem Gegenstandswert von 30.000,00 € berechnet und belaufen sich somit auf insgesamt 1.141,90 €. Bis zum 26.02.2015 sei der Betrag auf das Kanzleikonto anzuweisen. Sollte der Abgemahnte einen oder mehrere der geltend gemachten Ansprüche nicht erfüllen, so wird Rechtsanwalt Haag der The Gillette Company raten, ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.

Abmahner: The Gillette Company 

Vertreter des Abmahners: FPS Fritze Wicke Seeling Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB.

Gegenstand der Abmahnung: Parallelimporte von Rasierklingen

Stand: 02/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Wettbewerbsrecht der Frau Nora Lange vertreten durch Rechtsanwälte Richard & Kempcke (internetrecht-rostock.de)

Gegenstand der Abmahnung

Frau Nora Lange, vertreten durch Rechtsanwälte Richard & Kempcke (www.internetrecht-rostock.de), hat eine ebay Verkäuferin abmahnen lassen. Es dreht sich im Prinzip alles um die Widerrufsbelehrung. Im Einzelnen:

 

– falsche Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechtes

– Widersprüchliche Information zum Beginn der Widerrufsfrist

– fehlerhafte Belehrung über den Beginn der Widerrufsfrist

– fehlerhafte Information über die Frist für die Rückgewähr von Zahlungen

– fehlende Information über das Muster-Widerrufsformular

 

Die Abgemahnte hat jetzt bis zum 7.4.15, 12 Uhr Zeit, zu reagieren. Die Kosten der Abmahnung belaufen sich auf 413,90 EUR, was einem Gegenstandswert von 5.000 EUR entspricht. Diese Abmahnkosten sind aus meiner Sicht nicht überhöht. Ganz im Gegenteil. Teilweise werden von Gerichten, wie dem Landgericht Bochum, für falsche Widerrufsbelehrungen Gegenstandswerte von 15.000 EUR festgesetzt.

 

Das gefährliche an der Abmahnung ist aber eher die vorformulierte Unterlassungserklärung. In dieser heißt es unter Ziffer 2:

 

„für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen obige Unterlassungsverpflichtung an die Unterlassungsgläubigerin eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe in das billige Ermessen der Unterlassungsgläubigerin gestellt wird und im Streitfalle seitens der Unterlassungsschuldnerin in die Überprüfung durch das zuständige Landgericht gestellt werden kann.“

 

Landgerichte sind erst ab 5.001 EUR zuständig. Im Falle eines Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung wäre daher eine Vertragsstrafe von mindestens 5.001 EUR fällig. Daher bitte absolute Vorsicht!

Abmahner: Frau Nora Lange

Vertreter des Abmahners: Rechtsanwälte Richard & Kempcke (internetrecht-rostock.de)

Grund der Abmahnung: eine falsche Widerrufsbelehrung

Stand: 31.3.2015

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Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung MDCN Distribution, Richard Löffler

Gegenstand der Abmahnung

Abmahnung MDCN Distribution, Richard Löffler erhalten? Im Namen der MDCN Distribution, Richard Löffler, erhielt ein Onlineshop-Betreiber eine Abmahnung, da er wettbewerbswidrig Produkte der Marke „TRAP“ vertrieben haben soll, ohne Lizenzinhaber zu sein.

Abmahnung MDCN Distribution, Richard Löffler

wegen: angebliche Markenrechtsverletzung der MarkeTRAP

Stand: 3/2015

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Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Thomas Mielke – webandmore

Gegenstand der Abmahnung

Haben Sie eine Abmahnung von Thomas Mielke – webandmore bekommen? Eine schutzrechtliche Abmahnung erhielt ein Onlineshop-Betreiber, weil dieser die Unternehmenskennzeichnung „webandmore“ genutzt haben soll.

Abmahnung Thomas Mielke

Grund der Abmahnung: vermeintliche Schutzrechtsverletzung an der Unternehmenskennzeichnung „webandmore“

Stand: 4/2015

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Kai Burghart

Gegenstand der Abmahnung

Abmahnung Kai Burghart erhalten? Onlineshophändler wurden von Kai Burghart wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen durch Verwechslungsgefahr mit der Marke „The Russian“ abgemahnt. Machen Sie keine Experimente, sondern lassen Sie sich fachmännisch beraten.

Abmahnung Kai Burghart

wegen vermeintlicher Markenrechtsverletzung „The Russian

Stand: 4/2015

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Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

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Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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