Abmahnung Prof. Ottmar Hörl (Heuking Kühn Lüer Wojtek Rechtsanwälte)

Gegenstand der Abmahnung

Die Rechtsanwälte Heuking Kühn Lüer Wojtek PartGmBB, Magnusstraße 13, 50672 Köln haben am 8.1.2018 im Auftrag von Herrn Prof. Ottmar Hörl eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Kunstwerk „Sponti 2006“ ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Dr. Ruben A. Hofmann. Dieser teilt dem Abgemahnten in dem mir vorliegenden Schreiben mit, dass sein Mandant habe feststellen müssen, dass er im Rahmen seines Internetangebots Gartenzwerg-Skulpturen vertreibe, die urheberrechtlich geschützte Kunstwerke des Abmahners plagiieren würden.

 

Verkauf von Plagiaten führt zu Abmahnung

Im weiteren Verlauf werden zwei Skulpturen (Gartenzwerge) von Prof. Ottmar Hörl beschrieben, die die Namen „Sponti 2006“ und „Geheimnisträger“ tragen.

 

Die von dem Abgemahnten vertriebenen Produkte seien eine offensichtliche Nachahmung der oben genannten Kunstwerke, deren Urheber ihr Mandant sei. Beide Kunstwerke seien nach § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG als ein Werk der bildenden Künste urheberrechtlich geschützt. Die Gartenzwerg-Skulptur „Sponti 2006) zeichne sich dadurch aus, dass sie von dem typischen Image eines Gartenzwerges als freundlicher oder niedlicher Figur durch eine „Stinkefinger-Geste“ abweiche und den Gartenzwerg so von der tradierten Rolle abhebe und als provozierende, spöttische Figur neu ausrichte. Das Gartenzwerg-Trio „Geheimnisträger“ erreiche mit der Umsetzung der japanischen „Drei Affen“-Thematik über den Umgang mit dem Schlechten durch nichts Sehen, nichts Hören und nichts Sagen ohne Zweifel eine urheberrechtlich geschützte Gestaltungshöhe. Damit handele es sich ohne Weiteres um urheberrechtlich geschützte Werke. Der Abmahner vertreibe selbst Vervielfältigungen seines Kunstwerkes, welche durch eine Prägung identifiziert werden könnten und erziele damit erhebliche Umsätze.

 

Der von dem Abgemahnten vorgenommene Vertrieb der Plagiate verstoße gegen die Rechte des Urhebers. Zum einen verletze er das alleinige Verbreitungsrecht des Mandanten der Heuking Kühn Lüer Wojtek Rechtsanwälte, da es nur dem Urheber des Werkes zustehe, Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit anzubieten oder in den Verkehr zu bringen.

 

Zunächst werde der Empfänger des Abmahnschreibens nach § 97 Abs. 1 UrhG zur Unterlassung des Vertriebs der Plagiate verpflichtet. Überdies habe er nach § 101 Abs. 1, 3 UrhG Auskunft zu erteilen über die Herkunft und den Vertriebsweg der streitgegenständlichen Vervielfältigungsstücke. Nach § 98 Abs. 2 UrhG schulde er ggf. ferner den Rückruf der rechtswidrigen Kopie aus den nachgelagerten Vertriebswegen, soweit die Stücke an gewerbliche Abnehmer weitergegeben worden seien, was Gegenstand des geltend gemachten Auskunftsanspruchs sei. Die Geltendmachung entsprechender Ansprüche werde daher ausdrücklich vorbehalten. Schließlich habe Herr Prof. Ottmar Hörl nach § 97 Abs. 2 UrhG Anspruch auf Ersatz des ihm aus den o.g. Rechtsverletzungen entstandenen Schadens.

 

Namens und im Auftrag des Namens hätten die Rechtsanwälte Heuking Kühn Lüer Wojtek  den Abgemahnten aufzufordern, bis zum 15.1.2018 eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Bis zum 29.1.2018 habe er umfassend Auskunft über den Umfang der Rechtsverletzung zu erteilen und die Rechtsanwaltsgebühren i.H.v. 2.217,45 EUR (Gegenstandswert: 90.000 EUR) zu erstatten.

Abmahnung Prof. Ottmar Hörl

wegen Urheberrechtsverletzung Kunstwerk

vertreten durch Heuking Kühn Lüer Wojtek Rechtsanwälte

Stand: 01/2018

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Thomas Hieronymi (Damm Ettig Rechtsanwälte)

Gegenstand der Abmahnung

Am 18.1.2018 haben die Rechtsanwälte Damm Ettig, Konrad-Adenauer-Straße 17, 60313 Frankfurt im Auftrag von Herrn Thomas Hieronymi eine Abmahnung ausgesprochen. Die unterzeichnende Rechtsanwältin und Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht Julia Grißmer teilt mit, dass ihr Mandant Berufsfotograf und Inhaber eines professionell betriebenen Fotostudios sei.

 

Unberechtigte Nutzung von Lichtbild führt zu Abmahnung

Einige der Fotografien des Abmahners habe dieser unter der Urheberbezeichnung „FotoHiero“ zeitweilig über die pixelio media GmbH unter der „Lizenz zur rein redaktionellen Nutzung“ für redaktionelle Zwecke zur Verfügung gestellt. So verhalte es sich auch mit der aus der Anlage 1 der Abmahnung ersichtlichen Aufnahme „Clown“, deren Urheber Herr Thomas Hieronymi sei. Rechte zur kommerziellen Nutzung vergebe er ausschließlich über die Fotostudio Thomas Hieronymi GmbH. Aufgrund wiederholter Rechtsverletzungen habe der Mandant der Damm Ettig Rechtsanwälte die Lizensierung über die pixelio media GmbH zwischenzeitlich eingestellt.

 

Weiter heißt es in dem mir vorliegenden Schreiben, dass der Abmahner habe feststellen müssen, dass der Abgemahnte die vorbezeichnete Fotografie innerhalb seines Webauftritts verwenden würde.

 

Die streitgegenständliche Fotografie genieße als Lichtbildwerk gem. § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG bzw. als Lichtbild gem. § 72 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG Schutz nach dem UrhG. Gleiches gelte nach österreichischem Urheberrecht (§§ 3, 74 öst. UrhG).

 

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft des Abmahners verletzt zu haben. Der Anspruch des Urhebers auf Namensnennung ergebe sich aus § 13 UrhG. Gemäß Ziffer 8 der Nutzungsbedingungen der pixelio media GmbH sei bei der Verwendung der Aufnahmen daher stets der Urheber anzugeben. Eine wirksame Benennung setze voraus, dass das betreffende Werk dem jeweiligen Urheber eindeutig zugeordnet werden könne. Der Abgemahnte würde den Urheber jedoch an keiner Stelle nennen.

 

Aufgrund der Rechtsverletzung sei der Empfänger des Abmahnschreibens zur Beseitigung der Beeinträchtigung sowie zur Unterlassung künftiger Rechtsverstöße verpflichtet (§ 97 Abs. 1 UrhG). Nach der ständigen Rechtsprechung werde die sog. Wiederholungsgefahr, die aufgrund der bereits erfolgten Rechtsverletzung indiziert werde, nur beseitigt, wenn sich der Rechtsverletzer ausreichend strafbewehrt zur künftigen Unterlassung verpflichte. Die bloße Einstellung der Rechtsverletzung sei dafür nicht ausreichend.

 

Die Rechtsanwälte Damm Ettig hätten den Abgemahnten aufzufordern, die Aufnahme „Clown“ nicht weiter öffentlich ohne Nennung des Abmahners öffentlich zugänglich zu machen und bis spätestens zum 31.1.2018 eine ausreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Weiterhin werde er gebeten, binnen der genannten Frist Auskunft über den genauen Umfang der Bildnutzung zu erteilen. Insbesondere habe er mitzuteilen, wann die Aufnahme in den Internetauftritt eingebunden worden sei.

Abmahnung Thomas Hieronymi

wegen Urheberrechtsverletzung Lichtbild

vertreten durch Damm Ettig Rechtsanwälte

Stand: 01/2018

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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  • Ist die Abmahnung berechtigt?

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3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Kevin Birk (Jens Reininghaus Rechtsanwalt)

Gegenstand der Abmahnung

Am 27.2.2018 hat Rechtsanwalt Jens Reininghaus, Schanzentraße 31, 51063 Köln im Auftrag von Herrn Kevin Birk eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Hintergrund sei ein scheinprivater Handel des Abgemahnten auf ebay.de.

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz sowie Fachanwalt für IT-Recht Jens Reininghaus teilt mit, dass mit dem Abmahnschreiben Unterlassungs- und Kostenerstattungsansprüche aufgrund des scheinprivaten Handels auf ebay.de gemäß § 8 und § 12 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gegen den Abgemahnten geltend gemacht werden würden.

 

Privatverkauf trotz Gewerblichkeit als Abmahngrund

Herr Kevin Birk würde als gewerblich Verkäufer und damit als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB über das Internetauktionshaus ebay bundesweit u.a. neue Gesellschaftsspiele an Endverbraucher verkaufen. Der Empfänger des Abmahnschreibens würde ebenfalls über ebay.de bundesweit neue Gesellschaftsspiele an Endverbraucher verkaufen. Er würde in seinen Angeboten darauf hinweisen, dass er als „privater Anbieter“ auftrete. Eines seiner ebay-Angebote liege dem Schreiben bei.

 

Rechtsanwalt Reininghaus schreibt weiter, dass die Aussage des Abgemahnten, dass er privater Anbieter sei, nicht zutreffe. Seine Verkaufsaktivität erfülle alle Kriterien, welche die Rechtsprechung für die Eigenschaft eines Unternehmers im Sinne von § 14 BGB und damit eines gewerblichen Händlers entwickelt habe. Eine unternehmerische Tätigkeit im Sinne von § 14 BGB liege nach der Rechtsprechung vor, wenn planmäßig über einen gewissen Zeitraum hinweg entgeltliche Leistungen am Markt angeboten werden würden, wobei es auf eine Gewinnerzielungsabsicht nicht ankomme (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2016, Az. VII ZR 173/05). Ob eine Tätigkeit dauerhaft und planvoll und damit unternehmerisch erfolge, sei aufgrund von Indizien im Einzelfall zu ermitteln.

 

Der Abgemahnte habe im letzten Monat 33 und in den letzten sechs Monaten 126 Bewertungen und zwar weit überwiegend für neue oder gebrauchte Gesellschaftsspiele erhalten. Derzeit biete er weitere 49 Gesellschaftsspiele auf ebay an. Aufgrund seiner bisherigen Verkäufe und seiner derzeitigen Angebote sei unzweifelhaft davon auszugehen, dass er als Unternehmer i.S.v. § 14 BGB einzustufen sei und damit nur zum Schein als Privatanbieter bei eBay auftrete.

 

Es bestehe ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen dem Abgemahnten und Herrn Kevin Birk. Dem Abmahner stünden als direktem Wettbewerber gemäß § 8 UWG ein Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch und gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG ein Anspruch auf Kostenerstattung für diese Abmahnung zu. Zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung habe der Bevollmächtigte den Abgemahnten namens und im Auftrag seines Mandanten aufzufordern, den aufgezeigten Rechtsverstoß zu beseitigen und zu seinen Händen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bis spätestens Freitag, 9.3.2018 abzugeben.

 

Schließlich sei er gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG verpflichtet, seinem Mandanten die Kosten der Inanspruchnahme der Rechtsanwaltskanzlei Reininghaus für die außergerichtliche Abmahnung zu erstatten. Der sich nach einem Gegenstandswert von 10.000 EUR berechnete Betrag i.H.v. 887,03 EUR sei zahlbar bis zum Freitag, den 16.03.2018.

Abmahnung Kevin Birk

wegen Täuschung über Gewerblichkeit bei Privatverkauf

vertreten durch Rechtsanwalt Jens Reininghaus

Stand: 02/2018

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Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

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Abmahnung Herrn Wladyslaw Sojka durch Rechtsanwältin Katharina Salzer

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung von Herrn Wladyslaw Sojka durch Rechtsanwältin Katharina Salzer, Ulmenweg 7, 04316 Leipzig vom 12.1.2018 vor. Hintergrund sei eine Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbild durch den Abgemahnten.

 

Auf seiner Webseite sowie in seinem Magazin auf Seite 4 unten verwende er ein Lichtbild, dessen Urheber der Abmahner sei. Er habe dieses Lichtbild unter den Bedingungen der Lizenz für freie Dokumentation beim zentralen Medienarchiv Wikimedia Commons namentlich veröffentlicht. Die Lizenzbestimmungen seien unterhalb der Bilddarstellung angegeben. Der Empfänger des Abmahnschreibens habe die Bedingungen der Lizenz jedoch nicht eingehalten. Er habe weder Herrn Wladyslaw Sojka als Fotograf der Aufnahme benannt, noch habe der auf die Lizenzbedingungen für freie Dokumentation hingewiesen, so Rechtsanwältin Katharina Salzer. Ein Lizenzvertrag sei somit nicht zustande gekommen. Die Nutzung durch den Abgemahnten erfolge rechtswidrig.

 

Wladyslaw Sojka Abmahnung erhalten?

Der Abgemahnte habe durch die rechtswidrige Nutzung gegen die §§ 15 und 19a UrhG verstoßen und die materiellen Verwertungsrechte sowie die Urheberpersönlichkeitsrechte ihres Mandanten, insbesondere das Namensnennungsrecht des Urhebers gem. § 13 UrhG verletzt. Aus beiden Verstößen seien Wladyslaw Sojka zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz gem. § 97 UrhG entstanden.

 

Zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr und der Entstehung weiterer Schäden werde der Abgemahnte aufgefordert, die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschrieben bis zum 9.2.2018 zurückzusenden.

 

Weiter teilt die Bevollmächtigte mit, dass ihr Mandant seine Schadensersatzansprüche nach § 97 UrhG aus der Verletzung seines Namensnennungsrecht gem. § 13 UrhG geltend. Er behalte sich im Falle des Scheiterns einer außergerichtlichen Einigung vor, seinen Schadensersatz aus der Verletzung seiner materiellen Verwertungsrechte ebenfalls zu beanspruchen, §§ 97 i.V.m. 15, 19a UrhG.

 

Bei der Berechnung werde die MFM-Tabelle herangezogen und ein Betrag i.H.v. 450 EUR geltend gemacht. Darüber hinaus sei der Abgemahnte verpflichte, Aufwendungsersatz für die Inanspruchnahme der anwaltlichen Dienstleistung zu zahlen. Diese werden nach einem Gegenstandswert von 3.000 EUR geltend gemacht. Der Gesamtbetrag i.H.v. 746,30 EUR sei zahlbar bis zum 9.2.2018.

Abmahnung Wladyslaw Sojka

wegen Urheberrechtsverletzung Lichtbild

vertreten durch Rechtsanwältin Katharina Salzer

Stand: 01/2018

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung Dohmen Ingenieurgesellschaft mbH durch JUS Direkt Rechtsanwaltskanzlei Dr. Hauke Scheffler

Gegenstand der Abmahnung

Am 11.2.2018 hat die JUS DIREKT Rechtsanwaltskanzlei, Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler, Franz-Liszt-Straße 11, 85591 Vaterstetten im Auftrag der Dohmen Ingenieurgesellschaft mbH Yasar Alkac eine Abmahnung ausgesprochen. Der Abmahner würde wie der Abgemahnte Softwarelizenzen vertreiben. Es werde Bezug genommen auf die Angebote des Abgemahnten auf eBay.

 

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung u.a. als Abmahngrund

Der Empfänger des Abmahnschreibens belehre nicht ordnungsgemäß über das dem Verbraucher zustehende Widerrufsrecht.

 

Er würde schreiben „Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück.“. Der Ausschluss sei rechtswidrig.

 

Am 13. Juni 2014 sei das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherschutzrichtlinie in Kraft getreten. Das deutsche Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherschutzrichtlinie regele das Widerrufsrecht bei Verträgen über digitale Inhalte erstmals ausdrücklich. Digitale Inhalte seien Daten, die in digitaler Form hergestellt und bereitgestellt werden würden, wie etwa Computerprogramme, Anwendungen (Apps), Spiele, Musik, Videos oder Texte, unabhängig davon, ob sauf sie durch Herunterladen, Herunterladen in Echtzeit (Streaming), von einem körperlichen Datenträger oder in sonstiger Weise zugegriffen werde, § 312 f Abs. 3 BGB n.F. Grundsätzlich bestehe auch bei Verträgen über digitale Inhalte das 14-tägige Widerrufsrecht, welches am Tag des Vertragsschlusses beginnen würde.

 

Entgegen den gesetzlichen Vorgaben würde der Empfänger der Dohmen Ingenieurgesellschaft mbH Yasar Alkac Abmahnung über die Ausübung des Widerrufsrechts fehlerhaft belehren.

 

In der Anzeige finde sich kein Hinweis auf die sog. OS-Plattform mit funktionierendem Link. Der Quellcode der Anzeige des Abgemahnten belege klar, dass der Abgemahnte der Belehrungspflicht nicht nachkommen würde.

 

Ferner teile er dem Verbraucher nicht mit, ob sich die Preise mit oder ohne Umsatzsteuer verstehen würden.

 

Unterlassungsansprüche des Abmahners

Alle vorgenannten Rechtsverletzungen würden Unterlassungsansprüche seiner Mandantschaft auslösen, so Rechtsanwalt Dr. Scheffler.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung bis zum 16.2.2018 zu übersenden. Mit der Unterzeichnung würde sich der Abgemahnte u.a. verpflichten, es „bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fällig werdenden Vertragsstrafe, deren Höhe vom Unterlassungsgläubiger zu bestimmen und im Streitfall vom jeweils zuständigen Amts- oder Landgericht in München zu überprüfen ist, zu unterlassen….“.

 

Ferner macht der Bevollmächtigte der Dohmen Ingenieurgesellschaft mbH Yasar Alkac Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.590,91 EUR (Gegenstandswert: 40.000 EUR) geltend. Der Betrag sei zahlbar bis zum 19.2.2018.

Abmahnung Dohmen Ingenieurgesellschaft mbH, Yasar Alkac

wegen fehlender Widerrufsbelehrung, kein Link auf OS-Plattfor, fehlendem Mehrwertsteuerhinweis

vertreten durch JUS DIREKT RechtsanwaltskanzleiRechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler

Stand: 02/2018

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

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Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Felix Gabriel durch ITB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der ITB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Torgauer Straße 233, 04347 Leipzig vom 22.2.2018 vor, die diese im Auftrag von Herrn Felix Gabriel ausgesprochen haben. Sachbearbeiterin ist Rechtsanwältin Joselyne Ntikahavuye.

 

Diese teilt mit, dass ihr Mandant auf der Verkaufsplattform eBay unter anderem Spielwaren vertreibe. Der Abgemahnte sei ebenfalls als gewerblicher Verkäufer über die Handelsplattform tätig und biete gleichartige Produkte an. Aufgrund dessen bestehe zwischen ihm und Herrn Felix Gabriel ein konkretes Wettbewerbsverhältnis. Der Abgemahnte sei Mitbewerber im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG.

 

Fehlende Widerrufsbelehrung u.a. als Abmahngrund

Rechtsanwältin Joselyne Ntikahavuye von der ITB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH teilt mit, dass Herrn Felix Gabriel zur Kenntnis gelangt sei, dass der Abgemahnte in seinen Angeboten auf der Verkaufsplattform eBay gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoße. Diese seien gerichtsverwertbar festgehalten worden.

 

Zum einen fehle bei dem Internetauftritt die Widerrufsbelehrung. Bei Fernabsatzverträgen nach §§ 312 ff. BGB habe der Unternehmer den Verbraucher gemäß Art. 246 Abs. 3 EGBGB klar und verständlich über das Bestehen seines Widerrufsrechts gemäß § 312g Abs. 1 BGB i.V.m. § 355 BGB sowie über die Bedingungen, Einzelheiten und Ausübung und die Rechtsfolgen der Rückgabe zu informieren.

 

Des Weiteren biete der Abgemahnte den Versand in verschiedene Länder an, ohne für jedes einzelne Land die konkreten Versandkosten abzugeben. Gebe man beispielsweise die Tschechische Republik als Versandland ein, erfolge der Hinweis, dass der Artikel zwar dorthin geliefert werde, aber der Verkäufer keine Versandoptionen festgelegt habe, so dass dieser zu kontaktieren sei.

 

Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 PAngV und § 312d Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246 a § 1 Abs. 1 Nr. 4 EGBGB bestehe die Pflicht, den Gesamtpreis der Waren sowie alle zusätzlichen Fracht-, Liefer- oder Versandkosten, die anfallen würden, anzugeben.

 

Zudem finde sich in den Angeboten des Abgemahnten kein Hinweis auf die so genannte OS-Plattform mit funktionierendem Link.

 

Würden all diese Informationen fehlen, liege eine Wettbewerbsverletzung im Sinne des § 3a UWG vor, denn die obengenannten Normen seien Marktverhaltensregelungen, bei denen Verstöße geeignet seien, die Interessen der Verbraucher spürbar zu beeinträchtigen.

 

Infolge dessen stünde Herrn Felix Gabriel ein Unterlassungsanspruch gem. §§ 8 Abs. 1, 3 Abs. 1, 3a UWG zu. Zur Abgabe der Unterlassungsverpflichtung werde Frist gesetzt bis zum 01.03.2018.

 

Schließlich sei er gem. § 12 Abs. 1 S. 2 UWG verpflichtet, ihrem Mandanten die außergerichtlichen Kosten ihrer Beauftragung zu erstatten. Der Gegenstandswert für die Berechnung dieser außergerichtlichen Kosten werde vorliegend mit 10.000,00 € beziffert. Er werde aufgefordert, den Gesamtbetrag in Höhe von 887,03 € bis spätestens 08.03.2018 anzuweisen.

Abmahnung Felix Gabriel

wegen fehlender Widerrufsbelehrung, keine Angaben von Auslandsversandkosten, fehlendem Hinweis auf OS-Plattform

vertreten durch ITB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Stand: 02/2018

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.