Abmahnung Görges Naturprodukte GmbH durch Jan B. Heidicker Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Jan B. Heidicker, Beethovenstraße 3, 59174 Kamen vor, die diese im Auftrag der Görges Naturprodukte GmbH am 23.01.2017 ausgesprochen haben. Rechtsanwalt Heidicker, der Unterzeichner des Abmahnschreibens, teilt hierin mit, dass seine Mandantin im Internet Produkte aus dem Bereich Tiernahrung sowie entsprechende Nahrungsergänzungsmittel für Tiere verkaufe.

 

Der Grund seiner Beauftragung sei der Onlinehandel des Abgemahnten. Dieser würde mit der Abmahnerin im konkreten Wettbewerb.

 

Unzulässige AGB-Klauseln als Abmahngrund

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, eine wettbewerbswidrige AGB-Klausel zu verwenden. Er würde in seinen AGB schreiben, dass die Präsentation seiner Waren kein bindendes Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Kaufvertrages darstellen würde. Dies sei im Hinblick auf die Angebote auf eBay falsch.

 

Des Weiteren würde er keine Informationen darüber geben, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert werde und ob er dem Kunden zugänglich sei. Auch über die Berichtigung von Eingabefehler informiere der Abgemahnte nicht.

 

Darüber hinaus würde er dem Verbraucher eine Frist von zwei Monaten zur Anzeige etwaiger Mängel setzen, obwohl eine solche Frist nicht existiere.

 

Auch einen klickbaren Link zur OS-Plattform halte der Abgemahnte in seinen Angeboten nicht vor.

 

Aufgrund des Vorgenannten stünden seiner Mandantschaft Unterlassungsansprüche zu, so Rechtsanwalt Jan B. Heidicker. Der Abgemahnte habe das wettbewerbswidrige Verhalten ab sofort zu unterlassen und bis zum 30.01.2017 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Durch ihre Inanspruchnahme sei der Görges Naturprodukte GmbH Kosten entstanden, zu deren Ersatz der Empfänger des Abmahnschreibens verpflichtet sei. Es werde hierbei bei der Berechnung des Gegenstandswertes im Hinblick auf die Unterlassung, des Auskunftsanspruches, des Feststellungsanspruches sowie aufgrund der Verstöße ein angemessener Wert in Höhe von 25.000 EUR angesetzt. Bis zum 06.02.2017 werde dem Abgemahnten Zeit gegeben, den sich daraus resultierenden Betrag in Höhe von 1.044,40 EUR zu zahlen.

Abmahnung Görges Naturprodukte GmbH

wegen wettbewerbswidriger AGB-Klauseln u.a.

vertreten durch Rechtsanwaltskanzlei Jan B. Heidicker

Stand: 01/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung the-trading-company GmbH durch HKMW Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 23.11.2016 haben die Rechtsanwälte HKMW, Sachsenring 43, 50677 Köln im Auftrag der the-trading-company GmbH eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Malte Mörger.

 

Dieser teilt mit, dass seine Mandantin im Internet – unter anderem auf den Handelsplattformen Amazon und eBay und in einem Ladengeschäft mit Sportartikeln, unter anderem auch mit Artikeln aus dem Bereich des Radsports. Der Abgemahnte handele gleichfalls mit derartigen Waren. Es bestehe daher ein unmittelbares Wettbewerbsverhältnis zwischen der the-trading-company GmbH und dem Abgemahnten.

 

Abmahngefahr durch Verkauf von Fahrradlampen ohne Prüfzeichen

Die Abmahnerin habe festgestellt, dass der Empfänger des Abmahnschreibens auf der Handelsplattform Amazon eine Fahrradleuchte zum Verkauf anbiete, wobei das Angebot sich offensichtlich an Käufer in Deutschland richten würde. Die Leuchte verfüge nicht über ein amtliches Prüfzeichen.

 

Nach § 22a Abs. 2 Satz 1 StVZO dürften Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, zur Verwendung im Geltungsbereich der Verordnung nicht feilgeboten werden, wenn sie nicht mit einem amtlichen Prüfzeichen versehen seien. Bei Frontleuchten der angebotenen Art handele es sich gemäß § 22a Abs. 1 Nr. 22 StVZO um solche genehmigungspflichtigen Bauteile.

 

Es handele sich um eine Handlung, die den Rechtstatbestand von § 3a Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verwirkliche und die daher unzulässig sei.

 

An dieser Bewertung ändere sich auch nichts durch den Umstand, dass der Abgemahnte in dem Angebot angebe, die Beleuchtung sei „Ausschließlich für Camping und Outdoor“. Hierbei könne offen bleiben, ob ein solcher Hinweis bei einer objektiv als Fahrradlampe konstruierten und für diese Verwendung gedachten Leuchte geeignet sein könne, aus dem Verbotsbereich der StVZO herauszuführen, weil der Abgemahnte an anderer Stelle in dem Angebot ebenso offen auf die tatsächliche Verwendungsbestimmung hinweise.

 

Rechtsanwalt Malte Mörger teilt mit, dass der the-trading-company GmbH der Vertrieb von Fahrradbeleuchtung ohne Prüfzeichen durch einen Mitbewerber gerichtlich untersagt worden sei. Seine Mandantin sei in der Folge nicht bereit, solchen Vertrieb durch den Abgemahnten hinzunehmen. Er fordere diesen daher auf, das Angebot von Fahrradbeleuchtungseinrichtungen ohne Prüfzeichen sofort einzustellen.

 

Er sei aufzufordern, die am Schluss dieses Schreibens vorgefertigte oder eine selbst formulierte Unterlassungsverpflichtungserklärung binnen einer bis zum 02.12.2016 bemessenen Frist dort eingehend abzugeben.

 

Der Abgemahnte solle beachten, dass eine Fristverlängerung wegen der Dringlichkeit nicht in Frage komme.

Abmahnung the-trading-company GmbH

wegen fehlendem Prüfzeichen nach StVZO

vertreten durch HKMW Rechtsanwälte

Stand: 11/2016

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

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3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung Attila Hollo durch Christoph Schmietenknop Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung des Rechtsanwalts Christoph Schmietenknop, Kriegsstraße 39, 76133 Karlsruhe vom 31.1.2017 vor, die dieser im Auftrag von Herrn Attila Hollo ausgesprochen hat. Dieser schreibt, dass diesem Schreiben folgender Sachverhalt zu Grunde liege:

 

Der Abgemahnte biete als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB über das Portal der Firma eBay International AG u.a. Uhren zum Verkauf an. Entsprechende Angebote und etwaige weitere Angaben seien zu Beweissicherungszwecken gerichtsverwertbar dokumentiert worden.

 

Hintergrund zur Attila Hollo Abmahnung

Der Abmahner würde gleiche Waren vertreiben, so dass eine Mitbewerbereigenschaft vorliege. Bei den Angeboten des Abgemahnten seien folgende Wettbewerbsverstöße festgestellt worden:

 

Es wird moniert, dass in dem Muster-Widerrufsformular Kontaktdaten fehlen würden. Auch Informationen über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts würden fehlen. Darüber hinaus würde in dem Angebot ein Link zu der OS-Plattform nicht bereits gehalten werden.

 

Ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert werde und ob er dem Kunden zugänglich sei, würde der Abgemahnte ebenfalls nicht kundtun. Auch eine Erklärung über technische Schritte, die zum Vertragsschluss führen enthalte das Angebot nicht. Eine Datenschutzerklärung fehle ebenfalls.

 

Zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung werde der Abgemahnte daher aufgefordert, die oben genannten Verstöße unverzüglich einzustellen und eine ausreichende Unterlassungserklärung bis zum 10.2.2017 an Rechtsanwalt Christoph Schmietenknop zurückzusenden. Ein entsprechendes Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrages sei in der Anlage beigefügt.

 

Schließlich sei der Abgemahnte nach ständiger Rechtsprechung verpflichtet, Herrn Attila Hollo die durch seine Einschaltung entstandenen Rechtsanwaltsgebühren zu erstatten. Berechnet würden diese nach einem Gegenstandswert von 35.000 €, summieren sich auf 1.239,40 € netto und seien zahlbar bis zum 14.2.2017.

 

Rechtsanwalt Schmietenknop weist darauf hin, dass von einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Attila Hollo abzusehen sei.

Abmahnung Attila Hollo

wegen fehlender Datenschutzerklärung, unvollständigem Muster-Widerrufsformular, fehlendem Link auf OS-Plattform u.a.

vertreten durch Rechtsanwalt Christoph Schmietenknop

Stand: 01/2017

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Mein CF GmbH durch Philipp Muffert Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Am 25.01.2017 hat Rechtsanwalt Philipp Muffert, Karolingerring 31, 50678 Köln im Auftrag der Mein CF GmbH und der Frau Ba Tuong Nguyen eine Abmahnung ausgesprochen. Anlass seiner Beauftragung sei das Versenden einer Werbe-E-Mail vom 30.11.2016 an seine Mandantinnen. Dem dreiseitigen Abmahnschreiben liegt als Anlage eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bei.

 

Versand von Spam Mails als Abmahngrund

Dem Abgemahnten wird in dem vorliegenden Schreiben vorgeworfen, dass er am 30.11.2016 um 15:17 Uhr die Werbe-E-Mail an die seinen Mandantinnen zugehörige E-Mail-Adresse versandt habe. Bei der von dem Abgemahnten versandten E-Mail handele es sich um eine standardisierte Werbeanzeige. Als Werbung sei jede Handlung mit dem Ziel der Förderung des eigenen oder fremden Absatzes oder Bezugs von Waren oder Dienstleistungen anzusehen.

 

Er sei zum Versenden dieser E-Mail an die Mein CF GmbH und Frau Ba Tuong Ngyuen weder ermächtigt noch aufgefordert worden. Eine entsprechende ausdrückliche Einwilligung liege nicht vor. Die Abmahnerinnen würden sich ausdrücklich gegen das Empfangen etwaiger Werbe-E-Mails verwehren. Dies gelte selbstredend auch künftig, so Rechtsanwalt Philipp Muffert.

 

Das Zusenden einer unverlangten Werbe-E-Mail stelle auch eine unlautere Wettbewerbshandlung nach § 7 II Nr. 3 UWG dar.

 

Seine Mandantinnen hätten daher gegen den Abgemahnten einen Anspruch auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gem. analog §§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB. Es werde darauf hingewiesen, dass das bloße Löschen der Kontaktdaten die Wiederholungsgefahr nicht beseitige. Eine Wiederholungsgefahr trete bereits mit der ersten Rechtsverletzung ein und könne vorliegend nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ausgeräumt werden.

 

Eine entsprechende Erklärung sei bis zum 03. Februar 2017, 14.00 Uhr ausgefüllt und unterzeichnet zu Händen des Bevollmächtigten der Abmahnerinnen zurückzusenden.

 

Außerdem solle der Abgemahnte binnen dieser Frist eine Auskunft gem. § 34 BDSG erteilen.

 

Aufgrund des vorgenannten rechtswidrigen Eingriffs sei er darüber hinaus verpflichtet, der Mein CF GmbH und Frau Ba Tuong Ngyuen die durch die Inanspruchnahme der Kanzlei Muffert entstandenen Kosten und Gebühren nach einem Gegenstandswert von 7.500 EUR zu erstatten. Der sich daraus ergebende Betrag in Höhe von 729,23 EUR sei zahlbar bis zum 09. Februar 2017.

Abmahnung Mein CF GmbH und Ba Tuong Ngyuen

wegen Versenden von Spam-Mails

vertreten durch Rechtsanwalt Philipp Muffert

Stand: 01/2017

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Werbewiesel e.K. durch Kröber Partnerschaft mbB Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 15.12.2016 haben die Rechtsanwälte Kröber PartmbB, Zur Drehscheibe 5, 92637 Weiden in der Oberpfalz im Auftrag der Firma Werbewiesel e.K., Inhaberin Anita Fleischmann, eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Rechtsanwalt Sven Kröber, der Unterzeichner des mir vorliegenden Abmahnschreibens, teilt mit, dass Gegenstand ihrer Beauftragung die Art und Weise der Präsentation der Angebote des Abgemahnten im Internet auf www.ebay.de sei, mit denen dieser ihrer Mandantin in unlauteren Wettbewerb trete.

 

Abmahnschreiben wegen Informationspflichtverletzungen

Es wird moniert, dass der Abgemahnte seinen Informationspflichten nicht nachkommen würde. Insbesondere würde er den Verbraucher bei Verträgen im elektronischen Rechtsverkehr nicht über die einzelnen technischen Schritte informieren, die zu einem Vertragsverhältnis führen würden. Auch mache er keine Angaben dazu, ob der Vertragstext von dem Unternehmer nach dem Vertragsschluss gespeichert werde und ob er dem Kunden zugänglich sei. Dies unterlasse er pflichtwidrig.

 

Als ein in der EU niedergelassener Unternehmer, der online Kaufverträge eingehe, sei der Abgemahnte gemäß Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.05.2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (sog. ODR-Verordung, ODR = Online Dispute Resolution) verpflichtet, einen Link zu der unter http://ec-europa.eu/consumer/odr eingerichteten Online-Plattform der EU-Kommission zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) einzustellen und seine E-Mail-Adresse anzugeben.

 

Die ODR-Verordnung gelte seit dem 09.01.2016 unmittelbar in den EU-Staaten. Es handele sich bei den daraus resultierenden Informationspflichten der Unternehmer um Marktverhaltensregeln im Sinne des § 3 a UWG, so dass fehlende Informationen einen Wettbewerbsverstoß begründen würden.

 

Namens und mit Vollmacht der Werbewiesel e.K. werde der Abgemahnte aufgefordert, die vorbezeichnete Rechtsverletzung umgehend einzustellen und bis zum 23.12.2016 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Des Weiteren habe er die Kosten der Inanspruchnahme der Kröber Rechtsanwälte zu tragen. Der Schadensersatzanspruch umfasse auch die Kosten ihrer Inanspruchnahme in Höhe der entstandenen Rechtsanwaltsgebühren, weil diese zur sachgerechten Verfolgung der Angelegenheit erforderlich seien, so Rechtsanwalt Sven Kröber. Diese würden sich auf der Grundlage eines Gegenstandswertes von 10.000 € berechnen. Der Zahlungseingang in Höhe von 745,40 € werde bis zum 23.12.2016 erwartet.

Abmahnung Werbewiesel e.K., Inh. Anita Fleischmann

wegen fehlendem Hinweis auf Vertragstextspeicherung, keiner Angabe zur OS-Plattform u.a.

vertreten durch Rechtsanwälte Kröber Partnerschaft mbB

Stand: 12/2016

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Impressum kostenlos erstellen

Sie möchten Ihr Impressum rechtssicher und abmahnsicher gestalten? Dann sind Sie hier richtig. Impressums Generatoren finden Sie im Internet viele.

 

Bei mir

 

  • müssen Sie Ihre persönlichen Daten nicht eingeben.
  • bekommen Sie die Informationen unmittelbar und nicht per E-Mail übermittelt.
  • müssen Sie sich auch nicht zu einem Newsletter anmelden.
  • müssen Sie nach Abruf der Informationen keine Werbemails befürchten.

Bitte beachten Sie diesen Hinweis:

Das von mir kostenlos zur Verfügung gestellte Muster Impressum ist nicht in der Lage eine adäquate Rechtsberatung im Einzelfall zu ersetzen. Die Verwendung des Musters erfolgt daher ausschließlich auf eigenes Risiko des Verwenders.

 

Gern überprüfe ich auch Ihr Impressum. Senden Sie mir dafür gern eine E-Mail mit einem Link zu Ihrer Website und dem Betreff „Impressumscheck“. Ich werde mich dann umgehend bei Ihnen melden.

 

Prüfen und ergänzen Sie Ihre Angaben, wie in nachfolgendem Muster Impressum dargestellt. Natürlich berate ich Sie auch gern persönlich.

 

Impressum für:

 

Gewerbetreibende / Gewerbetreibender

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Personengesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH & Co.KG)

Einzelkaufmann (im Handelsregister eingetragen)

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Aktiengesellschaft (AG)

Kommanditgesellschaft (KG)

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG)

Limited (Ltd.)

Limited & Co KG

Eingetragener Verein (e.V.)

 

Hinweis auf OS-Plattform auch im Impressum aufnehmen

Über die OS-Plattform ist an einer leicht zugänglichen Stelle zu informieren. Es ist momentan streitig, was unter einer „leicht zugänglichen“ Stelle zu verstehen ist. Ich rate daher dazu, im Impressum den Hinweis nebst Verlinkung auf die OS-Plattform aufzunehmen. Achten Sie bitte darauf, dass Sie einen sogenannten „sprechenden Link“ bereithalten. Sollte Ihr Link mit nur „Impressum“ beschriftet sein, so rate ich Ihnen, diesen in „Impressum und OS-Plattform“ umzubenennen, damit ein Nutzer gleich erkennt, dass er hier Informationen zur OS-Plattform findet.

 

Sollten Sie den Link „Impressum“ nicht umbenennen können oder wollen, dann erstellen Sie für die OS-Plattform bitte unbedingt einen extra Link „OS-Plattform„. Ich halte dies für erforderlich, da ein Nutzer im Impressum wohl eher keine Hinweise zu einer online Streitbeilegung erwartet.

 

Der Hinweis kann dann z.B. wie folgt lauten:

Link auf die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr

 

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bin ich nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.

 

Weitere Informationen unter: www.abmahnung.de/os-plattform/

 

Wichtig: Der Link auf die OS-Plattform muss anklickbar sein!

Verwenden Sie KEINE Disclaimer

Ein Disclaimer ist eine Erklärung, in der sich jemand von bestimmten Inhalten – besonders den Inhalten fremder, aber mit der eigenen verlinkter Websites – distanziert.

 

Auf Webseiten und in Onlineshops sehe ich immer wieder Disclaimer. Ziel der Webseitenbetreiber ist eine bessere rechtliche Position. Ihre Disclaimer sollen die Gefahr einer Haftung für Seiteninhalte reduzieren bzw. ausschließen. In nahezu allen mir bekannten Impressums Generatoren wird zudem leider auch immer wieder auf die (vermeintliche) Notwendigkeit solcher Disclaimer hingewiesen. Disclaimer halten leider auch viele Webdesigner und Internetagenturen für erforderlich. Diese werden sogar als Verkaufsargument genutzt.

 

Mit meinen nachfolgenden Hinweisen möchte ich Ihnen die Sinnlosigkeit derartiger Disclaimer veranschaulichen.

 

Sie benötigen definitiv weder einen Disclaimer hinsichtlich einer Haftung für Aktualität und Richtigkeit von Inhalten, noch hinsichtlich einer Haftung für externe Links und erst Recht keinen Disclaimer in Bezug auf etwaige Urheberrechte.

 

Disclaimer sind nutzlos und Sie machen sich sogar selbst angreifbar damit, wie ich Ihnen nachfolgend erläutern werde.

Keine Garantie für Aktualität und Vollständigkeit unserer Webseite

Bitte schreiben Sie auch nicht „Keine Haftung für Aktualität und Richtigkeit der Angaben„. Für Klauseln dieser Art gelten die Bestimmungen der §§ 305 ff. BGB. Ein derart pauschaler Haftungsausschluss hat rechtlich keine Relevanz. Derartige Klauseln können sogar abgemahnt werden, vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 10.12.2012, Az.: 5 W 118/12.

„Das zeigt schon der Wortlaut der Klausel, nach dem für die Aktualität und Vollständigkeit „keine Garantie“ übernommen werden könne. Schon wegen der Verwendung des juristischen Terminus ‚Garantie‘ wird der Verbraucher eher an eine Klausel mit rechtlich relevantem Gehalt denken. Die angegriffene Klausel bezieht sich nach ihrem Inhalt und ihrer Stellung zudem auch auf das gesamte Angebot auf den jeweiligen Webseiten, denn nach dem unmittelbaren Kontext wird hier eine Aussage über den „Inhalt der Webseite“ getroffen, was naturgemäß auch die Angebote umfasst, die den Hauptinhalt der Seiten ausmachen werden.“

Das Hanseatische Oberlandesgericht bestätigte damit, dass der wegen dieses Disclaimers abgemahnte Onlinehändler zu Recht abgemahnt worden ist. 

Keine Haftung für Links

Immer wieder werden Disclaimer benutzt, die eine Haftung für externe Links ausschließen sollen, wie z.B.:

„Im Sinne des Urteils des LG Hamburg vom 12.05.1998, Az.: 312 O 85/98 übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links.“

Wer derartige Disclaimer benutzt, der hat das Urteil des LG Hamburg entweder nicht richtig gelesen, oder verstanden.

Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass eine pauschale Freizeichnung von einer möglichen Haftung für externe Links gerade nicht möglich ist. Es wurde klargestellt, dass derartige Disclaimer wirkungslos sind.

Nach aktueller Rechtslage kommt eine Haftung des Webseitenbetreibers für von ihm gesetzte externe Links auch erst dann in Betracht, wenn dieser Kenntnis von der durch die Verlinkung entstandene bzw. bestehende Rechtsverletzung Kenntnis erlangt hat und er die Verlinkung trotz Kenntnis hiervon nicht beseitigt.

Urheberrechte

Schreiben Sie vielleicht auch:

„Die Bilder und Inhalte dieser Seiten unterliegen dem Urheberrecht. Eine Übernahme der Inhalte ist nicht gestattet.“

Solche Disclaimer sind absoluter Unsinn!

 

Gemäß § 7 Urhebergesetz ist der Urheber der Schöpfer des Werkes. Das Urheberrecht entsteht aber gewiss nicht durch das Vorhalten eines Hinweises auf dieses, etwa durch einen derartigen Disclaimer. Bestehende Urheberrechte können durch derartige Disclaimer nicht gesichert werden. Sie sind aber auch nicht dazu geeignet, für an sich nicht schutzwürdige Inhalten einen urheberrechtlichen Schutz zu begründen.

 

Lassen Sie von derartigen Disclaimern daher bitte die Finger!

Anti-Abmahnklauseln

Die berühmt, berüchtigten Anti-Abmahnklauseln:

 

„Rechtliche Hinweise für Anwälte:

 

Zur Vermeidung unnötiger Rechtstreitigkeiten, sowie überflüssigen Kosten bitten wir darum, uns im Vorfeld bei etwaigen Beanstandungen zu kontaktieren. Wettbewerbsrechtliche Zuwiderhandlungen werden von uns sofort behoben, so dass die Einschaltung per Rechtsanwalt nicht erforderlich sein wird. Sollte es trotzdem dazu kommen ist der Gegenpartei ein 100 % rechtlich abgesicherter Onlineauftritt anzuraten. Wie heißt es noch: „Wer im Glashaus sitzt, der sollte nicht mit Steinen werfen.“

 

oder

 

„Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!

 

Sollte der Inhalt oder die Aufmachung unserer Webseiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote.“

 

oder

 

„Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!

Sollte der Inhalt oder die Aufmachung unserer Webseiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Die Beseitigung einer möglicherweise von diesen Seiten ausgehenden Schutzrechtverletzung durch Schutzrecht-Inhaber/innen selbst darf nicht ohne unsere Zustimmung stattfinden. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.“

 

Derartige Anti-Abmahnklauseln bieten absolut gar keinen wirksamen Schutz vor Abmahnungen. Es sind nutzlose Disclaimer, die sogar ein eigenes Abmahnrisiko darstellen.

 

Anti-Abmahnklauseln haben auf die Berechtigung einer Abmahnung und einen damit zusammenhängenden Kostenerstattungsanspruch überhaupt keine Auswirkung. Auch bei Verwendung einer Anti-Abmahnklausel müssen dem Abmahner im Falle einer berechtigten Abmahnung die Kosten erstattet werden.

 

 

Wer selbst aktiv Abmahnungen ausspricht und auf seiner eigenen Webseite selbst eine Anti-Abmahnklausel verwendet, der verhält sich nach Auffassung des OLG Hamm und auch des OLG Düsseldorf widersprüchlich. Dies hat zur Folge, dass er seinen eigenen Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten gegenüber dem Abgemahnten verliert, vgl.

 

  • OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.09.2017, Az. I-20 U 79/17
  • OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.01.2016, Az. I-20 U 52/15
  • OLG Hamm, Urteil vom 31.01.2012, Az. I-4 U 169/11

 

Anti-Abmahnklauseln können abgemahnt werden!

 

 

Warum? Weil Abmahnungen als Mittel der Verhinderung eines Rechtsstreits teilweise sogar gesetzlich ausdrücklich vorgeschrieben sind, z.B. nach § 12 Abs. 1 Satz 1 UWG. Durch eine vorgerichtliche Abmahnung soll eine Streitigkeit zu Gunsten des Abgemahnten schnell und kostengünstig beendet werden. Gäbe es das Institut der Abmahnung nicht, dann müsste der Gläubiger sofort eine einstweilige Verfügung beantragen, oder Klage erheben. Dies wäre für den Schuldner mit deutlich höheren Kosten verbunden (zusätzliche Gerichtskosten und Anwaltskosten). Eine Abmahnung entspricht daher sogar dem Interesse des Schuldners. Er kann unnötige Kosten sparen und teure Gerichtsverfahren vermeiden. Daher muss der Abgemahnte dem Gläubiger gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG dessen erforderlichen Aufwendungen erstatten.

 

Anti-Abmahnklauseln verhindern keine Abmahnung, sondern können sogar zu einer Abmahnung führen. Ich rate daher ganz dringend von der Verwendung derartiger Klauseln ab.

Ein rechtssicheres Impressum ist der erst Schritt zu einer abmahnsicheren Webseite. Sie benötigen aber in jedem Falle auch eine aktuelle Datenschutzerklärung, die der Datenschutzgrundverordnung entspricht. Onlinehändler benötigen darüber hinaus auch abmahnsichere AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen).

 

Bei mir bekommen Sie alles aus einer Hand.

 

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

 

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!