Heute Morgen wandte sich ein eBay Verkäufer an mich, weil von ihm eine Vertragsstrafe gefordert wird. Es geht um eine unterbliebene Grundpreisangabe. Über die Grundpreisproblmatik hatte ich bereits hier berichtet. Der Abmahner moniert, dass in der Ansicht „Meine eBay Welt aufrufen„, der Grundpreis fehle.

 

Wo finde ich die Ansicht „Meine eBay Welt aufrufen“

Kennen Sie die Ansicht „Meine eBay Welt aufrufen“ eigentlich? Ich kann Sie beruhigen. Kaum ein gewerblicher eBay Verkäufer kennt diese Ansicht. Rufen Sie doch einmal einen beliebigen Ihrer Artikel auf und klicken auf die Bewertungszahl, die in Klammern hinter dem eBay Verkäufernamen steht, also hier:

 

 

Nach Klick auf die Bewertungsanzahl gelangen Sie in das Bewertungsprofil. Im Bewertungsprofil finden Sie wiederum auf der rechten Seite einen Link mit der Aufschrift „Meine eBay Welt aufrufen„, vgl. hier:

 

 

Klicken Sie jetzt auf „Meine eBay Welt aufrufen“ und Sie gelangen zu dieser Ansicht:

 

 

Die abgebildeten Produktbilder habe ich entfernt. Unterhalb der Bilder werden die ersten 15 Zeichen der Überschrift angezeigt. Dort müsste auch der Grundpreis erscheinen. 15 Zeichen sind jedoch extrem wenig Platz. Ich habe eBay heute kontaktiert und um Stellungnahme zur Vertragsstrafenforderung gebeten, die aufgrund dieser eBay Ansicht geltend gemacht wird. Sobald mir eBay antwortet, werde ich darüber berichten.

Wer bei eBay Ware anbietet, der muss sich das Verhalten von eBay grundsätzlich zurechnen lassen. Stellt eBay also eine solche Ansicht zur Verfügung, dann muss der Händler auch dafür sorgen, dass der Grundpreis angezeigt wird.

 

Nur wer den Grundpreis zu Beginn der Überschrift nennt, bei dem wird der Grundpreis auch in dieser äußerst versteckten eBay Ansicht dargestellt.

 

Sie sollten Ihre Angebote prüfen und die Grundpreise gegebenenfalls direkt zu Beginn der Überschrift platzieren, um keine teure Abmahnung zu riskieren.

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

 

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Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!