EUR 30.000 Streitwert: alte Widerrufsbelehrung, AGB Klauseln

Wer auf eine berechtigte Abmahnung hin keine geeignete strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, der muss mit einer einstweiligen Verfügung rechnen. Die Streitwert im Verfügungsverfahren sind nicht einheitlich. Vor kurzem hatte ich noch über eine Entscheidung aus Köln berichtet, wo ein Streitwert von EUR 5.000 für eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung festgesetzt worden war. Das Landgericht Berlin, Beschluss vom 9.9.2014, Geschäftsnummer: 91 O 100/14, hat den Streitwert auf sagenhafte EUR 30.000 festgesetzt. 6 Mal so hoch, wie die Kölner Richter.

 

Diese riesigen Unterschiede sind für die Abgemahnten – völlig zu Recht wie ich finde – nicht nachzuvollziehen.

 

Streitwert nach freiem Ermessen zu bestimmen

Gemäß § 3 ZPO ist der Streitwert nach freiem Ermessen im Wege der Schätzung zu bestimmen. Jeder Richter und jede Richterin hält andere Werte für angemessen. Es kommt bei Juristen bekanntlich immer „darauf an“. Aber worauf kommt es denn an? Jeder Entscheidung liegt ein konkreter Einzelfall zugrunde. Auch vorliegend hat das Gericht die Streitwertfestsetzung begründet.

 

Je nachdem in welchem Oberlandesgerichtsbezirk man sich gerade befindet, variieren die Streitwerte. Die Richter der jeweiligen Landgerichte orientieren sich an dem für Sie zuständigen Oberlandesgericht, was die Streitwertfestsetzung betrifft.

 

Gegen die Streitwertfestsetzung können immer auch Rechtsmittel eingelegt werden. Ob eine Streitwertbeschwerde Sinn macht, sollte vorher genau geprüft werden. Macht eine Beschwerde nämlich keinen Sinn, dann produzieren Sie nur noch weitere unnötige Kosten.

 

Ich helfe Ihnen bei derartigen Angelegenheit natürlich gern weiter. Jetzt aber zu den Einzelheiten des Beschlusses:

Geschäftsnummer: 91 0 100/14

 

In der einstweiligen Verfügungssache

 

des IDO Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.

 

Antragstellers,

 

Verfahrensbevollmächtigter:       XXX

 

gegen    XXX

 

Antragsgegnerin,

 

hat die Kammer für Handelssachen 91 des Landgerichts Berlin, Littenstraße, durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht XXX am 9. September 2014 im Wege der einstweiligen Verfügung, und zwar wegen besonderer Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung, gemäß §§ 935 ff., 91 ZPO angeordnet:

 

1. Der Antragsgegnerin wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhand­lung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250,000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten untersagt, im geschäftlichen Verkehr mit dem End­verbraucher im Fernabsatz auf der Handelsplattform ebay betreffend Dekorationsartikel und/oder Antiquitäten und/oder Schmuck und/oder Accessoires Angebote zu veröffentlichen und/oder zu unterhalten,

 

a. und dabei über das Widerrufsrecht wie folgt zu informieren:

 

aa. Sofern Sie als Verbraucher handeln, koennen Sie Ihre Vertragserklaerung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gruenden in Textform z.B. Brief, Fax, E-Mail oder durch Ruecksendung der Ware widerrufen,

 

und/oder

 

bb. Die Frist beginnt am Tag nachdem Sie die Ware und die Widerrufsbelehrung in Text­form erhalten haben.

 

und/oder

 

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muessen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung ihrer Widerrufserklaerung erfuellen,

 

und/oder

 

b. ohne Informationen über das Bestehen des gesetzliches Mängelhaftungsrechts für Waren zur Verfügung zu stellen,

 

und/oder

 

c. bei denen die nachfolgende oder inhaltsgleiche Klausel verwendet wird:

 

Der Versand erfolgt … grundsaetzlich nur versichert mit

 

und/oder

 

d. bei denen bezüglich der Auslandsversandkosten wie folgt informiert wird:

 

Andere Länder auf Anfrage (please ask for shipping outside Germany),

 

und/der

 

e. ohne den Kunden darüber zu informieren, ob der Vertragstext nach Vertragsschluss von dem Unternehmer selbst gespeichert wird und ob der Unternehmer selbst den Vertragstext dem Kunden zugänglich macht.

 

Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

 

Der Verfahrenswert wird auf 30.000,00 EUR festgesetzt.

 

Gründe

 

Der zulässige Antrag ist aus den Gründen der zu diesem Beschluss ohne Anlagen verbundenen Antragsschrift begründet.

 

Der Streitwert war angemessen auf EUR 30.000,00 festzusetzen.

 

Die Beanstandungen bezüglich der Widerrufsbelehrung der Antragsgegnerin sind zu einem ein­heitlichen Streitwert von EUR 10.000,00 für das vorliegende Verfahren auf Erlass einer einstweili­gen Verfügung zusammenzufassen. Gemäß § 3 ZPO ist der Streitwert nach freiem Ermessen im Wege der Schätzung zu bestimmen. Maßgeblich für die Schätzung ist bei einer auf Unterlassung von Lauterkeitsrechtsverletzungen gerichteten Klage das Interesse, das der Kläger an der Unter­bindung weiterer gleichartiger Verstöße hat. Dieses Interesse wird maßgeblich durch die Art des Verstoßes, insbesondere seine Gefährlichkeit für den Wettbewerber oder Verbraucher anhand des drohenden Schadens bestimmt. Dabei sind u. a. die Unternehmensverhältnisse bei dem Ver­letzer (Umsätze, Größe, Wirtschaftskraft, Marktstellung und deren voraussichtliche Entwicklung), die Auswirkungen zukünftiger Verletzungshandlungen (Ausmaß, Intensität und Häufigkeit, insbe­sondere durch die bereits begangene Verletzungshandlung) und die Intensität der Wiederho­lungsgefahr (Verschuldensgrad, späteres Verhalten) zu berücksichtigen (vgl. zu Vorstehendem BGH GRUR 1990,1052, 1053 – Streitwertbemessung; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl., § 12 UWG Rdn. 5.6 m. w. N.). Ein gewichtiges Indiz für die Schätzung des Interesses nach vorstehenden Grundsätzen bildet nach ständiger Rechtsprechung des Kammergerichts die Angabe des Streitwerts in der Klageschrift; denn diese Angabe erfolgt grundsätzlich noch unbe­einflusst vom Ausgang des Rechtsstreits. Sie kann daher der Streitwertfestsetzung regelmäßig zugrunde gelegt werden, es sei denn, dass sich aus den Umständen die Fehlerhaftigkeit der An­gabe ergibt. Die Streitwertangabe enthebt das Gericht daher nicht der Notwendigkeit, diese an­hand der Aktenlage Und sonstiger Gegebenheiten unter Berücksichtigung seiner Erfahrung und in vergleichbaren Fällen erfolgter Wertfestsetzungen selbständig nachzuprüfen (KG in KG-Report 1998, 170, 171). Vorstehende Grundsätze gelten entsprechend für Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, wobei nach der Rechtsprechung des Kammergerichts der Verfahrens­wert regelmäßig mit zwei Dritteln eines entsprechenden Hauptsacheverfahrens bemessen werden kann (vgl. zur Begründung im Einzelnen KG in WRP 2005, 368 m. w. N.). Nach der ständigen Rechtsprechung des Kammergerichts ist eine fehlende Widerrufsbelehrung im Regelfall mit 15.000,- Euro (Hauptsachewert) und eine fehlerhafte Widerrufsbelehung in der Regel je Verstoß mit 7.500,- Euro (Hauptsachewert) zu bewerten (beispielhaft KG vom 14.Februar 2014 zu 5 W 270/13). Vorliegend hat die Antragstellerin die Widerrufsbelehrung rechtlich selbständig in vier Punkten als fehlerhaft angegriffen. Die fehlerhaften Belehrungen hinsichtlich der Art des Wider­rufs, des Beginns der Widerrufsfrist, des zu leistenden Nutzungsersatzes und der Zahlungsfrist bei Widerruf sind von nicht unerheblicher Bedeutung für den Verbraucher, sodass vorliegend der An­satz des Regelwertes (EUR 15.000,- Hauptsachewert), hier also beim Ansatz von EUR 10.000,- vorzunehmen ist. Die fehlende Belehrung zur Gewährleistung, die irreführenden Angaben zu dem versicherten Versand, die fehlenden Auslandsversandkosten sowie die fehlende Information zu der Vertragstextspeicherung bewertet die Kammer mit jeweils EUR 7.500,00 in der Hauptsache, woraus sich ein Wert von jeweils EUR 5.000,00 im hiesigen Verfahren auf Erlass einer einstweili­gen Verfügung ergibt.

 

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LG Köln, Streitwert 5.000 EUR: Widerrufsbelehrung

Mir liegt ein Beschluss des LG Köln, Az. 84 O 74/15 vom 24.04.2015 vor. Das LG Köln hatte sich in diesem Eilverfahren mit den aus meiner Sicht immer wieder vorkommenden Wettbewerbsverstößen zur Widerrufsbelehrung, dem Muster-Widerrufsformular und den Kosten der Rücksendung befassen müssen. Ein eBay-Verkäufer hatte in einem seiner Angebote unterschiedlich über den Beginn der Widerrufsfrist belehrt. Unter „Widerrufsbelehrung“ wurde als Widerrufsfrist 1 Monat angegeben und gleichzeitig unter „Rücknahmebedingungen: Weitere Angaben“ eine Widerrufsfrist von 14 Tagen genannt. Dass diese Angabe widersprüchlich und zugleich irreführend ist, dürfte jedem einleuchten.

 

Der eBay-Verkäufer hatte zudem kein Muster-Widerrufsformular in seinem Angebot bereitgehalten. Schließlich gab es in Bezug auf die Rücksendekosten sich widersprechende Angaben. In der Widerrufsbelehrung würde angegeben, dass der Käufer die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren zu tragen habe, während unter „Rücknahmebedingungen: Weitere Angaben“ angegeben wurde, dass der Käufer die regelmäßigen Kosten der Rücksendung dann zu tragen habe, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspreche und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 EUR nicht übersteige.

 

Streitwert auf 5.000 EUR

Diese drei Abmahnklassiker waren Gegenstand dieses einstweiligen Verfügungsverfahrens. Das Gericht hat den Streitwert auf 5.000 EUR festgesetzt (OLG Köln, Beschlüsse vom 20.11.2007 (6 W 174/07) und 12.09.2011 (6 W 197/11).

 

Der hier angesetzte Streitwert von 5.000 EUR ist im Vergleich zu anderen OLG-Bezirken eher gering. Im OLG-Bezirk Hamm ist es meiner Kenntnis nach bisher in derartigen Konstellationen wie der vorliegenden noch nie zu einem derart geringen Streitwert im einstweiligen Verfügungsverfahren gekommen. Im OLG-Bezirk Hamm läge dieser Wert bei mindestens 10.000 EUR.

 

 

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EUR 15.000 Streitwert für 3 Verstöße: Widerrufsbelehrung, Vertragsschluss, Vertragstext

Eine einstweilige Verfügung ist teuer. Das Landgericht Münster hatte in einem Verfügungsverfahren den Streitwert mit 15.000 EUR beziffert. In Zahlen bedeutet dies:

 

  • 439,50 EUR Gerichtskosten
  • 865,00 EUR netto inkl. 20 EUR Auslagenpauschale Rechtsanwaltskosten (1,3 Verfahrensgebühr)
  • 442,50 EUR netto inkl. 20 EUR Auslagenpauschale außergerichtliche Kosten des Abmahnschreibens (1,3 Geschäftsgebühr)

1.747 EUR Kosten, nur weil man auf die Abmahnung nicht fristgerecht reagiert hat. Am besten ist es natürlich, erst gar nicht Gefahr zu laufen, abgemahnt zu werden. Bei mir erhalten Sie Abmahnschutz inkl Haftungsübernahmegarantie ** bereits ab 29 EUR*. Die Einzelheiten zum Verfügungsverfahren in Münster:

023 O 29/15

 

In dem einstweiligen Verfügungsverfahren

 

des Herrn XXXXX

                                             Antragstellers,

 

Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt XXXXX

 

g e g e n

 

XXX

                                             Antragsgegner,

 

wird auf den Antrag des Antragstellers vom 15.05.2015 im Wege der einstweiligen Verfügung, und zwar wegen der Dringlichkeit des Falls nach § 937 Abs. 2, 944 ZPO ohne vorherige mündliche Verhandlung durch den Vorsitzenden angeordnet:

 

dem Antragsgegner wird verboten, im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber privaten Endverbrauchern elektrischer Rauchgeräte und/oder Zubehör für diese Geräte anzubieten,

 

1. ohne diese vor Abgabe von deren Bestellung klar und verständlich

 

a) über die einzelnen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen zu unterrichten, und/oder

 

b) darüber zu unterrichten, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist, und/oder

 

2. ohne diese vor Abgabe von deren Vertragserklärung klar und verständlich über die Fristen für die Ausübung des Widerrufsrechts zu unterrichten,

 

insbesondere wie in dem eBay-Angebot betreffend XXXXX (Artikel Nummer XXXXX) am 21.04.2015 geschehen und aus der Anlage AS 3 ersichtlich.

 

Dem Antragsgegner wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eines der unter Ziffer I. genannten Verbote ein in das Ermessen des Gerichts gestelltes Ordnungsgeld ist zu 250.000,00 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht, wobei die Ordnungshaft insgesamt 2 Jahre nicht übersteigen darf.

 

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

 

Der Streitwert für das einseitige Verfügungsverfahren wird auf 15.000,00 EUR festgesetzt.

 

Gründe:

 

Das Landgericht Münster ist gemäß § 937 Abs. 1 ZPO i.V.m. §§ 12, 17 ZPO, 14 Abs. 2 UWG als Gericht der Hauptsache zuständig.

 

Wegen der Dringlichkeit ergeht die Entscheidung ohne vorangegangene mündliche Verhandlung gemäß § 937 Abs. 2, 944 ZPO.

 

Der Antragsteller hat gegen den Antragsgegner die aus dem Tenor ersichtlichen Ansprüche glaubhaft gemacht. Der Verfügungsgrund ergibt sich aus § 12 Abs. 2 OWiG.

 

Die Aussprüche im Tenor zu I. 1. a) und b) sind gemäß §§ 935, 940 ZPO i.V.m. §§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, 3 Abs. 1, 4 Nr. 11 UWG, § 312i Abs. 1 Nr. 2 BGB, Art. 246c Nr. 1 und Nr. 2 EGBGB zulässig und begründet.

 

Der Ausspruch im Tenor zu I. 2. hat aufgrund von § 935, 940 ZPO i.V.m. §§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, 3 Abs. 1,4 Nr. 11 UWG, 312d Abs. 1 S. 1 BGB, Art. 246 § 1 Abs. 2, Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 3 EGBGB Erfolg. Die Belehrung über das Widerrufsrecht ist schon deshalb unrichtig, weil unklar ist, ob eine Frist von einem Monat oder 14 Tagen gelten soll. Der Antragsgegner gibt in der Widerrufsbelehrung in aufeinanderfolgenden Sätzen widersprüchliche Informationen:

 

„Sie haben das Recht, binnen einem Monat ohne Angabe von Gründen von diesem Vertrag zurückzutreten. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab (…).“

 

Der Ausspruch im Tenor zu II. beruht auf § 890 ZPO.

 

Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 ZPO.

 

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eBay-Webinar: Produktkennzeichnungspflicht in Ihren Angeboten

eBay bietet Webinare zum Thema „Produktkennzeichnungspflicht in Ihren Angeboten“ an. Es geht in dem Webinar unter anderem darum, warum eBay in den meisten Kategorien Produktkennzeichnungen zur Pflicht macht. Ebenfalls soll das Webinar darüber informieren, wie Sie die Sichtbarkeit Ihrer Angebote bei eBay und außerhalb eBay durch Produktkennzeichnungen erhöhen. Sie sollen Tipps und Tricks erfahren, wie Sie Ihre Angebote mit minimalem Aufwand optimieren.

 

Erfahrene Mitarbeiter aus dem eBay-Kundenservice sollen für Fragen persönlich zur Verfügung stehen. Die Webinare sind kostenlos.

 

Die Anmeldung ist ganz einfach. Sie wählen Ihren Wunschtermin aus, geben Ihren Vor- und Nachnamen, E-Mail Adresse und den Namen Ihres eBay-Nutzerkontos ein. Nachdem Sie auf „Anmelden“ geklickt haben, bekommen Sie auch gleich eine Bestätigungs-E-Mail an die angegebene E-Mail Adresse übermittelt. Ihre Anmeldung können Sie natürlich jederzeit wieder stornieren.

 

Abmahnung wegen Produktkennzeichnungspflicht vermeiden

Wenn Sie meinen Updateservice bereits nutzen, dann werde ich Sie ebenfalls darüber informieren, was Sie bei der Produktkennzeichnungspflicht in Ihren Angeboten zu beachten haben, damit Sie keine Abmahnung befürchten müssen. Sollten Sie noch kein Updatemandant sein, dann sollten Sie sich jetzt über den Abmahnschutz informieren.

 

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Bei WordPress kommt es zum Fehler 404 Error / Not Found – URL wurde nicht gefunden

Ich habe bei WordPress in der Einstellungen angegeben, dass meine Blogseite maximal 10 Artikel anzeigen soll. Wie sie sehen, besteht diese Website aus 2 Spalten. Links erscheinen die Beiträge und rechts ist das Menü zu finden. Unter Einstellungen – Lesen habe ich als Default Sidebar „Sidebar 2“ automatisch stehen gehabt. Natürlich kann dort auch eine andere der existierenden Sidebars ausgewählt werden. Ich hatte in dieser Sidebar 2 eine Liste mit rund 30 Links zu Beiträgen innerhalb meiner Website platziert. Es handelte sich nicht um absolute, sondern relative Links. Da die Blogseite auf Seite 1 nur die ersten 10 Artikel anzeigte, konnte man am Ende der Seite die Blogseite 2, Blogseite 3 usw. auswählen.

 

Nicht gefunden (HTTP 404)

Auf der Seite 1 meiner Blogseite war mit den Verlinkungen in der rechten Spalte noch alles ok. Hinter der Domain war der Link zum Beitrag. Also so:

 

 http://www.anwaltblog24.de/link-zum-beitrag.html

 

Doch ab Seite 2 stand auf einmal zwischen der Domain und dem Beitrag der Name des Blogs gefolgt von dem Wort „page“, also so: 

 

http://www.anwaltblog24.de/blogname/page/link-zum-beitrag.html

 

Die Folge war, dass ich für jeden der in der rechten Seitenleiste gesetzten Links die Fehlermeldung „404 Not Found – URL wurde nicht gefunden“ erhielt. Wenn dieser Fehler auftritt, dann ist bekanntlich der Crawler einem ungültigen, veralteten oder falsch geschriebenen Link auf der Seite gefolgt.

 

Fehlermeldung beseitigen

Um den Fehler bzw. die 404 Fehlermeldungen schnell zu beheben, habe ich einfach die kompletten Links aus der rechten Seitenleiste meines Blogs entfernt. Da diese individuelle Seitenleiste bei mir ohnehin nur bei der Übersichtsseite des Blogs angezeigt wird, erschien mir dies die schnellste Lösung zu sein. Bei den einzelnen Beiträgen ist eine andere Sidebar zugeordnet, so dass ich dort wieder wie gewohnt alle meine Links platzieren konnte, ohne dass eine Fehlermeldung erschien.

 

Sie haben eine bessere Lösung für das Problem?

Gern veröffentliche ich an dieser Stelle ihre Lösung. Oder was habe ich Ihrer Meinung nach falsch gemacht? Ich freue mich über jedes Feedback.

 

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Bei Abmahnung Rechtsanwalt einschalten. Rechtsanwalt Abmahnung Hilfe

Mit einer Abmahnung sollten Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt, einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, wenden. Ich bin seit dem 16. Mai 2006 als Rechtsanwalt zugelassen und habe mich in den letzten 8 Jahren fast ausschließlich dem Thema Abmahnung und dem Schutz von Shopbetreibern im Internet vor Abmahnungen beschäftigt. Hauptsächlich bearbeite ich Abmahnungen aus den Bereichen Wettbewerbsrecht, Urheberrecht (z.B. wegen einer Filesharing Abmahnung) und Markenrecht. Onlinehändlern biete ich ein spezielles Abmahnschutzpaket an.

Im Falle einer Abmahnung Rechtsanwalt Gerstel fragen

Fragen Sie mich, was ich zu Ihrer Abmahnung sage. Als spezialisierter Rechtsanwalt kann ich Ihnen schnell meine Einschätzung zu Ihrem Abmahnschreiben mitteilen. Aufgrund meiner langjährigen Praxiserfahrung kann ich Sie z.B. im Falle einer Filesharing Abmahnung, oder wenn es um die Absicherung Ihres Onlinehandels (z.B. Onlineshop, ebay-Handel oder Amazon-Verkauf etc.) geht, optimal beraten. Gehen Sie mit Ihrer Abmahnung zum Rechtsanwalt.

 

Ich weiß, wie Abmahner denken und ich kenne die Möglichkeiten jeder Verteidigungsstrategie gegen eine Abmahnung (egal, ob es sich z.B. um eine Abmahnung im Bereich Filesharing handelt oder andere Gebiete betrifft). Meine zwei Fachanwaltstitel sprechen für sich.

 

Die Schwachstellen in Internetshops oder die Gefahren bei ebay oder Amazon kenne ich genau. Rechtssichere AGB, also abmahnsichere AGB, nebst Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung und Hinweisen zur Gestaltung und Kaufabwicklung bekommen Sie bei mir. Ich kümmere mich persönlich um Ihren rechtssicheren Onlinehandel. Selbstverständlich übernehme ich – wie auch jeder andere Rechtsanwalt / Rechtsanwältin – die volle Haftung

 

Sie sollten mich bei Erhalt einer Abmahnung sofort bei mir melden. Ich bin mit dem Thema Abmahnung bestens vertraut und kann ihnen helfen, die Sache zu regeln. Eine Abmahnung vom Rechtsanwalt ist kein Weltuntergang. Viele Abgemahnte sind im Falle einer Rechtsanwalt Abmahnung oft zunächst geschockt. Teilweise löst eine Abmahnung Rechtsanwalt auch Panik aus. Der Abgemahnte hat keinen klaren Kopf, kann sich seinem Tagesgeschäft nicht widmen und wird durch die Abmahnung vom Rechtsanwalt unter Zeitdruck gesetzt.

Auf Rechtsanwalt Abmahnung reagieren

Ihre Rechtsanwalt Abmahnung hat Sie sicherlich verwirrt, weil die vielen Rechtsausführungen nicht verständlich waren. Gern übersetze ich ihnen dieses Juristendeutsch und erkläre Ihnen mit normalen Worten, wie auf die Abmahnung zu reagieren ist. Sie benötigen kompetente und zeitnahe Hilfe, denn die gesetzten Fristen sind meist sehr kurz. Diese Hilfe bekommen Sie bei mir. Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und auch Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht kann ich Sie optimal bei einer Rechtsanwalt Abmahnung beraten.

Keine Experimente bei Abmahnung Rechtsanwalt

Machen Sie im Falle einer Abmahnung Rechtsanwalt keine Experimente. Beachten Sie, dass sich Ihr Gegner häufig auch von einem Spezialisten, meist einem Fachanwalt, vertreten wird. Sorgen Sie für Waffengleichheit und wehren Sie sich mit meiner Hilfe gegen die Abmahnung.

 

Selbstverständlich wird jede Anfrage vertraulich behandelt. Mein Team und ich sind zur Verschwiegenheitspflicht verpflichtet, so wie auch jede andere Kanzlei und deren Mitarbeiter.

 

 

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