Abmahnung Ralph Schneider durch Hämmerling von Leitner-Scharfenberg Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Mit Schreiben vom 11.7.2017 hat Herr Ralph Schneider durch die Rechtsanwälte Hämmerling von Leitner-Scharfenberg, Hohenzollerndamm 196, 10717 Berlin eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen lassen. Rechtsanwalt Lars Hämmerling teilt mit, dass seine Mandantschaft – wie der Abgemahnte auch – über das Internet Begleitprodukte und Merchandiseartikel von Getränkeherstellern verkaufen würde.

 

Der Abgemahnte sei ein gewerblicher Verkäufer und somit ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Er habe die Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte gemäß §§ 312 c ff. BGB einzuhalten. Danach habe er gegenüber Verbrauchern sämtliche Informations- und Belehrungspflichten erfüllen, was der Abgemahnte nicht vollständig tun würde.

 

Das Abmahnschreiben des Ralph Schneider

Weiter heißt es in der Abmahnung, dass der Abgemahnte nicht mitteilen würde, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert werde und ob er dem Kunden zugänglich sei.

 

Auch ein Muster-Widerrufsformular würde er nicht zur Verfügung stellen.

 

Weiter würde der Abgemahnte zum Vertragsschluss ausführen, dass die Angebote des Verkäufers im Internet eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden darstellen würden, im Onlineshop zu bestellen. Darüber hinaus belehrt der Abgemahnte, dass durch die Bestellung der gewünschten Waren im Internet der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages abgebe. Als dritten Punkt führe er aus, dass der Verkäufer den Zugang der Ware unverzüglich bestätigen würde.

 

Diese Ausführungen würden gegen § 6 Nr. 7 AGB-Ebay verstoßen, so Rechtsanwalt Hämmerling. Danach seien die Angebote bei eBay bindend.

 

Der Abgemahnte wird von Rechtsanwalt Hämmerling aufgefordert, eine geeignete strafbewehrte Unterlassungserklärung bis zum 18.7.2017, 12:00 Uhr an den Bevollmächtigten des Abmahners zu senden.

 

Durch die Inanspruchnahme des Unterzeichners seien seiner Mandantschaft Kosten entstanden, zu deren Ersatz der Abgemahnte verpflichtet sei. Es würde hierbei bei der Berechnung des Gegenstandswertes im Hinblick auf die Unterlassung aufgrund der Verstöße ein angemessener Wert in Höhe von 20.000 EUR angesetzt. Der Abgemahnte werde aufgefordert, den sich daraus ergebenden Betrag in Höhe von 984,60 EUR bis zum 21.7.2017 zu zahlen.

Abmahnung Ralph Schneider

wegen fehlendem Muster-Widerrufsformular u.a.

vertreten durch Rechtsanwälte Hämmerling von Leitner-Scharfenberg

Stand: 07/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung JIAYU Deutschland GmbH durch Gereon Sandhage Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Am 2.5.2017 hat Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Clayallee 337, 14169 Berlin im Auftrag der Firma JIAYU Deutschland GmbH eine Abmahnung ausgesprochen. Der Bevollmächtigte teilt mit, dass seine Mandantin einen Onlineshop betreibe. Zu ihrem Sortiment würden insbesondere Smartphones und Handy-Zubehör wie z.B. Schutzglas, Netzadapter, Lade- und Datenkabel, Ladegeräte, Kopfhörer, Adapter u.a. gehören.

 

Abmahngefahr durch Werbung mit Garantien

Rechtsanwalt Sandhage führt aus, dass der Abgemahnte auf der Handelsplattform eBay u.a. mit dem Verkauf vergleichbarer Waren (Smartphone) befasst sei. Zu seiner Mandantin stehe er insofern in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis.

 

Die JIAYU Deutschland GmbH habe festgestellt, dass sich der Empfänger des Abmahnschreibens bei seinen Geschäftsaktivitäten über die Handelsplattform eBay nicht an die gesetzlichen Vorgaben halte und mit unlauteren Wettbewerbshandlungen für den Warenabsatz werbe.

 

So biete er in seinem eBay-Shop ein Smartphone mit dem wörtlichen Hinweis: „Herstellergarantie: 2 Jahre“ an. Dieser Hinweis auf eine Garantie sei in der vorliegenden Form unzulässig, da der Abgemahnte keine Angaben zur Art der gewährten Garantie mache. Nach Artikel 246 § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EGBGB sei er verpflichtet, dem Verbraucher die Bedingungen von Garantien klar und deutlich mitzuteilen, wenn solche gewährt werden würden. Dies müsse nach der ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung in Artikel 246 a § 4 Abs. 1 EGBGB geschehen, bevor der Verbraucher seine Vertragserklärung abgebe, sprich auf den von diesem vorgehaltenen Button „Sofort-Kaufen“ klicke, so Rechtsanwalt Gereon Sandhage weiter.

 

Vor Einleitung gerichtlicher Schritte habe seine Mandantin ihn ermächtigt, dem Abgemahnten Gelegenheit zur außergerichtlichen Bereinigung der Angelegenheit zu geben. Namens der JIAYU Deutschland GmbH fordere Rechtsanwalt Sandhage ihn insofern auf, das beanstandete Verhalten unverzüglich einzustellen. Zur Beseitigung der Widerholungsgefahr im Rechtssinne habe der Abgemahnte die beigefügte oder eine andere geeignete strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und bis spätestens 10.5.2017 an den Bevollmächtigten zurückzusenden. Ferner sei er verpflichtet, die Kosten seiner Mandantin für die anwaltliche Inanspruchnahme zu tragen und bis 15.5.2017 auf eines seiner Konten einzuzahlen. Der zu erstattende Betrag berechne sich nach einem Gegenstandswert von 3.000 € und summiere sich auf 334,75 €.

Abmahnung JIAYU Deutschland GmbH

wegen unzulässiger Garantiewerbung

vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage

Stand: 05/2017

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Wetega UG durch Gereon Sandhage Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung von Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Clayallee 337, 14169 Berlin vor, die dieser am 7.6.2017 im Auftrag der Wetega UG (haftungsbeschränkt) ausgesprochen hat. Rechtsanwalt Sandhage schreibt, dass seine Mandantin – wie der Abgemahnte auch – u.a. Schnullerketten für Babys vertreibe.

 

Abmahngefahr durch fehlendem Link zur OS-Plattform

Der stünde er zu der Abmahnerin in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis. Die Wetega UG (haftungsbeschränkt) habe festgestellt, dass der Abgemahnte bei seinen eBay-Angeboten gegen zwingende gesetzliche Vorgaben im Fernabsatz verstoßen würde.

 

Seit dem 09.01.2016 sei die EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten in Kraft getreten. Damit bestehe auch seit dem 09.01.2016 für alle Händler auf der Handelsplattform eBay die Pflicht, Informationen über die OS-Plattform zur Verfügung zu stellen. Hierüber hatte ich hier berichtet.

 

Seine Mandantin habe daher einen Unterlassungsanspruch aus den §§ 8 Abs. 1, 3 UWG gegen den Abgemahnten, so Rechtsanwalt Gereon Sandhage.

 

Sodann teilt er mit, dass die Wetega UG (haftungsbeschränkt) ihn ermächtigt habe, dem Abgemahnten vor Einleitung gerichtlicher Schritte Gelegenheit zur außergerichtlichen Bereinigung der Angelegenheit zu geben. Namens der Abmahnerin fordere er den Abgemahnten insofern auf, das beanstandete Verhalten unverzüglich einzustellen und den Link zur OS-Plattform in der geforderten Art und Weise bei seinen Angeboten vorzuhalten. Zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr im Rechtssinne habe der Empfänger des Abmahnschreibens die beigefügte oder eine andere geeignete strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und bis spätestens 16. Juni 2017 an Rechtsanwalt Sandhage zurückzusenden.

 

Ferner sei er verpflichtet, die Kosten des Abmahners für seine anwaltliche Inanspruchnahme zu tragen und bis 21. Juni 2017 auf eines seiner Konten einzuzahlen.

 

Die Kostenerstattungsverpflichtung sei gesetzlich geregelt und ergebe sich aus § 12 Abs. 1 UWG. Der von dem Abgemahnten zu erstattende Betrag werde nach einem Gegenstandswert von 3.000 € berechnet und summiere sich auf 281,30 € netto.

 

Für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs werde der Bevollmächtigte seiner Mandantschaft empfehlen, unverzüglich gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Abmahnung Wetega UG (haftungsbeschränkt)

wegen fehlendem Link auf OS-Plattform

vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage

Stand: 06/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Noel Gutmann durch Gereon Sandhage Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung von Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Clayallee 337, 14169 Berlin vor, die dieser am 20.7.2017 im Auftrag von Herrn Noel Gutmann ausgesprochen hat. Rechtsanwalt Sandhage schreibt, dass sein Mandant Onlinehändler sei und u.a. mit dem Verkauf von Taschen, Gürteln, Geldbörsen und allerlei sonstigen Accessoires befasst sei.

 

Abmahngefahr durch fehlendem Link zur OS-Plattform

Der Abgemahnte sei ebenfalls auf der Handelsplattform eBay mit dem Verkauf vergleichbarer Waren befasst und dort aktiv. Damit stünde er zu dem Abmahner in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis.

 

Der Abmahner habe festgestellt, dass der Abgemahnte bei seinen eBay-Angeboten gegen zwingende gesetzliche Vorgaben im Fernabsatz verstoßen würde.

 

Seit dem 09.01.2016 sei die EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten in Kraft getreten. Damit bestehe auch seit dem 09.01.2016 für alle Händler auf der Handelsplattform eBay die Pflicht, Informationen über die OS-Plattform zur Verfügung zu stellen. Hierüber hatte ich hier berichtet.

 

Sein Mandant habe daher einen Unterlassungsanspruch aus den §§ 8 Abs. 1, 3 UWG gegen den Abgemahnten, so Rechtsanwalt Gereon Sandhage.

 

Sodann teilt er mit, dass Herr Noel Gutmann ihn ermächtigt habe, dem Abgemahnten vor Einleitung gerichtlicher Schritte Gelegenheit zur außergerichtlichen Bereinigung der Angelegenheit zu geben. Namens des Abmahners fordere er den Abgemahnten insofern auf, das beanstandete Verhalten unverzüglich einzustellen und den Link zur OS-Plattform in der geforderten Art und Weise bei seinen Angeboten vorzuhalten. Zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr im Rechtssinne habe der Empfänger des Abmahnschreibens die beigefügte oder eine andere geeignete strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und bis spätestens 1. August 2017 an Rechtsanwalt Sandhage zurückzusenden.

 

Ferner sei er verpflichtet, die Kosten des Abmahners für seine anwaltliche Inanspruchnahme zu tragen und bis 6. August 2017 auf eines seiner Konten einzuzahlen.

 

Die Kostenerstattungsverpflichtung sei gesetzlich geregelt und ergebe sich aus § 12 Abs. 1 UWG. Der von dem Abgemahnten zu erstattende Betrag werde nach einem Gegenstandswert von 3.000 € berechnet und summiere sich auf 281,30 € netto.

 

Für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs werde der Bevollmächtigte seinem Mandanten empfehlen, unverzüglich gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Abmahnung Noel Gutmann

wegen fehlendem Link auf OS-Plattform

vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage

Stand: 07/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Plogoo UG durch Gereon Sandhage Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Post / Abmahnung der Plogoo UG (haftungsbeschränkt) aus München durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage mit dem Betreff „Berechtgungsanfrage: Registrierungspflicht gem. §§ 6 Abs. 1 S. 1, 37 Abs. 1 ElektroG“ erhalten? Dann sind Sie nicht allein. Die Einzelheiten:

 

Am 8.10.2018 hat Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Clayallee 337, 14169 Berlin im Auftrag der Plogoo UG (haftungsbeschränkt) eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Der Bevollmächtigte führt in dem mir vorliegenden Schreiben aus, dass seine Mandantin ein Versandhandelsunternehmen betreibe und u.a. einen Onlineshop betreiben würde. Zu ihrem Sortiment würden insbesondere Haushaltsgeräte gehören.

 

Fehlende Registrierung bei der Stiftung EAR führt zu Abmahnung

Die Plogoo UG (haftungsbeschränkt) habe jüngst festgestellt, dass der Abgemahnte auf der Handelsplattform eBay z.B. eine PC Tastatur anbieten würde. Nach den Recherchen der Abmahnerin bestehe für dieses Produkt ein absolutes Vertriebsverbot. So sei das Produkt, anders als zwingend gesetzlich vorgeschrieben, nicht mit einer Marke und Geräteart bei der Stiftung EAR als zuständiger Behörde ordnungsgemäß registriert.

 

Nach § 6 ElektroG müssten alle Elektrogeräte mit Marke und Geräteart bei der zuständigen Behörde registriert sein. Die registrierte Marke müsse dabei auf dem Produkt angegeben sein. Erst dann dürften diese überhaupt in Deutschland angeboten und verkauft werden. Eine Herstellerregistrierung für das Unternehmen des Abgemahnten existiere nicht. Das Produkt werde überdies als markenlos angeboten, so Rechtsanwalt Gereon Sandhage weiter. Nach den amtlichen Verlautbarungen des Stiftung EAR sei dies bereits ein dringendes Indiz für das Fehlen der Registrierung.

 

Vor diesem Hintergrund werde nun im Wege einer formellen Berechtigungsanfrage um Mitteilung und um Vorlage entsprechender Nachweise gebeten, aufgrund welcher gültigen Registrierung bei der Stiftung EAR der Abgemahnte sich berechtigt fühle, die von ihm angebotenen Elektrogeräte in der Bundesrepublik Deutschland anzubieten. Erforderlich hierzu sei die Vorlage der aktuellen gültigen WEEE-Registrierungsnummer, aus der der verantwortliche Hersteller und die Marke des Geräts zweifelsfrei hervorgehen würden. Die Vorlage der Unterlagen sein erforderlich, da der Gesetzgeber den Verkauf nicht registrierter Elektrogeräte als Ordnungswidrigkeit einstufe, die mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 EUR geahndet werden würden, vgl. § 45 Abs. 2 ElektroG. Als Frist zur Vorlage der Unterlagen wird der 17.10.2018 genannt.

 

Für den Fall, dass für das streitgegenständliche Elektrogerät keine Hersteller-/ und/oder keine Markenregistrierung vorhanden sei, sei der Verkauf sofort einzustellen. Das Produkt dürfe dann nicht weiter am Markt angeboten werden. Ferner habe der Abgemahnte dann innerhalb der gesetzten Frist gegenüber der Plogoo UG (haftungsbeschränkt) eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 UWG habe der Empfänger des Abmahnschreibens für den Fall des Fehlens einer ordnungsgemäßen Registrierung auch die Kosten der Inanspruchnahme des Rechtsanwalts Sandhage zu erstatten. Der geltend gemachte Betrag i.H.v. 347,60 € sei zahlbar bis zum 24.10.2018.

Abmahnung Plogoo UG (haftungsbeschränkt)

wegen fehlender Registrierung bei Stiftung EAR bei Elektroartikelverkauf

vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage

Stand: 10/2018

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Bremsenkönig UG durch Gereon Sandhage Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Am 16.10.2018 hat Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Clayallee 337, 14169 Berlin im Auftrag der Bremsenkönig UG (haftungsbeschränkt) eine Abmahnung ausgesprochen. Der Unterzeichner teilt mit, dass seine Mandantschaft über hood.de u.a. Kfz-Ersatz und Reparaturteile sowie RC-Modelle wie z.B. Monstertrucks und Crawler verkaufen würde.

 

Abmahngefahr durch fehlendem Link zur OS-Plattform

Weiter heißt es sodann, dass der Abgemahnte auf der Handelsplattform eBay gleichartige Artikel anbieten würde. Damit stünde er zu der Abmahnerin in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis.

 

Die Abmahnerin habe festgestellt, dass er bei seinen eBay-Angeboten gegen zwingende gesetzliche Vorgaben im Fernabsatz verstoßen würde.

 

Seit dem 09.01.2016 sei die EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten in Kraft getreten. Damit bestehe auch seit dem 09.01.2016 für alle Händler auf der Handelsplattform eBay die Pflicht, Informationen über die OS-Plattform zur Verfügung zu stellen. Hierüber hatte ich hier berichtet.

 

Dieser Pflicht sei der Abgemahnte nicht nachgekommen. Seine Mandantin habe daher einen Unterlassungsanspruch aus den §§ 8 Abs. 1, 3 UWG gegen den Abgemahnten, so Rechtsanwalt Gereon Sandhage.

 

Namens der Abmahnerin fordere er den Abgemahnten insofern auf, das beanstandete Verhalten unverzüglich einzustellen und den Link zur OS-Plattform in der geforderten Art und Weise bei seinen Angeboten vorzuhalten. Ferner habe der Empfänger des Abmahnschreibens eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und bis spätestens 24.10.2018 an Rechtsanwalt Sandhage zurückzusenden.

 

Ferner sei er verpflichtet, die Kosten der Abmahnerin für seine anwaltliche Inanspruchnahme zu tragen und bis 29.10.2018 zu zahlen.

 

Die Kostenerstattungsverpflichtung sei gesetzlich geregelt und ergebe sich aus § 12 Abs. 1 UWG. Der von dem Abgemahnten zu erstattende Betrag werde nach einem Gegenstandswert von 3.000 € berechnet und summiere sich auf 281,30 € netto.

 

Für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs werde der Bevollmächtigte seiner Mandantschaft unverzügliche Klageerhebung empfehlen.

Abmahnung Bremsenkönig UG (haftungsbeschränkt)

wegen fehlendem Link auf OS-Plattform

vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage

Stand: 10/2018

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.