Abmahnung Firma Terado Onlinehandel, Inhaber Steffen Müllers durch Rechtsanwalt Stefan Grunow

Gegenstand der Abmahnung

Ich habe eine Abmahnung von Rechtsanwalt Stefan Grunow, Kaiserin-Augusta-Straße 74, 12103 Berlin vom 15.09.2015 vorliegen, die dieser im Auftrag der Firma Terado Onlinehandel, vertreten durch den Inhaber Steffen Müllers, ausgesprochen hat.

 

Gegenstand dieser wettbewerbsrechtlichen Abmahnung seien Verstöße des Abgemahnten beim Handel auf der Internetplattform eBay.

 

Rechtsanwalt Grunow teilt mit, dass sein Mandant einen Sportartikelversand betreibe, bei welchem er unter anderem online über die Verkaufsplattform ebay.de verschiedene Artikel aus dem Bereich des Sport/Tennis-Sports, dabei namentlich auch umfangreich Tennisschläger und Tennisbälle verschiedenster Hersteller, vertreibe. Hier trete seine Mandantschaft unter dem Mitgliedsnamen „tennisherz.-de“ als Verkäufer auf und betreibe unter gleichem Namen einen ebay-online-shop.

 

Hilfe bei einer Abmahnung von Steffen Müllers, Terado Onlinehandel

Ebenso wie auch die Firma Terado Onlinehandel trete auch der Abgemahnte als gewerblich registrierter Verkäufer auf der Verkaufsplattform ebay.de auf und biete dabei eine Auswahl verschiedenster Produkte, derzeit zumindest auch aus dem Bereich Sport, zum Verkauf an. Im Rahmen dieser gewerblichen Verkaufstätigkeit biete der Abgemahnte beispielweise ein Set bestehend aus einem Tennisschläger „Babolat Raptor“, einem Tennisschläger „Kuebler Resonanz“ sowie einer Tennistasche Marke „Babolat“ zum Verkauf an. Allerdings habe der Abmahner feststellen müssen, dass der Abgemahnte diese Angebote ohne ordnungsgemäße Verbraucherbelehrungen über ein bestehendes Widerrufsrecht sowie ohne Hinweis auf die Mängelrechte initiieren würde.

 

Aufgrund dessen würde die vorliegende wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen werden.

 

Dem 8-seitigen Schreiben, welches per Einwurfeinschreiben versandt wurde, liegt ein Screenshot des streitgegenständlichen Angebots bei sowie die Kopie einer Vollmacht.

 

Dem Abgemahnten wird eine Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bis zum 23.09.2015 gesetzt. Gleichzeitig wird ihm mitgeteilt, dass er die Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen habe, die bis zum 30.09.2015 zahlbar seien und mit 612,80 EUR netto berechnet werden. Der Gegenstandswert wird mit 7.500 EUR zu Grunde gelegt.

 

Rechtsanwalt Grunow führt aus, dass im Interesse der beteiligten Parteien er jedoch hoffe, dass es weder hinsichtlich des Unterlassungsbegehrens noch hinsichtlich der Kosten der Rechtsverfolgung gar nicht erst zu einem gerichtlichen Verfahren kommen werde und bittet um letztlich um Verständnis für die Sichtweite seines Mandanten bezüglich der Wahrung der Rechte.

Abmahnung Terado Onlinehandel, Inhaber Steffen Müllers

wegen u.a. fehlenden Hinweis Mängelhaftung (Wettbewerbsverstoß)

vertreten durch Rechtsanwalt Stefan Grunow

Stand: 09/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Küstner-Brennemann durch MBBS Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Mit Schreiben vom 04.01.2016 haben die MBBS Rechtsanwälte Meyer-Bohl Schröder, Rothebaumchaussee 3, 20148 Hamburg im Auftrag von Frau Marianne Küstner-Brennemann eine urheberrechtliche Abmahnung ausgesprochen wegen der nichtgenehmigten Nutzung einer Kartografie im Internetauftritt des Abgemahnten.

 

Es wird von Rechtsanwalt Alexander Südbrock, dem Sachbearbeiter der mir vorliegenden Abmahnung, mitgeteilt, dass Frau Marianne Küstner-Brennemann unter der Unternehmenskennzeichnung MKB-Deskkart handele. Sie sie Rechtsnachfolgerin des Ingenieurs und Kartografen Ralf Brennemann, der unter dem Unternehmensnamen „RB-Deskkart“ tätig gewesen sei.

 

Frau Marianne Küstner-Brennemann sei Inhaberin sämtlicher Nutzungsrechte an Stadtplankartografie sowie Land- und Übersichtskarten, die unter dem Namen „RB-Deskart“ oder „Welt-Atlas“ veröffentlicht werden würden. Die Kartografien würden auf der persönlichen und geistigen Schöpfung ihres verstorbenen Ehemannes Ralf Brennemann beruhen, für die nach der Rechtsprechung der volle Schutz des Urheberrechtsgesetzes gelten würde.

 

 

Marianne Küstner-Brennemann hat Ihnen eine Abmahnung geschickt?

Die Abmahnerin habe einen umfangreichen Kundenkreis, dem sie u.a. für Stadtpläne, Reiseführer und Werbepläne die gesamte Breite ihrer Kartografie zur Nutzung in allen Medien (Print, CD-ROM, Internet usw.) lizenzieren würde, so Rechtsanwalt Südbrock.

 

Es würden die Lizenzen an die Kunden nur in Form von einfachen Nutzungsrechten zum vereinbarten Gebrauch vergeben werden. Die Vergabe von Unterlizenzen sei dem Kunden nicht gestattet.

 

Sodann ergeht der Hinweis an den Abgemahnten, dass falls er Inhaber eines etwaigen Lizenzvertrages oder einer schriftlichen Gestattung durch einen Buchverlag bzw. Werbeplanherausgeber oder deren Annoncekunde sein sollte, er dies bis zum 14.01.2016 nachweisen solle.

 

In diesem Fall seien der nachfolgende Text und die Anlage gegenstandslos, bis die MBBS Rechtsanwälte Rücksprache mit ihrer Mandantin gehalten hätten.

 

Inhaltlich wird sodann der Abmahngegenstand präzisiert: Der Abgemahnte würde für sein Internetangebot Kartenmaterial aus den Kartensubstanzen der Abmahnerin verwenden. Das Einprogrammieren eines Kartenausschnittes aus den Stadtplänen und Landkarten von Frau Küstner-Brennemann sei kostenpflichtig und dürfe nur nach Abschluss eines Lizenzvertrages erfolgen. Nach dem Kenntnisstand der Bevollmächtigten habe der Abgemahnte keine vertragliche Berechtigung zur Nutzung dieser Kartografie unter seiner URL.

 

Aufgrund dieser Rechtsverletzung sei zu vermuten, dass der Abgemahnte zukünftig erneut gegen die Nutzungsrechte der Abmahnerin verstoßen würde (Wiederholungsgefahr). Der Abgemahnte werde daher aufgefordert, bis zum 14.01.2016 eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.

 

Darüber hinaus solle er Auskunft über den Umfang der Verletzungshandlung geben, den Kartenausschnitt sofort entfernen, Rechtsanwaltskosten in Höhe von 546,50 EUR erstatten (Streitwert: 6.000 EUR) sowie eine entgangene Lizenzgebühr in Höhe von 792,00 EUR zahlen oder alternativ einen Lizenzvertrag abschließen.

Abmahnung Marianne Küstner-Brennemann, MKB-Deskkart

wegen Urheberrechtsverletzung an Kartografie

vertreten durch MBBS Rechtsanwälte

Stand: 01/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung INBUS IP GmbH

Gegenstand der Abmahnung

Am 15.01.2016 schrieb die Firma INBUS IP GmbH einen Händler per E-Mail an, der unter Verwendung der Bezeichnung „Inbus“ Innensechskantschrauben beworben und angeboten habe.

 

Es wird mitgeteilt, dass die INBUS IP GmbH Inhaberin verschiedener Wortmarken für die Bezeichnung „INBUS“ sei, zu der unter anderem die deutschen Marken DE 1119802 und DE 477514 sowie die Gemeinschaftsmarke EM009690876 gehören würden.

 

Durch die Verwendung der Bezeichnung „Inbus“ würden die Rechte an den zuvor genannten Marken verletzt werden. Dritten sei es ohne Zustimmung des Inhabers der Marke grundsätzlich untersagt, ein mit der Marke identisches Zeichen für die durch die Marke geschützten Waren zu benutzen, so der weitere Inhalt der E-Mail.

 

INBUS IP GmbH spricht selbst die Abmahnung aus – ohne Rechtsanwalt

Das LG Düsseldorf (Az. 4 O 136/89) habe entschieden, dass „INBUS“ kein Freizeichen sei. Das Anbieten von „Inbusschrauben“, „Inbusschlüsseln“ oder eines „Inbus-Schlüsselsatzes“ stelle eine markenmäßige Nutzung des Zeichens dar und sei damit eine Verletzung der Markenrechte des Inhabers.

 

Der Empfänger der E-Mail wird sodann darum gebeten, dies künftig zu unterlassen und die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bis zum 29.01.2016 unterzeichnet als pdf an fabian.fuhrmann@inbus-ip-gmbh.de oder wahlweise postalisch an die INBUS IP GmbH, Egenstraße 57, 58339 Breckerfeld zurückzusenden.

 

Des Weiteren ergeht die Bitte, dass der Empfänger des Schreibens zukünftig zur Bezeichnung seiner Produkte einen beschreibenden Begriff, wie beispielsweise „Innensechskant“ oder „6-kant“ verwenden solle und nicht – auch nicht in Kombination mit einem beschreibenden Begriff – den Markennamen Inbus. Auch geringe Abweichungen, bspw. die Veränderung einzelner Buchstaben, reiche nicht aus, um eine Markenverletzung zu vermeiden.

 

Sofern die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung rechtzeitig übersandt werde und er die Bezeichnung „INBUS“ zukünftig nicht mehr verwenden würde, würden ihm keine Kosten entstehen.

 

Anderenfalls würde sich die INBUS IP GmbH gezwungen sehen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, wodurch Anwaltskosten entstehen würden, die von dem Empfänger des Schreibens zu tragen wären. Auch die Geltendmachung von Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen würde sich ausdrücklich vorbehalten werden.

Abmahnung INBUS IP GmbH

wegen Markenrechtsverletzung INBUS (Verkauf von Innensechskant unter Verwendung der Bezeichnung INBUS)

Stand: 01/2016

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

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Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung Susanne Grezlik durch Jan B. Heidicker Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 21.01.2016 hat Frau Susanne Grezlik durch die Rechtsanwaltskanzlei Jan B. Heidicker, Beethovenstraße 3, 59174 Kamen eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen einen Mitbewerber aussprechen lassen.

 

In dem mir vorliegenden Schreiben führt Rechtsanwalt Dirk Dreger, der Sachbearbeiter, aus, seine Mandantin über ihren gewerblichen eBay-Shop unter dem Verkäufernamen „babys-cars-shop“ Produkte aus dem Bereich Kindermode vertreibe. Der Grund der Beauftragung sei der gewerbliche Onlineauftritt unter der Internethandelsplattform eBay, über den der Abgemahnte ebenfalls Kindermode anbieten würde.

 

Frau Susanne Grezlik habe bezüglich der Angebote des Abgemahnten feststellen müssen, dass diese erhebliche Wettbewerbsverstöße aufweisen würden, die ihrerseits geeignet seien, den Wettbewerb und damit auch sie nicht unerheblich zu beeinträchtigen.

 

Gegenstand der Susanne Grezlik Abmahnung

In einem exemplarisch aufgeführten Angebot sei u.a. festgestellt worden, dass der Abgemahnte in dem Feld „Rechtliche Informationen des Verkäufers“ weder eine E-Mail-Adresse noch eine Telefonnummer vorhalten würde.

 

Darüber hinaus werde der Kunde nicht darüber unterrichtet, welche Schritte zu einem Vertragsschluss führen würden, darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert werde und ob er dem Kunden zugänglich sei und darüber wie der Kunde mit den zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung erkennen und berichtigen könne.

 

Des Weiteren wird von der Rechtsanwaltskanzlei Jan B. Heidicker moniert, dass der Abgemahnte in seinen an Verbraucher gerichteten Angeboten nicht über das gesetzliche Mängelhaftungsrecht informieren würde.

 

Zunächst würden Unterlassungsansprüche geltend gemacht, so die weitere Aussage der Abmahnung. Dem Abgemahnten werde aufgegeben, bis zum 28.01.2016 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Sodann ergeht der ausdrückliche Hinweis, dass Frau Susanne Grezlik dem Abgemahnten durch diese außergerichtliche Abmahnung die Gelegenheit geben möchte, die Angelegenheit noch außergerichtlich klären zu können.

 

Rechtsanwalt Dreger teilt sodann mit, dass seiner Partei Kosten entstanden seien, zu deren Ersatz der Abgemahnte gemäß § 12 I Satz 2 UWG verpflichtet sei. Es werde hierbei bei der Berechnung des Gegenstandswertes im Hinblick auf die Unterlassung aufgrund der Verstöße ein angemessener Wert in Höhe von 20.000 EUR angesetzt. Insgesamt summieren sich die Rechtsanwaltsgebühren auf 1.171,67 EUR brutto. Dieser Betrag sei zahlbar bis zum 04.02.2016.

 

Abschließend sei noch der Hinweis erlaubt, dass die Abmahnerin keine persönlichen Kontaktaufnahmen wünschen würde.

Abmahnung Susanne Grezlik

wegen keine Telefonnummer und keine E-Mail-Adresse in der Anbieterkennzeichnung auf eBay.de u.a.

vertreten durch Rechtsanwaltskanzlei Jan B. Heidicker

Stand: 01/2016

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

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3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung Bilenet Tüysüz durch Rechtsanwalt Sotirios Georgikeas, Rechtsanwalt Gunter Brandau, Rechtsanwalt Baris Gültekin

Gegenstand der Abmahnung

Mit Schreiben vom 25.01.2016 hat Rechtsanwalt Baris Gültekin, Alfredstraße 110, 45131 Essen im Auftrag von Bilenet Tüysüz eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen fehlender Grundpreisangabe ausgesprochen. Laut der Aussage auf seiner Homepage unter www.ra-gueltekin.de bietet der sachbearbeitende Rechtsanwalt Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Strafrechts und des Arbeitsrechts an. Rechtsanwalt Baris Gültekin befindet sich in Bürogemeinschaft mit der Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Petra Makalowski.

 

Abmahnung von Bilenet Tüysüz was tun?

Zu dem Abmahngrund wird im Einzelnen ausgeführt, dass der Abmahner seit geraumer Zeit gewerblichen Posten-Handel betreibe und seine Produkte unter anderem über eBay anbiete. (Anmerkung: Dem eBay-Profil des Abmahners Bilenet Tüysüz ist zu entnehmen, dass dieser seit dem 31. Oktober 2015 ein gewerbliches Account unter dem Namen „tysbilen“ betreibt. Derzeit werden 14 Produkte dort angeboten (Stand: 29.01.2016).)

 

Rechtsanwalt Gültekin teilt mit, dass im Rahmen einer Produktanfrage zur Marktpositionierung aufgefallen sei, dass der Abgemahnte ebenfalls Handel mit vergleichbaren Produkten betreibe und diese über die Internetplattform eBay, den Shop xxxxx.de und zum Sofortkauf anbieten würde, so dass zwischen den beiden Parteien ein konkretes Wettbewerbsverhältnis bestehen würde.

 

Der Abmahner habe die Feststellung getroffen, dass der Abgemahnte entgegen den gesetzlichen Anforderungen seine Angebote nicht mit der erforderlichen Grundpreisangabe versehen würde, was jederzeit dezidiert beweisbar wäre.

 

Vor dem Hintergrund, dass eBay explizit auf die gesetzeskonforme Gestaltung der Bepreisung hinweisen würde, liege die Vermutung nahe, dass der Verstoß gegen die Grundpreisangabe zudem vorsätzlich erfolgt sei. Sowohl Herr Bilenet Tüysüz als auch gesetzeskonform handelnde Mitbewerber würden diesen Pflichtangaben entsprechend nachkommen.

 

Durch die Verletzungshandlung sei der Abgemahnte zum Unterlassen der Verletzungshandlung und zum Schadensersatz verpflichtet. Es könne nicht geleugnet werden, dass der von dem Abgemahnten erzielte Wettbewerbsvorsprung sich zum Nachteil der übrigen Mitbewerber und damit auch zulasten des Abmahners auswirken würde und so der Eintritt eines Schadens wahrscheinlich sei.

 

Der Abgemahnte wird aufgefordert, bis zum 10.02.2016 die Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe von 1.029,35 EUR brutto nach einem Gegenstandswert von 15.000 EUR zu zahlen und bis zum 05.02.2016 eine Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Zum Thema fehlende Grundpreisangabe habe ich bereits mehrfach Stellung genommen. Ich halte die Abgabe einer Unterlassungserklärung für sehr risikoreich, da es bei der Einstellung einer Vielzahl von Angeboten schnell dazu kommen kann, dass man die Grundpreisangabe schlichtweg vergisst. In diesem Fall wären Sie verpflichtet, eine Vertragsstrafe zu zahlen. Wenn Sie eine Unterlassungserklärung nicht abgeben, müssen Sie damit rechnen, dass die Gegenseite den gerichtlichen Weg beschreitet. Hierzu berate ich Sie gerne.

Abmahnung Bilenet Tüysüz

wegen Wettbewerbsverstoß wg. fehlender Grundpreisangabe

vertreten durch Rechtsanwalt Baris Gültekin

Stand: 01/2016

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2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

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Abmahnung Tobias Müller – Eyesight Iris-Fotografie (Boehmert & Boehmert Patentanwälte Rechtsanwälte)

Gegenstand der Abmahnung

Eine Abmahnung der Boehmert & Boehmert Rechtsanwälte, Kurfürstendamm 185, 10707 Berlin im Auftrag von Tobias Müller, Eyesight Iris-Fotografie, vom 22.01.2016 liegt mir vor.

 

Der Sachbearbeiter, Rechtsanwalt Sebastian Engels, teilt hierin dem Abgemahnten mit, dass ihm sicherlich bekannt sei, dass der Abmahner Fotografien der Iris des menschlichen Auges anbieten würde, die er mittels eines besonderen, von ihm entwickelten technischen Verfahrens erstellen würde und dann in unterschiedlicher Form als Kunstdruck zur Verfügung stellen würde. Dieses Angebot würde auf unterschiedlichen Veranstaltungen mit einem Stand vor Ort und außerdem über die Webseite von Herrn Tobias Müller unter www.eyesight-foto.de erfolgen. Die Rechtsanwälte Boehmert und Boehmert würden davon ausgehen, dass der Abgemahnte über Details der Dienstleistungen des Abmahners bereits informiert sei. Im Übrigen würde auf die Webseite ihres Mandanten verwiesen werden, auf der sich weitere Informationen hierzu befinden würden.

 

Tobias Müller Abmahnung – und jetzt?

Der Fotograf habe nun feststellen müssen, dass der Abgemahnte nicht nur das Geschäftsmodell des Abmahners vollständig kopieren würde, sondern sich hierzu auch an Fotografien und Texten von Herrn Tobias Müller bedienen würde, ohne hierfür über die erforderliche Zustimmung zu verfügen.

 

Sodann wird eine Fotografie gezeigt, die der Abgemahnte am 22.11.2015 als Titelbild seiner Unternehmensseite in der Social Media Plattform Facebook veröffentlicht und damit einer unbestimmten Anzahl an Nutzern öffentlich zugänglich gemacht habe.

 

Weiterhin wird moniert, dass der Abgemahnte von dem Abmahner erstellte Texte ohne dessen Zustimmung verwenden würde unter anderem in dem er diese auf Bildern im Rahmen seines Verkaufsstandes und auf seiner Webseite zur Bewerbung seines Angebotes nutzen würde.

 

Es geht hierbei um die Formulierungen „Pro Minute blinzelt man rund 17 mal. Das sind 14000 x pro Tag und 5 Millionen mal pro Jahr“ und „Obwohl ein Wimpernschlag nur 150 Millisekunden dauert, verbringt man in 80 Lebensjahren fast 2 Jahre mit Zwinkern“.

 

Diese Texte habe der Abgemahnte in einer nachfolgend wiedergegebenen Weise in praktisch identischer Formulierung Ende 2015 auf verschiedenen Weihnachtsmärkten benutzt. Darüber hinaus habe der Abgemahnte die gleichen Texte auf seiner Webseite verwenden, so Rechtsanwalt Engels weiter. Es ergeht sodann der Hinweis, dass der Abgemahnte für all diese Nutzungen der von dem Abmahner erstellten Inhalte weder eine Zustimmung erfolgt sei noch im Zusammenhang mit einer Nutzung eine Nennung des Abmahners als Urheber der Inhalte erfolgt sei.

 

Um die aus den Urheberrechtsverletzungen entstandenen Ansprüche außergerichtlich zu erledigen werde der Abgemahnte aufgefordert, die in der Anlage beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung – oder eine andere geeignete Erklärung – rechtsverbindlich unterzeichnet bis spätestens zum 29.01.2016 zurückzusenden, so die Rechtsanwälte Boehmert & Boehmert weiter.

 

Es werde weiter ein Anspruch auf Auskunft über die Nutzung der verletzten Inhalte zur Berechnung eines Schadensersatzanspruchs geltend gemacht.

 

Weiter heißt es, dass der Kostenerstattungsanspruch ihres Mandanten die durch ihre Beauftragung entstandenen Kosten in Bezug auf die Unterlassung der Verletzung des Urheberrechts ihres Mandanten an seiner Fotografie (5.000 EUR) sowie seinen Texten (jeweils 2.000 EUR) und den Ansprüchen auf Schadensersatz, Feststellung, Auskunft und Vernichtung (3.000 EUR) umfassen würde. Der insgesamt angesetzte Gegenstandswert von 12.000 EUR dürfe sich daher am untersten Rand des in diesem Fall angemessenen Gegenstandswertes halten, so der Unterzeichner.

 

Dr Vollständigkeit halber weise Rechtsanwalt Engels den Abgemahnten darauf hin, dass sein Mandant zusätzlich über eine ganze Reihe eingetragenen Designs für seine Iris Fotografie Gestaltungen verfügen würde. Er behalte sich vor insoweit weitere Ansprüche gegen den Abgemahnten geltend zu machen, sollte sich herausstellen, dass die von dem Abgemahnten angebotenen Produkte diese Designs verletzen würden. Eine entsprechende Sachverhaltsprüfung sei momentan noch im Gange, so der Schlusssatz des 5seitigen Abmahnschreibens.

Abmahnung Tobias Müller – Eyesight Iris-Fotografie

wegen Urheberrechtsverletzung Foto und Text (Iris-Fotografie)

vertreten durch Boehmert & Boehmert Rechtsanwälte

Stand: 01/2016

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.