Abmahnung Claudia Lucas durch Steinhauer Günther Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Mit Schreiben vom 23.03.2016 hat Frau Claudia Regina Lucas durch die Rechtsanwälte Steinhauer Günther pp., Märkische Straße 1, 58706 Menden eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen lassen. Gegenstand der Abmahnung sei der Umstand, dass der Abgemahnte als gewerblicher Verkäufer auf der Internetplattform eBay Schuhe zum Verkauf anbieten und hierbei in mehrfacher Hinsicht seinen gesetzlichen Informationspflichten nach § 312 i Abs. 1 Nr. 2 und 3 BGB i.V.m. Art. 246c EGBGB nicht nachkommen und hierdurch gegen das Lauterkeitsrecht verstoßen würde.

 

Die Abmahnung von Frau Claudia Regina Lucas

Der sachbearbeitende Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Karsten Rütte teilt in dem 11seitigen Schreiben mit, dass seine Mandantin auf der Internetplattform www.ebay.de ebenfalls als gewerbliche Verkäuferin angemeldet sei und in diesem Zusammenhang auch unter anderem Schuhe zum Verkauf anbieten würde. Der Abgemahnte und die Abmahnerin seien daher Mitbewerber im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG, so dass diese nach § 8 Abs. 1 UWG den Abgemahnten auf Unterlassung dieser unzulässigen geschäftlichen Handlung in Anspruch nehmen könne.

 

Mit der Abmahnung werden u.a. die fehlende Information über die Vertragssprache, die nicht vorhandene Unterrichtung über die Schritte, die zum Vertragsschluss führen und welche technischen Mitteln zur Verfügung stehen um Eingabefehler zu korrigieren sowie die Verwendung einer veralteten und fehlerhaften Widerrufsbelehrung moniert. Darüber hinaus würde der Eindruck erweckt werden, dass der Verbraucher sein Widerrufsrecht nur ausüben könne, wenn hierbei der Original-Schuhkarton übersendet werden würde. Auch die Verkürzung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auf 6 Monate sei wettbewerbswidrig.

 

Der Abgemahnte werde daher aufgefordert, dieses unlautere Verhalten ab sofort zu unterlassen und sofort, spätestens jedoch bis zum 31.03.2016, 12:00 Uhr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Ein entsprechendes Muster liege dem Schreiben bei.

 

Des Weiteren sei der Abgemahnte verpflichtet, die Kosten, die Frau Claudia Regina Lucas durch die Beauftragung der Rechtsanwälte Steinhauer Günther entstanden sind, zu ersetzen. Der sich aus der ebenfalls anliegenden Kostennote ergebende Rechnungsbetrag in Höhe von 1.242,84 EUR netto (Gegenstandswert 25.000 EUR) sei zahlbar bis zum 07.04.2016.

 

Rechtsanwalt Rütte führt aus, dass der angesetzte Gegenstandswert als überaus moderat zu bezeichnen sei, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Abgemahnte in seinen Auktionen gleich mehrfach und in eklatanter Weise gegen das Lauterkeitsrecht verstoßen würde.

Abmahnung Claudia Regina Lucas

wegen Verstoß gegen Informationspflichten (unlauterer Wettbewerb)

vertreten durch Rechtsanwälte Steinhauer Günther

Stand: 03/2016

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Fotostudio Thomas Hieronymi GmbH durch Weber Hoß Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Die Rechtsanwälte Weber Hoß, Wilhelmshöhe 6, 47058 Duisburg haben im Auftrag der Fotostudio Thomas Hieronymi GmbH am 22.03.2016 eine Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts an einem Lichtbild ausgesprochen.

 

Rechtsanwalt Dirk Hoß, der Sachbearbeiter der mir vorliegenden Abmahnung, informiert hiermit, dass die Abmahnerin ein professionelles Fotostudio betreibe und über qualitativ hochwertiges Bildmaterial verfügen würde, an dem sie die ausschließlichen Nutzungsrechte habe.

 

Die Abmahnung Fotostudio Thomas Hieronymi GmbH

Einige dieser Fotografien seien von der Fotostudio Thomas Hieronymi GmbH auf der Internetplattform PIXELIO unter dem User-Namen „Pix-by-Hiero“ eingestellt und zur redaktionellen Nutzung freigegeben worden.

 

Unter Ziffer II. der Lizenzbedingungen von PIXELIO werde explizit darauf hingewiesen, dass ein Bild im Rahmen einer redaktionellen Lizenzerteilung nicht zu Werbezwecken benutzt werden dürfe. Darüber hinaus werde der Unterschied zwischen redaktioneller und kommerzieller Nutzung auch auf der FAQ-Seite von PIXELIO erläutert.

 

Die Abmahnerin habe feststellen müssen, dass der Abgemahnte ein Bild von ihr auf seiner Internetseite nicht redaktionell, sondern für werbliche Zwecke genutzt habe. Die ursprüngliche Nutzung des Abgemahnten sei dokumentiert und in dem Entwurf der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, welcher dem Schreiben beigefügt sei, wiedergegeben.

 

Weiter heißt es, dass das streitgegenständliche Bildmaterial die Anforderungen an Lichtbildwerke nach § 2 Abs. I Nr. 5 UrhG erfüllen würde. Zumindest sei das streitgegenständliche Bildmaterial jedoch als Lichtbild nach § 72 UrhG geschützt.

 

Durch die werbliche Verwendung des Fotos würde der Abgemahnte die Rechte der Fotostudio Thomas Hieronymi GmbH verletzen und zudem gegen Ziffer II des Lizenzvertrages verstoßen.

 

Ferner würden auch Bedenken an einer ordnungsgemäßen Urhebernennung/Bildquellenangabe bestehen. Die Urhebernennung/Bildquellenangabe sei für die genaue Zuordnung des Fotos und die damit verbundene Werbewirkung unerlässlich.

 

Zwar habe der Abgemahnte auf der Homepage entsprechende Bildnachweise vorgenommen. Vor dem Hintergrund, dass sich im Header der Internetseite mehrere Bilder befinden, fehle es jedoch an einer konkreten Zuordnung zwischen den Bildquellenangaben und den vorhandenen Fotos.

 

Namens und in Vollmacht seiner Mandantin habe Rechtsanwalt Hoß den Abgemahnten zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung aufzufordern, die als Anlage beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bis spätestens zum 31.03.2016 abzugeben. Die Rechtsanwälte Weber Hoß machen darauf aufmerksam, dass die von ihnen vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung den gesetzlichen Anforderungen genüge und auch nicht über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgehen würde.

 

Der Abgemahnte solle bis zum 31.03.2016 Auskunft über Art und Umfang der Nutzungshandlung. Er müsse zur Berechnung des Schadensersatzes wahrheitsgemäß umfassende Angaben darüber machen, zu welchem Zeitpunkt er das Bild eingestellt habe und wann es wieder entfernt wurde.

 

Auch die Kosten der Rechtsanwälte Weber Hoß habe er zu tragen. Diese könnten allerdings erst nach der Auskunftserteilung berechnet werden. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche würde ausdrücklich vorbehalten bleiben.

Abmahnung Fotostudio Thomas Hieronymi GmbH

wegen Urheberrechtsverletzung Lichtbild

vertreten durch Weber Hoß Rechtsanwälte

Stand: 03/2016

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

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Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

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Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung Lory Germany Trading GmbH durch Rechtsanwalt Levent Göktekin

Gegenstand der Abmahnung

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung hat die Firma Lory Germany Trading GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Alaaeddin Salloum durch Rechtsanwalt Levent Göktekin, Boppstraße 7, 10967 Berlin am 06.04.2016 aussprechen lassen.

 

Die Abmahnung der Firma Lory Germany Trading GmbH

Der Bevollmächtigte der Abmahnerin informiert, dass seine Mandantin stationär als auch über die Internetplattformen Amazon und eBay Haushaltswaren und Kleidungsartikel, unter anderem Schuhe, veräußern würde und daher mit dem Abgemahnten im Wettbewerb stehen würde. Als Mitbewerberin sei sie daher berechtigt, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

 

Der Abgemahnte würde im Wege des Fernabsatzes über die Internetplattform eBay ebenfalls Schuhe anbieten. Dieser Verkauf würde als privater Anbieter erfolgen. Es wird in dem Abmahnschreiben sodann ausgeführt, dass der Abgemahnte über 120 Anzeigen inserieren würde, überwiegend Schuhe. Bei den letzten nachweisbaren 200 Transaktionen als Verkäufer habe der Abgemahnte immer wieder, neben Kleidungsartikeln, Schuhe veräußert. Die Dunkelziffer dürfte weitaus höher ausfallen. Es könne hierbei nicht mehr von einem haushaltsüblichen Verkauf ausgegangen werden. Aufgrund der Menge und der Anzahl sowie der Sorte der von dem Abgemahnten vertriebenen Artikel sei dieser als gewerblicher Anbieter einzustufen. Als gewerblicher Verkäufer habe er damit gegen folgende wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen:

 

Zum einen würde der Abgemahnte den Käufern keine Widerrufsbelehrung erteilen. Zum anderen würde er den Käufern aufgrund einer fehlenden Anbieterkennzeichnung nicht mitteilen, mit wem der Vertrag zu Stande kommen würde.

 

Aufgrund der unterlassenen Informationen würde ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß nach §§ 3 Abs. 1, 4 Nr. 11 UWG vorliegen.

 

Die geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

Der Abgemahnte werde daher aufgefordert, die vorgenannten Verstöße einzustellen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Rechtsanwalt Göktekin weist darauf hin, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nur eine strafbewehrte Erklärung die Wiederholungsgefahr in ausreichender Weise ausschließen würde und dass es nicht ausreiche, die gerügten Punkte einfach zu ändern.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bis spätestens 15. April 2016, 12:00 Uhr abzugeben und die Kosten der Inanspruchnahme des Rechtsanwalts Göktekin in Höhe von 745,40 EUR netto (Gegenstandswert: 10.000 EUR) bis zum 20.04.2016 zu zahlen.

Abmahnung Lory Germany Trading GmbH

wegen Informationspflichtverletzung

vertreten durch Rechtsanwalt Levent Göktekin

Stand: 06/2016

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Sven Jansen durch Rechtsanwalt Philipp Muffert

Gegenstand der Abmahnung

Am 21.03.2016 hat Herr Sven Jansen durch Rechtsanwalt Philipp Muffert, Karolingerring 31, 50678 Köln eine Abmahnung aussprechen lassen. Gegenstand dieser Abmahnung sei die Geltendmachung und Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche des Herrn Sven Jansen.

 

Es wird mit der Abmahnung mitgeteilt, dass Herr Sven Jansen seit dem Jahr 2005 gewerbsmäßig national und international auf dem Gebiet des Verkaufs und Handels mit diversen Sorten an Pflanzensamen tätig sei. Dabei würde er Pflanzensamen aller Art produzieren. Darüber hinaus würde er auch Pflanzensamen von Großlieferanten zum Weiterverkauf ankaufen. Die Verkaufsaktivität seines Mandanten würde sich nachweislich sowohl auf private Konsumenten auch auf Gewerbetreibende erstrecken, die die Produkte von dem Abmahner wiederum verkaufen würden, so Rechtsanwalt Muffert.

 

Herr Sven Jansen würde zudem einen eigenen Gewächshausbetrieb unterhalten und seine Produkte über seine Homepage sowie auf diversen Internetplattformen, u.a. auch bei eBay und Hood verkaufen.

 

Abmahnung Sven Jansen erhalten?

Bei einer aktuellen Marktanalyse habe der Abmahner feststellen müssen, der Abgemahnte regelmäßig größere Mengen an Pflanzensamen, welche in seinem Angebotssegment liegen würden, auf der Internetplattform ebay.de anbieten würde. Nach einem durchgeführten Testkauf sei zudem festgestellt worden, dass der Abgemahnte auch unter einem zweiten Account gleichartige Waren anbieten würde.

 

Der Abgemahnte würde daher ganz offensichtlich durch die Verwendung von zwei Accounts die Anzahl und Häufigkeit seiner Angebote verschleiern.

 

Bei einer aktuellen gerichtstauglichen Abfrage habe der Abgemahnte bei seinem einem Account in den letzten 12 Monaten176 positive Bewertungen und bei dem zweiten Account in den letzten 12 Monaten 100 positive Bewertungen jeweils als Verkäufer erhalten. In diesem Zusammenhang sei darauf hinzuweisen, dass nicht jeder Käufer eine Bewertung abgeben vergeben würde und insofern davon ausgegangen werden könne, dass die tatsächlich erfolgte Verkaufszahl deutlich höher sei. Es habe sich fast ausschließlich um Verkäufe von Pflanzensamen gehandelt.

 

Durch die nachweislich hohe Anzahl von wiederholten, gleichartigen bzw. sogar identischen Angeboten von Pflanzensamen sei nach der ständigen und auch höchstrichterlichen Rechtsprechung die Schwelle zum unternehmerischen Handeln im konkreten Fall bei Weitem überschritten. Folglich habe der Abgemahnte auch alle gesetzlichen Informationspflichten sowie gewerbliche Pflichtangaben zu erfüllen.

 

Moniert werden u.a. die fehlende Information über das Widerrufsrecht und das Nichtvorhalten eines Impressums. Somit würde der Abgemahnte unlauter handeln.

 

Er soll nun bis zum 01.04.2016, 12:00 Uhr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und die Rechtsanwaltsgebühren nach einem Gegenstandswert von 20.000 EUR (=1.171,67 EUR) sowie die Testkaufkosten bis zum 08.04.2016 erstatten.

 

Rechtsanwalt Muffert erteilt den Hinweis, dass bei einem fruchtlosen Fristablauf davon ausgegangen werde, dass der Abgemahnte kein Interesse an einer außergerichtlichen Klärung habe und er sodann die rechtlichen Interessen seines Mandanten umgehend gerichtlich verfolgen müsse.

Abmahnung Sven Jansen

wegen Privatverkauf trotz Gewerblichkeit

vertreten durch Rechtsanwalt Philipp Muffert

Stand: 03/2016

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung Uwe Keszler GmbH & Co. KG durch Rechtsanwalt Anton Josov

Gegenstand der Abmahnung

Die Uwe Keszler GmbH & Co. KG hat durch Rechtsanwalt Anton Josov, Steintorweg 4, 20099 Hamburg eine Abmahnung aussprechen lassen.

 

Der Abgemahnte würde in seinem Onlineshop über eBay unter anderem Fahrzeug- und Motorradbatterien an Verbraucher vertreiben. Da die Firma Uwe Keszler GmbH & Co. KG diverse Motorradersatzteile und Batterien bei eBay vertreiben würde, stünde diese mit dem Abgemahnten in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis.

 

Verstoß gegen BattG – Ausschluss von Pfanderstattung

Eine Überprüfung der Angebote des Abgemahnten habe ergeben, dass sich dieser gegenüber der Abmahnerin wettbewerbswidrig verhalten würde. Unter dem Punkt wichtige Hinweise würde der Abgemahnte in seinen Angeboten ausführen: „Eine Erstattung des Pfandbetrages aufgrund von Entsorgungsnachweisen ist nicht möglich.“

 

Rechtsanwalt Josov zitiert an dieser Stelle § 10 des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batterigesetz – BattG), der lauten würde:

 

„(1) Vertreiber, die Fahrzeugbatterien an Endnutzer abgeben, sind verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Vertreiber, der das Pfand erhoben hat, ist bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zur Erstattung des Pfandbetrages verpflichtet. Der Vertreiber kann bei der Pfanderhebung eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig machen. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Vertreiber zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Absatz 3, der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen des Endnutzers die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Ein Vertreiber, der Fahrzeugbatterien unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln anbietet, ist abweichend von Satz 2 zur Erstattung des Pfandes auch bei Vorlage eines schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweises nach Satz 4, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist, verpflichtet.“

 

Dadurch, dass der Abgemahnte diese Pfanderstattung ausdrücklich verweigern würde, würde er sich einen unberechtigten Wettbewerbsvorteil gegenüber der Uwe Keszler GmbH & Co. KG verschaffen, die sich an die gesetzlichen Bestimmungen halte, da er dadurch niedrigere Kosten angeben und insgesamt niedrigere Kosten erreichen würde. Auf der anderen Seite würde er den Verbraucher über seine Rechte aktiv täuschen.

 

Dieser gerügte Verstoß würde die Voraussetzungen eines Wettbewerbsverstoßes erfüllen, so Rechtsanwalt Anton Josov.

 

Der Abgemahnte würde daher aufgefordert werden, bis spätestens zum 29.03.2016 die als Muster beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnet an den Bevollmächtigten der Abmahnerin zurückzusenden.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 UWG würde diesen ebenfalls die Verpflichtung treffen, die Kosten seiner Inanspruchnahme zu tragen, so Rechtsanwalt Josov weiter. Zugunsten der Beteiligten sei ein Streitwert für den Wettbewerbsverstoß von 10.000 EUR festgesetzt worden. Die Zahlung der Kosten der Inanspruchnahme in Höhe von bisher insgesamt 745,40 EUR werde bis zum 10.04.2016 erwartet.

 

Zum Schluss des Abmahnschreibens weist der Unterzeichner noch darauf hin, dass er seiner Mandantin raten werde, gerichtliche Schritte gegen den Abgemahnten einzuleiten, sollte einer der Fristen fruchtlos verstreichen.

Abmahnung Uwe Keszler GmbH & Co. KG

wegen Wettbewerbsverstoß (Ausschluss von Pfanderstattung bei Rücknahme von Fahrzeugbatterien)

vertreten durch Rechtsanwalt Anton Josov

Stand: 03/2016

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

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2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

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3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Akkulädchen GmbH durch Kotz Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Die Rechtsanwälte Kotz, Siegener Straße 104-106, 57223 Kreuztal haben am 14.03.2016 im Auftrag der Firma Akkulädchen GmbH eine Abmahnung ausgesprochen. Anlass der Beauftragung sei eine seitens des Abgemahnten begangene Rechtsverletzung bei der Versendung einer Lithium-Zelle bzw. Batterie im Sinne des ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route, deutsch Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße).

 

Die Abmahnung Akkulädchen GmbH

Der sachbearbeitende Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz schreibt, dass der Abgemahnte auf der Internetplattform eBay Lithium-Zellen bzw. Batterien im Sinne des ADR anbieten würde. Die Akkulädchen GmbH habe feststellen müssen, dass der Abgemahnte diese Ware unter Missachtung der einschlägigen gefahrgutrechtlichen Vorschriften versendet habe.

 

Es würde sich bei lithiumhaltigen Zellen und Batterien im Sinne des ADR sämtlich um Gefahrgut handeln, welches abhängig vom jeweiligen Verkehrsträger nur unter bestimmten Bedingungen zu transportieren sei.

 

Lithiumhaltige Batterien und Zellen im Sinne des ADR seien so konstruiert, dass sie eine erhebliche Menge Energie bereitstellen würden. Bei einem Kurzschluss könnten die Batterien und Zellen erhebliche Mengen Wärme freisetzen und könnten unter Umständen in Flammen aufgehen. Die Missachtung gefahrgutrechtlicher Vorschriften sei daher mit einer erheblichen Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit verbunden.

 

Insbesondere würde sich der Abgemahnte jedoch gegenüber der Akkulädchen GmbH auch in unlauter Weise einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, da dieser durch die Nichtbeachtung der einschlägigen Vorschriften erhebliche finanzielle Einsparungen (z.B. bei den Versandkosten) haben würde und Produkte am Markt günstiger anbieten könne als die Abmahnerin. Überdies gestalte sich der Versandvorgang durch die Verstöße gegen gefahrgutrechtlicher Vorschriften für den Abgemahnten weniger aufwendig als für Mitbewerber.

 

Für die Beförderung lithiumhaltiger Zellen und Batterien im Sinne des ADR sei bei Transport auf der Straße insbesondere die Vorschriften des ADR in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Vorschriften würden auch in nationales Recht umgesetzt werden. Insoweit seien insbesondere das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) und die Gefahrgutordnung Straße / Eisenbahn / Verkehr (GGVSEB) von Relevanz.

 

Konkret habe der Abgemahnte den Artikel mittels einfacher Briefsendung in einem Briefumschlag ohne einen vorschriftsmäßigen Gefahrgutaufkleber und ohne innenliegende Belehrung versendet.

 

Der Abgemahnte werde daher aufgefordert, sein beanstandetes wettbewerbswidriges Verhalten sofort zu unterlassen und zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr eine geeignete strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Zur Vermeidung gerichtlicher Schritte werde dem Abgemahnten Gelegenheit gegeben, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bis spätestens Donnerstag, den 24.03.2016, 12:00 Uhr, abzugeben. Rechtsanwalt Dr. Kotz teilt mit, dass die dem Abgemahnten gesetzte Frist grundsätzlich aufgrund der Dringlichkeit der Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen nicht verlängert werden könne.

 

Weiter heißt es in dem Schreiben, dass der Akkulädchen GmbH durch die Abmahntätigkeit Kosten entstanden seien, zu deren Ersatz der Abgemahnte gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 UWG verpflichtet sei. Vorliegend sei ein Gegenstandswert von 4.000 € zu Grunde zu legen. Der Abgemahnte werde aufgefordert, den Betrag in Höhe von 347,60 € bis spätestens Donnerstag, den 31.03.2016 zu überweisen.

Abmahnung Akkulädchen GmbH

wegen Versendung lithiumhaltiger Zellen oder Batterien unter Missachtung der Vorschriften des ADR

vertreten durch Rechtsanwälte Kotz

Stand: 03/2016

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Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.