Über die Problematik der Grundpreisangabe hatte ich bereits in den nachfolgenden Beiträgen berichtet:

Dass ich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung in Bezug auf die Grundpreise für extrem gefährlich halte, habe ich bereits ebenfalls deutlich zum Ausdruck gebracht. Diese Gefahr hat sich nunmehr leider für einen eBay-Verkäufer realisiert.

 

Falsche Entscheidung: eBay-Verkäufer gab Unterlassungserklärung ab

Der eBay-Verkäufer hatte im Jahr 2013 gegenüber dem IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Onlineunternehmen e.V. eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, in der er sich verpflichtete, es zu unterlassen,

 

im geschäftlichen Verkehr mit dem Endverbraucher im Fernabsatz auf der Handelsplattform eBay betreffend Kosmetik Angebote zu veröffentlichen und / oder zu unterhalten, bei denen es sich um nach Volumen von 10 ml und mehr angebotene und / oder beworbene Fertigpackungen handelt, für die nicht gleichzeitig der Preis je Mengeneinheit (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Endpreises angegeben wird. Ausgenommen sind kosmetische Mittel, die ausschließlich der Färbung oder Verschönerung der Haut, des Haares oder der Nägel dienen.

Vertragsstrafenforderung folgt der Unterlassungserklärung

Jetzt, nämlich mit Schreiben vom 15.05.2015, hat der eBay-Verkäufer vom Interessenverband IDO e.V. ein Schreiben mit der Überschrift „Vertragsstrafenforderung“ erhalten. Der IDO e.V. teilt in diesem Schreiben mit, dass der eBay-Verkäufer nach wie vor gegen die wettbewerbsrechtlichen Regeln verstoße. In seinen Angeboten fehle die Angabe des Grundpreises in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis (seit dem 13.06.2014 lautet die Bezeichnung für „Endpreis“ ohne inhaltliche Änderung „Gesamtpreis“). Die Angabe des Grundpreises war von dem eBay-Verkäufer in der Unterlassungserklärung als Verpflichtung übernommen worden.

Grundpreis in allen Angebotsformaten erforderlich

Der IDO e.V. führt in dem Schreiben sodann aus, dass nach ständiger Rechtsprechung der Gesamtpreis und der Grundpreis in allen Angebotsformaten (ausführliches Angebot, Listenversion und Galerieversion) auf einen Blick erkennbar sein müssten. Dies gelte im Übrigen nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 16.07.2009, AZ I ZR 140/07) auch für Vorschaubilder in einer Preissuchmaschine.

 

Der eBay-Verkäufer veröffentliche innerhalb seines eBay-Accounts eine Auswahl seiner Angebote in der Form einer „kleinen Galerieversion“, die für den Interessenten erreichbar sei, indem auf dem eBay-Namen geklickt werde. Dort würden 5 Angebote in dem Format der Galerieansicht erscheinen. Dabei handele es sich um einen Auszug aus der kompletten Galerieansicht. In diesen Angeboten fehle die Grundpreisangabe.

Der Verstoß gegen die Unterlassungserklärung

Nach Ausführungen des IDO e.V. stelle dies einen Verstoß gegen die vom eBay-Verkäufer abgegebene Unterlassungserklärung dar, nämlich den Grundpreis in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis darzustellen. Als Händler müsse er dafür Sorge tragen, dass in jeder von eBay bereitgestellten Ansicht (z.B. ausführliches Angebot, Listenversion, (verkleinerte) Galerieversion) des Angebotes sämtliche von dem Gesetz und der dazu ergangenen Rechtsprechung geforderten Angaben für den Endverbraucher erkennbar vorhanden sind. Der eBay-Verkäufer habe die entsprechende Sorgfaltspflicht nicht erfüllt, ansonsten wäre der Grundpreis in der kleinen Galerieversion angegeben worden.

 

Es wird nunmehr aufgrund dieses Verstoßes eine Vertragsstrafe von 3.000 EUR gefordert. Dieser Betrag soll bis zum 22.05.2015 bezahlt werden.

 

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte in Bezug auf Grundpreisangaben nur dann abgegeben werden, wenn Sie künftig zu 100 % sicherstellen können, dass bei Ihren eBay-Angeboten die Grundpreise auch in unmittelbarer Nähe des Endpreises angezeigt werden. Eine falsche oder unzureichende Beratung kann in diesem Falle sehr schnell zu einer Kostenfalle werden. Sie sollten sich daher am besten an mich wenden, da ich mit den Besonderheiten bei eBay bestens vertraut bin. Ich kenne die einzelnen Ansichtsmöglichkeiten bei eBay genau und kann Sie daher auch optimal in Bezug auf die Darstellung von Grundpreisen beraten.

 

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