Abmahnung erhalten – was tun, wie reagieren?

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, mich während meiner normalen Bürozeiten zu erreichen (z.B. weil Sie von der Arbeit aus nicht telefonieren können), dann können Sie mich auch außerhalb meiner normalen Bürozeiten, am Wochenenden und Feiertagen auf schnellsten per E-Mail (hilfe@abmahnung.de) erreichen. Ich bin kein Freund fester Bürozeiten. Ich bin vielmehr dann für Sie da, wenn Sie mich brauchen.

Im Falle einer Abmahnung sollten Sie immer mit einem Rechtsanwalt sprechen, der sich auf Abmahnungen spezialisiert hat. Die Spezialisierung erkennen Sie an einem Fachanwaltstitel. Fachanwälte sind hochspezialisierte Anwälte, die sich mit einem Rechtsgebiet überdurchschnittlich gut auskennen. Fachanwälte sind den meisten „normalen“ Rechtsanwälten aufgrund ihrer Fachkenntnisse und praktischen Erfahrungen in der jeweiligen Spezialmaterie weit überlegen. Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz habe ich immer wieder z.B. mit Abmahnungen aus dem Bereich Wettbewerbsrecht und Markenrecht zu tun. Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen (z.B. Filesharing / Download Abmahnungen), Meinungsäußerungen oder Persönlichkeitsrechtverletzungen begegnen mir wiederum als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.

Auf Abmahnung selbst reagieren?

Nein! Auch wenn es Ihre zweite Abmahnung, oder vielleicht auch Ihre dritte Abmahnung sein sollte, kümmern Sie sich bitte nicht selbst darum. Eigene Rechtsangelegenheiten sollte man niemals selbst versuchen zu regeln. Speziell in Sachen Abmahnungen gibt es extra Fachanwälte wie mich, die den ganzen Tag nichts anderes machen.  

 

Ich finde nichts über meine Abmahnung.

Können Sie mir trotzdem helfen? Ja, ich kann Ihnen helfen! Schicken Sie mir am besten jetzt Ihre Abmahnung zu, damit ich mir diese ansehen kann. Notieren Sie mir Ihre E-Mail Adresse oder Telefonnummer und ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen. Kosten entstehen Ihnen bisher noch keine. Sobald Kosten anfallen, sage ich Ihnen Bescheid! Ich kläre Sie im Vorfeld immer über die Kosten auf.  

 

Bei Abmahnung Hilfe vom Rechtsanwalt holen

Ich helfe Ihnen bei jeder Abmahnung gern weiter. Ob Filesharing Abmahnung, oder Abmahnung Wettbewerbsrecht, Markenrecht etc. Bundesweit vertrete ich Abgemahnte.

 

Der erste Kontakt mit mir ist kostenlos. Ich muss schließlich erst einmal wissen, wobei ich Ihnen helfen soll. Gern sehe ich mir Ihre Abmahnung ab und nehme im Anschluss Kontakt zu Ihnen auf, um Ihnen meine Einschätzung dazu mitzuteilen und Ihnen einen Rat zu geben. Kosten entstehen dadurch noch keine.

 

Für die Bearbeitung der meisten Abmahnungen vereinbare ich feste pauschale Honorare, damit Sie genau wissen, was an Kosten auf Sie zukommt.  

 

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

 

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!

 

30.1.2015: Änderungen der Nutzungsbedingungen bei Facebook

Erst wollte Facebook die Nutzungsbedingungen bereits zum 1.1.2015 ändern. Die Änderung verschiebt sich jetzt auf den 30.1.2015. Auf der Facebook Site Governance heißt es:

 

Heute informieren wir euch über unsere aktualisierte Datenrichtlinie, die Cookies-Richtlinie und die Bedingungen; diese tragen neuen, von uns erarbeiteten Funktionen Rechnung und werden am 30. January 2015 in Kraft treten.

 

Weitere Informationen sind unter diesem Link „https://www.facebook.com/about/terms-updates“ zu finden, wo es gleich zu Beginn wörtlich heißt:

 

Durch Nutzung unserer Dienste nach dem 30. Januar 2015 stimmst du unseren aktualisierten Bedingungen sowie unserer aktualisierten Datenrichtlinie und Cookies-Richtlinie zu und erklärst dich außerdem damit einverstanden, dass du verbesserte Werbeanzeigen siehst, die auf den von dir genutzten Apps und Webseiten basieren. Nachfolgend erfährst du mehr über diese Aktualisierungen und darüber, wie du steuern kannst, welche Werbeanzeigen du siehst.

 

Änderung der Nutzungsbedingungen bei Facebook ist rechtswidrig

Meiner Meinung nach verstößt der oben fett markierte Satz gegen das Datenschutzrecht weil in den Facebook Nutzungsbedingungen kein Änderungsvorbehalt enthalten ist. Facebook kann daher theoretisch nicht einfach so die Nutzungsbedingungen ändern, macht es in der Praxis aber offenbar trotzdem, ohne dass der Nutzer zu der Nutzung von persönlichen Daten zuvor sein ausdrückliches Einverständnis erklärt hat.

 

Facebook Nutzungsbedingungen unwirksam 

Folge dieser rechtswidrigen automatischen Änderung der Nutzungsbedingungen ist deren Unwirksamkeit. Entweder Facebook ist rechtlich nicht / schlecht oder gar nicht juristisch beraten, oder aber Facebook will schlichtweg nichts vom Datenschutzrecht wissen. Die zum 30.1.2015 angekündigte Änderung der Nutzungsbedingungen bei Facebook ist jedenfalls momentan rechtswidrig und wegen Verstoßes gegen das Datenschutzrecht unwirksam.

 

Was können Facebook-Nutzer tun?

Die Löschung des Accounts dürfte für die meisten Facebook-Nutzer als ultima ratio nicht in Betracht kommen. Daher werden viele Facebook-Nutzer die Änderung der Nutzungsbedingungen wohl einfach über sich ergehen lassen und gar nichts dagegen machen.

 

Datenschützer sollten gegen Facebook vorgehen

Es bleibt zu hoffen, dass Datenschützer dieses von Facebook an den Tag gelegte Verhalten nicht einfach dulden werden und aktiv dagegen vorgehen.

 

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Abmahnsichere AGB für Handel über Discogs

Die Musik Internetplattform Discogs (discogs.com) gerät ins Visier der Abmahner. Bei Discogs können Musikbegeisterte Musik in verschiedenen Formaten (Vinyl, CD, Kassette, CDr, DVD) bekommen. Bei Discogs können nur registrierte Mitglieder bestellen. Zunächst ist also eine Registrierung erforderlich. Dazu muss ein Benutzername und Passwort ausgewählt und eine E-Mail Adresse angegeben werden. Danach muss noch zum Abschluss der Registrierung ein Bestätigungslink per E-Mail angeklickt werden. Als Nutzer von Discogs sollten Sie Ihre Kontaktdaten hinterlegen, damit bei Käufen die Lieferanschrift hinterlegt ist.

 

Bei Discogs ist alles auf Englisch

So gibt es den Button „Add to Cart“ („Zum Einkaufswagen hinzufügen“) und „Place Order“ („Kaufen“). Die Auswahl ist groß, das Angebot riesig. Wer bei Discogs Musik gewerblich verkauft, der muss natürlich auch seinen Informationspflichten nachkommen. Los geht`s mit einem vollständigem Impressum. Schließlich muss der Kunde wissen, mit wem er es zu tun hat. Aktuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen, eine Widerrufsbelehrung nebst Muster Widerrufsformular dürfen nicht fehlen. Auch eine Datenschutzerklärung rate ich, auf jeden Fall zu verwenden.

 

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Abmahnung Discogs Verkäufer – Droht Abmahnwelle?

Ich habe heute den Handel eines Verkäufers von Schallplatten über das Internetportal Discogs (www.discogs.com) abgesichert. Der Händler kam nicht ohne Grund auf mich zu, denn er wurde verklagt. Ich habe mir das Portal und die dort vertretenen Anbieter einmal genauer angesehen und leider feststellen müssen, dass – so meine Einschätzung – 99 % aller Anbieter bei Discogs akut abmahngefährdet sind.

 

Discogs ist ein Paradies für Abmahnanwälte

Bei fast jedem Händler fehlen AGB, oder die AGB sind falsch. Es fehlen Angaben zum Zustandekommen des Vertrages, zur Vertragstextspeicherung, den zur Verfügung stehenden Sprachen und vieles mehr. Hier wird jeder Abmahnanwalt in kürzester Zeit fündig. Discogs könnte sich meiner Meinung nach daher zu einem regelrechten Paradies für Abmahnanwälte entwickeln. Ohne Probleme könnten hier hunderte, ja sogar tausende Händler abgemahnt werden. Es wäre daher durchaus möglich, dass eine Abmahnwelle auf Discogs Verkäufer zurollt.

Bei Discogs haben Sie nicht – wie auf anderen Portalen – die Möglichkeit, bei fest hinterlegten Feldern die Rechtstexte zu hinterlegen. Es kommt hinzu, dass alles auf Englisch ist. Der Marktplatz Discogs macht es Ihnen sehr schwer, Ihren Informationspflichten nachzukommen, weil viele Angaben schlichtweg fehlen. Diese Schwierigkeiten müssen gelöst werden, damit Abmahner und deren Abmahnanwälte keine Chance haben, Sie abzumahnen.

 

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Abmahnung ebay 2015

Abmahnung ebay 2015 ist das Thema dieser Meldung. Wie auch in den Jahren zuvor, ist das erste Quartal des Jahres 2015 turbulent in Sachen Abmahnungen verlaufen. Die Abmahnungen bei ebay scheinen nicht weniger zu werden. Überwiegend werden alte Widerrufsbelehrungen, falsche AGB, Garantieaussagen oder Grundpreisangaben abgemahnt.

 

Diejenigen, die Ihren ebay Handel von mir dauerhaft betreuen lassen, sind auch 2015 auf der sicheren Seite. Geben Sie Abmahnern keine Chance.

Abmahnung ebay 2015

 

Abmahnungsgründe: alte Widerrufsbelehrung, Muster-Widerrufsformular, Grundpreise

 

Stand: 2015

 

Update Mai 2015: Mir liegen weitere Abmahnungen vor, in denen es um die Widerrufsbelehrung bei ebay geht. Teilweise wird abgemahnt, dass diese im Blogsatz angezeigt wird. Dies stelle nach Ansicht der Abmahner einen Verstoß gegen das Deutlichkeitsgebot dar. Auch wird abgemahnt, wenn in der Widerrufsbelehrung keine Telefonnummer angegeben wird. Sollte das Feld „Rechtliche Informationen des Verkäufers“ nicht alle Angaben des eBay Verkäufers beinhalten, so muss auch deswegen mit einer Abmahnung 2015 gerechnet werden.

Wer als eBay Verkäufer in der heutigen Zeit noch abgemahnt wird, der ist es oft selbst Schuld. Schutz vor Abmahnungen biete ich eBay Verkäufern seit Jahren schon an. Auch 2015 halte ich mein eBay Schutzpaket für gewerbliche Verkäufer bereit. Informieren Sie sich hier:

 

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Verstoß gegen BGB und EGBGB durch falsche Widerrufsbelehrung – Abmahnung ebay

Aufgepasst ebay Verkäufer: Aktuell wurde ein ebay-Verkäufer abgemahnt, deren Widerrufsbelehrung gegen aktuelle gesetzliche Anforderungen verstoße, da diese veraltet und somit falsch sei. Es würde eine Verletzung der im BGB und der im EGBGB geregelten Gesetze vorliegen. Überprüfen Sie am Besten sofort Ihre Widerrusfbelehrung, ob diese aktuell ist.

Abmahnung ebay wegen Verstoß gegen BGB und EGBGB

 

alte Widerrufsbelehrung

 

Stand: 3/2015

 

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