Abmahnung Marco Almbauer durch hgu Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 20.09.2016 hat Herr Marco Almbauer durch die Rechtsanwälte hgu, Dr. Gerhard Hackenberger, Mag. Jürgen Greilberger, Dr. Christian Ulm, Mag. Kurt Kulac, Kaiserfeldgasse 27/IV, 8010 Graz, Österreich, eine urheberrechtliche Abmahnung aussprechen lassen.

 

Der Sachbearbeiter, Mag. Kurt Kulac, teilt mit, dass der Abgemahnte offenbar seit dem 04. August 2016 bis zum Tag der Abmahnung auf seiner Internetseite ein Foto von „JuicePlus“-Kapseln verwenden würde, das von Herrn Almbauer angefertigt worden sei. Dieser habe sein Foto auf Wikimedia Commons veröffentlicht und unter den Bedingungen einer dort genau bezeichneten Lizenz zur Verfügung gestellt. Die wichtigsten Hinweise dafür seien direkt beim jeweiligen Bild auf Wikimedia Commons angegeben. Jedenfalls wären der seines Mandanten, sowie der Lizenzhinweis direkt am oder im Bild anzugeben gewesen. Die Lizenzbedingungen seien von dem Abgemahnten nicht eingehalten worden und die Nutzung erfolge daher rechtswidrig, so Mag. Kulac.

 

Urheberrechtsverletzung an Lichtbild als Abmahngrund

Weiter schreiben die hgu Rechtsanwälte, dass sie beauftragt seien, gegen den Abgemahnten eine Klage auf Unterlassung derartiger Handlungen einzubringen.

 

Zuvor könne dem Abgemahnten jedoch Gelegenheit gegeben werden, durch die Übermittlung der beiliegenden Unterlassungserklärung sowie durch Überweisung der in diesem Zusammenhang anerlaufenen tarifmäßigen Kosten in Höhe von 344,12 € zzgl. der Entschädigung für die lizenzwidrige Nutzung in Höhe von pauschal 180,00 € sohin insgesamt 524,12 € bis längstens 11.10.2016 zu zahlen. Mit der Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung soll sich der Abgemahnte u.a. verpflichten, bei jedem Verstoß pro Tag und Webseite an Herrn Marco Almbauer einen Konventionalstrafe in Höhe von 100,00 € zu bezahlen, wobei die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens nicht ausgeschlossen werde.

Abmahnung Marco Almbauer

wegen Urheberrechtsverletzung Lichtbild

vertreten durch Rechtsanwälte hgu

Stand: 09/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung TipTopCarbon GmbH durch Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 08.09.2016 hat die Firma TipTop Carbon GmbH durch die Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven, Am Mittelhafen 10, 48155 Münster eine Abmahnung aussprechen lassen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Timm Christian Drouven. Dieser teilt in dem mir vorliegenden Abmahnschreiben mit, dass Gegenstand seiner Beauftragung die Art und Weise der Präsentation der Angebote des Abgemahnten im Internet auf www.ebay.de sei, mit denen dieser seiner Mandantin unlauteren Wettbewerb bereiten würde.

 

Konkret gehe es um ein Angebot, mit dem der Abgemahnte gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen würde.

 

Falsche Widerrufsbelehrung und fehlende Grundpreisangabe als Abmahngrund

Dem Abgemahnten werde vorgeworfen, eine Widerrufsbelehrung vorzuhalten, die den gesetzlichen Vorgaben nicht genügen würde. Er würde widersprüchliche Fristen für die Ausübung des Widerrufsrechts angeben.

 

Darüber hinaus würde der Abgemahnte Folien lose und nach Fläche/Länge verkaufen. Hierbei würde er den Grundpreis nicht angeben, obwohl dies gem. § 2 PAngV erforderlich sei. Diese Vorschrift gelte als Marktverhaltensregel und solle es den Verbrauchern ermöglichen, Produkte mit unterschiedlichen Mengeneinheiten zu vergleichen.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, die vorbezeichneten Rechtsverletzungen umgehend einzustellen und es ab sofort zu unterlassen, „1. im geschäftlichen Verkehr über das Internet Folien anzubieten/anbieten zu lassen und dabei widersprüchlich über die Frist zur Ausübung des Widerrufsrechts und/oder die Übernahme der Rücksendekosten im Falle eines Widerrufs zu belehren; 2. im geschäftlichen Verkehr Angebote für Folien zu veröffentlichen oder vorzuhalten und dabei in der an den Verbraucher gerichteten Werbung Waren als Verkaufseinheit ohne Umhüllung nach Fläche oder Länge anzubieten, für die nicht gleichzeitig der Preis je Mengeneinheit (Grundpreis) und der Gesamtpreis jeweils unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar angegeben werden“. Eine entsprechende strafbewehrte Unterlassungserklärung habe er bis zum 15.09.2016 abzugeben.

 

Des Weiteren habe er die Kosten der Inanspruchnahme der Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven zu tragen. Diese würden nach einem Gegenstandswert von 30.000 EUR berechnet werden, sich auf 1.141,90 EUR summieren und seien zahlbar bis zum 19.09.2016.

Abmahnung TipTop Carbon GmbH

wegen Wettbewerbsverstößen

vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven

Stand: 09/2016

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2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

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4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

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Abmahnung Longchamp SAS durch Klaka Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Die Rechtsanwälte Klaka, Pempelforter Straße 11, 40211 Düsseldorf haben am 28.09.2016 im Auftrag der Firma Longchamp S.A.S. eine Abmahnung wegen des Vertriebs einer unlauterer Nachahmung der Longchamp-Tasche „Le Pliage“ ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Dr. Torben Düsing.

 

Dieser teilt mit, dass seine Mandantin, die dem Abgemahnten nicht näher vorgestellt werden müsse, neben einer Reihe weiterer Taschenmodelle und modischen Accessoires das bekannte Handtaschenmodell „Le Pliage“ herstelle und vertreibe. Die Taschen dieser Serie seien in Deutschland seit 20 Jahren auf dem Markt und würden weltweit einzigartige Verkaufserfolge erzielen. Es dürfte sich laut der Kanzlei Klaka um das meistgekaufte Handtaschenmodell in Deutschland handeln.

 

Verkauf von Nachahmung der Le Pliage Handtasche als Abmahngrund

Rechtsanwalt Dr. Düsing führt aus, dass seine Mandantin festgestellt habe, dass der Abgemahnte in Deutschland die in der als Anlage beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgebildeten Taschen anbieten würde, bei denen es sich um täuschend ähnliche Nachahmungen der „Le Pliage“ handeln würde. Sämtliche prägenden Merkmale des Taschenmodells der Longchamp S.A.S. seien übernommen worden. Hierdurch verletze er die Rechte der Abmahnerin aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz gem. § 4 Nr. 3 lit. a) und b) UWG.

 

Aufgrund der Verletzung ihrer wettbewerbsrechtlichen Ausstattungsrechte habe die Abmahnerin gegen den Abgemahnten einen Anspruch auf Unterlassung. Dem Abgemahnten werde Gelegenheit gegeben, einen Rechtsstreit über seine Unterlassungspflicht zu vermeiden, indem er die als Anlage beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bis spätestens zum 10.10.2016 unterzeichne und zurücksende. Es ergeht der Hinweis, dass sollte binnen der Frist keine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung der beigefügten Art zugehen, er seiner Mandantin empfehlen würde, ohne weitere Ankündigung unverzüglich gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, so Rechtsanwalt Dr. Torben Düsing.

 

Des Weiteren sei der Abgemahnte der Longchamp S.A.S. gem. § 242 BGB zur Auskunft über die Herkunft und den Vertrieb der von ihm angebotenen Nachahmungen verpflichtet. Der Abgemahnte werde aufgefordert, binnen obiger Frist Auskunft zu erteilen über Namen und Anschrift des/der Lieferanten der Nachahmungen, unter Vorlage der Einkaufsrechnungen und Lieferscheine als Nachweis.

Abmahnung Longchamp S.A.S.

wegen Verkauf von Plagiaten einer Handtasche „Le Pliage“

vertreten durch Rechtsanwälte Klaka

Stand: 09/2016

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2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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  • Wird eventuell zu viel gefordert?

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Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

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Abmahnung Stefan Schulz durch Thoelke Przybilla Schaffner Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 30.09.2016 haben die Rechtsanwälte Thoelke Przybilla Schaffner, An der Schillingbrücke 4, 10243 Berlin im Auftrag von Herrn Stefan Schulz eine Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiterin ist Rechtsanwältin Anja Przybilla.

 

Diese teilt mit, dass sein Mandantin Inhaber der seit 2005 beim Deutschen Patent- und Markenamt registrierten Wortmarke „Älternabend“ mit der Registernummer 30543726 sei. Dem beiliegenden Datenbankauszug könne der Abgemahnte entnehmen, dass die Marke für die Klasse 41: Unterhaltung eingetragen sei.

 

Die Marke befinde sich in Kraft und werde ständig und intensiv für die genannte Dienstleistung in Dresden und überregional benutzt. Herr Stefan Schulz führe wöchentlich Veranstaltungen unter der Marke „Älternabend“ durch und lizenziere die Verwendung der Marke.

 

Abmahnschreiben wegen Markenrechtsverletzung an der Marke Älternabend

Rechtsanwältin Przybilla führt aus, dass dem Abmahner bekannt geworden sei, dass der Abgemahnte als Inhaber der Domain www.Älternabend[…] seit dem 06.04.2015 registriert sei. Gemeinsam nutze er die Domainadresse um öffentliche Veranstaltungen unter dem Titel „Älternabend“ zu bewerben.

 

Die Durchführung der Veranstaltungsreihe unter der Bezeichnung „Älternabend“ sei rechtswidrig, da der Abgemahnte damit in die Kennzeichenrechte von Herrn Stefan Schulz eingreifen würde.

 

Gemäß § 14 Abs. I MarkenG stehe dem Abmahner ein ausschließliches Recht an der Bezeichnung für Unterhaltsveranstaltungen sowie zur Bewerbung derselben zu.

 

Aufgrund dieser Sach- und Rechtslage könne der Abgemahnte von dem Abmahner auf Unterlassung der Verwendung der Marke „Älternabend“ als Titel für Veranstaltungen und als Domain in Anspruch genommen werden. Zur Abgabe einer entsprechenden strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung werde ihm eine Frist bis zum 12.10.2016, 13:00 Uhr gesetzt.

 

Des Weiteren sei er gegenüber Herrn Schulz schadensersatzpflichtig. Die Höhe des Schadensersatzes würde sich nach der Lizenzanalogie berechnen. Geschuldet sei, was bei vertraglicher Einräumung ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert und ein vernünftiger Lizenznehmer bezahlt hätte. Entsprechend des praktizierten Lizenztarifs „Älternabend Gewerbe“ würde ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 258,80 EUR (inkl. 7 % Mehrwertsteuer) für die zwei durchgeführten Veranstaltungen geltend gemacht werden. Für die Domainnutzung würden 1.445,00 EUR (inkl. 7 % Mehrwertsteuer) in Ansatz gebracht werden. Darüber hinaus habe er die Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.171,67 EUR (Gegenstandswert: 20.000 EUR) zu zahlen. Dem Abgemahnten werde ein Vergleichsangebot über eine Gesamtzahlung in Höhe von 2.400,00 EUR unterbreitet. Dieser Betrag sei zahlbar bis zum 21.10.2016.

Abmahnung Stefan Schulz

wegen Markenrechtsverletzung Marke „Älternabend“

vertreten durch Rechtsanwälte Thoelke Przybilla Schaffner

Stand: 09/2016

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung Hallwag Kümmerly + Frey AG (MBBS Rechtsanwälte)

Gegenstand der Abmahnung

Mit Schreiben vom 29.09.2016 haben die MBBS Rechtsanwälte Meyer-Bohl Schröder, Rothebaumchaussee 3, 20148 Hamburg im Auftrag der Hallwag Kümmerly + Frey AG eine urheberrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Hintergrund sei eine nichtgenehmigte Nutzung einer Kartografie im Internetauftritt des Abgemahnten.

 

Es wird von Rechtsanwalt Alexander Südbrock, dem Sachbearbeiter der mir vorliegenden Abmahnung, mitgeteilt, dass es sich bei der Hallwag Kümmerly + Frey AG um ein 100 %iges Tochterunternehmen der MAIRDUMONT GmbH & Co. KG sei. Die Abmahnerin besitze die ausschließlichen Nutzungsrechte an Kartografiesubstanzen, die von bei ihr angestellten Kartografen erstellt und weiterentwickelt worden seien. Hierzu würden insbesondere Landkartensubstanzen, die u.a. unter den Produktbezeichnungen „Hallwag“, „Hallwag international“ und „Hallwag Kümmerly+F MAPS“ vertrieben werden würden.

 

Die Hallwag Kümmerly + Frey AG hat Ihnen eine Abmahnung geschickt?

Inhaltlich wird sodann der Abmahngegenstand präzisiert: Der Abgemahnte würde für sein Internetangebot Kartenmaterial aus den Kartensubstanzen der Abmahnerin verwenden. Nach dem Kenntnisstand der Bevollmächtigten habe der Abgemahnte keine vertragliche Berechtigung zur Nutzung dieser Kartografie unter seiner URL.

 

Aufgrund dieser Rechtsverletzung sei zu vermuten, dass der Abgemahnte zukünftig erneut gegen die Nutzungsrechte der Abmahnerin verstoßen würde (Wiederholungsgefahr). Der Abgemahnte werde daher aufgefordert, bis zum 19.10.2016 eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.

 

Darüber hinaus solle er Auskunft über den Umfang und die Dauer der Verwendung des Kartenmaterials erteilen, insbesondere in welchem Umfang die Kartografie in anderen Medien (z.B. Unternehmensbroschüren und –prospekten genutzt worden seien. Der Abgemahnte wird aufgefordert, den streitgegenständlichen Kartenausschnitt sofort von seiner Internetseite zu entfernen.

 

Die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 679,10 EUR habe er zu erstatten (Streitwert: 8.299,08 EUR) sowie eine entgangene Lizenzgebühr in Höhe von 2.299,08 EUR zu zahlen. Die reguläre Lizenzgebühr für die von dem Abgemahnten genutzte Karte belaufe sich auf 1.532,75 EUR, so Rechtsanwalt Südbrock. Neben der eigentlichen Lizenzgebühr werde von der Hallwag Kümmerly + Frey AG ein Aufschlag von 50 % erhoben, da der Abgemahnte entgegen der Lizenzbedingungen keinen geeigneten Copyright-Hinweis auf die Herkunft des Kartenmaterials angebracht habe. Dieser Hinweis würde es Interessenten ermöglichen, das Kartenmaterial rechtmäßig zu erwerben.

Abmahnung Hallwag Kümmerly + Frey AG

wegen Urheberrechtsverletzung Kartografie

vertreten durch MBBS Rechtsanwälte

Stand: 09/2016

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2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung Raimund Konopka (Busse & Partner Rechtsanwälte)

Gegenstand der Abmahnung

Am 17.10.2016 haben die Rechtsanwälte Busse & Partner, Robert-Koch-Straße 1, 80503 München im Auftrag von Herrn Raimund Konopka eine Abmahnung ausgesprochen. Hintergrund ihrer Einschaltung sei, dass der Abmahner Inhaber diverser Gemeinschaftsgeschmacksmuster und deutscher Geschmacksmuster für Fugenspachtel/Fugenglätter sei. Hervorzuheben sei das Gemeinschaftsgeschmacksmuster 001735168, welches mehrere Sammelmuster umfasse, so Rechtsanwältin Dr. Aliki Busse, die Sachbearbeiterin der Abmahnung. Sie weist darauf hin, dass ihr Mandant erfahren habe, dass der Abgemahnte unter anderem bei Amazon Fugenglätter/Fugenspachtel anbieten würde, die nicht ähnlich sondern nahezu identisch den Geschmacksmuster rechtlichen geschützten Produkten des Abmahners sei. Zu seiner Information würden die Produkte von Herrn Raimund Konopka nachfolgend abgebildet werden. Der einfache Vergleich zeige bereits die Übereinstimmung mit den Schutzrechten ihres Mandanten, so dass eine Schutzrechtverletzung daher unproblematisch gegeben sei.

 

Die geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

Der Abgemahnte werde aufgefordert, die beigefügte Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung zu Händen der Rechtsanwälte Busser & Partner bis spätestens zum 25.10.2016 unterzeichnet zurückzusenden.

 

Mit der Unterzeichnung soll sich der Abgemahnte u.a. verpflichten, „es, bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Vertragsstrafe in Höhe von Euro 5.100,– (Euro Fünftausendeinhundert) – unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs – zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft Fugenspachtel/Fugenglätter wie nachfolgend abgebildet zu benutzen, anzubieten, zu vertreiben und/oder in den Verkehr zu bringen und/oder benutzen, anbieten, vertreiben und/oder in den Verkehr bringen zu lassen“.

 

Ebenfalls binnen dieser Frist solle der Abgemahnte unter Vorlegung von geeigneten Nachweisen Auskunft erteilen über den Umfang der Verletzungshandlung.

 

Darüber hinaus habe er die Kosten der Einschaltung der Rechtsanwälte Busse & Partner aus Gründen der Geschäftsführung ohne Auftrag, aus deliktrechtlichen sowie gemäß § 12 UWG analog zu übernehmen, die diese gegenüber dem Abgemahnten aus einem Gegenstandswert von 20.000 EUR abrechnen würden. Der sich hieraus ergebende Betrag in Höhe von 984,60 EUR sei ebenfalls zahlbar bis zum 25.10.2016.

Abmahnung Raimund Konopka

wegen Geschmacksmusterverletzung Fugenspachtel / Fugenglätter

vertreten durch Rechtsanwälte Busse & Partner

Stand: 10/2016

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

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2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

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  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

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Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

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