Abmahnung Marlen Sachse

Gegenstand der Abmahnung

Ein eBay Verkäufer hat mir soeben eine Abmahnung der Frau Marlen Sachse vertreten durch Gereon Sandhage Rechtsanwalt übermittelt. Die Abmahnung wurde per E-Mail am Montag, den 11.5.2015 durch die Büroversteherin von Rechtsanwalt Gereon Sandhage Frau Silvia Hoeltz verschickt.

 

Frau Marlen Sachse ist nach den Ausführungen in der Abmahnung Onlinehändlerin und u.a. mit dem Verkauf von Sonnenbrillen befasst. Sie ist auf dem Marktplatz eBay aktiv und verkauft dort ihre Produkte unter dem Verkäufernamen „dein.laden.fuer.alles“ an Letztverbraucher. Ich habe mir gerade einmal in das eBay Account von Frau Sachse angesehen. 506 Artikel werden heute, Mittwoch, den 13.5.2015, 12:02 Uhr angeboten. Dem Bewertungsprofil können allein im letzten Monat 168 positive Bewertungen entnommen werden. Als Verkäufer hat Frau Sachse bisher insgesamt 6.159 Bewertungen erhalten. Frau Sachse ist bei eBay seit dem 13.7.2004 als gewerblicher Verkäufer angemeldet. Es handelt sich um eine sehr aktive Händlerin. In diversen Kategorien werden Angebote bereitgehalten:

 

Kleidung & Accessoires (375)
Damen-Accessoires (147)
Herren-Accessoires (124)
Damenmode (74)
Mehr
Feinschmecker (40)
Business & Industrie (37)
Sport (25)
Möbel & Wohnen (8)
Uhren & Schmuck (7)
Baby (4)
Antiquitäten & Kunst (4)
Haushaltsgeräte (2)
Spielzeug (2)
Sammeln & Seltenes (1)
Garten & Terrasse (1)

 

Der Abgemahnte bietet auf der Handelsplattform eBay ebenfalls Sonnenbrillen an. Damit steht er zu Frau Sachse in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis.

 

Bei den Angeboten des Abgemahnten auf der Handelsplattform eBay fehlt jeder Hinweis auf das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht und das Muster-Widerrufsformular. Das Vorenthalten der Informationen über das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht sei ein gravierender Verstoß gegen § 5a UWG und § 4 Nr. 11 UWG, so Rechtsanwalt Gereon Sandhage

 

Der Abgemahnte wird aufgefordert, eine Unterlassungserklärung bis zum 20.5.2015 abzugeben.

 

Kosten werden noch nicht gefordert

 

In dem Abmahnschreiben werden derzeit noch keine Kosten geltend gemacht. Ich gehe davon aus, dass dies im Anschluss an die Abgabe der Unterlassungserklärung folgen wird. Es ist nicht ungewöhnlich, dass zunächst die Unterlassungsansprüche verfolgt werden, zumal dies das primäre Ziel des Abmahners ist. Durch die Abmahnung sind Frau Sachse bei Rechtsanwalt Gereon Sandhage aber Kosten entstanden, welche Sie erstattet verlangen kann.

 

Denkbar wäre es, dass zwischen Gereon Sandhage und Frau Sachse eine Vergütungsvereinbarung geschlossen wurde. Dann könnte Frau Sachse vom Abgemahnten den vereinbarten Betrag erstattet werden, vorausgesetzt, dieser ist angemessen. Alternativ wird nach dem Gegenstandswert abgerechnet, was der in der Praxis am häufigsten vorkommende Fall ist.

 

Sobald ich mehr in Bezug auf die Kosten weiß, werde ich dies hier veröffentlichen.

 

Eine Vollmacht vom 7.5.2015 liegt der Abmahnung bei.

Abmahnung Marlen Sachse

wegen fehlender Widerrufsbelehrung

vertreten durch Gereon Sandhage Rechtsanwalt

Stand: 11.5.2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Label1 – Inhaber Sener Ücüncü durch Levent Göktekin Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Herr Sener Ücüncü, Inhaber der Firma Label1, beauftragte Herrn Rechtsanwalt Levent Göktekin mit der Aussprache einer Abmahnung (23.04.2015). Sener Ücüncü vertreibt nach Angaben in der Abmahnung sowohl unter der Domian www.labeleins.de als auch stationär Markenkleidung, u.a. T-Shirts und Poloshirts. Aufgrund des bestehenden Wettbewerbsverhältnisses mit dem Abgemahnten sei Sener Ücüncü berechtigt gemäß §§ 8 Abs. 3 Nr. 1, 9 UWG Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

 

Obwohl die Anzahl der Verkäufe aus sich des Abmahners als gewerblich einzustufen seien, verkauft der Abgemahnte seine Artikel als privater Anbieter. Es werden das Fehlen einer Widerrufsbelehrung, sowie der Anbieterkennzeichnung bemängelt. Dem Abgemahnten wird eine Frist bis zum 5. Mai 2015, 12:00 Uhr eingeräumt, um einestrafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Kosten der Label1, Inh. Sener Ücüncü Abmahnung

 

Es werden 745,40 EUR an Kosten gefordert (Streitwert: 10.000 EUR). Die Frist zur Begleichung der Kostenrechnung sei der 08.05.20015.

Abmahnung Label1, Inh. Sener Ücüncü

vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Levent Göktekin

Stand: 23.4.2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung RM Elektronik durch Richter Tröster Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Im Auftrag der Fa. RM Elektronik, vertreten durch die Inhaberin Silvia Briese, aus Gütersloh haben die Richter Tröster Rechtsanwälte mit Schreiben vom 16.4.2015 eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Der Abgemahnte soll gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen haben, indem er keine Grundpreise in seinen Angeboten bereit hielt. Dies stelle einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) dar.

 

Besteht ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen RM Elektonik und dem Abgemahnten?

 

Ein Wettbewerbsverhältnis liegt nach den Ausführungen der Rechtsanwälte Richter Tröster vor. Sowohl die Abmahnerin als auch der Abgemahnte verkaufen Waren aus dem Sortiment Scherköpfe und deren Zubehör. Die Abmahnerin sei daher eine Mitbewerberin und befugt, diese Abmahnung aussprechen zu lassen.

 

Was fordert RM Elektronik im Abmahnschreiben?

 

Mit der Abmahnung wird der Abgemahnte aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bis zum 27. April 2015 gegenüber der Abmahnerin abzugeben. Darüber hinaus werden Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.242,84 € (Streitwert 25.000 €) gefordert, ebenfalls zahlbar bis zum 27. April 2015.

Abmahnung RM Elektronik, Inhaberin Silvia Briese

vertreten durch die die Richter Tröster Rechtsanwälte

Grund der Abmahnung: unterbliebene Grundpreisangabe

Stand: 16.4.2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung W/M/W/LLP im Auftrag eines Rechteinhabers

Bundesweite Hilfe bei Abmahnung W/M/W/LLP Rechtsanwälte im Auftrag eines Rechteinhabers. Die W/M/W/LLP Rechtsanwälte sind unter anderem in Sachen Abmahnung im Auftrag folgender Mandanten tätig:

 

–  Frau Andrea Grote
– Niklas Westphal

 

Die W/M/W LLP beschreibt sich in ihrem Briefkopf als eine auf Gewerblichen Rechtsschutz und Wirtschaftsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei und besteht aus Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Sebastian Wolff-Marting und Rechtsanwältin Diana Wunderlich (LL.M.). Im Internet ist die Kanzlei unter der Domain www.wmwllp.com/ zu finden. Die ebenfalls auf dem Briefkopf angegebene Domain www.sewoma.de leitet auf die zuerst genannte um (Stand: 27.12.2014).

 

Abmahnung W/M/W LLP Rechtsanwälte

 

Sie haben auch Post in Form einer Abmahnung der W/M/W LLP Rechtsanwälte im Auftrag eines Rechteinhabers erhalten? Neben Frau Andrea Grote sind mir bisher keine weiteren Auftraggeber der Kanzlei bekannt, die über diese Abmahnungen aussprechen lassen. 

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Michael Richter im Auftrag eines Rechteinhabers

Bundesweite Hilfe bei Abmahnung Michael Richter Rechtsanwalt im Auftrag eines Rechteinhabers. Herr Michael Richter Rechtsanwalt ist unter anderem in Sachen Abmahnung im Auftrag folgender Mandanten tätig:

 

– allnatura Vertriebs GmbH & Co. KG

 

Die Anwaltskanzlei in den ZOB-Arkaden, Kohlmeyer-Kaiser, Biermann, Ehrmann, Aubele, Richter, vertreten durch Frau Rechtsanwältin Vera Kohlmeyer-Kaiser, Rechtsanwältin Dagmar Biermann, Rechtsanwalt Klaus Ehrmann, Rechtsanwalt Thomas Aubele, Rechtsanwalt Michael Richter, hat ihren Sitz in der Bahnhofstraße 24-28 in 73430 Aalen. Im Internet ist die Kanzlei unter www.kanzlei-zob.de zu finden. Die aus insgesamt 5 Rechtsanwälten bestehende Kanzlei ist in diversen Rechtsgebieten tätig, wie dem Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, IT-Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Strafrecht etc..

 

Rechtsanwalt Michael Richter ist seit dem 15.12.2009 als Rechtsanwalt zugelassen. Er führt den Fachanwaltstitel Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Er gehört der Rechtsanwaltskammer Stuttgart an. Rechtsanwalt Michael Richter ist mir zuletzt durch eine Abmahnung im Auftrag der Firma allnatura Vertriebs GmbH & Co. KG vom 30.04.2015 aufgefallen.

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung allnatura Vertriebs GmbH & Co. KG durch Rechtsanwalt Michael Richter

Gegenstand der Abmahnung

Ein Onlinehändler hat mir eine Abmahnung der Firma allnatura Vertriebs GmbH & Co. KG vom 30.04.2015 mit der Bitte um Prüfung übermittelt. Die Abmahnung wurde von der Anwaltskanzlei in den ZOB-Arkaden, Sachbearbeiter Rechtsanwalt Michael Richter, ausgesprochen. Die allnatura Vertriebs GmbH & Co. KG vertreibt nach Angaben in der Abmahnung über die Internetseite www.allnatura.de ökologische Produkte rund um den Bereich Schlafen, darunter Heimtextilien, Naturbettwaren und Kapokartikel. Der Abgemahnte bietet ebenfalls über seinen Onlineshop Kapokartikel zum Kauf an. Die Parteien seien daher Mitbewerber. Der Abmahnung liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:

 

Der Abgemahnte wirbt im Internet für Kapokprodukte mit der Aussage, dass Kapok durch die enthaltenen Bitterstoffe Motten- und Milbensicher sei. Konkret geht es in der Abmahnung um folgende Aussage:

 

„Kapok ist durch die enthaltenen Bitterstoffe Motten- und Milbensicher.“

 

Diese Aussage des Abgemahnten stellt nach Auffassung der allnatura Vertriebs GmbH & Co. KG einen Verstoß gegen die §§ 5, 4 Nr. 11 UWG, 3 HWG dar. Eine wissenschaftliche Beweisführung dieser Wirkungen von Kapok sei nicht gegeben, so Rechtsanwalt Michael Richter. Durch die Werbeaussage, dass Kapokfasern einen Bitterstoff enthalten würden, der Motten- und Milbensicher sei, rufe der Abgemahnte bewusst den Eindruck hervor, dass Kapokprodukte geeignet seien, etwa bei Allergikern gesundheitliche Vorteile durch den Gebrauch von Kapokprodukten zu erzielen, um Allergiker dadurch zu dem Kauf von Kapokprodukten zu animieren. Die Werbung sei irreführend gemäß §§ 4 Nr. 11, 5 UWG, § 3 HWG. Danach sei eine Werbung unzulässig, wenn mit Mitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder gesundheitliche Wirkung belegt werde, die diese nicht haben und wenn unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben über die Beschaffenheit von Medizinprodukten, Gegenständen oder anderen Mitteln gemacht werden. Die Werbung des Abgemahnten sei daher unzulässig. Er verhalte sich wettbewerbswidrig. Aufgrund dieses Verhaltens habe die allnatura Vertriebs GmbH & Co. KG einen Anspruch auf Unterlassung.

 

Der Abgemahnte wird aufgefordert, bis zum 15.05.2015 eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Ferner wird er aufgefordert, bis ebenfalls zum 15.05.2015 Abmahnkosten nach einem Gegenstandswert von 30.000 EUR, mithin 1.141,90 EUR zu erstatten.

 

Der Abmahnung liegt die beglaubigte Fotokopie einer Vollmacht bei. Ebenfalls liegt ein Ausdruck des streitgegenständlichen Angebotes des Abgemahnten bei, sowie der Entwurf einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. In dieser Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung soll sich der Abgemahnte verpflichten, es bei Meidung einer für jeden einzelnen künftigen Fall der Zuwiderhandlung fälligen und von der allnatura Vertriebs GmbH & Co. KG zu fordernden Vertragsstrafe in Höhe von 5.100 EUR pro Verstoß zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr für Produkte, die über Kapokfasern verfügen, mit Aussagen zu werben wie:

 

„Kapok ist durch die enthaltenen Bitterstoffe Motten- und Milbensicher.“

 

Ziffer 2 der vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sieht eine Kostenerstattung nach einem Streitwert von 30.000 EUR vor.

Abmahnung allnatura Vertriebs GmbH & Co. KG

wegen unlauterer Werbung / Wettbewerbsverletzung

vertreten durch Anwaltskanzlei in den ZOB-Arkaden

Stand: 30.4.2015

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.