Abmahnung Stefan Reebig durch Awender & Werner Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 1.7.2017 haben die Rechtsanwälte Helma Awender und Simon Werner, Beim Bad 1, 72574 Bad Urach im Auftrag von Herrn Stefan Reebig eine Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Simon Werner. Dieser teilt mit, dass sein Mandant u.a. über die Internetplattform eBay Rauch- bzw. Verdampfererzeugnisse, insbesondere Artikel aus dem Bereich sog. „E-Shishas / E-Zigaretten“ nebst Zubehör veräußere und daher mit dem Abgemahnten in einem Wettbewerbsverhältnis stehe.

 

Fehlende Widerrufsbelehrung als Abmahngrund

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen in wettbewerbsrechtlich unzulässiger Weise zu agieren. Bei Fernabsatzverträgen nach § 312 ff. BGB habe der Unternehmer den Verbraucher gemäß Art 246 EGBGB klar und verständlich über das Bestehen eines Widerrufsrechts gemäß § 312g Abs. 1 BGB i.V.m. § 355 BGB sowie über die Bedingungen, Einzelheiten und Ausübung und die Rechtsfolgen der Rückgabe zu informieren. In seinem Falle fehle es an einer solchen Widerrufsbelehrung.

 

Die Angabe „14 Tage“ unter der Rubrik „Widerrufsbelehrung“ oder die Angabe „Rücknahmen akzeptiert“ genüge den gesetzlichen Anforderungen bei Weitem nicht. Da der Abgemahnte diesen gesetzlichen Vorgaben nicht nachgekommen sei, habe er sich einen abmahnfähigen Vorteil verschafft und verstoße gegen § 3 UWG i.V.m. § 3a UWG: Wegen dieses Verstoßes werde er namens Herrn Stefan Reebig auf Beseitigung und Unterlassung gemäß § 8 UWG in Anspruch genommen. Zur Umstellung der beanstandeten Punkte und zur Ausräumung der in den Fällen des § 3 UWG gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 UWG bereits gesetzlich vermuteten Wiederholungsgefahr werde der Abgemahnte unter Fristsetzung auf den 14.7.2017 aufgefordert, schriftlich eine ausreichende Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Die Notwendigkeit der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung entfalle auch nicht durch die Behauptung, der Abgemahnte hätte sein Vorgehen zwischenzeitlich schon geändert, so die Awender und Werner Rechtsanwälte.

 

Ferner sei er dazu verpflichtet, die angefallenen Kosten zu ersetzen. Dem Unterlassungsinteresse von Herrn Stefan Reebig entsprechende werde dabei der Streitwert für den o.g. Wettbewerbsverstoß mit 15.000 € angesetzt, woraus sich nach dem RVG ein Aufwendungsersatzanspruch i.H.v. 865,00 € ergebe, der bis zum 18.7.2017 zahlbar sei.

Abmahnung Stefan Reebig

wegen fehlender Widerrufsbelehrung

vertreten durch Rechtsanwälte Awender und Werner

Stand: 07/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Herrn Alexander Limbach durch Sommer Sauer Barts Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 5.7.2017 haben die Rechtsanwälte Sommer Sauer Barts, Bundesplatz 1, 10715 Berlin im Auftrag von Herrn Alexander Limbach eine Abmahnung ausgesprochen. Rechtsanwalt Jost Jakob, der Sachbearbeiter des mir vorliegenden Schreibens, teilt hierin mit, dass sein Mandant Inhaber der Firma Style-Photography sei.

 

Verletzung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten als Abmahngrund

Dem Abgemahnten wird geschrieben, dass der Abmahner Inhaber der urheberrechtlichen Nutzungsrechte an dem als Anlage 1 beigefügten Bild sei, welches ein orangefarbenes Männchen neben einem Haus sowie eine Energietabelle zeige. Das Bild sei von Herrn Alexander Limbach erstellt worden. Als Urheber des Bildes habe dieser kürzlich im Beisein eines Zeugen Kenntnis davon erlangt, dass der Abgemahnte das Bild auf seiner Internetseite abbilde.

 

Da Herrn Alexander Limbach nicht bekannt sei, ob der Empfänger des Abmahnschreibens für die Verwendung des Bildes eine Lizenz erworben habe, werde er um Mitteilung gebeten, ob und wenn ja welche Lizenz der Nutzung zugrunde liegen würde. Sollte das Bild ohne Nutzungsrecht verwendet worden seien, wovon die Rechtsanwälte Sommer Sauer Barts derzeit bis zum Beweis des Gegenteils ausgehen würden, gelte folgendes:

 

Die rechtswidrige Nutzung verstoße gegen die ausschließlich dem Abmahner zustehenden Rechte der Vervielfältigung gem. § 16 UrhG und darüber hinaus der öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG. Zudem werde auf der Internetseite des Abgemahnten nicht auf die Urheberschaft ihres Mandanten an dem Bild hingewiesen, so dass auch ein Verstoß gegen § 13 UrhG vorliegen würde. Dieser sei nicht gewillt, diese Rechtsverletzung zu dulden. Er mache deshalb dem Abgemahnten gegenüber seine Ansprüche gem. §§ 97 Abs. 1, 101 und 101a UrhG auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz sowie Löschung gem. § 98 Abs. 1 UrhG geltend.

 

Der entstandene Schaden bemesse sich nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie. Hiernach werde ein fiktiver Vertrag zwischen dem Abgemahnten und Herrn Alexander Limbach zugrunde gelegt. Die Lizenzgebühr für die von diesem vorgenommene Nutzung des Bildes betrage 450,00 € und verdoppele sich gem. ständiger Rechtsprechung auf insgesamt 900,00 €, da unter dem Bild nicht der Urheber benannt sei.

 

Eine Unterlassungserklärung werde bis zum 12.7.2017, 12:00 Uhr gefordert. Die Rechtsanwaltsgebühren würden nach einem Gegenstandswert von 8.100,00 € berechnet und seien zahlbar bis zum 12.7.2017.

Abmahnung Alexander Limbach

wegen Urheberrechtsverletzung an Bild

vertreten durch Rechtsanwälte Sommer Sauer Barts

Stand: 07/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung William Veder durch Poppe Rechtsanwälte und Notare

Gegenstand der Abmahnung

Am 25.7.2017 haben die Rechtsanwälte Poppe, Rübekamp 14-16, 25421 Pinneberg im Auftrag von Herrn William Veder eine urheberrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Stephan Mathé. Hintergrund sei die nicht genehmigte Nutzung eines Lichtbildes des Abmahners durch den Abgemahnten.

 

William Veder Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Rechtsanwalt Mathé schreibt in dem mir vorliegenden Abmahnschreiben vom 25.7.2017, dass sein Mandant als Fotograf Urheber diverser fotografischer Werke sei. Hierzu zähle die aus der Anlage ersichtliche Fotografie. Herr William Veder sei nun darauf aufmerksam geworden, dass der Abgemahnte diese Fotografie auf seiner Internetpräsenz verwenden würde. Die Dokumentation der Verwendung finde er anliegend.

 

Die unbefugte öffentliche Zugänglichmachung der Fotografie des Abmahners auf der Internetseite des Abgemahnten verletze die Urheberrechte von Herrn William Veder, sodass diesem entsprechende Abwehransprüche nach den §§ 97 ff. UrhG zustehen würden, so die Poppe Rechtsanwälte weiter.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, die streitgegenständliche Nutzung mit sofortiger Wirkung zu unterlassen. Ferner habe er zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Einen Entwurf hierfür würde Rechtsanwalt Stephan Mathé anliegend übersenden.

 

Darüber hinaus habe er Auskunft zu erteilen über den Umfang der Nutzung. Dies beinhalte insbesondere die Information, zu welchem Zeitpunkt die streitgegenständliche Internetnutzung begonnen worden sei und ob es über die aus der anliegenden Dokumentation ersichtlichen Nutzung noch weitere Verwendungen gegeben habe.

 

Zur Abgabe der Unterlassungserklärung sowie zur Auskunftserteilung werde dem Abgemahnten eine Frist bis zum 3.8.2017 gesetzt.

 

Bei erfolglosem Fristablauf würden ohne weitere Ankündigung gerichtliche Schritte eingeleitet werden.

Abmahnung William Veder

wegen Urheberrechtsverletzung an Lichtbild

vertreten durch Rechtsanwälte Poppe

Stand: 07/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Galerie Hof-Nr. 3, Inhaber Harald Rickes durch Schädlich & Tenkamp Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Mit Schreiben vom 25.7.2017 haben die Rechtsanwälte Gerald Schädlich & Ellen Tenkamp, Bahnstraße 20, 46535 Dinslaken im Auftrag der Galerie Hof-Nr. 3, vertreten durch den Inhaber Harald Rickes, eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Gerald Schädlich.

 

Fehlender Mehrwertsteuerhinweis führt zu Abmahnung

Der Bevollmächtigte des Abmahners teilt mit, dass der Abgemahnte unter seinem eBay-Verkäufernamen auf eBay u.a. Antiquitäten & Kunst, Internationale Antik & Kunst, Asiatika Indien & Himalaya, Entstehungszeiten nach 1945 anbieten würde. Angeboten habe er u.a. eine Skulptur. Bei diesem Angebot sei festgestellt worden, dass die Mehrwertsteuerangabe fehle.

 

Nach § 1 II Nr. [sic!] Preisangaben VO habe der Abgemahnte dem Verbraucher bei Fernabsatzgeschäften mitzuteilen, „dass die für Waren oder Leistungen geforderten Preise die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten“ sei. Diese Angabe sei nach § 1 VI Preisangaben VO „dem Angebote oder der Werbung eindeutig zuzuordnen sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar zu machen“.

 

In den Angeboten des Abgemahnten fehle diese Information, die „nah am Preis“ zu erfolgen habe. Gleichzeitig bedeute dies einen Verstoß gegen §§ 3, 5, 5a und 4 Nr. 11 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Er verhalte sich also wettbewerbswidrig.

 

Der Empfänger des Abmahnschreibens werde aufgefordert, den gerügten Wettbewerbsverstoß ab sofort zu unterlassen. Der Unterlassungsanspruch ergebe sich für die Rechtsanwälte Schädlich und Tenkamp aus § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG.

 

Die Wiederholungsgefahr werde nur ausgeräumt durch Abgabe einer mit einem Vertragsstrafeversprechen versehenen Unterlassungserklärung. Das Gesetz sehe das Abmahnverfahren ausdrücklich vor, so Rechtsanwalt Gerald Schädlich im Auftrag der Galerie Hof-Nr. 3, Inhaber Harald Rickes. Es diene dazu, eine ansonsten notwendige Klage oder einstweilige Verfügung, die mit erheblichen Kosten für den Wettbewerbsstörer verbunden sei, zu vermeiden. Zur Abgabe der Unterlassungserklärung werde dem Abgemahnten eine Frist bis zum 10.8.2017 gesetzt.

 

Nach fruchtlosem Ablauf der Frist müsse der Abgemahnte damit rechnen, dass die Rechtsanwälte Schädlich und Tenkamp den Unterlassungsanspruch gerichtlich durchsetzen werden. Ferner habe er die ihrem Mandanten wegen dieser Abmahnung entstandenen Kosten zu erstatten. Diese würden nach einem Gegenstandswert von 8.000 € berechnet werden und 612,80 € betragen.

Abmahnung Galerie Hof-Nr. 3, Inhaber Harald Rickes

wegen fehlendem Mehrwertsteuerhinweis

vertreten durch Schädlich & Tenkamp Rechtsanwälte

Stand: 07/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Pink Floyd Music Ltd. (Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte)

Gegenstand der Abmahnung

Am 31.7.2017 haben die Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel, Neumühlen 17, 22763 Hamburg eine markenrechtliche Abmahnung im Auftrag der Pink Floyd Music Ltd. ausgesprochen. Der Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Christoph Schütz. Dieser teilt mit, dass es sich bei seiner Mandantin um die gemeinsame Auswertungsgesellschaft der Künstler der Musikgruppe „Pink Floyd“ für alle bis 1986 erbrachten Darbietungen handele.

 

Unlizenzierte Veröffentlichung eines DVD-Bildtonträgers von „Pink Floyd“ als Abmahngrund

Die Künstler und Musiker der Gruppe „Pink Floyd“ hätten die Rechte zur Aufnahme, Vervielfältigung und Verbreitung an allen ihren bis 1974 erbrachten Darbietungen mit Verträgen vom 28.02.1967 und vom 18.03.1968 exklusiv zunächst auf das Tonträgerherstellungsunternehmen EMI Records Limited (unter ihrer damaligen Firma Grammophone Company Limited) übertragen. Mit Vertrag vom 22.12.2010 habe die EMI Records Limited alle Rechte auf die Pink Floyd Music Ltd. als Auswertungsgesellschaft der Künstler rückübertragen. Die Rechte zur Aufnahme, Vervielfältigung und Verbreitung an allen ihren von 1975 bis 1986 erbrachten Darbietungen hätten die Künstler und Musiker der Gruppe „Pink Floyd“ direkt auf ihre Mandantin übertragen, so die Gutsch und Schlegel Rechtsanwälte.

 

Die Pink Floyd Music Ltd. habe in Erfahrung bringen müssen, dass der Abgemahnte im Internetauktionshaus eBay einen DVD-Bildtonträger „Pink Floyd – Live Anthology“ mit Bildtonaufnahmen der Musikgruppe „Pink Floyd“ angeboten habe. Dieser Bildtonträger sei von der Abmahnerin niemals rechtmäßig veröffentlicht und insbesondere nicht von ihr oder einem Lizenznehmer hergestellt und in den Verkehr gebracht worden. Diese Tatsache dürfte dem Abgemahnten auch bekannt sein, da er in seinem Angebot entsprechende Rezensionen Dritter platziert habe, aus denen ersichtlich werde, dass es sich um ein nicht lizenziertes Produkt handele. Zumindest habe er grob fahrlässig gehandelt.  

 

Der Empfänger des Abmahnschreibens werde aufgefordert, bis zum 7.8.2017 eine vertragsstrafebewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Daneben werde er aufgefordert, bis zum 14.8.2017 die sich in seinem Besitz befindlichen vorbenannten Bildtonträger sowie etwaige Vervielfältigungsstücke zu Händen der Kanzlei Gutsch & Schlegel zu Zwecken der Vernichtung herauszugeben. Ein Schadensersatzanspruch wird in Höhe von 519,50 EUR geltend gemachte, wobei 250 EUR auf den Schadensersatz fallen, 169,50 EUR auf die Rechtsanwaltsgebühren und 100 EUR auf die Ermittlungstätigkeiten der Firma GUMPS GmbH. Dem Zahlungseingang werde bis zum 14.8.2017 entgegen gesehen.

Abmahnung Pink Floyd Music Ltd.

wegen Vertrieb nichtlizenzierter Bildtonträger

vertreten durch Rechtsanwälte Gutsch und Schlegel

Stand: 07/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Ioannis Gerikoglou, Inhaber des Unternehmens Trendfurs durch Bernhard Veeck Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Mit Schreiben vom 25.7.2017 hat Rechtsanwalt Bernhard Veeck, Am Weingarten 25, 60487 Frankfurt im Auftrag der Firma Trendfurs, vertreten durch den Inhaber Ioannis Gerikoglu, eine Abmahnung ausgesprochen. Der Bevollmächtigte informiert den Empfänger des Abmahnschreibens, dass er und sein Mandant Pelzwaren bzw. Kleidung mit Pelzersatz (auch künstlich) über das Internet vertreiben würden. Es bestehe ein Wettbewerbsverhältnis.

 

Falschbezeichnung beim Pelzverkauf führt zu Abmahnung

Rechtsanwalt Bernhard Veeck teilt mit, dass sich Herr Ioannis Gerikoglu momentan verstärkt Pelzfälschungen beim Pelzvertrieb über das Internet erwehren müsse, da Falschbezeichnungen von Pelzwaren beim marktkonformen Verhalten seines Mandanten wegen des durch die Pelzfalschbezeichnungen wegfallenden Geschäftes zu Gewinneinbrüchen führe.

 

Das Geschäftsprinzip der Falschbezeichnung

In der mir vorliegenden Abmahnung heißt es hierzu, dass Online-Händler die billige Pelzart Marderhund (chinese racoon dog) einkaufen und diese als Waschbär verkaufen würden. Eine andere Variante sei der Einkauf von Hundefell, wiederum kombiniert mit dem Verkauf als Waschbär und nicht zuletzt der Einkauf von Nerz mit dem Verkauf von Zobel. Dabei seien Waschbären und Zobel die teureren Pelzarten und Marderhund, Gaewolf sowie Nerz die billigen Pelzarten, sodass hierbei aufgrund der falschen Produktbezeichnung falschbezeichnete Waschbär- und Zobelprodukte von den falsch auszeichnenden Händlern zu nicht marktgerechten Preisen angeboten werden könnten, die sein Mandant mit seinem Einkauf von echtem Waschbärausgangsmaterial und Verkauf der bearbeiteten Produkte nicht halten könne.

 

Der Abgemahnte würde einen Artikel „Bommelmütze Strickmütze XXL Echtfell Pelzbommel Patentmuster Zopfmuster Waschbär“ anbieten. Herrn Ioannis Gerikoglu sei der für Waschbärfell extrem niedrige Preis dieser Waschbärbommelmütze aufgefallen. Aufgrund des nicht marktgerechten Preises sei ein Testkauf bei dem Abgemahnten erfolgt. Dabei habe sich herausgestellt, dass dieser keine Bommel aus Waschbär sondern aus Marderhund verkaufen würde. Dieser Sachverhalt sei dem Abmahner auch durch 2 weitere Experten bestätigt worden.

 

Der Abgemahnte würde den potentiellen Kunden über die Eigenschaft des Verkaufsgegenstands täuschen. Weiterhin sei die Benennung eines in Deutschland sehr bekannt und beliebten Waschbären ein verkaufsförderndes Merkmal, sodass auch der Vertrieb von anderen Pelzkragen wie Finn Racoon, welche der Abmahner auch anbiete, für diesen entsprechend negativ betroffen sei. Der von dem Abgemahnten laufend praktizierte Verkauf von minderwertigen Marderhundpelzbommelmützen unter der Bezeichnung Waschbär stelle eine Behinderung seines Mandanten als Mitbewerber und einen Wettbewerbsverstoß dar. Der Abgemahnte werde aufgefordert, bis zum 2.8.2017 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Alleine der Ordnung halber kündige Rechtsanwalt Bernhard Veeck bereits an, dass sein Mandant im Falle des fruchtlosen Verstreichens der vorgenannten Frist ohne weiteres Zuwarten eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung des wettbewerbswidrigen Verhaltens beantragen werde. Aufgrund des Umstandes, dass sein Mandant keine Kenntnis habe, wie viele Marderhundbommelmützen der Abgemahnte in wettbewerbsverletzender Weise als Waschbär innerhalb des streitgegenständlichen Zeitraumes verkauft habe und er deswegen den Schaden noch nicht beziffern könne, habe er zunächst einen Anspruch auf Auskunft hinsichtlich der von dem Abgemahnten wettbewerbswidrig verkauften Marderhundpelzes geltend. Es gelte die Frist bis zum 2.8.2017.

 

Weiterhin sei er aufgrund des Wettbewerbsverstoßes verpflichtet, seinem Mandanten die Aufwendungen für seine Konsultierung zu ersetzen. Die Rechtsanwaltsgebühren, die nach einem Gegenstandswert von 10.000 EUR berechnet werden würden, summieren sich auf 887,03 EUR.

Abmahnung Trendfurs, Inh. Ioannis Gerikoglu

wegen Falschbezeichnung beim Pelzverkauf

vertreten durch Rechtsanwalt Bernhard Veeck

Stand: 07/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.