Abmahnung Andreas Ermolaev (Fa. Ermolaev Autoteilehandel) durch Maurer & Kollegen Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 17.10.2016 haben die Rechtsanwälte Maurer & Kollegen, Maxim-Gorki-Straße 10, 06114 Halle (Saale) im Auftrag von Herrn Andreas Ermolaev, Inhaber der Firma Ermolaev Autoteilehandel, eine Abmahnung ausgesprochen. Gegenstand dieser Abmahnung sei die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen ihres Mandanten gegen den Abgemahnten wegen der Verletzung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften.

 

Andreas Ermolaev Abmahnung wegen Wettbewerbsverstößen

Der Abmahner habe im Rahmen der Marktbeobachtung feststellen müssen, dass sich der Abgemahnte ihm gegenüber wettbewerbswidrig verhalten würde. Herr Ermolaev vertreibe über seine eBay-Präsenz u.a. gewerblich Waren aus dem Bereich Kfz-Zubehör, Autoteile und Ersatzteile für Kraftfahrzeuge. Da der Abgemahnte dies ebenfalls tue bestünde ein konkretes Wettbewerbsverhältnis.

 

Dem Abgemahnten wird u.a. vorgeworfen, kein Muster-Widerrufsformular vorzuhalten.

 

Auch würde er bei seinen Angeboten den Verbraucher nicht ordnungsgemäß über seine Identität belehren, indem er keine Telefonnummer und keine E-Mail-Adresse angeben würde.

 

Auch einen Link zur OS-Plattform halte der Abgemahnte nicht bereit.

 

Der Abgemahnte werde darauf hingewiesen, dass die Bevollmächtigten den vorgenannten Sachverhalt beweissicher dokumentiert hätten und diesen nun auffordern würden, das wettbewerbswidrige Verhalten unverzüglich zu unterlassen, alle etwaigen weiteren wettbewerbswidrigen Angebote unverzüglich zu beenden und zu ihren Händen bis spätestens zum 27.10.2016, 17:00 Uhr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Sollte innerhalb der oben genannten Frist keine oder nur eine unzureichende Unterlassungserklärung abgegeben werden, seien die Rechtsanwälte Maurer und Kollegen beauftragt, sofort eine gerichtliche einstweilige Verfügung gegen den Abgemahnten zu erwirken.

 

Außergerichtlich könne die in diesem Fall nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Wiederholungsgefahr ausgeräumt werden.

 

Nach § 12 UWG sei er ferner verpflichtet, Herrn Andreas Ermoalev die ihm wegen dieser Abmahnung entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu erstatten. Die Höhe der Gebühren würden 1.171,67 EUR betragen und seien zahlbar bis zum 31.10.2016.

Abmahnung Andreas Ermolaev

wegen fehlendem Link auf OS-Plattform, fehlendem Muster-Widerrufsformular u.a.

vertreten durch Rechtsanwälte Maurer & Kollegen

Stand: 17.10.2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Simone Sommer, Bau- und Industrietechnik durch Estel & Feise Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 16.1.2017 haben die Rechtsanwälte Estel & Feise, Reichsstraße 5, 14052 Berlin im Auftrag von Frau Simone Sommer, Inhaberin der Firma Bau- und Industrietechnik eine Abmahnung ausgesprochen. Unterzeichnet ist das Schreiben von Rechtsanwalt Thomas Estel. Dieser teilt mit, dass seine Mandantschaft im Internet handele u.a. auch mit Gummiketten verschiedenster Art und diese an Händler an Verbraucher verkaufen würde.

 

Gegenstand der Beauftragung der Kanzlei Estel & Feise sei ein Wettbewerbsverstoß auf der Handelsplattform eBay, wo der Abgemahnte in seinem Shop u.a. ebenfalls Gummiketten bundesweit zum Verkauf im Wege des Versandhandels anbiete.

 

Fehlende Widerrufsbelehrung als Abmahngrund

Dabei erteile er Verbrauchern gegenüber vor Abgabe ihrer Bestellerklärung keine Widerrufsbelehrung. So sei in einem zitierten Angebot unter der Überschrift „Widerrufsbelehrung“ deutlich aufgeführt: „Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück.“

 

Verbrauchern stünde jedoch ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 312g BGB zu.

 

Seiner Verpflichtung zur Zurverfügungstellung einer Widerrufsbelehrung komme er auch nicht dadurch nach, indem er in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Musterwiderrufsformular bereithalte. Des Weiteren komme kein Verbraucher auf die Idee, in den AGB`s nach einer Widerrufsbelehrung zu suchen, wenn er zuvor unter der Überschrift Widerrufsbelehrung darauf hingewiesen worden sei, dass der Verkäufer den Artikel nicht zurücknehme.

 

Des Weiteren gebe der Abgemahnte in dem Angebot auch nicht das Registergericht an, bei dem das von ihm vertretene Unternehmen registriert sei.

 

Die Verpflichtung zur Angabe eines Registergerichts folge aus § 5 Abs. 1 Nr. 4 TMG.

 

Im Auftrag ihrer Mandantschaft mahnen die Rechtsanwälte Estel und Feise den Abgemahnten daher ab und fordern ihn auf, „es zu unterlassen, im Internet den Abschluss von Fernabsatzverträgen für Gummiketten anzubieten und dabei 1) in der Anbieterkennzeichnung nicht das Registergericht sondern lediglich die entsprechende Registernummer anzugeben und/oder 2) Verbrauchern gegenüber vor Abschluss ihrer Vertragserklärung keine Widerrufsbelehrung zur Verfügung zu stellen.“ Er werde aufgefordert, die oben aufgeführten Wettbewerbshandlungen sofort zu unterlassen und bis zum 26.01.2017, 14 Uhr, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG bestehe bei einer berechtigten Abmahnung ein Anspruch auf Ersatz der durch die Abmahnung entstandenen Kosten. Der Abgemahnte werde daher aufgefordert, die der Frau Simone Sommer durch diese Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.141,90 € netto bis zum 31.1.2017 zu zahlen. Die Kosten würden sich nach einem Gegenstandswert von 30.000 € berechnen.

Abmahnung Simone Sommer, Fa. Bau- und Industrietechnik

wegen fehlender Widerrufsbelehrung, keine Angabe zum Registergericht

vertreten durch Rechtsanwälte Estel & Feise

Stand: 16.1.2017

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Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung Wicked Chili GmbH durch Dr. Friedrich Schäfer Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Mit Schreiben vom 15.12.2016 hat Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Dr. Friedrich Schäfer, Exerzierplatzstraße 1, 66953 Pirmasens im Auftrag der Wicked Chili GmbH eine Abmahnung ausgesprochen. Hintergrund seien Wettbewerbsverstöße im Onlinehandel. Rechtsanwalt Dr. Schäfer führt aus, dass seine Mandantin im Wege des Onlinehandels neben anderen Waren auch Zubehör für Mobiltelefone und Computer vertreibe. Der Abgemahnte würde im Onlinehandel ebensolche Produkte vertreiben.

 

Irreführende Werbung mit Begriff Leder als Abmahngrund

Die Abmahnerin habe feststellen müssen, dass sich der Abgemahnte nicht an die Regeln des lauteren Wettbewerbs halte, beispielsweise auf der Verkaufsplattform eBay. So würde er z.B. eine Handyhülle anbieten, die in den Artikelmerkmalen mit dem Begriff Leder beschrieben sei. Ein Testkauf habe jedoch ergeben, dass die Hülle tatsächlich nicht, auch nicht in Teilen, aus echtem Leder bestehen würde. Damit würde der Abgemahnte den angesprochenen Verkehr über wesentliche Produktmerkmale in die Irre führen.

 

Nach den Bezeichnungsvorschriften RAL 060 A 2 dürfe der Begriff oder Wortverbindungen mit dem Begriff Leder oder mit Ausdrücken, die nach der Verkehrsauffassung auf Leder oder eine Lederart hinweise, für lederähnliche Materialien, die nicht aus gewachsener tierischer Haut bzw. Fell hergestellt worden seien, nicht verwendet werden.

 

Der Umstand, dass der Interessent im weiteren Verlauf des Angebots in Erfahrung bringen könne, dass die Schutzhüllen aus Kunstleder bestünden, sei unbeachtlich. Die Bewerbung von Kunstlederprodukten mit der Bezeichnung „Leder“ stelle auch in diesem Fall eine wettbewerbswidrige Irreführung des Verbrauchers dar.

 

Darüber hinaus würde der Abgemahnte in seinen Angeboten gegen weitere Regeln des lauteren Wettbewerbs verstoßen.

 

Widerrufsbelehrung ist auch Gegenstand der Abmahnung

Unter der Überschrift Widerrufsbelehrung gebe er an, die Frist zum Widerruf betrage einen Monat. In der Widerrufsbelehrung gebe der Abgemahnte hingegen die Widerrufsfrist mit 31 Tagen an. Damit führe er den Verbraucher in die Irre, denn für Verbraucher bleibe in allen Monaten, die weniger als 31 Tage haben, unklar, welche Frist gelten solle, so Rechtsanwalt Dr. Schäfer.

 

Da der Empfänger des Abmahnschreibens Wettbewerber der Wicked Chili GmbH sei, stehe dieser gemäß § 8 Abs. 1 und 3 Ziff. 1 UWG ein Unterlassungsanspruch zu. Dieser könne nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden. Bis zum 23.12.2016 solle er eine entsprechende Erklärung abgeben. Ein Muster sei dem Schreiben beigefügt.

 

Des Weiteren würde ihm eine Frist zur Zahlung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten in Höhe von 1.264,89 EUR netto bis zum 30.12.2016 gesetzt. Die Gebühren beinhalten Rechtsanwaltsgebühren nach einem Gegenstandswert von 30.000 EUR sowie die Testkaufkosten in Höhe von 104,99 EUR.

Abmahnung Wicked Chili GmbH

wegen Irreführender Werbung mit Leder, widersprüchlicher Widerrufsfristen

vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Friedrich Schäfer

Stand: 15.12.2016

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Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Procter & Gamble Germany GmbH & Co. Operations oHG durch Bird & Bird Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Eine markenrechtliche Abmahnung haben die Rechtsanwälte Bird & Bird LLP, Maximiliansplatz 22, 80333 München im Auftrag der Procter & Gamble Germany GmbH & Co. oHG am 8.12.2016 ausgesprochen. Hintergrund sei eine Markenrechtsverletzung an der Marke „Braun“. Unterschrieben ist das Schreiben von Rechtsanwalt Thomas Urband.

 

Dieser teilt mit, dass die Kanzlei Bird & Bird LLP die Procter & Gamble GmbH & Co. oHG und deren Tochterunternehmen Braun GmbH in dieser marken- und wettbewerbsrechtlichen Angelegenheit vertreten.

 

Hintergrund zur Braun GmbH

Braun sei ein Unternehmen der Procter & Gamble Unternehmensgruppe, eines der führenden Konsumgüterkonzerne weltweit. Zum Portfolio von Procter & Gamble würden zahlreiche überragend bekannte Marken, wie etwa Braun, Oral-B, Head & Shoulders und Gillette. Dem Abgemahnten dürfte bekannt sein, dass ihre Mandantin unter der Marke „Braun“ führende Herstellerin elektrischer Kleingeräte wie Herrenrasierapparate, Uhren oder Küchengeräte sei und diese weltweit vertreibe. Die Braun Geräte seien in allen Schlüsselmärkten der Welt und vor allem in Europa bekannt.

 

Die Bezeichnung „Braun“ sei umfassend und international zu Gunsten der Abmahnerin geschützt.

 

Markenrechtsverletzung an Marke „Braun“ als Abmahngrund

Rechtsanwalt Urband teilt mit, dass seine Mandantin bei einer WHOIS-Abfrage habe feststellen müssen, dass der Abgemahnte Inhaber sowie administrativer Ansprechpartner der Domain „braun-…“ sei. In der Domainbezeichnung übernehme der Abgemahnte die überragend bekannte Marken- und Firmenbezeichnung „Braun“ der Procter & Gamble Germany GmbH & Co. oHG. Mit der vorgenannten Domainregistrierung verletze er die Marken- und Firmenbezeichnung „Braun“ ihrer Mandantin.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, die als Anlage 2 beigefügte, vorformulierte Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung bis Donnerstag, den 15.12.2016 rechtswirksam unterzeichnet im Original zurückzusenden. Im Rahmen des der Abmahnerin zustehenden Beseitigungsanspruchs sei der Abgemahnte verpflichtet, die Domain an Braun zu übertragen.

 

Er sei ferner verpflichtet, die durch die Beauftragung entstandenen Kosten zu erstatten. Diese seien Wochenfrist nach Unterzeichnung der Unterlassungserklärung zu zahlen und belaufen sich auf 1.973,90 EUR nach einem Gegenstandswert von 100.000 EUR.

Abmahnung Procter & Gamble Germany GmbH & Co. Operations oHG

wegen Markenrechtsverletzung Marke „Braun“

vertreten durch Rechtsanwälte Bird & Bird LLP

Stand: 8.12.2016

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung Schneider Versand GmbH durch Olaf E. Wirth Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt ein Schreiben des Rechtsanwalts Olaf E. Wirth, Vollhöfner Weiden 17, 21129 Hamburg vom 10.1.2017 vor, mit dem dieser im Auftrag der Schneider Versand GmbH eine Abmahnung ausgesprochen hat. Der Bevollmächtigte teilt mit, dass seine Mandantin am 4.9.2015 ein Weinregal in verschiedenen Gestaltungen beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet habe. Diese seien am 12.10.2015 eingetragen und am 06.11.2015 veröffentlich worden.

 

Diese Weinregale seien seit dem Herbst 2015 sowohl per Printkatalog mit Auflagen weit im sechsstelligen Bereich und auch online von der Schneider Versand GmbH, die über mehr als 1 Mio. Kunden verfüge, intensiv beworben und auch außerordentlich erfolgreich sowohl selbst als auch über größere Onlinehändler verkauft worden.

 

Verletzung von Designrechten durch Weinregal als Abmahngrund

Rechtsanwalt Wirth teilt mit, dass seine Mandantin habe feststellen müssen, dass die Abmahnerin ebenfalls ein Weinregal in verschiedenen Ausführungen u.a. bei Amazon anbiete. Es lasse sich unschwer erkennen, dass Merkmale des Designs der Abmahnerin 1:1 übernommen worden seien. Hierbei handele es sich um ein quaderförmiges Naturholzregal als nach vorne offene Holzkiste mit praktisch quadratisch Abmessungen an Front und Seiten, mit einer offenen Front mit drei Böden, die an der vorderen senkrecht stehenden Leiste jeweils vier schmale Aussparungen für die Hälse von Weinflaschen aufweisen würden, so dass insgesamt 12 liegende (Wein-)flaschen untergebracht werden könnten und anderes.

 

Nachdem seine Mandantin bereits seit Herbst 2015 bisher alleine mit ihrem Produkt am Markt gewesen sei, bedeute dies eine empfindliche Beeinträchtigung ihres Marktauftritts, so Rechtsanwalt Wirth weiter.

 

Mit ihrem Angebot würde die Abgemahnte gegen die Schutzvorschriften des Designgesetzes verstoßen, woraus der Schneider Versand GmbH umfangreiche Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz erwachsen. Die Abgemahnte habe es ab sofort zu unterlassen, die vorgenannten Artikel in der Bundesrepublik Deutschland anzubieten und/oder in den Verkehr zu bringen. Zudem erwarte die Abmahnerin eine umfassende Auskunft sowie die noch vorhandenen Regale an seine Mandantin herauszugeben und u.a. für die bereits verkauften Exemplare Schadensersatz zu leisten. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung werde bis zum 17.1.2017 erwartet, die Auskunft bis zum 24.1.2017.

Abmahnung Schneider Versand GmbH

wegen Verletzung von Designrechten durch Weinregal

vertreten durch Rechtsanwalt Olaf E. Wirth

Stand: 10.1.2017

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Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

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Abmahnung Nkodia & Brothers GmbH durch JUS DIREKT GmbH Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 21.01.2017 hat die JUS DIREKT GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Geschäftsführer Dr. Hauke Scheffler, Hugo-von-Hoffmansthalstr. 5, 81925 München im Auftrag der Firma Nkodia & Brothers GmbH eine Abmahnung ausgesprochen. Der Abmahner würde wie der Abgemahnte Softarelizenzen im Internet vertreiben. Es werde Bezug genommen auf eine Vielzahl von Angeboten des Abgemahnten, insbesondere von Windows aber auch andere.

 

Fehlender Hinweis auf OS-Plattform als Abmahngrund

Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler, der Unterzeichner des Abmahnschreibens, führt aus, dass der Abgemahnte kein Hinweis auf die OS-Plattform bereithalte. Am 09.01.2016 sei eine EU-Verordnung Nr. 524/2013 in Kraft getreten, die die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten mit Onlinehändlern regele. Seit diesem Zeitpunkt bestehe daher gemäß dieser Verordnung die Pflicht, Informationen über diese OS-Plattform zur Verfügung zu stellen und einen für Verbraucher leicht zugänglichen Link vorzuhalten.

 

Weiter heißt es sodann, dass am 13. Juni 2014 das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherschutzrichtlinie in Kraft getreten sei. Das deutsche Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherschutzrichtlinie regele das Widerrufsrecht bei Verträgen über digitale Inhalte erstmals ausdrücklich. Digitale Inhalte seien Daten, die in digitaler Form hergestellt und bereitgestellt werden würden, wie etwa Computerprogramme, Anwendungen (Apps), Spiele, Musik, Videos oder Texte, unabhängig davon, ob sauf sie durch Herunterladen, Herunterladen in Echtzeit (Streaming), von einem körperlichen Datenträger oder in sonstiger Weise zugegriffen werde, § 312 f Abs. 3 BGB n.F. Grundsätzlich bestehe auch bei Verträgen über digitale Inhalte das 14-tägige Widerrufsrecht, welches am Tag des Vertragsschlusses beginnen würde.

 

Entgegen den gesetzlichen Vorgaben würde der Empfänger der Nkodia & Brothers GmbH Abmahnung das Widerrufsrecht zwar nicht rechtswidrig vollständig ausschließen. Er würde den Verbraucher jedoch in die Irre führen. Er schreibe: „Widerrufsbelehrung Frist 1 Monat“ und dann „Die Widerrufsfrist beträgt 30 Tage ab dem Tag…“

 

Kein Verbraucher könne nachvollziehen, ob 1 Monat oder 30 Tage gemeint seien.

 

Unterlassungsansprüche des Abmahners

Alle vorgenannten Rechtsverletzungen würden Unterlassungsansprüche seiner Mandantschaft auslösen, so Rechtsanwalt Dr. Scheffler.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung bis zum 26.01.2017 zu übersenden.

 

Ferner macht der Bevollmächtigte der Nkodia & Brothers GmbH Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 984,60 EUR netto (Gegenstandswert: 20.000 EUR) geltend. Der Betrag sei ebenfalls zahlbar bis zum 26.01.2017.

Abmahnung Nkodia & Brothers GmbH

wegen fehlendem Link auf OS-Plattform, Angabe widersprüchlicher Widerrufsfristen

vertreten durch JUS Direkt Rechtsanwälte GmbH, Dr. Hauke Scheffler

Stand: 21.01.2017

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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