Abmahnung Osman Özkan durch Rechtsanwalt Levent Göktekin

Gegenstand der Abmahnung

Am 01.09.2016 hat Rechtsanwalt Levent Göktekin, Boppstraße 7, 10967 Berlin eine Abmahnung im Auftrag von Herrn Osman Özkan aussprechen lassen. Herr Osman Özkan veräußere über die Internetplattform eBay u.a. Schmuck, so die Aussage in dem Abmahnschreiben. Da der Abgemahnte im Wege des Fernabsatzes über die Internetplattform eBay ebenfalls Schmuck anbiete, bestehe zwischen den Parteien ein Wettbewerbsverhältnis.

 

Das Abmahnschreiben Osman Özkan

Die Verkäufe des Abgemahnten erfolgten unter Anmeldung als privater Anbieter bei eBay. Der Abgemahnte würde über 20 Anzeigen zugleich inserieren, so die Ausführungen von Rechtsanwalt Levent Göktekin. Bei dessen letzten nachweisebaren Transaktionen als Verkäufer habe der Abgemahnte immer wieder Schmuckstücke veräußert. Es könne nicht mehr von einem haushaltstypischen Verkauf ausgegangen werden. Aufgrund der Menge und Anzahl sowie der Sorte der von dem Abgemahnten vertriebenen Artikel sei dieser als gewerblicher Anbieter einzustufen. Als gewerblicher Verkäufer habe der Abgemahnte gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen.

 

Der Abgemahnte teile den Käufern keine Widerrufsbelehrung mit. Nach § 312 c Abs. 1 BGBG i.V.m. Art. 246 EGBGB habe der Unternehmer den Verbraucher bei einem Fernabsatzgeschäft klar und verständlich über das Bestehen eines Widerrufsrechts sowie über die Bedingungen, Einzelheiten und Ausübung und die Rechtsfolgen oder der Rückgabe zu informieren. Darüber hinaus wird dem Abgemahnten vorgehalten, aufgrund fehlender Anbieterkennzeichnung dem Käufer nicht mitzuteilen, mit wem der Vertrag zustande kommt. Nach § 5 Abs. 1 TMG bestehe die Pflicht ein ausreichendes Impressum bzw. eine Anbieterkennzeichnung zu hinterlegen.

 

Rechtsanwalt Levent Göktekin fordert nun im Auftrag von Osman Özkan von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie den Ersatz der durch seine Einschaltung entstandenen Rechtsanwaltsgebühren. Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung ende am 13.09.2016 12:00 Uhr, das Zahlungsziel sei der 16.09.2016. Es wird die Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten gefordert, die nach einem Gegenstandswert in Höhe von 10.000 € berechnet werden. Der Zahlbetrag beträgt daher 745,40 €.

Abmahnung Osman Özkan

wegen Informationspflichtverletzung

vertreten durch Rechtsanwalt Levent Göktekin

Stand: 09/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung BUGATTIINTERNATIONAL S.A. durch SKW Schwarz Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Eine Abmahnung der Rechtsanwälte SKW Schwarz, Mörfelder Landstraße 117, 60598 Frankfurt/Main vom 31.08.2016 im Auftrag der Bugatti International S.A. liegt mir zur Überprüfung vor. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Dr. Magnus Hirsch. Dieser teilt mit, dass die Bugatti International S.A. Inhaberin einer Vielzahl von nationalen und europäischen (Unions-)Marken „Bugatti“ sei, etwa unter anderem eingetragen für Waren der Klasse 20, insbesondere Möbel. Die Marke „Bugatti“ sei zudem eine bekannte Marke, so dass diese auch ohne Eintragung geschützt sei und zum anderen auch jeder Verwendung für andere Produkte als Kraftfahrzeuge entgegengehalten werden könne.

 

Markenrechtsverletzung Marke „Bugatti“ – Abmahnung erhalten?

Die Rechtsanwälte SKW Schwarz führen aus, dass ihre Mandantin mitgeteilt habe, dass der Abgemahnten Betten unter Verwendung der Marke „Bugatti“ anbieten würde. Nach Art. 9 Abs. 1 a-c UMV (Unionsmarkenverordnung) und § 14 Abs. 2 Nr. 1-3 MarkenG sei es dem Abgemahnten untersagt, ohne Zustimmung der Abmahnerin im geschäftlichen Verkehr derartige Produkte anzubieten, in den Verkehr zu bringen oder zu den genannten Zwecken zu besitzen.

 

Die Wiederholungsgefahr, die aufgrund des bereits erfolgten Verstoßes vermutet werde, könne der Abgemahnte nur dadurch ausräumen, dass dieser gegenüber der Bugatti S.A. eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben würde. Darüber hinaus habe die Abmahnerin nach Art. 102 Abs. 2 UMV in Verbindung § 18 Abs. 1 MarkenG einen Anspruch auf Vernichtung aller sich im Besitz oder Eigentum des Abgemahnten befindlichen, widerrechtlich gekennzeichneten Produkte. Über die Vernichtung der Ware habe der Empfänger des Abmahnschreibens einen geeigneten Nachweis zu erbringen sowie die widerrechtlichen gekennzeichneten Produkte zurückzurufen oder anderweitig aus den Vertriebswegen zu entfernen.

 

Darüber hinaus sei er verpflichtet, unverzüglich Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg der widerrechtlich gekennzeichneten Produkte zu erteilen. Diese Auskunft müsse Angaben über Namen und Anschrift des Herstellers, des Lieferanten und anderer Vorbesitzer, der gewerblichen Abnehmer oder Auftraggeber sowie die Menge der hergestellten, ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Produkte enthalten.

 

Schließlich sei der Abgemahnte verpflichtet, den Schaden, der durch die vorgenannte Verletzungshandlung entstanden sei oder noch entstehen könne, zu ersetzen.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, sich gegenüber der Bugatti International S.A. zu verpflichten, die oben bezeichneten Verletzungen der Marken der Abmahnerin und natürlich auch alle kerngleichen Verstöße ab sofort zu unterlassen und die weiteren Ansprüche anzuerkennen. Den Eingang einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung werde bis spätestens zum 09.09.2016 erwartet.

Abmahnung Bugatti International S.A.

wegen Markenrechtsverletzung Marke „Bugatti“

vertreten durch Rechtsanwälte SKW Schwarz

Stand: 08/2016

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Muster Impressum Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Nachfolgend stelle ich Ihnen ein Muster Impressum für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zur Verfügung. Ich gehe im nachfolgenden Muster davon aus, dass für die Mustermann und Musterfrau GbR eine Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz existiert und auch eine Wirtschaftsidentifikationsnummer gemäß § 139 c Abgabenordnung. Ebenfalls werden auf der Internetpräsenz der Mustermann und Musterfrau GbR journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote angeboten. Die GbR ist nicht verpflichtet und auch nicht dazu bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

Mustermann und Musterfrau GbR
vertretungsberechtigte Gesellschafter: Andreas Mustermann und Andrea Musterfrau
Musterstr. 1
12345 Musterstadt

 

Telefon: +49 (0)815 / 12 34 50
Telefax: +49 (0)815 / 12 34 51
E-Mail: hallo@mustermann.de

 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 1234567

 

Wirtschaftsidentifikationsnummer gem. § 139 c Abgabenordnung: DE 1234567

 

Redaktionell Verantwortliche: Andreas Mustermann und Andrea Musterfrau, Musterstr. 1, 12345 Musterstadt

 

Link auf die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr

 

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.

 

Weitere Informationen unter: www.abmahnung.de/os-plattform/

 

Mein Rat:

Ich möchte Ihnen an dieser Stelle Praxistipps und Hinweise zum Muster Impressum für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) geben, damit Sie erst gar nicht in die Abmahnfalle tappen.

 

1. Vor- und Nachname der Gesellschafter

Bitte geben Sie immer den vollständigen und ausgeschriebenen Vornamen aller Gesellschafter im Impressum an. Ein abgekürzter Vorname kann im Einzelfall zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung führen.

 

2. Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ort

Es genügt nicht, ein Postfach anzugeben. Nennen Sie im Impressum daher bitte immer Ihre Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ort.

 

3. Name der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die GbR kann keinen Firmennamen führen. Die Unternehmensbezeichnung hat daher die Familiennamen aller Gesellschafter zu führen.

 

4. Telefonnummer im Impressum

Ich rate, im Impressum eine Telefonnummer anzugeben.

 

Das LG Bamberg (Urteil vom 23.11.2012, 1 HK O 29/12), hat in dem Zusammenhang entschieden, dass die Angabe der Anschrift und einer E-Mail-Adresse auf der Internetseite eines Onlinehändlers nicht ausreicht, um die Anforderungen des TMG zu erfüllen. Es muss neben diesen Angaben zusätzlich eine unmittelbare Kommunikation ermöglicht werden. Ein solcher unmittelbarer Kommunikationsweg setzt jedoch voraus, dass innerhalb von 60 Minuten Anfragen des Verbrauchers beantwortet werden können.

 

Wenn Sie keine Telefonnummer angeben, dann müsste bei Ihnen aber zumindest eine „elektronische Anfragemaske“ vorhanden sein, über die sich ein Nutzer mit Ihnen in Verbindung setzten kann. Eine Antwort von Ihnen könnte dann via Email erfolgen.

 

Ein Kontaktformular wäre aber auch nur dann ausreichend, wenn Sie die Anfrage des Nutzers innerhalb von 30 bis 60 Minuten beantworten würden. Ist Ihnen das nicht möglich, so ist auch weiterhin die Angabe einer Telefonnummer zur schnellen Kontaktaufnahme Pflicht. Auch würde Sie ein entsprechendes Kontaktformular nicht von der Pflicht zur Angabe einer Email-Adresse lösen. Diese ist weiterhin grundsätzlich anzugeben.

 

Um hier Problemen aus dem Weg zu gehen rate ich, eine Telefonnummer anzugeben.

 

5. Faxnummer im Impressum

Nur wer ein Fax hat, kann (muss er aber nicht) eine Faxnummer nennen. Gerichtlich nicht geklärt ist die Frage, ob eine Faxnummer anstelle einer Telefonnummer genügt.

 

6. Was kann passieren, wenn Pflichtangaben fehlen?

Das Fehlen von Pflichtangaben kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 EUR geahndet werden. Mitbewerber nehmen ein unvollständiges Impressum aber auch sehr oft zum Anlass, eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung auszusprechen. Die Kosten für einen Impressumsverstoß beginnen in der Regel bei einem Streitwert von 10.000 EUR. Die Nettokosten belaufen sich danach auf 651,80 EUR. Viel Geld, für ein unvollständiges Impressum. Es lohnt sich daher in jedem Falle, sein Impressum rechtssicher zu gestalten.

Hinweis auf OS-Plattform auch im Impressum aufnehmen

Über die OS-Plattform ist an einer leicht zugänglichen Stelle zu informieren. Es ist momentan streitig, was unter einer „leicht zugänglichen“ Stelle zu verstehen ist. Ich rate daher dazu, im Impressum den Hinweis nebst Verlinkung auf die OS-Plattform aufzunehmen. Achten Sie bitte darauf, dass Sie einen sogenannten „sprechenden Link“ bereithalten. Sollte Ihr Link mit nur „Impressum“ beschriftet sein, so rate ich Ihnen, diesen in „Impressum und OS-Plattform“ umzubenennen, damit ein Nutzer gleich erkennt, dass er hier Informationen zur OS-Plattform findet.

 

Sollten Sie den Link „Impressum“ nicht umbenennen können oder wollen, dann erstellen Sie für die OS-Plattform bitte unbedingt einen extra Link „OS-Plattform„. Ich halte dies für erforderlich, da ein Nutzer im Impressum wohl eher keine Hinweise zu einer online Streitbeilegung erwartet.

 

Der Hinweis kann dann z.B. wie folgt lauten:

Link auf die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr

 

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bin ich nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.

 

Weitere Informationen unter: www.abmahnung.de/os-plattform/

 

Wichtig: Der Link auf die OS-Plattform muss anklickbar sein!

Verwenden Sie KEINE Disclaimer

Ein Disclaimer ist eine Erklärung, in der sich jemand von bestimmten Inhalten – besonders den Inhalten fremder, aber mit der eigenen verlinkter Websites – distanziert.

 

Auf Webseiten und in Onlineshops sehe ich immer wieder Disclaimer. Ziel der Webseitenbetreiber ist eine bessere rechtliche Position. Ihre Disclaimer sollen die Gefahr einer Haftung für Seiteninhalte reduzieren bzw. ausschließen. In nahezu allen mir bekannten Impressums Generatoren wird zudem leider auch immer wieder auf die (vermeintliche) Notwendigkeit solcher Disclaimer hingewiesen. Disclaimer halten leider auch viele Webdesigner und Internetagenturen für erforderlich. Diese werden sogar als Verkaufsargument genutzt.

 

Mit meinen nachfolgenden Hinweisen möchte ich Ihnen die Sinnlosigkeit derartiger Disclaimer veranschaulichen.

 

Sie benötigen definitiv weder einen Disclaimer hinsichtlich einer Haftung für Aktualität und Richtigkeit von Inhalten, noch hinsichtlich einer Haftung für externe Links und erst Recht keinen Disclaimer in Bezug auf etwaige Urheberrechte.

 

Disclaimer sind nutzlos und Sie machen sich sogar selbst angreifbar damit, wie ich Ihnen nachfolgend erläutern werde.

Keine Garantie für Aktualität und Vollständigkeit unserer Webseite

Bitte schreiben Sie auch nicht „Keine Haftung für Aktualität und Richtigkeit der Angaben„. Für Klauseln dieser Art gelten die Bestimmungen der §§ 305 ff. BGB. Ein derart pauschaler Haftungsausschluss hat rechtlich keine Relevanz. Derartige Klauseln können sogar abgemahnt werden, vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 10.12.2012, Az.: 5 W 118/12.

„Das zeigt schon der Wortlaut der Klausel, nach dem für die Aktualität und Vollständigkeit „keine Garantie“ übernommen werden könne. Schon wegen der Verwendung des juristischen Terminus ‚Garantie‘ wird der Verbraucher eher an eine Klausel mit rechtlich relevantem Gehalt denken. Die angegriffene Klausel bezieht sich nach ihrem Inhalt und ihrer Stellung zudem auch auf das gesamte Angebot auf den jeweiligen Webseiten, denn nach dem unmittelbaren Kontext wird hier eine Aussage über den „Inhalt der Webseite“ getroffen, was naturgemäß auch die Angebote umfasst, die den Hauptinhalt der Seiten ausmachen werden.“

Das Hanseatische Oberlandesgericht bestätigte damit, dass der wegen dieses Disclaimers abgemahnte Onlinehändler zu Recht abgemahnt worden ist. 

Keine Haftung für Links

Immer wieder werden Disclaimer benutzt, die eine Haftung für externe Links ausschließen sollen, wie z.B.:

„Im Sinne des Urteils des LG Hamburg vom 12.05.1998, Az.: 312 O 85/98 übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links.“

Wer derartige Disclaimer benutzt, der hat das Urteil des LG Hamburg entweder nicht richtig gelesen, oder verstanden.

Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass eine pauschale Freizeichnung von einer möglichen Haftung für externe Links gerade nicht möglich ist. Es wurde klargestellt, dass derartige Disclaimer wirkungslos sind.

Nach aktueller Rechtslage kommt eine Haftung des Webseitenbetreibers für von ihm gesetzte externe Links auch erst dann in Betracht, wenn dieser Kenntnis von der durch die Verlinkung entstandene bzw. bestehende Rechtsverletzung Kenntnis erlangt hat und er die Verlinkung trotz Kenntnis hiervon nicht beseitigt.

Urheberrechte

Schreiben Sie vielleicht auch:

„Die Bilder und Inhalte dieser Seiten unterliegen dem Urheberrecht. Eine Übernahme der Inhalte ist nicht gestattet.“

Solche Disclaimer sind absoluter Unsinn!

 

Gemäß § 7 Urhebergesetz ist der Urheber der Schöpfer des Werkes. Das Urheberrecht entsteht aber gewiss nicht durch das Vorhalten eines Hinweises auf dieses, etwa durch einen derartigen Disclaimer. Bestehende Urheberrechte können durch derartige Disclaimer nicht gesichert werden. Sie sind aber auch nicht dazu geeignet, für an sich nicht schutzwürdige Inhalten einen urheberrechtlichen Schutz zu begründen.

 

Lassen Sie von derartigen Disclaimern daher bitte die Finger!

Anti-Abmahnklauseln

Die berühmt, berüchtigten Anti-Abmahnklauseln:

 

„Rechtliche Hinweise für Anwälte:

 

Zur Vermeidung unnötiger Rechtstreitigkeiten, sowie überflüssigen Kosten bitten wir darum, uns im Vorfeld bei etwaigen Beanstandungen zu kontaktieren. Wettbewerbsrechtliche Zuwiderhandlungen werden von uns sofort behoben, so dass die Einschaltung per Rechtsanwalt nicht erforderlich sein wird. Sollte es trotzdem dazu kommen ist der Gegenpartei ein 100 % rechtlich abgesicherter Onlineauftritt anzuraten. Wie heißt es noch: „Wer im Glashaus sitzt, der sollte nicht mit Steinen werfen.“

 

oder

 

„Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!

 

Sollte der Inhalt oder die Aufmachung unserer Webseiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote.“

 

oder

 

„Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!

Sollte der Inhalt oder die Aufmachung unserer Webseiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Die Beseitigung einer möglicherweise von diesen Seiten ausgehenden Schutzrechtverletzung durch Schutzrecht-Inhaber/innen selbst darf nicht ohne unsere Zustimmung stattfinden. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.“

 

Derartige Anti-Abmahnklauseln bieten absolut gar keinen wirksamen Schutz vor Abmahnungen. Es sind nutzlose Disclaimer, die sogar ein eigenes Abmahnrisiko darstellen.

 

Anti-Abmahnklauseln haben auf die Berechtigung einer Abmahnung und einen damit zusammenhängenden Kostenerstattungsanspruch überhaupt keine Auswirkung. Auch bei Verwendung einer Anti-Abmahnklausel müssen dem Abmahner im Falle einer berechtigten Abmahnung die Kosten erstattet werden.

 

 

Wer selbst aktiv Abmahnungen ausspricht und auf seiner eigenen Webseite selbst eine Anti-Abmahnklausel verwendet, der verhält sich nach Auffassung des OLG Hamm und auch des OLG Düsseldorf widersprüchlich. Dies hat zur Folge, dass er seinen eigenen Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten gegenüber dem Abgemahnten verliert, vgl.

 

  • OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.09.2017, Az. I-20 U 79/17
  • OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.01.2016, Az. I-20 U 52/15
  • OLG Hamm, Urteil vom 31.01.2012, Az. I-4 U 169/11

 

Anti-Abmahnklauseln können abgemahnt werden!

 

 

Warum? Weil Abmahnungen als Mittel der Verhinderung eines Rechtsstreits teilweise sogar gesetzlich ausdrücklich vorgeschrieben sind, z.B. nach § 12 Abs. 1 Satz 1 UWG. Durch eine vorgerichtliche Abmahnung soll eine Streitigkeit zu Gunsten des Abgemahnten schnell und kostengünstig beendet werden. Gäbe es das Institut der Abmahnung nicht, dann müsste der Gläubiger sofort eine einstweilige Verfügung beantragen, oder Klage erheben. Dies wäre für den Schuldner mit deutlich höheren Kosten verbunden (zusätzliche Gerichtskosten und Anwaltskosten). Eine Abmahnung entspricht daher sogar dem Interesse des Schuldners. Er kann unnötige Kosten sparen und teure Gerichtsverfahren vermeiden. Daher muss der Abgemahnte dem Gläubiger gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG dessen erforderlichen Aufwendungen erstatten.

 

Anti-Abmahnklauseln verhindern keine Abmahnung, sondern können sogar zu einer Abmahnung führen. Ich rate daher ganz dringend von der Verwendung derartiger Klauseln ab.

Bitte beachten Sie diesen Hinweis:

Das von mir kostenlos zur Verfügung gestellte Muster Impressum ist nicht in der Lage eine adäquate Rechtsberatung im Einzelfall zu ersetzen. Die Verwendung des Musters erfolgt daher ausschließlich auf eigenes Risiko des Verwenders.

 

Gern überprüfe ich auch Ihr Impressum. Senden Sie mir dafür gern eine E-Mail mit einem Link zu Ihrer Website und dem Betreff „Impressumscheck“. Ich werde mich dann umgehend bei Ihnen melden.

Ein rechtssicheres Impressum ist der erst Schritt zu einer abmahnsicheren Webseite. Sie benötigen aber in jedem Falle auch eine aktuelle Datenschutzerklärung, die der Datenschutzgrundverordnung entspricht. Onlinehändler benötigen darüber hinaus auch abmahnsichere AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen).

 

Bei mir bekommen Sie alles aus einer Hand.

 

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

 

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!

 

Abmahnung BR Housing Company Bvba, Marke „Ocean Breeze“ durch Marcel van Maele Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Am 08.09.2016 hat Rechtsanwalt Marcel van Maele, Kapellenstraße 82, 52066 Aachen im Auftrag der Firma BR Housing Company Bvba, Geschäftsführerin Uschi Derwig, eine Abmahnung ausgesprochen. Rechtsanwalt van Maele führt aus, dass seine Mandantin Inhaberin einer Vielzahl von Benelux-, EU- und IR-Marken sei, die allesamt insbesondere für die Klasse 03 mit Pafümeriewaren, ätherischen Ölen, Kosmetikprodukten etc. geschützt seien. Alle diese Marken würden von der Abmahnerin dergestalt genutzt werden, dass über die Firma Pacogi B.V. Parfüms produziert werden würden, die auf der gesamten Welt sowohl direkt wie auch über Distributionspartner vertrieben werden würden. U.a. habe die Abmahnerin durch Kaufvertrag vom 11.09.2015 vom Insolvenzverwalter der in Insolvenz gegangenen Victory International B.V. bzw. Big Bang B.V. die gesamten Marken käuflich erworben, so Rechtsanwalt van Maele.

 

BR Housing Company Bvba Abmahnung wegen “Ocean Breeze” Markenrechtsverletzung

Weiter führt der Bevollmächtigte der Abmahnerin aus, dass sich unter den auf seine Mandantin übergegangenen Marken auch die IR-Marke 602756 „Ocean Breeze“ befinden würde. Diese würde Schutz für Deutschland, Frankreich, Italien und Benelux für die Klasse 03 mit Seifen, Parfümerieartikeln, Kosmetikartikeln, Handwaschcreme sowie Deodorants für den persönlichen Gebrauch genießen. Bereits seit dem Erwerb der Marke vertreibe die BR Housing Company Bvba über das Tochterunternehmen Pacogi bzw. Distributionspartner einen Damen- und Herrenduft „Ocean Breeze“ aus der Duftserie „Black Onyx“.

 

Rechtsanwalt Marcel van Maele teilt mit, dass seine Mandantin darauf aufmerksam geworden sei, dass der Abgemahnte auf seiner Internetseite unter der Bezeichnung „[…] Aircan Ocean Breeze Pad Duftdose“ eine Duftkerze vertreiben würde. Die Verwendung der Bezeichnung „Ocean Breeze“ erfolge auch eindeutig kennzeichnungsmäßig. Es werde darauf hingewiesen, dass in der Rechtsprechung seit langem anerkannt sei, dass Duftwässer ebenso wie Duftkerzen, die ihre Wirkung beim Verbraucher ja vor allem über den Duft erzielen, hochgradig ähnliche Produkte seien. Das Verhalten des Abgemahnten stelle deshalb eine eklatante Verletzung der der Abmahnerin zustehenden Rechte gem. § 14 Absatz 2 Ziffer 1 und 2 MarkenG dar.

 

Der Abgemahnte werde daher aufgefordert, den Vertrieb eines derart verwechslungsfähigen Produktes sowohl in der BRD wie auch in den übrigen Ländern, in denen die Produkte der BR Housing Company Bvba Schutz genießen würden, mit sofortiger Wirkung zu unterlassen.

 

Bis zum 15.09.2016 werde ihm Gelegenheit gegeben, eine entsprechende strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Darüber hinaus habe er umfassend Auskunft zu erteilen über den Umfang der Verletzungshandlung. Ebenfalls bis zum 15.09.2016 habe er die entstandenen Kosten des Rechtsanwalts van Maele zu erstatten, die mit 1.973,90 € beziffert werden und nach einem Gegenstandswert von 100.000 € in Ansatz gebracht werden würden.

Abmahnung BR Housing Company Bvba

wegen Markenrechtsverletzung Marke „Ocean Breeze“

vertreten durch Rechtsanwalt Marcel van Maele

Stand: 09/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Axel Weichert (Kanzlei Rudolph)

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt ein Abmahnschreiben der Kanzlei Rudolph, Sachbearbeiter Rechtsanwalt Matthias Kiunka, Gustav-Radbruch-Straße 7, 32423 Minden vor, das diese im Auftrag von Herrn Axel Weichert verfasst haben.

 

Rechtsanwalt Kiunka teilt mit, dass sein Mandant Motorsportfotograf sei und kürzlich festgestellt habe, dass der Abgemahnte bei eBay ein Foto des Abmahners von einem Mercedes Benz 190E Evo 2 DTM Rennwagen als bedrucktes Blechschild zum Verkauf anbiete.

 

Für das verwendete Foto habe der Fotograf Axel Weichert keinerlei Freigabe zur Reproduktion erteilt. Durch die Verwendung würde der Abgemahnte die ausschließlichen Nutzungsrechte des Abmahners verletzen, so Rechtsanwalt Matthias Kiunka von der Kanzlei Rudolph.

 

Die Abmahnung des Fotografen Axel Weichert

Weiter heißt es, dass in der Herstellung und/oder im Vertrieb des in Rede stehenden Schildes eine Vervielfältigung und Verbreitung des Fotos liegen würde. Aufgrund der unberechtigten Verwendung stünden dem Abmahner Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Rechnungslegung und Schadensersatz gemäß §§ 97, 101 UrhG zu. Darüber hinaus sei dieses Vorgehen auch wettbewerbswidrig und begründe Ansprüche seines Mandanten aus §§ 3, 4 Nr. 9a), 8, 9 UWG.

 

Rechtsanwalt Kiunka weist den Abgemahnten sodann darauf hin, dass die von dem Abgemahnten begangene Rechtsverletzung nach ständiger Rechtsprechung eine Wiederholungsgefahr begründen würde, die nur durch Abgabe einer hinreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden könne. Eine Frist zur Abgabe einer entsprechenden Erklärung werde bis zum 17.09.2016 gesetzt.

 

Bis zum 22.09.2016 solle der Abgemahnte Auskunft über den Umfang der Verletzungshandlungen geben sowie die Kosten der Kanzlei Rudolph in Höhe von 745,40 EUR (Gegenstandswert: 10.000 EUR) erstatten. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche würde sich der Abgemahnte vorbehalten.

Abmahnung Axel Weichert

wegen Urheberrechtsverletzung an Lichtbild

vertreten durch Kanzlei Rudolph

Stand: 09/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Wiebke Haarkemper (Lars Friedrich Krone Rechtsanwalt)

Gegenstand der Abmahnung

Am 20.09.2016 hat Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Lars Friedrich Krone, Pettenkoferstraße 46, 80336 München im Auftrag der Frau Wiebke Haarkemper eine Abmahnung aussprechen lassen. Rechtsanwalt Krone teilt mit, dass seine Mandantin die Internetseiten schamanische-krafttieren.de und schamanisches-kunsthandwerk.de betreibe. Auf der Seite schamanische-krafttiere.de würden sich seit dem Jahr 2013 Texte zu zahlreichen Krafttieren, insbesondere zu deren Eigenschaften und deren spiritueller Bedeutung befinden. Unter den im Abmahnschreiben bezeichneten URLs würden sich Texte zu Delfinen und Schildkröten befinden, deren alleinige Urheberin Frau Haarkemper sei.

 

Wiebke Haarkemper Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung an Texten

Rechtsanwalt Lars Friedrich Krone schreibt, dass in dem von dem Abgemahnten betriebenen Webshop verschiedene Produkte mit von der Abmahnerin geschaffenen Texten beworben werden würden. Die Texte werden sodann in dem Abmahnschreiben zitiert und die URLs werden genannt.

 

Mit der Verwendung dieser Texte greife der Abgemahnte in die seiner Mandantin als Urheberin zugewiesenen ausschließlichen Verwertungsrechte ein.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, die Nutzung der genannten Texte ab sofort zu unterlassen und die Texte aus dem Webshop zu entfernen. Darüber hinaus werde er aufgefordert, die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu beseitigen. Hierfür habe der Bevollmächtigte den 30.09.2016 vorgemerkt.

 

Weiter weist Rechtsanwalt Lars Friedrich Krone darauf hin, dass es nicht ausreichend sei, die beanstandete Handlung zu beenden, also die Texte aus dem Webshop zu entfernen.

 

Ferner werde der Abgemahnte aufgefordert, dem Unterzeichner bis spätestens 07.10.2016 über den Umfang der Urheberrechtsverletzung Auskunft zu erteilen, unter Angabe des entsprechenden Zeitraums, in welchem die Verletzungshandlungen begangen worden seien sowie der in diesem Zeitraum durch den Verkauf der betreffenden Artikel erzielten Gewinne. Die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen werde nach Erteilung der geforderten Auskünfte erfolgen.

 

Auch habe der Abgemahnte die der Frau Wiebke Haarkemper entstandenen Kosten zu erstatten, die vorläufig mit 1.044,40 EUR netto beziffert werden würden (Gegenstandswert: 25.000 EUR). Für die Erstattung des Betrages habe der Bevollmächtigte der Abmahnerin ebenfalls den 07.10.2016 vorgemerkt.

Abmahnung Wiebke Haarkemper

wegen Urheberrechtsverletzung an Text

vertreten durch Rechtsanwalt Lars Friedrich Krone

Stand: 09/2016

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

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