Abmahnung Paul Steeger durch Schutt Waetke Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Herr Paul Steeger hat mit Schreiben vom 1.9.2015 über die Schutt Waetke Rechtsanwälte eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung im Internet aussprechen lassen. Es geht um ein Lichtbildwerk des Herrn Paul Steeger. In dem Abmahnschreiben ist dieses Lichtbildwerk auf der ersten Seite sofort abgebildet. Die Abmahnung selbst besteht aus 4 Seiten und auf der 5. Seite ist eine Unterlassungsverpflichtungserklärung vorformuliert. Auf der Seite 2 des Abmahnschreibens wird der Name des Verletzten, hier Paul Steeger, genannt. Sodann wird die Rechtsverletzung genau bezeichnet. Etwaige Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche können erst nach Auskunftserteilung berechnet und beziffert werden. Ferner wird mitgeteilt, dass die vorgeschlagene Unterlassungserklärung dem Anspruch des Herrn Steeger auf Beseitigung der Rechtsverletzung entspreche.

 

Die Fristen in der Paul Steeger Abmahnung

Der Abgemahnte wird aufgefordert, bis zum 15.9.2015 eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben und Auskunft zu erteilen und zwar woher er das Lichtbild bezogen hat, seit wann er das Lichtbild verwendet, an wen er das Lichtbild ggf. weitergegeben hat, ggf. welchen Gewinn er mit dem Lichtbildwerk erzielt hat, sowie ob er das Lichtbildwerk in anderen Medien verwertet hat. Schadensersatzansprüche werden in diesem Schreiben noch nicht geltend gemacht. Dies erfolgt i.d.R. im Anschluss an die erteilte Auskunft.

 

Praxistipp: Lichtbilder auch vom Server löschen

Wenn es um die Abgabe von Unterlassungserklärungen in Bezug auf Lichtbilder geht, dann ist äußerte Vorsicht geboten. Es ist immer erforderlich dafür zu sorgen, dass das Lichtbild entweder gänzlich entfernt wird, ob aber, sofern der Rechteinhaber die Nutzung gestattet, der entsprechende Urheberrechtsvermerk auch gegeben wird. Sollte es um die Entfernung als Ganzes gehen, dann muss auch immer darauf geachtet werden, dass das Lichtbild ggf. vom Server gelöscht wird. Es reicht gerade nicht aus, nur den Link von der Website zu löschen, da das Lichtbild selbst über den Server noch abrufbar und damit öffentlich zugänglich wäre. Eine solche öffentliche Zugänglichmachung könnte einen Verstoß gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung darstellen.

Abmahnung Paul Steeger

wegen Urhberrechtsverletzung an einem Lichtbildwerk

vertreten durch Schutt Waetke Rechtsanwälte

Stand: 09/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahngefahr beim Verkauf von E-Zigaretten und E-Shishas bei eBay?

Bisher durften bei eBay keine E-Zigaretten und E-Shishas angeboten und verkauft werden. eBay hebt dieses Verbot jetzt zum 4.4.2016 auf. Grund dafür ist die Änderung des Jugendschutzgesetzes. Am 21.3.2016 hat eBay diese Meldung veröffentlicht:

 

Quelle: eBay, abrufbar unter http://news.ebay.de/globalnews/item/show/2064

 

Droht mir eine Abmahnung, wenn ich ab dem 4.4.16 bei eBay E-Zigaretten und E-Shishas verkaufe?

Um eines vorweg zu nehmen: Ich bin der Meinung, dass Ihnen keine Abmahnung droht.

 

Ich werde jedoch seit meiner Veröffentlichung zum Jugendschutzgesetz immer wieder von Händlern auf den Beitrag einer anderen Kanzlei angesprochen, welche der Meinung ist, dass entgegen der Mitteilung von eBay ein rechtssicheres Anbieten von z.B. E-Zigarettenbei eBay nicht möglich sei, da es angeblich an den strukturellen Prüfmöglichkeiten im Rahmen des Bestellvorgangs fehle, um auszuschließen, dass die E-Zigaretten, Liquids, etc. nicht an Kinder und Jugendliche angeboten werden. Diese Kanzlei rät Händlern daher vorerst vom Verkauf von E-Zigaretten, Liquids etc. ab, solange von Seiten eBay im Rahmen des Bestellvorgangs nicht sichergestellt werden kann, dass der Besteller volljährig ist.

Verbot des Anbietens bei eBay umsetzbar oder nicht?

Ich hatte bereits darüber berichtet, dass der Gesetzgeber spätestens im Rahmen des Bestellvorgangs eine Volljährigkeitsprüfung des Kunden verlangt. Einige Rechtsanwälte behaupten, dies sei bei eBay nicht möglich. eBay`s Infrastruktur gäbe eine solche Altersüberprüfung nicht her und daher wäre bei eBay ein verbotenes Anbieten an Kinder und Jugendliche gegeben.

 

Völliger Unsinn, sage ich ihnen.

eBay ab 18 Jahre

Sie können bei eBay nur dann etwas kaufen, wenn Sie sich zuvor registriert haben. Bekanntlich müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein, um eBay überhaupt nutzen zu können. Im Rahmen der Anmeldung müssen Sie Ihre Adresse und Ihr Geburtsdatum in dieses Feld eingeben:

Unter dem Button „Weiter“ steht:

„Indem Sie oben auf die Schaltfläche klicken, erklären Sie sich einverstanden, dass eBay Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihr Geburtsdatum über eine sichere Verbindung zur Überprüfung an die SCHUFA übermittelt. Mehr zum Thema Bestätigung der Identität.“

Bei eBay finden Sie hier weitere Informationen zu unter anderem diesen Fragen:

 

  • Warum lässt eBay Ihre persönlichen Daten prüfen?
  • Welche Daten gleicht eBay mit der SCHUFA ab?
  • Wer ist die SCHUFA?
  • Was passiert, wenn die Prüfung über die SCHUFA nicht erfolgreich war?
  • Seit wann gleicht eBay Daten mit der SCHUFA ab?

Zwischen-Fazit: eBay nimmt im Rahmen der Registrierung bereits eine Volljährigkeitsprüfung vor. Eine erneute Volljährigkeitsprüfung im Rahmen des Bestellvorgangs ist daher gar nicht mehr erforderlich, da bereits seitens eBay sichergestellt wurde, dass das eBay Mitglied volljährig ist.

Reicht eine bloße Alterssichtprüfung aus?

Ich sage „ja„!

 

Andere behaupten, dass die von eBay erwähnte bloße Alterssichtprüfung nicht den jugendschutzrechtlichen Vorgaben (ab dem 01.04.2016) genüge, da nur die Alterssichtprüfung mit dem Leistungsumfang Identitäts- und Altersprüfung sicherstelle, dass die Ware

 

  • an den bestellenden Kunden übergeben wird und
  • dieser im Zeitpunkt der Aushändigung volljährig ist.

 

Ich habe Recht, denn …

§ 10 Absatz 3 JuSchG lautet

 

(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.

Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen im Versandhandel nicht angeboten werden. Das ist bei eBay ja vorgenannten Gründen ja auch nicht der Fall.

 

Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen aber auch nicht an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden. Hier geht es also um die Auslieferung der Ware.

 

Es ergibt sich keine Verpflichtung aus dem Gesetz, dass die Ware nur an den Kunden ausgehändigt werden darf, der diese auch bestellt hat. Ich meine, dass die Ware selbstverständlich auch an Dritte übergeben werden darf, sofern der Zusteller überprüft, dass derjenige, der die Ware in Empfang nimmt, mindestens 18 Jahre alt ist.

Beispiel: Max Mustermann verfügt über ein eBay Account und bestellt sich jetzt bei eBay E-Zigaretten. eBay hat die Identität von Max bei seiner Registrierung überprüft. Eine Alterskontrolle hat also stattgefunden. Bei Max leben seine beiden minderjährigen Kinder und dessen Ehefrau. Der Zusteller klingelt und die minderjährige Tochter öffnet. Da Max nicht da ist, aber seine Frau, übergibt der Zusteller nach Altersprüfung der Frau die E-Zigaretten an diese.

eBay hat somit sichergestellt, dass Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse Kindern und Jugendlichen im Versandhandel nicht angeboten werden. Der gewerbliche Verkäufer der z.B. E-Zigaretten hat wiederum durch  die Alterssichtprüfung sichergestellt, dass Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.

Aus meiner Sicht besteht daher keine Abmahngefahr.

 

Ich wünsche Ihnen beim Verkauf Ihre E-Zigaretten und E-Shishas etc. viel Erfolg.

 

Um vor Abmahnungen sicher zu sein, benötigen Sie natürlich auch rechtssichere AGB, eine aktuelle Widerrufsbelehrung nebst Muster Widerrufsformular, eine Datenschutzerklärung etc. Was sonst noch für Sie wichtig ist, sage ich Ihnen gern. Mein Rundum-Sorglos Paket ist genau das richtige für jeden gewerblichen eBay Verkäufer.

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

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Abmahnung Natura Balance UG durch Rechtsanwälte am Kreuztor

Gegenstand der Abmahnung

Mit Schreiben vom 2.9.2015 hat die Natura Balance UG, vertreten durch die Rechtsanwälte Am Kreuztor, Am Kreuztor 5/6, 48147 Münster, eine Abmahnung gegenüber einem Verkäufer auf dem Onlinemarktplatz Amazon ausgesprochen. Gegenstand der Beauftragung ist die Art und Weise der Präsentation der Angebote im Internet auf Amazon mit denen der Abgemahnte gegenüber der Natura Balance UG unlauteren Wettbewerb bestreite, heißt es in dem Abmahnschreiben vom 2.9.2015.

 

Gegenstand der Abmahnung Natura Balance UG

Konkret ginge es um eine Widerrufsbelehrung, welche in diversen Amazon-Angeboten vom Abgemahnten bereitgehalten werde. In dem Abmahnschreiben wird sodann ein Beispiel zu einer ASIN genannt und das Angebot per Screenshot dargestellt. Der Abgemahnte soll mit diesem Angebot gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Unter Widerrufsbelehrung mache er unter dem Abschnitt „detaillierte Verkäuferinformationen“ Angaben, welche den gesetzlichen Vorgaben nicht genügen würden. Es wird moniert, dass die Belehrung erst in dem „detaillierten Verkäuferinformationen“ erfolge. Um zu diesem Abschnitt zu gelangen, müsse der Verbraucher zunächst im Rahmen der Artikelbeschreibung auf den Verkäufernamen klicken und sodann in dem neuen Fenster in dem Link „detaillierte Verkäuferinformationen“. Dies genüge den gesetzlichen Anforderungen an die Widerrufbelehrung nicht, da der Verbraucher vor dem Bestellvorgang gerade nicht zwingend diese Informationen zur Kenntnis nehme und damit nicht belehrt werde.

 

Was tun bei einer Natura Balance UG Abmahnung?

Jedenfalls genüge die Darstellung des Abgemahnten nicht den gesetzlichen Vorgaben, da diverse Informationen nicht zur Verfügung gestellt werden würden. Sodann wird dann auf das Muster-Widerrufsformular Bezug genommen, sowie auf weitere nach Art. 246 EGBGB zu erteilende Informationspflichten. Artikel 246 EGBGB stelle eine Marktverhaltensregelung dar. Der Abgemahnte verstoße gegen die §§ 8, 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. Art. 246 EGBGB. Als Mitbewerberin sei die Abmahnerin gegenüber dem Abgemahnten berechtigt, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis mit der Abmahnerin läge vor.

 

Die Forderungen der Rechtsanwälte Am Kreuztor für die Natura Balance UG

Der Abgemahnte wird aufgefordert, bis zum 9.9.2015 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und bis zum 16.9.2015 soll er Abmahnkosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 20.000 EUR, mithin 966,60 EUR erstatten. Sachbearbeiterin des Abmahnschreibens ist Rechtsanwältin Deborah Stutznäcker. Dem Abmahnschreiben ist eine vorformulierte Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung beigefügt. Eine solch vorformulierte Erklärung sollte niemals ungeprüft einfach unterzeichnet werden. Sollten auch Sie eine Abmahnung der Natura Balance UG erhalten haben, dann können Sie sich wegen einer kostenlosen Ersteinschätzung und Prüfung der Abmahnung gern an mich wenden.

Abmahnung Natura Balance UG

wegen fehlerhafte Darstellung der Widerrufsbelehrung in Amazon-Angebot

vertreten durch Rechtsanwälte Am Kreuztor

Stand: 09/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Uwe Steinbrich durch Pixel Law Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Ein Abgemahnter hat mir eine Abmahnung der pixel law Rechtsanwälte im Auftrag von Herrn Uwe Steinbrich vom 09.10.2015 zur Überprüfung übermittelt. Mit diesem zehnseitigen Schreiben werden Verletzungen an dem Urheberrecht des Abmahners gem. § 97a Abs. 1 UrhG abgemahnt, da der Abgemahnte ein Foto von Herrn Uwe Steinbrich ohne dessen Zustimmung auf seiner Internetseite verwendet haben soll.

 

Der Abgemahnte wird von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt Sven Herzberger aufgefordert,

 

1. die im weiteren Verlauf des Schreibens näher bezeichnete Verletzung des Urheberrechts bis spätestens Mittwoch, den 21.10.2015, 12:00 Uhr zu beseitigen (§97 Abs. 1 Satz 1 UrhG),

 

2. die Verletzungshandlung künftig zu unterlassen (§ 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG),

 

3. die der Abmahnung beigefügte schriftliche Erklärung zur Unterlassungsverpflichtung oder eine rechtlich vergleichbare Unterlassungserklärung datiert und unterschrieben bis spätestens Mittwoch, den 21.10.2015, 12:00 Uhr zu senden, um hiermit den Erlass einer einstweiligen Verfügung abzuwenden (§ 97a Abs, 1 UrhG),

 

4. dem Abmahner einen Schadensersatz in Höhe von insgesamt 540 EUR bis spätestens Donnerstag, den 22.10.2015 zu zahlen (§ 97 Abs. 2 Satz 1 UrhG),

 

5. Herrn Uwe Steinbrich Ersatz seiner Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 650,34 EUR bis spätestens zum 22.10.2015 zu leisten (§ 97a Abs. 3 Satz 1 UrhG),

 

6. dem Abmahner Ersatz seiner Sicherungs- und Dokumentationskosten in Höhe von 47,60 EUR bis spätestens 22.10.2015 zu leisten (§ 97 a, Abs. 3 Satz 1 UrhG).

 

Sodann folgen umfangreiche Ausführungen, die den Verstoß und somit die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche belegen sollen.

 

Dem Schreiben liegen ein Muster einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, eine von dem Abmahner unterzeichnete Vollmacht, ein Ausdruck des streitgegenständlichen Lichtbildes und ein Auszug der MFM-Tabelle 2015 an.

Abmahnung Uwe Steinbrich

wegen Urheberechtsverletzung an Lichtbild

vertreten durch pixel Law Rechtsanwälte

Stand: 10/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung vermeiden – Verkauf von Tabakwaren, elektronische Zigaretten, elektronische Shishas, Liquids

Über die Änderungen des Jugendschutzgesetzes zum 1.4.2016 hatte ich hier berichtet. Onlinehändler, die Tabakwaren, elektronische Zigaretten, elektronische Shishas und Liquids verkaufen müssen ab dem 1.4.2016 sicherstellen, dass diese Waren nicht an Kinder oder Jugendliche angeboten werden. In der Praxis sind die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes für Internetanbieter schwierig umzusetzen, da die Altersüberprüfung „face-to-face“ mittels Ausweispapieren durchgeführt werden muss. Die Schwierigkeit im Onlinehandel besteht darin, dass es in der Regel keinen persönlichen Kontakt zum Kunden gibt. Bisher haben Onlinehändler daher meistens das sogenannte PostIdent-Verfahren durchgeführt.

Handlungsempfehlung für Shopbetreiber

Nehmen Sie künftig beim Verkauf von Tabakwaren, elektronische Zigaretten, elektronische Shishas und Liquids eine erste Altersprüfung im Bestellprozess und eine zweite Altersprüfung bei der Warenauslieferung vor. Spätestens im Bestellprozess sollte eine erste Altersprüfung erfolgen. Ich empfehle Shopbetreibern dafür das Konzept der Schufa Holding AG. Auf der Website der Schufa Holding AG finden Sie weitere Informationen dazu, wie genau die erste Altersprüfung abläuft. Von einer Checkbox mit Erfassung der Personalausweisnummer rate ich ab, da dies äußerst unsicher ist.

Zweite Prüfung des Alters bei der Warenauslieferung

Wenn Sie jetzt die Ware dem Kunden schicken muss natürlich auch sichergestellt werden, dass die Tabakwaren, elektronischen Zigaretten / Shishas und Liquids nicht an Kinder oder Jugendliche ausgehändigt werden. Der Papa hat es bestellt und der minderjährige Sohn nimmt die Shishas entgegen. Das darf nicht passieren! Sie haben aus meiner Sicht nur diese beiden Möglichkeiten:

  1. Sie führen das PostIdent-Verfahren durch oder
  2. Sie versenden die Ware per DHL mit der Sonderleistung „Alterssichtprüfung“ und dem Leistungsumfang „Identitäts- und Altersprüfung„. In diesem Fall wird zum einen die Identität des Empfängers (= Besteller) festgestellt. Des Weiteren erfolgt die Altersprüfung anhand eines amtlichen Lichtbildausweises auf Volljährigkeit.

Ich finde es richtig und auch nachvollziehbar, dass das Jugendschutzgesetz geändert wird. Die Änderungen dürften für Händler mit Leichtigkeit umzusetzen sein. Händler, die sich nicht daran halten, müssen mit Abmahnungen von Vereinen oder Mitbewerbern rechnen.

 

Passen Sie Ihre Bestellabwicklung an, damit Sie nicht abgemahnt werden können.

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Abmahnung Bernhard Hase durch Rechtsanwalt Ulrich R. Lamkemeyer

Gegenstand der Abmahnung

Herr Bernhard Hase, vertreten durch Rechtsanwalt Ulrich R. Lamkemeyer, Georgstraße 4, 49074 Osnabrück hat mit Schreiben vom 21.09.2015 eine Abmahnung wegen Foto-Urheberrechtsverletzungen im Internet ausgesprochen.

 

In diesem Zusammenhang teilt der Unterzeichner der Abmahnung mit, dass sein Mandant Fotograf sei und unter der Internetseite www.webdesign-webdienst.de einen Webdienst-Service betreibe. Herr Bernhard Hase erstelle dabei auch in gewerblichem Umfang Werbefotos zu den verschiedensten Produkten, die er seinen Kunden z.B. im Internethandel tätigen Verkäufern, kostenpflichtig gegen Lizenz zur Verfügung stellen würde.

 

Grund der Abmahnung sind Foto-Urheberrechtsverletzungen

Sein Mandant habe festgestellt, dass der Abgemahnte Foto-Urheberrechtsverletzungen auf Kosten seines Mandanten begangen habe und bis zum heutigen Tage immer noch begehe, führt Rechtsanwalt Lamkemeyer aus. Sodann heißt es in der Abmahnung vom 21.09.2015, dass Herr Bernhard Hase per heutigem Google-Cache (Stand: 21.09.2015) zurück verfolgen und dokumentieren könne, dass der Abgemahnte diese mindestens seit dem 01.08.2015 begehen würde. Ferner habe der abmahnende Fotograf feststellen müssen, dass der Abgemahnte in seiner gewerblichen Domain sowohl auf der Startseite als auch auf einer weiteren Unterseite jeweils ungenehmigt und ohne die Nutzungslizenz erworben zu haben ein Waren-Präsentationsfoto von einer Uhr von ihm eingestellt habe. Da dieses ohne Genehmigung von Herrn Bernhard Hase erfolgt sei, handele es sich in jedem dieser Fälle um Urheberrechtsverletzungen. Sowohl das Originalbild als auch das von dem Abgemahnten verwendete Bild sind per Screenshot abgebildet.

 

Die Abmahnung von Bernhard Hase (Webdienst-Service)

Rechtsanwalt Ulrich R. Lamkemeyer erteilt den Hinweis, dass jegliche Arten der Bildnutzung und selbstverständlich auch jegliche Bearbeitungen seiner Bilder ausschließlich nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Rechteinhabers im Rahmen eines Lizenzvertrages zu erfolgen haben. Zudem erteile sein Mandant das Recht zur Bearbeitung seiner Bilder in der Regel überhaupt nicht bzw. nur ganz ausnahmsweise im Rahmen eines dezidierten und entsprechend höherpreisigen Lizenzvertrages. Das streitgegenständliche Foto würde der Abgemahnte jedoch nicht nur ohne Genehmigung des Fotografen – obendrein noch in Form einer eigenmächtigen nicht genehmigten Bildbearbeitung – sondern darüber hinaus auch ohne die Angabe, dass Herr Bernhard Hase der Urheber sei. Im weiteren Verlauf des Schreibens wird dann moniert, dass der Abgemahnte sich sogar erdreisten würde, ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass er angeblich eine „lizenzfreie“ und „kostenlose“ Bilddatenbank verwenden würde. Damit würde er nochmals die Angriffsintensität auf das geistige Eigentum des Rechteinhabers erhöhen, da der Abgemahnte gegenüber den Betrachtern seiner Seite gegenüber wahrheitswidrig behaupte, dass Jedermann das Bild seines Mandanten „Lizenzfrei“ und „kostenlos“ nutzen dürfe.

 

Was fordert Bernhard Hase vom Abgemahnten?

Darüber hinaus sei bereits eine entgeltliche Nutzungslizenz für das Foto an einen seiner Kunden erteilt worden, mit welchem der Abgemahnte als Uhrenverkäufer ebenfalls in direkter Konkurrenz stehen würde. Damit betreffe die Angelegenheit nicht nur die urheberrechtlichen Aspekte, sondern habe auch noch einen direkten wettbewerbsrechtlichen Einschlag gegen den betreffenden Lizenznehmer des Abmahners, der sich gegenüber diesem mindestens mittelbar nachhaltig auswirken würde: Denn wenn Lizenznehmer des Abmahners feststellen, dass deren Konkurrenz sich bei den Uhrenfotos des Rechteinhabers auch einfach kostenlos und risikolos bedienen können (zum eigenen „kostenfreien“ Wettbewerbsvorteil), werde es für ehrliche Lizenznehmer und potentielle Kunden des Abmahners schwer nachvollziehbar, warum sie selbst dann überhaupt noch kostenpflichtige Lizenzen erwerben sollten. Insofern sei ein derartiges Verhalten von Raubkopierern geradezu existenzgefährdend für seinen Mandanten und müsse konsequent geahndet werden, so der Unterzeichner der Abmahnung vom 21.09.2015.

 

An den Abgemahnten ergeht die Aufforderung, dieses zukünftig zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bis zum 29.09.2015 abzugeben. Bis zum 05.10.2015 soll der Abgemahnte eine Summe i.H.v. 1.146,50 EUR zahlen, die sich aus dem Schadensersatz i.H.v. 600 EUR und den Rechtsanwaltsgebühren i.H.v. 546,50 EUR netto aus einem Gegenstandswert von 6.600 EUR zusammensetzen.

Abmahnung Bernhard Hase Webdienst-Service

wegen Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbild / Foto

vertreten durch Rechtsanwalt Ulrich R. Lamkemeyer

Stand: 09/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

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  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.