Abmahnung Supersprint s.r.l. durch Dury Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Ich habe eine Abmahnung der Supersprint S.r.l. durch die DURY Rechtsanwälte, Beethovenstraße 24, 66111 Saarbrücken vom 30.07.2015 vorliegen.

 

Rechtsanwalt Marcus Dury führt aus, dass der Abgemahnte sicherlich wisse, dass seine Mandantin zu den führenden Unternehmen für den Bereich Planung und Produktion von Sport-Abgasanlagen in Europa gehöre. Die Abmahnerin sei ausschließliche Inhaberin der SUPERSPRINT-Marken. Ein aktueller Registerauszug sei der Abmahnung beigefügt. In diesem Zusammenhang sei die zu Gunsten seiner Mandantin eingetragenen Waren „Auspufftöpfe und Abgassysteme für Fahrzeugmotoren“ von besonderer Bedeutung.

 

Die Supersprint S.r.l. biete diese Waren seit Jahren auf ihrer Internetseite www.supersprint.com an und würde die Marke SUPERSPRINT äußerst umfangreich nutzen. Insbesondere würde seine Mandantin z.B. auch Werbung in der Motorsportbranche betreiben und gehöre damit – wie der Abgemahnte sicherlich wisse – zu einer der bekanntesten Marken im Bereich der Nachrüstung von Auspufftöpfen und Abgassystemen für Fahrzeugmotoren.

 

Supersprint S.r.l. Abmahnung durch DURY Rechtsanwälte

Durch Zufall habe seine Mandantin kürzlich festgestellt, dass der Abgemahnte gegen ihre Markenrechte verstoßen würde, indem er auf der Handelsplattform eBay.de Fahrzeugzubehör, insbesondere Bauteile von Auspufftöpfen und Abgassystemen für Fahrzeugmotoren unter Verwendung der Marke „SUPERSPRINT“ vertreibe, so Rechtsanwalt Dury. Insbesondere würde der Abgemahnte hierdurch die Werbefunktion der Marke „SUPERSPRINT“ ausnutzen, indem er diese Bezeichnung als Keyword, d.h. als Schlagwort innerhalb seines Anzeigentextes und vor allem auch innerhalb des Titels der Angebote verwenden würde.

 

Rechtsanwalt Dury macht den Abgemahnten darauf aufmerksam, dass dieser hierdurch zu Gunsten seiner Mandantin eingetragene Markenrechte in markenrechtlich unzulässiger Weise ohne Zustimmung bzw. Genehmigung seiner Mandantin und damit unberechtigt nutzen würde. Die Verwendung des Wortbestandteiles „SUPERSPRINT“ als Keyword stelle eine Verletzung des Markenrechts dar, da es unzulässig sei, eine nicht mit dem jeweiligen Produkt in Verbindung stehende Marke innerhalb eines Anzeigentextes bzw. innerhalb einer Anzeigenüberschrift zu verwenden, wenn die Nennung der fremden Marke nicht gem. § 23 Abs. 3 MarkenG notwendig sei. Hieran würde sich auch dann nichts ändern, wenn der Angebotsüberschrift der Hinweis „ähnlich“ oder „vergleichbar“, „besser als“ oder „wie“ vorangestellt werde (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.10.2010, AZ I-20 U 126/10).

 

Gemäß § 14 MarkenG sei ausschließlich der Markeninhaber berechtigt, die zu seinen Gunsten eingetragene Marke zu benutzen. Es sei Dritten untersagt, im geschäftlichen Verkehr eine Marke ohne Zustimmung des Markeninhabers zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen zu verwenden. Bei Zuwiderhandlungen könne der Markeninhaber den Dritten gemäß § 14 Abs. 5 Satz 1 MarkenG auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Zudem habe der Dritte dem Markeninhaber Auskunft zu erteilen über den Umfang der Verwendungshandlungen und sei zum Schadensersatz gemäß § 14 Abs. 6 Satz 1 MarkenG verpflichtet. Ergänzend weisen die Dury Rechtsanwälte den Abgemahnten darauf hin, dass eine vorsätzliche Markenrechtsverletzung gemäß § 143 Abs. 1 Nr. 1 MarkenG eine Straftat darstelle, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden könne. Eine gewerbsmäßige Markenrechtsverletzung, wie es bei dem Abgemahnten der Fall sei, werde sogar mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet.

 

Der Abgemahnte werde daher aufgefordert, die Rechtsverletzung zu unterlassen und bis zum 12.08.2015, 12 Uhr eine die Wiederholungsgefahr ausräumende Unterlassungserklärung abzugeben. Nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist werde Rechtsanwalt Dury seiner Mandantin raten, eine einstweilige Verfügung gegen den Abgemahnten zu beantragen und Zahlungsansprüche gerichtlich geltend zu machen.

 

Die Kosten der beigefügten Honoraraufstellung i.H.v. 1.531,90 EUR habe der Abgemahnte aus dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag zu tragen. Um dieses Procedere zu vereinfachen biete die Abmahnerin dem Abgemahnten an, zur Abgeltung aller bislang entstandenen Schäden, die auf dem festgestellten Sachverhalt beruhen, zusätzlich zu den Kosten der Rechtsanwälte Dury einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 1.500 EUR zu zahlen. Dieses Angebot erfolge ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Der Zahlungseingang des Gesamtbetrages in Höhe von 3.031,90 EUR werde bis zum 10.08.2015 erwartet.

Abmahnung Supersprint S.r.l.

wegen Markenrechtsverletzung Supersprint

vertreten durch Rechtsanwälte Dury

Stand: 07/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Adobe Systems Inc. durch FPS Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Ich habe eine Abmahnung der FPS Rechtsanwälte, Eschersheimer Landstraße 25-27, 60322 Frankfurt am Main im Auftrag der Firma Adobe Systems Inc. vom 10.02.2016 wegen des Verkaufs gefälschter Software vorliegen.

 

Die Angelegenheit wird bearbeitet von Rechtsanwalt Dr. Hauke Hansen. Dieser informiert den Empfänger des Abmahnschreibens, dass seine Mandantin weltweit verschiedene Computerprogramme, u.a. das Computerprogramm „Adobe Acrobat“ entwickeln und verbreiten würde. Daher sei diese auch gemäß §§ 69a ff., 97 UrhG zur Geltendmachung jeglicher urheberrechtlicher Ansprüche bei der unerlaubten Verwertung ihrer Computerprogramme berechtigt.

 

Zudem sei die Abmahnerin als Inhaberin der Marken „Acrobat“ sowie der Marke und geschäftlicheren Bezeichnung „Adobe“ zur Geltendmachung sämtlicher markenrechtlicher Ansprüche nach §§ 14 ff. MarkenG berechtigt.

 

Was tun bei einer Adobe Systems Inc. Abmahnung durch die FPS Rechtsanwälte

Die FPS Rechtsanwälte teilen mit, dass ihrer Mandantin bekannt geworden sei, dass der Abgemahnte über sein eBay-Account mit gefälschten Softwareprodukten ihrer Mandantin handeln würde. In einem im weiteren Verlauf der Abmahnung näher beschriebenen Fall habe der Abgemahnte erwiesenermaßen eine gefälschte Seriennummer für das Produkt „Adobe Acrobat XI (11) Professional“ zusammen mit einem Link zu einem BitTorrent-Server vertrieben. Die entsprechenden Beweismittel wie Fälschungsgutachten, Aussage der Verkäuferin und weitere Verkaufsunterlagen würden vorliegen, so Rechtsanwalt Dr. Hansen. Weiter heißt es sodann in dem Abmahnschreiben, dass angesichts der eBay-Daten des Abgemahnten feststehen würde, dass dieser darüber hinaus noch weitere gefälschte Seriennummern von Adobe-Produkten angeboten und verkauft habe.

 

Aufgrund des geschilderten Falls, in dem beschrieben wird, dass eine Überprüfung des von dem Abgemahnten verkauften Produkt ergeben habe, dass es sich um eine nicht mit Zustimmung der Abmahnerin hergestellten (= gefälschten) Seriennummer handeln würde.

 

Sodann heißt es, dass die Firma Adobe Systems Inc. gegen den Abgemahnten nunmehr zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft, Vernichtung und Erstattung von Anwaltskosten geltend machen würde.

 

Der Abgemahnte soll bis zum 12.02.2016 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben sowie eine als Anlage dem Schreiben beigefügte Zustimmungserklärung zur Herausgabe seiner eBay-Daten unterschrieben zurücksenden sowie Auskunft zu erteilen über Art und Umfang der Verletzungshandlung unter Einreichung entsprechender Belege. Die Berechnung des Schadensersatzes würde im Anschluss erfolgen. Des Weiteren werde der Abgemahnte aufgefordert, sämtliche bei ihm noch vorhandenen Verletzungsgegenstände herauszugeben und ebenfalls bis zum 12.02.2016 die Kosten der Rechtsverfolgung nach einem Gegenstandswert von 150.000 EUR, also 2.305,40 EUR netto zu zahlen. Zu der Höhe der Rechtsanwaltsgebühren führt Rechtsanwalt Dr. Hansen aus, dass der von ihm zu Grunde gelegte Gegenstandswert angesichts der erheblichen Umsätze, die seine Mandantin mit dem Verkauf lizenzierter Software erzielen und der Schäden, die ihr durch den Vertrieb der hier gegenständlichen gefälschten Seriennummern entstehen würden, angemessen sei.

 

Am Ende des Schreibens weisen die FPS Rechtsanwälte den Abgemahnten darauf hin, dass sollte er einen oder mehrere der geltend gemachten Ansprüche nicht fristgerecht erfüllen, er seiner Mandantin dringend empfehlen werde, diese Ansprüche gerichtlich geltend zu machen, insbesondere eine einstweilige Verfügung beantragen würde. Aus diesem Grund sei die Frist auch nicht verlängerbar.

Abmahnung Adobe Systems Inc.

wegen Verkauf gefälschter Softwareprodukte

vertreten durch FPS Rechtsanwälte

Stand: 02/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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  • Ist die Abmahnung berechtigt?

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  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Firma LK-Com, Lorenz Köhler durch Kanzlei JUS DIREKT GmbH

Gegenstand der Abmahnung

Am 10.02.2016 hat Herr Lorenz Köhler, Inhaber der Firma LK-Com, durch JUS DIREKT Rechtsanwälte, Kronstadter Straße 4, 81677 München eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen einen Mitbewerber aussprechen lassen.

 

Der sachbearbeitende Rechtsanwalt ist der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für Informationstechnologierecht Dr. Hauke Scheffler. Dieser teilt mit, dass der Abmahner wie auch der Abgemahnte mit Software in dem Internet-Auktionshaus eBay handeln würde. Hierbei würde der Empfänger des Abmahnschreibens den Wettbewerb stören. Von anderen Dingen ganz abgesehen würde dieser den Verbrauchern kein Widerrufsrecht einräumen, heißt es in dem zweiseitigen Schreiben. So würde der Abgemahnte in einer Auktion über einen Windows 7 Key ausdrücklich ausführen: „Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück.“

 

Die Abmahnung der Firma LK-Com, Inhaber Lorenz Köhler

Als Mitbewerber würden der LK-Com, vertreten durch den Inhaber Lorenz Köhler, daher Unterlassungsansprüche gegen den Abgemahnten zustehen. Er werde daher unter Fristsetzung bis zum 16. Februar 2016 aufgefordert, die anliegende Unterlassungserklärung per E-Mail oder Telefax zurückzusenden, wobei der Eingang per Post 3 Arbeitstage später erwartet werde.

 

Mit der Unterzeichnung dieser vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung solle sich der Abgemahnte u.a. verpflichten, es zu unterlassen dem Verbraucher kein Widerrufsrecht einzuräumen und die für die anwaltliche Tätigkeit entstandenen Kosten zu erstatten.

 

Ferner habe der Abgemahnte die Kosten für die anwaltliche Inanspruchnahme auf der Grundlage eines Gegenstandswertes von 5.000 € in Höhe einer 1,3 Geschäftsgebühr zzgl. Auslagen zu tragen. Die Forderung summiert sich auf 413,90 € netto. Rechtsanwalt Dr. Scheffler lässt den Abgemahnten wissen, dass seine Mandantschaft zum Vorsteuerabzug berechtigt sei und dass der Gegenstandswert mit 5.000 € für den gewerblichen Rechtsschutz äußerst zurückhaltend bestimmt sei. Für den Fall, dass der Abgemahnte an dieser Rechtsauffassung zweifeln würde, werde ein kürzlich vom LG Hamburg erlassener Beschluss beigefügt.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, den vorgenannten Betrag bis zum 16.02.2016 auf das Kanzleikonto einzuzahlen, wobei maßgeblich die Gutschrift auf dem Konto sei.

Abmahnung LK-Com, Inh. Lorenz Köhler

wegen Wettbewerbsverstoß (Ausschluss Widerrufsrecht)

vertreten durch JUS Direkt Rechtsanwälte (Dr. Hauke Scheffler)

Stand: 02/2016

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Ferienpark am Glubigsee Betriebsgesellschaft mbH durch FHU Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 02.02.2016 hat die Ferienpark am Glubigsee Betriebsgesellschaft mbH durch die Anwaltskanzlei FHU, bestehend aus den Rechtsanwälten Michael Hübner und Fachanwalt für Familienrecht Hans-Joachim Uetermeyer, Wasserfuhr 1, 32108 Bad Salzuflen eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen lassen.

 

Rechtsanwalt Hübner führt aus, dass die Abmahnerin wie auch der Abgemahnte eine entgeltliche Ferienimmobilienvermietung in Deutschland betreiben würde und Interessierten unter anderem über das Medium Internet auf verschiedenen Portalen anbieten würde. Der Glubigsee Betriebsgesellschaft mbH sei zur Kenntnis gelangt, dass der Abgemahnte seine Ferienimmobilie im Internet bewerben würde. Es würde insoweit auf einen der Abmahnung beigefügten Ausdruck der Angebotsseite des Abgemahnten verwiesen werden.

 

Grund der Abmahnung vom Ferienpark am Glubigsee Betriebsgesellschaft mbH

Die dortige Preisaufstellung würde eine Angabe enthalten, mit der die jeweils pauschal für das Objekt anfallende Endreinigungspauschale gesondert aufgeführt sei. Eine Angabe der Übernachtungspreise inkl. Kosten der  Endreinigungspauschale sei nicht vorhanden. Dieses Verhalten stelle eine unlautere Wettbewerbshandlung dar und würde gegen § 3 Abs. 1, 4 Nr. 11 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. Der Abgemahnte sei gegenüber seinen Mitbewerbern verpflichtet, bei der Angabe von Mietpreisen für Ferienimmobilien Endpreise anzugeben, in welche die von vorneherein festgelegten Kosten für die Endreinigung und/oder Servicepauschale und/oder sonstiger Preisbestandteile – sofern die Inanspruchnahme dieser Leistung nicht ausdrücklich freigestellt sei, wie im Fall des Abgemahnten einbezogen werden müsse.

 

Aufgrund der eindeutigen und ständigen Rechtsprechung stehe seiner Mandantin gegen den Abgemahnten ein Unterlassungsanspruch gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 UWG zustehen, so die FHU Rechtsanwälte weiter. Zur Vermeidung eines Rechtsstreits haben diese den Abgemahnten nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 Satz 1 UWG deshalb aufzufordern, bis spätestens zum 28.02.2016 die der Abmahnung als Anlage 2 beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Rein vorsorglich werde der Abgemahnte darauf hingewiesen, dass die von diesem geschaffene Wiederholungsgefahr nur durch Abgabe dieser strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt werden könne. Rechtsanwalt Hübner führt aus, dass er berechtigt sei, für die Anspruchstellerin zu erklären, dass diese auf die Geltendmachung von Ansprüchen auf Auskunftserteilung und Schadensersatz gem. § 242 BGB sowie 9 Satz 1 UWG verzichten werde, wenn innerhalb der gesetzten Frist die vorstehend geforderten Erklärungen bei ihm eingegangen seien. Sollte der Abgemahnte die ihm gesetzte Frist zur Abgabe der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlungsfrist fruchtlos verstreichen lassen, sei seine Kanzlei beauftragt, umgehend im Rahmen der einstweiligen Verfügung gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG sei der Abgemahnte verpflichtet, die der Glubigsee Betriebsgesellschaft mbH entstehenden Aufwendungen zu ersetzen, die durch die Einschaltung der Rechtsanwälte FHU gem. RVG nach einem Gegenstandswert in Höhe von 10.000 EUR entstanden seien. Die Kosten summieren sich auf 745,40 EUR netto.

Abmahnung Ferienpark am Glubigsee Betriebsgesellschaft mbH

wegen fehlender Endpreisangabe

vertreten durch Anwaltskanzlei FHU

Stand: 02/2016

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Pumpkin and Honey Bunny UG durch Meissner und Meissner Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Eine Abmahnung der Pumpkin and Honey Bunny UG durch die Rechtsanwälte Meissner und Meissner, Hohenzollerndamm 89, 14199 Berlin wegen einer Markenrechtsverletzung an der Marke „Spreepiraten“ vom 12.01.2016 ist mir zur Kenntnis gelangt.

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Dr. Christian Meissner bearbeitet die Abmahnung, wobei darauf hingewiesen wird, dass auch der Patentanwalt Peter E. Meissner in der Sache mitwirken würde.

 

„Spreepiraten“ Abmahnung der Pumpkin and Honey Bunny UG

Sie teilen mit, dass ihre Mandantin Inhaberin der deutschen Marke 302011052168 – SPRREPIRATEN sei. Diese Marke sei unter anderem für die Waren der Klasse 25 (Bekleidung) in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes eingetragen. Die Pumpkin and Honey Bunny UG würde ebenso wie der Abgemahnte Waren, z.B. T-Shirts im Internet anbieten. Die Abmahnerin habe nun feststellen müssen, dass der Empfänger des Abmahnschreibens T-Shirts unter der Bezeichnung „SPRREPIRAT“ anbieten würde. Die Waren seien identisch und die Zeichen SPREE PIRAT und SPREEPIRATEN seien hochgradig ähnlich, so dass eine Verwechslungsgefahr bestehen würde.

 

Aufgrund der Kennzeichenverletzung sei der Abgemahnte der Pumpkin and Honey Bunny UG gegenüber zur Unterlassung, zur Beseitigung, zur Auskunftserteilung, zur Schadensersatzleistung und zur Kostenerstattung verpflichtet.

 

Rechtsanwalt Meissner führt aus, dass dem Abgemahnten vor Einleitung gerichtlicher Schritte die Möglichkeit gegeben werden solle, den aufgetretenen Konflikt außergerichtlich beizulegen. Er sei daher aufzufordern, die der Abmahnung als Anlage im Entwurf beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bis zum 20.01.2016 unterzeichnet an die Meissner und Meissner Rechtsanwälte zurückzusenden.

 

In diesem Zusammenhang werde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur durch die Abgabe einer ausreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung die Wiederholungsgefahr ausgeräumt werden könne.

 

Um eine Berechnung des Schadensersatzes zu ermöglichen, habe der Abgemahnte der Pumpkin and Honey Bunny UG umfassend Auskunft über den Umfang der Nutzung der markenrechtlich geschützten Bezeichnung SPREEPIRAT zu erteilen.

 

Aufgrund der Rechtsverletzung sei der Abgemahnte laut Aussage in der Abmahnung weiter verpflichtet, die Kosten der Inanspruchnahme der Rechtsanwälte Meissner und Meissner zu tragen. Die Marke werde umfangreich benutzt, so dass ein Gegenstandswert von 50.000 EUR angesetzt werden würde.

 

Zum Schluss ergeht noch der Hinweis, dass sollten die Bevollmächtigten bei Fristablauf ohne die geforderte Erklärung bleiben, sie ihrer Mandantin empfehlen würden, unverzüglich gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Abmahnung Pumpkin and Honey Bunny UG

wegen Markenrechtsverletzung „Spreepiraten“

vertreten durch Meissner und Meissner Rechtsanwälte

Stand: 01/2016

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

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2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Delticom AG (Feil Rechtsanwalts GmbH)

Gegenstand der Abmahnung

Die Delticom AG hat mit Schreiben vom 17.02.2016 durch die Feil Rechtsanwalts GmbH, Döhrbruch 62, 30559 Hannover aussprechen lassen.

 

Rechtsanwalt Thomas Feil informiert hierin den Abgemahnten, dass seiner Mandantin aufgefallen sei, dass der Abgemahnte auf seiner Internetseite in unzulässiger Weise seinen Kunden Kosten für die Rücksendung von Altöl auferlegen würde.

 

Das Hanseatische OLG habe in dem Beschluss vom 02.06.2010 (AZ: 5 W 59/10) festgestellt, dass die Regelungen der Altölverordnung auch auf Internethändler anzuwenden sei. Weiterhin hätten die Gerichte festgestellt, dass die Regelung in § 8 eine gesetzliche Vorschrift sei, die auch dazu bestimmt sei, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln (§ 4 Nr. 11 UWG).

 

Gemäß § 8 sei der Abgemahnte verpflichtet, als Annahmestelle gebrauchte Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle bis zur Menge der im Einzelfall abgegebenen Verbrennungsmotoren- und Getriebeöle kostenlos anzunehmen. Wenn die Annahmestelle sich nicht am Verkaufsort befinden würde, so müsse diese in einem solchen räumlichen Zusammenhang zum Verkaufsort stehen, dass die Inanspruchnahme für den Kunden zumutbar sei (§ 8 Abs. 2 AltölV), so Rechtsanwalt Thomas Feil.

 

Gegenstand der Abmahnung der Delticom AG durch die Feil Rechtsanwalts GmbH

Aus den Pflichten der Altölverordnung sei herzuleiten, dass der Abgemahnte als Verkäufer verpflichtet sei, das Altöl kostenlos anzunehmen. Dies würde auch die Pflicht zur Übernahme der Versandkosten für die Rücksendung beinhalten. Alternativ könne das Altöl von dem Abgemahnten beim Kunden abgeholt werden.

 

Gegen diese Pflichten würde die von dem Abgemahnten auf seiner Homepage in den AGB angegebene Regelung verstoßen.

 

Rechtsanwalt Thomas Feil teilt sodann mit, dass der Delticom AG gemäß § 8 Abs. 1, Abs. 3, § 9 UWG wettbewerbsrechtliche Beseitigungs-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen das Unternehmen des Abgemahnten zustehen würden. Er habe diesen daher im Namen seiner Mandantschaft aufzufordern, die unzulässigen Einschränkungen der Rücknahme von Altöl unverzüglich einzustellen. Des Weiteren könne die durch die Wettbewerbsverletzung hervorgerufene Wiederholungsgefahr außergerichtlich lediglich durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt werden. Zur Abgabe dieser Erklärung werde eine Frist bis zum 24.02.2016 gesetzt. Es ergeht der Hinweis, dass sollte dem Bevollmächtigten die Erklärung bis zu diesem Zeitpunkt nicht oder nicht vollständig zugegangen sein, er seiner Mandantschaft empfehlen würde, unverzüglich und ohne weitere Ankündigung gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Geltendmachung weiterer Rechte würde ausdrücklich vorbehalten bleiben.

 

Kosten der Delticom AG Abmahnung

Des Weiteren sei der Abgemahnte gemäß § 12 Abs. 2 UWG verpflichtet, die wegen der Wettbewerbsverletzung und der daraus resultierenden Notwendigkeit dieses Abmahnschreibens angefallenen Kosten für die Tätigkeit der Feil Rechtsanwälte zu ersetzen. Der Eingang der Gebühren auf dem Kanzleikonto in Höhe von 984,60 EUR nach einem Gegenstandswert von 20.000 EUR werde bis zum 26.02.2016 erwartet.

Abmahnung Delticom AG

wegen Verstoß gegen Altölverordnung

vertreten durch Feil Rechtsanwalts GmbH, Sachbearbeiter Rechtsanwalt Thomas Feil

Stand: 02/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.