Abmahnung FC Bayern München AG durch Lentze Stopper Rechtsanwälte

FC Bayern München AG Abmahnung vom

 

  • 24.08.2022 – Ticketverkauf über eBay-Kleinanzeigen, Frist zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung 07.09.2022, 18:00 Uhr, pauschaler Schadensersatzbetrag iHv. 400 EUR, Zahlungsfrist 07.09.2022

 

Gegenstand der Abmahnung

Mit Schreiben vom 31.03.2022 haben die Rechtsanwälte Lentze Stopper im Auftrag der FC Bayern München AG eine Abmahnung ausgesprochen. Es geht um Tickets für Spiele des FC Bayern München, die über eBay-Kleinanzeigen angeboten wurden. Der Verkauf der Tickets über eBay-Kleinanzeigen entspricht nicht den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Tageskarten bzw. für den Erwerb und die Nutzung der Dauerkarte der FC Bayern München AG.

 

Gegenstand der Abmahnung ist daher der mit gesicherten Beweismitteln belegbare Vorwurf, dass der Abgemahnte ein Ticket des FC Bayern München für deren Spiel gegen Union Berlin über die nicht autorisierte Schwarzmarktplattform eBay Kleinanzeigen mit der Artikelnummer XXXX eingestellt und/oder verkauft und dadurch nachfolgend aufgeführte Rechte und ATGB-Bestimmungen verletzt wurden:

 

– Keine Abbildung der ATGB
– Öffentliches Anbieten von Tickets bei eBay Kleinanzeigen

 

Aufgrund der Rechtsverletzungen, die der Abgemahnte wegen seiner Ticket-Angebote auf eBay Kleinanzeigen begangen habe, habe die FC Bayern München AG gegen den Abgemahnten Ansprüche auf Unterlassung, Freistellung von den angefallenen Rechtsverfolgungskosten, Auskunft über den Umfang der Rechtsverletzung, Zahlung einer Vertragsstrafe.

 

Eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird bis zum 15.04.2022, 18:00 Uhr gefordert.

 

Pauschale Schadensersatzforderung: 300,00 EUR

 

Zahlungsfrist: 15.04.2022

Abmahnung FC Bayern München AG

 

wegen Ticketverkauf über eBay-Kleinanzeigen

 

vertreten durch Rechtsanwälte Lentze Stopper

 

Stand: 03/2022

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung PerfectX OHG durch Lutz Schroeder Rechtsanwalt

PerfectX OHG Abmahnung 2022

  • 22.08.2022: Abmahnung wegen Produktfoto, Schadensersatz 160.50 EUR, Rechtsanwaltsgebühren: 454,20 EUR netto (Streitwert 4.160,50 EUR), Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung: 01.09.2022

 

Bekannt gewordene Abmahnungen in 2021:

  • Abmahnung vom 19.07.2021, Bildabmahnung (Produktfoto wird zu Unrecht benutzt), Frist Unterlassungserklärung 29.07.2021, Betrag insgesamt: 294,90 EUR (160,50 EUR Schadensersatz, 134,40 EUR Rechtsanwaltsgebühren)
  • Abmahnung vom 18.02.2021, Privatverkauf eBay (Parfum), Frist Unterlassungserklärung 01.03.2021, Frist zur Zahlung 07.03.2021, Betrag: 745,40 EUR

Gegenstand der Abmahnung

Am 18.02.2021 hat Rechtsanwalt Lutz Schroeder, Andreas-Gayk-Straße 7-11, 24103 Kiel im Auftrag der PerfectX OHG eine Abmahnung ausgesprochen. Diese biete als Händlerin auf der Internetplattform eBay unter anderem Parfum zum Kauf an. Diese Angebote würden sich an Endverbraucher richten.

Abgrenzung privater Handel Gewerblichkeit

 

Sodann heißt es in der Abmahnung, dass der Abgemahnte auf der Plattform eBay ebenfalls in großem Umfang Parfum anbiete. Auch diese Angebote würden sich an private Endverbraucher richten. Der Abgemahnte würde darauf hingewiesen werden, dass er als privater Verbraucher auftreten würde, so Rechtsanwalt Lutz Schroeder. Diese Aussage treffe indes nicht zu. Die Verkaufsaktivität erfülle alle Kriterien, die die Rechtsprechung für die Eigenschaft eines gewerblichen Händlers entwickelt habe. Eine gewerbliche Tätigkeit liege nämlich vor, wenn planmäßig über einen gewissen Zeitraum hinweg entgeltliche Leistungen am Markt angeboten werden würden, wobei es auf eine Gewinnerzielungsabsicht nicht ankomme. Bei der Frage, ob eine Tätigkeit auf der Handelsplattform eBay dauerhaft und planvoll erfolge sei im konkreten Einzelfall anhand von Indizien zu ermitteln, die z.B. die Zahl der Verkäufe und deren Häufigkeit sei.

 

Der Abgemahnte habe in nur 90 Tagen 34 Artikel verkauft, davon 30 Mal Neuware. 92 Auktionen seien derzeit online, 60 Mal Neuware. Diese große Anzahl von Angeboten lasse die Tätigkeit des Abgemahnten als gewerblich erscheinen.

 

Zu der Abgrenzung von privatem und gewerblichem Handel habe ich hier ausführlich berichtet.

 

Rechtsanwalt Schroeder moniert im Auftrag der PerfectX OHG, dass der Empfänger des Abmahnschreibens nur zum Schein als Privatanbieter bei eBay auftrete. In Wirklichkeit sei diese Tätigkeit eindeutig dem gewerblichen Bereich zuzuordnen. Dieses Verhalten sei unlauter gemäß §§ 3, 4 Nr. 11 UWG.

 

Als Unternehmer würden den Abgemahnten die umfangreichen und teilweise sehr arbeits- und kostenintensiven Pflichten eines gewerblichen Anbieters treffen. Diese ignoriere er jedoch unter Berufung auf seine angeblichen Privatverkäufe. Weiterhin verstoße er gegen § 5 TMG, weil die Angebote keinerlei Anbieterkennzeichnung enthalten würden. Es dränge sich zudem der Verdacht auf, dass er für seine Tätigkeit kein Gewerbe angemeldet habe und dementsprechend keine Steuern abführe. Seine Mandantin habe ihn jedoch nicht damit beauftragt, auch diese Rechtsverstöße zu ahnden. Daher teile er dem Abgemahnten diese lediglich zu seiner Information mit.

 

Der Abgemahnte wird aufgefordert, bis zum 01.03.2021 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die Kosten der Abmahnung in Höhe von 745,80 EUR bis zum 07.03.2021 zu zahlen.

Abmahnung PerfectX OHG

 

wegen Privatverkauf bei eBay

 

vertreten durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder

 

Stand: 02/2021

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Volkswagen AG durch Lubberger Lehment Rechtsanwälte

Mir liegt eine Abmahnung der Volkswagen AG, vertreten durch die Rechtsanwälte Lubberger Lehment vom 17.08.2022 vor. Es geht um den Verkauf gefälschter Radnabenkappen über eBay. Es werden Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht.

 

Nehmen Sie die Abmahnung nicht auf die leichte Schulter. Reagieren Sie nicht selbst und kontaktieren die Gegenseite. Sie sollten nur mit professioneller Hilfe reagieren.

 

Gern helfe ich Ihnen bei Ihrer Volkswagen AG Abmahnung.

Abmahner: Volkswagen AG

 

Vertreter des Abmahners: Lubberger Lehment Rechtsanwälte

 

Gegenstand der Abmahnung vom 17.08.2022: Verkauf gefälschter Radnabenkappen über eBay

 

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wird bis zum 31.08.2022 gefordert.

 

Kostenforderung: 3.865,00 EUR (Streitwert 250.000 EUR)

 

Stand: 08/2022

 

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Post (keine Abmahnung) Legalisto GmbH im Auftrag des Künstlers Robert Diggs „RZA“

Mir liegen mehrere Schreiben der Legalisto GmbH aus Berlin vom 18.08.2022 vor. Es handelt sich um keine Abmahnung. Es wird mitgeteilt, dass der Künstler Robert Diggs die Legalisto GmbH mit dem Einzug der offenen Forderung in Höhe von 1.045,40 EUR beauftragt habe. Rechtsgrund des Anspruches sei eine Urheberrechtsverletzung. In den mir vorliegenden Schreiben werden z.B. diese Musikwerke genannt:

 

  • Filmwerk „Pacific Rim“ und dem darauf befindlichen Musikwerk „Drift
  • Filmwerk „Django Unchained“ und dem darauf befindlichen Musikwerk „Ode To Django
  • Musikalbum „Django Unchained OST“ und dem darauf enthaltenen Musikwerk „Ode To Django (The D Is Silent)

Urheberrechtsverletzungen aus den Jahren 2013 / 2014

Ursprünglich hatte Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin in den mir vorliegenden Fällen in den Jahren 2013 und 2014  Abmahnungen wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzungen ausgesprochen. Jahrelang ist dann gar nichts passiert und jetzt kommt auf einmal diese Zahlungsaufforderung der Legalisto GmbH.

 

Was tun? Zahlung leisten?

Ich rate, vorerst keinerlei Zahlung zu leisten. Sie sollten zunächst prüfen lassen, ob der Gegenseite der Zahlungsanspruch überhaupt zusteht. Haben Sie die behauptete Urheberrechtsverletzung überhaupt begangen.

 

Verteidigen Sie sich mit professioneller Hilfe!

 

Post von: Legalisto GmbH (Inkasso)

 

Auftraggeber: Künstler Robert Diggs „RZA“

 

Gegenstand des Schreibens: eine angeblich offene Forderung iHv. 1.045,40 EUR des Künstlers Robert Diggs

 

Stand: 08/2022

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

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1. Komplettes Schreiben übermitteln

Senden Sie mir  bitte das komplette Schreiben per E-Mail oder Fax zusammen mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie die Unterlagen z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Unterlagen natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe die Unterlagen

Sobald mir Ihre Unterlagen vorliegen, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Ist die Forderung / der Vorwurf überhaupt berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrem Fall. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf das Schreiben reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Fall. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

 

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

 

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!

 

Testergebnis Abmahnung „Testsieger“ Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.

Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.

 

Vertreter des Abmahners: niemand, spricht selbst Abmahnungen aus

 

Gegenstand der Abmahnung vom 16.08.2022: Werbung mit Testergebnissen – „Testsieger“

 

Wichtig: Wenn Sie mit einem Testergebnis werben möchten, müssen die Verbraucher in der Lage sein das Ergebnis anhand einer Fundstelle überprüfen zu können. Bei einer Internetwerbung mit einem Testergebnis muss dieser Hinweis auf die Fundstelle entweder deutlich auf der ersten Seite der Werbung zu finden sein, oder in Form von Sternchen erkenntlich gemacht werden.

 

Lesen Sie dazu auch meinen folgenden Beitrag:

 

 

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wird bis zum 26.08.2022 gefordert.

 

Kostenforderung: 245,18 EUR, Zahlungsfrist: 30.08.2022

 

Stand: 08/2022

 

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Worauf Sie bei der Werbung mit Testergebnissen achten müssen

Bei der Werbung mit Testergebnissen kann es zu einer Irreführung des Verbrauchers führen, weshalb sich für diese Art von Werbung Standards gebildet haben.

 

Die Testergebnisse sind nicht dazu bestimmt eine Überlegenheit der Produkte zu vermitteln, sofern die Untersuchungen es nicht rechtfertigen. Deswegen besteht bei dieser Art von Werbung eine sogenannte Hinweispflicht, die besagt das beispielsweise bei einer Werbung mit dem Testergebnis ,,gut“ auch darauf hingewiesen werden muss, dass andere Konkurrenzprodukte mit dem Testergebnis ,,sehr gut“ abgeschnitten haben. Sollte das getestete Produkt das Testergebnis ,,sehr gut“ erzielt haben, ist der Werbende nicht dazu verpflichtet auf andere Produkte mit dem gleichen Testergebnis hinzuweisen.

 

Es empfiehlt sich immer das Testergebnis einer Stiftung nicht mit eigenen Worten zu wiedergeben, da sonst ein Eindruck der Täuschung entstehen könnte, der dann vorliegt, wenn sich der Eindruck des Testergebnisses zugunsten des Werbendes verschiebt. Bei der Werbung mit Testergebnissen können Sie sich auch auf die Wiedergabe einer Testkategorie beschränken, was bedeutet das Sie nicht dazu verpflichtet sind auf negative Testergebnisse hinzuweisen, sondern nur auf gute, sofern Sie mit der Werbung nicht das schlechte Gesamtergebnis überspielen.  

Ältere Testergebnisse können sich ganz schnell als irreführend ergeben, weshalb Sie unbedingt beachten sollten das keine neueren Untersuchungen an dem Produkt vorliegen, und keine erheblichen Veränderungen der Marktverhältnisse stattgefunden haben.

Jedoch ist eine Werbung mit älteren Testergebnissen zulässig, wenn:

 

  • der Zeitpunkt der Veröffentlichung erkennbar gemacht wird
  • keine neueren Prüfungsergebnisse vorliegen
  • das Produkt die gleichen Bedingungen erfüllt die es zum Zeitpunkt der damaligen Prüfung auch erfüllt hatte
  • es nicht technisch überholt wurde

Wird mit einem Testergebnis geworben, welches nicht ausschlaggebend ist, wo also beispielsweise einzelne Vertragswerkstätte verschiedenster Automarken geprüft worden sind,  muss drauf hingewiesen werden, dass dieses Testergebnis nicht auf das ganze Unternehmen zu beziehen ist, da nur eine von hundert Vertragswerkstätten getestet worden ist und die Qualität der Werkstätte innerhalb der Marke unterschiedlich ausfallen kann.

 

Wichtig: Wenn Sie mit einem Testergebnis werben,  müssen die Verbraucher in der Lage sein das Ergebnis anhand einer Fundstelle überprüfen zu können. Bei einer Internetwerbung mit einem Testergebnis muss dieser Hinweis auf die Fundstelle entweder deutlich auf der ersten Seite der Werbung zu finden sein, oder in Form von Sternchen erkenntlich gemacht werden.

 

Lesen Sie auch:

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

 

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!