Abmahnung Andrea Wüstefeld durch Volker Fehrensen Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 11.07.2016 hat Rechtsanwalt Volker Fehrensen, Wilhelm-Weber-Straße 39, 37073 Göttingen im Auftrag von Frau Andrea Wüstefeld eine Abmahnung aussprechen lassen. Gegenstand seiner Beauftragung seien Wettbewerbsansprüche / Unterlassungsansprüche seiner Mandantin gegenüber dem Abgemahnten.

 

Konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen Frau Andrea Wüstefeld und dem Abgemahnten

Rechtsanwalt Fehrensen führt aus, dass seine Mandantin als Internethändlerin im Bereich „Lederwaren“ tätig sei. Dies könne der Abgemahnte leicht durch Eingabe bei Google überprüfen. Sie stünde daher also zu dem Abgemahnten im direkten Wettbewerb. Sie sei in gleicher Branche tätig, sei es im Bereich Lederwaren, sei es im Bereich Sportsausrüstung, sei es im Bereich Elektrik-Zubehör. Es gebe sogar eine direkte Überlagerung des Warenangebotes (gleiche Warenart, Warenidentität). Der Bevollmächtigte gehe davon aus, dass dem Abgemahnten die Angebote der Frau Andrea Wüstefeld bekannt seien.

 

Ungenaue Angabe der Versanddauer als Abmahngrund

Weiter heißt es in dem Schreiben, dass die Abmahnerin davon Kenntnis erlangt habe, dass der Abgemahnte auf der Internetplattform www.amazon.de einen Händlershop betreibe und sich dort wettbewerbswidrig verhalte. So würde er in einem Amazon-Angebot unter „Versandkosten“ mehrfach die Angaben „Voraussichtliche Versanddauer 1-3 Tage“ bzw. „Voraussichtliche Versanddauer 3-5 Tage“ für Österreich machen. Diese Versanddauerbestimmungen seien gemäß § 308 Nr. 1 BGB unwirksam. Mit der Angabe „Voraussichtliche Versanddauer: 1-3 Tage“ behalte sich nämlich der Verwender eine nicht hinreichend bestimmte Frist für die Erbringung der Leistung vor. Damit wiederum würden, was die gesetzliche Vorschrift verhindern wolle, die dem Kunden im Falle einer Fristüberschreitung zustehenden Rechte, vor allem die Rechte aus §§ 281, 323 und 280 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 286 BGB ausgehöhlt. Da es sich hierbei um einen Verstoß gegen eine Marktverhaltensregel zum Schutz der Verbraucher handele, liege eine Unterlauterkeit nach § 4 Nr. 11 UWG und damit einen Wettbewerbsverstoß dar (Hinweis: § 4 Nr. 11 UWG wurde bereits im Dezember 2015 von den Vorschriften des § 3a UWG abgelöst).

 

Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Schadensersatz

Der Abgemahnte werde aufgefordert, „es ab sofort zu unterlassen, beim Vertrieb von Lederwaren über „Amazon.de“ gegenüber Endverbrauchern die Angabe „Voraussichtliche Versanddauer: 1-3 Tage“ zu verwenden.“ Bis zum 21.07.2016 solle er eine entsprechende vertragsstrafebewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben und bis zum 30.07.2016 die Rechtsanwaltsgebühren des Rechtsanwalts Fehrensen nach einem Gegenstandswert von 15.000 EUR erstatten. Dies entspricht einem Gesamtbetrag von 1.029,35 EUR.

Abmahnung Andrea Wüstefeld

wegen Wettbewerbsverstoß, ungenaue Angabe Versanddauer

vertreten durch Rechtsanwalt Volker Fehrensen

Stand: 07/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Wild Beauty AG durch Winterstein Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 22.07.2016 haben die Rechtsanwälte Winterstein, Darmstädter Landstraße 110, 60598 Frankfurt am Main im Auftrag der Wild Beauty AG eine markrenrechtliche Abmahnung ausgesprochen.

 

Abmahnung Wild Beauty AG wegen Verkauf von Paul Mitchell Produkt

Rechtsanwalt Thomas Stein, der Sachbearbeiter der Abmahnung, informiert, dass seine Mandantin Generalimporteur und exklusiver Distributor für die Produkte des Unternehmens John Paul Mitchell Systems Corporations („JPMS“) sei. Das Lizenzgebiet umfasse unter anderem Deutschland, Österreich, Tschechien, Türkei und Russland. JPMS sei u.a. Inhaberin der Europäischen Unionsmarke „PAUL MITCHELL“, die u.a. Schutz für die Warenklasse 3, mithin Haarpflegemittel genieße.

 

Die Wild Beauty AG sei von JPMS ermächtigt worden, Rechtsverletzungen in Bezug auf die Streitmarken im Geltungsbereich ihrer Vertriebslizenz im eigenen Namen und auf eigene Rechnung verfolgen zu dürfen. Die Abmahnerin unterhalte ein streng überwachtes Vertriebsnetz. Allein in Deutschland würde sie mehrere tausend Friseursalons mit Produkten der Marke Paul Mitchell beliefern. Als Vertragspartner würde die Wild Beauty AG ausschließlich die Betreiber von niedergelassenen Friseursalons akzeptieren. Paul Mitchell-Produkte sollten nach dem Willen der Abmahnerin und der JPMS nicht im Großhandel, Versandhandel, in Drogerien, Parfümerien und reinen Shops vertrieben werden. Diese Friseursalon-Exklusivität solle sicherstellen, dass die Paul Mitchell-Produkte nur von ausgebildeten Friseuren an Endkunden verkauft werden würden.

 

Hintergrund Abmahnung Wild Beauty AG

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen über sein Amazon-Account eine gut sortierte Auswahl an verschiedenen Haarpflegeprodukten unter der Bezeichnung „Paul Mitchell“ anzubieten und zu vertreiben. Es seien Screenshots erstellt und Testkäufe getätigt worden. Die Wild Beauty AG habe bei JPMS die auf den Flaschenböden aufgedruckten Herstellungsnummern abgefragt. Dabei habe sich herausgestellt, dass eines der Produkte nicht für den Europäischen Wirtschaftsraum, sondern für die USA bestimmt sei.

 

Durch den Vertrieb der Produkte insgesamt, und insbesondere, aber nicht ausschließlich durch den Vertrieb von Produkten, die für die USA bestimmt gewesen seien, habe der Abgemahnte die aus abgeleitetem Recht verfolgten Markenrechte ihrer Mandantin verletzt, so die Rechtsanwälte Winterstein.

 

Der Abgemahnte solle nun bis spätestens zum 01.08.2016, 12:00 Uhr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und die Kosten der Rechtsverfolgung bis zum 08.08.2016 zahlen. Diese werden nach einem Gegenstandswert von 100.000 € geltend gemacht und summieren sich auf 2.046,70 €. Ebenfalls bis zum 08.08.2016 solle der Abgemahnte Auskunft über Art und Umfang der Verletzungshandlung erteilen und alle sich noch im eigenen Besitz und Eigentum befindlichen, widerrechtlich gekennzeichneten Waren zu Händen der Bevollmächtigten der Abmahnerin herausgeben.

Abmahnung Wild Beauty AG

wegen Markenrechtsverletzung „Paul Mitchell“

vertreten durch Rechtsanwälte Winterstein

Stand: 07/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH durch Günther und Pätzhorn Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 26.07.2016 hat die SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH durch die Rechtsanwälte Günther und Pätzhorn, Wiener Straße 49, 01219 Dresden eine markenrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiterin ist Rechtsanwältin Alexandra Rogner.

 

Diese teilt in dem Abmahnschreiben mit, dass ihrer Mandantin feststellen musste, dass der Abgemahnte auf seiner Internetseite im geschäftlichen Verkehr Bekleidungsstücke zum Verkauf anbieten und dabei das Zeichen „Dynamo Dresden“ bzw. „Dynamo“ verwenden würde. So habe er beispielsweise am 21.07.2016 einen „Dresden Kapuzenpullover“ zu einem Preis von 49,99 € zum Kauf angeboten. Dieses Produkt sei angezeigt worden, nachdem man in der Suchmaske die Begriffe „Dynamo Dresden“ bzw. „Dynamo“ eingegeben habe.

 

Die Abmahnung Marke SG Dynamo Dresden

Sodann wird mitgeteilt, dass die SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH Inhaberin einer Lizenz unter anderen an den beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Marken DE 30660457 „SG Dynamo Dresden“ und DE3020140256436 „Dynamo Dresden“ jeweils u.a. für die Warenklasse 25 für Bekleidung sei. Die Abmahnerin sei befugt, sämtliche Dienstleistungen im Bereich Merchandising für den SG Dynamo Dresden e.V., d.h. die Produktion, den Vertrieb und die Werbung von Fan-Artikeln bzw. Merchandiseartikeln ausschließlich und allein zu betreiben. Desweiteren sei sie befugt, im eigenen Namen gegen Dritte wegen Verletzung von Markenrechten des SG Dynamo Dresden e.V. vorzugehen.

 

Verstoß gegen MarkenG

Mit dem o.g. Verhalten verletze der Abgemahnte das Markenrecht des SG Dynamo Dresden e.V. gem. § 14 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, denn er verwende für identische Waren ein Zeichen, welches der Marke des SG Dynamo Dresden e.V. identisch sei, wodurch für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen bestehe, einschließlich der Gefahr, dass das Zeichen mit der Marke des SG Dynamo Dresden e.V. gedanklich in Verbindung gebracht werde. Dem Abgemahnten werde vorgeworfen, das Zeichen „Dynamo Dresden“ bzw. „Dynamo“ dafür zu verwenden, um (potentielle) Kunden auf seine Produkte aufmerksam zu machen. Damit werde die Herkunftsfunktion der Marke des SG Dynamo Dresden e.V. beeinträchtigt. Denn das Produkt des Abgemahnten werde fehlerhaft als Produkt der Marke „Dynamo Dresden“ dargestellt.

 

Auskunft, Schadensersatz, Unterlassung

Rechtsanwältin Rogner teilt mit, dass ihre Mandantin einen Anspruch auf Unterlassung habe. Eine entsprechende strafbewehrte Unterlassungserklärung solle bis zum 05.08.2016 abgegeben werden. Auskunft über Art und Umfang der Verletzungshandlungen soll der Abgemahnte bis zum 09.08.2016 erteilen. Die sich nach einem Gegenstandswert von 25.000 € berechneten Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.202,00 € netto seien zahlbar bis zum 09.08.2016.

Abmahnung SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH

wegen Markenrechtsverletzung „Dynamo Dresden“

vertreten durch Rechtsanwälte Günther und Pätzhorn

Stand: 07/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Gabriele Lang durch Rechtsanwalt Hendrik Lang

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt ein Schreiben von Rechtsanwalt Hendrik Lang, Im Helmerswald 23, 66121 Saarbrücken vor, mit dem dieser Unterlassungsansprüche der Frau Gabriele Lang geltend macht.

 

Nicht nur der Nachname des abmahnenden Rechtsanwaltes und der Auftraggeberin ist identisch, sondern auch deren Anschrift. Ob Frau Gabriele Lang die Ehefrau von Herrn Hendrik Lang ist, oder dessen Schwester, oder Tochter ist mir nicht bekannt.

 

Diese Situation verleiht der ausgesprochenen Abmahnung jedoch gleich von Anfang an einen negativen Beigeschmack. Betroffene denken häufig gleich an Rechtsmissbrauch. Mit derartigen Unterstellungen sollte man jedoch vorsichtig sein. Auch für Familienmitglieder kann und darf ein Rechtsanwalt natürlich tätig werden und Abmahnungen versenden.

 

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen Hintermann bei Strohmanngeschäft

Dem Abgemahnten wird mitgeteilt, dass aufgrund eines von diesem verfassten Schreibens davon ausgegangen werde, dass er gewerblichen Handel mit Haushaltswaren, Dekorationsartikeln und Textilien betreiben würde und er ab dem 01.07.2016 ein entsprechendes Gewerbe angemeldet habe. In eBay würde der Abgemahnte Waren anbieten, das auf dem Namen seiner Mutter als private Verkäuferin eingetragen sei. Das Vorschieben einer dritten Person als Kontoinhaber stelle ein sog. Strohmanngeschäft dar, bei dem der Strohmann (die Mutter des Abgemahnten) als Verkäufer im eigenen Namen für Rechnung des Hintermannes (der Abgemahnte) Geschäfte tätigen würde. Dies habe zur Folge, dass sowohl der Strohmann als auch der Hintermann als unternehmerisch angesehen werden würden. In der Abmahnung an die Mutter des Abgemahnten habe Rechtsanwalt Lang bereits darauf hingewiesen, dass gemäß der in § 14 BGB geregelten Definition erkennbar sei, dass der Begriff des Unternehmers nicht nur den Gewerbetreibenden (mit oder ohne Gewerbeerlaubnis) umfasse, sondern auch denjenigen, der eine selbstständige berufliche Tätigkeit ausüben würde. Dasselbe gelte für die Mutter des Abgemahnten. Beide würden daher unabhängig voneinander auf Unterlassung und Aufwendungsersatz haften. Die gegen seine Mutter ausgesprochene Mutter richte sich daher auch gegen den Abgemahnten.

 

Hintergrund der Abmahnung Gabriele Lang

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, seinen Impressumspflichten nicht nachzukommen. Es würde eine erhebliche Anzahl an Waren über ein privates Account angeboten werden. Es würden weder Namen noch Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer angegeben werden. Hierin würde ein Verstoß gegen § 5 TMG zu sehen sein. Die Vorschriften des TMG würden nicht nur dem Verbraucherschutz dienen, sondern würden auch Marktverhaltensregeln zum Schutz der übrigen Marktteilnehmer darstellen. Weiter heißt es, dass diese Verletzung eine irreführende Geschäftshandlung gem. §§ 3, 3a, 5a UWG darstelle, so dass Frau Gabriele Lang gegen den Abgemahnten Ansprüche auf Beseitigung und zukünftige Unterlassung der Störung aus § 8 Abs. 1 UWG und auf Schadensersatz gem. § 9 UWG darstellen würde. Der Abgemahnte werde aufgefordert, bis zum 03.08.2016 die Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe von 745,40 € netto nach einem Gegenstandswert von 10.000 € zu erstatten sowie eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.

Abmahnung Gabriele Lang

wegen Verstoß gegen Impressumspflicht

vertreten durch Rechtsanwalt Hendrik Lang

Stand: 07/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung 3M Company (Freshfields Bruckhaus Deringer LLP Rechtsanwälte)

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, Feldmühleplatz 1, 40545 Düsseldorf vom 28.07.2016 vor, die diese im Auftrag der 3M Company wegen einer Markenrechtsverletzung ausgesprochen haben.

 

Firma 3M Company

Die sachbearbeitenden Rechtsanwälte Dr. Andrea Lensing-Kramer und Dr. Oliver Talhoff führen aus, dass es sich bei ihrer Mandantschaft um einen weltweit in vielen Märkten führenden Technologiekonzern handele, der über zahlreiche bekannte Produktmarken verfüge und zum Schutz dieser Marken weltweit eine konsequente Markenpolitik verfolge. Die 3M Company würde in mehr als 70 Ländern operieren und ihre innovativen Produkte in fast 200 Ländern verkaufen. 2015 habe die Abmahnerin zusammen mit verbundenen Unternehmen einen Umsatz von mehr als 30 Milliarden US-Dollar erzielt und beschäftige über 89.000 Mitarbeiter.

 

Unter ihrem Firmenschlagwort und ihrer berühmten Dachmarke „3M“ habe sie weltweit einen erheblichen Bekanntheitsgrad erreicht, insbesondere auch in Deutschland. Die Marke „3M“ sei in die offizielle Rangliste der „100 Best Global Brands“ aufgenommen worden.

 

Zu den für die Abmahnerin für diverse Waren und Dienstleistungen der Klasse 1-45 eingetragenen Kennzeichen würden insbesondere die weltberühmte Bezeichnung „3M“ sowie das „3M“-Logo gehören.

 

Hintergrund zur Abmahnung der 3M Company

Die Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer teilen mit, dass ihre Mandantin kürzlich darauf aufmerksam geworden sei, dass der Abgemahnte in seinem Internetshop sowie in seinen Händlershops auf den Plattformen eBay und Amazon verschieden Produkte anbiete, bei denen es sich vorgeblich um Produkte ihrer Mandantin handele, was tatsächlich nicht der Fall sei. Neben einigen „3M“-Originalprodukten vertreibe der Abgemahnte dort in verschiedenen Variationen unter der Bezeichnung „3M“ und unter Verwendung des „3M“-Logos Produkte, die von ihrer Mandantin nicht vertrieben werden würden.

 

Im Rahmen eines Testkaufs seien von dem Abgemahnten kleine Plastikflaschen geliefert worden, welche mit der „3M“-Wortmarke gekennzeichnet worden seien. Wie dem Empfänger des Abmahnschreibens sicherlich bewusst sei, würden solche Produkte von der 3M Company so nicht angeboten werden.

 

Der Abgemahnte solle nun bis zum 05.08.2016 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und Rechtsanwaltsgebühren nach einem Gegenstandswert von 100.000 € (= 2.348,94 €) erstatten.

Abmahnung 3M Company

wegen Markenrechtsverletzung „3M“

vertreten durch Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer LLP

Stand: 07/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Andre Röben durch Segelken & Suchopar Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 04.08.2016 haben die Rechtsanwälte Segelken und Suchopar, Kanzleisitz Kurfürstendamm 44, 10719 Berlin im Auftrag des Herrn Andre Röben eine Abmahnung ausgesprochen. Die Bevollmächtigten teilen mit, dass ihre Mandantschaft über einen Onlineshop u.a. einen Versandhandel für elektrische Rauchgeräte, Liquids, Zubehör etc. vertreiben würde. Der Abgemahnte würde als gewerblicher Anbieter im Onlinehandel über die eBay-Plattform tätig sein und dort gleichgeartete Produkte vertreiben.

 

Verstoß gegen JuSchG bei Verkauf von Shisha – Abmahnung Andre Röben

Rechtsanwalt Stefan Nau, der Unterzeichner des mir vorliegenden Abmahnschreibens, führt aus, dass seine Mandantschaft habe feststellen müssen, dass der Abgemahnte mit seinen Angeboten gegen rechtliche Vorschriften mit wettbewerbsrechtlicher Relevanz verstoßen würde. Als Anbieter von E-Zigaretten, Shisha, Tabak und Zigaretten sei er aufgrund der seit dem 01. April 2016 geltenden gesetzlichen Regelung in § 10 Abs. 4 JuSchG iVm § 1 Abs. 4 JuSchG zur doppelten Alterskontrolle verpflichtet. Dies würde bedeuten, dass diese Warengruppen nicht nur gegen Altersnachweis ausgeliefert werden dürften, sondern bereits auch bei Vertragsabschluss eine Altersverifikation notwendig sei, um den gesetzgeberisch geforderten Jugendschutz umzusetzen.

 

Entgegen dieser gesetzlichen Regelung würde der Abgemahnte beim Abschluss des Kaufvertrages über die Funktion „Sofort kaufen“ keine Altersverifikation durchführen.

 

Dieses Verhalten habe der Abgemahnte gem. § 8 UWG ab sofort zu unterlassen. Er werde aufgefordert, eine ausreichende Unterlassungserklärung rechtsverbindlich unterzeichnet bis spätestens zum 10. August 2016 abzugeben. Für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs würden unmittelbar gerichtliche Maßnahmen eingeleitet werden.

 

Nach § 12 Abs. 1 UWG sei der Abgemahnte verpflichtet, die dem Herrn Andre Röben durch die Beauftragung der Rechtsanwälte Segelken und Suchopar entstandenen Kosten auszugleichen. Diese würden nach einem Gegenstandswert von 20.000 € berechnet werden. In Bezug auf den angesetzten Gegenstandswert werde auf die Bemessungspraxis des OLG Hamm verwiesen, wonach ein Wettbewerbsverstoß mit einem Gegenstandswert von 20.000 € bis 30.000 € anzusetzen sei. Der Abgemahnte sei daher aufzufordern, den Gesamtbetrag in Höhe von 984,60 € bis zum 17.08.2016 zu zahlen.

Abmahnung Andre Röben

wegen Verstoß gegen JuSchG

vertreten durch Rechtsanwälte Segelken und Suchopar

Stand: 08/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.