Hinweise wie „Bei Versand ins Ausland bitte Versandkosten anfragen“ oder „For international shipping please contact me about the details“ sind leider unzulässig und auch zugleich wettbewerbswidrig. Daher sind derartige Hinweise leider auch immer wieder Gegenstand teurer wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen.
Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 PAngV hat, wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages anbietet, zusätzlich zu Absatz 1 und § 2 Abs. 2 anzugeben, dass die für Waren oder Leistungen geforderten Preise die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten und ob zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen. Fallen zusätzlich Liefer- und Versandkosten an, so ist deren Höhe anzugeben. Soweit die vorherige Angabe dieser Kosten in bestimmten Fällen nicht möglich ist, sind die näheren Einzelheiten der Berechnung anzugeben, aufgrund derer der Letztverbraucher die Höhe leicht errechnen kann.
Wenn Sie auch ins Ausland versenden, sind die entstehenden Kosten anzugeben, oder zumindest eine Berechnungsgrundlage, aufgrund derer der Verbraucher die Höhe der Versandkosen leicht selbst ermitteln kann.
eBay: Versand und Zahlungsmethoden
Ich rate eBay Verkäufern immer wieder, bei eBay die anfallenden Versandkosten konkret zu hinterlegen, damit diese in den jeweiligen eBay Feldern angezeigt werden. In der Artikelbeschreibung rate ich, keine zusätzlichen Versandkostenangaben zu machen. Immer wieder stelle ich bei Überprüfungen der Angebotsseiten von eBay Händlern fest, dass sich die Versandkostenangaben widersprechen. Das führt im schlechtesten Fall dann wieder zu einer Abmahnung. Daher achten Sie immer genaustens darauf, dass Sie die anfallenden Versandkosten transparent darstellen.
Versandoptionen bei eBay festlegen
Bei einer Überprüfung habe ich heute zum Beispiel bemerkt, dass ein eBay Verkäufer vergessen hat, die Versandoptionen für den angebotenen Artikel festzulegen. Ein Käufer würde dann die folgende Meldung erhalten:
Ich halte es für abmahnfähig, wenn Verkäufer bei eBay keine Versandoptionen angegeben haben und deshalb die anfallenden Versandkosten nicht angezeigt werden. In diesem Fall wäre es einem Käufer aus China nicht möglich, vor dem Kauf die anfallenden Versandkosten zu erfahren. Wenn der Verkäufer jedoch bereit ist, nach China zu liefern, dann müsste er auch die anfallenden Versandkosten angeben, oder zumindest eine Berechnungsgrundlage, aufgrund derer der chinesische Käufer die Versandkosten ermitteln könnte.
Fehlen diese Angaben jedoch, wie in diesem Beispiel, dann ist der eBay Hinweis
Dieser Artikel wird nach China geliefert, aber der Verkäufer hat keine Versandoptionen festgelegt. Kontaktieren Sie den Verkäufer und fragen Sie, mit welcher Versandmethode an Ihren Standort verschickt werden kann.
nichts anderes, als die Eingangs genannten Hinweise wie „Bei Versand ins Ausland bitte Versandkosten anfragen“ oder „For international shipping please contact me about the details„.
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