Abmahnung SHDE UG (haftungsbeschränkt) durch Jochen Jüngst Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Rechtsanwalt Jochen Jüngst, Glockengießerwall 26, 20095 Hamburg hat am 18.5.2017 eine Abmahnung im Auftrag der Firma SHDE UG (haftungsbeschränkt) ausgesprochen. Der Bevollmächtigte teilt mit, dass seine Mandantin über ihre Onlineshops Hochzeits-Accessoires, Grabschmuck und Dekorationsartikel aller Art vertreibe, unter anderem auch zwei nachstehend abgebildete Herzen.

 

Urheberrechtsverletzung an Grabherzen als Abmahngrund

Die dargestellten Produkte seien nach den Entwürfen der Geschäftsführerin seiner Mandantin in ihrem Auftrag produziert worden. Diese sei u.a. verantwortlich für die Form- und Farbgebung der Grabherzen, die Applikation der Rose darauf sowie die verwendete Schrift, so Rechtsanwalt Jüngst. Weiterhin sei die Geschäftsführerin der SHDE UG Urheberin der auf den Grabherzen dargestellten Gedichte bzw. Texte „Immer, wenn wir von dir erzählen, fallen Sonnenstrahlen in unsere Seelen. Unsere Herzen halten dich gefangen, so als wärst Du nie gegangen“ und „Eine Stimme, die uns vertraut war schweigt, ein Mensch, der uns lieb war, ging von uns. Was uns bleibt sind Liebe, Dank und Erinnerung“. Die Geschäftsführerin der Abmahnerin habe die ausschließlichen Nutzungsrechte an ihrem Werk auf diese übertragen. Weiter heißt es sodann, dass die oben dargestellten Grab- bzw. Trauerherzen seiner Mandantin Werke der angewandten Kunst im Sinne des §§ 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG seien. Die SHDE UG sei darauf aufmerksam geworden, dass der Abgemahnte nach ihrem Muster gefertigte Grabherzen in seinem Onlineshop bewerbe bzw. zum Kauf anbiete. Es handele sich offensichtlich um Kopien der Produkte der Abmahnerin.

 

Unlauterer Wettbewerb durch fehlendem Link auf OS-Plattform

Des Weiteren habe die Abmahnerin bei einer Überprüfung des Onlineshops des Abgemahnten weitere Rechtsverstöße festgestellt. So stelle er keinen Link zur OS-Plattform zur Verfügung. Die von ihm verwendete Anbieterkennzeichnung sei nicht vollständig, da der Abgemahnte seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht angebe. Zudem informiere er seine Kunden nicht vor Abgabe ihrer Vertragserklärung über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, ab sofort die oben bezeichneten Rechtsverstöße zu unterlassen und bis zum 25.5.2017 eine die Wiederholungsgefahr beseitigende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Weiterhin sei er der SHDE UG gegenüber zum Ersatz der ihr durch die Einschaltung des Unterzeichners entstandenen Anwaltskosten verpflichtet, so Rechtsanwalt Jochen Jüngst. Diese betragen 1.044,40 EUR nach einem Gegenstandswert von 25.000 EUR.

Abmahnung SHDE UG (haftungsbeschränkt)

wegen Urheberrechtsverletzung an Grabherz, Wettbewerbsverstoß durch fehlendem Link auf OS-Plattform u.a.

vertreten durch Rechtsanwalt Jochen Jüngst

Stand: 05/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung BRUBAKER Modevertriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH durch Hahn und Wolf Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 9.5.2017 haben die Rechtsanwälte Hahn und Wolf, Bollhörnkai 1, Deck 8, 24103 Kiel im Auftrag der BRUBAKER Modevertriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH eine Abmahnung ausgesprochen. Unterzeichnet ist das Schreiben von Rechtsanwalt Martin Wolf.

 

Unlautere Werbung als Abmahngrund

Dieser teilt mit, dass Gegenstand seiner Beauftragung die von dem Abgemahnten auf der Internetplattform Amazon zum Verkauf angebotenen „[…]Kerzen“ mit Schmuck, dessen Wert des Kaufpreises z.T. um das mehrfache überschreiten soll, sei. Der Abgemahnte sei – wie die Abmahnerin – gewerblich tätig und vertreibe u.a. Artikel aus dem Bereich Kerzen, so dass ein konkretes Wettbewerbsverhältnis vorliege.

 

Rechtsanwalt Wolf teilt mit, dass seine Mandantin habe feststellen müssen, dass der Empfänger des Abmahnschreibens auf der Internetplattform Amazon Kerzen zum Verkauf anbiete mit der Ankündigung: „.. mit Silber-Schmuck-Überraschung(….)im Wert von bis zu 250 Euro.“ Die Preise der Kerzen würden durchschnittlich 25 Euro betragen. Damit erwecke der Abgemahnte den unzutreffenden Eindruck, der Verbraucher werde einen Vorteil gewinnen, den es tatsächlich nicht gebe. Zumindest sei diese Geschäftspraxis zur Täuschung der Verbraucher geeignet und beeinflusse den Verbraucher in seiner Entscheidung. Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sei diese Vorgehen gemäß der §§ 3, 5 iVm der Richtlinie 2005/29/EG (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken) rechtswidrig.

 

Aufgrund vorgenannter Ausführungen stünden der BRUBAKER Modevertriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH Unterlassungsansprüche gegen den Abgemahnten zu. Er werde aufgefordert, das beanstandete wettbewerbswidrige Verhalten sofort zu unterlassen und zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr eine geeignete strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Weiter heißt es, dass bei juristischen Personen und Personengesellschaften die Unterlassungserklärung nicht nur von der Gesellschaft selbst abzugeben sei, sondern auch persönlich von deren Repräsentanten, also von den Personen, die das wettbewerbswidrige Angebot selbst veröffentlicht, den Auftrag hierzu erteilt oder trotz Kenntnis vom wettbewerbswidrigen Angebot dieses pflichtwidrig nicht verhindert hätten. Zur Vermeidung sofortiger gerichtlicher Schritte gebe Rechtsanwalt Wolf dem Abgemahnten Gelegenheit, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bis spätestens Mittwoch, dem 17.05.2017, 12:00 Uhr abzugeben.

 

Durch die Abmahntätigkeit seien seiner Mandantin Kosten entstanden, zu deren Ersatz er gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 UWG verpflichtet sei. Diese Kosten würden sich nach dem sogenannten Gegenstandswert berechnen und würden mit 1.141,90 EUR beziffert werden. Zahlbar sei dieser Betrag bis zum 25.5.2017.

Abmahnung BRUBAKER Modevertriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH

wegen unlauterer Werbung mit Gratiszugabe

vertreten durch Rechtsanwälte Hahn und Wolf

Stand: 05/2017

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung Summary AG durch Hübner Mayer Grohs Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 20.4.2017 haben die Rechtsanwälte Hübner Mayer Grohs, Scheffelstraße 46, 95445 Bayreuth eine Abmahnung im Auftrag der Summary AG ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Matthias Rupprecht.

 

Urheberechtsverletzung an Lichtbild als Abmahngrund

Der Bevollmächtigte teilt mit, dass seine Mandantin Inhaberin von ausschließlichen Nutzungsrechten an Fotos sei, die in deren Auftrag von professionellen Fotografen erstellt worden seien. Zu diesen würden auch diejenigen Fotos gehören, die der Abgemahnte nutze. Es handele sich um 6 Fotos, mit denen der Empfänger des Abmahnschreibens seine Produkte auf der Internetplattform eBay bewerbe. Zu keinem Zeitpunkt sei diesem eine Lizenz erteilt worden, diese Fotos zu nutzen. Somit liege eine Verletzung der ausschließlichen Nutzungsrechte der Summary AG vor. Aus diesem Grund mache die Abmahnerin Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft und Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend.

 

Zunächst werde der Abgemahnte aufgefordert, die unerlaubte Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung der Fotos mit sofortiger Wirkung zu unterlassen. Nach der Rechtsprechung werde eine Wiederholungsgefahr, die aufgrund der Rechtsverletzung indiziert werde, nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung beseitigt. Die Rechtsanwälte Hübner Mayer Grohs setzen eine Frist zur Abgabe einer entsprechenden Erklärung bis zum 2.5.2017.

 

Weiter heißt es in dem Schreiben, dass der Abgemahnte gemäß § 97 Abs. 2 UrhG verpflichtet sei, der Abmahnerin den aus der Verletzung entstandenen und noch entstehenden Schaden zu ersetzen. Nach vorläufiger Einschätzung werde ein Lizenzzeitraum von 6 Monaten angesetzt. Pro Bild ergebe sich eine Lizenzgebühr in Höhe von 270,00 €. Hinzu komme ein Zuschlag, weil der Abgemahnte das Namensnennungsrecht verletzt habe und die Bilder ohne Nennung des Urhebers öffentlich zugänglich gemacht habe. In diesem Fall billige die Rechtsprechung einen Zuschlag von 100 % zu. Dieser Anspruch stehe dem Fotografen unmittelbar zu. Der Summary AG seien diese Rechte abgetreten worden. Somit errechne sich ein Schaden in Höhe von 540,00 € pro Foto zu. Es ergebe sich ein Gesamtschaden in Höhe von 3.240 €. Als Abgeltungsbetrag sei die Abmahnerin dazu bereit, bei Abgabe der beigefügten Unterlassungsverpflichtungserklärung innerhalb der gesetzten Frist einen Betrag in Höhe von 450,00 € pro Foto anzusetzen, so dass von dem Abgemahnten nur ein Schadensersatzbetrag in Höhe von 2.700,00 € zu zahlen wäre. Rechtsanwalt Matthias Rupprecht teilt mit, dass seiner Mandantin nicht an einer ausufernden und kostspieligen Rechtsstreitigkeiten gelegen sei. Sie akzeptiere es jedoch nicht, dass ein Mitbewerber ihre Leistung ohne weiteres nutze, um mit ihr selbst in Wettbewerb zu treten.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, Auskunft zu erteilen, wie lange, in welchen Medien und auf welchen Websites er die Bilder verwendet habe. Bei fristgerechtem Eingang der Erklärung und Zahlung werde auf den Auskunftsanspruch verzichtet.

 

Darüber hinaus habe er die der Abmahnerin entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.336,90 € nach einem Gegenstandswert von 36.000 € zu erstatten. Für die Zahlung werde eine Frist bis zum 2.5.2017 gesetzt.

Abmahnung Summary AG

wegen Verletzung von Urheberrechten an Lichtbild

vertreten durch Rechtsanwälte Hübner Mayer Grohs

Stand: 04/2017

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

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2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung Global Merchandising Services Ltd. durch Gutsch und Schlegel Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 26.05.2017 haben die Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel, Neumühlen 17, 22763 Hamburg eine markenrechtliche Abmahnung im Auftrag der Global Merchandising Services Ltd. ausgesprochen. Der Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Jan Ehlers. Dieser teilt mit, dass es sich bei seiner Mandantin um einen der weltweit größten Auswerter von Merchandising-Rechten der Musik- und Unterhaltungsbranche handele. Zu diesem Zweck verfüge die Abmahnerin über Lizenzen einer Vielzahl weltweit erfolgreicher Musikbands, Einzelkünstler und Unterhaltungsveranstaltungen.

 

Die Marken- und Namensrechtsverletzung an den Bezeichnungen „Motörhead“, „Lemmy“ und „Lemmy Kilmister“ als Abmahngrund

Weiter heißt es sodann, dass die Global Merchandising Services Ltd. die Marken- und Namensrechte an den Bezeichnungen „Motörhead“, „Lemmy“ und „Lemmy Kilmister“ sowie die Rechte an einer nachfolgend abgebildeten Wort-Bildmarke weltweit exklusiv lizenziert habe.

 

Die vorbenannten Marken seien insbesondere für Waren der Nizza-Klasse 16 eingetragen. Kraft jahrzehntelanger Benutzung insbesondere im Zusammenhang mit Merchandisingprodukten der Musikgruppe „Motörhead“ bzw. ihres unter dem Namen „Lemmy“ weltbekannten Frontmanns, Ian Fraser Kilmister, handele sich darüber hinaus um bekannte Marken. Ferner hätte die Abmahnerin die Rechte an den Bildnissen der Musiker der Musikgruppe „Motörhead“ weltweit exklusiv lizenziert. Sie sei damit exklusiv zur Herstellung und Lizensierung von Merchandisingprodukten, insbesondere in Form von Kfz-Aufklebern, unter Verwendung der entsprechenden Zeichen und Bildnisse berechtigt. Vorsorglich würde die Kanzlei Gutsch & Schlegel bereits jetzt darauf hinweisen, dass der Tod des Herrn Ian Fraser Kilmister auf die bestehende Rechtelage keinerlei Auswirkung habe.

 

Die Global Merchandising Services Ltd. habe in Erfahrung bringen müssen, dass der Abgemahnte im Internetauktionshaus eBay diverse Kfz-Aufkleber unter Verwendung von Bildnisses des weltbekannten Frontmanns der Musikgruppe „Motörhead“, Ian Fraser „Lemmy“ Kilmister, angeboten habe. Die von ihm angebotenen Artikel seien niemals von seiner Mandantin hergestellt, lizenziert oder sonst wie rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden. Dies verletze die ausschließlichen Nutzungsrechte der Abmahnerin.

 

Der Empfänger des Abmahnschreibens werde aufgefordert, bis zum 2.6.2017 eine vertragsstrafebewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Daneben werde er aufgefordert, bis zum 9.6.2017 die sich in seinem Besitz befindlichen Vervielfältigungsstücke der vorbenannten Produkte zu Händen der Kanzlei Gutsch & Schlegel unbeschädigt herauszugeben. Ebenfalls bis zum 9.6.2017 habe er schriftlich Auskunft zu erteilen über die Herkunft und die Anzahl der bei ihm befindlichen vorbenannten Produkte und erfolgte Verkäufe durch Angabe über Hersteller bzw. Lieferanten bzw. Vorbesitzer und die Mange der Vervielfältigungsstücke sowie über den durch den Verkauf erzielten Gewinn. Vorbehaltlich der von dem Abgemahnten zu erteilenden Auskunft werde der Schadensersatzanspruch in Höhe von wenigstens 2.500 EUR geltend gemacht. Rechtsanwaltsgebühren würden mit 1.973,90 EUR beziffert werden. Darüber hinaus werden Ermittlungstätigkeiten der Firma GUMPS GmbH mit 100 EUR geltend gemacht. Dem Zahlungseingang werde bis zum 9.6.2017 entgegen gesehen.

Abmahnung Global Merchandising Services Ltd.

wegen Marken- und Namensrechtsverletzung an „Motörhead“, „Lemmy“ und „Lemmy Kilmister“

vertreten durch Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel

Stand: 05/2017

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

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3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

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4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung musclestars4u Ltd. durch HMW Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der musclestars4u Ltd. vor, die diese am 20.01.2017 durch die Rechtsanwälte HMW, Barer Straße 44, 80799 München ausgesprochen wurde. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Alexander Witten. Dieser teilt mit, dass seine Mandantin gewerblichen Handel mit Kleidungsstücken betreibe. Sie vertreibe ihre Produkte vornehmlich über ihren eigenen Onlineshop. Nahezu sämtliche Verkaufsangebote in ihrem Onlineshop würden mit eigenen, sprich ausschließlich für die musclestars4u Ltd. hergestellten Lichtbildern bebildert. Die Rechte an den betreffenden Lichtbildern würden vollumfänglich bei ihr liegen.

 

Abmahngrund Urheberrechtsverletzung an Lichtbildern

Die Abmahnerin habe kürzlich feststellen müssen, dass der Abgemahnte auf der Internetverkaufsplattform eBay im Rahmen mehrerer von ihm dort veröffentlichten Verkaufsangebote ohne diesbezügliche Erlaubnis seiner Mandantin Lichtbilder öffentlich zugänglich gemacht habe, die von dieser stammen und an denen diese in Deutschland die ausschließlichen Verwertungs- und Nutzungsrechte inne habe. Gerichtsverwertbar dokumentiert seien die von dem Abgemahnten begangenen Rechtsverletzungen auf den in der Abmahnung abgebildeten Screenshots. Es handele sich um urheberrechtloch geschützte Werke im Sinne des UrhG. Hieran vermöge auch die Tatsache nichts ändern, dass die von dem Abgemahnten verwendeten Lichtbilder Abweichungen von den Original-Lichtbildern aufweisen (u.a. würden nur Ausschnitte der Original-Lichtbilder verwendet), die offenkundig im Rahmen einer ebenfalls unzulässigen Nachbearbeitung des Bildes herbeigeführt worden seien.

 

Die HMW Rechtsanwälte teilen mit, dass die musclestars4u Ltd. einen Anspruch auf die sofortige Unterlassung der weiteren bzw. erneuten Nutzung, namentlich der öffentlichen Zugänglichmachung der streitgegenständlichen Lichtbilder im Internet habe. Um eine künftige Wiederholung der in Rede stehenden Rechtsverletzungen auszuschließen, sei der Abgemahnte überdies verpflichtet, seiner Mandantin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung auszuhändigen. Hierfür werde eine Frist bis zum 3.2.2017 gesetzt.

 

Des Weiteren würde ein Schadensersatzbetrag mit 600 EUR beziffert werden, der bis zum 15.2.2017 zahlbar sei. Auch die vorgerichtlichen Kosten der Abmahnung in Höhe von 480,20 EUR seien bis zu diesem Tag von dem Abgemahnten zu erstatten. Rechtsanwalt Alexander Witten teilt mit, dass dem geltend gemachten Unterlassungs- und Auskunftsanspruch ein Gegenstandswert von 6.000 EUR beizumessen sei.

Abmahnung musclestars4u Ltd.

wegen Urheberrechtsverletzung an Lichtbild

vertreten durch Rechtsanwälte HMW

Stand: 01/2017

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2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung Lars Scholtyssek durch Frönd Nieß Lenzing Leiers Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 6.6.2017 haben die Rechtsanwälte Frönd Nieß Lenzing Leiers, Eisenbahnstraße 13, 48143 Münster im Auftrag von Herrn Lars Scholtyssek eine Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Jens Leiers. Dieser teilt mit, dass sein Mandant u.a. im Fernabsatz tätiger gewerblicher Händler von Waren aus dem Sortiment Beleuchtung sei. Er würde in seinem Onlineshop auch gegenüber privaten Endverbrauchern eine große Auswahl an Waren aus dem vorgenannten Sortiment anbieten.

 

Privatverkauf trotz Gewerblichkeit

Bei Preisvergleichen im Internet habe Herr Lars Scholtyssek nun feststellen müssen, dass der Abgemahnte über seinen eBay-Account als vermeintlich privater Anbieter in erheblicher Anzahl neue Produkte aus dem gleichen Warensortiment anbiete und damit zu dem Abmahner in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis stehe.

 

Exemplarisch werde auf ein Angebot des Abgemahnten Bezug genommen. Die von diesem darin vorgehaltene Angabe „Angemeldet als privater Verkäufer“ sei dabei allerdings unzutreffend, da seinerseits tatsächlich eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt werde.

 

Rechtsanwalt Leiers führt hierzu aus, dass ob ein Anbieter von Waren auf einer Internetplattform wie eBay solchermaßen im geschäftlichen Verkehr oder im privaten Verkehr handele, sei aufgrund einer Gesamtschau der relevanten Umstände zu beurteilen (BGH GRUR 2009, 871 – Ohrclips). Ein Handeln im geschäftlichen Verkehr, an das im Sinne eines effektiven Verbraucherschutzes keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfte, setze lediglich eine auf eine gewisse Dauer angelegt, selbständige wirtschaftliche Betätigung voraus, die darauf gerichtet sei, Waren oder Dienstleistungen gegen Entgelt zu vertreiben. Eine solche Betätigung liege nahe, wenn ein Anbieter auf Internet-Plattformen wiederholt mit gleichartigen, insbesondere auch mit neuen Gegenständen handelt (vgl. Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Auflage, § 2 Rdn. 23).

 

Am 30.5.2017 habe der Abgemahnte auf dem Marktplatz einschließlich des oben genannten Angebotes insgesamt 25 Angebote über ausschließlich neue Artikel aus dem Sortiment Beleuchtung unterhalten, die auch teilweise in mehrfacher Verfügbarkeit angeboten worden seien. Ferner weise sein Account ein Bewertungsprofil auf, aus dem sich durchgehende regelmäßige Verkaufsaktivitäten über einen erheblichen Zeitraum ergeben würden.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, es ab sofort zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs gegenüber privaten Endverbrauchern bei Fernabsatzverträgen im Internet gewerbsmäßig Waren aus dem Sortiment Beleuchtung anzubieten und dabei als Privatverkäufer aufzutreten. Zur Abgabe einer entsprechenden strafbewehrten Unterlassungserklärung werde ihm eine Frist bis zum 19.6.2017 gesetzt. Rechtsanwaltsgebühren werden nach einem Gegenstandswert von 20.000 EUR (= 1.171,67 EUR) geltend gemacht und seien zahlbar bis zum 26.6.2017.

Abmahnung Lars Scholtyssek

wegen gewerbsmäßigem Handel als Privatverkäufer

vertreten durch Rechtsanwälte Frönd Nieß Lenzing Leiers

Stand: 06/2017

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Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.