Abmahnung Pallat Service und Dienstleistungs UG durch Rechtsanwalt Steffen Majoyeogbe

Gegenstand der Abmahnung

Eine Abmahnung der Pallat Service und Dienstleistungs UG, vertreten durch Rechtsanwalt Steffen Majoyeogbe, Heiliger Weg 67-69, 44141 Dortmund, vom 15.03.2017 habe ich vorliegen.

 

Rechtsanwalt Majoyeogbe führt aus, dass seine Mandantin auf dem Onlinemarktplatz eBay u.a. einen Versandhandel für Erotikartikel betreiben würden. Da der Abgemahnte als gewerblicher Anbieter im e-commerce über die Plattform eBay tätig sei und das gleiche Geschäftsmodell wie die Abmahnerin verfolge, stünden die beiden Parteien in einem unmittelbaren Wettbewerbsverhältnis. Die Pallat Service und Dienstleistungs UG lässt mitteilen, dass sie feststellen mussten, dass der Abgemahnte in seinen Angeboten gegen rechtliche Vorschriften mit wettbewerbsrechtlicher Relevanz verstoßen würde.

 

Gegenstand der Abmahnung der Pallat Service und Dienstleistungs UG

Als Unternehmer sei der Abgemahnte aufgrund der gesetzlichen Vorgaben für die Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gemäß § 312i Abs. 1 Nr. 2 BGB i.V.m. Art. 246c EGBGB dazu verpflichtet, Verbrauchern rechtzeitig vor Abgabe deren Bestellung klar und verständlich die in den vorstehenden Normen enthaltenen Informationen zur Verfügung zu stellen. U.a. habe der Abgemahnte bei Verträgen im elektronischen Rechtsverkehr Verbraucher über die einzelnen technischen Schritte die zu einem Vertragsschluss führen zu unterrichten. Diese Belehrungen seien von dem Abgemahnten jedoch nicht vorgehalten worden, so Rechtsanwalt Steffen Majoyeogbe weiter.

 

Aus dem gleichen rechtlichen Zusammenhang habe der Abgemahnte Verbraucher darüber zu unterrichten, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert werden würde und ob er dem Kunden zugänglich sei. Auch insoweit werde die entsprechende Belehrung nicht erteilt.

 

Die gesetzliche Widerrufsbelehrung

Sodann teilt die Pallat Service und Dienstleistungs UG durch deren Bevollmächtigten mit, dass der Abgemahnte gemäß § 312d Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246a EGBGB §§ 1 Abs. 2 Nr. 1.; 4 Abs. 1 dazu verpflichtet sei, Verbrauchern rechtzeitig vor Abgabe deren Vertragserklärung klar und verständlich über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts zu unterrichten. Ebenso müsse der Abgemahnte die Verbraucher über das Muster-Widerrufsformular informieren und würde diesbezüglich ebenfalls nicht seinen Informationspflichten nachkommen.

 

Darüber werden fehlende Grundpreisangaben und ein fehlender Link zur OS-Plattform moniert.

 

Der Abgemahnte wird sodann von Rechtsanwalt Steffen Majoyeogbe im Auftrag der Pallat Service und Dienstleistungs UG aufgefordert, das vorstehend geschilderte unlautere Verhalten ab sofort zu unterlassen und eine ausreichende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung rechtsverbindlich unterzeichnet bis zum 23.03.2017 abzugeben. Ein Muster liegt dem Schreiben bei. Kosten werden in Höhe von 1.141,90 EUR geltend gemacht nach einem Gegenstandswert von 30.000 EUR.

Abmahnung Pallat Service und Dienstleistungs UG

wegen fehlender Grundpreisangabe, fehlerhafter Widerrufsbelehrung u.a.

vertreten durch Rechtsanwalt Steffen Majoyeogbe

Stand: 03/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

einstweilige Verfügung LG Bochum (I-14 O 21/16): fehlende Informationen über OS-Plattform, 10.000 EUR Streitwert

Heute wurde mir eine einstweilige Verfügung vom Landgericht Bochum, Geschäftsnummer I-14 O 21/16, vom 9.2.2016 bekannt, in welcher es einem Onlinehändler untersagt worden ist, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken im Internet Uhren anzubieten, ohne dem Verbraucher Informationen über die OS-Plattform zur Verfügung zu stellen, insbesondere an leicht zugänglicher Stelle den Link http://ec.europe.eu/consumers/odr zur Verfügung zu stellen.

10.000 EUR Streitwert

Das LG Bochum hat den Wert des Streitgegenstandes auf 10.000 EUR festgesetzt. Hintergrund des Verfügungsantrages war es, dass der abgemahnte Onlinehändler an keiner Stelle seines Angebotes auf die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) hingewiesen hat und auch keinen Link zu der Plattform zur Verfügung stellte. Es war weder auf der Startseite, noch in den Bereichen Impressum, AGB, Datenschutzerklärung oder irgendwo anders der Link vom Onlinehändler platziert worden.

EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung)

Bekanntlich ist seit dem 9.1.2016 die EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten in Kraft getreten. Folglich besteht auch seit dem 9.1.2016 für in der Europäischen Union niedergelassene Onlinehändler, welche mit Verbrauchern Verträge abschließen, die Verpflichtung, Informationen über die OS-Plattform zur Verfügung zu stellen, insbesondere einen Link zur OS-Plattform vorzuhalten.

 

Gemäß Art. 14 Abs. 1 S. 1 der Verordnung Nr. 524/2013 heißt es:

„In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, und in der Union niedergelassene Online-Marktplätze stellen auf Ihren Websites einen Link zur OS-Plattform ein.“

Diese Vorschrift stellt eine Marktverhaltensregel im Sinne des § 3a UWG n.F. dar, so dass ein Verstoß gegen § 3a UWG i.V.m. Art. 14 Abs. 1 S. 1 der Verordnung Nr. 524/2013 vorliegt, wenn Onlinehändler nicht über die OS-Plattform belehren und keinen Link dorthin setzen.

Was ist von dem Beschluss zu halten?

Also ich habe nicht schlecht gestaunt, als ich von diesem Beschluss erfuhr. Schließlich gibt es in Deutschland noch gar keine Streitbeilegungsstelle.

Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass dem Gericht dies gar nicht bekannt war. Der Antragsteller hat dies in seinem Verfügungsantrag jedenfalls nicht vorgetragen. Da es sich „nur“ um eine Eilentscheidung handelt, könnte das LG Bochum dies vielleicht verkannt haben. Ein Widerspruch gegen den Beschluss könnte aus meiner Sicht durchaus Sinn machen.

Weitere Informationen zur OS-Plattform finden Sie hier.

Kosten einer Abmahnung und einstweiligen Verfügung verhindern

Durch die einstweilige Verfügung sind dem Onlinehändler jetzt Kosten von über 1.100 EUR (Gerichtskosten, Anwaltskosten, Zustellungskosten) entstanden, welche hätten vermieden werden können, hätte er sich anwaltlich beraten lassen. Lassen Sie es nicht zu einer teuren Abmahnung kommen!

 

 

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Abmahnung Günter Girnus durch Schlun & Elseven Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 21.4.2017 haben die Rechtsanwälte Schlun & Elseven, Von-Coels-Straße 214, 52080 Aachen eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag von Herrn Günter Girnus ausgesprochen. Sachbearbeite ist Rechtsanwalt Aykut Elseven. Der Abgemahnte würde – wie der Abgemahnte auch – Softwarelizenzen im Onlinehandel vertreiben. Es werde hierbei Bezug genommen auf dessen Vielzahl von Angeboten für den Erwerb verschiedener Softwarelizenzen (insbesondere Windows, aber auch andere) bei eBay.

 

Fehlender Hinweis auf OS-Plattform als Abmahngrund

Rechtsanwalt Aykut Elseven, der Unterzeichner des Abmahnschreibens, führt aus, dass der Abgemahnte kein Hinweis auf die OS-Plattform bereithalte. Am 09.01.2016 sei eine EU-Verordnung Nr. 524/2013 in Kraft getreten, die die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten mit Onlinehändlern regele. Seit diesem Zeitpunkt bestehe daher gemäß dieser Verordnung die Pflicht, Informationen über diese OS-Plattform zur Verfügung zu stellen und einen für Verbraucher leicht zugänglichen Link vorzuhalten.

 

Explizit verstoße der Abgemahnte damit gegen § 3a UWG in Verbindung mit Art. 14 Abs. 1 S. 1 der EU-Verordnung Nr. 524/2013.

 

Wegen diesen Rechtsverstößen habe Herr Günter Girnus Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen den Abgemahnten. Zur Erfüllung der vorgenannten Unterlassungsverpflichtung genüge es nicht, das beanstandete Verhalten lediglich einzustellen.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, eine ausreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung bis zum 28.4.2017 zurückzusenden.

 

Ferner macht der Bevollmächtigte von Herrn Günter Girnus Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 887,03 EUR (Gegenstandswert: 10.000 EUR) geltend. Der Betrag sei ebenfalls zahlbar bis zum 28.4.2017.

Abmahnung Günter Girnus

wegen fehlendem Link auf OS-Plattform

vertreten durch Rechtsanwälte Schlun & Elseven

Stand: 04/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung Midyatmarkt, Inh. Seyfettin Köker (Levent Göktekin Rechtsanwalt)

Gegenstand der Abmahnung

Am 24.4.2017 hat Rechtsanwalt Levent Göktekin, Boppstraße 7, 10967 Berlin eine Abmahnung im Auftrag der Midyatmarkt, Inhaber Seyfettin Köker ausgesprochen. Herr Seyfettin Köker veräußere über seinen eigenen Online-Shop als auch über eBay und Amazon Elektronikartikel und Haushaltswaren unter anderem Batterien und stehe somit mit dem Abgemahnten im Wettbewerb.

 

Das Abmahnschreiben Midyatmarkt, Inh. Seyfettin Köker

Die Verkäufe des Abgemahnten erfolgten unter Anmeldung als privater Anbieter. Aufgrund der Menge und Anzahl sowie der Sorte der von dem Abgemahnten vertriebenen Artikel sei dieser als gewerblicher Anbieter einzustufen. Er biete über 15 neue Artikel an. Bei seinen bisher nachweisbaren Transaktionen als Verkäufer habe er immer wieder identische Artikel angeboten und veräußert. Die Artikel würden teilweise in sehr großen Mengen angeboten werden. Hierbei könne nicht mehr von einem haushaltstypischen Verkauf ausgegangen werden. Als gewerblicher Verkäufer habe der Abgemahnte gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen.

 

Der Abgemahnte teile den Käufern keine Widerrufsbelehrung mit. Nach § 312 c Abs. 1 BGBG i.V.m. Art. 246 EGBGB habe der Unternehmer den Verbraucher bei einem Fernabsatzgeschäft klar und verständlich über das Bestehen eines Widerrufsrechts sowie über die Bedingungen, Einzelheiten und Ausübung und die Rechtsfolgen oder der Rückgabe zu informieren. Darüber hinaus wird dem Abgemahnten vorgehalten, aufgrund fehlender Anbieterkennzeichnung dem Käufer nicht mitzuteilen, mit wem der Vertrag zustande kommt. Nach § 5 Abs. 1 TMG bestehe die Pflicht ein ausreichendes Impressum bzw. eine Anbieterkennzeichnung zu hinterlegen.

 

Rechtsanwalt Levent Göktekin fordert nun im Auftrag von der Midyatmarkt, Inh. Seyfettin Köker von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie den Ersatz der durch seine Einschaltung entstandenen Rechtsanwaltsgebühren. Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung ende am 4.5.2017 12:00 Uhr, das Zahlungsziel sei der 9.5.2017. Es wird die Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten gefordert, die nach einem Gegenstandswert in Höhe von 15.000 € berechnet werden. Der Zahlbetrag beträgt daher 865,00 €.

Abmahnung Midyatmarkt, Inh. Seyfettin Köker

wegen fehlender Anbieterkennzeichnung, keine Widerrufsbelehrung

vertreten durch Rechtsanwalt Levent Göktekin

Stand: 04/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Fehlende Hinweise auf die OS-Plattform werden massenhaft abgemahnt

Für Abmahner ist es ein Leichtes zu erkennen, ob sich im Shop, bei Amazon, Hood etc. oder z.B. im eBay Auftritt von gewerblichen Verkäufern ein Hinweis auf die OS-Plattform befindet oder nicht. Fehlt dieser Hinweis, dann ist meist eine Abmahnung die Folge. Da sich nach wie vor viele Händler nicht dauerhaft beraten lassen, weil Sie gar nicht wissen, dass ein Abmahnschutz bereits ab 29 EUR netto erhältlich ist, hagelt es derzeit Abmahnungen wegen dem fehlenden Hinweis auf die OS-Plattform.

Shopbetreiber, Amazon Verkäufer etc müssen dies machen

Wenn Sie einen eigenen Onlineshop betreiben, oder bei Amazon, Hood etc. handeln, dann müssen Sie in Ihrem Impressum unbedingt einen Hinweis auf die OS-Plattform einfügen. Dieser könnte beispielsweise wie folgt lauten:

Informationen zur Online-Streitbeilegung (OS) gemäß Art. 14 Abs. 1 der EU Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung):

 

Die Europäische-Kommission stellt eine benutzerfreundliche Internetplattform zur Online-Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten, die sich aus dem online Verkauf von Waren oder der online Erbringung von Dienstleistungen ergeben (sog. „OS-Plattform“) bereit. Die OS-Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr.

 

Unsere E-Mail-Adresse lautet(nennen Sie hier Ihre E-Mail Adresse)

 

Quelle und weitere Informationen unter: www.abmahnung.de/os-plattform/

Gern dürfen Sie diese Musterformulierung verwenden, sofern Sie einen Link auf meine Webseite als Quelle setzen. Der Quellenhinweis sollte wie folgt lauten:

 

Quelle und weitere Informationen unter: www.abmahnung.de/os-plattform/

 

Das sollten eBay Verkäufer machen

Bei eBay haben Sie nur begrenzt Zeichen zur Verfügung. Daher rate ich, im eBay-Feld „Rechtliche Informationen des Verkäufers“ z.B. diesen verkürzten Hinweis aufzunehmen:

Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

Hier muss der Hinweis dann im Angebot erscheinen:

 

Bei eBay müssen Sie mich nicht als Quelle nennen. Wenn Sie möchten können Sie dies natürlich machen.

 

 

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Mehr Informationen zur OS-Plattform

Abmahnung Barbara Schuller durch Heldt Zülch & Partner Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Rechtsanwälte Heldt, Zülch & Partner, Holstenwall 10, 20335 Hamburg vor, die diese im Auftrag von Frau Barbara Schuller am 14.3.2017 ausgesprochen haben. Unterzeichnet ist das Abmahnschreiben von Rechtsanwalt Heiner Heldt. Hintergrund sei eine Urheberrechtsverletzung durch die Verwendung eines von der Abmahnerin erstellten Lichtbildes durch den Abgemahnten auf seiner Internetpräsenz.

 

Die Barbara Schuller Abmahnung

Rechtsanwalt Heldt führt aus, dass der Abgemahnte hiermit gegen die Rechte von Frau Barbara Schuller verstoßen würde. Diese habe ihm nicht das Recht eingeräumt, das Lichtbild auf seiner Website zur Bewerbung seines Angebotes zu verwenden. Er sei der Abmahnerin gegenüber zur Unterlassung der Vervielfältigung (§ 16 UrhG) und öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) des Lichtbildes wie auf der genannten Webseite verpflichtet (vgl. § 97 Abs. 1 UrhG). Dieses Verlangen gehe nicht über die abgemahnte Rechtsverletzung hinaus.

 

Die Rechtsanwälte Heldt Zülch und Partner würden darauf hinweisen, dass es nicht ausreichen würde, das Lichtbild nur von der Webseite zu entfernen. Nur durch die Entfernung des Bildes und z.B. die Abgabe einer mit Vertragsstrafe versehenen Unterlassungserklärung werde die Wiederholungsgefahr beseitigt und ein drohendes gerichtliches Verfahren verhindert.

 

Der Abgemahnte werde darauf hingewiesen, dass er für die unberechtigte Bildnutzung auch haften würde, wenn der Internetauftritt nicht von ihm selbst erstellt worden sei, sondern ein Dritter (z.B. eine Werbeagentur) mit der Erstellung beauftragt worden sei. Die Rechtsanwälte Heldt Zülch und Partner hätten den Abgemahnten daher zur außergerichtlichen Ausräumung der Wiederholungsgefahr, z.B. durch die Abgabe einer rechtsverbindlichen und ausreichend strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, bis spätestens zum 23.3.2017 aufzufordern.

 

Aufgrund der Rechtsverletzung sei er verpflichtet, Frau Barbara Schuller Auskunft zu erteilen über den Umfang der Rechtsverletzung, insbesondere die Dauer der Nutzung des Fotos in der beanstandeten Form.

 

Des Weiteren sei er zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet. Nach der bei den Bevollmächtigten vorliegenden Dokumentation verwende er das Bild mindestens zwischen dem 7.6.2015 und 15.32016, so dass sich ein Schadensersatzbetrag in Höhe von 930,00 € nach der MFM-Tabelle ergebe, der sich aus der Nutzungsdauer (465,00 €) und dem Aufschlag wegen fehlender Urhebernennung (465,00 €) zusammensetze. Auf diesen Betrag werde ein Abschlag von 40 % berechnet, so dass ein Betrag in Höhe von 558,00 € gefordert werde. Frau Barbara Schuller sei bereit, den Auskunfts- und Schadensersatzanspruch mit einem pauschalen Betrag in Höhe von 450,00 € abzugelten.

 

Des Weiteren habe der Abgemahnte den Abmahner von den durch die Einschaltung der Rechtsanwälte Heldt Zülch & Partner entstandenen Kosten freizuhalten, die ihm in Höhe von 413,64 € nach einem Gegenstandswert von 4.000 € aufgegeben werden würden.

 

Die Zahlung des Gesamtbetrages in Höhe von 863,64 € habe bis zum 22.3.2017 zu erfolgen.

Abmahnung Barbara Schuller

wegen Urheberrechtsverletzung an Lichtbild

vertreten durch Rechtsanwälte Heldt Zülch & Partner

Stand: 03/2017

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2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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3. Gratis Erstberatung erhalten

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4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

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