Kann man auch selbst abmahnen, oder muss immer ein Rechtsanwalt beauftragt werden?

Natürlich können Sie auch selbst eine Abmahnung aussprechen. Machen Sie die Sache alleine besteht allerdings die Gefahr, dass Sie vielleicht etwas falsch machen, was Ihnen später möglicherweise negativ ausgelegt wird. In der Praxis kommt es eher selten vor, dass Mitbewerber selbst eine Abmahnung aussprechen. Aber um eingangs gestellte Frage klar und deutlich zu beantworten, ja, Sie können auch selbst abmahnen. Einen Rechtsanwalt müssen Sie nicht beauftragen. Es empfielt sich aber einen spezialisierten Anwalt mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung zu beauftragen, damit Ihre Rechte vollumfassend mit den gesetzlich zustehenden Mitteln durchgesetzt werden.

 

Muster Abmahnung Wettbewerbsrecht

Sollten Sie sich für die Aussprache einer eigenen Abmahnung entscheiden, dann können Sie sich natürlich gern an unserem bereitgestellt Muster orientieren. Sollten Sie Hilfe benötigen, dann können Sie uns natürlich auch gern kontaktieren. Bei Fragen zum Ablauf oder zur Beantragung einer einstweiligen Verfügung stehen wir Ihnen gern kurzfristig bei.

 

Sollte man bei einer Abmahnung immer einen Rechtsanwalt einschalten?

Die Antwort lautet in jedem Falle: Ja! Ein Schuldner ist immer gut beraten, wenn er sich bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung frühzeitig an einen spezialisierten Rechtsanwalt wendet und sich vertreten lässt. Gläubiger sollten wettbewerbsrechtlliche Abmahnungen stets über einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz aussprechen lassen um sicherzustellen, dass Ihre Rechte vollumfassend durchgesetzt werden. Ohne Rechtsanwalt ist es weder für einen Gläubiger, noch einen Schuldner empfehlenswert zu agieren. Schließlich gibt es Spezialisten in diesem Sektor.

 

Wenn Ihr Fahrzeug defekt ist, reparieren Sie gewiss auch nicht selber, sondern gehen in eine Fachwerkstatt.

Im Falle einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung sollten Sie daher auch nicht selbst herumdoktorn, sondern zum Spezialisten gehen. Ein Rechtsanwalt erkennt sofort die Schwachstellen in einer Abmahnung und weiß, was der Gläubiger fordern kann und wann er über das Ziel hinausschießt. Besondere Vorsicht gilt bei der strafbewehrten Unterlassungserklärung (30 Jahre Wirkung). Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung erstellen.

Wir beraten sie gern.