Nachfolgend stelle ich Ihnen ein Muster Impressum für eine Gewerbetreibende / einen Gewerbetreibenden zur Verfügung. Ich gehe im nachfolgenden Muster davon aus, dass die / der Gewerbetreibende über eine Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz verfügt und auch über eine Wirtschaftsidentifikationsnummer gemäß § 139 c Abgabenordnung. Ebenfalls werden auf der Internetpräsenz der / des Gewerbetreibenden journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote angeboten. Die / Der Gewerbetreibende ist nicht verpflichtet und auch nicht dazu bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

Andreas Mustermann

(eventuell: geschäftliche Bezeichnung)

Musterstr. 1

12345 Musterstadt

 

Telefon: +49 (0)815 / 12 34 50

Telefax: +49 (0)815 / 12 34 51

E-Mail: hallo@mustermann.de

 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 1234567

 

Wirtschaftsidentifikationsnummer gem. § 139 c Abgabenordnung: DE 1234567

 

Redaktionell Verantwortlicher: Andreas Mustermann, Musterstr. 1, 12345 Musterstadt

 

Link auf die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr

 

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bin ich nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.

 

Weitere Informationen unter: www.abmahnung.de/os-plattform/

 

 

Mein Rat:

Ich möchte Ihnen an dieser Stelle Praxistipps und Hinweise zum Muster Impressum für eine Gewerbetreibende / einen Gewerbetreibenden geben, damit Sie erst gar nicht in die Abmahnfalle tappen.

 

1. Vor- und Nachname

Bitte geben Sie immer ihren vollständigen und ausgeschriebenen Vornamen im Impressum an. Ein abgekürzter Vorname kann im Einzelfall zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung führen.

 

2. geschäftliche Bezeichnung

Im Rahmen der von mir vorgenommenen Shopabsicherungen fällt mir immer wieder auf, dass Gewerbetreibende z.B. Begriffe wie „Geschäftsführer“ in ihrem Impressum verwenden, obwohl es sich gar nicht um eine GmbH handelt. Derjenige, der ein Gewerbe betreibt und sich dabei eine frei erfundene geschäftliche Bezeichnung gegeben hat, der handelt schlicht weg unter dieser Geschäftsbezeichnung. Schreiben Sie daher im Impressum unterhalb ihres Namens am besten: handelnd unter der geschäftlichen Bezeichnung „Ihr Fantasiename“.

 

3. Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort

Es genügt nicht, ein Postfach anzugeben. Nennen Sie im Impressum daher bitte immer Ihre Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort.

 

4. Telefonnummer im Impressum

Ich rate, im Impressum eine Telefonnummer anzugeben.

 

Das LG Bamberg (Urteil vom 23.11.2012, 1 HK O 29/12), hat in dem Zusammenhang entschieden, dass die Angabe der Anschrift und einer E-Mail-Adresse auf der Internetseite eines Onlinehändlers nicht ausreicht, um die Anforderungen des TMG zu erfüllen. Es muss neben diesen Angaben zusätzlich eine unmittelbare Kommunikation ermöglicht werden. Ein solcher unmittelbarer Kommunikationsweg setzt jedoch voraus, dass innerhalb von 60 Minuten Anfragen des Verbrauchers beantwortet werden können.

 

Wenn Sie keine Telefonnummer angeben, dann müsste bei Ihnen aber zumindest eine „elektronische Anfragemaske“ vorhanden sein, über die sich ein Nutzer mit Ihnen in Verbindung setzten kann. Eine Antwort von Ihnen könnte dann via Email erfolgen. 

 

Ein Kontaktformular wäre aber auch nur dann ausreichend, wenn Sie die Anfrage des Nutzers innerhalb von 30 bis 60 Minuten beantworten würden. Ist Ihnen das nicht möglich, so ist auch weiterhin die Angabe einer Telefonnummer zur schnellen Kontaktaufnahme Pflicht. Auch würde Sie ein entsprechendes Kontaktformular nicht von der Pflicht zur Angabe einer Email-Adresse lösen. Diese ist weiterhin grundsätzlich anzugeben.

 

Um hier Problemen aus dem Weg zu gehen rate ich, eine Telefonnummer anzugeben.

 

5. Faxnummer im Impressum

Nur wer ein Fax hat, kann (muss er aber nicht) eine Faxnummer nennen. Gerichtlich nicht geklärt ist die Frage, ob eine Faxnummer anstelle einer Telefonnummer genügt.

 

6. Was kann passieren, wenn Pflichtangaben fehlen?

Das Fehlen von Pflichtangaben kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 EUR geahndet werden. Mitbewerber nehmen ein unvollständiges Impressum aber auch sehr oft zum Anlass, eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung auszusprechen. Die Kosten für einen Impressumsverstoß beginnen in der Regel bei einem Streitwert von 10.000 EUR. Die Nettokosten belaufen sich danach auf 651,80 EUR. Viel Geld, für ein unvollständiges Impressum. Es lohnt sich daher in jedem Falle, sein Impressum rechtssicher zu gestalten.

Hinweis auf OS-Plattform auch im Impressum aufnehmen

Über die OS-Plattform ist an einer leicht zugänglichen Stelle zu informieren. Es ist momentan streitig, was unter einer „leicht zugänglichen“ Stelle zu verstehen ist. Ich rate daher dazu, im Impressum den Hinweis nebst Verlinkung auf die OS-Plattform aufzunehmen. Achten Sie bitte darauf, dass Sie einen sogenannten „sprechenden Link“ bereithalten. Sollte Ihr Link mit nur „Impressum“ beschriftet sein, so rate ich Ihnen, diesen in „Impressum und OS-Plattform“ umzubenennen, damit ein Nutzer gleich erkennt, dass er hier Informationen zur OS-Plattform findet.

 

Sollten Sie den Link „Impressum“ nicht umbenennen können oder wollen, dann erstellen Sie für die OS-Plattform bitte unbedingt einen extra Link „OS-Plattform„. Ich halte dies für erforderlich, da ein Nutzer im Impressum wohl eher keine Hinweise zu einer online Streitbeilegung erwartet.

 

Der Hinweis kann dann z.B. wie folgt lauten:

Link auf die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr

 

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bin ich nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.

 

Weitere Informationen unter: www.abmahnung.de/os-plattform/

 

Wichtig: Der Link auf die OS-Plattform muss anklickbar sein!

Verwenden Sie KEINE Disclaimer

Ein Disclaimer ist eine Erklärung, in der sich jemand von bestimmten Inhalten – besonders den Inhalten fremder, aber mit der eigenen verlinkter Websites – distanziert.

 

Auf Webseiten und in Onlineshops sehe ich immer wieder Disclaimer. Ziel der Webseitenbetreiber ist eine bessere rechtliche Position. Ihre Disclaimer sollen die Gefahr einer Haftung für Seiteninhalte reduzieren bzw. ausschließen. In nahezu allen mir bekannten Impressums Generatoren wird zudem leider auch immer wieder auf die (vermeintliche) Notwendigkeit solcher Disclaimer hingewiesen. Disclaimer halten leider auch viele Webdesigner und Internetagenturen für erforderlich. Diese werden sogar als Verkaufsargument genutzt.

 

Mit meinen nachfolgenden Hinweisen möchte ich Ihnen die Sinnlosigkeit derartiger Disclaimer veranschaulichen.

 

Sie benötigen definitiv weder einen Disclaimer hinsichtlich einer Haftung für Aktualität und Richtigkeit von Inhalten, noch hinsichtlich einer Haftung für externe Links und erst Recht keinen Disclaimer in Bezug auf etwaige Urheberrechte.

 

Disclaimer sind nutzlos und Sie machen sich sogar selbst angreifbar damit, wie ich Ihnen nachfolgend erläutern werde.

Keine Garantie für Aktualität und Vollständigkeit unserer Webseite

Bitte schreiben Sie auch nicht „Keine Haftung für Aktualität und Richtigkeit der Angaben„. Für Klauseln dieser Art gelten die Bestimmungen der §§ 305 ff. BGB. Ein derart pauschaler Haftungsausschluss hat rechtlich keine Relevanz. Derartige Klauseln können sogar abgemahnt werden, vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 10.12.2012, Az.: 5 W 118/12.

„Das zeigt schon der Wortlaut der Klausel, nach dem für die Aktualität und Vollständigkeit „keine Garantie“ übernommen werden könne. Schon wegen der Verwendung des juristischen Terminus ‚Garantie‘ wird der Verbraucher eher an eine Klausel mit rechtlich relevantem Gehalt denken. Die angegriffene Klausel bezieht sich nach ihrem Inhalt und ihrer Stellung zudem auch auf das gesamte Angebot auf den jeweiligen Webseiten, denn nach dem unmittelbaren Kontext wird hier eine Aussage über den „Inhalt der Webseite“ getroffen, was naturgemäß auch die Angebote umfasst, die den Hauptinhalt der Seiten ausmachen werden.“

Das Hanseatische Oberlandesgericht bestätigte damit, dass der wegen dieses Disclaimers abgemahnte Onlinehändler zu Recht abgemahnt worden ist. 

Keine Haftung für Links

Immer wieder werden Disclaimer benutzt, die eine Haftung für externe Links ausschließen sollen, wie z.B.:

„Im Sinne des Urteils des LG Hamburg vom 12.05.1998, Az.: 312 O 85/98 übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links.“

Wer derartige Disclaimer benutzt, der hat das Urteil des LG Hamburg entweder nicht richtig gelesen, oder verstanden.

Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass eine pauschale Freizeichnung von einer möglichen Haftung für externe Links gerade nicht möglich ist. Es wurde klargestellt, dass derartige Disclaimer wirkungslos sind.

Nach aktueller Rechtslage kommt eine Haftung des Webseitenbetreibers für von ihm gesetzte externe Links auch erst dann in Betracht, wenn dieser Kenntnis von der durch die Verlinkung entstandene bzw. bestehende Rechtsverletzung Kenntnis erlangt hat und er die Verlinkung trotz Kenntnis hiervon nicht beseitigt.

Urheberrechte

Schreiben Sie vielleicht auch:

„Die Bilder und Inhalte dieser Seiten unterliegen dem Urheberrecht. Eine Übernahme der Inhalte ist nicht gestattet.“

Solche Disclaimer sind absoluter Unsinn!

 

Gemäß § 7 Urhebergesetz ist der Urheber der Schöpfer des Werkes. Das Urheberrecht entsteht aber gewiss nicht durch das Vorhalten eines Hinweises auf dieses, etwa durch einen derartigen Disclaimer. Bestehende Urheberrechte können durch derartige Disclaimer nicht gesichert werden. Sie sind aber auch nicht dazu geeignet, für an sich nicht schutzwürdige Inhalten einen urheberrechtlichen Schutz zu begründen.

 

Lassen Sie von derartigen Disclaimern daher bitte die Finger!

Anti-Abmahnklauseln

Die berühmt, berüchtigten Anti-Abmahnklauseln:

 

„Rechtliche Hinweise für Anwälte:

 

Zur Vermeidung unnötiger Rechtstreitigkeiten, sowie überflüssigen Kosten bitten wir darum, uns im Vorfeld bei etwaigen Beanstandungen zu kontaktieren. Wettbewerbsrechtliche Zuwiderhandlungen werden von uns sofort behoben, so dass die Einschaltung per Rechtsanwalt nicht erforderlich sein wird. Sollte es trotzdem dazu kommen ist der Gegenpartei ein 100 % rechtlich abgesicherter Onlineauftritt anzuraten. Wie heißt es noch: „Wer im Glashaus sitzt, der sollte nicht mit Steinen werfen.“

 

oder

 

„Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!

 

Sollte der Inhalt oder die Aufmachung unserer Webseiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote.“

 

oder

 

„Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!

Sollte der Inhalt oder die Aufmachung unserer Webseiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Die Beseitigung einer möglicherweise von diesen Seiten ausgehenden Schutzrechtverletzung durch Schutzrecht-Inhaber/innen selbst darf nicht ohne unsere Zustimmung stattfinden. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.“

 

Derartige Anti-Abmahnklauseln bieten absolut gar keinen wirksamen Schutz vor Abmahnungen. Es sind nutzlose Disclaimer, die sogar ein eigenes Abmahnrisiko darstellen.

 

Anti-Abmahnklauseln haben auf die Berechtigung einer Abmahnung und einen damit zusammenhängenden Kostenerstattungsanspruch überhaupt keine Auswirkung. Auch bei Verwendung einer Anti-Abmahnklausel müssen dem Abmahner im Falle einer berechtigten Abmahnung die Kosten erstattet werden.

 

 

Wer selbst aktiv Abmahnungen ausspricht und auf seiner eigenen Webseite selbst eine Anti-Abmahnklausel verwendet, der verhält sich nach Auffassung des OLG Hamm und auch des OLG Düsseldorf widersprüchlich. Dies hat zur Folge, dass er seinen eigenen Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten gegenüber dem Abgemahnten verliert, vgl.

 

  • OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.09.2017, Az. I-20 U 79/17
  • OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.01.2016, Az. I-20 U 52/15
  • OLG Hamm, Urteil vom 31.01.2012, Az. I-4 U 169/11

 

Anti-Abmahnklauseln können abgemahnt werden!

 

 

Warum? Weil Abmahnungen als Mittel der Verhinderung eines Rechtsstreits teilweise sogar gesetzlich ausdrücklich vorgeschrieben sind, z.B. nach § 12 Abs. 1 Satz 1 UWG. Durch eine vorgerichtliche Abmahnung soll eine Streitigkeit zu Gunsten des Abgemahnten schnell und kostengünstig beendet werden. Gäbe es das Institut der Abmahnung nicht, dann müsste der Gläubiger sofort eine einstweilige Verfügung beantragen, oder Klage erheben. Dies wäre für den Schuldner mit deutlich höheren Kosten verbunden (zusätzliche Gerichtskosten und Anwaltskosten). Eine Abmahnung entspricht daher sogar dem Interesse des Schuldners. Er kann unnötige Kosten sparen und teure Gerichtsverfahren vermeiden. Daher muss der Abgemahnte dem Gläubiger gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG dessen erforderlichen Aufwendungen erstatten.

 

Anti-Abmahnklauseln verhindern keine Abmahnung, sondern können sogar zu einer Abmahnung führen. Ich rate daher ganz dringend von der Verwendung derartiger Klauseln ab.

Bitte beachten Sie diesen Hinweis:

Das von mir kostenlos zur Verfügung gestellte Muster Impressum ist nicht in der Lage eine adäquate Rechtsberatung im Einzelfall zu ersetzen. Die Verwendung des Musters erfolgt daher ausschließlich auf eigenes Risiko des Verwenders.

 

Gern überprüfe ich auch Ihr Impressum. Senden Sie mir dafür gern eine E-Mail mit einem Link zu Ihrer Website und dem Betreff „Impressumscheck“. Ich werde mich dann umgehend bei Ihnen melden.

Ein rechtssicheres Impressum ist der erst Schritt zu einer abmahnsicheren Webseite. Sie benötigen aber in jedem Falle auch eine aktuelle Datenschutzerklärung, die der Datenschutzgrundverordnung entspricht. Onlinehändler benötigen darüber hinaus auch abmahnsichere AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen).

 

Bei mir bekommen Sie alles aus einer Hand.

 

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

 

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!