Abmahnung Michael Dunareanu durch Absenger Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Die Absenger Rechtsanwälte, Sternstraße 68, 42275 Wuppertal haben am 12.2.2018 im Auftrag des Herrn Michael Dunareanu eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Der Sachbearbeiter Rechtsanwalt Nicolas Absenger teilt mit, dass sein Mandant auf diversen Verkaufsplattformen im Internet (u.a. Ebay) unter anderem Plüschtiere und Anime-Sammlerfiguren vertreibe. Er verhalte sich beim gewerblichen Auftritt im Internet insoweit wettbewerbskonform, als dass grundsätzlich die eher schutzbedürftigen Verbraucher auf ihre Rechte hingewiesen werden würden. Der Abgemahnte habe auf der Plattform „Ebay“ ebenfalls entsprechende Produkte zum Verkauf eingestellt. Er stehe daher mit ihrer Mandantschaft in einem Wettbewerbsverhältnis, wobei Herr Michael Dunareanu allerdings als Händler weitaus größere Aufwände für Belehrungen erbringe, als der Abgemahnte dies tue.

 

Fehlender Link auf OS-Plattform u.a. als Abmahngrund

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, es zu unterlassen, den Verbraucher auf eine außergerichtliche Streitbeilegung hinzuweisen und den hierzu notwendigen Link auf die OS-Plattform zu benennen bzw. den Link bereitzustellen, wobei dieser Link zusätzlich auch noch aktiv, also anklickbar sein müsse.

 

Darüber hinaus sei aufgefallen, dass die Vorgaben zur deutlichen Darstellung des Verbraucher-Widerrufsrechtes i.S.d. §§ 355 ff. BGB nicht eingehalten werden würden.

 

Eine Widerrufsbelehrung fehle in Gänze. Auch das hierbei notwendige Formular sei dem Verbraucher nicht vorgehalten worden.

 

Auch ein vollständiges Impressum unterhalte der Abgemahnte nicht. Es fehle die E-Mail-Adresse.

 

Der Abgemahnte werde von den Absenger Rechtsanwälten im Auftrag von Herrn Michael Dunareanu aufgefordert, den gerügten Wettbewerbsverstoß sofort zu unterlassen, weitere entsprechende Angebote mit Wettbewerbsverstößen sofort zu beenden bzw. zu überarbeiten und bis spätestens 19.02.2018 eine ausreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Händen der Bevollmächtigten des Abmahners zu reichen.

 

Ferner werde der Empfänger des Abmahnschreibens darauf hingewiesen, dass er gemäß § 12 Absatz 1 Satz 2 UWG verpflichtet sei, dem Abmahner die ihm entstandenen Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Der sich nach einem Gegenstandswert von 25.000 EUR berechnende Anspruch i.H.v. 1.242,84 EUR seien zahlbar bis zum 21.02.2018.

Abmahnung Michael Dunareanu

wegen fehlendem Link auf die OS-Plattform, keine Widerrufsbelehrung, unvollständigem Impressum u.a.

vertreten durch Absenger Rechtsanwälte

Stand: 02/2018

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Anton Manuel Brandl durch Volker Jakob Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Rechtsanwalt Volker Jakob, Günteroder Straße 10, 35080 Bad Endbach hat mit Schreiben vom 5.2.2018 im Auftrag von Herrn Anton Manuel Brandl eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Der Bevollmächtigte teilt mit, dass sein Mandant über seinen Internetshop unter anderem Bastelmaterial und Schreibwaren verkaufe.

 

Irreführendes Impressum u.a. führt zu Abmahnung

Rechtsanwalt Jakob schreibt, dass der Abgemahnte auch diese Warengruppen über seine Internetshops zum Kauf im Internet anbiete. Folglich bestehe ein Mitbewerberverhältnis zwischen ihm und dem Abmahner.

 

Als Gewerbetreibender sei der Abgemahnte zwingend verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Im Internetshop bezeichne sich der Abgemahnte im Impressum als Geschäftsführer, obwohl als Verkäufer keine Gesellschaft auftrete. Dies sei irreführend und wettbewerbswidrig.

 

Bei einem weiteren Shop benenne er verschiedene Anbieter für dieselben Angebote. Es fehle auch an der Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer.

 

Auch stelle der Abgemahnte dem Verbraucher hinsichtlich der Informationen über die OS-Plattform zur Klärung von Online-Streitigkeiten nicht den entsprechenden Link zur Verfügung.

 

Durch die Verstöße verschaffe er sich einen Wettbewerbsvorteil mittels Rechtsbruch.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, bis zum 13.02.2018 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Des Weiteren habe er die Kosten der Inanspruchnahme des Rechtsanwalts Volker Jakob bis zum 20.02.2018 i.H.v. 1.171,67 EUR zu erstatten.

 

Aufgrund der Schwere und der Vielzahl der Verstöße sei ein Gegenstandswert von 20.000 EUR angemessen, so Rechtsanwalt Volker Jakob in dem mir vorliegenden Schreiben.

Abmahnung Anton Manuel Brandl

wegen irreführendem Impressum, fehlendem Link auf OS-Plattform

vertreten durch Rechtsanwalt Volker Jakob

Stand: 02/2018

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Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

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Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung Ali Tasdemir durch Arzu Erdogan Rechtsanwältin

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Rechtsanwältin Arzu Erdogan, Pelzerstraße 4, 20095 Hamburg vor, die diese im Auftrag von Herrn Ali Tasdemir am 2.4.2018 ausgesprochen hat. Die Bevollmächtigte teilt dem Abgemahnten mit, dass dieser auf der Internet-Verkaufs- und Auktionsplattform eBay Kleidung, insbesondere Strumpfhosen für Damen, zum Verkauf anbiete. Der Abmahner biete ebenfalls Kleidung, insbesondere auch Kleidung für Damen an und stehe damit als Anbieter gleicher und ähnlicher Waren mit ihm in unmitelbarem Wettbewerb. Es bestehe ein konkretes Wettbewerbsverhältnis, so Rechtsanwältin Erdogan.

 

Täuschung über Gewerblichkeit führt zu Ali Tasdemir Abmahnung

Weiter heißt es, dass die Bevollmächtigte habe feststellen müssen, dass der Empfänger des Abmahnschreibens seine Waren als Privatverkäufer anbiete, obwohl er gewerblich tätig sei. Damit einhergehend verstoße er gegen zahlreiche Pflichten, die einem gewerblichen Anbieter obliegen würden.

 

Der Abgemahnte habe nach § 5 Telemediengesetz eine vollständige Anbieterkennzeichnung im Internet verfügbar zu halten.

 

Weiter sei er verpflichtet, dem Verbraucher ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht einzuräumen (§§ 355, 356 BGB).

 

Auch ein Muster-Widerrufsformular müsse der Abgemahnte zwingend zur Verfügung stellen.

 

Als gewerblich tätiger Anbieter auf eBay sei er dem Verbraucher gegenüber verpflichtet, bei Neuware eine Gewährleistung von 24 Monaten und bei dem Verkauf vor Gebrauchtwaren mindestens eine Gewährleistung von 12 Monaten zu gewähren.

 

Desweiteren weise der Abgemahnte unzulässigerweise darauf hin, dass das Versandrisiko beim Verkäufer liege.

 

Wegen der zuvor dargestellten Rechtsverstöße würden Unterlassungsansprüche des Herrn Ali Tasdemir bestehen, so Rechtsanwältin Erdogan. Für den Fall, dass keine Unterlassungserklärung bis zum 10.4.2018 eingegangen sei, würden ohne weitere Ankündigung gerichtliche Schritte eingeleitet werden.

 

Aufgrund seines Rechtsverstoßes sei der Abgemahnte daneben auch verpflichtet, die Kosten der Inanspruchnahme der Bevollmächtigten des Abmahners nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag als Aufwendungsersatz zu tragen. Diese würden bei einem Gegenstandswert von 10.000 EUR insgesamt 887,03 EUR betragen. Für die Zahlung werde eine Frist zum 17.4.2018 notiert.

Abmahnung Ali Tasdemir

wegen Täuschung über Gewerblichkeit

vertreten durch Rechtsanwältin Arzu Erdogan

Stand: 04/2018

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung Daniel Krone durch Fuß & Jankord Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 22.3.2018 haben die Rechtsanwälte Fuß & Jankord, Speicherstraße 100, 44147 Dortmund im Auftrag von Herrn Daniel Krone eine urheberrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Dr. iur. Michael Fuß. Dieser teilt mit, dass sein Mandant als Agentur exklusiv die Rechteverwertung der von der Autorin Heidrun-Auro Brenjo angefertigten und veröffentlichten Texte wahrnehme. Diese Texte seien u.a. auf der Internetseite festtagsgedichte.de veröffentlicht. Aufgrund des zwischen Herrn Daniel Krone und Frau Brenjo geschlossenen Agenturvertrags sei dieser berechtigt entsprechende Urheberrechtsverletzungen umfänglich zu ahnden.

 

Urheberrechtsverletzung an Gedicht als Abmahngrund

Der Abmahner habe kürzlich feststellen müssen, dass der Abgemahnte den Text „Advent“ von Frau Brenjo ohne die erforderliche Einwilligung der Öffentlichkeit zugänglich machen würde. Bei dem übernommenen Text handele es sich um ein Sprachwerk, welches nach § 2 I Nr. 1 UrhG geschützt werde, so Rechtsanwalt Dr. Fuß. Durch den individuellen Charakter erweise sich der Text als ein Werk, welches dem besonderen Schutz des UrhG unterliege.

 

Indem der Abgemahnte den Text ohne vorherige Einwilligung im Internet und auf der oben genannten Website veröffentlicht habe, verletze er das Herrn Krone als exklusiver Rechteinhaber zustehende Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19 a UrhG). Der Abmahner habe daher einen Anspruch auf Unterlassung, Auskunft, Rechnungslegung und Schadensersatz.

 

Dem gemäß werde der Empfänger des Abmahnschreibens aufgefordert, es ab sofort zu unterlassen, den Text „Advent“ oder Teile davon weiter öffentlich zugänglich zu machen (§§ 96 Abs. 1, 97 UrhG). Ferner werde er aufgefordert, seine Unterlassungsverpflichtung den Rechtsanwälten Fuß & Jankord gegenüber durch eine vertragsstrafebewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung, für deren Eingang diese den 5.4.2018 vorgemerkt hätten, zu bestätigen.

 

Weiterhin sei der Abgemahnte verpflichtet, Auskunft über den Zeitraum zu erteilen, in welcher Form und über welchen Zeitraum er den streitgegenständlichen Text verwendet habe.

 

Schadensersatz werde in Höhe von mindestens 339 EUR geltend gemacht.

 

Der Schadensersatzanspruch umfasse neben dem Lizenzschaden auch die Kosten der Inanspruchnahme der Bevollmächtigten. Diese würden nach einem Gegenstandswert von 8.000 EUR festgesetzt werden und 612,80 EUR betragen.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, den Gesamtbetrag i.H.v. 951,80 EUR bis zum 5.4.2018 auf das Kanzleikonto zu erstatten.

 

Zum Schluss wird der Empfänger des Abmahnschreibens darauf hingewiesen, dass sollte er die gesetzte Frist fruchtlos verstreichen lassen, die Rechtsanwälte Fuß & Jankord die Ansprüche ihres Mandanten vollumfänglich gerichtlich geltend machen würden.

Abmahnung Daniel Krone

wegen Urheberrechtsverletzung an Gedicht

vertreten durch Fuß & Jankord Rechtsanwälte

Stand: 03/2018

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2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

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3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung Erik Tesche durch Kucklick Wilhelm Börger Wolf & Söllner Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Die Rechtsanwälte Kucklick, Wilhelm & Partner, Palaisplatz 3, 01097 Dresden haben am 27.3.2018 im Auftrag von Herrn Erik Tesche eine Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz sowie Urheber- und Medienrecht Norbert Franke.

 

Urheberrechtsverletzung an Lichtbild führt zu Erik Tesche Abmahnung

Der Bevollmächtigte teilt mit, dass sein Mandant Urheber einer nachfolgend dargestellten Fotografie sei. Herr Erik Tesche habe festgestellt, dass der Abgemahnte unter ebay.de die Fotografie aus seinem Repertoire eingestellt habe.

 

Durch das beschriebene Verhalten habe er in mehrfacher Hinsicht gegen die Rechte ihres Mandanten verstoßen. Bei der verwendeten Fotografie handele es sich um ein Lichtbildwerk i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 UrhG. Dessen ungeachtet sei das streitgegenständliche Bildmaterial gem. § 72 UrhG in jedem Fall als Lichtbild im gleichen Maße urheberrechtlich geschützt. Die von dem Abgemahnten erfolgte Verwendung der geschützten Fotografie ohne Zustimmung des Abmahners sei daher als unzulässige öffentliche Zugänglichmachung i.S.d. § 19 a UrhG und als unzulässiges Vervielfältigen i.S.d. § 16 UrhG urheberrechtswidrig, so Rechtsanwalt Franke.

 

Aufgrund dieser Rechtsverletzung stünden Herrn Erik Tesche gegenüber dem Abgemahnten umfassende Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gemäß §§ 97 UrhG zu.

 

Der geltend gemachte Unterlassungsanspruch sei vollkommen verschuldensunabhängig. Er diene nicht der Bestrafung, sondern solle lediglich zur Beseitigung eines rechtwidrigen Störungszustandes führen. Es spiele insoweit weder eine Rolle, ob der Abgemahnte Kenntnis vom Urheberrecht des Abmahners gehabt hätte, noch ob er sich bewusst gewesen sei, eine Rechtsverletzung zu begehen. Ebenso unerheblich sei, ob er selbst oder ein Dritter (z.B. Werbeagentur, Mitarbeiter oder Bekannter) in seinem Auftrag das Bildmaterial eingestellt habe.

 

Zur Ermöglichung einer Klärung der Angelegenheit seien die Rechtsanwälte Kucklick, Wilhelm & Partner gehalten, zunächst die dringlichen Ansprüche ihres Mandanten auf Unterlassung sowie Auskunftserteilung geltend zu machen. Der Abgemahnte werde aufgefordert, die als Anlage beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unverzüglich bis spätestens 3.4.2018 an uns zurückzusenden. Binnen dieser Frist habe er auch Auskunft zu erteilen. Ein entsprechendes Formblatt liege bei.

 

Die Rechtsanwaltsgebühren und der Schadensersatz würden nach Vorlage der Auskunft beziffert werden.

Abmahnung Erik Tesche

wegen Urheberrechtsverletzung Lichtbild

vertreten durch Rechtsanwälte Kucklick Wilhelm & Partner

Stand: 03/2018

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2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung Peter R. Schroedter Briefmarken & Sammlerartikel durch Marlon Schröder und Thomas Bender Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Firma Peter R. Schroedter vor, die der Rechtsanwalt Marlon Schröder, Rathausplatz 3, 64521 Groß-Gerau am 11.4.2018 ausgesprochen hat.

 

Der Bevollmächtigte teilt mit, dass sein Mandant im Internet darauf aufmerksam geworden sei, dass der Internetauftritt/Verkauf des Abgemahnten nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen würde. Er betreibe im Internet bei der Internetplattform eBay einen Warenhandel. Hier vertreibe er unter anderem Münzen, wobei der Abgemahnte sein Angebot an den Verbraucher richten würde. Der Empfänger des Abmahnschreibens sei zwar nach seinen eigenen Angaben bei eBay privater Verkäufer, dort aber gewerblich tätig. Der von ihm tatsächlich erfolgten gewerblichen Tätigkeit stehe nicht entgegen, dass er in seinen Angeboten ausführe, sein Angebot als privater Verkäufer zu betreiben.

 

Privatverkauf trotz Gewerblichkeit auf eBay

Die Merkmale des Unternehmensbegriff würden lediglich eine auf Dauer angelegte, selbständige wirtschaftliche Betätigung beinhalten, die darauf ausgerichtet sei, Waren gegen Entgelt zu vertreiben. Selbständig sei seine Tätigkeit, da er diese in eigener Verantwortung betreiben würde. Ebenfalls sei seine Tätigkeit auf Dauer angelegt, was sich aus dem Gesamtbild seines Bewertungsprofils (deutlich über 260 Handelsaktivitäten innerhalb eines Jahres, innerhalb eines Monats 59) sowie den zeitweise zeitgleich über 169 angebotenen Artikeln ergebe. Insbesondere werde, wie bei dem Abgemahnten vorliegend, die private Sphäre verlassen, wenn zahlreiche gleichartige Waren auf Dauer angeboten werden würden. Eine Gewinnerzielungsabsicht sei nicht erforderlich.

 

Nach Paragraph 316 Abs. 1 BGB stehe dem Verbraucher jedoch bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht zu. Auch über das Muster-Widerrufsformular sei durch den Unternehmer zu informieren. Weiter sei der Abgemahnte als gewerblicher Anbieter verpflichtet über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten zu informieren.

 

Diesen zwingenden gesetzlichen Anforderungen würden die Internetangebote des Abgemahnten nicht genügen. Die Firma Peter R. Schroedter sei ebenfalls im Internet mit dem Verkauf von z.B. Münzen tätig und somit ein zur Abmahnung berechtigter Mitbewerber. Der Abgemahnte werde darum gebeten eine Unterlassungserklärung bis zum 25.04 2018 abzugeben. Weiter werde der Abgemahnte darauf hingewiesen, dass in Wettbewerbssachen eine Fristverlängerung grundsätzlich nicht gewährt werden könne, da Wettbewerbsangelegenheiten grundsätzlich absolute Eilsachen seien.

 

Gemäß § 12 UWG seit der Abgemahnte weiterhin verpflichtet nicht nur eine Unterlassungserklärung abzugeben, sondern auch Ersatz für die erforderlichen Auslagen zu leisten, welche Rechtsanwalt Marlon Schröder gemäß der in der Anlage beigefügten Kostennote bekannt geben würde. Aus der Kostenrechnung ergibt sich eine Berechnung nach einem Gegenstandswert von 12.000 €. Somit summierten sich die von dem Abgemahnten zu zahlenden Kosten auf 958,19 €.

Abmahnung Firma Peter R. Schroedter

wegen Wettbewerbsverstößen, u.a. fehlendem Muster-Widerrufsformular; Täushcung über Gewerblichkeit

vertreten durch Rechtsanwalt Marlon Schröder

Stand: 04/2018

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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