Abmahnung Interquell GmbH durch Kapellmann Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 21.11.2016 haben die Rechtsanwälte Kapellmann, Stadttor 1, 40219 Düsseldorf im Auftrag der Firma Interquell GmbH eine urheberrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Dr. Frank Dittschar.

 

Dieser teilt dem Abgemahnten mit, dass diesem bekannt sein dürfte, dass die Abmahnerin Tiernahrung herstelle, die sie unter den Marken „Happy Cat“ und „Happy Dog“ vertreibe.

 

Urheberrechtsverletzung an „Happy Dog“-Bildern als Abmahngrund

Weiter heißt es, dass die Interquell GmbH kürzlich darauf aufmerksam geworden sei, dass der Abgemahnte in seinen Onlineshops „Happy Dog“ Produkte und dabei urheberrechtlich geschützte Produktbilder verwende, obwohl die Abmahnerin als ausschließlich Nutzungsberechtigte einer entsprechenden Nutzung dieser Bilder nie zugestimmt habe.

 

Die entsprechenden Produktbilder seien gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 des deutschen Urhebergesetzes (UrhG) urheberrechtlich geschützt. Sie seien gezielt und aufwendig für eine aussagekräftige Bewerbung des jeweiligen Produktes angefertigt worden. Der Abgemahnte habe die Produktbilder in seine Onlineshops aufgenommen, ohne die nach dem Urheberrecht erforderliche Zustimmung einzuholen. Dadurch verletze er die dem Urheber zustehenden Rechte zur Vervielfältigung und Veröffentlichung (§§ 15, 16, 19a UrhG).

 

Vor diesem Hintergrund bestünden gegen das Unternehmen des Abgemahnten Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Rechnungslegung, Vernichtung und Schadensersatz (§§ 97, 98, 101 UrhG, §§ 259 ff., 249 ff., 242 BGB). Überdies sei er gemäß § 97a UrhG zur Übernahme der Kosten der Inanspruchnahme der Rechtsanwälte Kapellmann im Zusammenhang mit dieser Abmahnung verpflichtet.

 

Er werde daher im Namen der Interquell GmbH aufgefordert, es ab sofort zu unterlassen, deren „Happy Dog“ Produktbilder in den genannten Onlineshops seines Unternehmens (oder in sonstiger Weise) ohne die vorherige Zustimmung von ihr zu verwenden.

 

Des Weiteren werde er aufgefordert, seine Unterlassungsverpflichtung durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu Händen der Rechtsanwälte Kapellmann bis spätestens zum 05.12.2016 zu bestätigen.

 

Weiterhin werde er aufgefordert, die als Anlage beigefügte Kostennote bezüglich der entstandenen Abmahnkosten in Höhe von 1.531,90 € netto bis spätestens zum 12.12.2016 durch Überweisung auf das Kanzleikonto zu begleichen. Es würde ein Streitwert von 50.000 € zu Grunde gelegt werden.

Abmahnung Interquell GmbH

wegen Urheberrechtsverletzung an Produktbildern der Marke „Happy Dog“

vertreten durch Rechtsanwälte Kapellmann

Stand: 11/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Astrid Kessler durch Cornelius Matutis Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Cornelius Matutis, August-Bebel-Straße 27, 14482 Potsdam zur Überprüfung vor, die dieser im Auftrag von Frau Astrid Kessler am 17.01.2017 ausgesprochen hat.

 

Gegenstand seiner Beauftragung sei die Geltendmachung urheberrechtlicher und wettbewerbsrechtlicher Ansprüche.

 

Urheberrechtsverletzung durch unberechtigte Nutzung von Lichtbildern

Rechtsanwalt Matutis moniert, dass es sich bei dem Angebot zu dem Artikel „HANDY HÜLLE + Panter GLAS FOLIE“ um Fotografien handele, die seine Mandantschaft erstellt habe und welche aufwendig und professionell zur Produktpräsentation bearbeiten worden seien. Diese Fotos seien als Lichtbilder urheberrechtsfähig gem. § 72 Abs. 1 UrhG. Der Urheberschutz umfasse auch Fotos von Gegenständen oder Produkten, die reinen Informationscharakter hätten.

 

Frau Astrid Kessler hätte daher gegenüber dem Abgemahnten einen Anspruch gemäß § 97 Abs. 2 UrhG.

 

Der Schadensersatz werde auf Grundlage des Betrages berechnet, den der Verletzte als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt hätte. Es werde für das hier verwendete Bildmaterial der Betrag von einmalig 200 EUR als Schadensersatz angesetzt.

 

Widersprüchliche Widerrufsfristen als Wettbewerbsverletzung

Rechtsanwalt Matutis führt sodann aus, dass seine Mandantin auch habe feststellen müssen, dass das Angebot des Abmahnten auf eBay auch weitere Rechtsverletzungen enthalte, die wettbewerbsrechtlich relevant seien.

 

Bei der Widerrufsbelehrung habe er unter Frist „1 Monat“ angegeben, in der Widerrufsbelehrung schreibe er jedoch „30 Tage“.

 

In dieser Widerrufsbelehrung informiere er gesetzeswidrig, dass Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden müssten. Dies sei aber ein Verstoß gegen die geltende Regelung des § 357 I BGB, in welchem eindeutig geschrieben sei, dass die empfangenen Zahlungen innerhalb von höchstens 14 Tagen zurückzuzahlen seien.

 

Auch einen Link zu OS-Plattform halte der Abgemahnte nicht bereit.

 

Darüber hinaus gehe die verwendete Klausel „Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind oder schriftlich durch uns anerkannt wurden“ zu weit.

 

Weiter wird moniert, dass der Abgemahnte unwahre Angaben in seinem Angebot mache, da er schreibe, dass seine Produktbilder im eigenen Fotostudio erstellt worden seien. Dies stünde im Widerspruch zum Bilderklau.

 

Aus der Rechtsverletzung würden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Auskunftserteilung folgen.

 

Ihm werde eine Frist zur Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung bis zum 24.01.2017 gesetzt. Als Kulanz werde angeboten, den Schadensersatzbetrag mit pauschal 400 EUR zu beziffern.

 

Rechtsanwaltsgebühren würden sich nach einem Gegenstandswert von 23.600 EUR berechnen und summieren sich auf 1.044,40 EUR. Zahlbar sei der Gesamtbetrag in Höhe von 1.644,40 EUR bis zum 30.01.2017.

Abmahnung Astrid Kessler

wegen Urheberrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstößen

vertreten durch Rechtsanwalt Cornelius Matutis

Stand: 01/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung OTOTO Design Ltd. durch Henn Schäfers Grafe Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 30.11.2016 haben die Rechtsanwälte Henn Schäfers Grafe, Stephanienstraße 4, 76530 Baden-Baden im Auftrag der Firmen OTOTO Design Ltd. und DFP Dr. Falkenthal & Co. GmbH eine Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Eduard Grafe. Dieser teilt mit, dass die Firma OTOTO Design Ltd. Inhaberin verschiedener Designschutzrechte hinsichtlich der sogenannten Nessie-Family sei. Die verschiedenen Designschutzanmeldungen beim EUIPO seien dem Schreiben beigefügt.

 

Designrechtsverletzung durch Verwendung der Bezeichnung „Nessie“

Weiter heißt es, dass die Firma DFP Dr. Falkenthal & Co. GmbH exklusive Distributorin dieser Produkte in Deutschland und Österreich sei.

 

Der Abgemahnte würde im Internet eine Kopie dieses Produktes anbieten, das dieser ebenfalls Nessie nennen würde. Er verletze daher nicht nur die registrierten Rechte seiner Mandantin OTOTO Design GmbH, sondern auch Urheberrechte.

 

Damit verletze der Abgemahnte aber auch die entsprechenden an die Firma DFP Dr. Falkenthal & Co. GmbH übertragenen Vertriebsrechte an den vorgenannten Produkten.

 

Namens und in Auftrag ihrer Mandantinnen hätten die Rechtsanwälte Henn Schäfers Grafe diesen daher aufzufordern, den Vertrieb der von diesem angebotenen Produkts zu unterlassen und den Abmahnerinnen Schadensersatz zu bezahlen. Bis zum 05.12.2016 solle er eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Ein entsprechendes Muster liege der Abmahnung bei.

 

Mit der Unterzeichnung würde sich der Abgemahnte verpflichten, „unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe in Höhe von insgesamt € 7.000 zu bezahlen“ für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungserklärung. Auch zur Zahlung einer 1,8 Geschäftsgebühr nach einem Gegenstandswert von 100.000 €, also insgesamt Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 2.725,40 € netto würde er sich verpflichten. Ein Zahlungseingang habe bis zum 05.12.2016 zu erfolgen.

 

Gefordert wird darüber hinaus eine genaue Auskunft über den Umfang der Verletzungshandlung sowie die Vernichtung der noch vorhandenen Produkte. Ein entsprechender Nachweis habe der Abgemahnte zu erbringen.

 

Auch werde verfügt, dass er den Firmen OTOTO Design Ltd. und DFP Dr. Falkenthal & Co. GmbH sämtlichen Schaden zu ersetzen habe, der diesen durch den Vertrieb der vorgenannten Produkte entstanden seien.

Abmahnung OTOTO Design Ltd. und DFP Dr. Falkenthal & Co. GmbH

wegen Designrechtsverletzung „Nessie“

vertreten durch Rechtsanwälte Henn Schäfers Grafe

Stand: 11/2016

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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  • Wird eventuell zu viel gefordert?

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3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

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Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung ITS Forfaiting durch Christoph Schickner Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Am 2.2.2017 hat Rechtsanwalt Christoph Schickner, Bei der Schießmauer 3, 72119 Ammerbuch im Auftrag des Volker Lutz e.K., Fa. ITS Forfaiting eine Abmahnung ausgesprochen.

 

Der Bevollmächtigte teilt mit, dass sein Mandant unter seinem eBay-Handelskonto gewerblichen Handel mit gebrauchten und neuen Daten- und Bildträgern, insbesondere CDs und DVDs mit Bild-/ und Bild-/Tonmaterial bzw. Software betreibe. Hierbei handele er auch mit Bildträgern, die entweder nicht, oder mit der Kennzeichnung „Keine Jugendfreigabe“ nach § 14 Abs. 2 JuSchG gekennzeichnet seien.

 

Abmahnung wegen fehlender Altersprüfung bei DVD-Verkauf

Die genannten Bildträger habe der Volker Lutz e.K., Fa. ITS Forfaiting bis in das Jahr 2016 mittels des Versandservices „DHL mit Identitäts- und Altersprüfung“ verkauft. Bei diesem Versandservice, bei welchem an den Käufer eigenhändig ausgeliefert werden müsse, werde die Identität und das Mindestalter des Kunden durch den Zusteller unmittelbar bei der Übergabe der Ware überprüft.

 

Rechtsanwalt Schickner führt aus, dass sein Mandant durch einen Wettbewerber hierauf wegen unerlaubtem Wettbewerb erfolgreich in Anspruch genommen worden sei mit dem Argument, dass diese Versandart nicht geeignet sei, jugendschutzrechtliche Vorgaben zu erfüllen. Es sei eine „doppelte Altersverifikation“ erforderlich, eine davon, bevor das Paket überhaupt auf den Weg gebracht werde. Es dürfe das Paket erst auf den Weg gebracht werden, wenn das Mindestalter des Bestellers zuvor durch eine anerkannte Altersverifikationsmaßnahme sichergestellt sei, etwa durch die Durchführung des Post-Ident-Verfahrens und hiernach etwa durch die Versendung der Versandart „Einschreiben eigenhändig“ gewährleistet werde, dass ausschließlich an den zuvor geprüften Empfänger tatsächlich übergeben werde.

 

Der Abgemahnte würde ebenfalls DVDs ohne Jugendfreigabe auf eBay zum Verkauf anbieten und hierbei keine Altersprüfung vornehmen. Als Versandart biete er „Standardversand (Soner-/Speditionsversand)“ und „Versand erfolgt per Einschreiben Eigenhändig“.

 

Dieser Verstoß führe gegenüber seinem Mandanten zu einer Wettbewerbsverzerrung.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, bis zum 14.2.2017, 14:00 Uhr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Darüber hinaus habe er die Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen, die mit 745,40 EUR nach einem Gegenstandswert von 10.000 EUR berechnet würden und bis zum 3.3.2017 zahlbar seien.

Abmahnung Volker Lutz e.K., Fa. ITS Forfaiting

wegen fehlender Altersüberprüfung bei FSK 18-Versand

vertreten durch Rechtsanwalt Christoph Schickner

Stand: 02/2017

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Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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  • Ist die Abmahnung berechtigt?

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  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

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Abmahnung Daimler AG, Stuttgart durch Heumann Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 6.2.2017 haben die Rechtsanwälte Heumann, Hermann-Fein-Straße 9, 70599 Stuttgart im Auftrag der Daimler AG eine Abmahnung wegen Verletzung von Markenrechten ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Dr. Heiko Vogler.

 

Dieser teilt mit, dass seine Mandantschaft als eines der größten Automobilunternehmen bekannt sei. Die Daimler AG habe feststellen müssen, dass der Abgemahnte in erheblicher Zahl nicht-originale Radnabendeckel einführen würde. Bilder hiervon sind in der Abmahnung abgebildet.

 

Markenrechtsverletzung Marken „Mercedes Benz“, „AMG“ und „Affalterbach AMG“ als Abmahngrund

Rechtsanwalt Dr. Vogler teilt mit, dass der Kanzlei Heumann diesbezüglich Informationen über Maßnahmen der Zollbehörden nach der Grenzbeschlagnahmeverordnung (EU) 608/2013 vorliegen würden.

 

Der Abgemahnte sei vom Zoll als Einführer und Empfänger der genannten Produkte benannt. Diese Produkte würden nicht von der Daimler AG stammen und seien auch nicht von dieser autorisiert. Mit dem Import der vorgenannten Waren mache er in unberechtigter Weise von den weltbekannten und durch umfangreiche Markenregistrierungen geschützten Kennzeichen ihrer Mandantin Gebrauch.

 

Es werde exemplarisch auf die Unionsmarkenregistrierungen zu Registernummern 000140335, 006452254 und 000140400 („Dreizackstern im Ring“), sowie zu Registernummer 000139865 („Mercedes-Benz“). Außerdem seien die eingetragenen Marken 001653278 („AMG“) und 002738953 („Affalterbach AMG“) betroffen. Diese Marken seien der Daimler AG zu ausschließlichen Verwendung zugewiesen, weshalb die unautorisierte Verwendung eine Markenverletzung im Sinne von Art. 9 Abs. 2, 3 UMV und § 14 Abs. 1, 2 MarkenG darstelle.

 

Der Abgemahnte sei daher der Abmahnerin zur unverzüglichen Abstellung der schutzrechtsverletzenden Handlungen verpflichtet. Ebenso sei er verpflichtet, umfassend Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen über die dargestellten Verletzungshandlungen, so die Rechtsanwälte Heumann weiter.

 

Bis zum 17.2.2017 solle der Abgemahnte eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Schließlich sei er zur Erstattung der durch die Einschaltung der Bevollmächtigten der Abmahnerin entstandenen Kosten verpflichtet, die nach einem Gegenstandswert von 200.000 EUR berechnet werden würden und sich auf 2.636,90 EUR summieren.

Abmahnung Daimler AG

wegen Markenrechtsverletzung Marken „Mercedes Benz“, „AMG“ und „Affalterbach AMG“

vertreten durch Rechtsanwälte Heumann

Stand: 02/2017

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2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung AUDI AG durch Lempe & Kessler Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Rechtsanwälte Lempe & Kessler, Schmalzmarkt 10, 97070 Würzburg vor, die diese im Auftrag der Firma Audi AG am 08.11.2016 ausgesprochen haben. Unterzeichner des Schreibens ist Rechtsanwalt Dr. Clemens Kessler. Dieser informiert, dass die AUDI AG im Automobilbereich und Automobil-Teilebereich u.a. Inhaberin der Marke mit der Bezeichnung „Audi“ sowie des Zeichens der berühmten ineinandergreifenden vier Ringe, welches eigenen Markenschutz genieße, sei.

 

Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft seien im Rahmen einer Hausdurchsuchung magnetische Handyhalterungen bei dem Abgemahnten sichergestellt worden, die mit den Marken der Audi AG gekennzeichnet worden seien.

 

Abmahngefahr durch Verkauf von Handyhalterungen mit geschützten Kennzeichen

Weiter heißt es, dass diese Produkte keine originalen Produkte der Abmahnerin gewesen seien. Die Handlungen des Abgemahnten würden die Markenrechte der AUDI AG verletzen.

 

Gemäß § 14 Abs. 1 MarkenG und Art. 9 Abs. 1 GMV habe die AUDI AG das ausschließliche und alleinige Recht, Produkte oben genannter Marken im geschäftlichen Verkehr zu verwenden. Nach § 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 2 MarkenG und Art. 9 Abs. 1a, Abs. 2b GMV sei es Dritten untersagt, ohne Zustimmung des Markeninhabers Markenprodukte im geschäftlichen Verkehr anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu den genannten Zwecken zu besitzen.

 

Die Markenrechte seien auch nicht erschöpft, so Rechtsanwalt Dr. Kessler.

 

Der Abgemahnte sei verpflichtet, die oben vorgebrachten Handlungen zu unterlassen, § 14 Abs. 5 MarkenG und Art. 102 Abs. 1 GMV. Nach ständiger Rechtsprechung sei die bloße Einstellung der rechtsverletzenden Handlungen nicht ausreichend, um die Gefahr der Wiederholung zukünftiger Rechtsverletzungen zu beseitigen. Die Wiederholungsgefahr werde regelmäßig erst mit Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung beseitigt.

 

Eine entsprechende Erklärung sei von dem Abgemahnten bis zum 21.11.2016 abzugeben. Der Eingang vorab per Telefax reiche zur Fristwahrung aus, sofern die originalen Schriftstücke sofort nachgesendet werden würden.

 

Zudem sei der Empfänger des Abmahnschreibens gemäß § 19 MarkenG und § 242 BGB verpflichtet, der AUDI AG unter Vorlage sämtlicher Belege unverzüglich Auskunft zu erteilen über Namen und Anschrift der Hersteller, Lieferanten und anderer Vorbesitzer der Waren sowie der gewerblichen Abnehmer und Verkaufsstellen, für die sie bestimmt waren. Zudem habe er Angaben zu machen über die Menge der hergestellten, ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Waren sowie über die Preise, die für die betreffenden Waren bezahlt worden seien.

 

Durch seine wettbewerbswidrigen Handlungen sei die AUDI AG veranlasst gewesen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die hierdurch entstandenen Kosten habe der Abgemahnte zu erstatten. Die Zahlung in Höhe von 2.305,40 EUR (Gegenstandswert: 150.000 EUR) habe er bis zum 21.11.2016 zu erstatten.

Abmahnung AUDI AG

wegen Markenrechtsverletzung Marke „Audi“

vertreten durch Rechtsanwälte Lempe & Kessler

Stand: 11/2016

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

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3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.