Abmahnung Frau Marita Amrath durch Rechtsanwalt Oliver Spies

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Firma Imexi, Inhaberin Marita Amrath, aus Mönchengladbach vom 02.02.2015 vor. Diese wurde durch Rechtsanwalt Oliver Spies ausgesprochen. Die Abmahnerin vertreibt über die Verkaufsplattform eBay Waren aus dem Bereich Business & Industrie wie z.B. Reizstromgeräte und Stimulatoren an private Endverbraucher. Der Abgemahnte vertreibe gleichfalls Waren aus diesem Bereich über eBay.

 

Abmahnung Marita Amrath (Firma Imexi) erhalten?

 

Es sei nunmehr durch die Abmahnerin festgestellt worden, dass der Abgemahnte in seinen Angeboten gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoße. Er habe die Verbraucher nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise über das Widerrufsrecht belehrt. Der Abgemahnte habe weder über die Fristen und Bedingungen zur Ausübung des Widerrufsrechtes, die Anschrift, die Widerrufsfolgen noch über das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts belehrt. Zudem fehle die vorgeschriebene Muster-Widerrufsbelehrung, die er als Verkäufer dem Verbraucher zur Verfügung zu stellen hat.

 

Des weiteren sei der Abgemahnte verpflichtet, den Verbraucher vor Abgabe von dessen Vertragserklärung klar und verständlich über die einzelnen technischen Mittel, die zu einem Vertragsschluss führen zu unterrichten. Hinzu komme seine Verpflichtung, darüber zu belehren, ob der Vertragstext nach Vertragsschluss gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist und wie dieser mit den zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung erkennen und berichtigen kann. Dies habe der Abgemahnte unterlassen, weshalb ihm nunmehr ein Verstoß gegen das Verbraucherschutzrecht und ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht zur Last gelegt wird.

 

Marita Amrath Abmahnung durch Oliver Spies Rechtsanwalt

 

In dem Abmahnschreiben wird der Abgemahnte zudem gerügt, es unterlassen zu haben, in seinen Angeboten einen Hinweis auf das Bestehen des gesetzlichen Mängelhaftungsrechts zu hinterlassen. Insoweit komme er seiner Informationspflicht nicht nach.

 

Auf das Batteriegesetz habe der Abgemahnte auch nicht hingewiesen. Gem. § 18 BattG haben Verkäufer von Batterien bzw. Geräten die Batterien enthalten, ihren Kunden darauf hinzuweisen, dass Batterien nach Gebrauch an die Verkaufsstelle unentgeltlich zurückgegeben werden können, dass der Endverbraucher zur Rückgabe der Altbatterien gesetzlich verpflichtet sei und welche Bedeutung das Symbol nach § 17 Abs. 1 und die Zeichen nach § 17 Abs. 1 haben.

 

Auch ein Verstoß gegen die Informationspficht nach § 5 TMG habe die Firma Imexi feststellen müssen. Der Abmahner belehre den Verbraucher nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form über seine Identität. Nach § 5 TMG sind neben den Angaben zum Vor- und Nachnamen, die Anschrift sowie eine Angabe, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglicht, einschließlich Adresse der elektronischen Post, zu hinterlegen. Die Angabe einer Telefonnummer gehöre nunmehr ebenfalls in die Pflichtangaben, so die Ausführungen des Rechtsanwalts Spies.

 

Garantiewerbung wird abgemahnt

 

Zudem werbe der Abgemahnte mit dem Hinweis „direkt vom Hersteller mit 3 Jahren Garantie“. Diese Erklärung genüge jedoch nicht den gesetzlichen Anforderungen. Es fehle ein Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie darauf, dass die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers durch die Garantie nicht eingeschränkt werden. Ferner fehle die Angaben zum Inhalt und Geltendmachung der Garantie, insbesondere den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers.

 

Aufgrund der Verstöße stünden der Firma Imexi Unterlassungsansprüche zu. Um die Wiederholungsgefahr auszuschließen, bestehe die Firma Imexi auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bis zum 16.02.2015. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung wird dem Abmahnschreiben beigefügt.

 

Zudem sei der Abgemahnte zur Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten verpflichtet. Diese berechnet Rechtsanwalts Oliver Spies nach einem Gegenstandswert von 15.000,00 €. Der zu zahlende Betrag beläuft sich somit auf 865,00 €. Dieser Betrag ist bis zum 18.02.2015 zu zahlen.

 

Die Abmahnung erstreckt sich über 7 Seiten und die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung füllt nochmals ganze 3 Seiten.

Abmahner:Marita Amrath

Vertreter des Abmahners: Rechtsanwalt Oliver Spies

Gegenstand der Abmahnung: Widerrufsbelehrung

Stand: 02/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung L’Oréal S.A. vertreten durch Lubberger Lehment Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine markenrechtliche Abmahnung der L’Oréal S.A. vom 11.02.2015 vor. Ausgesprochen wurde diese von Lubberger Lehment Rechtsanwälte, Kanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz, aus Berlin. Die L’Oréal S.A. stellt her und vertreibt Parfumprodukte u.a. unter der Gemeinschaftsmarke EU 000504282 „Armani“. Als Lizenznehmerin sei sie von der Markeninhaberin ermächtigt, die Rechte aus der Marke geltend zu machen.

 

L’Oréal S.A. Abmahnung erhalten

 

Aufgrund ihrer Marktbeobachtung sei die L’Oréal S.A. auf das umfangreiche Parfumangebot des Abgemahnten auf www.eBay.de aufmerksam geworden. Der Abgemahnte biete dort unter anderem Parfums mit den Bezeichnungen „Armani Code Pour Homme“ und „Armani Aqua di Giola“ an. Nach den Ausführungen in dem Abmahnschreiben führte die L’Oréal S.A. einen Testkauf durch und erwarb ein Produkt mit der Bezeichnung „Armani Aqua di Giola“. Bei der sodann erhaltenen Ware handle es sich um eine Fälschung. Dies sei bereits daran erkennbar, dass die Abmahnerin diese Parfums nicht in einer, wie von dem Abgemahnten angegeben, 33ml-Abfüllung auf den Markt bringt.

 

Der Verkauf von Parfumfälschungen mit der Bezeichnung „Armani“ verletze die Markenrechte gem. Art. 9 Abs. 1 GMV. Die L’Oréal S.A. macht daher als Lizenznehmerin gegenüber dem Abgemahnten markenrechtliche Abwehransprüche geltend. Rechtsanwälte Lubberger Lehment weisen zudem darauf hin, dass der Verkauf von Fälschungen strafbar sei und die L’Oréal S.A. sich einen Strafantrag vorbehält.

 

Abmahnung L’Oréal S.A. was tun?

 

Der Abgemahnte wird zur Abgabe einer der Abmahnung beigelegten Unterlassungserklärung bis zum 25.02.2014 aufgefordert. Bei der Jahreszahl 2014 handelt es sich sicherlich schlichtweg um einen Tippfehler. Sollte der Abgemahnte bis zur gesetzten Frist keine unterzeichnete Erklärung abgeben, werde die Kanzlei Lubberger Lehment der Abmahnerin dringend empfehlen, den Unterlassungsanspruch gerichtlich geltend zu machen.

 

Gemäß § 19 MarkenG stünde der L’Oréal S.A. des weiteren ein Auskunftsanspruch zu. Innerhalb der selben Frist wird der Abgemahnte zur Auskunftserteilung aufgefordert. Die Auskunft habe unter Vorlage von aussagekräftigen Rechnungen und Lieferbelege, aus denen Namen und Anschrift der Vorlieferanten hervorgehen, zu erfolgen. Zudem sei der Umfang, in dem die Fälschungen verkauft wurden, unter Angabe von Umsatz und des erzielten Gewinns, zu beziffern.

 

Nach Erteilung der geforderten Auskunft werde die L’Oréal S.A. ihren Schadensersatzanspruch gegenüber dem Abgemahnten beziffern und einfordern. Bereits jetzt fordert die Abmahnerin eine Erklärung, dass der Abgemahnte den Schadensersatzanspruch dem Grunde nach anerkennt.

 

Abmahnung Lubberger Lehment Rechtsanwälte

 

Sodann fordert die Kanzlei Lubberger Lehment die Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten aufgrund dieser Abmahnung. Diese belaufen sich auf 1.531,90 € und wurden anhand eines Gegenstandswertes von 50.000,00 € berechnet. Auch für die Zahlung dieser Forderung gelte die bereits genannte Frist bis zum 25.02.2014. Die der Abmahnung beigelegten Unterlassungserklärung würde den Abgemahnten bei Unterzeichnung verpflichten, es zukünftig bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu zahlenden Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € zu unterlassen, in der Europäischen Union im geschäftlichen Verkehr Parfumprodukte, die ohne Zustimmung der Markeninhaberin mit der Marke Armani gekennzeichnet sind, anzubieten, zu vertreiben und in den Verkehr zu bringen.

 

Rechtsanwältin Friederike Funk hat die 3-seitig Abmahnung unterzeichnet. Die Rechtsanwaltskanzlei Lubberger Lehment hat ihren Sitz in Berlin und eine Zweigstelle in Hamburg. Insgesamt besteht die Sozietät aus 6 Partnern und weiteren 6 angestellten Rechtsanwälten. Unter www.lubbergerlehment.com findet man sie auch im Internet.

Abmahner: L’Oréal S.A.

Vertreter des Abmahners: Lubberger Lehment Rechtsanwälte

Stand: 02/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Zdenek Gavel

Gegenstand der Abmahnung

Im Auftrag des Herrn Zdenek Gavel sprach eine Kanzlei unter dem 11.02.2015 eine Abmahnung aus. Diese Abmahnung wurde mir zur Einsichtnahme vorgelegt. Herr Zdenek Gavel bietet über die Verkaufsplattform eBay sowie unter www.autotime24.de Waren aus dem Bereich KFZ-Teile. Der Abmahner verkaufe ebenfalls über eBay gleichartige bzw. identische Ware. Der Abmahner habe nunmehr bei Preisvergleichen mit der Konkurrenz feststellen müssen, dass der Abgemahnte innerhalb seiner Angebote unzulässige Klauseln verwendet und damit gegen die gesetzlichen Vorschriften verstoße.

 

Zdenek Gavel Abmahnung was tun

 

Die Rechtsanwälte führen die Verstöße beispielhaft anhand einer Angebotsgestaltung des Abgemahnten aus, weisen jedoch darauf hin, dass auch die weiteren Angebote fehlerhaft sind und umfangreich dokumentiert wurden. Der Abgemahnte habe bei seinem Angebot die Klausel „Achtung aufgrund der hohen Laufleistung wird der Motor ohne jegliche Garantie und Gewährleistung verkauft.“ Nach den Ausführungen in der Abmahnung sei ein solcher Gewährleistungsausschluss rechtswidrig. Gem. § 475 Abs. 2 BGB kann die Gewährleistungsfrist für Neuwaren nicht unter zwei Jahre und für Gebrauchsware nicht unter einem Jahr verkürzt und insbesondere nicht ausgeschlossen werden. Sonderbestimmungen für besonders alte oder intensiv genutzte Ware, hier Motor mit hoher Laufleistung, sehe das Gesetz nicht vor, sodass die pauschale Klausel des Abgemahnten nach den Ansichten des Abmahners unwirksam sei.

 

Abmahnung Zdenek Gavel durch eine Kanzlei

 

Zudem habe der Abgemahnte versäumt, den zwingend erforderlichen Hinweis zum Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts zu hinterlegen. Gerade bei Verkauf von gebrauchten Waren sei dieser Hinweis von hoher Relevanz, da die gesetzliche Gewährleistung hier abweichend von der sonst üblichen Praxis auf nur 1 Monate beschränkt werden kann.

 

Des weiteren genüge die vom Abgemahnten hinterlegte Widerrufsbelehrung nicht den Anforderungen des Art. 246 Abs. 3 EGBGB. Demnach muss die Widerrufsbelehrung deutlich gestaltet sein. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass seine Widerrufsbelehrung für einen durchschnittlichen Verbraucher nur mit Mühe lesbar sei, weil eine Untergliederung des Textes fehle. Es werde nicht deutlich, dass unter der Überschrift „Widerrufsrecht“ auch Ausführungen zu den Widerrufsfolgen gemacht werden.

 

Sodann wird das Fehlen des Muster-Widerrufsformulars gerügt. Zwar weise der Abgemahnte auf dieses Formular hin, stelle es dem Verbraucher jedoch dann nicht zur Verfügung.

 

Schlussendlich komme der Abgemahnte auch seiner Mitteilungspflichten aus den § 312i Abs. 1 Nr. 2 BGB iVm Art. 246c Nr 2 EGBGB nicht nach. Er informiere nicht darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von ihm gespeichert werde und ob dieser dem Kunden zugänglich ist. Diese Information sei für den Käufer jedoch wesentlich, da bei eBay die abgeschlossenen Verkäufe nach 90 Tagen vom Server gelöscht werden. Häufig sind in den Angeboten Garantieangaben und Zusicherungen verborgen, sodann sich der Käufer nur durch eigene Absicherung des Angebotes schützen kann.

 

Unterlassungsansprüche

 

Aufgrund dieser Verstöße stehen dem Abmahner Zdenek Gavel Unterlassungsansprüche zu. Er verlangt mit vorliegender Abmahnung, dass der Abgemahnte sich durch Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung verpflichtet, die Verstöße auch in Zukunft zu unterlassen. Ein Entwurf einer solchen Erklärung wird der Abmahnung beigelegt. Als Frist zur Abgabe dieser Erklärung wird der 20.02.2015, 12:00 Uhr genannt. Eine Fristverlängerung werde angesichts der Eilbedürftigkeit nicht gewährt.

 

Der Abgemahnte habe zudem dem Abmahner die Kosten dieser Abmahnung zu erstatten. Der zugrunde gelegte Gegenstandswert beträgt 20.000,00 €. Demnach verlangt der Abmahner die Erstattung eines Betrages in Höhe von 984,60 €. Als Zahlungsfrist wird der 27.02.2015 gesetzt.

 

Mit der beigefügten Unterlassungserklärung würde der Abgemahnte sich, neben der Verpflichtung zur Unterlassung, zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichten.

Abmahner: Zdenek Gavel 

Gegenstand der Abmahnung: Widerrufsbelehrung

Stand: 02/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Optik im Turm GmbH durch Frank-Thomas Bienko Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Optik im Turm GmbH, vertreten durch Hans-Peter Riddering, durch Rechtsanwalt Frank-Thomas Bienko aus Saarbrücken vom 14.02.2015 vor. Die Optik im Turm GmbH vertreibt nach Ausführungen in der Abmahnung über das Internet neben optischen Produkten unter der Marke „Sparhai“ auch Filtermattensets, wobei sich die Preise aus dem gewerblichen Umfang der Tätigkeit errechnen, insbesondere unter Hinzurechnung der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer und unter Inkaufnahme der gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.

 

Dem Abgemahnten wird nunmehr zur Last gelegt, selbst seit geraumer Zeit gleichartige Produkt über die Verkaufsplattform eBay als Privatverkäufer zu vertreiben, obwohl der Umfang seiner Tätigkeit, verwiesen auf die erhaltenen Bewertungen, als gewerblich einzustufen sei.

 

Optik im Turm GmbH Abmahnung was tun?

 

Allein schon durch die von Steuerbelastung und Gewährleistungsrisiko unbelasteter Preisgestaltung, verschaffe der Abgemahnte sich einen rechtswidrigen Vorteil. Dies müsse die Optik im Turm GmbH sich nicht gefallen lassen. Nach den weiteren Ausführungen in dem Abmahnschreiben sei das Handeln des Abgemahnten unlauter. Er wird aufgefordert, es ab sofort zu unterlassen, Lutfiltermatten im Privatverkauf über eBay anzubieten. Zudem wird die Abgabe einer dem Abmahnschreiben beigelegten strafbewehrten Unterlassungserklärung bis zum 26.02.2015 gefordert.

 

Damit keine Missverständnisse aufkommen, weißt Rechtsanwalt Bienko darauf hin, dass die Optik im Turm GmbH nichts dagegen habe, dass der Abgemahnte offen als gewerblicher Verkäufer auftreten und mit steuerlicher Anmeldung in einem fairen Wettbewerb mit der Abmahnerin eintritt. Wenn die Unterlassungserklärung jedoch nicht rechtzeitig abgegeben wird, habe der Abgemahnte damit zu rechnen, gerichtlich belangt zu werden.

 

Die Kosten dieser Abmahnung werden dem Abgemahnten gesondert mitgeteilt. Weitere Ausführungen über die Kosten und deren Erstattungsverpflichtung werden nicht gemacht.
Abmahnung Optik im Turm GmbH

 

Mit der beigelegten vorformulierten Unterlassungserklärung würde der Abgemahnte sich dazu verpflichten, es zu unterlassen, Filtermatten im Internet auf der Plattform eBay oder auf anderen Plattformen unter Anmeldung als Privatverkäufer anzubieten. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ab dem 01.03.2015 würde er sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 € an die Optik im Turm GmbH verpflichten.

 

Die sehr knapp gefasste Abmahnung füllt keine 2 Seiten und außer der vorformulierten Unterlassungserklärung sind keiner Ausdrücke oder ähnliches zu Beweiszwecken beigelegt.

Abmahner: Optik im Turm GmbH

Vertreter des Abmahners: Rechtsanwalt Frank-Thomas Bienko

Stand: 02/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung The Gillette Company, USA durch FPS Rechtsanwälte & Notar

Gegenstand der Abmahnung

Abmahner der mir vorliegenden Abmahnung vom 11.02.2015 ist die The Gillette Company aus der USA. Diese gehört zur Procter & Gamble Gruppe. Ausgesprochen wurde die Abmahnung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Echart Haag, tätig in der Kanzlei FPS Fritze Wicke Seeling Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB.

 

Grund der Beauftragung sei folgender:

 

Die The Gillette Company sei ein Konzern, der neben vielen weiteren Produkten auch elektrische Haushalts- und Kleingeräte des persönlichen Bedarfs herstellt und vertreiben lässt. Zu diesen Produkten gehören insbesondere auch elektrische Zahnbürsten und die dazugehörigen Aufsteckbürsten, z.B. das Modell „Oral-B Precision“ oder „Oral-B MicroPulse“. Sie sei Inhaberin mehrerer registrierter Designs für Zahnbürstenaufsätze. So sei beispielsweise das europäische Design RCD 000366968-001 auf die The Gillette Company registriert. In dem Abmahnschreiben wird dieses Aufsteckbürstendesign zur Verdeutlichung abgebildet.

 

The Gillette Company Abmahnung was tun

 

Der Abmahnerin sei über das Hauptzollamt Dresden mitgeteilt worden, dass der Abgemahnte in großem Umfang Aufsteckbürsten nach Deutschland eingeführt habe. Nach Überprüfung habe die The Gillette Company feststellen müssen, dass es sich hierbei um ein designverletzendes Produkt handelt, das ohne Einwilligung der The Gillette Company hergestellt und in den Verkehr gebracht wurde. Es handle sich um eine identische Nachahmung.

 

Dem Inhaber eines registrierten Designs stünde ein Unterlassungsanspruch gegen einen Dritten zu, der ohne Zustimmung eine Designnachahmung herstellt, gebraucht, anbietet, in den Verkehr bringt, einführt, ausführt und zu den genannten Zwecken besitzt. Da der Abgemahnte die geschmacksmusterverletzenden Aufsteckbürsten eingeführt habe, stünde der The Gillette Company entsprechender Unterlassungsanspruch ihm gegenüber zu.

 

Abmahnung The Gillette Company Hilfe

 

Zudem habe die The Gillette Company Ansprüche auf Auskunft und Rechnungslegung, sowie Schadensersatz und Vernichtung der streitgegenständlichen Bürstenteile. Der Abgemahnte wird dazu aufgefordert, eine beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung bis zum 19.02.2015 abzugeben. Innerhalb der gleichen Frist habe er eine weitere Erklärung abzugeben, wonach er die Schadensersatzverpflichtung dem Grunde nach anerkennt. Zudem erwartet die FPS Rechtsanwaltskanzlei eine Erklärung darüber, dass die im Besitz befindlichen Aufsteckbürsten zum Zwecke der Vernichtung kostenlos an die The Gillette Company herausgegeben werden.

 

Bezüglich des Auskunftsanspruchs wird der Abgemahnte aufgefordert, unter Vorlage jeweiliger Belege, Namen und Anschriften von Herstellern, Lieferanten und/oder anderen Vorbesitzer, gewerblichen Abnehmern und Angebotsempfänger sowie Menge der hergestellten, ausgelieferten, erhaltenden oder bestellten Bürstenteile und Einkaufsmenge, Einkaufszeiten, Einkaufspreise, Gestehungskosten, Verkaufsmenge, Verkaufszeiten und Verkaufspreise insbesondere Umsatz und Gewinn sowie Art und Umfang der betriebenen Werbung zu erteilen.

 

Der Abgemahnte sei weiterhin dazu verpflichtet, die durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Diese wurden nach einem Gegenstandswert von 30.000,00 € berechnet und belaufen sich somit auf insgesamt 1.141,90 €. Bis zum 26.02.2015 sei der Betrag auf das Kanzleikonto anzuweisen. Sollte der Abgemahnte einen oder mehrere der geltend gemachten Ansprüche nicht erfüllen, so wird Rechtsanwalt Haag der The Gillette Company raten, ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.

Abmahner: The Gillette Company 

Vertreter des Abmahners: FPS Fritze Wicke Seeling Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB.

Gegenstand der Abmahnung: Parallelimporte von Rasierklingen

Stand: 02/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Wettbewerbsrecht der Frau Nora Lange vertreten durch Rechtsanwälte Richard & Kempcke (internetrecht-rostock.de)

Gegenstand der Abmahnung

Frau Nora Lange, vertreten durch Rechtsanwälte Richard & Kempcke (www.internetrecht-rostock.de), hat eine ebay Verkäuferin abmahnen lassen. Es dreht sich im Prinzip alles um die Widerrufsbelehrung. Im Einzelnen:

 

– falsche Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechtes

– Widersprüchliche Information zum Beginn der Widerrufsfrist

– fehlerhafte Belehrung über den Beginn der Widerrufsfrist

– fehlerhafte Information über die Frist für die Rückgewähr von Zahlungen

– fehlende Information über das Muster-Widerrufsformular

 

Die Abgemahnte hat jetzt bis zum 7.4.15, 12 Uhr Zeit, zu reagieren. Die Kosten der Abmahnung belaufen sich auf 413,90 EUR, was einem Gegenstandswert von 5.000 EUR entspricht. Diese Abmahnkosten sind aus meiner Sicht nicht überhöht. Ganz im Gegenteil. Teilweise werden von Gerichten, wie dem Landgericht Bochum, für falsche Widerrufsbelehrungen Gegenstandswerte von 15.000 EUR festgesetzt.

 

Das gefährliche an der Abmahnung ist aber eher die vorformulierte Unterlassungserklärung. In dieser heißt es unter Ziffer 2:

 

„für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen obige Unterlassungsverpflichtung an die Unterlassungsgläubigerin eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe in das billige Ermessen der Unterlassungsgläubigerin gestellt wird und im Streitfalle seitens der Unterlassungsschuldnerin in die Überprüfung durch das zuständige Landgericht gestellt werden kann.“

 

Landgerichte sind erst ab 5.001 EUR zuständig. Im Falle eines Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung wäre daher eine Vertragsstrafe von mindestens 5.001 EUR fällig. Daher bitte absolute Vorsicht!

Abmahner: Frau Nora Lange

Vertreter des Abmahners: Rechtsanwälte Richard & Kempcke (internetrecht-rostock.de)

Grund der Abmahnung: eine falsche Widerrufsbelehrung

Stand: 31.3.2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.