Abmahnung WSI GmbH durch Rechtsanwältin Daniela Schmidt

Gegenstand der Abmahnung

Am 22.11.2015 hat die WSI GmbH durch die Rechtsanwältin Daniela Schmidt, Achterstraße 15, 28359 Bremen eine Abmahnung aussprechen lassen.

 

Die Bevollmächtigte teilt mit, dass ihre Mandantin habe feststellen müssen, dass der Abgemahnte regelmäßig unter seinem eBay-Namen weinhaltige Getränke bzw. Schaumweine im Internet anbiete. Die WSI GmbH biete ebenfalls weinhaltige Getränke bzw. Schaumweine sowie Spirituosen an, welche sie über ihren Onlineshop unter www.getraenke-handel.com vertreibe. Somit stünden beide Parteien in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis.

 

Grund für die Abmahnung der WSI GmbH

Die Angebote des Abgemahnten seien aus mehreren Gründen wettbewerbswidrig.

 

Rechtsanwältin Daniela Schmidt moniert, dass der Abgemahnte auf der Plattform eBay weinhaltige Getränke bzw. Schaumweine Verbrauchern zum Kauf angeboten habe, ohne auf die in den Getränken enthaltenen Sulfite hinzuweisen. Beispielsweise sei es bei den Angeboten betreffend „0,75 l Zweigelt, Premium Selection, Rotwein, Trocken, Eger-Erlau-Ungarn, O&N“, „0,75 l Merlot, Rotwein, Trocken, Eger-Erlau-Ungarn“ und „0,75 l Cabernet – Merlot, Premium Selection, Rotwein, Trocken, O & N Zrt“ so gewesen.

 

In der mir vorliegenden Abmahnung heißt es sodann weiter, dass die WSI GmbH die entsprechenden Vorgänge dokumentiert habe, so dass weitere Nachweise für den Fall des Bestreitens vorgelegt werden könnten.

 

Nach Art. 14 Abs. 1 lit. a. LMIV (Lebensmittelverordnung) müssten sämtliche Pflichtinformationen nach Art. 9 und 10 für jedes vorgepackte Lebensmittel vor dem Abschluss des Kaufvertrages verfügbar gemacht werden und „auf dem Trägermaterial des Fernabsatzgeschäfts“ angegeben sein.

 

Abgefüllte weinhaltige Getränke, Weine usw. seien „vorverpackte Lebensmittel“ im Sinne dieser Vorschrift. Werden weinhaltige Getränke, Weine, Schaumweine usw. im Fernabsatz angeboten, seine demnach auf der Artikelseite alle genannten Pflichtangaben vorzuhalten, so die Unterzeichnerin.

 

Nach Art. 9 Abs. 1 lit. c LMIV sei für Lebensmittel eine Allergenenkennzeichnung verpflichtend. Insoweit müsse auf solche Zutaten und Verarbeitungsstoffe sowie deren Derivate hingewiesen werden, die im Anhang II der LMIV als allergieauslösende Stoffe aufgeführt seien. In Anhang 2 Nr. 12 seien Sulfite explizit erwähnt und müssten daher zwingend angegeben werden, wenn sie in Konzentrationen von mehr als 10mg/l im Erzeugnis vorhanden seien. Weine, Schaumweine usw. würden derartige Mengen bzw. Konzentrationen aufweisen, so dass im Fernabsatz auf vorhandene Sulfite hingewiesen werden müsse.

 

Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 UWG ergebe sich aufgrund des Wettbewerbsverstoßes nach Maßgabe des § 3 UWG ein Unterlassungsanspruch. Diesen geltend zu machen sei die WSI GmbH aktivlegitimiert gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG, da sie ein Mitbewerber des Abgemahnten sei, so Rechtsanwältin Schmidt. Mitbewerber sei jeder Unternehmer, der mit einem oder mehreren Unternehmen als Anbieter von Waren oder Dienstleistungen in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis stehe. Dies liege hier vor.

 

Die geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

Sodann teilt die Sachbearbeiterin des Abmahnschreibens mit, dass sie von ihrer Mandantin beauftrag sei, dem Abgemahnten vor Einleitung gerichtlicher Schritte Gelegenheit zur außergerichtlichen Bereinigung des Streitverhältnisses zu geben. Der Abgemahnte wird daher aufgefordert, die dem Schreiben als Anlage beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bis zum 29.11.2015 rechtsverbindlich unterschrieben an Rechtsanwältin Daniela Schmidt zurückzusenden.

 

Darüber hinaus habe der Abgemahnte die der WSI GmbH entstandenen notwendigen Kosten zu erstatten. Rechtsanwältin Schmidt teilt mit, dass sich ihre Aufwendungen auf 865,00 € (1,3 Geschäftsgebühr zzgl. Auslagenpauschale aus einem Streitwert von 15.000 €), die sie den Abgemahnten auffordert bis zum 04.12.2015 zu überweisen.

Abmahnung WSI GmbH

wegen Verkauf Wein u.ä. ohne Hinweis auf enthaltene Sulfite (LMIV)

vertreten durch Rechtsanwältin Daniela Schmidt

Stand: 11/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Firma Floordirekt KG durch Stuber Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 23.11.2015 hat die Firma Floordirekt KG durch Rechtsanwalt Frank H. Stuber, Markicher Straße 14-16, 68229 Mannheim eine Abmahnung aussprechen lassen.

 

Mit diesem Schreiben teilt der Bevollmächtigte mit, dass seiner Mandatin zur Kenntnis gelangt sei, dass der Abgemahnte auf der Verkaufsplattform von Amazon Marketplaces (www.amazon.de) gewerblich Bodenschutzmatten unter der Kennzeichnung „etm“ zum Verkauf anbiete.

 

Die von dem Abgemahnten angebotenen Bodenschutzmatten würden jedoch nicht von der Floordirekt KG stammen bzw. seien auch nicht durch sie in den Verkehr gebracht worden.

 

Gegenstand der Abmahnung der Floordirekt KG

Der Abmahner sei Inhaber der Wortmarke „etm“, eingetragen am 27/06/2014 als Europäische Gemeinschaftsmarke unter der Anmeldenummer 012682191 (u.a. für Teppiche, Vorleger und Matten) und sei der europaweit führende Anbieter im Vertrieb von Bodenschutzmatten. Der durch die Marken erlangte Schutz gewähre der Floordirekt KG das ausschließliche Recht zur Kennzeichnung. Die Nutzung der Marke „etm“ für diese Artikel erfolge ohne die Zustimmung des Abmahners rechtswidrig, so Rechtsanwalt Stuber.

 

Mit dieser Abmahnung soll dem Abgemahnten Gelegenheit gegeben werden, die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche des Abmahners zu vermeiden. Dazu müsse sichergestellt werden, dass sich die gerügten Verletzungshandlungen nicht wiederholen. Die aufgrund der stattgefundenen Verletzungshandlung zu vermutende Wiederholungsgefahr könne dabei nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ausgeräumt werden. Eine solche habe Rechtsanwalt Stuber als Vorschlag formuliert und sie der Abmahnung beigefügt, teilt dieser mit.

 

Die Einstellung der Rechtsverletzungen und den Eingang der von dem Abgemahnten unterzeichneten Verpflichtungserklärung erwarte er bis spätestens zum 27.11.2015.

 

Als Verletzer der gewerblichen Schutzrechte der Floordirekt KG habe der Abgemahnte dieser auch die Kosten der Inanspruchnahme von Rechtsanwalt Frank H. Stuber zu ersetzen, die dieser wie folgt beziffere: 1,3 Geschäftsgebühr aus einem Gegenstandswert von 50.000 € zzgl. Auslagenpauschale (= 1.531,90 €).

 

Gemäß § 14 Abs. 6 MarkenG, § 249 Abs. 1 BGB sowie § 257 BGB i.V. mit den Grundsätzen zur GoA habe der Abgemahnte den Abmahner von der entsprechenden Forderung freizustellen.

 

Rechtsanwalt Stuber weist darauf hin, dass sollte die vorgenannte Frist fruchtlos verstreichen, er seiner Mandantin empfehlen werde, ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen und dass der schadensersatzrechtliche Befreiungsanspruch von seiner Gebührenforderung nach Fristablauf als Zahlungsanspruch gemäß § 250 Satz 2 BGB geltend gemacht werde.

Abmahnung Floordirekt KG

wegen Verkauf Bodenschutzmatte unter Marke „etm“, obwohl Artikel nicht von Abmahner

vertreten durch Rechtsanwalt Frank H. Stuber

Stand: 11/2015

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung Andreas Görig durch Hager Hülsen Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Hager Hülsen, Ringstraße 1, 63897 Miltenberg im Auftrag von Herrn Andreas Görig vom 22.07.2015 habe ich vorliegen.

 

Mit diesem Schreiben teilt Rechtsanwalt Andreas Hager, der Unterzeichner, mit, dass sein Mandant den eBay-Shop maurice-underwear betreibe und dort Bekleidungsartikel verkaufe, so z.B. Herrenunterwäsche, Socken, Bademode etc.. Der Abgemahnte biete unter seinem Verkäuferkonto auf der Handelsplattform eBay u.a. auch Produkte an, wie sie in gleicher Weise oder ähnlich im Sortiment des eBay-Shops von Herrn Andreas Görig zum Verkauf stehen würden. Ein entsprechendes Angebot sei beweissicher dokumentiert worden.

 

Abmahnung von Andreas Görig erhalten?

Es wird u.a. moniert, dass der Abgemahnte statt einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung nach derzeitiger Gesetzeslage lediglich kurze Hinweise vorhalte. Darüber hinaus würde der Abgemahnte widersprüchliche Angaben zur Fristdauer machen und damit gegen Art. 246 a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EGBGB verstoßen.

 

Nach dieser Vorschrift müsse der Abgemahnte klar und verständlich über Fristen für die Ausübung des Widerrufsrechts informieren. Bereits diese Unklarheit könne den Verbraucher davon abhalten, von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen und stelle einen Wettbewerbsverstoß dar.

 

Es fehle eine gesetzeskonforme Belehrung, dass nach § 355 Abs. 1 BGB der Widerruf durch eindeutige Erklärung gegenüber dem Abgemahnten zu erfolgen habe und zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung des Widerrufs genüge. Außerdem belehre der Abgemahnten nicht darüber, dass die Widerrufsfrist ab dem Tag läuft, an dem der Käufer oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Beförderer sei, die Waren in Besitz genommen habe. Überdies fehle eine Belehrung über die Widerrufsfolgen, insbesondere darüber, dass empfangene Leistungen spätestens nach 14 Tagen zurück zu gewähren seien. Somit verstoße der Abgemahnte gegen Marktverhaltensregeln. Außerdem sei der Abgemahnte verpflichtet, dem Verbraucher das Muster-Widerrufsformular vor Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen, was dieser ebenfalls nicht tue.

 

Darüber hinaus würde der Abgemahnte wie folgt widersprüchlich darüber informieren, wer die Kosten der Rücksendung nach Ausübung des Widerrufsrechts zu tragen habe:

 

„Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren“

 

„Wir übernehmen die Kosten der Warenrücksendung, wenn Ihre Bestellung einen Betrag von EUR,- übersteigt, bei Bestellungen unter EUR 40 tragen Sie das Rücksendeporto.“

 

Der oben bezeichnete Artikel würde genau 40 EUR betragen. Diese Variante sei bei der Belehrung des Abgemahnten nicht berücksichtigt, so die Rechtsanwälte Hager Hülsen. Außerdem könne der Verbraucher auch mehrere Stücke dieses Artikel kaufen, wodurch der Kaufpreis in jedem Fall über 40,-€ liege.

 

Durch die widersprüchlichen Angaben sei für den Verbraucher nicht klar ersichtlich i.S.v. Artikel 246 a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EGBGB, ob er die Kosten der Rücksendung zu tragen habe, wenn er den Kauf widerrufe und der Gesamtpreis 40 € oder mehr betrage. Diese widersprüchlichen Angaben seien geeignet, den Verbraucher von der Ausübung des Widerrufsrechts abzuhalten und stelle einen Wettbewerbsverstoß dar.

 

Außerdem lässt Herr Andreas Görig mitteilen, dass der Abgemahnte nicht seinen Informationspflichten bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr gem. Art. 246 c EGBGB nicht nachkomme. Hierzu gehöre u.a. die Information über die Vertragstextspeicherung und die Aufklärung des Verbrauchers über die Gewährleistungsrechte.

 

Da der Abmahner mit dem Abgemahnten in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis durch den Verkauf von Bekleidungsartikeln stehe, sei dieser aktivlegitimiert zur Geltendmachung von Wettbewerbsverletzungen.

 

Der Abgemahnte soll bis zum 31.07.2015 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und bis zum 07.08.2015 die Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 984,60 EUR netto nach einem Gegenstandswert von 20.000 € zahlen.

Abmahnung Andreas Görig

wegen Wettbewerbsverstößen (Widerrufsbelehrung u.a.)

vertreten durch Rechtsanwälte Hager Hülsen

Stand: 07/2015

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

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Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Simone Obenauf durch Rechtsanwalt Karl-Heinz Mrosko

Gegenstand der Abmahnung

Mit Schreiben vom 23.07.2015 hat Frau Simone Obenauf durch Rechtsanwalt Karl-Heinz Mrosko eine Abmahnung aussprechen lassen.

 

In dem Abmahnschreiben wird ausgeführt, dass Frau Simone Obenauf auf diversen Verkaufsportalen gewerbliche Verkaufs-Accounts führe, unter welchen sie u.a. Geschenkartikel, Haushaltswaren und Nähbedarf zum Kauf anbiete, so z.B. bei eBay unter dem Account „rosalies2014“.

 

Auch der Abgemahnte biete einige der oben genannten Warengruppen in seinem Sortiment zum Kauf im Internet an, folglich bestehe ein Mitbewerberverhältnis zwischen ihm und der Abmahnerin. Für das Mitbewerberverhältnis seien gleiche und gleichartige Produkte und Produktgruppen ausschlaggebend.

 

Die Abmahnung von Frau Simone Obenauf

Frau Simone Obenauf habe feststellen müssen, dass sich der Abgemahnte unter seinem eBay-Namen als gewerblicher Verkäufer ausweise.

 

Rechtsanwalt Mrosko teilt mit, dass der Abgemahnte den Verbraucher nach der Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU (VRRL) umfangreich vor dem Bestellvorgang zu informieren habe. Dies würde er allerdings nicht tun.

 

Als Gewerbetreibender sei der Empfänger der Abmahnung zwingend verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und sich insbesondere wettbewerbsgerecht zu verhalten.

 

Dem Verbraucher würden bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zustehen. Der Abgemahnte habe den Verbraucher über das ihm zustehende Widerrufsrecht nach EGBGB Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 Nr. 1 zu informieren. Dies habe er nahezu vollständig bis auf den nachstehend ausgeführten Widerspruch 1 Monat dann 14 Tage Widerrufsrecht getan.

 

Es wird moniert, dass die Darstellung des Abgemahnten nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen würde und somit wettbewerbswidrig und abmahnfähig sei.

 

Die geforderte Unterlassungserklärung

Die in seinem wettbewerbswidrigen Verhalten begründete Wiederholungsgefahr könne der Abgemahnte nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausräumen. Gemäß § 8 UWG sei die Abmahnerin berechtigt, eine solche strafbewehrte Unterlassungserklärung zu verlangen. In der Anlage erhalte der Abgemahnte den Entwurf einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Diese sei als Vorschlag zu werten. Dem Abgemahnten bleibe es unbenommen, eine eigene Unterlassungserklärung zu entwerfen.

 

Den Eingang einer rechtsverbindlich unterzeichneten Unterlassungs- und Verpflichtungserkläre sehe Rechtsanwalt Karl-Heinz Mrosko bis spätestens zum 03.08.2015 entgegen. Zur Wahrung der Frist werde die Übermittlung per Fax als ausreichend angesehen. Allerdings sei das Original innerhalb von 3 Werktagen nachzureichen, so der Bevollmächtigte.

 

Für den Fall, dass die vorgenannte Frist fruchtlos verstreiche und bis dahin keine oder eine hinreichende Erklärung vorliegen sollte, werde er seiner Mandantin dazu raten, ihren Anspruch gerichtlich durchzusetzen.

 

1.171,67 EUR Abmahnkosten werden gefordert

Er habe den Abgemahnten desweiteren aufzufordern, die Kosten seiner Inanspruchnahme, welche dieser nach Maßgabe des § 9 i.V.m. § 12 Abs. 1 S. 2 UWG zu erstatten verpflichtet sei, bis spätestens zum 03.08.2015 auszugleichen, so Rechtsanwalt Mrosko.

 

Die Kosten werden mit einem Betrag von 1.171,67 € brutto beziffert und nach einem Gegenstandswert von 20.000 € berechnet.

Abmahnung Simone Obenauf

wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung

vertreten durch Rechtsanwalt Karl-Heinz Mrosko

Stand: 07/2015

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung smava GmbH durch Spirit Legal LLP Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Ich habe eine Abmahnung der smava GmbH durch die Spirit Legal LLP, Anwaltshaus im Messehof, Petersstraße 15, 04109 Leipzig vom 03.06.2015 vorliegen. Rechtsanwalt Peter Hense, der Sachbearbeiter der Abmahnung, teilt mit, dass der Beauftragung folgender Sachverhalte zugrunde liegen würde:

 

Die smava GmbH sei ein großes deutsches Online-Vergleichsportal für Ratenkredite. Nähere Informationen würde man unter der Internetpräsenz www.smava.de finden. Der Begriff „smava“ sei für das Finanzwesen, Geldgeschäfte, Versicherungswesen sowie Dienstleistungen eines Online-Kreditvermittlers seit 10 Jahren markenrechtlich geschützt. Darüber hinaus sei die Bezeichnung „smava“ als Unternehmenskennzeichen für die unter diesem Namen firmierende und unter www.smava.de im Internet werbende Abmahnerin geschützt.

 

Grund für die Abmahnung der smava GmbH

Die Abmahnerin habe feststellen müssen, dass der Abgemahnte im Rahmen seines Suchmaschinenmarketings rechtsverletzende Werbetextanzeigen bei Suchmaschinen schalten würde, indem er mit dem Begriff „smava“ für ihre Mandantin geschützte Kennzeichen und Marken als das die jeweilige Anzeige auslösende Keyword verwenden würde, so die Kanzlei Spirit Legal. Eine von dem Abgemahnten geschaltete Werbetextanzeige würde auf eine Website für Finanzdienstleistungen weiterleiten, die ausweislich des Impressums von dem Abgemahnten betrieben werde.

 

Durch das Einbuchen von für die smava GmbH geschützten Begriffen als Keyword für bezahlte Suchmaschinenanzeigen und die Schaltung von Werbetextanzeigen, aus denen sich nicht klar und eindeutig ergeben würde, dass diese nicht von der Abmahnerin stammen, verletzte der Abgemahnte die oben genannten Marken- und Kennzeichenrechte.

 

Durch die Benutzung des für die Abmahnerin geschützten Begriffs als anzeigenauslösenden Suchbegriff und die Schaltung einer ihre Herkunft verschleiernden Anzeige nehme ein relevanter Teil der durchschnittlich aufmerksamen Nutzer von Suchmaschinen an, dass es sich hier um einen Anzeigen-Link handele, der unmittelbar zum Rechteinhaber oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen führe. Dies sei tatsächlich jedoch nicht der Fall.

 

Durch die vorliegende Herkunftstäuschung liege zudem ein Wettbewerbsverstoß vor, so dass der Abgemahnte zu Beseitigung, Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz gegenüber der smava GmbH verpflichtet sei.

 

Kurze Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung

Es wird bis zum 10.06.2015 die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert sowie Auskunft zu erteilen, über den Zeitraum, in der die Verletzungshandlungen stattgefunden haben, den Umfang, die Häufigkeit der Nutzung und die Aufrufe der mit den betreffenden Werbetextanzeigen verknüpften Angebotsseiten und die Anzahl der darüber generierten Geschäftsabschlüsse, Gestehungskosten und Gewinne.

 

Rechtsanwalt Hense teilt mit, dass sollte der Abgemahnte die obenstehenden Auskunftsansprüche nicht, unvollständig oder unrichtig erfüllen, die gerichtliche Sicherung und Herausgabe der entsprechenden Daten erzwungen werden würden. Dazu würden insbesondere Daten von Webanalysesystemen, Server-Logfiles sowie Trackingdaten von dem Abgemahnten und seinen Dienstleistern gehören. Die Kosten dieser Maßnahme hätte der Abgemahnte wiederum zu tragen.

 

Abmahnkosten nach Streitwert 50.000 EUR

Darüber hinaus schulde der Abgemahnte der Abmahnerin die Erstattung der Kosten für die Beauftragung der Legal Spirit Rechtsanwälte nach einem Gegenstandswert von 50.000 €. Die geforderte Summe beläuft sich auf 1.531,90 € netto.

Abmahnung smava GmbH

wegen Kennzeichen- und Markenverletzung „smava

vertreten durch Rechtsanwälte Spirit Legal

Stand: 06/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Revell GmbH (Meissner Bolte & Partner GbR Rechtsanwälte)

Gegenstand der Abmahnung

Die Firma Revell GmbH hat am 26.11.2015 durch die Rechtsanwälte Meissner Bolte & Partner GbR, Widenmayerstraße 47, 80538 München eine Abmahnung aussprechen lassen.

 

In dem mir vorliegenden Schreiben teilt der unterzeichnende Rechtsanwalt Andreas Kabisch mit, dass die Sozietät die Revell GmbH in allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes und insbesondere in Urheberrechtssachen ständig beraten und vertreten würde. Weiter heißt es, dass die Abmahnerin ein besonders in Deutschland bekanntes Unternehmen sei, dessen Geschäftsgegenstand die Herstellung und der Vertrieb von Plastikmodellbausätzen, Fertigmodellen und entsprechendem Zubehör sei.

 

Abmahnung der Revell GmbH erhalten?

Die Firma Revell GmbH sei darauf aufmerksam geworden, dass der Abgemahnte sowohl auf seiner Internetseite als auch auf der Internetplattform eBay Blechschilder zum Verkauf anbiete, u.a. auch vier, die in der Abmahnung als Screenshot dargestellt sind.

 

Dem Abgemahnten wird geschrieben, dass er sicherlich wisse, dass die Revell GmbH ihre Modellbausätze in bestimmten Aufmachungen anbiete, die besonders und individuell gestaltet bzw. illustriert seien. Referenzbilder zu den Verpackungen der Abmahnerin seien als Anlage beigefügt.  Bereits eine einfache Gegenüberstellung der jeweiligen Darstellungen zeige, dass der Abgemahnte die Illustrationen der Rechteinhaberin teilweise einschließlich der Verpackungsgestaltung kopiere und die Motive auf dessen Blechschildern verwendet habe.

 

Die Rechtsanwälte Meissner Bolte & Partner informieren, dass der Vertrieb der von dem Abgemahnten angebotenen Blechschilder mit den Illustrationen der Revell GmbH in höchstem Maße wettbewerbswidrig sei und die urheberrechtlichen Nutzungsrechte der Abmahnerin verletze. Ihre Mandantin sei Inhaberin der ausschließlichen urheberrechtlichen Verwertungs- und Nutzungsrechte an den streitgegenständlichen Abbildungen. Wie bereits ausgeführt seien diese Motive Teil der Illustrationen für Modellbausätze, die die Abmahnerin seit Jahren erfolgreich vertreibe. Durch die Nutzung der Illustrationen verletze der Abgemahnte insbesondere das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht, das Verarbeitungsrecht sowie das Recht der öffentlichen Wiedergabe der Revell GmbH. Zudem liege sowohl eine Herkunftstäuschung als auch eine Ausnutzung der Wertschätzung sowie eine Irreführung vor.

 

Ansprüche der Revell GmbH in der Abmahnung

Rechtsanwalt Kabisch lässt verlautbaren, dass seiner Mandantin u.a. Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz, Vernichtung und Erstattung der Abmahnkosten zustehen würden. Angesichts dessen werde der Abgemahnte aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf als Anlage beiliegende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bis zum 03.12.2015 an die Rechtsanwälte Meissner Bolte und Partner zurückzusenden.

 

Innerhalb derselben Frist werde der Erklärung entgegengesehen, dass der Abgemahnte zu Gunsten der Abmahnerin seine Schadensersatzpflicht anerkenne. Ferner sei er verpflichtet, umfänglich Auskunft zu erteilen.

Abmahnung Revell GmbH

wegen Urheberrechtsverletzung an Bildern bei Fertigung von Blechschildern

vertreten durch Rechtsanwälte Meissner Bolte & Partner

Stand: 11/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.