Abmahnung Benjamin Schuler wegen Urheberrechtsverletzung (Erlenhardt Rechtsanwälte)

Gegenstand der Abmahnung

Am 7.1.2020 haben die Erlenhardt Rechtsanwälte, Neumannstraße 10, 40235 Düsseldorf im Auftrag von Herrn Benjamin Schuler eine urheberrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Der sachbearbeitende Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt teilt mit, dass sein Mandant Markengläser, Barzubehör und andere Merchandisingprodukte vertreibe. Die für den Verkauf erforderlichen Fotos würde er selbst produzieren. Er nehme zunächst Fotos auf und bearbeite diese dann aufwändig. Das Ergebnis seien professionell produzierte Produktfotos.

 

Unberechtigte Verwendung von Produktfoto führt zu Benjamin Schuler Abmahnung

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, eines der Werke des Abmahners unberechtigt in seinem eBay-Angebot zu verwenden. Herr Benjamin Schuler habe dieses Bild produziert, es handele sich um ein Foto-Composing, also Teile von einem oder mehreren schon vorhandenen Fotos, aus denen ein neues Werk entstanden sei.

 

Die Angelegenheit sei umfassend dokumentiert worden, so Rechtsanwalt Erlenhardt weiter.

 

Das von dem Abgemahnten verwendete Bild sei erkennbar eine Kopie des Originalbildes des Abmahners. Aus diesem Grund habe eBay das Angebot gelöscht und den Bevollmächtigten den Namen und die Anschrift des Abgemahnten mitgeteilt.

 

Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG sei das vorliegende Bild als Lichtbildwerk urheberrechtlich geschützt. Als Urheber sei der Abmahner aktivlegitimiert.

 

Up- und Download einer Bilddatei im Internet würden eine urheberrechtliche Vervielfältigungshandlung im Sinne des § 16 UrhG darstellen. Die Verwertungsrechte des Abmahners seien verletzt worden.

 

Der Empfänger des Abmahnschreibens werde aufgefordert, die Widerholungsgefahr durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu beseitigen, deren Eingang bis zum 21.1.2020 erwartet werde.

 

Des Weiteren sei er zum Vernichten des kopierten Bildes verpflichtet. Er solle sämtliche Kopien des beanstandeten Bildes löschen.

 

Darüber hinaus wird ein Auskunftsanspruch geltend gemacht.

 

Auch zur Schadensersatzzahlung sei der Abgemahnte verpflichtet.

 

Auch die Kosten der Einschaltung der Rechtsanwälte Erlenhardt habe er zu tragen. Diese werden nach einem Gegenstandswert von 12.400,00 € berechnet und summieren sich auf 958,19 €.

 

Es wird sodann ein Einigungsvorschlag unterbreitet, der vorsieht, dass auf die Auskunftsansprüche verzichtet werde, wenn der Empfänger des Abmahnschreibens bis zum 21.1.2020 einen Betrag iHv 1.408,19 € (958,19 € Rechtsanwaltsgebühren, 450,00 € Schadensersatz) zahlen würde bzw. eine erste Rate iHv 150,00 €.

Abmahnung Benjamin Schuler

wegen Urheberrechtsverletzung Fotografie

vertreten durch Erlenhardt Rechtsanwälte

Stand: 01/2020

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Stefan Gburrek durch ITB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der ITB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Torgauer Straße 233, 04347 Leipzig vom 10.1.2020 vor, die diese im Auftrag von Herrn Stefan Gburrek ausgesprochen haben. Sachbearbeiterin ist Rechtsanwältin Joselyne Ntikahavuye.

 

Diese teilt mit, dass ihr Mandant auf der Verkaufsplattform eBay unter anderem Spielwaren vertreibe. Der Abgemahnte sei ebenfalls als gewerblicher Verkäufer über die Handelsplattform tätig und biete gleichartige Produkte an. Aufgrund dessen bestehe zwischen ihm und Herrn Stefan Gburrek ein konkretes Wettbewerbsverhältnis. Der Abgemahnte sei Mitbewerber im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG.

 

Fehlende Hinweis auf OS-Plattform u.a. als Abmahngrund

Rechtsanwältin Joselyne Ntikahavuye von der ITB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH teilt mit, dass Herrn Stefan Gburrek zur Kenntnis gelangt sei, dass der Abgemahnte in seinen Angeboten auf der Verkaufsplattform eBay gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoße. Diese seien gerichtsverwertbar festgehalten worden.

 

Zum einen finde sich in den Angeboten des Abgemahnten kein Hinweis auf die so genannte OS-Plattform mit funktionierendem Link.

 

Desweiteren würde er nicht über die einzelnen technischen Schritte, die zum Vertragsschluss führen, informieren.

 

Auch Angaben zu den zur Verfügung stehenden technischen Mitteln um Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung zu erkennen und zu berichtigen fehlten.

 

Darüber hinaus fehlten Hinweise auf die Mängelrechte.

 

Auch eine Widerrufsbelehrung halte der Abgemahnte nicht vor sowie ein Muster-Widerrufsformular.

 

Würden all diese Informationen fehlen, liege eine Wettbewerbsverletzung im Sinne des § 3a UWG vor, denn die obengenannten Normen seien Marktverhaltensregelungen, bei denen Verstöße geeignet seien, die Interessen der Verbraucher spürbar zu beeinträchtigen.

 

Infolge dessen stünde Herrn Stefan Gburrek ein Unterlassungsanspruch gem. §§ 8 Abs. 1, 3 Abs. 1, 3a UWG zu. Zur Abgabe der Unterlassungsverpflichtung werde Frist gesetzt bis zum 17.1.2020.

 

Schließlich sei er gem. § 12 Abs. 1 S. 2 UWG verpflichtet, ihrem Mandanten die außergerichtlichen Kosten ihrer Beauftragung zu erstatten. Der Gegenstandswert für die Berechnung dieser außergerichtlichen Kosten werde vorliegend mit 10.000,00 € beziffert. Er werde aufgefordert, den Gesamtbetrag in Höhe von 887,03 € bis spätestens 22.1.2020 anzuweisen.

Abmahnung Stefan Gburrek

wegen fehlender Widerrufsbelehrung, fehlendem Hinweis auf OS-Plattform u.a.

vertreten durch ITB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Stand: 01/2020

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2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung Signify Holding B.V. durch Hoyng Rokh Monegier Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 13.1.2020 hat die Hoyng Reimann Osterrieth Köhler Haft Monégier du Sorbier Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB, Steinstraße 20, 40212 Düsseldorf im Auftrag der Signify Holding B.V. eine markenrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Thomas Schmitz.

 

Markenrechtsverletzung Marke „HUE“ führt zu Signify Holding B.V. Abmahnung

Die Signify Holding B.V. sei alleinige und ausschließlich berechtigte Inhaberin der internationalen Marke „HUE“, die unter der Nummer IR 1328134 eingetragen sei und für die Waren der Klassen 09 und 11, insbesondere für Steuergeräte und elektronische Beleuchtungskomponenten für so genannte „Solid State“-Beleuchtung oder LED-Beleuchtung sowie elektrische Lampen, Beleuchtungskörper und Beleuchtungsanlagen, die jeweils durch ein Kommunikationsnetz mittels eines Schalters, der digitale Endgeräte zum Senden und Empfangen von digitalen Daten gesteuert werden Schutz beanspruche. Die Marke sein in Kraft. Eine Kopie des Registerauszugs liege bei.

 

Die Signify Holding B.V. habe kürzlich feststellen müssen, dass der Abgemahnte unter seiner Domain unter den Bezeichnungen „Philips“ und/oder „Philips Hue“ und/oder „Hue Philips“ Steuergeräte und Beleuchtungskörper anbiete, die mittels eines Schalters, der digitale Daten senden und empfangen kann oder mittels tragbarer und mobiler digitaler Endgeräte zum Senden und Empfangen von digitalen Daten gesteuert werden. Die von dem Empfänger des Abmahnschreibens verwendete Domainbezeichnung sowie die von diesem vertriebenen Produkte seien identisch mit der internationalen Marke der Abmahnerin und den Waren, für die diese Schutz beanspruche, so dass eine Verwechslungsgefahr im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 1 und 2 iVm § 9 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG bestehe. Zudem verletze er die Rechte an der bekannten Philips-Marke, an der die Signify Holding B.V. eine Lizenz besitze.

 

Zwar dürfe der Abgemahnte Originalprodukte seiner Mandantin, die er rechtmäßig erworben habe, anbieten und bewerben. Hierbei dürfe aber nicht der Eindruck entstehen, dass es sich um einen offiziellen Shop der Signify Holding B.V. handele.

 

Gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG sei er daher gegenüber der Abmahnerin u.a. zur Unterlassung der Benutzung des Domainnamens und/oder Wort-Bild-Markeen „Philips“ und/oder „Philips Hue“ und/oder „Hue Philips“ im geschäftlichen Verkehr verpflichtet. Darüber hinaus sei er zur Schadensersatzzahlung und Auskunftserteilung verpflichtet.

 

Zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werde eine Frist bis zum 16.1.2020, 12:00 Uhr eingeräumt.

 

Rechtsanwaltsgebühren werden nach einem Gegenstandswert von 50.000 € geltend gemacht (= 1.822,96 EUR).

Abmahnung Signify Holding B.V.

wegen Markenrechtsverletzung Marke „HUE“

vertreten durch Rechtsanwälte Hoyng Rokh Monegier

Stand: 01/2020

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2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

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Abmahnung MD-Tec UG (haftungsbeschränkt), Martin Drescher durch JUSLEGAL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Dr. Hauke Scheffler Rechtsanwalt)

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Kanzlei JUSLEGAL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Dr. Hauke Scheffler, Franz-Liszt-Straße 11, 85591 Vaterstetten vor, die dieser im Auftrag der Firma MD-Tec UG (haftungsbeschränkt) am 19.1.2020 ausgesprochen hat. Der Abmahner vertreibe wie der Abgemahnte auch Software und ähnliche Produkte. Es werde Bezug genommen auf die Angebote des Abgemahnten bei Ebay. Hier würde er falsch bzw. überhaupt nicht über das Widerrufsrecht belehren.

 

Fehlende Widerrufsbelehrung führt zu Abmahnung

Der Abgemahnte würde nicht über die Bedingungen für die Ausübung des Widerrufsrechts informieren. Er würde es nicht einmal einräumen. Seiner Mandantin würden Unterlassungsansprüche nach den §§ 355 ff. BGB in Verbindung mit den §§ 3, 5, 8 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerbs zustehen.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, die beigefügte Unterlassungserklärung oder eine von diesem formulierte bis zum 24.1.2020 per Fax oder E-Mail zu übersenden.

 

Ferner habe der Abgemahnte die Kosten für die Inanspruchnahme der JUSLEGAL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Dr. Hauke Scheffler zu tragen. Diese Kosten werden nach einem Gegenstandswert von 20.000 € berechnet, summieren sich auf 1.171,67 € und seien zahlbar bis zum 29.1.2020.

Abmahnung MD-Tec UG (haftungsbeschränkt)

wegen fehlender Widerrufsbelehrung

vertreten durch JUSLEGAL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Dr. Hauke Scheffler

Stand: 01/2020

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2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

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  • Wird eventuell zu viel gefordert?

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3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

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Abmahnung Bernd Kasper (Heldt Zülch Rechtsanwälte)

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Rechtsanwälte Heldt, Zülch & Partner, Holstenwall 10, 20335 Hamburg vor, die diese im Auftrag von Herrn Bernd Kapser am 7.4.2020 ausgesprochen haben. Unterzeichnet ist das Abmahnschreiben von Rechtsanwalt Dr. Heiner Heldt. Hintergrund sei eine Urheberrechtsverletzung durch die Verwendung eines von dem Abmahner erstellten Lichtbildes durch den Abgemahnten auf seiner Internetpräsenz ohne Urhebernennung.

 

Die Bernd Kaspar Abmahnung

Rechtsanwalt Heldt führt aus, dass der habe feststellen müssen, dass der Abgemahnte sein Lichtbild auf seinen Webseiten verwenden würde. Die Nutzung erfolge jedoch ohne die Nennung des Abmahners als Urheber. Nach § 13 UrhG müsse der Urheber im Rahmen der Nutzung der Fotografie genannt werden. Außerdem sei es für Herrn Bernd Kaspar zum Zwecke der Kundenakquise von außerordentlicher Bedeutung, dass er im Zusammenhang mit seinen Bildern als Urheber genannt werde.

 

Der Abgemahnte verletze daher die Rechte ihrer Mandanten aus § 13 UrhG und sei diesem gegenüber verpflichtet, es zu unterlassen, das gezeigte Lichtbild ohne die Urhebernennung zu vervielfältigen und/oder öffentlich zugänglich zu machen bzw. entsprechende Handlungen durch Dritte vornehmen zu lassen. Dieses Verlangen gehe nicht über die abgemahnte Rechtsverletzung hinaus.

 

Die Rechtsanwälte Heldt Zülch hätten den Abgemahnten daher zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bis spätestens zum 24.4.2020 aufzufordern.

 

Aufgrund der Rechtsverletzung sei er verpflichtet, Herrn Bernd Kaspar Auskunft zu erteilen über den Umfang der Rechtsverletzung, insbesondere die Dauer der Nutzung des Bildes ohne Urhebernennung.

 

Des Weiteren sei er zur Zahlung von angemessenem Schadensersatz verpflichtet. Wie hoch der zu leistende Schadensersatz sei, werde sich anhand der von dem Abgemahnten zu leistenden Auskunft ergeben. Derzeit werde er in Anspruch genommen, den Anspruch auf Schadensersatz dem Grunde nach anzuerkennen.

 

Herrn Bernd Kaspar seien darüber hinaus Kosten für die Dokumentation der Rechtsverletzung in Höhe von 47,60 € entstanden. Der Abmahner sei bereit, auf die weitere Geltendmachung von Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen zu verzichten, wenn der Abgemahnte 147,60 € zahlt.

 

Des Weiteren habe der Abgemahnte den Abmahner von den durch die Einschaltung der Rechtsanwälte Heldt Zülch & Partner entstandenen Kosten freizuhalten, die ihm in Höhe von 334,75 € nach einem Gegenstandswert von 3.000 € aufgegeben werden würden.

 

Die Zahlung des Gesamtbetrages in Höhe von 482,35 € habe bis zum 4.5.2020 zu erfolgen.

Abmahnung Bernd Kaspar

wegen Urheberrechtsverletzung an Lichtbild

vertreten durch Rechtsanwälte Heldt Zülch & Partner

Stand: 04/2020

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Abmahnung WSRO-Skisport GmbH (Lentze Stopper Rechtsanwälte)

Gegenstand der Abmahnung

Mit Schreiben vom 20.1.2020 haben die Rechtsanwälte Lentze Stopper, Widenmayerstraße 28, 80538 München im Auftrag der WSRO-Skisport GmbH eine Abmahnung ausgesprochen. Der Unterzeichner, Rechtsanwalt Josias Schreyer, teilt hierin mit, dass der WSRO die Kanzlei mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen in Ticketing-Angelegenheiten in Zusammenhang mit dem BMW IBU Biathlon Weltcup in Oberhof beauftragt habe.

 

In dem mir vorliegenden Abmahnschreiben heißt es, dass die WSRO-Skisport GmbH Ausrichter des Weltcup Oberhof sei. Dieser erfreue sich traditionell auf nationaler, aber auch auf internationaler Ebene größter Beliebtheit. Seit Jahrzehnten messe sich die internationale Biathlonelite auf den Strecken „Am Grenzadler“ im Rahmen der einzelnen Disziplinen wie dem Massenstart, Sprint, Verfolgung und den besonders beliebten Staffelrennen. Bereits Die große Beliebtheit des Weltcup Oberhof zeige insbesondere das immense Zuschauerinteresse. In der Regel seien sämtliche Wettkämpfe ausverkauft. Diese hohe Nachfrage sei leider auch Nährboden für den nicht autorisierten Handel mit den entsprechenden Tickets. Die WSRO-Skisport GmbH habe ein nachhaltiges Interesse daran, diesen Schwarzhandel mit Tickets zum Schutz der Biathlonfans zu unterbinden. Es solle eine möglichst flächendeckende Versorgung der Fans mit Tickets zu erschwinglichen Preisen gewährleistet werden. Dieses Ziel werde konterkariert, wenn Tickets von Händlern aufgekauft und dann gewinnbringend zu deutlich höheren Preisen weiterveräußert werden würden.

 

Abmahnung Ticketverkauf eBay-Kleinanzeugen

Die Rechtsanwälte Lentze Stopper teilen dem Abgemahnten mit, dass Gegenstand der Abmahnung der Vorwurf sei, dass ein Ticket der WSRO-Skisport GmbH entgegen der AGB über den eBay—Kleinanzeigen-Account des Abgemahnten eingestellt worden sei.

 

Aufgrund der Rechtsverletzungen habe ihre Mandantin gegen den Abgemahnten Ansprüche auf Unterlassung, Freistellung von den angefallenen Rechtsverfolgungskosten, Auskunft über den Umfang der Rechtsverletzung und Zahlung einer Vertragsstrafe.

 

Rechtsanwalt Josias Schreyer schreibt, dass seine Mandantin die sofortige Unterlassung weiterer Rechtsverletzungen von dem Empfänger des Abmahnschreibens verlangen könne. Daher sei es von diesem ab sofort zu unterlassen, Tickets für den Weltcup Oberhof unter Verstoß gegen Bestimmungen der AGB, insbesondere im Internet, z.B. auf der Online-Verkaufsplattform eBay zu veräußern. Der Unterlassungsanspruch könne nur durch eine von dem Abgemahnten unterzeichnete Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erfüllt werden. Zur Abgabe werde ihm eine Frist bis zum 3.2.2020, 18:00 Uhr gesetzt.

 

Weiter sei der Abgemahnte zur Tragung der im Rahmen der Rechtsverfolgung notwendigen Kosten und Aufwendungen verpflichtet. Die WSRO sei im Sinne einer vergleichsweisen Einigung mit der Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrages in Höhe von 75,00 EUR einverstanden, sofern dieser Betrag bis zum 3.2.2020 gezahlt werden würde.

Abmahnung WSRO-Skisport GmbH

wegen unzulässigem Ticketverkauf über eBay-Kleinanzeigen

vertreten durch Rechtsanwälte Lentze Stopper

Stand: 01/2020

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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