Abmahnung El Sayed, Dr. Yazhari, Zezierski Rechtsanwälte im Auftrag eines Rechteinhabers

Bundesweite Hilfe bei Abmahnung El Sayed, Dr. Yazhari, Zezierski Rechtsanwälte im Auftrag eines Rechteinhabers. Die El Sayed, Dr. Yazhari, Zezierski Rechtsanwälte sind unter anderem in Sachen Abmahnung im Auftrag folgender Mandanten tätig:

 

– Leonhard Riedesel, handelnd unter RINUFA

 

 

Unter der Domain hamburglaw.de sind die Rechtsanwälte El Sayed Dr. Yazhari Jezierski zu finden. Die Kanzlei hat ihren Sitz in der Wandsbeker Allee 68 in 22041 Hamburg.

 

Rechtsanwalt Jean-Pierre El Sayed ist nach eigenen Angaben 1969 in Hamburg geboren und seit 1977 zur Anwaltschaft zugelassen. Er ist Gründungsmitglied der Anwaltssozietät.

 

Rechtsanwalt Dr. Fardjam Christian Yazahri wurde 1971 in Hamburg geboren und studierte auch in Hamburg Rechtswissenschaften. Auch er ist Gründungsmitglied der Kanzlei. Auf der Website werden weitere Rechtsanwälte genannt, die im Kanzleiteam tätig seien. Darunter Herr Rechtsanwalt Gregor Jezierski, welcher seit dem Jahr 2000 Rechtsanwalt ist und dem Büroteam angehöre. Rechtsanwalt Jezierski  ist nach eigenen Angaben schwerpunktmäßig auf den Gebieten des Straf- und Zivilrechts tätig. Herr Rechtsanwalt Matthias Domsch unterhält eine eigene Kanzlei in den Büroräumen der El Sayed Dr. Yazhari Jezierski Rechtsanwälte. Rechtsanwalt Domsch ist vorwiegend im Strafrecht tätig.

 

Frau Rechtsanwältin Belinda C. Wetterau ist seit 2008 Rechtsanwältin und seitdem mit den El Sayed Dr. Yazhari Jezierski Rechtsanwälten in Bürogemeinschaft in der Wandsbeker Allee 68 tätig. Frau Rechtsanwältin Wetterau bearbeitet zivilrechtliche Streitigkeiten. Schließlich wird noch Frau Rechtsanwältin Kathrin Urban genannt, die seit 2006 als Rechtsanwältin tätig ist. Frau Kollegin Urban ist wiederum im Arbeitsrecht tätig.

 

Unter dem Punkt Fachgebiete werden auf der Webseite u.a. das Arbeitsrecht, Scheidungsrecht, Wettbewerbs- und Urheberrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht und Strafrecht genannt.

 

Ich hatte mit den Kollegen bislang in mehreren Angelegenheiten zu tun. Die Kollegen haben für die vertretenden Mandanten die Interessen konsequent verfolgt, zeigten sich jedoch stets gesprächsbereit, was zu Gunsten der vertretenen Parteien zu einer schnellen außergerichtlichen Lösung führte.

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung GLEIMPETRI im Auftrag eines Rechteinhabers

Bundesweite Hilfe bei Abmahnung GLEIMPETRI Rechtsanwälte im Auftrag eines Rechteinhabers. Die GLEIMPETRI Rechtsanwälte sind unter anderem in Sachen Abmahnung im Auftrag folgender Mandanten tätig:

– TecTake GmbH

Die Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Gleim Petri, Ragnar Gleim, Dr. Lars Petri, Pleichertorstraße 30, 97070 Würzburg ist im Internet unter der Domain www.gpip.de zu finden. Auf der Website finden sich Informationen zu Patenten, Marken, Design, Wettbewerb, Verträge und zum Gründer.

Patentanwalt und European Trademark and Design Attorney Ragnar Gleim hat Physik studiert. Dr. Lars Petri ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Promoviert habe er zu einer patentrechtlichen Thematik am Kurt-Haertel-Institut für gewerblichen Rechtsschutz. Auf der Kanzleiwebsite wird sodann noch die wissenschaftliche Mitarbeiterin Frau Michaela Gilch aufgeführt. Eine Kooperation zur Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Fitzner PartGmbB, Ratingen, wird auf der Website ebenfalls genannt.

In Bezug auf Abmahnungen sind mir die Gleim Petri Patent- und Rechtsanwälte bislang nur in Bezug auf die TecTake GmbH und Herrn Roland Kemmer aufgefallen.

 

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung TecTake GmbH durch GLEIMPETRI Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der TecTake GmbH und des Herrn Roland Kemmer vom 07.05.2015, vertreten durch die Gleim Petri Rechtsanwälte aus Würzburg vor. In der Abmahnung geht es um eine angebliche Unternehmenskennzeichenverletzung. Die TecTake GmbH wurde am 24.10.2011 in das Handelsregister beim Landgericht Ulm eingetragen und vertreibt nach Ausführungen in der Abmahnung seitdem in großem Umfang deutschlandweit verschiedene Waren über das Internet, so über den eigenen Webshop unter der Domain www.tectake.de oder die Online-Plattform Amazon. Die TectTake GmbH vertreibe zudem auch Infrarotheizungen. Ein entsprechendes Angebot wird der Abmahnung beigefügt.

 

Bezeichnung „Techtake“ bzw. „TechTake7“

 

Die TecTake GmbH hat festgestellt, dass der Abgemahnte im Internet auf www.ebay.de unter der Bezeichnung „Techtake“ bzw. „TechTake7“ ebenfalls Infrarotheizungen anbietet. Angebote des Abgemahnten liegen der Abmahnung ebenfalls bei.

 

Der Sachbearbeiter der Abmahnung, Rechtsanwalt Dr. Lars Petri, führt sodann aus, dass der Abgemahnte das ältere Unternehmenskennzeichen der TecTake GmbH dadurch verletze. Die Bezeichnungen „TecTake“ und „techtake/Tech Take 7“ seien klanglich und schriftbildlich verwechselbar ähnlich. Aus § 15 Abs. 2, 4, 5 MarkenG ergäbe sich daher ein Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch. Ebenfalls sei der Abgemahnte gemäß § 19 MarkenG und § 242 BGB zur unverzüglichen Auskunftserteilung gegenüber der TecTake GmbH verpflichtet. Er habe unter Belegvorlage Auskunft zu erteilen über die Herkunft und den Vertriebsweg sowie über die Menge der hergestellten, ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Waren, wobei er Namen und Anschrift des Herstellers, Lieferanten und andere Vorbesitzer, der gewerblichen Abnehmer und Verkaufsstellen, für die die Waren bestimmt waren, sowie die genauen Einkaufs- und Verkaufspreise, anzugeben habe.

 

Die strafbewehrte Unterlassungserklärung

 

Bis zum 18.05.2015 wird der Abgemahnte aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Kosten für die Abmahnung werden nach einem Gegenstandswert von 50.000 EUR und einer 1,5 Geschäftsgebühr geltend gemacht, woraus sich Abmahnkosten von 1.764,52 EUR ergeben.

 

Schließlich wird noch darauf hingewiesen, dass Herr Roland Kemmer Inhaber mehrerer Marken „TecTake“, u.a. der Gemeinschaftsmarke 009717191, eingetragen am 09.06.2011 für verschiedene Waren und Dienstleistungen sei. Es folgt sodann eine Auflistung verschiedener Warenklassen. Neben dieser Marke sei Herr Roland Kemmer Inhaber der weiteren deutschen Marke „TecTake“ 30 2011 000 415 und 30 2008 002 536 sowie der Gemeinschaftsmarke 006584478.

 

Nach der Rechtsprechung des BGH sei die Verletzung einer Marke auch dann gegeben, wenn das Unternehmenskennzeichen in einer Weise benutzt werde, dass der Verkehr eine Verbindung zwischen diesem und der von dem Unternehmer vertriebenen Ware herstelle. Dies sei im Falle der Onlineangebote des Abgemahnten der Fall, weil er auch in der prominenten Verkäuferangabe gleich zu Beginn der Anzeige seinen Verkäufernamen platziert und dadurch die Infrarotheizungen zumindest mittelbar ihrer betrieblichen Herkunft nach kennzeichnet.

 

Sollte der Abgemahnte die geforderte Unterlassungserklärung nicht rechtzeitig abgeben, so wird in Aussicht gestellt, dass auch wegen Markenverletzung gegen den Abgemahnten vorgegangen werde was zu einem deutlich erhöhten Streitwert und zu einer wesentlich höheren finanziellen Belastung für ihn führen würde, so Rechtsanwalt Dr. Lars Petri, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.

Abmahnung TecTake GmbH, Roland Kemmer

wegen Unternehmenskennzeichenverletzung

vertreten durch Gleim Petri Rechtsanwälte

Stand: 05/2015

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

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Abmahnung Caro Fotoagentur GmbH durch Dr. iur. Hans Josef Lütke Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Caro Fotoagentur GmbH vom 23.04.2015, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Dr. jur. Hans Josef Lütke aus Chemnitz, vor. Die Caro Fotoagentur GmbH ist nach Angaben in der Abmahnung eine der führenden deutschen Bildagenturen. Sie vermarktet über ihre Website und andere Vertriebswege Bilder zahlreicher Fotografen aus den Bereichen Wirtschaft, Politik und Kultur. Diese Bilder können auf der Website der Caro Fotoagentur GmbH kostenfrei betrachtet werden, sie werden aber nur entgeltlich abgegeben, so Rechtsanwalt Dr. jur. Hans Josef Lütke. Die Caro Fotoagentur GmbH sei alleiniger Inhaber der Nutzungsrechte der vermarkteten Bilder. Alle Fotografen hätten die Rechte an den vermarkteten Bildern an die Caro Fotoagentur GmbH abgetreten und dieser zusätzlich auch die Rechte zur Durchsetzung der sich so ergebenden Ansprüche übertragen. Der Abgemahnte habe die Rechte der Caro Fotoagentur GmbH verletzt, indem er auf seiner Website ein Bild benutzte, welches er nicht zuvor bei der Caro Fotoagentur GmbH erworben hat.

 

Auskunfts-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche

 

Daher macht die Caro Fotoagentur GmbH nunmehr gegen den Abgemahnten Auskunfts-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend. Gleichzeitig bietet die Caro Fotoagentur GmbH an, das Bildmaterial durch eine Einmalzahlung nachzulizensieren. In diesem Fall könne der Abgemahnte dann im bisherigen Umfang das Lichtbild weiter nutzen und müsse seine Website nicht ändern.

 

Da der Abgemahnte das Bild nicht von der Caro Fotoagentur GmbH erworben hat, wird er in dem Schreiben aufgefordert, zu erklären, wie er das Bild erlangt hat und wie er es verwendet und insbesondere weiter benutzt hat. Da der Abgemahnte das Bild unberechtigt nutzt, sei er verpflichtet, das Bild auf seiner Website und auf allen anderen Internetportalen vollständig zu löschen oder löschen zu lassen.

 

Wegen der unberechtigten Nutzung macht die Caro Fotoagentur GmbH Schadensersatzansprüche geltend. Es folgen sodann in der Abmahnung diverse Ausführungen zur Berechnung des Schadensersatzes und den Honoraren der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).

 

Die Forderungen der Caro Fotoagentur GmbH

 

In dem konkret vorliegenden Fall wird eine Lizenzgebühr von 230 EUR gefordert. Zu diesem Betrag käme aufgrund unterlassender Quellenangabe ein Aufschlag von 100 % hinzu. Des Weiteren werden Rechtsanwaltsgebühren nach einem Streitwert von 10.000 EUR geltend gemacht und auf ein Verfahren aus Köln aus dem Jahr 2011 verwiesen. Zu Gunsten des Abgemahnten sei jedoch ein Gegenstandswert für die anwaltliche Tätigkeit von 6.000 EUR angesetzt worden. Insgesamt werden daher 972,40 EUR gefordert. Diesen Betrag soll der Abgemahnte bis zum 06.05.2015 auf das Konto von Rechtsanwalt Dr. Lütke bezahlen. Der Abmahnung liegt eine Vollmacht der Caro Fotoagentur GmbH vom 22.04.2015 bei, sowie eine Abtretungserklärung vom Fotografen an die Caro Fotoagentur GmbH.

Abmahnung Caro Fotoagentur GmbH

wegen Urheberrechtsverletzung an Bildmaterial durch unlizensierte Nutzung

vertreten durch Rechtsanwalt Dr. jur. Hans Josef Lütke

Stand: 04/2015

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung DKH Retail Limited durch Bear & Wolf Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Das Unternehmen DKH Retail Ltd. hat eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung mit Schreiben vom 22.05.2015 durch die Kanzlei Bear & Wolf powered by Winterstein Rechtsanwälte, Darmstädter Landstraße 110, 60598 Frankfurt am Main aussprechen lassen. Die DKH Retail Ltd. sei Inhaber der Brand „superdry“. Diese Brand gehöre zu den derzeit weltweit bekanntesten und beliebtesten exklusiven Fashionlabels für legere Kleidung und verfüge aufgrund ihrer Einzigartigkeit über höchsten Wiedererkennungswert, so Rechtsanwalt Thomas Stein, der Sachbearbeiter dieser Abmahnung.

 

Die Rechte an der Kennzeichnung „superdry“

 

Zur Sicherung der Rechte an der Kennzeichnung „superdry“ verfüge die DKH Retail Ltd. über umfangreichen Markenschutz in unterschiedlichen Ausgestaltungen. Es werden in der Abmahnung sodann mehrere eingetragene Gemeinschaftsmarken genannt. So existiert zum Beispiel eine Wortmarke superdry mit Priorität vom 31.10.2003, eine Bildmarke superdry mit Priorität vom 06.11.2009 sowie weiterer zur Schutzerlangung angemeldeter Gemeinschaftsmarken „superdry“ (Bildmarke). Der Abmahnung liegen aktuelle Registerauszüge aus der Onlinedatenbank des Harmonisierungsmarktes für den Binnenmarkt (HABM) bei.

 

Die in der Abmahnung genannten Marken würden ausweislich der Registerauszüge Schutz zum Beispiel für Waren der Klassen 25, 14, 18 und 24, also insbesondere für Bekleidungsstücke und Freizeitkleidung für Damen und Herren wie Kapuzensweatshirts, Sweatshirts, Jeans, Hosen, T-Shirts, Shorts, Hemden, Jacken, sowie für Schmuckwaren, Taschen etc. gelten. Rechtsanwalt Thomas Stein führt in der Abmahnung sodann aus, dass die DKH Retail Ltd. ihre Markenrechte fortlaufend gegen jede Form von Schutzrechtsverletzungen, insbesondere bei Fällen von Markenpiraterie, verteidige. Die Marken würden von der Mandantschaft intensiv benutzt.

 

Die Grund für die Abmahnung der DKH Retail Ltd.

 

Die DKH Retail Ltd. sei darauf aufmerksam geworden, dass der Abgemahnte auf dem Onlinemarktplatz eBay eine große Anzahl an verschiedenen Produkten anbieten würde, welche mit Marken der DKH Retail Ltd. versehen seien. In der Abmahnung werden sodann die streitgegenständlichen Bekleidungsstücke abgebildet. Sodann heißt es in dem Abmahnschreiben weiter, dass dieser Artikel ohne Zustimmung der DKH Retail Ltd. mit der Kennzeichnung „superdry“ in unterschiedlichen Ausgestaltungen versehen sei. Dies habe die Begutachtung eines veranlassten Testkaufs ergeben.

 

Gemäß Art. 9 Abs. 1, 2 GMVO, § 14 Abs. 2 S. 1 MarkenG habe ausschließlich der Markeninhaber das Recht, seine Marke auf seinen Produkten anzubringen, solche Produkte zu vertreiben, sie ein- und auszuführen und mit der Marke für seine Produkte zu werben. Derjenige, der die Marke ohne Zustimmung des Markeninhabers auf Waren und im geschäftlichen Verkehr benutze, für welche die Marke Schutz genieße, verletze die Markenrechte des Markeninhabers und handele rechtswidrig, so Rechtsanwalt Thomas Stein. Dass der Abgemahnte die Bezeichnung „superdry“ im geschäftlichen Verkehr benutze, stünden außer Frage. Dafür spreche nicht zuletzt, dass es sich bei dem Angebot um Neuartikel in einer großen Vielzahl und Sortierung handele. Der Abgemahnte verletze daher die Rechte der DKH Retail Ltd. an den vorbezeichneten Kennzeichen, insbesondere jedoch das ausschließliche Recht des Markeninhabers gemäß Art.9 Abs. 1 S. 1 Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV).

 

Die geltend gemachten Ansprüche

 

Der DKH Retail Ltd. stünden daher Unterlassungs-, Schadensersatz- und Auskunftsansprüche zu. Der Abgemahnte wird schließlich zur Kostenerstattung nach einem Gegenstandswert von 150.000,00 EUR aufgefordert. Es wurde eine 1,5 Geschäftsgebühr zu Grunde gelegt, so dass sich eine Abmahnsumme von 2.683,95 EUR ergibt. Dem Abgemahnten wird eine Frist zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung bis zum 01.06.2015, 12 Uhr gesetzt. Bezüglich der zu erteilenden Auskunft werden die Belege bis zum 05.06.2015 gefordert.

Abmahnung DKH Retail Ltd.

wegen Markenrechtsverletzung

vertreten durch Bear & Wolf powered by Winterstein Rechtsanwälte

Stand: 05/2015

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung Jack Wolfskin Ausrüstung Draussen GmbH & Co. KGaA durch Harmsen Utescher Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 12.07.2016 haben die Rechtsanwälte Harmsen Utescher, Neuer Wall 80, 20354 Hamburg im Auftrag der Jack Wolfskin Ausrüstung für Draussen GmbH & Co. KGaA eine Abmahnung wegen des Verkaufs von einem Plagiat eines Bekleidungsstücks der Abmahnerin aussprechen lassen.

 

Verkauf von Produktfälschung von Jack Wolfskin Bekleidung – Abmahnung droht

Dem Abgemahnten wird mitgeteilt, dass er bereits von eBay darüber informiert worden sei, dass die von diesem durchgeführte Auktion gelöscht worden sei. Dies beruhe darauf, dass es sich bei dem dort angebotenen Bekleidungsstück um eine Produktfälschung handele, also um ein Bekleidungsstück, das ohne den Willen und Zustimmung von Jack Wolfskin hergestellt worden sei.

 

Bevor sich Jack Wolfskin dazu entschließe, bei eBay ein Produkt sperren zu lassen, werde in jedem einzelnen Fall von einem Mitarbeiter, der das Produktsortiment genau kennen würde, geprüft, ob es sich um eine Fälschung oder um ein Original handeln würde, so Rechtsanwalt Henrik Dirksmeier, der Unterzeichner der Abmahnung. In dem Fall des Abgemahnten habe Jack Wolfskin ohne jeden Zweifel feststellen können, dass das angebotene Bekleidungsstück ein Plagiat sei, da die Abmahnerin ein solches Bekleidungsstück nie im Programm gehabt habe. Obwohl es sich um eine Fälschung handele, befänden sich auf dem von dem Abgemahnten angebotenen Bekleidungsstück die Zeichen „Jack Wolfskin“ und das „Tatzenlogo“. Bei seien zugunsten der Abmahnerin für die Ware „Bekleidung“ in Deutschland und vielen anderen Ländern der Welt markenrechtlich geschützt. Als Inhaberin dieser Marken sei Jack Wolfskin berechtigt, das Angebot und den Verkauf von Produkten, die nicht von ihr hergestellt und dennoch mit ihren Marken versehen seien, zu unterbinden.

 

Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Vernichtung

Rechtsanwalt Dirksmeier teilt dem Abgemahnten mit, dass seiner Mandantin gemäß §§ 14 Abs. 5 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1, 14 Abs. 6, 18 und 19 MarkenG sowie § 242 BGB Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Vernichtung zustünden, da dieser bei eBay ein gefälschtes Bekleidungsstück im geschäftlichen Verkehr angeboten habe.

 

Bis zum 26.07.2016 soll der Abgemahnte die der Abmahnung als Anlage B beigefügte Erklärung abgeben. Die Rechtsanwälte Harmsen Utescher schreiben sodann, dass der Abgemahnte dieser Erklärung entnehmen könne, dass diese auch die Verpflichtung enthalte, die der Abmahnerin durch die Abmahnung entstandenen Kosten zu erstatten. Die Höhe des Kostenerstattungsanspruchs würde sich nach dem in der Kostenberechnung angegebenen Gegenstandswert von 25.000 EUR berechnen. Dieser Gegenstandswert sei angemessen und unter Berücksichtigung der Bekanntheit der Marke von Jack Wolfskin sogar niedrig angesetzt. Hinsichtlich der Kosten in Höhe von 1.044,40 EUR werde der Abgemahnte aufgefordert, diesen Betrag bis spätestens zum 02.08.2016 zu zahlen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass für Jack Wolfskin mit dem Schreiben zunächst allein Ansprüche auf Unterlassung und auf Kostenerstattung geltend gemacht werden würden. Jack Wolfskin sei bereit, wegen des in Rede stehenden Bekleidungsstücks auf weitergehende Ansprüche (Auskunft, Schadensersatz etc.) zu verzichten, wenn die Erklärung gemäß Anlage B sowie die Kostenerstattung innerhalb der gesetzten Frist erfolgen würde.

Abmahnung Jack Wolfskin Ausrüstung für Draussen GmbH & Co. KGaA

wegen Verkauf von Produktfälschungen

vertreten durch Rechtsanwälte Harmsen Utescher

Stand: 07/2016

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2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.