Abmahnung Blue Shepherd S.à.r.l. durch Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Abmahnung wegen Verwendung der Gemeinschaftsmarke „LOFT“ der Blue Shepherd S.á.r.l. vom 08.05.2015, vertreten durch die Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte, Widenmayerstrasse 23, 80538 München, sowie Herrn Patentanwalt Anton Sedlacek. Die Blue Shepherd S.á.r.l. ist nach Ausführungen in der Abmahnung Inhaberin der Gemeinschaftsmarke 005616925 „LOFT“. Die Gemeinschaftsmarke LOFT wurde am 04.08.2009 eingetragen und zwar für Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen. Die Marke werde auch von der Blue Shepherd S.á.r.l. umfassend benutzt, wie einer der Abmahnung beigefügten Anlage entnommen werden könnte. Ebenfalls sei die Blue Shepherd S.á.r.l. Inhaberin der Gemeinschaftsmarke 010750941, die die Angabe „LOFT design by“ schütze, und zwar für u.a. für folgende Waren:

 

Bekleidungsstücke, Kleider, Mäntel, Kostüme, Hosen, Röcke, Hemden, Blusen, etc.

 

Was tun bei einer Abmahnung der Blue Shepherd S.á.r.l.?

 

Die Blue Shepherd S.á.r.l. sei darauf aufmerksam geworden, dass der Abgemahnte unter der identischen Angabe „LOFT“ über das Internet Hosen verkaufe. Einen aktuellen Auszug aus einem Angebot auf dem Marktplatz rakuten.de, welcher für das deutsche Publikum bestimmt sei und das deutsche Publikum anspreche, wird dem Abmahnschreiben als Anlage beigefügt. Durch dieses Verhalten verletze der Abgemahnte die Kennzeichenrechte der Blue Shepherd S.á.r.l.. Der Abgemahnte wird dazu aufgefordert, bis zum 12.05.2015, 16:00 Uhr die beigefügte Unterlassungs-Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Sollte er die Erklärung nicht unterzeichnen, so müsse er mit gerichtlichen Maßnahmen rechnen. Rechtsanwalt Dr. Benjamin Sorg und Patentanwalt Anton Sedlacek weisen darauf hin, dass die Blue Shepherd S.á.r.l. ihre Rechte regelmäßig gerichtlich durchsetze, und zwar erfolgreich. Die dem Abmahnschreiben beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung rate ich nicht ungeprüft zu unterzeichnen. Darin ist u.a. in der Ziffer 4 vorgesehen, dass der Abgemahnte Abmahnkosten unter Zugrundelegung eines Gegenstandswertes von 250.000 EUR erstatten soll. Welche Kosten dadurch entstehen, werden nicht genannt.

Abmahnung Blue Shepherd S.á.r.l.

wegen Markenrechtsverletzung an der Gemeinschaftsmarke „LOFT“

vertreten durch Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte und Patentanwalt Dipl.-Ing. Anton Sedlacek

Stand: 05/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Grun GmbH

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Grun GmbH aus München vom 17.8.2015 vor. Die Grun GmbH hat nicht etwa eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Aussprache dieser Abmahnung beauftragt, sondern das Abmahnschreiben selbst verfasst. Verfasser des Abmahnschreibens ist der Geschäftsführer Herr Norbert Oßwald. Im Betreff des Schreibens steht: „Abmahnung wegen wettbewerbsrechtlicher Verstöße“.

 

Die Grun GmbH vertreibe als gewerblicher Anbieter bundesweit Heizungsanlagen, Zubehör der Heiztechnik und Sanitär, auch Heizungsregler nebst Zubehör im Internet und sei daher anspruchsberechtigter Mitbewerber, heißt es in dem Abmahnschreiben. Die Grun GmbH handelt online unter der Domain www.ersatzteilpoint.de.

 

Gegenstand der Grun GmbH Abmahnung

 

Konkret geht es um eine angebliche Irreführung der Verbraucher mit einer falschen Widerrufsbelehrung, sowie einer fehlenden Belehrung über die Rechts- und Sachmängelhaftung, auch Gewährleistung genannt. Der Verfasser des Abmahnschreibens, Norbert Oßwald, hat seinem insgesamt 4 seitigem Abmahnschreiben auch den Entwurf einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt. Darin soll sich der Abgemahnte gegenüber der Grun GmbH aus München zu folgendem verpflichten:

 

„es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr als Verkäufer und Wettbewerber in Angeboten an Käufer/Verbraucher im Internet und/oder insbesondere auf der Verkaufsplattform ebay.de Verkaufsangebote zu Produkten der Heizungstechnik zu veröffentlichen oder durch Dritte veröffentlichen zu lassen, …

 

1.) … ohne die Verbraucher nach der jeweils gemäß der aktuellen gesetzlichen Regelung vollumfänglich konform zum gesetzlichen Muster über das den Käufern/Verbrauchern zustehende Widerrufsrecht zu belehren… und/oder …

 

2.) … ohne die Verbraucher gemäß der aktuellen gesetzlichen Regelung vollumfänglich bereits online vor Abgabe der Vertragserklärung korrekt darüber zu informieren, dass und in welchem Umfang in Bezug ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht auf Warenlieferungen besteht. …

 

3.) … und/oder gegenüber Verbrauchern mit Selbstverständlichkeiten zu werben, wie einer Gewährleistung, die dem Verbraucher ohnehin gemäß der gesetzlichen Regelung zusteht …

 

4.) … und/oder dabei zu versuchen, gegenüber den Mitbewerbern nach § 4 Nr. 11 UWG einen Vorsprung durch Rechtsbruch zu erlangen und/oder …

 

5.) für jeden Fall zukünftiger schuldhafter Zuwiderhandlung gegen eine oder mehrere Klauseln aus 1-4 dieser Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgeführten Verpflichtungen hat der Unterlassungsschuldner an Fa. Grun GmbH, Zweigniederlassung Deutschland, eine nach billigem Ermessen vom Unterlassungsgläubiger festzusetzende Vertragsstrafe, unter uneingeschränkt erklärtem Verzicht auf die Geltendmachung der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs, zu zahlen.

 

6.) Im Streitfalle ist eine von einem Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.“

Abmahnung Grun GmbH

wegen fehlendem Hinweis zur Gewährleistung, alter Widerrufsbelehrung, Werbung mit Selbstverständlichkeiten

Stand: 08/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Firma Hufenbach Sporthandel durch Rechtsanwalt Stefan Grunow

Gegenstand der Abmahnung

Herr Daniel Hufenbach, Inhaber der Firma Hufenbach Sporthandel, hat eine urheberrechtliche Abmahnung gegenüber einem eBay-Verkäufer durch Rechtsanwalt Stefan Grunow, Kaiserin-Augusta-Straße 74, 12103 Berlin aussprechen lassen. Rechtsanwalt Stefan Grunow führt in dem Abmahnschreiben aus, dass Herr Daniel Hufenbach einen Sportartikelversand in Berlin vertreibe, in welchem er u.a. online über die Verkaufsplattform eBay verschiedene Produkte aus dem Bereich des Tennissports vertreibe.

 

Der eBay-Verkäufername von Herrn Daniel Hufenbach lautet „racket24de“. Herr Daniel Hufenbach fertige ausschließlich in Eigenarbeit Bilder der angebotenen Artikel ab, welche er sodann gemeinsam mit dem entsprechenden Verkaufsangebot in seinem eBay-Shop veröffentliche, so Rechtsanwalt Stefan Grunow. Der Abmahner habe nunmehr festgestellt, dass der Abgemahnte diverse Bilder für eigene Zwecke, nämlich dem Verkauf von Sportartikeln über die Verkaufsplattform eBay nutze.

 

Grund für die Abmahnung von Daniel Hufenbach Sporthandel

 

Konkret geht es um das Angebot eines Tennisschlägers, der mit Bildmaterial von Herrn Daniel Hufenbach angeboten wurde. Dem Abmahnschreiben wurden Ausdrucke der betreffenden eBay-Angebote als Anlagen beigefügt. Da der Abgemahnte für die Verwendung und Nutzung der Bilder nicht die erforderliche und vorher einzuholende Erlaubnis von Herrn Daniel Hufenbach hatte, hat dieser nunmehr aufgrund des urheberrechtlichen Verstoßes gem. § 97 a UrhG die Abmahnung über Rechtsanwalt Stefan Grunow aussprechen lassen.

 

Es wird in dem Abmahnschreiben genau dargelegt, wann Herr Daniel Hufenbach das Bildmaterial erstellt hat und auch mit welcher Kamera dieses Bildmaterial erstellt wurde. Zur Glaubhaftmachung sind auch Ausdrucke der Originalfotos beigelegt worden. Es folgen weitere allgemeine Rechtsausführungen und schließlich wird der Abgemahnte aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und auch Auskunft zu erteilen, sowie Schadensersatz zu bezahlen.

 

Daniel Hufenbach fordert Schadensersatz

 

Pro Bild wird ein Honorar von 150 EUR zu Grunde gelegt, wobei innerhalb der Berechnung am Ende ein Abschlag von 60 % vorgenommen wird. In der vorliegenden Abmahnung geht es um vier Bilder und es wird ein Gesamtbetrag von 240 EUR gefordert sowie Rechtsanwaltsgebühren von insgesamt 147,56 EUR brutto. Die Abmahnung ist relativ umfangreich gestaltet. Sie besteht aus insgesamt 7 Seiten und es sind Seitenausdrucke der streitigen Angebote, Ausdrucke der Originalbilder, eine Vollmacht und ein Formulierungsvorschlag für eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt.

 

In dieser vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung soll sich der Abgemahnte bei Meidung einer für jeden schuldhaften Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs fällig werdenden Vertragsstrafe, deren Höhe vom Unterlassungsgläubiger Herrn Daniel Hufenbach nach billigem Ermessen bestimmt wird, jedoch dabei den Betrag von 2.500 EUR nicht übersteigt, zu unterlassen, die Bilder des Tennisschlägers, welche sodann abgebildet werden, öffentlich zugänglich zu machen bzw. zugänglich machen zu lassen oder in sonstiger Weise zu verbreiten.

 

Unterlassungserklärung einfach unterschreiben?

 

NEIN! Die Unterlassungserklärung sieht eine Mindestvertragsstrafe vor. Auch hier sollte die vorformulierte Erklärung nicht ohne weiteres unterschrieben werden. Zudem ist es gerade in Bezug auf Bildmaterial sehr gefährlich, eine Unterlassungserklärung abzugeben, weil viele Betroffene nicht wissen, was konkret unter einem öffentlichen Zugänglichmachen zu verstehen ist. So könnte es z.B. passieren, dass wenn Sie die Unterlassungserklärung abgeben und das Bildmaterial z.B. weiterhin durch Eingabe der eBay-Artikelnummer abrufbar ist, im Anschluss eine Vertragsstrafe geltend gemacht wird, weil genau diese Abrufbarkeit ein öffentliches zugänglichmachen darstellt. Daher mein Praxistipp für Sie: Fordern Sie eBay zur Löschung des Bildmaterials auf.

 

In der Unterlassungserklärung sollte daher unbedingt berücksichtigt werden, dass Artikel bei eBay noch für einen gewissen Zeitraum abrufbar sind. Diese abrufbaren jedoch nicht mehr aktiven Angebote, sollten von der Unterlassungserklärung ausgenommen werden. Es empfiehlt sich in jedem Falle, einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Formulierung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu beauftragen.

Abmahnung Daniel Hufenbach (Hufenbach Sporthandel)

wegen Urheberrechtsverstoß bei Lichtbildverwendung auf eBay

vertreten durch Rechtsanwalt Stefan Grunow

Stand: 09/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Fa. Lifestyle Systems 24/7, Inh. Nediljko Ivanko durch Marcel van Maele Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Aktuell liegt mir eine Abmahnung von Herrn Nediljko Ivanko, Inhaber der Firma Lifestyle Systems 24/7, vertreten durch Rechtsanwalt Marcel van Maele vom 10.09.2015 vor. Rechtsanwalt Marcel von Maele hat seinen Kanzleisitz in der Kapellenstraße 82 in 52066 Aachen und gibt im Briefkopf seinen Tätigkeitsschwerpunkt wie folgt an: Gewerblicher Rechtsschutz (Urheber-, Marken-, Wettbewerbsrecht).

 

In dem Abmahnschreiben vom 10.09.2015 wird folgendes mitgeteilt: Der Abmahner betreibe seit langen Jahren den Verkauf von Computer-Soft- und Hardware. Ein beispielhafter Ausdruck entsprechender eBay-Angebote ist als Anlage beigefügt. Der Abgemahnte betreibe unter seiner Händleradresse auf eBay ebenfalls Computer-Software. Am 08.08.2015 habe die Ehefrau des Abmahners bei dem Abgemahnten das Produkt „Microsoft Office 2013 Professional Plus 32/64 bit + Lizenzkey + Vollversion per eMail“ erworben. Der Abgemahnte übersandte daraufhin an die Frau des Abmahners einen Product Key und eine Rechnung datierend auf den 08.08.2015, in welcher der Product Key genannt wurde, so Rechtsanwalt van Maele weiter.

 

Lifestyle Systems 24/7, Nediljko Ivanko Abmahnung

 

Nach Erwerb des Produktes seien der Frau des Abmahners allerdings Bedenken gekommen, ob es sich bei dem erworbenen Product Key um eine originales Microsoft-Produkt handele und sandte dieses Produkt daher noch am selben Tag an den Unterzeichner der Abmahnung, Rechtsanwalt Marcel van Maele, der dieses an eine Firma weiterleitete, die für die Echtheitsprüfung von Microsoft Computerprogrammen autorisiert sei. Als Ergebnis dieser Überprüfung habe die Firma dem Rechtsanwalt des Abmahners Nediljko Ivanko mit Schreiben vom 4.9.2015 mitgeteilt, dass die Frau des Abmahners kein Nutzungsrecht an dem Produkt erworben habe, da eine wirksame Lizenz zur Nutzung des genannten Computerprogrammes von dem Abgemahnten nicht verkauft worden sei.

 

Damit stehe fest, dass der Abgemahnte dem Käufer dieses Produktes auch dann, wenn er möglicherweise eine gebrauchte Lizenz verkaufen wollte, keine wirksame Lizenz zur Nutzung des Computerprogramms verkauft habe. Weiter heißt es in dem Schreiben, dass der Verkauf solcher Product Keys gegenüber der Firma Microsoft eine klare Urheberrechtsverletzung der Urheberrechte von Microsoft sei. Unabhängig davon stelle dies auch gegenüber dem Abmahner als unmittelbarem Mitbewerber von dem Abgemahnten grob unlauteren Wettbewerb sowohl nach § 5 Abs. 1 Ziffer 1 UWG wie auch nach § 42 Ziffer 9 a UWG dar. Sodann führt Rechtsanwalt van Maele aus, dass der Abgemahnte die angesprochenen Verbraucherkreise, die ein derartiges Produkt auf eBay sehen und dementsprechend von dem Abgemahnten erwerben würden massiv darüber, dass diese mit dem Kauf eines solchen Produktes tatsächlich eine Lizenz für das jeweilige Computerprogramm erwerben würden, obwohl dies unzweifelhaft nicht der Fall sei. Nicht zuletzt sei das Verhalten des Abgemahnten auch gemäß § 4 Ziffer 9 a unlauter, da der Abgemahnte  darüber täuschen würde, dass es sich bei dem von ihm verkauften Produkt, welches ausdrücklich mit dem Markenzeichen von Microsoft versehen sei, um ein von Microsoft legitimiertes und damit verkaufsfähiges Produkt handele, obwohl dies eindeutig nicht der Fall sei.

 

Forderung in der Lifestyle Systems 24/7 Abmahnung

 

Der Abgemahnte wird im weiteren Verlauf der Abmahnung von dem Unterzeichner des Schreibens aufgefordert, den Verkauf solcher Produkte mit sofortiger Wirkung zu unterlassen und bis spätestens zum 17.09.2015 eine strafbewehrte Unterlassungs-Verpflichtungserklärung abzugeben. Ein Muster ist dem Schreiben beigefügt. Sodann wird von dem Abgemahnten eine Auskunft über den Umfang der von dem Abgemahnten erfolgten Verkäufe, der erzielten Verkaufspreise sowie der dadurch erzielten Gewinne verlangt.

 

Rechtsanwalt Marcel van Maele schreibt, dass der Abgemahnte aufgrund seines wettbewerbswidrigen Verhaltens seiner Mandantin gegenüber auch zum Schadensersatz verpflichtet sei. Die exakten Schadensersatzansprüche würden sich naturgemäß allerdings erst dann ermitteln, wenn die geforderten Auskünfte von dem Abgemahnten vollständig vorliegen würden. Aufgrund einer bei dem Unterzeichner vorliegenden eBay-Auswertung und der entsprechenden Kundenbewertungen würde aber bereits zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Abmahnung feststehen, dass der Abgemahnte die beanstandeten Produkte offenbar in großem Umfang vertrieben habe. Der Abmahner biete dem Abgemahnten insoweit an, zur Abgeltung aller der im Raume stehenden Schadensersatzansprüche einen pauschalierten Schadensersatzbetrag in Höhe von 2.000 EUR zu zahlen.

 

Kosten für das Abmahnschreiben von Nediljko Ivanko

 

Es werden Kosten für die Inanspruchnahme des Rechtsanwalts nach einem Gegenstandswert in Höhe von 100.000 EUR gefordert. Der geforderte Betrag in Höhe von 1.973,90 EUR netto setzt sich aus einer 1,3 Geschäftsgebühr, mithin 1.953,90 EUR und der Auslagenpauschale in Höhe von 20,00 EUR zusammen. Darüber hinaus werden Testkaufkosten in Höhe von 49,99 EUR geltend gemacht.

 

Es ergeht der Hinweis, dass sich der in Ansatz gebrachte Gegenstandswert aus dem Umstand rechtfertige, dass der Abmahner mit dem Verkauf von Original-Software jährliche Umsätze im deutlich sechsstelligen Bereich erziele und es sich darüber hinaus bei dem gerügten Wettbewerbsverstoß um einen gravierenden Verstoß handele, mit dem der Abgemahnte einen massive Verbrauchertäuschung begehe. Hierbei sei auch zu berücksichtigen, dass derartige ungültige Lizenzen von Microsoft jederzeit gesperrt werden können mit der Folge, dass der Käufer dann für eine völlig nutzlose Lizenz einen nicht unerheblichen Kaufpreis gezahlt habe.

 

Zum Schluss des Abmahnschreibens weist Rechtsanwalt van Maele darauf hin, dass der Verkauf derartiger unautorisierter und damit urheberrechtsverletzender Product-Keys auch nach den einschlägigen Strafvorschriften des UrhG strafbar sei. Seine Mandantin würde insoweit davon absehen, die Angelegenheit auch noch strafrechtlich bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige zu bringen, sofern die geforderte Unterlassungs-Verpflichtungserklärung abgegeben werde und der Abgemahnte den angebotenen pauschalierten Schadensersatzbetrag bezahlen würde. Anderenfalls müsse der Abgemahnte mit Weiterungen, nicht zuletzt auch durch die Firma Microsoft rechnen.

Abmahnung Lifestyle Systems 24/7, Inhaber Nediljko Ivanko

wegen Abmahnung wegen Verwendung von unautorisierten Microsoft Product-Keys

vertreten durch Rechtsanwalt Marcel van Maele

Stand: 09/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Herr Ralf Roletschek

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung des Herrn Ralf Roletschek, vertreten durch eine Rechtsanwaltskanzlei aus Österreich, vom 06.10.2015 vor. Der Abgemahnte wird darauf hingewiesen, dass er seit September 2015 bis dato auf seiner Internetpräsenz ein Foto verwende, das von dem Abmahner gefertigt worden und auf Wikimedia Commons veröffentlicht worden sei. Unter den Bedingungen einer dort genannten Lizenz sei dieses Bild zur Verfügung gestellt worden. Die wichtigsten Hinweise dafür seien direkt beim jeweiligen Bild auf Wikimedia Commons angegeben. Es wird moniert, dass der Abgemahnte die Lizenzbedingungen nicht eingehalten habe und die Nutzung daher rechtwidrig erfolgen würde. Der Abgemahnte habe es versäumt, den Namen des Rechteinhabers, Herr Ralf Roletschek, sowie den Lizenzhinweis direkt am oder im Bild anzugeben.

 

Grund der Abmahnung von Ralf Roletschek

 

Daher sei die österreichische Kanzlei beauftragt worden, gegen den Abgemahnten Klage auf Unterlassung derartiger Handlungen einzubringen. Zuvor könne der Abgemahnte jedoch die Gelegenheit gegeben werden, durch die Übermittlung der dem Abmahnschreiben beigefügten Unterlassungserklärung sowie durch die Überweisung der in diesem Zusammenhang anerlaufenen tarifmäßigen Kosten in Höhe von 325,40 EUR (inkl. 54,12 EUR Umsatzsteuer) zzgl. der Entschädigung für die lizenzwidrige Nutzung in Höhe von pauschal 180 EUR, somit insgesamt 505,40 EUR bis zum 20.10.2015 die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens zu vermeiden.

 

Dem zweiseitigen Schreiben liegt eine vorgefertigte Erklärung an, mit dessen Unterzeichnung sich der Abgemahnten u.a. verpflichten soll, zukünftig ein Foto von Herrn Ralf Roletschek zu verwenden, ohne die Lizenzbedingungen einzuhalten und für jeden Fall der Zuwiderhandlung pro Tag und pro Webseite an den Abmahner eine Konventionalstrafe in Höhe von 100 EUR zu zahlen. Als zweite Anlage ist ein Kostenverzeichnis beigefügt, aus dem sich die Kosten in Höhe von 325,40 EUR ergibt.

Abmahnung Ralf Roletschek

wegen Urheberrechtsverletzung an Foto

Stand: 10/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Komtechnik GmbH durch Sandhage Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Die Komtechnik GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Ayhan Aldas, hat am 03.11.2015 durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Clayallee 337, 14169 Berlin eine Abmahnung aussprechen lassen.

 

Rechtsanwalt Sandhage informiert darüber, dass die Komtechnik GmbH im Internet auf der Handelsplattform eBay unter dem Verkäufernamen „komtechnik“ u.a. Waren aus dem Sortiment Elektroartikel aus dem Multimediabereich vertreibe, wie z.B. Sat-Receiver, Sat-Antennen u.a. sowie auch Zubehör wie Stecker und Adapter. Daneben vertreibe sie Handy-Zubehör wie Handy-Rahmen, Ladestationen und Schnelllader.

 

Gegenstand der Abmahnung der Komtechnik GmbH

 

Seiner Mandantin sei aufgefallen, dass der Abgemahnte auf der Handelsplattform eBay vergleichbare Produkte zum Verkauf an Letztverbraucher anbiete und damit mit ihr in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis stehe. In diesem Zusammenhang würde der Abgemahnte den ihm obliegenden Informations- und Belehrungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommen und gegen verbraucherschützende Vorschriften verstoßen. In einem Angebot für einen Receiver befinde sich die Formulierung „Herstellergarantie: 2 Jahre“ (unter „Artikelmerkmale“) und 1×24 Monate Herstellergarantie (unter der Überschrift: „Lieferumfang“).

 

Dabei mache der Abgemahnte keine Angaben zur Art der gewährten Garantie und würde auch nicht darauf hinweisen, dass die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hierdurch nicht beeinträchtigt werden würden. Da sich die Angebote des Abgemahnten an Endverbraucher richten würden, seien die gesetzlichen Regelungen für den Gebrauchsgüterverkauf einschlägig.

 

Zunächst müsse eine Garantieerklärung alle wesentlichen Angaben enthalten, die für die Geltendmachung der Garantieansprüche erforderlich seien. Gem. § 477 Abs. I S. 2 Nr. 1 BGB müsse vor allem darauf hingewiesen werden, dass dem Verbraucher neben der Garantie weiterhin die Gewährleistungsansprüche nach BGB zustehen würden und diese durch die Garantie keine Einschränkungen erfahren würden. Die vorgenannte gesetzliche Regelung diene dem Verbraucherschutz sowie der Transparenz im gewerblichen Handel und sei mithin als Marktverhaltensregel im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG anzusehen, so Rechtsanwalt Sandhage. Weiter wird dann in dem Abmahnschreiben vom 03.11.2015 ausgeführt, dass sich die Produktbeschreibung gegenüber der Komtechnik GmbH unlauter i.S.d. § 3 UWG verhalte.

 

Aufforderung zum Unterlassen

 

Der Abgemahnte wird aufgefordert, den gerügten Wettbewerbsverstoß ab sofort zu unterlassen. Zudem habe er zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr im Rechtssinne eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber seiner Mandantin abzugeben, schreibt der Bevollmächtigte der Abmahnerin. Ein entsprechender Entwurf, den seine Mandantin akzeptieren würde, sei dem Schreiben als Anlage beigefügt. Für den Eingang dieser oder einer anderen geeigneten Unterlassungserklärung wird dem Abgemahnten eine Frist bis zum 11.11.2015 gesetzt. Wegen der Dringlichkeit wettbewerbsrechtlicher Angelegenheiten komme eine Fristverlängerung grundsätzlich nicht in Betracht.

Abmahnung Komtechnik GmbH

wegen Garantiewerbung

vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage

Stand: 11/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.