Abmahnung Verein zur Förderung des lauteren Wettbewerbs Ostwestfalen-Lippe e.V.

Gegenstand der Abmahnung

Abmahnung vom Verein zur Förderung des lauteren Wettbewerbs Ostwestfalen-Lippe e.V. was tun? Der Verein zur Förderung des lauteren Wettbewerbs Ostwestfalen-Lippe e.V. sprach unter dem 16.12.2014 eine mir nunmehr vorgelegte Abmahnung aus. Hintergrund der Abmahnung ist eine Beschwerde aus dem Mitbewerberkreise bezüglich eines in der „Glocke“ vom 28.11.2014 erschienenen Inserates des Abgemahnten. In dem Inserat wurden verschiedene Bekleidungsgegenstände mehrerer Markenhersteller unter Angabe der für den Abschluss eines Kaufvertrages notwendigen Informationen über Art, Beschaffenheit und Preis angeboten, ohne über die Geschäftsbezeichnung und Angabe der Adresse der Verkaufsstelle hinaus die tatsächliche Identität und ladungsfähige Anschrift anzugeben.

 

Abmahnung Verein zur Förderung des lauteren Wettbewerbs Ostwestfalen-Lippe e.V.

 

Der Verein meint, dass dem Beschwerdeführer darin Recht zu geben sei, dass dies wettbewerbsrechtlich wegen Verstoßes gegen §§ 3, 5 a Abs. 3 Nr. 2 UWG zu beanstanden sei. Nach den weiteren Ausführungen des Vereins handelt demnach unlauter, wer im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Waren oder Dienstleistungen unter Hinweis auf deren Merkmale und Preis beispielsweise in Inseraten oder Werbeprospekten ect. so anbietet, dass ein durchschnittlicher Verbraucher auf der Grundlage dieser Informationen einen Kaufvertrag schließen kann, ohne in dem Inserat oder Werbeprospekt nicht zugleich auch seine Identität und ladungsfähige Anschrift bzw. ggf. die Identität und Anschrift des Unternehmers, für den er handelt anzugeben. Ein evtl. Hinweis auf die Internetseite des Unternehmens reicht nach den Angaben des Vereins nicht aus.

 

Die Unterlassungserklärung vom Verein zur Förderung des lauteren Wettbewerbs Ostwestfalen-Lippe e.V.

 

Wegen dieses Wettbewerbsverstoßes wird der Abgemahnte dazu aufgefordert die beanstandete Werbung unverzüglich einzustellen und die beigefügte Unterlassungserklärung bis zum 30.12.2014 abzugeben. Sollte das Werbeverhalten nicht unverzüglich eingestellt werden und die Frist zur Abgabe der Erklärung fruchtlos verstreichen, so werde der Verein ohne weitere Ankündigung Klage erheben bzw. einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bei Gericht einreichen.

 

Kosten der Verein zur Förderung des lauteren Wettbewerbs Ostwestfalen-Lippe e.V. Abmahnung

 

Darüber hinaus fordert der Verein die Erstattung einer Aufwendungspauschale in Höhe von 150,00 € zzgl. MwSt, insgesamt 178,50 €, wozu der Abgemahnte nach § 12 Abs. 1 UWG verpflichtet sei. Sollte der Aufwendungsersatz nicht bis zum 30.12.2014 auf das Konto des Vereins gezahlt werden, wird der Verein ohne weitere Korrespondenz seine Anwälte beauftragen, den Betrag einzuklagen.

 

Was tun mit der Abmahnung Verein Ostwestfalen-Lippe e.V 

 

Die Abmahnung erstreckt sich lediglich auf zwei Seiten. Sodann ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Würde der Abgemahnte -wie gefordert- diese Unterlassungserklärung unterzeichnen, würde er sich dazu verpflichten, es zu unterlassen, in Inseraten, Werbeprospekten oder Handzetteln Waren unter Hinweis auf deren Merkmale und ihren Preis anzubieten, ohne zugleich auch in diesen Inseraten oder Werbeprospekten die eigene Identität und ladungsfähige Anschrift des Unternehmens mitzuteilen. Für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Erklärung würde der Abgemahnte sich verpflichten eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 € an den Verein zu zahlen.

Abmahner:  Verein zur Förderung des lauteren Wettbewerbs Ostwestfalen-Lippe e.V.

Gegenstand der Abmahnung: Wettbewerbsrecht

Stand: 12/2014

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung MAIRDUMONT GmbH & Co KG durch MBBS Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Abmahnung MAIRDUMONT GmbH & Co KG erhalten? Mir liegt eine Abmahnung der MAIRDUMONT GmbH & Co KG aus Ostfildern durch die MBBS Rechtsanwälte aus Hamburg vom 08.11.2014 vor. Hintergrund dieser Abmahnung ist eine angeblich unerlaubte Nutzung von Kartografie im Internet. Die MAIRDUMONT GmbH & Co KG fordert Unterlassung, Schadensersatz sowie Auskunft.

 

Abmahnung MAIRDUMONT GmbH & Co KG

 

Die MAIRDUMONT GmbH & Co KG ist Herstellerin von Kartografie (Stadtpläne und Landkarten) unter den Marken „MGV“, „Falk“ und „RV“. Der Abgemahnte verwendet für sein Immobilienangebot Kartenmaterial aus den kartografischen Werken der MAIRDUMONT GmbH & Co KG. Dies ist der Anlass vorliegender 5 seitiger Abmahnung. Sachbearbeiter und Unterzeichner ist Herr Rechtsanwalt Alexander Südbrock.

 

Zunächst wird der Abgemahnte gebeten, bis zum 28.11.2014 einen evtl. bestehenden Lizenzvertrag vorzulegen. Sollte kein Lizenzvertrag abgeschlossen worden sein, fordert die MAIRDUMONT GmbH & Co KG die sofortige Beseitigung des Kartenausschnitts und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ebenfalls bis zum 28.11.2014.

 

Forderungen in der MAIRDUMONT GmbH & Co KG Abmahnung

 

Des weiteren wird der Abgemahnte aufgefordert, Rechtsanwaltsgebühren von 612,80 € nach einem Gegenstandswert von 7.149,54 € sowie einen Schadensersatz in Höhe von 1.149,54 € zu zahlen. Der Abmahnung liegt eine Vollmacht, datiert auf den 11.11.2014 sowie eine vorformulierte Unterlassungserklärung nebst farblich abgedruckten Kartenausschnitt vor. Weiterhin liegt eine Verpflichtungserklärung bei, in der sich der Abgemahnte zur Zahlung innerhalb von 10 Tagen der Rechtsanwaltsgebühren sowie des Lizenzschadensersatzes verpflichten soll. Abschließend wird die Kostenrechnung bezüglich der Rechtsanwaltsgebühren beigefügt.

Abmahner: MAIRDUMONT GmbH & Co KG

Vertreter des Abmahners: MBBS Rechtsanwälte

Stand: 11/2014

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Japado Ltd. durch Medius Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Sie haben eine Abmahnung der Japado Ltd. vertreten durch die MEDIUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Geschäftsführer: Rechtsanwalt Christian Behn bekommen? In der hier vorliegenden Abmahnung vom 5.12.2014 vertritt die MEDIUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Neuss die rechtlichen Interessen der Japado Ltd. aus Düsseldorf. Die Japado Ltd. vertreibt nach eigenen Angaben Schuhe auf der Verkaufsplattform eBay.

 

Abmahnung Japado Ltd. was tun?

 

Hintergrund der Abmahnung ist ein eBay-Verkaufsangebot des Abgemahnten, worin er Schuhe u.a. mit dem Hinweis „Moonboots“ bewirbt, obwohl es sich nicht um Schuhe der Marke „Moon Boots“ handelt. Hierdurch führe der Abgemahnte die Verbraucher in die Irre, da diese annehmen, es werden Schuhe der Marke „Moon Boots“ angeboten, so die weiteren Ausführungen in der Abmahnung. Es sei irreführend, eine Verwechslungsgefahr mit einer anderen Ware oder Diensteistung oder mit der Marke oder einem anderen Kennzeichen eines Mitbewerbers hervorzurufen. Der Abgemahnte wird angehalten, sein Verhalten gem. §§ 3,5,4 Nr. 11, 8 UWG ab sofort zu unterlassen. Zudem sei der Abgemahnte zum Schadensersatz sowie grundsätzlcih zur Auskunfts- und Rechnungslegung verpflichtet. Ein zu zahlender Schadensersatz oder Auskunft wird in der Abmahnung jedoch noch nicht gefordert.

 

Frist in der Japado Ltd. Abmahnung

 

Die MEDIUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbh fordert den Abgemahnten namens und in Vollmacht der Japado Ltd. zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung dazu auf, bis zum 17.12.2014, 17:00 Uhr eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Sollte eine solche nicht eingehen, wird die MEDIUS GmbH der Japado Ltd. dazu raten, gerichtliche Schritte einzuleiten. Die Japado Ltd. behalte sich zudem vor, auch den Markeninhaber der Marke „Moon Boots“ zu informieren.

 

Die Unterlassungs- Verpflichtungserklärung

 

Der zweiseitigen Abmahnung ist sodann ein Entwurf einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt, in der sich der Abgemahnte u.a. auch dazu verpflichtet, für jeden Fall der zukünftigen schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafe in Hööhe von 5.100,00 € an die Japado Ltd. zu zahlen. Ungeprüft sollte die vorformulierte Erklärung nicht unterschrieben werden. Eine konkrete Vertragsstrafe von 5.100 EUR sollte nicht genannt werden, sondern vielmehr eine modifizierte Unterlassungserklärung nach Hamburger Brauch abgegeben werden.

 

Abmahnung MEDIUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Geschäftsführer: Rechtsanwalt Christian Behn)

 

Die MEDIUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wird vom alleinigen Geschäftsführer, Herrn Rechtsanwalt Christian Behn, vertreten. Über eine Hompage verfügt Rechtsanwalt Christian Behn meiner Kenntnis nach bisher nicht (Stand 2.1.2015). Rechtsanwalt Christian Behn ist seit dem 22.09.2003 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Ich hatte bereits mit der MEDIUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aktiv zu tun.

Abmahnung Japado Ltd.

wegen Verkauf von Schuhen unter der Bezeichnung „Moonboots

vertreten durch MEDIUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Geschäftsführer: Rechtsanwalt Christian Behn)

Stand: 5.12.2014

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung DFB-Wirtschaftsdienste GmbH Consulting & Sales (DFB-WD) durch Rechtsanwälte Beiten Burkhardt

Gegenstand der Abmahnung

Abmahnung DFB-Wirtschaftsdienste GmbH Consulting & Sales Services (DFB-WD) vom 9.1.2015 durch die Beiten Burkhardt Rechtsanwälte. Die DFB-WD ist die Vermarktungsgesellschaft des Deutschen Fußball-Bundes e.V. und vom DFB dazu ermächtigt, im eigenen Namen Lizenzen für das Merchandising-Geschäft mit den zu Gunsten des DFB eingetragenen Marken zu erteilen.

 

Abmahnung DFB-Wirtschaftsdienste GmbH Consulting & Sales Services

 

Die DFB-WD habe festgestellt, dass der Abgemahnte auf der Verkaufsplattform eBay Kleiderbügel anbiete, die die Markenrechte des Deutschen Fußball-Bundes e.V. verletze. Diese sind mit einem Logo versehen, das dem Logo, das als Marke unter dem Kennzeichen Wort-/Bilmarke DE 302012058725 vom 09.11.2012 unter anderem für Möbel und Einrichtungsgegensänden/ Kleiderbügel geschützt ist, zum verwechseln ähnlich ist. In der Abmahnung sind hierzu Ablichtungen des Original-Logos sowie des Kleiderbügels abgedruckt und gegenübergesellt.

 

DFB-Wirtschaftsdienste GmbH Consulting & Sales Services Abmahnung

 

Der Abmahner ist der Ansicht, dass der so gestaltete Kleiderbügel darauf abzielt, den Eindruck zu erwecken, es handle sich um ein Produkt des DFB. Darüber hinaus sei die anlehnende Gestaltung eine wettbewerbswidrige Irreführung unter dem Gesichtspunkt der Herkunftstäuschung. Die DFB-WD macht daher gegenüber dem Abgemahnten seine Unterlassungs- Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend.

 

Der Abgemahnte wird dazu aufgefordert, das Angebot sofort einzustellen und hergestellte Kleiderbügel nichtan Besteller auszuliefern. Zusätzlich wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bis zum 15.01.2015, 14:00 Uhr efordert. Dem Abgemahnten wird die Möglichkeit engeräumt, eine der Abmahnung beigelegte vorformulierte Erklärung zu unterzeichnen. Wird keine Erklärung innerhalb der Frist abgegeben, wird die Kanzlei Beiten Burkhardt der DFB-WD raten, die Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.

 

Kosten der Abmahnung DFB-Wirtschaftsdienste GmbH

 

Es wird im weiteren Verlauf der Abmahnung darauf hingewiesen, dass der Abgemahnte auch dazu verpflichtet ist, die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme im Rahmen des Schadensersatzes zu erstatten. Alle weiteren Ansprüche behält sich die DFB-WD vor. Mit der Abgabe der beigelegten Unterassungserklärung würde der Abgemahnte sich zur Unterlassung verpflichten und darüber hinaus Auskunfts zu erteilen,über die Anzahl der vorrätigen Kleiderbügel, Namen und Anschriften der Hersteller, Namen und Anschriften der gewerblichen Abnehmer, Anzahl der ausgelieferten und bestellten Ware sowie die Höhe des verlangten und vereinnahmten Kaufpreises.

 

Abmahnung Beiten Burkhardt Rechtsanwälte

 

Die dreiseitige Abmahnung durch die Beiten Burkhardt Rechtsanwälte wurde von Frau Rechtsanwältin Katharina Mayerbacher unterzeichnet. Diese ist seit dem 06.03.2002 als Anwältin zugelassen und als Mitglied der Praxisgruppe Beiten Burkhardt in München tätig. Die Praxisgruppe Beiten Burkhardt besteht aus 272 Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern mit 10 Standorten in Deutschland.

Abmahner: DFB-Wirtschaftsdienste GmbH Consulting & Sales Services

Vertreter des Abmahners: Beiten Burkhardt Rechtsanwälte

Stand: 01/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Heinz Guenter Hamich durch Weber Hoß Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Ich habe eine Abmahnung des Herrn Heinz-Guenter Hamich aus Rennerod durch die Rechtsanwälte Weber Hoß aus Duisburg zur Einsicht erhalten. Die 3-seitige Abmahnung datiert auf den 06.01.2015 und trägt den Betreff „Unbefugte Fotonutzung“.

 

Abmahnung Heinz-Guenter Hamich

 

Zunächt wird in der Abmahnung erläutert, dass der Abmahner Heinz-Guenter Hamich Berufsfotograf sei. Einige seiner Fotografien habe er auf der Internetplattform PIXELIO eingestellt und zur redaktionellen Nutzung freigegeben. Hierzu zählt nach Angaben der Kanzlei Weber Hoß auch das streitgegenständliche Foto „Bastei-Elbsandsteingebirge“. Dieses Foto ist der Abmahnung als Ausdruck beigefügt.

 

In den weitren Ausführungen der Abmahnung heißt es, dass den Nutzungsbedingungen von PIXELIO entnommen werden kann, dass ein Bild im Rahmen einer redaktionellen Lizenzerteilung nicht zu Werbenzwecken benutzt werden darf. Dies habe der Abmahner jedoch feststellen müssen. Der Abgemahnte habe das besagte Foto auf seiner Internetseite zur Bewerbung einer Reise genutzt.

 

Heinz-Guenter Hamich Abmahnung

 

Dies verletze die Rechte des Herrn Hamich, sodass ihm gegenüber dem Abgemahnten Unterlasungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche zustehe. Der Abgemahnte wird aufgefordet, eine beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bis zum 13.01.2015 abzugeben. Herr Hamich sei jedoch dazu bereit auch eine andere Erklärung anzunehmen, sofern durch diese die Wiederholungsgefahr vollständig ausgeräumt wird.

 

Sodann wird dem Abgemahnten aufgegeben, vollständig Auskunft über Art und Umfang der Nutzung zu erteilen. Diese ist auch für die konkrete Berechnung des Schadensersatzanspruches notwendig. Der Abmahnung wird zur vollständigen und nachvollziehbaren Auskunftserteilung ein vom Abgemahnten auszufüllendes Formblatt beigelegt. Dieses Formblatt ist ausgefüllt ebenfalls bis zum 13.01.2015 an die Kanzlei zu übermitteln.

 

Es wird sodann kurz darauf hingewiesen, dass der Abgemahnte auch zur Erstattung der durhc die Abmahnung entstandenen Kosten verpflichtet sei. Eine vollständige Berechnung der Schadensersatz- und Aufwendungsansprüche erhalte der Abgemahnte nach Abgabe der Unterlassungserklärung und der Auskunft.

 

Abmahnung Weber Hoß Rechtsanwälte

 

Die Abmahnung ist vom Sachbearbeiter Rechtsanwalt Dirk Hoß unterzeichnet. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und für Urheber- und Medierecht Dirk Hoß ist seit dem 10.03.1999 als Anwalt zugelassen. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Handels- und Gesellschaftrecht Dr. Jürgen Weber und Rechtsanwalt Matthias Krach sind ebenfalls in der Kanzlei in Duisburg tätig. Im Internet findet man die Kanzlei unter ww.weber-hoss.de.

 

Weber Hoß Rechtsanwälte Abmahnung

 

Wurden Sie auch von der Kanzlei Weber Hoß im Auftrag des Herrn Heinz-Guenter Hamich abgemahnt oder vielleicht im Auftrag eines anderen Rechteinhabers?

 

Update 20.1.2015: Weitere Abmahnung des Herrn Heinz-Guenter Hamich vom 14.1.2015, Frist zur Unterlassungserklärung und Auskunft jeweils der 23.1.2015, Kosten werden noch keine geltend gemacht. Das kommt dann im Anschluss an die erteilte Auskunft.

Abmahner: Heinz-Guenter Hamich

Vertreter des Abmahners: Rechtsanwälte Weber Hoß

Stand: 01/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Shisha-Bärlin durch Levent Göktekin Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Haben Sie auch eine Abmahnung im Namen der Shisha-Bärlin, vertreten durch den Inhaber Can Sezer Torlak durch Rechtsanwalt Levent Göktekin aus Berlin erhalten? Mir wurde ein Abmahnschreiben vom 05.01.2015 vorgeleget. Nach den Angaben in dem Abmahnschreiben veräußert die Firma Shisha-Bärlin stationär sowie über die Internetplattformen Amazon und eBay Elektroartikel, Haushaltsgeräte und Zubehör unter anderem auch DVDs / Blu-Rays.

 

Abmahnung Shisha-Bärlin (Can Sezer Torlak)

 

Der Abgemahnte biete unter eBay ebenfalls DVDs/ Blu-Rays an, sodass zwischen den Parteien ein Wettbewerbsverhältnis besteht.

 

Der Abgemahnte habe sich bei eBay als privater Anbieter angemeldet. Der Abmahner Shisha-Bärlin ist jedoch der Auffassung, dass aufgrund der Menge und Anzahl sowie der Sorte der vom Abgemahnten vertreibenen Artikel, dieser als gewerblicher Anbieter einzustufen sei. So wurde festgestellt, dass der Abgemahnte nur neue und originalverpackte DVDs/ Blu-Rays zugleich anbiete. Hierbei könne man nicht mehr von einem haushaltsüblichen Verkauf ausgehen, so Rechtsanwalt Levent Göktekin.

 

Als gewerblicher Verkäufer habe der Abgemahnte auf wettbewerbsrechtliche Vorschirften verstoßen.

 

Shisha-Bärlin (Can Sezer Torlak) Abmahnung

 

Der Abgemahnte erteile den Käufern keine Widerrufsbelehrung. Nach § 312 c Abs. 1 BGBG i.V.m. Art. 246 EGBGB hat der Unternehmer den Verbraucher bei einem Fernabsatzgeschäft klar und verständlich über das Bestehen eines Widerrufsrechts sowie über die Bedingungen, EInzelheiten und Ausübung und die Rechtsfolgen oder der Rückgabe zu informieren. Des weiteren wird dem Abgemahnten vorgehalten, aufgrund fehlender Anbieterkennzeichnung dem Käufer nicht mitzuteilen, mit wem der Vertrag zustande kommt. Nach § 5 Abs. 1 TMG besteht die Pflicht ein ausreichendes Impressum bzw. eine Anbieterkennzeichnung zu hinterlegen.

 

Was fordert Can Sezer Torlak?

 

Aufgrund dieser Verstöße fordert Rechtsanwalt Göktekin namens und Kraft Vollmacht der Shisha-Bärlin den Abgemahnten zum Schadensersatz auf sowie zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zur Abgabe der Erklärung wird in der Abmahnung eine Frist bis zum 14.01.2015, 12:00 Uhr gesetzt. Es wird die Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten gefordert, die nach einem Gegenstandswert in Höhe von 10.000 € berechnet werden. Der Zahlbetrag beträgt daher 745,40 € und ist ebenfalls bis zum 14.01.2015 auszugleichen.

 

Für die Überarbeitung und Umstellung der beanstandeten Punkte wird dem Abgemahnten eine Aufbrauchsfrist bis zum 20.01.2015 gwährt.

 

Abmahnung Levent Göktekin Rechtsanwalt

 

Rechtsanwalt Göktekin weist sodann darauf hin, dass sämtliche Korrespondenz nur über ihn zu erfolgen habe und eine Verlängerung der gsetzten Fristen nicht in Betracht kommt. Der 3-seitigen Abmahnung ist sodann eine auf den 05.01.2015 datierte Vollmacht sowie eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.

 

Rechtsanwalt Levent Göktekin ist laut dem Rechtsanwaltsregister seit dem 08.04.2010 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und hat seinen Kanzleisitz in Berlin.

Abmahnung Shisha-Bärlin (Can Sezer Torlak)

wegen Privatverkäufe bei eBay

vertreten durch Levent Göktekin Rechtsanwalt

Stand: 1/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.