Abmahnung Druckecke Group, Matthias Neumann durch halle.law Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Kanzlei halle.law Rechtsanwälte, Maxim-Gorki-Straße 10, 06114 Halle (Saale) vor, die diese am 15.9.2017 im Auftrag der Druckecke Group, Inhaber Matthias Neumann, ausgesprochen haben. Gegenstand der Beauftragung sei die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen ihrer Mandantin gegen den Abgemahnten wegen der Verletzung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften.

 

Falsche Widerrufsbelehrung als Abmahngrund

Der unterzeichnende Rechtsanwalt teilt mit, dass seine Mandantin über ihr Ladengeschäft sowie über eigene Online-Shops im Rahmen ihrer eBay-Präsenz gewerblich Waren aus den Bereichen Druckerzeugnisse, Aufkleber, Textilien, Bürobedarf und Werbemittel über das Internet vertreibe. Der Abgemahnte befinde sich in unmittelbarem Wettbewerb mit der Druckecke Group. Sie habe im Rahmen der Marktbeobachtung feststellen müssen, dass er sich mit seinen Angeboten auf eBay wettbewerbswidrig im Verhältnis zu der Abmahnerin verhalte.

 

Als erstes wird moniert, dass der Empfänger des Abmahnschreibens in seinen Angeboten kein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stelle. Darüber hinaus würde er widersprüchlich über die Widerrufsfristen informieren. Auch einen anklickbaren Link zur OS-Plattform halte er nicht bereit.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, sein oben bezeichnetes wettbewerbswidriges Verhalten unverzüglich zu unterlassen, alle etwaigen weiteren wettbewerbswidrigen Angebote unverzüglich zu beenden und zu Händen der halle.law Rechtsanwälte bis spätestens zum 25.9.2017, 17:00 Uhr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Sollte innerhalb der Frist keine oder nur eine unzureichende Unterlassungserklärung abgegeben werden, seien die halle.law Rechtsanwälte beauftragt, sofort eine gerichtliche einstweilige Verfügung gegen den Abgemahnten zu erwirken.

 

Rechtsanwaltsgebühren werden (noch) keine geltend gemacht.

Abmahnung Druckecke Group, Inh. Matthias Neumann

wegen fehlendem Muster-Widerrufsformular, kein klickbarer Link zur OS-Plattform, widersprüchliche Widerrufsfristen u.a.

vertreten durch halle.law Rechtsanwälte

Stand: 09/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Sabine Weber durch Tölle Wagenknecht Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Kanzlei Tölle Wagenknecht, Adenauerallee 45, 53113 Bonn vor, die diese im Auftrag der Frau Sabine Weber am 22.9.2017 ausgesprochen haben. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Dennis Tölle. Dieser teilt mit, dass seine Mandantin Anbieterin von Heilbädern, Kuraufenthalten und Basenseminaren sei. Der Abgemahnte biete unter seiner Internetpräsenz ebenfalls Heilbäder sowie unterschiedliche Wellnessbäder am Markt an.

 

Unzulässige Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen

Im Rahmen ihres Internetangebotes bewerbe der Abgemahnte basische Langzeitbäder, Mineralienbäder, Leber Gallen Reinigung, Salzgrotte und Pax Biersudbad u.a. mit den aus der in der Anlage als Übersicht beigefügten Aussagen (u.a. „Das langzeit Basenbad gehört zu den mächtigsten Entgiftungsmethoden“, „zur Prävention vor Herzinfarkt zur Entsäuerung nach einem Herzinfarkt“, „fördert die Fettverbrennung“). Der Abgemahnte lege seinen angebotenen Behandlungen und Verfahren damit eine therapeutische Wirksamkeit und Wirkung bei, die nicht gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse entsprechen würden. Die Rechtsanwälte Tölle und Wagenknecht würden darauf hinweisen, dass der Empfänger des Abmahnschreibens für werbliche Äußerungen hinsichtlich einer vermeintlich therapeutischen Wirksamkeit und/oder Wirkung der angebotenen Verfahren und Behandlungen beweisbelastet sei. Wer bestimmte Wirkweisen behauptet, müsse sie im Zweifel auch wissenschaftlich anerkannt belegen können.

 

Die Rechtsanwälte Tölle und Wagenknecht führen sodann aus, dass Frau Sabine Weber aufgrund dieser Rechtsverletzung gegen den Abgemahnten einen Unterlassungsanspruch habe. Eine einmalige Rechtsverletzung indiziere die Vermutung der sogenannten Wiederholungsgefahr. Diese könne außergerichtlich durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ausgeräumt werden. Eine Frist zur Abgabe werde bis zum 29.9.2017, 12 Uhr gesetzt.

 

Neben der Unterlassung sei er ihrer Mandantin zur sofortigen Beseitigung der Störungen verpflichtet. Innerhalb der Frist sei der Abgemahnte auch zur Auskunftserteilung verpflichtet. Darüber hinaus sei er schadensersatzpflichtig. Frau Sabine Weber biete ihm an, zur Abgeltung aller im Raume stehenden Schadensersatzansprüche einen vorerst geschätzten, pauschalierten Schadensersatzbetrag in Höhe von 3.000 EUR zu zahlen.

 

Der Abgemahnte sei auch verpflichtet, die Kosten der Inanspruchnahme der Kanzlei Tölle Wagenknecht zu übernehmen. Hierfür würden 1.822,96 EUR in Ansatz gebracht nach einem Gegenstandswert von 50.000 €. Die Zahlung i.H.v. 4.822,96 EUR habe bis zum 6.10.2017 zu erfolgen.

Abmahnung Sabine Weber

wegen unzulässiger Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben

vertreten durch Kanzlei Tölle Wagenknecht

Stand: 09/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung OS Trading Company UG durch JUS DIREKT, Dr. Hauke Scheffler Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Am 5.10.2017 hat die JUS DIREKT Rechtsanwaltskanzlei, Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler, Franz-Liszt-Straße 11, 85591 Vaterstetten im Auftrag der Firma OS Trading Company UG, Christof Stettin eine Abmahnung ausgesprochen. Der Abmahner würde wie der Abgemahnte Softwarelizenzen  vertreiben. Es werde Bezug genommen auf die Angebote des Abgemahnten auf eBay.

 

Widersprüchliche Widerrufsfristen als Abmahngrund

Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler, der Unterzeichner des Abmahnschreibens, führt aus, dass am 13. Juni 2014 das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherschutzrichtlinie in Kraft getreten sei. Das deutsche Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherschutzrichtlinie regele das Widerrufsrecht bei Verträgen über digitale Inhalte erstmals ausdrücklich. Digitale Inhalte seien Daten, die in digitaler Form hergestellt und bereitgestellt werden würden, wie etwa Computerprogramme, Anwendungen (Apps), Spiele, Musik, Videos oder Texte, unabhängig davon, ob sauf sie durch Herunterladen, Herunterladen in Echtzeit (Streaming), von einem körperlichen Datenträger oder in sonstiger Weise zugegriffen werde, § 312 f Abs. 3 BGB n.F. Grundsätzlich bestehe auch bei Verträgen über digitale Inhalte das 14-tägige Widerrufsrecht, welches am Tag des Vertragsschlusses beginnen würde.

 

Entgegen den gesetzlichen Vorgaben würde der Empfänger der OS Trading Company UG Abmahnung über die Ausübung des Widerrufsrechts fehlerhaft belehren. Er schreibe: „Widerrufsbelehrung Frist 14 Tage“ und dann „Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 1 Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen.“

 

Kein Verbraucher könne verstehen, ob 1 Monat oder 14 Tagen gelten sollten.

 

Darüber hinaus wird moniert, dass in den Angeboten des Abgemahnten kein Hinweis auf die sog. OS-Plattform zu finden sei.

 

Da der Empfänger des Abmahnschreibens mit gebrauchter Software handele, habe er Dokumentationspflichten über das Nutzungsrecht, denen er aber nicht nachkommen würde.

 

Unterlassungsansprüche des Abmahners

Alle vorgenannten Rechtsverletzungen würden Unterlassungsansprüche seiner Mandantschaft auslösen, so Rechtsanwalt Dr. Scheffler.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung bis zum 11.10.2017 zu übersenden. Mit der Unterzeichnung würde sich der Abgemahnte u.a. verpflichten, es „bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fällig werdenden Vertragsstrafe, deren Höhe vom Unterlassungsgläubiger zu bestimmen und im Streitfall vom jeweils zuständigen Amts- oder Landgericht in München zu überprüfen ist, zu unterlassen….“.

 

Ferner macht der Bevollmächtigte der OS Trading Company UG, Christof Stettin Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.822,96 EUR (Gegenstandswert: 50.000 EUR) geltend. Der Betrag sei zahlbar bis zum 13.10.2017.

Abmahnung OS Trading Company UG, Christof Stettin

wegen Wettbewerbsverstoß durch Angabe von widersprüchlichen Widerrufsfristen, fehlender Link auf OS-Plattform u.a.

vertreten durch JUS Direkt Rechtsanwaltskanzlei, Dr. Hauke Scheffler

Stand: 10/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Softwaredirect 24 UG durch JUS DIREKT, Dr. Hauke Scheffler Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Am 6.10.2017 hat die JUS DIREKT Rechtsanwaltskanzlei, Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler, Franz-Liszt-Straße 11, 85591 Vaterstetten im Auftrag der Firma Softwaredirect 24 UG, Miriam Martzsch eine Abmahnung ausgesprochen. Der Abmahner würde wie der Abgemahnte Softwarelizenzen vertreiben. Es werde Bezug genommen auf die Angebote des Abgemahnten auf eBay.

 

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung als Abmahngrund

Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler, der Unterzeichner des Abmahnschreibens, führt aus, dass am 13. Juni 2014 das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherschutzrichtlinie in Kraft getreten sei. Das deutsche Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherschutzrichtlinie regele das Widerrufsrecht bei Verträgen über digitale Inhalte erstmals ausdrücklich. Digitale Inhalte seien Daten, die in digitaler Form hergestellt und bereitgestellt werden würden, wie etwa Computerprogramme, Anwendungen (Apps), Spiele, Musik, Videos oder Texte, unabhängig davon, ob sauf sie durch Herunterladen, Herunterladen in Echtzeit (Streaming), von einem körperlichen Datenträger oder in sonstiger Weise zugegriffen werde, § 312 f Abs. 3 BGB n.F. Grundsätzlich bestehe auch bei Verträgen über digitale Inhalte das 14-tägige Widerrufsrecht, welches am Tag des Vertragsschlusses beginnen würde.

 

Entgegen den gesetzlichen Vorgaben würde der Empfänger der Softwaredirect 24 UG Abmahnung über die Ausübung des Widerrufsrechts fehlerhaft belehren. Er schreibe: „Bei Lieferung von Freischaltcodes oder Online-Auslieferung (z.B. per E-Mail-Zusendung oder per Download)besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht, da die übermittelten Daten aufgrund Ihrer Beschaffenheit nicht zur Rücksendung geeignet sind (§ 312 g Abs. 2 Nr. 4 BGB).“

 

Unterlassungsansprüche des Abmahners

Alle vorgenannten Rechtsverletzungen würden Unterlassungsansprüche seiner Mandantschaft auslösen, so Rechtsanwalt Dr. Scheffler.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung bis zum 13.10.2017 zu übersenden. Mit der Unterzeichnung würde sich der Abgemahnte u.a. verpflichten, es „bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fällig werdenden Vertragsstrafe, deren Höhe vom Unterlassungsgläubiger zu bestimmen und im Streitfall vom jeweils zuständigen Amts- oder Landgericht in München zu überprüfen ist, zu unterlassen….“.

 

Ferner macht der Bevollmächtigte der Softwaredirect 24 UG, Miriam Martzsch Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.171,67 EUR (Gegenstandswert: 20.000 EUR) geltend. Der Betrag sei zahlbar bis zum 15.10.2017. (Da der 15.10.2017 ein Sonntag ist gehe ich davon aus, dass der Kollege Dr. Scheffler den 16.10.2017 gemeint hat)

Abmahnung Softwaredirect 24 UG, Geschäftsführerin Miriam Martzsch

wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung

vertreten durch JUS Direkt Rechtsanwaltskanzlei, Dr. Hauke Scheffler

Stand: 10/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung PicRights Europe GmbH durch Image Law Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 26.7.2017 haben die Image Law Rechtsanwälte, Ballindamm 39, Europakontor, 20095 Hamburg im Auftrag der PicRights Europe GmbH eine Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Peter C. Richter.

 

Urheberrechtsverletzung an Lichtbild

Rechtsanwalt Dr. Richter führt aus, dass seine Mandantin die europäischen Lizenzrechte der Bildagentur Masterfile Corp. halten würde. Sie habe das Recht eingeräumt erhalten, Ansprüche aus Urheberrechtsverletzungen im eigenen Namen geltend zu machen. Gegenstand der Beauftragung der Image Law Rechtsanwälte sei die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches, der der PicRights Europe GmbH aufgrund von Urheberrechtsverletzungen zustünden.

 

Der Abgemahnte würde auf seiner Internetseite Lichtbilder verwenden, deren Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte i.S. des UrhG der vorbenannte Rechteinhaber sei. Eine Zustimmung zur Nutzung und Verbreitung durch diesen liege im vorliegenden Fall nicht vor, bzw. sei nicht ermittelt werden können.

 

Für die unberechtigte Nutzung schulde der Empfänger des Abmahnschreibens daher Schadensersatz. Auf Basis einer Lizenzanalogie könne dasjenige gefordert werden, was zwischen dem Abgemahnten und der Abmahnerin bei Kenntnis aller Umstände für eine rechtmäßige Nutzung des Lichtbildes als Lizenzgebühr vereinbart worden wäre. Für das von ihm genutzte Lichtbild sei auf Basis der masterfile Lizenzbedingungen eine hypothetische Lizenzgebühr als Schadensersatz anzusetzen.

 

Die Lizenzbedingungen könne auf der Seite des Rechteinhabers unter Angabe der Image-ID eingesehen werden. Dieses Honorar lege der vorbenannte Rechteinhaber auch den üblichen Lizenzvereinbarungen zu Grunde.

 

Die Schadensersatzansprüche würden mit 2.100 EUR geltend gemacht werden. Ferner sei er zur Erstattung der seiner Mandantschaft entstandenen Rechtsverfolgungskosten verpflichtet. Rechtsanwaltsgebühren würden nach einem Gegenstandswert von 2.100 EUR berechnet. Der Eingang der Gesamtforderung i.H.v. 2.381,30 EUR werde bis zum 15.8.2017 erwartet.

 

Unterlassungsansprüche werden mit dem Schreiben nicht geltend gemacht.

Abmahnung PicRights Europe GmbH

wegen Urheberrechtsverletzung an Lichtbild

vertreten durch Image Law Rechtsanwälte

Stand: 07/2017

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Sjöfn Müller Thor durch Jan B. Heidicker Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Mit Schreiben vom 5.10.2017 hat die Rechtsanwaltskanzlei Jan B. Heidicker, Beethovenstraße 3, 59174 Kamen im Auftrag von Frau Sjöfn Müller Thor eine Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Jan B. Heidicker. Dieser teilt mit, dass dem Abgemahnten möglicherweise bekannt sei, dass seine Mandantin ebenfalls unter anderem Haushaltswaren, insbesondere Ausstechformen in Form von Fondant-Ausstechern gewerblich anbiete.

 

Täuschung über Gewerblichkeit führt zu Sjöfn Müller Thor Abmahnung

Weiter heißt es in dem mir vorliegenden Abmahnschreiben, dass der Grund seiner Beauftragung das als privater Account getarnte Konto des Abgemahnten auf eBay sei. Da auch er wie seine Mandantin gleichartige Artikel an die gleichen Endverbraucherkreise über den Fernabsatz veräußere, liege zwischen ihm und Frau Sjöfn Müller Thor ein auch das für die Abmahnung erforderliche Wettbewerbsverhältnis vor. Diese habe feststellen müssen, dass er eine erhebliche Anzahl von Artikeln bereits verkauft habe, ohne dabei anzugeben, dass es sich bei ihm um einen gewerblichen Verkäufer im Rechtssinne handele. In diesem Zusammenhang sei zunächst festgestellt worden, dass der Abgemahnte allein im Zeitraum der letzten 12 Monate 136 Bewertungen als Verkäufer erhalten habe. Hierbei ergebe sich die gewerbliche Eigenschaft vor allen Dingen daraus, dass er vermehrt gleichartige, sowie insbesondere auch neue Artikel, angeboten habe. Darüber hinaus halte er zum Zeitpunkt des 2.10.2017 insgesamt 30 Angebote vor.

 

Durch den Auftritt als privater Verkäufer wolle der Abgemahnte sich bewusst den gesetzlichen Anforderungen entziehen, denen gewerbliche Verkäufer unterliegen, so Rechtsanwalt Heidicker. Ihm werde wettbewerbsrechtlich u.a. vorgeworfen keine vollständige Anbieterkennzeichnung vorzuhalten, keine Angaben über die einzelnen technischen Schritte, die zum Vertragsschluss führen, zu machen, nicht über die Vertragstextspeicherung zu informieren und keine Widerrufsbelehrung vorzuhalten. Auch Angaben zum gesetzlichen Mängelhaftungsrecht und ein fehlender Link zur OS-Plattform werden von Rechtsanwalt Jan B. Heidicker moniert.

 

Aufgrund dessen würden der Frau Sjöfn Müller Thor zunächst Unterlassungsansprüche zustehen. Zur Abgabe einer geeigneten strafbewehrten Unterlassungserklärung werde eine Frist bis zum 13.10.2017 gesetzt. Sollte diese Frist fruchtlos verstreichen, habe seine Mandantin ihn bereits jetzt beauftragt, gerichtliche Schritte gegen den Abgemahnten einzuleiten, heißt es in dem mir vorliegenden Schreiben weiter.

 

Durch die Inanspruchnahme der Kanzlei Heidicker seien der Abmahnerin Kosten entstanden, zu deren Ersatz der Empfänger des Abmahnschreibens verpflichtet sei. Zur Zahlung der Kosten i.H.v. 1.242,84 € (Gegenstandswert: 25.000,00 €) werde eine Frist bis zum 20.10.2017 gesetzt.

Abmahnung Sjöfn Müller Thor

wegen unvollständiger Anbieterkennzeichnung, fehlendem Link auf OS-Plattform, fehlender Widerrufsbelehrung u.a.

vertreten durch Kanzlei Jan B. Heidicker

Stand: 10/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.