Abmahnung Trendlogistics UG durch Lutz Schroeder Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung Trendlogistics UG (haftungsbeschränkt)

Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus Kiel hat im Auftrag der Trendlogistics UG (haftungsbeschränkt) eine Abmahnung ausgesprochen. Diese biete als Händlerin unter anderem auf der Internetplattform eBay Waren zum Kauf an. Diese Angebote würden sich an Endverbraucher richten.

Abgrenzung privater Handel Gewerblichkeit

 

Sodann heißt es in der Abmahnung, dass der Abgemahnte auf der Plattform eBay ebenfalls in großem Umfang Waren anbiete. Auch diese Angebote würden sich an private Endverbraucher richten. Der Abgemahnte würde darauf hingewiesen werden, dass er als privater Verbraucher auftreten würde, so Rechtsanwalt Lutz Schroeder. Diese Aussage treffe indes nicht zu. Die Verkaufsaktivität erfülle alle Kriterien, die die Rechtsprechung für die Eigenschaft eines gewerblichen Händlers entwickelt habe. Eine gewerbliche Tätigkeit liege nämlich vor, wenn planmäßig über einen gewissen Zeitraum hinweg entgeltliche Leistungen am Markt angeboten werden würden, wobei es auf eine Gewinnerzielungsabsicht nicht ankomme. Bei der Frage, ob eine Tätigkeit auf der Handelsplattform eBay dauerhaft und planvoll erfolge sei im konkreten Einzelfall anhand von Indizien zu ermitteln, die z.B. die Zahl der Verkäufe und deren Häufigkeit sei.

 

Zu der Abgrenzung von privatem und gewerblichem Handel habe ich hier ausführlich berichtet.

 

Rechtsanwalt Schroeder moniert im Auftrag der Trendlogistics UG (haftungsbeschränkt), dass der Empfänger des Abmahnschreibens nur zum Schein als Privatanbieter bei eBay auftrete. In Wirklichkeit sei diese Tätigkeit eindeutig dem gewerblichen Bereich zuzuordnen. Dieses Verhalten sei unlauter gemäß §§ 3, 4 Nr. 11 UWG.

 

Als Unternehmer würden den Abgemahnten die umfangreichen und teilweise sehr arbeits- und kostenintensiven Pflichten eines gewerblichen Anbieters treffen. Diese ignoriere er jedoch unter Berufung auf seine angeblichen Privatverkäufe. Weiterhin verstoße er gegen § 5 TMG, weil die Angebote keinerlei Anbieterkennzeichnung enthalten würden. Es dränge sich zudem der Verdacht auf, dass er für seine Tätigkeit kein Gewerbe angemeldet habe und dementsprechend keine Steuern abführe. Seine Mandantin habe ihn jedoch nicht damit beauftragt, auch diese Rechtsverstöße zu ahnden. Daher teile er dem Abgemahnten diese lediglich zu seiner Information mit.

 

Der Abgemahnte wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die Kosten der Abmahnung in Höhe von 953,40 EUR zu zahlen.

Abmahnung Trendlogistics UG (haftungsbeschränkt)

 

wegen Privatverkauf bei eBay

 

vertreten durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder

 

Stand: 09/2022

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

E-Mail (keine Abmahnung) Thomas Wolf, Fotoagentur TW PHOTOMEDIA wegen Urheberrechtsverletzung

Mit liegt eine E-Mail von Herrn Thomas Wolf, Fotoagentur TW PHOTOMEDIA wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung vom 05.09.2022 vor. Der Adressat der E-Mail soll ein Lichtbild verwendet haben, ohne dafür eine Erlaubnis zu haben. Als Berufsfotograf und Urheber des Bildes würde Herr Thomas Wolf das Bild über seine Fotoagentur TW PHOTOMEDIA kostenpflichtig zur Lizenzierung anbieten, heißt es in der E-Mail.

 

Ein Nutzungsrecht habe der Adressat der E-Mail nicht erworben. Er nutze das Bildmaterial somit ohne unsere Erlaubnis und verstoße gegen das Urheberrecht. Herrn Thomas Wolf sei dadurch ein erheblicher Schaden entstanden, der unter anderem in entgangenen Lizenzgebühren bestehe. Ziel der E-Mail sei es, eine schnelle und faire Lösung zu finden, um den Vorfall schnell aus der Welt schaffen können, ohne dass dem Adressaten der E-Mail unnötige Anwalts- und Gerichtskosten entstehen.

 

Es wird folgender Einigungsvorschlag unterbreitet: Angebot zur nachträglichen Lizenzierung des Bildes zu einem Pauschalbetrag von 600,00 € zzgl. 7% USt.

 

Sollte der Angeschriebene das Angebot annehmen und den Betrag fristgerecht bezahlen, dann erhalte er eine Lizenz für die bisherige Nutzung des Bildes auf dessen Website und Herr Thomas Wolf werde den Vorfall dann nicht weiter verfolgen. Frist zur Annahme des Angebotes: 15.09.2022

 

Die Lizenz, die der Angeschrieben durch die Annahme des Angebots erhalte, gelte noch 10 Tage, sodass dieser noch ausreichend Zeit zur Löschung des Bildmaterials habe. Unabhängig von der Zahlung des Vergleichsbetrags wird bis zum Ablauf der Frist die vollständige Beseitigung des Bildes von der Website gefordert, um den Verstoß abzustellen, heißt es in der E-Mail. Zum Schluss heißt es noch in der E-Mail, dass Herr Thomas Wolf hofft, dass der Angeschriebene das Entgegenkommen von ihm und den bisherigen Verzicht auf eine anwaltliche Abmahnung begrüße und er zu einer schnellen Einigung beitragen werde. Der Erhalt der E-Mail soll vom Angeschriebenen bestätigt werden.

E-Mail von: Thomas Wolf, Fotoagentur TW PHOTOMEDIA

 

Gegenstand der E-Mail: eine angeblich Urheberrechtsverletzung an einem Bild

 

Stand: 09/2022

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

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1. Komplettes Schreiben übermitteln

Senden Sie mir  bitte das komplette Schreiben per E-Mail oder Fax zusammen mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie die Unterlagen z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Unterlagen natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe die Unterlagen

Sobald mir Ihre Unterlagen vorliegen, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Ist die Forderung / der Vorwurf überhaupt berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrem Fall. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf das Schreiben reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Fall. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

 

 

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Abmahnung Motion E-Commerce GmbH durch CBH Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 29.08.2022 haben die CBH Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Tesdorpfstraße 8, 20148 Hamburg im Auftrag der Motion E-Commerce GmbH eine Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Christian Neef. Es geht um eine angeblich unberechtigte Nutzung urheberrechtlich geschützter Lichtbilder.

 

Urheberrechtsverletzung an Lichtbild führt zu Motion E-Commerce GmbH Abmahnung

Rechtsanwalt Christian Neef führt aus, dass seine Mandantin Teil einer Unternehmensgruppe sei, welche auf dem Sektor des Vertriebs von Bekleidungsstücken tätig sei.

 

In diesem Zusammenhang lasse sie für die von der Unternehmensgruppe angebotenen Waren professionelle Fotografien anfertigen, um damit die jeweiligen Produkte zu bewerben. 

 

Die Abmahnerin habe nunmehr feststellen müssen, dass der abgemahnte über eBay-Kleinanzeigen eine Jacke der Marke „Dreimaster“ bewerbe und/oder vertreibe, dies unter Verwendung von drei Originalfotografien seiner Mandantin.

 

Bei den von dem Abgemahnten unberechtigt verwendeten Fotografien handele es sich um Lichtbildwerke, an dem die alleinigen Verwertungsrechte der Motion E-Commerce GmbH zustehen würden. Durch die Verwendung würden die Nutzungsrechte und durch die fehlende Urhebernennung würde gegen § 13 UrhG verstoßen.

 

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wird bis zum 12.09.2022 gefordert. Rechtsanwaltsgebühren werden nach einem Streitwert von 3.000 EUR gefordert, mithin 367,23 EUR.

 

 

Abmahnung Motion E-Commerce GmbH

wegen unberechtigte Verwendung urheberrechtlich geschützter Lichtbilder

vertreten durch CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner)

Stand: 08/2022

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

eBay: Ihr Konto wurde eingeschränkt: Geistiges Eigentum und das VeRi-Programm

Wurde auch Ihr eBay-Konto eingeschränkt, weil eBay-Grundsätze angeblich missachtet wurden? Dann haben Sie gewiss eine Mitteilung von eBay per E-Mail wie die folgende erhalten:

Guten Tag XXXX,
Ihr eBay-Konto wurde eingeschränkt, weil eine damit zusammenhängende Aktivität nicht unserem folgenden Grundsatz entsprach: Geistiges Eigentum und das VeRi-Programm Abgesehen vom Markennamen des Herstellers des Artikels oder von Produkten, mit denen der Artikel kompatibel ist, dürfen keine Markennamen in Angeboten verwendet werden.

 

Welche Aktivität hat gegen den Grundsatz verstoßen?

Weitere Details finden Sie unten.

 

Bitte tun Sie jetzt Folgendes

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre aktuellen und künftigen Angebote diesem Grundsatz entsprechen.

 

Was besagt der Grundsatz
– Ihr Angebot wurde von XXXX wegen ungenehmigter Verwendung von Inhalten gemeldet. Das Programm für verifizierte Rechteinhaber (VeRi) bietet den Inhabern von Schutzrechten die Möglichkeit, Angebote zu melden, die ihrer Meinung nach ihre Rechte verletzen
– Abgesehen vom Markennamen des Herstellers des Artikels oder von Produkten, mit denen der Artikel kompatibel ist, dürfen keine Markennamen in Angeboten verwendet werden. Sie dürfen die Begriffe „kompatibel mit“, „passend für“ oder „für“ vor einem Markennamen verwenden, wenn der beschriebene Artikel speziell als kompatibles Produkt für die entsprechende Marke entwickelt wurde.
– Das Kopieren und die Verwendung von Bildern, Texten, Logos oder anderen urheberrechtlich oder markenrechtlich geschützten Materialien ohne Genehmigung des Rechteinhabers ist unzulässig.
– Wenn Sie der Meinung sind, dass es sich um einen Fehler handelt, müssen Sie sich direkt an den Rechteinhaber wenden. Wenn der Rechteinhaber Ihrem Einspruch zustimmt, bitten Sie ihn, uns direkt zu kontaktieren, damit wir Ihr(e) Angebot(e) wiedereinstellen.
Die E-Mail-Adresse des Rechteinhabers lautet: XXXX

Was tun, wenn das eBay-Konto eingeschränkt wurde?

Zunächst muss aus meiner Sicht geprüft werden, ob der Vorwurf berechtigt ist und der Rechteinhaber das Veri-Programm somit zu Recht in Anspruch genommen hat. Es kann auch zu fehlerhaften Meldungen und Kontosperrungen kommen. Auf jeden Fall sollte schnell und wohl überlegt gehandelt werden.

 

Gern helfe ich Ihnen.

 

Abmahnung H-D U.S.A. LLC (Harley Davidson) durch Grünecker Rechtsanwälte

Harley Davidson Fans aufgepasst! Die H-D U.S.A. LLC, vertreten durch die Grünecker Rechtsanwälte, hat mit Schreiben vom 30.08.2022 eine Abmahnung wegen Markenverletzung ausgesprochen. Die H-D U.S.A. LLC wurde 1903 als Harley-Davidson Motor Co. gegründet. Wer kennt die Motorräder von Harley Davidson nicht? Aber würden Sie auch an Harley Davidson denken, wenn es um Barausstattung und Sitzmöbel geht?

 

Zahlreiche Wort-/Bildmarken sind geschützt, so gibt es z.B. eine Unionsmarkenregistrierung Nr. 3 524 196 „HARLEY-DAVIDSON“ (Wortmarke) mit Priorität vom 31.10.2003, geschützt unter anderem für „Möbel, Bänke, Tische, Waren aus Holz“ in Klasse 20.

 

Warum wurde jetzt eine Abmahnung ausgesprochen?

Der Abgemahnte hat über eBay und seine Webseite Holzbänke angeboten, die die Rechte der H-D U.S.A. LLC verletzen sollen. Wie das? Nun ja, auf der angebotenen Bank war z.B. der Harley Davidson Schriftzug angebracht. Es bestünde Verwechslungsgefahr.

 

Eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird bis zum 05.09.2022, 12:00 Uhr gefordert. Auch werden Auskunftsansprüche geltend gemacht.

 

Kosten sollen aus einem Streitwert von 500.000 EUR erstattet werden, mithin 5.328,50 EUR netto.

 

Abmahnung H-D U.S.A. LLC (Harley Davidson)

 

wegen Markenverletzung

 

vertreten durch Grünecker Rechtsanwälte

 

Stand: 08/2022

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Stefan Roth durch Ludwig Rentzsch Rechtsanwalt

Stefan Roth Abmahnung vom 27.07.2022, vertreten durch Ludwig Rentzsch Rechtsanwalt: Der Grafik-Designer und Illustrator Stefan Roth hat Rechtsanwalt Ludwig Rentzsch mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt. Stefan Roth betreibt die Webseite www.roth-cartoons.de.

 

Herr Stefan Roth habe in Erfahrung gebracht, dass einer seiner Cartoons ohne seine Einwilligung auf der Facebook – Internetpräsenz des Abgemahnten öffentlich zugänglich gemacht werde. Der streitgegenständliche Cartoon ist in einer Anlage der Abmahnung beigefügt.

 

Die ungenehmigte Nutzung verletze die Rechte von Herrn Stefan Roth, der Urheber des streitgegenständlichen Cartoons sei. Herr Roth habe dem Abgemahnten keinerlei Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Cartoon übertragen, heißt es in der Abmahnung. Die Nutzung seines Werkes könne Herr Roth gemäß §§ 13, 16, 19 a UrhG verbieten. Ihm stünde gemäß § 97 Abs. l UrhG ein Unterlassungsanspruch gegen den Abgemahnten zu.

 

Der zu ersetzenden Schaden wird im Wege der Lizenzanalogie nach Maßgabe des § 97 Abs. 2 UrhG geltend gemacht. Unter Zugrundelegung der durch die Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) festgesetzten Bildhonorare für Einblendungen im Internet auf einer Social Mediaplattform, die von den Gerichten zur Bemessung von Schadensersatzansprüchen regelmäßig herangezogen werden, sei Herr Roth berechtigt, für die Verwendung seines Cartoons einen Betrag in Höhe 1.314,00 € (Nutzungsrechte 3 bis 6 Jahre) vom Abgemahnten zu fordern.

 

Gemäß § 97 a Abs. 3 S.1 UrhG habe der Abgemahnte zudem die Kosten von Rechtsanwalt Ludwig Rentzsch zu tragen. Streitwert 10.000 EUR, 973,66 EUR brutto.

 

Eine Unterlassungserklärung wird bis zum 03.08.2022 gefordert. Die Zahlung des Gesamtbetrages iHv. 2.287,66 EUR soll binnen 2 Wochen erfolgen.

 

Abmahnung Stefan Roth

 

wegen Urheberrechtsverletzung an einem Cartoon

 

vertreten durch Ludwig Rentzsch Rechtsanwalt

 

Stand: 07/2022

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.