Im folgenden Beitrag finden Sie Informationen über die Kanzlei Lutz Schroeder. Hierbei handelt es sich um meine persönlichen Erfahrungen mit der Kanzlei Lutz Schroeder bis zum heutigen Tage. Nähere Informationen zu der Kanzlei erhalten Sie auf seiner Internetseite unter http://www.kanzleischroeder-kiel.de/.

 

Wer ist Rechtsanwalt Lutz Schroeder?

Die Kanzlei hat seine Hauptniederlassung in der Andreas-Gayk-Straße 7-11 in 24103 Kiel und besteht aus Rechtsanwalt Lutz Schroeder. Dieser ist laut dem Rechtsanwaltsregister 12.01.2006 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und gehört der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer an. Eine Zweigniederlassung der Kanzlei befindet sich in der Schloßstraße 110 in 12163 Berlin.

 

Erfahrung mit der Kanzlei Lutz Schroeder

Das erste Mal zu tun hatte ich mit Rechtsanwalt Lutz Schroeder im Jahr 2007. Es handelte sich um ein Klageverfahren in einer urheberrechtlichen Angelegenheit, weil mein Mandant ein Lichtbild des Mandanten (Auftraggeber war Maximilian Roreck) von Rechtsanwalt Schroeder in seiner eBay-Auktion verwendet haben soll. In der Folgezeit hatte Rechtsanwalt Lutz Schroeder Abmahnungen im Auftrag von Rechteinhabern in Filesharing-Angelegenheiten ausgesprochen. Des Weiteren hatte ich auch in markenrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Angelegenheit immer mal wieder mit der Kanzlei Lutz Schroeder auf der Gegenseite zu tun.

 

Abmahnungen aus dem Bereich Urheberrecht

Urheberrechtliche Abmahnungen sind mir u.a. für folgende Auftraggeber bekannt:

 

  • Apollo Filmproduktions GmbH (Film)
  • Barbara Lanova (Film)
  • Frantisek Smejkal (Film)
  • Ivana Mouckova (Film)
  • Kevin Mcleod (Film)
  • Leos Suchanek (Film)
  • Malvin Salgado (Software “Social Eye Player”)
  • Mario Weber (Fotonutzung)
  • Max Foreman (Film)
  • Neil Thomson (Film)
  • Notrefun Entertainment Media GmbH (Film)
  • Paul Elcombe (Film)
  • Peter Banks (Film)
  • Phily Media Mark Kenneth Quilino (Software “Philyzip”)
  • Scott Turnill (Film)
  • Triple X Entertainment UG (Film)
  • VSGE Verband zum Schutz geistigen Eigentums (Lichtbilder)
  • Great Hills Holdings Ltd. (Film)
  • David De Boer (Film)
  • Petr Petran (Film)
  • Raymond Gallery (Film)

 

Abmahnungen dem Bereich Markenrecht

Markenrechtliche Abmahnungen wurden u.a. ausgesprochen für:

 

  • Trade Buzzer UG (Markenrechtsverletzung Marke „Gamer“)

 

Abmahnungen aus dem Bereich Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wurden u.a. für folgende Auftraggeber ausgesprochen:

 

  • MissionDirect UG (haftungsbeschränkt) (Branche: Tonträger) (u.a. wegen Täuschung über Gewerblichkeit; fehlende Anbieterkennzeichnung u.a.)
  • Silke Cichy (Branche: Bücher) (u.a. wegen Privatverkauf trotz Gewerblichkeit; fehlende Anbieterkennzeichnung u.a.)
  • Falk Valentin (Branche: Uhren) (u.a. wegen Irreführung über Gewerblichkeit; fehlende Anbieterkennzeichnung u.a.)
  • Thomas von Haugwitz (Branche: Lego-Artikel) (u.a. wegen Täuschung über Gewerblichkeit; fehlende Anbieterkennzeichnung u.a.)

 

Rechtsanwalt Lutz Schroeder ist mir als angenehmer fairer Kollege bekannt, der die Angelegenheit zügig bearbeitet und schnelle Rücksprachen mit seiner Partei nimmt. Wichtig ist es jedoch, dass die Fristen eingehalten werden, da Rechtsanwalt Lutz Schroeder die Ansprüche in der Regel gerichtlich klären lässt, wenn eine außergerichtliche Einigung nicht erfolgt. Sämtliche mir bekannten Abmahnungen waren berechtigt, so dass von missbräuchlichem Abmahnverhalten (sog. Rechtsmissbrauch)  keine Rede sein kann.

Abmahnung der Kanzlei Lutz Schroeder Kiel erhalten

Sie haben von einem Auftraggeber des Rechtsanwalts Lutz Schroeder eine Abmahnung (z.B. Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht) erhalten? Dann nutzen Sie meine kostenlose Erstberatung.

 

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

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