Abmahnfalle eBay: Sie haben Ihre eBay Angebote überarbeitet, doch es wurden wieder falsche – nicht überarbeitete – Artikel von eBay eingestellt? Ihre Angaben in den „Mein eBay“ Einstellungen erscheinen bei den eingestellten Artikeln nicht? eBay Rücknahmebedingungen ändern geht nicht? Warum werden Ihre Änderungen nicht sichtbar? Wie kann das sein?

 

Mein nachfolgender Beitrag soll Ihnen Antworten auf genau diese Fragen liefern. Sind die rechtlichen Informationen bei eBay nicht korrekt, dann kann dies sehr schnell zu einer teuren Abmahnung führen. Bei mehreren gewerblichen eBay Verkäufern ist leider folgendes passiert:

Sie wurden zunächst abgemahnt, weil sie diversen Informationspflichten nicht nachkamen. Daraufhin haben mich diese eBay Verkäufer mit der Bearbeitung Ihrer Abmahnung und auch der Überarbeitung Ihres eBay Auftrittes beauftragt. Ich gab für die Abgemahnten eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, in welcher ich eine Aufbrauchsfrist aufnahm, damit die Verkäufer genug Zeit hatten, Ihre Angebote zu überarbeiten.

 

Ich habe den Verkäufern sodann auch abmahnsichere AGB für eBay nebst Hinweisen zur Gestaltung und Kaufabwicklung zur Verfügung gestellt und die Verkäufer haben meine Hinweise richtig umgesetzt, wie ich bei meiner Endkontrolle feststellte.

 

Doch dann ist leider folgendes passiert: Bei eBay tauchten plötzlich wieder nicht überarbeitete Altangebote auf. Alle vorgenommenen Änderungen waren weg.

 

Wie konnte das passieren? Eine eBay-Panne? Ein Missbrauch des eBay Accounts?

Mein eBay Einstellungen und ggfls. Rahmenbedingungen prüfen

Derartige Probleme haben in der Regel nichts mit einem Missbrauch des eBay Accounts zu tun. Vielmehr liegt es an den Einstellungen in „Mein eBay“. Zunächst müssen unbedingt in „Mein eBay“ Ihr Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung etc. korrekt hinterlegt sein. Wie das geht, habe ich hier erläutert.

 

Prüfen Sie sodann, ob Sie vielleicht die Funktion „Rahmenbedingungen“ nutzen. Mit dieser Funktion können Sie für alle Ihre Angebote Richtlinien zur Zahlung, zum Versand und zur Rücknahme festlegen. Es wäre also möglich, einzelnen Artikeln unterschiedliche Rechtstexte zuzuordnen. Aus meiner Praxiserfahrung kann ich sagen, dass sämtliche meiner Mandanten keine Rahmenbedingungen nutzen und auch gar kein Interesse daran haben. Ich rate daher dringend von der Nutzung der Funktion Rahmenbedingungen ab, weil dies nur zu unnötigen Problemen führt.

 

Vorlage für Angebot prüfen

Prüfen Sie, welches Angebot als Vorlage für neue Artikel ausgewählt ist! Das ist meist die Ursache dafür, dass bei neu eingestellten Artikeln auf einmal alte Rechtstexte erscheinen. Haben Sie nämlich einen „Altartikel“, also ein Angebot, was Sie noch nicht überarbeitet haben und wo noch Ihre ganzen Fehler von Früher vorhanden sind, als Vorlage ausgewählt, dann „zieht“ sich eBay automatisch die Rechtstexte aus diesem als Vorlage ausgewählten Angebot.

 

Sie müssen daher unbedingt ein ganz neues, überarbeitetes Angebot als Vorlage auswählen! Nur dann werden die neuen Rechtstexte auch in neu oder wieder eingestellten Artikeln übernommen.

 

 

So können Sie mehrere Angebote gebündelt ändern:

Sie haben bei eBay auch die Möglichkeit, mehrere Angebote in einem Vorgang zu ändern:

 

  1. Klicken Sie oben auf einer beliebigen Seite auf Mein eBay und loggen Sie sich ein.
  2. Klicken Sie auf Artikel verkaufen.
  3. Wählen Sie die Angebote aus, die Sie bearbeiten möchten, und klicken Sie auf Bearbeiten. Sie können bis zu 500 Angebote auf einmal überarbeiten.
  4. Geben Sie auf der Seite „Angebot bearbeiten“ an, welche Informationen Sie ändern möchten.

Sie können Felder und Angebotsbeschreibungen in einem Bündel von bis zu 500 Angeboten auf einmal bearbeiten. Wenn Sie die Angebote lieber einzeln ändern möchten, wählen Sie die Option Angebote einzeln bearbeiten. Um bei allen ausgewählten Angeboten desselben Formats die gleichen Änderungen vorzunehmen, klicken Sie auf Angebote gebündelt bearbeiten.

Noch ein Hinweis aus der Praxis von einem eBay-Verkäufer: Durch die Änderungen der AGB-Texte und Widerruftexte im Ebay-Shop werden diese Daten trotz Speicherung nicht automatisch in bestehende Angebote übernommen! Erst wenn man bei den aktiven Angeboten über die Sammelbearbeitung (z.B. Artikel 001 – 500, etc.) auf „Felder bearbeiten“ geht und dort „Rücknahmebedingungen“ auswählt, werden die geänderten Texte für die Widerrufsbelehrung angezeigt. Diesen Text kann man dann unverändert – da aktualisiert – speichern und anschließend senden und die nächsten 500 Artikel bearbeiten. Die Ebay-Funktion ist dabei so gestaltet, dass mit der Bearbeitung des Feldes „Rücknahmebedingungen“ automatisch im Hintergrund auch die AGBs geändert werden, für die es an dieser Stelle kein eigenes Feld gibt.

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

 

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!