Abmahnung Daniel Hüsch durch Paul Frank Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Vorgelegt wurde mir eine Abmahnung, die Rechtsanwalt Paul Frank, Bremer Straße 76, 10551 Berlin im Auftrag von Herrn Daniel Hüsch am 29.01.2016 ausgesprochen hat.

 

Laut Aussage von dem Bevollmächtigten sei Gegenstand seines Schreibens eine Urheberrechtsverletzung auf dem Verkaufsportal eBay-Kleinanzeigen durch den Empfänger der Abmahnung. Dieser würde dort in einer seiner Anzeigen einen Champagner-Kühler der Marke Moët & Chandon Ice Impérial zum Preis von 40,00 € zum Verkauf anbieten. Dabei würde er ein Produktfoto, das von Herrn Daniel Hüsch angefertigt worden sei, verwenden.

 

Abmahnung von Daniel Hüsch durch Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Frank informiert, dass sein Mandant regelmäßig hochwertige Produktfotografien anfertigen würde, die er selbst oder legitimierte Dritte zum Verkauf der Produkte nutzen könnten. Sein Mandant würde mit seiner Tätigkeit erhebliche Lizenzeinnahmen erzielen, die durch Rechtsverletzungen gestört werden würden, da die Geschäftspartner von dem Abmahner wünschen würden, hochwertige Fotografien exklusiv nutzen zu können, um sich von den Massen anderer Angebote abzuheben.

 

Der Abgemahnte würde eine solche Produktfotografie verwenden, um im Rahmen seiner gewerblichen Verkaufstätigkeit für sein Warenangebot zu werben. Ferner würde es der Abgemahnte unterlassen, den Abmahner als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Vermutlich habe er sich auch nicht bemüht, zu erfahren, wer der Urheber der Produktfotografie sei. Schließlich würde sich der Abgemahnte selbst die Urheberschaft an dem Lichtbild anmaßen, indem er ein Zeichen verwende, das er auch auf anderen Bildern angebracht habe und das Lichtbild mit dieser Urhebernennung benutzen würde, so Rechtsanwalt Paul Frank weiter.

 

Dann heißt es in der Abmahnung, dass die Verwendung des Lichtbildes ohne Zustimmung von Herrn Daniel Hüsch eine Urheberrechtsverletzung darstellen würde. Die Nutzung des Lichtbildes stelle eine unzulässige Vervielfältigung gemäß § 16 UrhG und zugleich unberechtigtes öffentliches Zugänglichmachen gemäß § 19a UrhG dar. Über ein entsprechendes Nutzungsrecht würde der Abgemahnte nicht verfügen. Daher würden dem Abmahner dringende Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche zustehen.

 

Ferner verletze er die Rechte seiner Mandantschaft aus § 13 UrhG, indem er die Benennung des Abmahners als Urheber unterlassen würde. Der Anspruch des Urhebers auf Namensnennung folge aus seinem Persönlichkeitsrecht auf Anerkennung seiner Urheberschaft. Der Anspruch sei deshalb in allen Fällen gegeben, in denen das Werk – sei es in bearbeiteter und unbearbeiteter Form – an die Öffentlichkeit herangeführt werden würde.

 

Der Abgemahnte werde daher namens und in Auftrag des Abmahners aufgefordert, das streitgegenständliche Lichtbild unverzüglich zu löschen und zwecks Ausräumung der Wiederholungsgefahr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Händen des Bevollmächtigten bis zum 09.02.2016 abzugeben.

 

Der Unterzeichner der Abmahnung schreibt sodann, dass seinem Mandanten wegen der unberechtigten Verwendung des Lichtbildes in der Anzeige des Abgemahnten ein Schadensersatzanspruch gemäß § 97 Abs. 2 UrhG gegen diesen zustehen würde. Bevor der Schadensersatzanspruch beziffert werden würde, habe der Abgemahnte zunächst wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen, in welchem Umfang er die Rechtsverletzung begangen habe.

 

Schließlich habe er auch seinem Mandanten die Kosten seiner Beauftragung zu erstatten, so Rechtsanwalt Paul Frank. Ein Gegenstandswert in Höhe von 6.000 EUR sei der Sache angemessen. Daher würden Kosten in Höhe von 571,44 EUR brutto zahlbar sein bis zum 16.02.2016.

Abmahnung Daniel Hüsch

wegen Urheberrechtsverletzung an Lichtbild

vertreten durch Rechtsanwalt Paul Frank

Stand: 01/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Fruchtwein Manufaktur GmbH & Co. KG (Michel Hobrecker Rechtsanwalt)

Gegenstand der Abmahnung

Am 25.02.2016 hat die Fruchtwein Manufaktur GmbH & Co. KG durch Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Michel Hobrecker, Metzstraße 14, 81667 München eine Abmahnung aussprechen lassen.

 

Der Bevollmächtigte teilt mit, dass seine Mandantschaft im Internet unter www.amazon.de sowie im eigenen Online-Shop unter www.schafi-shop.de Babynahrung und sontige Nahrungsmittel vertreiben würde. Da der Abgemahnte über amazon.de gleichartige Produkte vertreiben würde, sei er Mitbewerber im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG.

 

Jüngst habe die Fruchtwein Manufaktur GmbH & Co. KG feststellen müssen, dass der Abgemahnte auf amazon.de gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen würde.

 

Grund für die Abmahnung der Fruchtwein Manufaktur GmbH & Co. KG

Er würde diverse Produkte aus biologisch ökologischer Landwirtschaft im Sinne der EG-Verordnung, Nr. 834/2007, vom 28.06.2007 vertreiben. Insofern werde auch auf die Produktbezeichnungen verwiesen werden, welchen zahlreich mit „Bio“ beworben werden würden. Zugleich würde der Abgemahnte nicht über eine entsprechende Zertifizierung einer Öko-Kontrollstelle verfügen. Nachdem es sich aber um Bioprodukte handeln würde, welche Art. 1 und 2 der Verordnung unterfallen würden, sei auch eine entsprechende Zertifizierung erforderlich.

 

Durch diesen Rechtsbruch würde er sich einen unlauteren Vorteil gegenüber seinen Mitbewerbern verschaffen. Es handele sich bei der EG-Öko-Verordnung auch um eine Marktverhaltensregelung, welche nach § 3 a UWG eine entsprechende Beanstandung und Verfolgung durch Mitbewerber ermöglichen würde.

 

In der Abmahnung zitiert Rechtsanwalt Hobrecker einige Urteile, die dieses untermauern sollen.

 

Weiter heißt es, dass dem Abmahner aufgrund des vorgenannten wettbewerbswidrigen Verhaltens Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche zustehen würden.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, umgehend das beanstandete Verhalten zu unterlassen, es also zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Internet auf amazon.de Lebensmittel aus ökologisch/biologischer Produktion im Internet anzubieten oder solche Lebensmittel zu bewerben, die unter die Verordnung (EG) Nummer 834/2007 vom 28.06.2007 fallen, soweit er nicht über die Zertifizierung einer Öko-Kontrollstelle verfügen würde.

 

Zugleich werde der Abgemahnte zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr aufgefordert, eine die Verletzungshandlungen in ausreichender Form umfassende und mit ausreichender Vertragsstrafe versehene Unterlassungserklärung zu Händen von Rechtsanwalt Michel Hobrecker bis spätestens zum 03.03.2016 zu übersenden.

 

Zur Vorbereitung des Schadensersatzanspruchs sei er zudem verpflichtet, der Fruchtwein GmbH & Co. KG Auskunft über den Umfang der weiteren Verletzungshandlungen zu erteilen. Hierzu werde eine weitere Frist bis zum 10.03.2016 gesetzt, wobei die Auskunft sich jeweils über die Art, den Zeitpunkt sowie den Umfang der jeweiligen Verletzungshandlung zu erstrecken habe.

 

Weiter werde der Abgemahnte aufgefordert, die Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 745,40 EUR nach einem Gegenstandswert von 10.000 EUR bis zum 10.03.2016 zu zahlen, da er hierzu nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung und nach § 9 UWG verpflichtet sei.

Abmahnung Fruchtwein Manufaktur GmbH & Co. KG

wegen Verstoß gegen UWG (Verkauf von Bio-Produkten ohne Zertifizierung bei Öko-Kontrollstelle)

vertreten durch Rechtsanwalt Michel Hobrecker

Stand: 02/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Mad Dogg Athletics Inc. durch Greyhills Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 10.02.2016 hat die Firma Mad Dogg Athletics Inc. durch die Greyhills Rechtsanwälte, Unter den Eichen 93, 12205 Berlin eine markenrechtliche Abmahnung wegen Verwendung des Ausdrucks „SPIINING“ aussprechen lassen. Der Sachbearbeiter, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Dr. Jens H. Steinberg, führt aus, dass seine Mandantschaft ihn gebeten habe, wegen der folgenden Angelegenheit an den Abgemahnten heranzutreten:

 

Die Abmahnerin sei, wie dem Abgemahnten bekannt sei, Entwicklerin von stationären Fitnessfahrrädern sowie von Trainingskonzepten zur körperlichen Ertüchtigung auf stationären Fitnessfahrrädern. Anfang der 90-er Jahre habe sie usammen mit dem bekannten Body- und Mind-Fitnessberater „Johnny G.“ (alias Jonathan Goldberg) ein völlig neuartiges, ganzheitliches Gruppentrainingsprogramm auf einem stationären Fitnessfahrrad entwickelt, das auf mit einem speziellen Schwungrad ausgestattet sei. Für ihr Gruppentrainingsprogramm habe die Firma Mad Dogg Athletics Inc. von vornherein den Markennamen „SPINNING“ gewählt. Aktuelle Datenbankauszüge aus DPMA-Register zu den Marken der Abmahnerin seien zur Kenntnis des Abgemahnten der Abmahnung beigefügt.

 

Die Abmahnung der Mad Dogg Athletics Inc.

Die Abmahnerin sei darauf aufmerksam geworden, dass der Abgemahnte auf seiner Internetseite unter der herausgestellten Bezeichnung „Spin Bike / Spinning Bike Spartan 1900“ sowie „Spin Bike / Spinning Bike Spartan 1800“ für stationäre Fitnessfahrräder (sog. Indoor-Cycling-Bikes) werben würde, die nicht von dem autorisierten Vertriebspartner der Mad Dogg Athletics Inc. stammen würden. Entsprechende Screenshots, die die Verletzungshandlung belegen sollen, sind in der Abmahnung abgebildet.

 

Weiter monieren die Geyhills Rechtsanwälte, dass darüber hinaus auf den von dem Abgemahnten beworbenen und über seinen Internetshop zum Kauf angebotenen Indoor-Cycling-Bike Modell „1900“ die Markenkennzeichnung „SPINNER BIKE“ prominent und grafisch hervorgehoben im Sinne einer Marke angebracht sei. Die Verwendung der Bezeichnung „Spinning Bike Spartan 1900“ und/oder „Spinning Bike Spartan 1800“ in der Werbung für stationäre Fitnessfahrräder und auch die Verwendung der Markenkennzeichnung „SPINNER BIKE“ auf der Trittschutzabdeckung über dem Kettenlauf auf stationären Fitnessfahrrädern selbst, die nicht unter die Kontrolle ihrer Mandantin gestellt worden seien, deren Markenrechte an der Marke SPINNING gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG bzw. Art. 9 (1) a) und b) GMV offenkundig und schwer verletzen würde.

 

Aufgrund der begangenen Rechtsverletzungen würde der Abgemahnte gegenüber der Abmahnerin auf Unterlassung, Auskunft, Rechnungslegung, Vernichtung, Schadensersatzleistung und Kostenerstattung haften. Nachdem der Abgemahnte ausweislich der Informationen in seinem Online-Shop Lieferungen in diverse Länder der EU anbieten würde, bestehe hier ein EU-weiter Unterlassungsanspruch.

 

Namens und im Auftrag der Abmahnerin werde der Empfänger des Abmahnschreibens aufgefordert, bis zum 18.02.2016, 14:00 Uhr, die dem Abmahnschreiben im Entwurf anliegende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung oder eine inhaltlich gleiche Erklärung zu unterzeichnen und den Bevollmächtigten der Mad Dogg Athletics zu übermitteln. Die Kosten ihrer Inanspruchnahme gemäß der nachstehenden Kostenmitteilung würden unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes bzw. der Geschäftsführung ohne Auftrag ebenfalls zu Lasten des Abgemahnten gehen, heißt es weiter in der Abmahnung. Zum Ausgleich dieser Kosten, die mit einem Betrag in Höhe von 2.526,40 EUR beziffert und nach einem Gegenstandswert von 175.000 EUR berechnet werden, werde der Abgemahnte bis zum 24.02.2016 aufgefordert.

 

Im Übrigen teilt Rechtsanwalt Dr. Steinberg noch mit, dass seine Mandantin bereits in vergleichbaren Fällen einstweilige Verfügungen bei den zuständigen Kennzeichenstreitgerichten erwirkt habe und füge eine Auswahl derselben der Briefkopie des Schreibens an.

Abmahnung Mad Dogg Athletics Inc.

wegen Markenrechtsverletzung „SPINNING“

vertreten durch Rechtsanwälte Greyhills

Stand: 02/2016

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Andrea Siegl durch Heussen Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 01.03.2016 hat die Firma Taffstyle, vertreten durch die Inhaberin Andrea Siegl, durch die Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Hamm, Seidenstraße 19, 70174 Stuttgart eine urheberrechtliche Abmahnung aussprechen lassen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Mark Münch.

 

Dieser informiert den Abgemahnten mit dem Schreiben, dass seine Mandantin in ihrem Online-Shop „Taffstyle“ unter https://taffstyle.de/ Flesh Tunnel, Plugs, Dehnstäbe und anderen Piercingschmuck anbieten würde. Die Abmahnerin habe feststellen müssen, dass der Abgemahnte auf seinem eBay-Verkaufsauftritt Artikel unter Verwendung von Fotos anbieten würde, für die diese die ausschließlichen Nutzungsrechte habe.

 

Die Fotos seien für die Firma Taffstyle von einem professionellen Fotografen für deren Verkaufsauftritt erstellt worden und die ausschließlichen Nutzungsrechte an diese übertragen worden. Es handele sich bei den Bildern um urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial, so Rechtsanwalt Münch.

 

Die Abmahnung der Firma Taffstyle, Inhaber Andrea Siegl

Der Abgemahnte wird sodann aufgefordert, sein beanstandetes urheberrechtswidriges Verhalten sofort zu unterlassen, alle etwaigen weiteren urheberrechtswidrigen Übernahmen der der Abmahnerin zustehenden Lichtbilder unverzüglich zu beenden und bis spätestens zum 08.03.2016 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu könne das beigefügte Muster in der Anlage verwendet werden.

 

Wegen der unerlaubten Bildernutzung sei der Abgemahnte der Firma Taffstyle, vertreten durch die Inhaberin Andrea Siegl, zum Schadensersatz verpflichtet, der sich wie folgt berechnen würde:

 

Bei der Bemessung einer Entschädigung werde im Rahmen des § 287 ZPO in der Regel auf die Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto Marketing (MFM) zurückgegriffen. Die Höhe des Schadensersatzes liege dabei bei der Nutzung im Internet gestaffelt je nach Nutzungsdauer zwischen 60 EUR pro Bild und 465 EUR pro Bild. Zu Gunsten des Abgemahnten werde unterstellt, dass er die Bilder weniger als einen Monat genutzt habe. Bei einer Nutzungsdauer von einem Monat würde sich ein Schadensersatz pro Bild in Höhe von 100 EUR ergeben. Dieser Schadensersatz würde sich durch die Nutzung des Bildes in einem Online Shop um 50 % und damit auf 150 EUR pro Bild erhöhen.

 

Nach § 97a UrhG bzw. nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag sei der Abgemahnte außerdem verpflichtet, der Abmahnerin die wegen der Abmahnung entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu erstatten. Diese würden sich nach dem Streitwert für die begangene Urheberrechtsverletzung richten. Dieser würde nach gängiger Rechtsprechung für den Unterlassungsanspruch bei unberechtigter Verwendung urheberrechtlich geschützter Fotos mit 6.000 EUR bis 15.000 EUR pro Bild bemessen werden, so die Rechtsanwälte Heussen.

 

Die Gebühren würden nach einem Gegenstandswert von 10.300 EUR berechnet werden. Der sich daraus ergebende Gesamtbetrag summiert sich auf 805,20 EUR und sei zuzüglich des Schadensersatzes von 300 EUR zahlbar bis zum 15.03.2016.

 

Es ergeht sodann der Hinweis, dass sofern die strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden würde und die fällige Zahlung geleistet werden würde, die vorstehende Angelegenheit gegen die Abmahnerin vollständig erledigt sei und ein gerichtliches Verfahren nicht angestrengt werden müsse.

Abmahnung Taffstyle, Inh. Andrea Siegl

wegen Urheberrechtsverletzung Foto

vertreten durch Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Stand: 03/2016

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung Gastro-Sun Inhaberin Carmen Lüben (Maria Bergholz-Mil Rechtsanwältin)

Gegenstand der Abmahnung

Am 04.03.2016 hat Frau Carmen Lüben, Inhaberin der Firma Gastro-Sun durch Rechtsanwältin Maria Bergholz-Mil, Sophienstraße 2-4, 99444 Blankenhain eine urheberrechtliche Abmahnung aussprechen lassen.

 

Rechtsanwältin Bergholz-Mil teilt mit, dass ihre Mandantin einen Versandhandel betreibe, über den sie verschiedene Artikel rund um den Kaffee über das Internet und auch die Plattform eBay anbieten und veräußern würde. Hierzu würde sie vielfältiges Bildmaterial verwenden.

 

Der Abgemahnte würde ebenfalls einen Versandhandel betreiben und würde somit zu der Firma Gastro-Sun, vertreten durch die Inhaberin Carmen Lüben im Wettbewerb stehen und sei somit Mitbewerber gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG.

 

Die Abmahnung Gastro-Sun, Inhaberin Carmen Lüben

Die Abmahnerin habe in Erfahrung gebracht, dass die Angebotspalette des Abgemahnten bei eBay Darstellungen enthalten hätte und enthalten würde, in die Fotografien aus ihrem Repertoire ohne deren erforderliche Zustimmung eingebunden gewesen seien. Die Verwendung dieser Bilder seien rechtswidrig und zu unterlassen, so Rechtsanwältin Bergholz-Mil. Durch das Einbinden der Bilder ihrer Mandantin in seine Angebote habe der Abgemahnte in mehrfacher Hinsicht gegen ihre Rechte verstoßen.

 

Aufgrund der Rechtsverletzung stünden der Gastro-Sun umfassende Unterlassung-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche insbesondere gemäß §§ 97, 101 a UrhG, § 242 BGB sowie Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB zu.

 

Die Bevollmächtigte der Abmahnerin informiert, dass es weder eine Rolle spielen würde, ob der Abgemahnte Kenntnis von den Rechten ihrer Mandantin gehabt hätte noch ob er sich bewusst gewesen sei, eine Rechtsverletzung zu begehen. Ebenso sei es unerheblich, ob er die Internetseite selbst erstellt habe oder einen Dritten damit beauftragt habe. Denn jeder, der urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial nutzen würde oder nutzen lassen würde, müsse sich höchstpersönlich davon überzeugen, dass durch die Verwendung keine fremden Urheberrechte verletzt werden würden.

 

Zur Vorbereitung bzw. Ermöglichung einer abschließenden Klärung der vorliegenden Angelegenheit sei die Unterzeichnerin der Abmahnung gehalten, zunächst die dringlichen Ansprüche ihrer Mandantin auf Unterlassung und Auskunftserteilung geltend zu machen. Zur Vermeidung sofortiger gerichtlicher Schritte werde der Abgemahnte daher aufgefordert, die in der Anlage beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unverzüglich, d.h. bis spätestens 11.03.2016 12:00 Uhr ausgefüllt und unterzeichnet ggf. vorab per Telefax zur Fristwahrung an die Bevollmächtigte zurückzusenden. Ebenfalls bis zu diesem Datum habe sie den Abgemahnten gemäß § 101 a UrhG, §§ 242, 259, 260 BGB aufzufordern, unter Vorlage entsprechender Belege detailliert und schriftlich Auskunft, insbesondere über den Umfang der Verwendung sowie die Herkunft der widerrechtlich verwendeten Fotografien zu erteilen. Hierzu würde eine gesonderte Anlage übermittelt werden, die von dem Abgemahnten auszufüllen und zu unterzeichnen sei.

 

Bezüglich der Zahlungsansprüche würde darauf hingewiesen, dass die Gastro-Sun erst nach Durchsetzung des Auskunftsanspruchs in der Lage sei, den ihr zustehenden Schadensersatzanspruch zu beziffern.

 

Des Weiteren würde die Abmahnerin einen Anspruch auf Kostenerstattung für die Kosten der Abmahnung gegen den Abgemahnten haben. Die Rechtsanwaltsgebühren werden nach einem Gegenstandswert von 25.000 EUR berechnet und es wird eine 1,5 Geschäftsgebühr zu Grunde gelegt. (Anmerkung: Wie hoch die zu zahlenden Gebühren sind wird nicht beziffert. Es wäre eine Gesamtsumme von 1.430,38 EUR)

Abmahnung Gastro-Sun, Inhaberin Carmen Lüben

wegen Urheberrechtsverletzung Lichtbild

vertreten durch Rechtsanwältin Maria Bergholz-Mil

Stand: 03/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

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  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung Kreißler Technikhandel KG (ITB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)

Gegenstand der Abmahnung

Eine Abmahnung der ITB internet technology and business law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Torgauer Straße 233, 04347 Leipzig im Auftrag der Firma Kreißler Technikhandel KG vom 22.02.2016 habe ich vorliegen. Abgemahnt wird die Verwendung von Lichtbildern des Abmahners ohne Berechtigung.

 

Rechtsanwältin Carolin Frank, die Sachbearbeiterin der Abmahnung teilt mit, dass ihre Mandantin habe feststellen müssen, dass der Abgemahnte Lichtbilder in unberechtigter Weise auf der Handelsplattform eBay verwenden würde. An den in der Abmahnung abgebildeten Bildern würde die Kreißler Technikhandel KG die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte besitzen. Die Verwendung sei dem Abgemahnten zu keinem Zeitpunkt gestattet worden und sei daher als unzulässige Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung im Sinne des § 16 und § 19 UrhG urheberrechtswidrig. Die ITB Rechtsanwaltsgesellschaft führt an, dass ihre Mandantin als Urheberin berechtigt sei, sämtliche aus der urheberrechtswidrigen Nutzung des streitgegenständlichen Bildmaterials resultierenden Ansprüche gegen den Abgemahnten geltend zu machen.

 

Geltend gemachte Ansprüche der Kreißler Technikhandel KG in der Abmahnung

Aufgrund dieser Rechtsverletzung würden dem Abmahner Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gemäß §§ 97, 101 UrhG, 242 BGB zustehen.

 

Der Abgemahnte werde daher aufgefordert, es sofort zu unterlassen, die streitgegenständlichen Fotos auf der Handelsplattform eBay oder in sonstiger Art und Weise öffentlich zugänglich zu machen. Hierbei werde vorsorglich darauf hingewiesen, dass es unerheblich sei, ob der streitgegenständliche Internetauftritt durch den Abgemahnten selbst oder durch einen Dritten, z.B. einen Webdesigner oder einen Mitarbeiter erstellt worden sei. Denn grundsätzlich müsse jeder der urheberrechtlich geschützte Werke verwenden würde oder verwenden lassen würde sich davon überzeugen, dass durch die Verwendung keine fremden Rechte beeinträchtigt werden würden.

 

Weiter heißt es sodann, dass der Abgemahnte beachten solle, dass der Unterlassungsanspruch des Abmahners nicht bereits dadurch erlöschen würde, dass der Abgemahnte das streitgegenständliche Bildmaterial in seinem Internetauftritt entfernen würde. Die für den Unterlassungsanspruch maßgebliche Wiederholungsgefahr könne nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes alleinig durch Abgabe einer ausreichenden strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden.

 

Der Abgemahnte solle bis zum 29.02.2016 eine rechtsverbindliche und ausreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung an die Bevollmächtigten des Abmahners zurücksenden.

 

Ferner werde dieser aufgefordert, den Gesamtbetrag in Höhe von 1.546,50 EUR bis zum 07.03.2016 zu zahlen. Der Betrag setzt sich zusammen aus der Schadensersatzforderung in Höhe von 1.000 EUR (250 EUR x 4 Lichtbilder) und den Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 546,50 EUR netto (Gegenstandswert: 7.000 EUR).

Abmahnung Kreißler Technikhandel KG

wegen Urheberrechtsverletzung an Lichtbildern

vertreten durch ITB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Stand: 02/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.