Abmahnung Vorwerk Gruppe, Marke „Thermomix“ durch Hogan Lovells International LLP Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 27.3.2017 haben die Rechtsanwälte Hogan Lovells International LLP, Alstertor 21, 20095 Hamburg im Auftrag der Vorwerk Gruppe, insbesondere der Vorwerk International AG eine markenrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiterin ist Rechtsanwältin Marlen Mittelstein.

 

Hintergrund zur Vorwerk Gruppe

 

Die Unterzeichnerin führt aus, dass dem Abgemahnten ihre Mandantin sowie insbesondere deren bekanntes Produkt „Thermomix“ bekannt seien. Die Vorwerk Gruppe bestehe bereits seit mehr als 130 Jahren. Die einstige Teppichfabrik habe sich zu einer breit aufgestellten, globalen Unternehmensgruppe entwickelt. Kerngeschäft der Vorwerk Gruppe sei der Direktvertrieb hochwertiger Produkte. Die Produktpalette umfasse Haushaltsgeräte (Staubsauger „Kobold®“, die Küchenmaschine „Thermomix®“, Werkzeuge „Twercs®“, Produkte von Lux Asia Pacific) und Kosmetika von „JAFRA“. Zur Vorwerk Unternehmensfamilie würden außerdem die akf Bankengruppe, Vorwerk flooring sowie die HECTAS Gruppe als Schwesterunternehmen gehören.

 

Weltweit seien mehr als 625.000 Menschen für Vorwerk tätig, davon rund 612.000 als selbstständige Berater sowie über 12.000 angestellte Mitarbeiter. Vorwerk erwirtschafte einen Konzernumsatz von 3,2 Milliarden Euro (2015) und sei in über 70 Ländern aktiv, so die Kanzlei Hogan Lovells International LLP.

 

Eines ihrer bekanntesten und erfolgreichsten Produkte sei die „Thermomix“ Multifunktionsküchenmaschine. Die 2014 vorgestellte aktuelle Version „TM5“ sei in unter einem Jahr eine Million Mal verkauft worden. Allein in Deutschland seien ca. 500.000 Geräte verkauft worden.

 

Das Abmahnschreiben wegen Markenrechtsverletzung Marke „Thermomix“

 

Rechtsanwältin Marlen Mittelstein teilt mit, dass ihre Mandantin kürzlich auf die Internetseite des Abgemahnten, abrufbar unter „www.thermomix[…].de“ aufmerksam geworden sei. Die Webseite, auf der insbesondere über Affiliate Links über Webshops Dritter Konkurrenzprodukte zur Thermomix® Küchenmaschine der Vorwerk International AG angeboten werden würden, sei dabei im typischen Vorwerk-Grün gehalten, verwende die grünen Gliederungsbalken und zeige auf der Startseite die Thermomix® Küchenmaschine ihrer Mandantin entsprechend der Marke DE 30 2014 059 962.

 

Der Abmahnerin stünden gegen den Abgemahnten Unterlassungs-, Löschungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche zu.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, die Markenrechtsverletzungen einzustellen, die Domain löschen zu lassen, die Bildmarke nicht mehr zu verwenden, Auskunft über die Benutzung und den Gewinn zu erteilen und bis zum 10.4.2017, 15:00 Uhr eine entsprechende strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Rechtsanwaltsgebühren werden nach einem Gegenstandswert von 250.000 € geltend gemacht.

Abmahnung Vorwerk International AG

wegen Markenrechtsverletzung Marke „Thermomix“

vertreten durch Rechtsanwälte Hogan Lovells International LLP

Stand: 03/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Christian Sasse, NTOi durch Frömming Mundt & Partner Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 5.3.2017 hat Herr Christian Sasse, handelnd unter Foto- und TV-Agentur NTOi, durch die Rechtsanwälte Frömming Mundt & Partner, Mittelweg 161, 20148 Hamburg eine Abmahnung aussprechen lassen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Dr. Christian Born.

 

Dieser führt in dem mir vorliegenden Schreiben aus, dass sein Mandant als Fotograf unter vorgenannter Einzelfirma als Fotograf erfolgreich tätig sei. Er sei Urheber und Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte an einer nachfolgend abgebildeten Fotografie mit dem Motiv des Künstlers Julian David. Der Abmahner habe feststellen müssen, dass dieses Bild von dem Abgemahnten auf dessen Internetseite veröffentlicht werde. Die dargestellte Nutzung verletze insbesondere das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG, da Nutzungsrechte gegenüber dem Abgemahnten nicht wirksam eingeräumt worden seien.

 

Die Abmahnung des Christian Sasse, NTOi Foto- und TV-Agentur

Es bestünde ein verschuldensunabhängiger Unterlassungsanspruch gegen den Abgemahnten aus § 97 I UrhG. Er werde daher aufgefordert, die weitere Verwendung der Fotografie umgehend einzustellen und vorhandene digitale Vervielfältigungsstücke aus den Serververzeichnissen sämtlicher von ihm beeinflussbarer Internetauftritte vollständig zu löschen. Rechtsanwalt Dr. Born weist darauf hin, dass nach der Rechtsprechung auch eine Abrufbarkeit über die ursprüngliche URL den Tatbestand der öffentlichen Zugänglichmachung erfülle. Bis zum 16.3.2017 solle der Abgemahnte eine entsprechende geeignete strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben.

 

Weiterhin werde der Abgemahnte aufgefordert, bis zum 16.3.2017 Auskunft zu erteilen, über den Umfang der Nutzung des vorgenannten Bildmaterials, insbesondere die Nutzung unter weiteren URL oder in etwaigen Printprodukten.

 

Seine Mandantschaft habe weiterhin einen Schadensersatzanspruch auf entgangene Lizenzgebühren. Die Schadensberechnung erfolge gemäß § 97 II 1 UrhG und nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes im Wege der Lizenzanalogie. Die angemessen Schadensersatzforderung für die beanstandete Nutzung betrage nach den MFM-Tarifen zumindest 540 EUR. Ferner habe er unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes und gem. § 97a III 1 UrhG die erforderlichen Aufwendungen für die vorliegende urheberrechtliche Abmahnung zu erstatten. Diese würden mit 679,10 EUR netto beziffert werden.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, die Summe aus Lizenzschaden und Rechtsverfolgungskosten, also 1.219,10 EUR bis zum 16.3.2017 zu zahlen.

Abmahnung Christian Sasse, handelnd unter Foto- und TV-Agentur NTOi

wegen Urheberrechtsverletzung an Lichtbild

vertreten durch Rechtsanwälte Frömming Mund & Partner

Stand: 03/2017

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Domexx GmbH durch Philipp Muffert Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung des Rechtsanwalts Philipp Muffert, Karolingerring 31, 50678 Köln vor, die dieser im Auftrag der Firma Domexx GmbH am 09.03.2017 ausgesprochen hat. Anlass seiner Beauftragung sei die Geltendmachung und Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche seiner Mandantin.

 

Abgrenzung privates und gewerbliches Handeln

Rechtsanwalt Muffert führt aus, dass seine Mandantin seit dem Jahr 2013 insbesondere auf dem Gebiet des Verkaufs und Handels mit Klein- und Unterhaltungselektronik tätig sei. Die Handelsaktivität der Domexx GmbH erstrecke sich nachweislich sowohl auf private Konsumenten als auch auf Gewerbetreibende und Wiederverkäufer. Sie sei demnach sowohl Einzel- als auch Großhändler. Daneben verkaufe die Abmahnerin ihre Produkte auch über ihren Onlineshop sowie auf diversen Internetplattformen, wie beispielsweise Groupon und auch eBay.

 

Bei einer aktuellen Marktanalyse habe sie feststellen müssen, dass der Abgemahnte unter seinem eBay-Namen regelmäßig insbesondere größere Mengen von Artikeln, darunter auch Elektronikzubehör bzw. Kleinelektronik auf der Internetplattform ebay.de anbieten würde. Es handele sich hierbei um von dem Abgemahnten regelmäßig eingestellte inhaltsgleiche „Sofortkaufen“-Angebote. Er stehe damit mit der Domexx GmbH in einem direkten Wettbewerbsverhältnis.

 

Es sei gerichtsverwertbar dokumentiert worden, dass der Abgemahnte am 09.03.2017 zeitgleich 128 Angebote und in den letzten 15 Tagen weitere 95 Angebote offeriert habe. Eine Unternehmereigenschaft liege vor.

 

Folglich habe er auch alle gesetzlichen Informationspflichten sowie gewerbliche Pflichtangaben zu erfüllen. Ein Unterlassen dieser Informationspflichtangaben sei insbesondere hinsichtlich der Anbieterkennzeichnung und des Widerrufsrechts als unlauter i.S.d. § 3 UWG anzusehen. Da es sich um einen Fernabsatzvertrag handele müsse der Abgemahnte insbesondere über das Widerrufsrecht informieren.

 

Daneben habe er gegen die ihm obliegenden Impressumspflichten verstoßen.

 

Vorgenannte Verstöße würden dazu führen, dass der Abgemahnte mit seinen Angeboten unlautere geschäftliche Handlungen insbesondere nach § 5 Abs. 1 Nr. 3, 7 verwirklicht habe.

 

Rechtsanwalt Muffert weist darauf hin, dass der Abmahnerin nicht daran gelegen ist, den Abgemahnten vom Markt zu drängen. Indes habe seine Mandantin einen klagbaren Anspruch darauf, dass sich der Abgemahnte gleichermaßen geltenden Vorschriften unterwerfen würde.

 

Bis zum 20.03.2017, 12:00 Uhr werde eine entsprechende Unterlassungserklärung erwartet. Die Kosten der Abmahnung werden mit 1.171,67 EUR beziffert und seien zahlbar bis zum 30.03.2017.

Abmahnung Domexx GmbH

wegen Informationspflichtverletzung

vertreten durch Rechtsanwalt Philipp Muffert

Stand: 03/2017

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung ImmoTeam Kube durch Raoul Romberg Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Am 3.4.2017 hat Rechtsanwalt Raoul Romberg, An der L 113, 56626 Andernach-Bad Tönisstein im Auftrag der Firma ImmoTeam Kube eine Abmahnung ausgesprochen. Hintergrund sei die Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche durch einen Verstoß gegen § 3 a UWG i.V.m. Art. 14 Abs. 1 Satz 1 VO 524/2013. Die Abmahnung ist in 5 Abschnitte unterteilt, die die Überschriften Wettbewerbsverhältnis, Wettbewerbsverstoß, Rechtsfolgen, Zu beachtende Fristen und Folgen des Fristversäumnis tragen.

 

Abmahngefahr durch fehlendem Link auf OS-Plattform

Rechtsanwalt Raoul Romberg führt in dem mir vorliegenden Abmahnschreiben aus, dass sein Mandant – wie der Abgemahnte auch – über seine Internetseite als gewerblicher Anbieter Maklerdienstleistungen im Immobilienbereich anbiete. Er befinde sich daher in unmittelbarem Wettbewerb.

 

Eine Überprüfung des Internetauftritts des Abgemahnten habe ergeben, dass er sich im Verhältnis zu der ImmoTeam Kube wettbewerbswidrig verhalte. Der Verstoß liege daran, dass ein Hinweis auf die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) fehle.

 

Über die OS-Plattform habe ich hier ausführlich berichtet.

 

Aufgrund des wettbewerbswidrigen Verhaltens stehe seinem Mandanten ein Anspruch auf Unterlassung weiterer Rechtsverletzung gemäß § 8 Abs. 1 i.V.m. §§ 3 Abs. 1, 3a UWG zu. Ein solcher Anspruch bestehe grundsätzlich immer dann, wenn eine unlautere geschäftliche Handlung im Sinne des § 3 UWG vorgenommen werde. Ein Verschulden sei dabei nicht erforderlich.

 

Weiter heißt es sodann, dass die ImmoTeam Kube dazu angehalten sei, nach § 12 Abs. 1 Satz 1 UWG den Abgemahnten vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens abzumahnen und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufzufordern. Das Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Unterlassungsvertrages sei diesem Schreiben beigefügt.

 

Nach § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG sei der Empfänger des Abmahnschreibens zudem verpflichtet, dem Abmahner die ihm wegen der Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Diese würden sich nach dem Streitwert der Angelegenheit bemessen, der von den Gerichten bei Wettbewerbsverstößen im Internet in der Regel hoch angesetzt werde. Vorliegend habe Rechtsanwalt Raoul Romberg den Gegenstandswert in Höhe von lediglich 8.000 € (= 729,24 €) festgesetzt.

 

Die zu beachtenden Fristen seien zum einen der Eingang der Unterlassungserklärung beim Bevollmächtigten des Abmahners bis zum 12.04.2017 um 12:00 Uhr und zum anderen die Zahlungsfrist bis zum 19.4.2017.

Abmahnung ImmoTeam Kube

wegen fehlendem Link auf OS-Plattform

vertreten durch Rechtsanwalt Raoul Romberg

Stand: 04/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Eric Janiak durch Jens Reininghaus Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Eine Abmahnung des Herrn Eric Janiak, vertreten durch Rechtsanwalt Jens Reininghaus, Schanzenstraße 31, 51063 Köln vom 25.4.2017 liegt mir vor. Rechtsanwalt Reininghaus führt aus, dass sein Mandant ihm das Angebot des Abgemahnten über einen Dachträger zur wettbewerbsrechtlichen Überprüfung seiner Anbieterkennzeichnung (Impressum) und der Widerrufsbelehrung vorgelegt. Ein entsprechender Screenshot werde dem Abgemahnten anbei übermittelt, so der Bevollmächtigte von Herrn Janiak.

 

Das Eric Janiak Abmahnschreiben

Bei der Prüfung seines Impressums sei festgestellt worden, dass sich der Abgemahnte beim Wettbewerb um Kunden nach den Vorschriften des Wettbewerbsrechts unlauter und damit wettbewerbswidrig verhalte, weil er sich nicht an die verbraucherschützenden gesetzlichen Vorschriften halte. Namens und im Auftrag seines Mandanten würden daher Unterlassungs- und Kostenerstattungsansprüche gemäß § 8 und § 12 Abs. 1 Satz 2 des UWG gegen ihn geltend gemacht, so Rechtsanwalt Reininghaus.

 

Weiter heißt es, dass der Abmahner als gewerblicher Verkäufer über das Internetauktionshaus eBay bundesweit u.a. Dachgepäckträger für Fahrzeuge anbiete. Dieses würde der Abgemahnte auch tun, so dass ein Wettbewerbsverhältnis bestehe.

 

Mit seinem streitgegenständlichen Angebot würde er gegen Artikel 14 der europäischen ODR-Verordnung Nr. 524/2013 verstoßen.

 

Gemäß Artikel 14 der ODR-Verordnung Nr. 524/2013 habe der Abgemahnte als ein in der EU niedergelassener Online-Unternehmer leicht zugänglich auf die „Online-Schlichtungsplattform“ der EU-Kommission klickbar zu verlinken.

 

Nähere Informationen zur OS-Plattform erhalten Sie hier.

 

Der Abgemahnte wird sodann von Rechtsanwalt Jens Reininghaus im Auftrag von Eric Janiak aufgefordert, das vorstehend geschilderte unlautere Verhalten einzustellen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bis zum 3.5.2017 abzugeben. Ein Beispiel liegt dem Schreiben bei. Die nach einem Gegenstandswert von 10.000 EUR berechneten Rechtsanwaltsgebühren seien bis zum 12.5.2017 zahlbar.

Abmahnung Eric Janiak

wegen fehlendem Link auf OS-Plattform

vertreten durch Rechtsanwalt Jens Reininghaus

Stand: 04/2017

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Illuscope GmbH durch Frömming Mundt & Partner Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 24.3.2017 hat die Illuscope GmbH durch die Rechtsanwälte Frömming Mundt & Partner, Mittelweg 161, 20148 Hamburg eine Abmahnung aussprechen lassen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Dr. Christian Born.

 

Rechtsanwalt Dr. Born führt in dem mir vorliegenden Schreiben aus, dass seine Mandantschaft Inhaberin ausschließlicher Nutzungsrechte an einer nachfolgend abgebildeten Fotografie des Urhebers Bill Frymire sei. Der Abmahner habe feststellen müssen, dass dieses Bild von dem Abgemahnten auf dessen Internetseite veröffentlicht werde. Die dargestellte Nutzung verletze insbesondere das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG, da Nutzungsrechte gegenüber dem Abgemahnten nicht wirksam eingeräumt worden seien.

 

Die Abmahnung der Illusope GmbH

Es bestünde ein verschuldensunabhängiger Unterlassungsanspruch gegen den Abgemahnten aus § 97 I UrhG. Er werde daher aufgefordert, die weitere Verwendung der Fotografie umgehend einzustellen und vorhandene digitale Vervielfältigungsstücke aus den Serververzeichnissen sämtlicher von ihm beeinflussbarer Internetauftritte vollständig zu löschen. Rechtsanwalt Dr. Born weist darauf hin, dass nach der Rechtsprechung auch eine Abrufbarkeit über die ursprüngliche URL den Tatbestand der öffentlichen Zugänglichmachung erfülle. Bis zum 4.4.2017 solle der Abgemahnte eine entsprechende geeignete strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben.

 

Weiterhin werde der Abgemahnte aufgefordert, bis zum 4.4.2017 Auskunft zu erteilen, über den Umfang der Nutzung des vorgenannten Bildmaterials, insbesondere die Nutzung unter weiteren URL oder in etwaigen Printprodukten.

 

Seine Mandantschaft habe weiterhin einen Schadensersatzanspruch auf entgangene Lizenzgebühren. Die Schadensberechnung erfolge gemäß § 97 II 1 UrhG und nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes im Wege der Lizenzanalogie. Die angemessen Schadensersatzforderung für die beanstandete Nutzung betrage nach den MFM-Tarifen zumindest 1.100,00 EUR. Ferner habe er unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes und gem. § 97a III 1 UrhG die erforderlichen Aufwendungen für die vorliegende urheberrechtliche Abmahnung zu erstatten. Diese würden mit 745,40 EUR netto beziffert werden.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, die Summe aus Lizenzschaden und Rechtsverfolgungskosten, also 1.845,40 EUR bis zum 4.4.2017 zu zahlen.

Abmahnung Illuscope GmbH

wegen Urheberrechtsverletzung Lichtbild

vertreten durch Rechtsanwälte Frömming Mundt & Partner

Stand: 03/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.