Abmahnung Brand Commerce GmbH durch CBH Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner

Gegenstand der Abmahnung

Am 20.11.2017 haben die CBH Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Tesdorpfstraße 8, 20148 Hamburg im Auftrag der Brand Commerce GmbH eine Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Christian Neef. Hintergrund seien Wettbewerbsverstöße des Abgemahnten.

 

Verstoß gegen Textilkennzeichnungsgesetz führt zu Brand Commerce GmbH Abmahnung

Rechtsanwalt Christian Neef führt aus, dass seine Mandantin im Bereich der Herstellung sowie des Angebots und Vertriebs von Bekleidungsstücken, Accessoires und Schuhen tätig sei. Auch der Abgemahnte biete Bekleidungsstücke an und nehme daher eine geschäftliche Handlung im Wettbewerb gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vor, womit er gegenüber der Brand Commerce GmbH als Wettbewerberin anzusehen sei. Nunmehr habe die Abmahnerin festgestellt, dass der Empfänger des Abmahnschreibens über seinen gewerblich genutzten eBay-Shop Jacken bewerbe, anbiete und vertreibe ohne hierbei die korrekte Bezeichnung und den Gewichtsanteil aller im Erzeugnis enthaltenen Fasern in absteigender Reihenfolge anzugeben, wie dies jedoch gem. Art. 9 Abs. 1 i.V.m. Artikel 15 Abs. 3 der Textilkennzeichnungsverordnung vorgeschrieben sei. Ausdrücke der jeweiligen Verstöße würden bei der Abmahnerin vorliegen, so die CBH Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner.

 

Sinn und Zweck der Textilkennzeichnungsverordnung sei es, dass sich der Verbraucher über die verarbeiteten Materialien, deren Qualität und Verwendbarkeit unterrichten und seinen Kaufentschluss in voller Kenntnis dieser Umstände treffen könne. Gemäß § 16 Abs. 1 Textilkennzeichnungsverordnung seien diese Informationen dem Verbraucher vor dem Kauf zur Verfügung zu stellen. Im Onlinehandel bedeute dies, dass die Artikelbeschreibung selbstverständlich sämtliche der vorgenannten Informationen in gut sichtbarer Art und Weise beinhalten müsse.

 

Zu einem genannten Produkte gebe der Abgemahnte an, es sei zu 100 % aus Baumwolle gefertigt. Bereits in der Produktbeschreibung weise er jedoch darauf hin, dass zusätzlich Kunstlederärmel vorhanden seien. Weiter werde ein Fellkragen moniert, der ebenfalls nicht aus Baumwolle bestehen dürfte. Dementsprechend könne diese Jacke nicht als reines Baumwollprodukt beworben werden, sondern es müssten die weiteren Materialbestandteile angegeben werden. Diese Angabe inklusive der dann jeweils anzugebenden Bestandteile in Prozent, unterlasse der Abgemahnte rechtswidrig, so Rechtsanwalt Christian Neef weiter.

 

Der Abgemahnte habe nunmehr bis zum 27.11.2017 eine rechtsverbindlich unterzeichnete Unterlassungserklärung abzugeben. Es ergeht sodann der Hinweis, dass im Falle des ungenutzten Fristablaufs die CBH Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner ihrer Mandantin die Einleitung gerichtlicher Eilmaßnahmen empfehlen würden.

Abmahnung Brand Commerce GmbH

wegen Verstoß gegen Textilkennzeichnungsverordnung

vertreten durch CBH Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner

Stand: 11/2017

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Handelsverband Bayern e.V. HBE

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung des Handelsverbands Bayern e.V. vor, den dieser am 13.12.2017 ausgesprochen hat. In dem von der Verbandsjuristin unterzeichnete Schreiben wird dem Abgemahnten mitgeteilt, dass dem Abmahner eine Beschwerde wegen unlauterer geschäftlicher Handlungen erreicht habe und er deswegen wegen des wettbewerbsrechtlichen Verstoßes abgemahnt werde.

 

Unlautere Werbung führt zu Abmahnung

Konkret werde der Abgemahnte abgemahnt, wegen einer als Anlage beigefügten beispielhaften Werbung auf der Online-Plattform eBay, wo er über einen längeren Zeitraum verschiedene Produkte mit der Aussage „NUR HEUTE“ zu einem konkreten Preis bewerben würde, obwohl dieser Preis nicht nur an einem Tag („nur heute“), sondern dauerhaft für mehrere aufeinander folgende Tage gleichbleibend angegeben sei. Insgesamt werbe er für mehr als einhundert Angebote mit diesem Slogan, halte aber den Preis jeweils für einen längeren Zeitraum konstant.

 

Die Aussage „nur heute“ bezeichne selbsterklärend, dass das Ereignis oder die behauptete Bedingung alleine und ausschließlich an diesem einen Tag zutreffe. Der Abgemahnte behaupte damit, der angebotene Preis sei nur für einen Tag verfügbar und wolle damit den Verbraucher zu einer sofortigen geschäftlichen Handlung veranlassen.

 

Nachweisbar biete der Abgemahnte seine Produkte, die er mit „NUR HEUTE“ bewerbe, aber über einen längeren Zeitraum und nicht nur an einem Tag an. Die von ihm gemachte Aussage sei damit unwahr und irreführend. Der Ansicht des Handelsverbandes Bayern e.V. nach handele der Abgemahnte daher wettbewerbswidrig im Sinne von Ziffer 7 im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG.

 

Weiter liege auch ein Verstoß gegen § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG und damit eine irreführende geschäftliche Handlung vor, da der Abgemahnte mit der Angabe, der Preis werde „nur heute“ angeboten, eine unwahre Angabe über die Dauer des Angebotes zu dem genannten Preis machen würde.

 

Es bestehe Wiederholungsgefahr, da der Empfänger des Abmahnschreibens sowohl in dem oben benannten Zeitraum im November, aber auch am Tag vor Aussprache der Abmahnung und auch am 13.12.2017 in der gleichen Art und Wiese für den Akku-Schrauber geworben habe und zu befürchten sei, dass diese wettbewerbswidrige Handlung nicht abgestellt werde. Um die Wiederholungsgefahr auszuräumen, werde der Abgemahnte aufgefordert, bis zum 22.12.2017 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine solche sei im Anhang beigefügt.

 

Aufgrund des ausdrücklichen Willens seiner Mitgliedsunternehmen sei der Handelsverband Bayern e.V. gehalten, wettbewerbswidriges Verhalten aufzugreifen und dieses notfalls auch gerichtlich zu verfolgen.

 

Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1970 S. 243 ff.) sei ein Wettbewerbsrechtsverletzer verpflichtet, die dem Abmahner für die Bearbeitung dieser Angelegenheit entstandenen Aufwendungen (allgemeiner Verwaltungs-, Schreib- und Nachforschungs-, bzw. Marktbeobachtungsaufwand) zu erstatten. Obwohl diese Kosten erheblich höher liegen würden, beanspruchten diese lediglich 261,80 €. Der Beitrag sei zahlbar bis zum 3.1.2018.

Abmahnung Handelsverband Bayern e.V.

wegen unzulässige Werbung

Stand: 12/2017

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

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  • Wird eventuell zu viel gefordert?

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3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung KreativWebMedia, Maurice Kroggel durch JUS Direkt Rechtsanwaltskanzlei, Dr. Hauke Scheffler

Gegenstand der Abmahnung

Am 7.11.2017 hat die JUS DIREKT Rechtsanwaltskanzlei, Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler, Franz-Liszt-Straße 11, 85591 Vaterstetten im Auftrag der KreativWebMedia, Maurice Kroggel eine Abmahnung ausgesprochen. Der Abmahner würde wie der Abgemahnte Softwarelizenzen vertreiben. Es werde Bezug genommen auf die Angebote des Abgemahnten auf eBay.

 

Unzulässiger Verkauf von gebrauchter Software als Abmahngrund

Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler, der Unterzeichner des Abmahnschreibens, führt aus, dass der Abgemahnte nach eigenen Angaben mit gebrauchter Software handeln würde. Der Abmahner handele ebenfalls mit Software. Er befinde sich damit in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis mit ihm. Die Art und Weise, wie der Empfänger des Abmahnschreibens gebrauchte Software verkaufen würde, sei rechtswidrig.

 

Der Verkauf derartiger „Produktschlüssel“ oder Software sei zunächst aus mehreren Gesichtspunkten urheberrechtlich unzulässig. Daraus folge, dass das Angebot des Abgemahnten gegenüber Verbrauchern irreführend nach den §§ 3, 5a UWG sei.

 

Der BGH habe in der Entscheidung Used Soft I vom 17.7.2013 (Az: I ZR 129/08) ausdrücklich die Voraussetzungen festgehalten, die erfüllt sein müssten, wenn der Erwerber einer „erschöpften“ Kopie unter ganz bestimmten Umständen ein gesetzliches Nutzungsrecht nach § 69 b UrhG erlangen solle. Im weiteren Verlauf des mir vorliegenden Abmahnschreibens werden einige Voraussetzungen aufgezählt.

 

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er den angesprochenen Interessenten eines solchen Angebotes täuschen würde und zwar darüber, dass der Verbraucher nicht hinreichend darüber informiert werde, wie die Rechte zur bestimmungsgemäßen Benutzung des Programms ausgestaltet seien (vgl. BGH GRUR, 2015 272, 278 Rn 64 – Used Soft 111); dass der Abgemahnte als Veräußerer nicht angeben würde, dass zu keinem Zeitpunkt mehr Programmkopien existierten und existieren als nach dem Lizenzvertrag mit dem Lizenzinhaber erlaubt seien; dass der Abgemahnte den Verbraucher nicht darauf hinweisen würde, dass er ihm nach Erwerb die Vorerwerber der Programmkopien mitteilen und entsprechende Nachweise zur Verfügung stellen würden. Irgendwelche derartigen Informationen enthalte das Angebot des Abgemahnten nicht,

 

Weiter belehre der Empfänger des Abmahnschreibens nicht ordnungsgemäß über das dem Verbraucher zustehende Widerrufsrecht.

 

Am 13. Juni 2014 sei das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherschutzrichtlinie in Kraft getreten. Das deutsche Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherschutzrichtlinie regele das Widerrufsrecht bei Verträgen über digitale Inhalte erstmals ausdrücklich. Digitale Inhalte seien Daten, die in digitaler Form hergestellt und bereitgestellt werden würden, wie etwa Computerprogramme, Anwendungen (Apps), Spiele, Musik, Videos oder Texte, unabhängig davon, ob sauf sie durch Herunterladen, Herunterladen in Echtzeit (Streaming), von einem körperlichen Datenträger oder in sonstiger Weise zugegriffen werde, § 312 f Abs. 3 BGB n.F. Grundsätzlich bestehe auch bei Verträgen über digitale Inhalte das 14-tägige Widerrufsrecht, welches am Tag des Vertragsschlusses beginnen würde.

 

Entgegen den gesetzlichen Vorgaben würde der Empfänger der KreativWebMedia, Maurice Kroggel Abmahnung über die Ausübung des Widerrufsrechts fehlerhaft belehren.

 

Unterlassungsansprüche des Abmahners

Alle vorgenannten Rechtsverletzungen würden Unterlassungsansprüche seiner Mandantschaft auslösen, so Rechtsanwalt Dr. Scheffler.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung bis zum 13.11.2017 zu übersenden. Mit der Unterzeichnung würde sich der Abgemahnte u.a. verpflichten, es „bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fällig werdenden Vertragsstrafe, deren Höhe vom Unterlassungsgläubiger zu bestimmen und im Streitfall vom jeweils zuständigen Amts- oder Landgericht in München zu überprüfen ist, zu unterlassen….“.

 

Ferner macht der Bevollmächtigte der KreativWebMedia, Maurice Kroggel Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.474,89 EUR (Gegenstandswert: 35.000 EUR) geltend. Der Betrag sei zahlbar bis zum 15.11.2017.

Abmahnung KreativWebMedia, Maurice Kroggel

wegen unlauterem Verkauf von gebrauchter Software

vertreten durch JUS Direkt, Dr. Hauke Scheffler Rechtsanwalt

Stand: 11/2017

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Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung Helge Glindmeyer durch Rehfeld & Kollegen Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 1.11.2017 haben die Rechtsanwälte Rehfeld & Kollegen, Ulzburger Straße 356d, 22846 Norderstedt im Auftrag von Herrn Helge Glindmeyer eine Abmahnung ausgesprochen. Unterzeichnet worden ist das mir vorliegende Abmahnschreiben von Rechtsanwältin und Notarin Sonja Richter. Hintergrund sei das Täuschen über die Gewerblichkeit der Angebote des Abgemahnten bei eBay.

 

Fehlen von Widerrufsbelehrung und Hinweis auf OS-Plattform führen zu Abmahnung

Die Rechtsanwälte Rehfeld & Kollegen teilen mit, dass ihr Mandant gewerblicher Verkäufer von Automobilia, insbesondere Autoprospekten und Autopressemappen (in Papierform und auf USB-Sticks) sei und diese unter anderem auch über die Plattform eBay anbiete. Der Abgemahnte würde ebenfalls bei eBay Automobilia verkaufen, insbesondere Autoprospekte. Dabei trete er als privater Verkäufer auf. Konsequenterweise würden die Angebote des Abgemahnten auch keine Widerrufsbelehrung erhalten und er schließe die Gewährleistung aus.

 

Entgegen seiner eigenen Angabe seiner eigenen Angaben sei er jedoch nicht als Privatverkäufer, sondern als gewerblicher Händler zu qualifizieren. Dieses ergebe sich insbesondere aus der Anzahl seiner Verkäufe und Bewertungen und der dadurch erzielten Umsätze. So habe der Abgemahnte allein im letzten Monat 484 Bewertungen als Verkäufer erhalten, also mindestens 484 Verkäufe getätigt. In den vergangenen zwölf Monaten seien dies sogar 1.238 Verkäufe gewesen. Dabei habe er nach einer Umsatzanalyse in der Zeit vom 7.10.2017 bis 25.10.2017, also innerhalb von nur 2,5 Wochen einen Umsatz in Höhe von 1.032,50 € erzielt, so die Rechtsanwälte Rehfeld & Kollegen.

 

Er würde dabei nahezu ausschließlich Automobilia, insbesondere Autoprospekte umsetzen. Seine Tätigkeit sei daher eindeutig auf Gewinnerzielungsabsicht gerichtet und damit als gewerblich zu qualifizieren. Als gewerblicher Händler sei er dazu verpflichtet, über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zu belehren. Eine derartige Belehrung sei in den Angeboten des Abgemahnten jedoch nicht enthalten. Darüber hinaus sei er als gewerblicher Händler dazu verpflichtet, auf die Plattform für Onlinestreitigkeiten hinzuweisen. Auch dieser Hinweis fehle, so Rechtsanwältin und Notarin Sonja Richter im Auftrag von Herrn Helge Glindmeyer.

 

Der Empfänger des Abmahnschreibens begehe somit eine unlautere wettbewerbliche Handlung, die gemäß § 3 UWG unzulässig sei. Herr Helge Glindmeyer sei Mitbewerber und habe daher gemäß § 8 UWG gegen ihn einen Anspruch auf künftige Unterlassung dieses unlauteren Verhaltens sowie auf Schadensersatz.

 

Er werde aufgefordert, bis zum 10.11.2017 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Aufgrund des Wettbewerbsverstoßes habe er zudem die Kosten der Inanspruchnahme der Rechtsanwälte Rehfeld & Kollegen zu tragen. Diese würden nach einem Gegenstandswert von 25.000 € mit einem Nettobetrag von 1.044,40 € beziffert werden und seien zahlbar bis zum 15.11.2017.

Abmahnung Helge Glindmeyer

wegen fehlender Widerrufsbelehrung u.a.

vertreten durch Rechtsanwälte Rehfeld & Kollegen

Stand: 11/2017

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2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

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Abmahnung geseo GmbH

Gegenstand der Abmahnung

Am 29.11.2017 hat die geseo GmbH, Dörenschlade 33, 59846 Sundern eine Abmahnung ausgesprochen. Dem Abgemahnten wird mitgeteilt, dass Bilder, auch digitaler Art, in Deutschland dem Urheberrecht unterliegen würden. Diese dürften ohne Genehmigung des Rechteinhabers nicht einfach kopiert werden.

 

Urheberrechtsverletzung an Lichtbild führt zu Abmahnung

Die geseo GmbH habe feststellen müssen, dass der Abgemahnte bei eBay ihr Bildmaterial verwenden würde, ohne dass diese ihm eine entsprechende Genehmigung erteilt habe. Die Anschrift des Abgemahnten hätten diese über das eBay VeRI-Programm erhalten. Das von diesem genutzte Bildmaterial sei rechtlich geschützt. Die Abmahnerin habe hieran das ausschließliche Nutzungsrecht. Durch die Rechtsverletzung sei der Abgemahnte der geseo GmbH gegenüber zur Unterlassung, zur Rechnungslegung und zum Schadensersatz verpflichtet.

 

Die Wiederholungsgefahr in einem solchen Fall könne nur gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung durch eine geeignete strafbewehrte Unterlassungserklärung erfüllt werden. Durch diese strafbewehrte Unterlassungserklärung verpflichte sich der Abgemahnte gegenüber der Abmahnerin, es bei einer Vertragsstrafe zu unterlassen, die Rechtsverletzung fortzuführen.

 

Den Eingang einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erwarte die Abmahnerin bis Freitag, den 8.12.2017. Eine Fristverlängerung sei auf Grund der Dringlichkeit nicht möglich.

 

Es werde außerdem umgehend, jedoch spätestens bis zum 8.12.2017 eine Auskunft darüber verlangt, wann und wo er das Foto bis zum heutigen Tage genutzt habe.

 

Gemäß § 97 UrhG sie er ebenfalls zum Schadensersatz verpflichtet. Der Schaden könne jedoch erst nach Rechnungslegung konkret berechnet werden. In der gängigen Rechtsprechung würden Rechteinhabern je nach Gericht und Instanz Beträge zwischen 40 EUR und 450 EUR als angemessenen Schadensersatz zugesprochen. Zum Zweck der Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung, deren Kosten der Abgemahnte zu tragen hätte, werde ihm angeboten, durch die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 270,00 EUR die Angelegenheit zu beenden. An dieses Angebot würde sich die geseo GmbH bis zum 15.12.2017 gebunden fühlen.

 

Es ergeht der Hinweis, dass sofern der Abgemahnte hiermit einverstanden sei, eine geeignete Unterlassungserklärung innerhalb der genannten Frist eingehe, er eBay unverzüglich zur Löschung des Bildmaterials auffordere und keine weitere Verwendung des Bildmaterials erfolge, die Angelegenheit erledigt sei.

Abmahnung geseo GmbH

wegen Urheberrechtsverletzung Lichtbild

Stand: 11/2017

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2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

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Abmahnung medical4business GmbH durch Anna Kastner Rechtsanwältin

Gegenstand der Abmahnung

Am 17.1.2018 hat Rechtsanwältin Anna Kastner, Maximilianplatz 17, 83022 Rosenheim im Auftrag der medical4business GmbH eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Die Abmahnerin sei ein im Bereich des Gesundheitswesens, der Kosmetik und der Sportbetreuung angesiedeltes Unternehmen und vertreibe eine Vielzahl von hochwertigen Wellness-, Kosmetik- und Lifestyleprodukten, u.a. aus den Bereichen Hautpflege und Nahrungsergänzung sowie Pflegeprodukte für Sportler und Aktive, Physiotherapiematerial sowie Produkte für die Tierpflege.

 

Der Vertrieb erfolge durch die medical4business GmbH dabei u.a. unmittelbar gegenüber Endkunden, wobei Verträge auch im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossen werden würden. Der Abgemahnte stehe daher mit der Abmahnerin in einem unmittelbaren Wettbewerbsverhältnis i.S.d. §§ 8 Abs. 3 Nr. 1, 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG.

 

Fehlende Grundpreisangabe als Abmahngrund

Rechtsanwältin Anna Kästner teilt mit, dass bei den Angeboten des Abgemahnten Verstöße gegen die Pflicht zur Grundpreisangabe festgestellt worden seien.

 

Gemäß § 2 der Preisangabenverordnung sei bei dem Angebot von Waren an Verbraucher in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche, neben dem Gesamtpreis auch der Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises anzugeben. Sinn und Zweck der Angabe des Grundpreises sei es, dem Verbraucher im Interesse der Preisklarheit bei Waren, die in unterschiedlichen Quantitäten angeboten werden würden, eine leichtere Übersicht über die Preisgestaltung und damit eine vereinfachte Möglichkeit zum Preisvergleich zu verschaffen.

 

Die strengen gesetzlichen und durch die Rechtsprechung einhellig konkretisierten Vorgaben würden die von dem Abgemahnten unterhaltenen Angebote nicht entsprechen. Die angeführten Angebote würden insoweit erkennbar überhaupt keine Grundpreisangaben enthalten, jedenfalls nicht wie erforderlich bereits in der Angebotsübersicht.

 

Der Abgemahnte verhalte sich wettbewerbswidrig. Er werde aufgefordert, die Wettbewerbsverstöße ab sofort zu unterlassen und bis zum 20.1.2018 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Wegen der durch diese Abmahnung verursachten Kosten habe die medical4business GmbH gegen den Abgemahnten zudem einen Erstattungsanspruch. Dem Ausgleich der Rechtsanwaltsgebühren i.H.v. 1.029,35 EUR (Gegenstandswert: 15.000 EUR) werde bis zum 26.1.2018 erwartet.

Abmahnung medical4business GmbH

wegen fehlender Grundpreisangabe

vertreten durch Rechtsanwältin Anna Kastner

Stand: 01/2018

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.