Abmahnung A1 Kontor Bramgau UG (haftungsbeschränkt) durch Bülte Quick Bergmann Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 16.7.2018 hat die Kanzlei Bülte Quick Bergmann, Große Straße 47, 49565 Bramsche im Auftrag der Firma A1 Kontor Bramgau UG (haftungsbeschränkt) eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Philip Quick.

 

Widersprüchliche Widerrufsfristen als Abmahngrund

Dieser teilt mit, dass seine Mandantin über die Internetplattform eBay insbesondere Haushaltswaren aller Art, Kleinartikel für den Bürobedarf sowie sonstige Kleinartikel für den Freizeitbedarf veräußern würde. Beim Suchen nach Haushaltsgegenständen sei die A1 Kontor Bramgau UG (haftungsbeschränkt) zufälligerweise auf den Abgemahnten als Anbieter von Haushaltsgegenständen gestoßen. Die Abmahnerin stehe daher mit dem Empfänger des Abmahnschreibens im Wettbewerb. Als Mitbewerber sei sie berechtigt, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche aus §§ 8 Abs. 3 Nr. 1, 9 UWG geltend zu machen.

 

Bei der Betrachtung des eBay-Accounts sei der A1 Kontor Bramgau UG (haftungsbeschränkt) aufgefallen, dass der Abgemahnte gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen habe.

 

Dem Abgemahnten wird mit der mir vorliegenden Abmahnung vorgeworfen, widersprüchliche Widerrufsfristen zu nennen, indem er zum einen als Frist 1 Monat nennt, aber in der Widerrufsbelehrung 30 Tage angibt. Mit der von dem Abgemahnten vorgenommenen unterschiedlichen „Widerrufsbelehrung“ sei er den gesetzlichen Bestimmungen nicht nachgekommen und habe sich einen abmahnungsfähigen Vorteil verschafft.

 

Aufgrund der fehlerhaften Widerrufsbelehrung liege ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß nach den §§ 3 Abs. 1, Abs. 2, 5a Abs. 2 Abs. 3 Nr. 4 und 5 UWG vor.

 

Zudem gebe er keinen Hinweis auf die europäische Streitbeilegungsseite.

 

Aufgrund der von dem Abgemahnten begangenen Wettbewerbsverletzungen sei er nach § 9 UWG der A1 Kontor Bramgau UG (haftungsbeschränkt) zum Schadensersatz verpflichtet, so Rechtsanwalt Philipp Quick weiter. Hierzu gehöre auch die Übernahme der durch die Beauftragung der Kanzlei Bülte Quick Bergmann entstandenen Kosten in Höhe der nachfolgenden Gebührenrechnung. Der Abgemahnte werde daher aufgefordert, den vorgenannten Verstoß einzustellen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung werde dem Abgemahnten Gelegenheit gegeben, die anliegende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bis spätestens zum 25.7.2018 abzugeben. Die Kosten ihrer Inanspruchnahme beziffern die Rechtsanwälte Bülte Quick Bergmann mit 413,90 € netto nach einem Gegenstandswert von 5.000,00 €. Zahlbar sei dieser Betrag ebenfalls bis zum 25.7.2018.

Abmahnung A1 Kontor Bramgau UG (haftungsbeschränkt)

wegen widersprüchlichen Widerrufsfristen, fehlender Hinweis auf OS-Plattform

vertreten durch Bülte Quick Bergmann Rechtsanwälte

Stand: 07/2018

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Firma Maximum-Trading-EU e.K., Oliver Prust durch Gärtner Klapdor Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Kanzlei Gärtner Klapdor, Friedrich-Ebert-Straße 114 A, 47226 Duisburg vor, die diese am 6.7.2018 im Auftrag der Firma Maximum-Trading.EU e.K., Inhaber Oliver Prust, ausgesprochen haben. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Steffen Gärtner. Gegenstand sei ein von dem Abgemahnten begangener Wettbewerbsverstoß, welcher auf einer Verletzung des § 10 Abs. 3 Jugendschutzgesetz beruhen würde.

 

Verkauf von Liquids ohne Altersverifikation führt zu Maximum-Trading.EU e.K. Abmahnung

Der Abmahner habe bei dem Abgemahnten ein Wassermelone-Liquid bestellt und habe dieses per einfacher Postsendung geliefert bekommen.

 

Unter Berücksichtigung des zu beachtenden Jugendschutzgesetzes mit Blick auf den von dem Abgemahnten vertriebenen Artikel in der seit dem 01.04.2016 geltenden Fassung habe der Abgemahnte den Artikel ohne die sogenannte und vom Gesetzgeber verlangte doppelte Altersverifikation versandt.

 

Angesichts der Tatsache, dass sein Mandant mit dem gleichen Artikel handele, stehe dieser mit dem Abgemahnten in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis, so Rechtsanwalt Gärtner weiter. Eine völlige Deckungsgleichheit von Kundenstamm und Warenangebot sei dabei nicht zwingend erforderlich.

 

Wegen der insoweit von dem Abgemahnten verwirklichten Rechtsverletzung eben durch de nicht beachtete doppelte Altersverifikation habe der Maximum-Trading.EU e.K., Inhaber Oliver Prust, einen Anspruch auf Unterlassung gem. § 8 Abs. 1 UWG.

 

Die für den Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr werde nach Erstbegehung vermutet und könne nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt werden.

 

Neben dem gem. § 8 Abs. 1 UWG sich ergebenden Unterlassungsanspruch hätte ihr Mandant gem. § 9 Satz 1 UWG ebenfalls einen Anspruch darauf, Schadensersatz geltend zu machen. Es könne nicht geleugnet werden, dass der von dem Abgemahnten erzielte Wettbewerbsvorsprung durch Außerachtlassung der gesetzlich vorgeschriebenen doppelten Altersverifikation, die sich insbesondere durch erhebliche Erhöhung der Versandkosten zum Nachteil der übrigen Mitbewerber und damit auch der Maximum-Trading.EU e.K. auswirke und so der Eintritt der Schadens wahrscheinlich sei.

 

Bis zum 27.7.2018 habe der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die Kosten der Inanspruchnahme der Rechtsanwälte Gärtner Klapdor nach einem Gegenstandswert von 40.000 € i.H.v. 1.590,91 € zu zahlen.

 

Der Empfänger des Abmahnschreibens werde darauf hingewiesen, dass die Bevollmächtigten berechtigt seien, für den Mandanten zu erklären, dass dieser auf die Geltendmachung der Ansprüche auf Auskunftserteilung und Schadensersatz verzichten würde, wenn innerhalb der genannten Frist die geforderte Erklärung eingehen würde.

Abmahnung Maximum-Trading.EU e.K., Inhaber Oliver Prust

wegen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz durch Verkauf von Liquids ohne doppelete Altersverifikation

vertreten durch Gärtner Klapdor Rechtsanwälte

Stand: 07/2018

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

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Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

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Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung AS ecom GmbH durch JUSTUS Rechtsanwalts-GmbH

Gegenstand der Abmahnung

Am 28.6.2018 hat die AS ecom GmbH durch die JUSTUS Rechtsanwalts-GmbH, Windmühlenstraße 15, 31535 Neustadt eine Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Jörg Feldmann. Dieser teilt mit, dass Gegenstand seiner Beauftragung die Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungs- und Kostenerstattungsansprüche sei.

 

Täuschung über Gewerblichkeit bei eBay führt zu Abmahnung

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, durch seine Anmeldung bei eBay als privater Verkäufer den unzutreffenden Eindruck zu erwecken, er sei Verbraucher und nicht gewerblich tätig.

 

Der Abgemahnte und der Abmahner stünden in einem Wettbewerbsverhältnis. Die Anzahl der Bewertungen als Verkäufer seien für eine Privatperson unüblich. Der Abgemahnte sei daher im Geschäftsverkehr als gewerblich einzustufen.

 

Die AS ecom GmbH habe ihm gegenüber einen Anspruch, dass er es künftig unterlassen werde, auf eBay den Eindruck zu erwecken, er sei ein Verbraucher und kein Unternehmer. Gem. Nr. 23 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG liege stets eine unzulässige geschäftliche Handlung vor, wenn ein Unternehmer unwahre Angaben mache.

 

Unternehmer sei nach der Legaldefinition in § 14 Abs. 1 BGB und § 2 BGB eine Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen und selbstständigen beruflichen Tätigkeit handele.

 

Bei den von dem Abgemahnten angebotenen und verkauften Produkten handele es sich nicht um Produkte, die gewöhnlich in der Menge einem privaten Haushalt auftauchen würden. Die Zahl und die Eigenschaften der angebotenen Artikel würden somit die Unternehmereigenschaft indizieren. Art und Weise seiner Angebote, nämlich die nahe zeitliche Aufeinanderfolge und die Verwendung der „Sofort-Kaufen“-Option würden ebenso auf ein unternehmerisches Handeln hinweisen. Schließlich sei die hohe Zahl der abgegebenen Käuferbewertungen ein deutliches Indiz für die Unternehmereigenschaft.

 

Bis zum 9.7.2018 habe er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Neben den Unterlassungsansprüchen habe die AS ecom GmbH gemäß § 12 Abs. 1 UWG einen Anspruch darauf, dass der Abgemahnte die nachfolgenden Schadensersatzpositionen erstatte: Ermittlungen der Daten des Abgemahnten und Schadensersatz werden in Höhe von 250,00 € geltend gemacht. Die außergerichtlichen Gebühren werden nach einem Gegenstandswert von 10.000 € berechnet, summieren sich auf 745,40 € netto und seien zahlbar bis zum 9.7.2018.

 

Rechtsanwalt Jörg Feldmann weist den Abgemahnten sodann darauf hin, dass sollte er die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht oder nur verändert abgeben und/oder die vorgenannten Schadenspositionen nicht erstatten, er ohne weitere Mitteilung der Abmahnerin empfehlen werde, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Abmahnung AS ecom GmbH

wegen Täuschung über Gewerblichkeit bei eBay

vertreten durch JUSTUS Rechtsanwalts-GmbH, Rechtsanwalt Jörg Feldmann

Stand: 06/2018

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2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

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Abmahnung Rebecca Hölz durch Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 30.8.2018 haben die Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven, Am Mittelhafen 10, 48155 Münster im Auftrag von Frau Rebecca Hölz eine Abmahnung ausgesprochen. Rechtsanwältin Deborah Stutznäcker, die Unterzeichnerin des Abmahnschreibens, teilt hierin mit, dass Gegenstand ihrer Beauftragung die Art und Weise der Präsentation der Angebote des Abgemahnten an Verbraucher im Internet auf www.ebay.de sei, mit denen dieser der Frau Rebecca Hölz unlauteren Wettbewerb bereite. Der Abgemahnte würde mit seinen Angeboten gegen Wettbewerbsrecht verstoßen.

 

Informationspflichtverletzungen als Abmahngrund

Rechtsanwältin Stutznäcker führt aus, dass der Abgemahnte seinen Informationspflichten nicht nachkommen würde, da er insbesondere nicht über das Mängelhaftungsrecht für die Waren informiere.

 

Auch seien keine Angaben über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen, gegeben. Ebenfalls informiere der Abgemahnte nicht über die Vertragstextspeicherung und darüber, wie der Kunden mit den nach § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserkläung erkennen und berichtigen könne.

 

Darüber hinaus verkaufe der Abgemahnte seine Produkte in Einheiten, z.B. 50 ml, gebe hierbei aber keinen Grundpreis an.

 

Auch ein Muster-Widerrufsformular halte der Abgemahnte in seinen Angeboten nicht vor.

 

Darüber hinaus fehle auch ein Hinweis und ein klickbarer Link auf die OS-Plattform.

 

Namens und in Vollmacht der Frau Rebecca Hölz würden die Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven den Abgemahnten auffordern, es ab sofort zu unterlassen

„I. im geschäftlichen Verkehr über das Internet Kosmetikprodukte anzubieten/anbieten zu lassen

 

1. und dabei dem Verbraucher vor Abgabe seiner Bestellung nicht folgende Informationen in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung zu stellen:

 

a) darüber, dass gesetzliche Mängelhaftungsrechte für die Waren bestehen;

 

b) über die einzelnen Schritte die zum Vertragsschluss führen und die Möglichkeiten zur Korrektur falscher Eingaben;

 

c) darüber, ob der Vertragstext nach Vertragsschluss gespeichert wird;

 

2. ohne dabei den Verbraucher nicht über das Muster-Widerrufsformular zu informieren;

 

3. und dabei gegenüber dem Verbraucher keinen klickbaren Link auf die OS-Plattform vorzuhalten;

 

II. im geschäftlichen Verkehr über das Internet Kosmetikprodukte anzubieten/anbieten zu lassen und/oder unter Angabe von Preisen zu bewerben/bewerben zu lassen und dabei in Hinblick auf Kosmetikprodukte, welche nach Mengeneinheit angeboten werden, gegenüber dem Verbraucher neben dem Gesamtpreis nicht den Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Grundpreis) unmissverständlich, klar und gut lesbar anzugeben.“

 

Der Empfänger des Abmahnschreibens soll bis zum 7.9.2018 eine entsprechende vertragsstrafebewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben.

 

Des Weiteren habe er die Kosten ihrer Inanspruchnahme zu tragen. Diese würden sich auf der Grundlage eines Gegenstandswertes von 40.000,00 € berechnen (= 1.590,91 €) und seien zahlbar bis zum 14.9.2018.

Abmahnung Rebecca Hölz

wegen fehlendem Hinweis auf Mängelhaftung, keiner Grundpreisangabe u.a.

vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Walsscheid & Drouven

Stand: 08/2018

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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  • Wird eventuell zu viel gefordert?

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3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

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4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung Blakert Beratung & Vertriebs UG durch Jan B. Heidicker Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung des Rechtsanwalts Jan B. Heidicker, Beethovenstraße 3, 59174 Kamen vor, die dieser am 21.8.2018 im Auftrag der Blakert Beratung & Vertriebs UG ausgesprochen hat. Hintergrund seine Wettbewerbsverstöße beim Verkauf von Textilien auf dem Onlinemarktplatz eBay.

 

Fehlende Verlinkung auf OS-Plattform und fehlendes Muster-Widerrufsformular als Abmahngrund

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, in seinen Angeboten keine Verlinkung auf die OS-Plattform bereitzuhalten.

 

Auch das Fehlen eines Muster-Widerrufsformulars in der Widerrufsbelehrung wird moniert.

 

Berechtigungsanfrage Marken „Blondie“ und „Brownie“

Desweitern teilt Rechtsanwalt Heidicker mit, dass die Blakert Beratung und Vertriebs UG der beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Wortmarke „Blondie & Brownie“ sei. Die Marke sei eingetragen unter anderem für die Klasse Nizza 25, insbesondere für Kopfbedeckungen.

 

Die Abmahnerin habe insofern feststellen müssen, dass der Abgemahnte in der Artikelüberschrift seines Angebotes die Worte „Blondie“ und „Brownie“ verwende, um die von diesem angebotenen Caps zu bewerben. Ihm wird vorgeworfen, die geschützte Marke der Abmahnerin zu verwenden ohne dass diese zugestimmt habe. Insofern stünde eine Markenrechtsverletzung im Raum. Dem Abgemahnten werde die Möglichkeit gegeben, bis spätestens zum 28.8.2018 Stellung zu dem Vorwurf zu nehmen und insbesondere mitzuteilen, woraus er ein Recht zur Benutzung der eingetragenen Marke ableiten würde.

 

Aufgrund des vorgenannten stünden der Abmahnerin zunächst Unterlassungsansprüche zu. Zur Abgabe einer geeigneten strafbewehrten Unterlassungserklärung werde eine Frist bis zum 28.8.2018 gesetzt.

 

Durch die Inanspruchnahme der Kanzlei Heidicker seien der Blakert Beratung & Vertriebs UG Kosten entstanden, zu deren Ersatz der Abgemahnte gemäß § 12 I Satz 2 UWG verpflichtet sei. Es werde hierbei bei der Berechnung des Gegenstandswertes im Hinblick auf die Unterlassung aufgrund der Verstöße ein angemessener Wert in Höhe von 20.000,00 € angesetzt. Der sich daraus ergebende Gesamtbetrag i.H.v. 1.171,67 € sei zahlbar bis zum 4.9.2018.

Abmahnung Blakert Beratung & Vertriebs UG

wegen fehlendem Link auf OS-Plattform, kein Muster-Widerrufsformular, Berechtigungsanfrage Marke „Blondie & Brownie“

vertreten durch Rechtsanwalt Jan B. Heidicker

Stand: 08/2018

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2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung ProCura Gemeinnütziger Verbraucherbund e.V. durch Bleischwitz & Schierer Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 10.9.2018 haben die Rechtsanwälte Bleischwitz & Schierer, Violenstraße 13, 28195 Bremen im Auftrag der ProCura Gemeinnütziger Verbraucherbund e.V. eine Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Helge Bleischwitz.

 

Täuschung über Gewerblichkeit als Abmahngrund

Die Abmahnerin habe anhand eines Testkaufs festgestellt, dass sich der Abgemahnte auf der Internetplattform eBay als privater Verkäufer ausgeben würde und aktuell 55 laufende Angebote bei eBay eingestellt habe. Demnach würde er eine Vielzahl von Artikeln anbieten, die über die üblichen Haushaltsmengen hinausgehen würden.

 

Die Aktivlegitimation seiner Mandantin ergebe sich aus deren Rechtsfähigkeit und dem Vereinszweck, der sich der Förderung gewerblicher und selbständiger beruflicher Interessen widmen würde, insbesondere mit dem mit dem Ziel der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gemäß Satzung. Der Verein sei seit dem 25.10.1986 eingetragen und tätig und verfüge über eine erhebliche Zahl von Mitgliedern mit entsprechender personeller und sachlicher Ausstattung, so dass dieser berechtigt sei, gegen den Abgemahnten vorzugehen, so Rechtsanwalt Bleischwitz.

 

Der Abgemahnte habe in den letzten 12 Monaten 560 Bewertungen bei eBay bekommen, wobei zu beachten sei, dass durchschnittlich jeder 3. Käufer eine Bewertung abgeben würde. Die Verkäufe seien somit dem gewerblichen Bereich zuzuordnen.

 

Weiter heißt es sodann in dem mir vorliegenden Schreiben, dass der Abgemahnte als gewerblicher Verkäufer nur unzureichend bzw. fehlerhaft vor dem Bestellvorgang informieren würde. Als Gewerbetreibender sei er zwingend verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und sich insbesondere wettbewerbsgerecht zu verhalten. Dem Verbraucher stünde bei außerhalb von geschlossenen Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Der Abgemahnte habe den Verbraucher klar und unmissverständlich über das ihm zustehende Widerrufsrecht nach EGBGB Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 Nr. 1 zu informieren.

 

Des Weiteren mache der Abgemahnte keinerlei Angaben zur Anbieterkennzeichnung.

 

Außerdem würden Angaben fehlen, ob der Vertragstext nach Vertragsschluss von dem Abgemahnten gespeichert werden würde und ob und ggf. wie er dem Verbraucher zugänglich gemacht werden würde.

 

Auch über das gesetzliche Mängelhaftungsrecht habe er nicht informiert.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, dieses Verhalten zukünftig zu unterlassen und bis zum 22.9.2018 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Rechtsanwalt Bleischwitz sei berechtigt, für die ProCura Gemeinnütziger Verbraucherbund e.V. zu erklären, dass diese auf die Geltendmachung ihrer Ansprüche verzichten würde, wenn innerhalb der gesetzten Frist die vorstehend geforderte Erklärung eingehen würde.

 

Rechtsanwaltsgebühren werden in Höhe von 413,64 € geltend gemacht. Hierzu führt der Bevollmächtigte der Abmahnerin aus, dass in Fällen vorliegender Art üblicherweise ein Gegenstands-/Streitwert von € 5.0001,– angesetzt werden würde, um sogleich beim Landgericht gerichtlich vorgehen zu können. Entgegenkommenderweise und ohne Präjudiz zur Sach- und Rechtslage würden vorläufig ein Gegenstandswert von € 3.001,– angesetzt werden.

Abmahnung ProCura Gemeinnütziger Verbraucherbund e.V.

wegen Täuschung über Gewerblichkeit, fehlende Anbieterkennzeichnung u.a.

vertreten durch Rechtsanwälte Bleischwitz & Schierer

Stand: 09/2018

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.