Abmahnung 2021? Nein, handeln Sie abmahnsicher!

Sind Sie und Ihr Onlinehandel bereit?

Haben Sie sich folgende Fragen vielleicht auch schon mal gestellt:

 

  • Brauche ich überhaupt AGB?
  • Wie, meine Widerrufsbelehrung ist alt. Gab es da Änderungen?
  • Seit wann gibt`s denn kein Rückgaberecht mehr?
  • Muster-Widerrufsformular – Was ist das denn?
  • Muss ich beim eBay Plus Programm irgendwas Rechtliches beachten?
  • Ich darf nicht einfach so mit Garantien werben?
  • Beim Preis muss was von Mehrwertsteuer stehen?
  • „Versand ins Ausland auf Anfrage“ darf ich nicht schreiben?

 

Hätten Sie nicht auch gerne einen direkten Ansprechpartner, der

 

  • Ihnen alle Fragen rund um Ihren Onlinehandel beantwortet?
  • Ihren gesamten Onlinehandel rechtlich absichert und Sie natürlich stets auf dem Laufenden hält, falls sich mal wieder etwas ändert?
  • das volle Haftungsrisiko im Falle einer Abmahnung übernimmt, damit Sie kein Risiko haben?

 

Ja klar, aber das ist bestimmt teuer, oder?

 

Nein, das gibt`s bereits ab 29 Euro netto.

 

Fordern Sie jetzt sofort mein kostenloses Angebot an!

 

Formular hier aufrufen, ausfüllen, zurückfaxen!

 

Ich werde mir Ihren Onlineauftritt völlig kostenlos und unverbindlich für Sie ansehen, auf abmahnfähige Punkte überprüfen und Ihnen ein Angebot für Ihren rechtssicheren Handel unterbreiten. Kosten entstehen Ihnen dadurch keine.

 

Zögern Sie nicht, denn Sie haben nicht das geringste Risiko.
Sehen Sie sich mein Angebot einfach einmal an.
Warten Sie nicht, bis Sie abgemahnt worden sind!
Handeln Sie jetzt!

 

Ich wünsche Ihnen sicheres und erfolgreiches Handeln und vor allem keine Abmahnungen im Jahr 2021!

 

Ihr
Andreas Gerstel

 

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

 

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!

 

Probleme mit den mein eBay Mitgliedskonto Einstellungen

Abmahnfalle eBay: Sie haben Ihre eBay Angebote überarbeitet, doch es wurden wieder falsche – nicht überarbeitete – Artikel von eBay eingestellt? Ihre Angaben in den „Mein eBay“ Einstellungen erscheinen bei den eingestellten Artikeln nicht? eBay Rücknahmebedingungen ändern geht nicht? Warum werden Ihre Änderungen nicht sichtbar? Wie kann das sein?

 

Mein nachfolgender Beitrag soll Ihnen Antworten auf genau diese Fragen liefern. Sind die rechtlichen Informationen bei eBay nicht korrekt, dann kann dies sehr schnell zu einer teuren Abmahnung führen. Bei mehreren gewerblichen eBay Verkäufern ist leider folgendes passiert:

Sie wurden zunächst abgemahnt, weil sie diversen Informationspflichten nicht nachkamen. Daraufhin haben mich diese eBay Verkäufer mit der Bearbeitung Ihrer Abmahnung und auch der Überarbeitung Ihres eBay Auftrittes beauftragt. Ich gab für die Abgemahnten eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, in welcher ich eine Aufbrauchsfrist aufnahm, damit die Verkäufer genug Zeit hatten, Ihre Angebote zu überarbeiten.

 

Ich habe den Verkäufern sodann auch abmahnsichere AGB für eBay nebst Hinweisen zur Gestaltung und Kaufabwicklung zur Verfügung gestellt und die Verkäufer haben meine Hinweise richtig umgesetzt, wie ich bei meiner Endkontrolle feststellte.

 

Doch dann ist leider folgendes passiert: Bei eBay tauchten plötzlich wieder nicht überarbeitete Altangebote auf. Alle vorgenommenen Änderungen waren weg.

 

Wie konnte das passieren? Eine eBay-Panne? Ein Missbrauch des eBay Accounts?

Mein eBay Einstellungen und ggfls. Rahmenbedingungen prüfen

Derartige Probleme haben in der Regel nichts mit einem Missbrauch des eBay Accounts zu tun. Vielmehr liegt es an den Einstellungen in „Mein eBay“. Zunächst müssen unbedingt in „Mein eBay“ Ihr Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung etc. korrekt hinterlegt sein. Wie das geht, habe ich hier erläutert.

 

Prüfen Sie sodann, ob Sie vielleicht die Funktion „Rahmenbedingungen“ nutzen. Mit dieser Funktion können Sie für alle Ihre Angebote Richtlinien zur Zahlung, zum Versand und zur Rücknahme festlegen. Es wäre also möglich, einzelnen Artikeln unterschiedliche Rechtstexte zuzuordnen. Aus meiner Praxiserfahrung kann ich sagen, dass sämtliche meiner Mandanten keine Rahmenbedingungen nutzen und auch gar kein Interesse daran haben. Ich rate daher dringend von der Nutzung der Funktion Rahmenbedingungen ab, weil dies nur zu unnötigen Problemen führt.

 

Vorlage für Angebot prüfen

Prüfen Sie, welches Angebot als Vorlage für neue Artikel ausgewählt ist! Das ist meist die Ursache dafür, dass bei neu eingestellten Artikeln auf einmal alte Rechtstexte erscheinen. Haben Sie nämlich einen „Altartikel“, also ein Angebot, was Sie noch nicht überarbeitet haben und wo noch Ihre ganzen Fehler von Früher vorhanden sind, als Vorlage ausgewählt, dann „zieht“ sich eBay automatisch die Rechtstexte aus diesem als Vorlage ausgewählten Angebot.

 

Sie müssen daher unbedingt ein ganz neues, überarbeitetes Angebot als Vorlage auswählen! Nur dann werden die neuen Rechtstexte auch in neu oder wieder eingestellten Artikeln übernommen.

 

 

So können Sie mehrere Angebote gebündelt ändern:

Sie haben bei eBay auch die Möglichkeit, mehrere Angebote in einem Vorgang zu ändern:

 

  1. Klicken Sie oben auf einer beliebigen Seite auf Mein eBay und loggen Sie sich ein.
  2. Klicken Sie auf Artikel verkaufen.
  3. Wählen Sie die Angebote aus, die Sie bearbeiten möchten, und klicken Sie auf Bearbeiten. Sie können bis zu 500 Angebote auf einmal überarbeiten.
  4. Geben Sie auf der Seite „Angebot bearbeiten“ an, welche Informationen Sie ändern möchten.

Sie können Felder und Angebotsbeschreibungen in einem Bündel von bis zu 500 Angeboten auf einmal bearbeiten. Wenn Sie die Angebote lieber einzeln ändern möchten, wählen Sie die Option Angebote einzeln bearbeiten. Um bei allen ausgewählten Angeboten desselben Formats die gleichen Änderungen vorzunehmen, klicken Sie auf Angebote gebündelt bearbeiten.

Noch ein Hinweis aus der Praxis von einem eBay-Verkäufer: Durch die Änderungen der AGB-Texte und Widerruftexte im Ebay-Shop werden diese Daten trotz Speicherung nicht automatisch in bestehende Angebote übernommen! Erst wenn man bei den aktiven Angeboten über die Sammelbearbeitung (z.B. Artikel 001 – 500, etc.) auf „Felder bearbeiten“ geht und dort „Rücknahmebedingungen“ auswählt, werden die geänderten Texte für die Widerrufsbelehrung angezeigt. Diesen Text kann man dann unverändert – da aktualisiert – speichern und anschließend senden und die nächsten 500 Artikel bearbeiten. Die Ebay-Funktion ist dabei so gestaltet, dass mit der Bearbeitung des Feldes „Rücknahmebedingungen“ automatisch im Hintergrund auch die AGBs geändert werden, für die es an dieser Stelle kein eigenes Feld gibt.

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

 

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!

 

So hinterlegen Sie Ihr Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung bei eBay richtig

Falsche Rechtstexte in „Mein eBay“ führen oft zu teuren Abmahnungen. Gewerbliche Verkäufer legen in den Grundeinstellungen in „Mein eBay“ fest, welche Angaben in den Feldern 

 

  • Rechtliche Informationen des Verkäufers
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
  • Widerrufsbelehrung
    Frist – Rücksendekosten
    Rücknahmebedingungen: Weitere Angaben

 

erscheinen. Aus meiner Praxiserfahrung kann ich sagen, dass hier die Fehlerquote der falschen, unzutreffenden und widersprüchlichen Angaben am höchsten ist. Die Folge sind Abmahnungen von Mitbewerbern oder Vereinen. In jedem Angebot eines gewerblichen Verkäufers sollten im Anschluss an die Artikelbeschreibung die nachfolgenden Felder richtig ausgefüllt und mit aktuellen Rechtstexten versehen sein. Es geht jetzt um den nachfolgenden Teil:

 

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Hier muss ein vollständiges Impressum hinterlegt werden. 

 

 

Hier finden Sie alle erforderlichen Angaben und Informationen, die in ein abmahnsicheres Impressum gehören.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot

In diesem Feld sollten abmahnsichere AGB hinterlegt werden.

 

 

Dabei helfe ich Ihnen gern.

Widerrufsbelehrung: Frist – Rücksendekosten

Hier wird es bereits komplizierter. Was muss man da eintragen? Als Frist 14 Tage oder 1 Monat?

 

 

Um bei eBay den sogenannten „Top-Verkäufer“ Status zu erhalten bzw. zu behalten ist es erforderlich, ein Widerrufsrecht von 1 Monat einzuräumen. Der Gesetzgeber sieht eine Widerrufsfrist von mindestens 14 Tagen vor. Ein längeres Widerrufsrecht kann dem Kunden natürlich immer eingeräumt werden, jedoch kein kürzeres als 14 Tage. Freiwillig können Sie dem Verbraucher eine Widerrufsfrist von 1 Monat einräumen. Das müssen Sie aber nicht!

Und was muss man bei den „Rücksendekosten eintragen„? eBay bietet verschiedene Auswahlmöglichkeiten. Versandkosten bei Rückgabe trägt

 

  • Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren
  • Rückgaberecht: Verkäufer trägt die Rücksendekosten
  • Verkäufer trägt die Kosten der Rücksendung der Waren
  • Widerrufsrecht: Käufer trägt die Rücksendekosten, wenn der Artikelpreis 40 EUR nicht übersteigt
  • Widerrufsrecht: Verkäufer trägt die Rücksendekosten

Bei der richtigen Auswahl kommt es auf die von Ihnen benutzte Widerrufsbelehrung an. Lassen Sie sich am besten von mir beraten, damit nichts schief geht.

 

Rücknahmebedingungen: Weitere Angaben

In diesem Feld sollte eine aktuelle Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular hinterlegt werden.

 

Wenn ich Ihren eBay Auftritt absichere, dann erhalten Sie sämtliche Rechtstexte fix und fertig von mir als word-Datei und Sie müssen die Texte nur noch bei eBay hinterlegen.

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

 

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!

 

Geburtstagstorte für Rechtsanwalt Gerstel und keine Abmahnung

Nicht immer dreht sich bei der Kanzlei Gerstel alles nur um Abmahnungen. Jahr für Jahr werde ich immer wieder zu meinem Geburtstag überrascht. Dieses Jahr mit einer einzigartigen Torte. Da hat doch tatsächlich jemand einfach so meine markenrechtlich geschützte Wort- Bildmarke benutzt, ohne mich vorher zu fragen.

 

Deutsche Gesetze aus Zuckerguss zum Anbeißen

Auf den ersten Blick erkennt man gar nicht, dass dieses ca. 4 kg Kunstwerk zum Verzehr geeignet ist. Die Details sind verblüffend. Aber sehen Sie selbst:

 

 

Danke, Frau Hirschfeldt …

für dieses sensationelle Kunstwerk. Außen Zucker, innen leckere Schokolade. Sie sind wirklich eine Künstlerin. Nochmals vielen Dank und jetzt lassen Sie uns die Torte endlich probieren!

 

Backbegeisterte können sich gern mit Fragen an Frau Hirschfeldt wenden.

 

Abmahnung Knut Harders (Kampe Wilcken Wiedemann Rechtsanwälte)

Es liegt mir eine Abmahnung von Herrn Knut Harders, vertreten durch die Rechtsanwälte Kampe Wilcken Wiedemann, Großflecken 11, 24534 Neumünster vom 18.05.2015 vor. Gegenstand dieser Abmahnung ist der Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz (JuSchG) sowie kein Vorhalten eines Impressums und die Verwendung einer nicht zulässigen Widerrufsbelehrung. Die vorliegende Abmahnung ist sehr umfangreich und umfasst 9 Seiten nebst 5 Seiten Anlagen (Vollmacht, vorformulierte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, Kostenrechnung, Beschluss LG Kiel vom 12.06.2013 zu Az.: 17 O 221/13).

Grund für die Abmahnung von Knut Harders

Der Abmahner, Herr Knut Harders, betreibe unter der Internetadresse „http://amazon.de/shops/KnutHarders“ einen Händlershop bei Amazon und vertreibe – wie der Abgemahnte auch – u.a. diverse Bild- und Tonträger. Somit würden der Abmahner und der Abgemahnte in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis stehen, so der Sachbearbeiter der Abmahnung, Rechtsanwalt Thomas Wilcken.

 

 

Da der Abgemahnte 558 Artikel mit 21 Bewertungen online gehabt habe, würde dieser auch im geschäftlichen Verkehr handeln. Zum Thema „Abgrenzung privater Verkauf und gewerblicher Handel“ empfehle ich Ihnen den folgenden Videobeitrag. In diesem Video wird die Frage aufgegriffen, ab wann ein gewerblicher Handel vorliegt. Sollten Sie noch weitere Fragen hierzu haben, können Sie mich gerne kontaktieren.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Die Vertreter: Kampe Wilcken Wiedemann Rechtsanwälte

Weiter heißt es in der Abmahnung, dass der Abgemahnte am 08.05.2015 die DVD „Die Unzertrennlichen/Disturbed“ an einen Testkäufer verkauft und auf normalem Postwege als Brief versandt habe. Gemäß § 14 JuSchG handele es sich jedoch bei dem Film „Die Unzertrennlichen/Disturbed“ um einen sogenannten FSK-18 Film, der für Kinder und Jugendliche nicht freigegeben sei. Nach § 12 Abs. 3 Ziffer 2 JuSchG würden Bild- und Tonträger ohne Kennzeichnung oder mit Kennzeichen „FSK 18“ oder „FSK 18 – keine Jugendfreigabe“ nicht einem Kind oder Jugendlichen angeboten und überlassen werden dürfen.

 

Die Zugänglichmachung durch Versand dürfe nur erfolgen, wenn technische oder sonstige Vorkehrungen getroffen werden würden, die sicherstellen würden, dass kein Versand an Kinder und Jugendliche erfolge. Rechtsanwalt Thomas Wilcken weist darauf hin, dass nach ständiger Rechtsprechung die bloße Bestätigung der Volljährigkeit bzw. Zusendung einer Personalausweiskopie nicht sicherstellen würde, dass ein Versand nur an Erwachsene erfolge (vgl. u.a. Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 07.08.2014, AZ.: 6 U 54/15; OLG München, Urteil vom 29.07.2004, Az.:29 U 2745/04; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.02.2004, AZ.: 5 SS 143/03; KG Berlin, Beschluss vom 04.03.2005, Az.: 5 W 31/05; BGH NJW 2003, 2838).

 

Die geforderte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

Der Abgemahnte soll bis zum 28.05.2015 eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben.

 

 

Im weiteren Verlauf des Schreibens wird erläutert, weshalb gerade in Angelegenheiten, die den Jugendschutz betreffen, ein besonders schwerer Fall von Wettbewerbsverstoß vorliege. Somit würde der Gegenstandswert, der als Grundlage für die Gebührenabrechnung der Bevollmächtigten des Abmahners zu Grunde gelegt wurde, nach der Rechtsprechung bei etwa 20.000 EUR – 30.000 EUR betragen (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 02.04.2008, AZ.: 5 U 81/07; KG Berlin, Beschluss vom 04.03.2005, AZ.: 5 W 31/05).

 

Herr Knut Harders lässt durch die Rechtsanwälte Kampe Wilcken Wiedemann mitteilen, dass sich die Wertfestsetzung bei Verstößen gegen das JuSchG wie hier vorliegend nach § 51 Abs. 2-3 GKG und damit primär nicht an den gefährdeten Umsatzinteressen des Mitbewerbers, oder nach dem Schaden, der dem Abmahner entstanden sei oder etwa nach dem Wert der einzelnen DVD, sondern insbesondere an der Gefährlichkeit der angegriffenen Handlung, die objektiv, nicht subjektiv zu verstehen sei. Insbesondere unter Beachtung des herausragenden Gutes des Jugendschutzes sei dieser Gegenstandswert von durchschnittlich 25.000 EUR ohne weiteres gerechtfertigt und in der Rechtsprechung eben deshalb laufend bestätigt.

 

Ansprüche in der Abmahnung des Herrn Knut Harders

Rechtsanwalt Wilcken teilt mit, dass seiner Mandantschaft aufgrund der Verletzungshandlungen Schadensersatzansprüche zustehen würden. Die Produkte von dem Abmahner würden sich schwerer verkaufen, da er die jugendschutzsichernden Postverfahren zu Mehrkosten einhalte, andere Mitbewerber wie der Abgemahnte jedoch ohne diese kostenträchtigen jugendsichernden Postverfahren entscheidend kostengünstiger anbieten und verkaufen können. Es ergeht der Hinweis, dass es dem Abmahner eben nicht darum ginge, den Abgemahnten mit hohen Schadensersatzbeträgen einzuschüchtern, weshalb von einer konkreten Bezifferung des Schadensersatzes bislang abgesehen worden sei.

 

 

Zum Schluss des Abmahnschreibens wird das Angebot unterbreitet, die Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen, wenn der Abgemahnte bis zum 28.05.2015 eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgibt und einen Pauschalbetrag in Höhe von 800 EUR bis zum 01.06.2015 zahlt.

 

 

Bundesweite Hilfe durch Fachanwalt Gerstel bei Abmahnungen

Auch Sie haben eine Abmahnung von Herrn Knut Harders durch die Rechtsanwälte Kampe Wilcken Wiedemann z.B. wegen des Verstoßes gegen das JuSchG erhalten? Dann lassen Sie die Angelegenheit von mir prüfen, bevor Sie voreilig handeln.

 

Abmahnung Knut Harders

 

 

wegen Vertrieb von FSK 18-DVD ohne Altersüberprüfung, fehlendes Impressum, fehlerhafte Widerrufsbelehrung

 

 

vertreten durch Rechtsanwälte Kampe Wilcken Wiedemann

 

 

Stand: 05/2015

Update 17.03.2016: Mir liegt eine weitere Abmahnung der Kampe Wilcken Wiedemann Rechtsanwälte im Auftrag von Knut Harders wegen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz vom 14.3.2016 vor. Abgemahnt wird der Verkauf der DVD „Comorra Vendetta“. Es wird das Angebot unterbreitet, die Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen, wenn der Abgemahnte bis zum 24.03.2016 eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgibt und einen Pauschalbetrag in Höhe von 500 EUR bis zum 28.03.2016 zahlt.

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Telefonnummer im Muster-Widerrufsformular

Ich habe heute den Onlineauftritt eines Shopbetreibers abgesichert, der bei eBay und Amazon handelt und auch einen eigenen Onlineshop hat. Auch dieser Verkäufer hatte in seinem Muster-Widerrufsformular eine Telefonnummer genannt. Es dürfte jedem auf Anhieb einleuchten, dass es nicht möglich ist, das Muster-Widerrufsformular telefonisch zurückzusenden, oder sehen Sie das anders?

 

Natürlich gehört daher auch in das Muster-Widerrufsformular KEINE Telefonnummer hinein! So könnte Ihr Muster-Widerrufsformular lauten, jedoch ohne die Angabe einer Telefonnummer:

 

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An:

 

Max Müller
Musterstr. 1
12345 Musterstadt

 

Telefon: 0123 – 11111
Telefax: 0123 – 99999
E-Mail: max@mustermann.de

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der

 

folgenden Waren (*)     ………………………………………………………………………………

 

bestellt am (*)                 ………………………………………………………………………………

 

erhalten am (*)      …………………………………………………………………………….…

 

Name des/der Verbraucher(s) ……..……………………………………………………………….

 

Anschrift des/der Verbraucher(s) ………………………………………………………………….

 

Datum, Unterschrift des/der Verbraucher(s)

 

 

______________________________________
(*) Unzutreffendes streichen.

 

Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis der erste Abmahner dies zum Gegenstand einer Abmahnung macht. In einer Abmahnung könnte es dann künftig heißen:

 

Die Angabe der Telefonnummer im Muster-Widerrufsfromular stellt ein wettbewerbswidriges Verhalten dar.

 

Die Angabe einer Telefonnummer im Muster-Widerrufsfromular verstößt gegen das Deutlichkeitsgebot des § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB. Um die vom Gesetz bezweckte Verdeutlichung des Rechts zum Widerruf nicht zu beeinträchtigen, darf das Muster-Widerrufsfromular grundsätzlich keine anderen, als die in § 355 BGB vorgesehenen Erklärungen enthalten.

 

Danach schließt die Regelung zwar nicht schlechthin jeglichen Zusatz zur Belehrung aus. Ihrem Zweck entsprechend sind jedoch nur solche Ergänzungen zulässig, die den Inhalt der Widerrufsbelehrung verdeutlichen. Hierzu zählen solche Erklärungen nicht, die einen eigenen Inhalt aufweisen und weder für das Verständnis noch für die Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung von Bedeutung sind und deshalb von ihr ablenken.

 

Ihre Erklärung birgt die Gefahr in sich, dass der Verbraucher den Inhalt des Muster-Widerrufsfromulars irrtümlich so versteht, als könne er dieses Formular auch telefonisch übermitteln. Die Angabe der Telefonnummer im Muster-Widerrufsfromular ist daher geeignet, den Leser von dem zutreffenden Inhalt der Widerrufsbelehrung abzulenken. Der darin liegende Verstoß gegen § 355 BGB stellt zugleich eine Verletzung des § 1 UWG dar, da § 355 BGB als verbraucherschützende Norm eine auf die Lauterkeit des Wettbewerbs bezogene Schutzfunktion aufweist.

Riskieren Sie keine teure Abmahnung!

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

 

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!