Abmahnung Tronitechnik GmbH durch Rene R. Euskirchen Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Am 20.2.2019 hat Rechtsanwalt René R. Euskirchen, An der Nesselburg 53a, 53179 Bonn im Auftrag der Firma Tronitechnik GmbH eine Abmahnung ausgesprochen. Hintergrund seien Wettbewerbsverstöße des Abgemahnten.

 

Fehlende Widerrufsbelehrung u.a. führt zu Tronitechnik GmbH Abmahnung

Rechtsanwalt Euskirchen führt in dem mir vorliegenden Schreiben aus, dass der Empfänger des Abmahnschreibens in seinem Internetshop bei eBay als Unternehmer gemäß § 14 BGB u.a. Artikel der Rubrik „Heimwerker“ anbieten würde. Die Tronitechnik GmbH biete ebenfalls über ihren Onlineshop überlappende Produkte zum Verkauf an und sei somit unmittelbarer Mitbewerber in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis. Die Abmahnerin habe feststellen müssen, dass das Angebot des Abgemahnten nicht den rechtlichen Anforderungen entsprechen würde.

 

Moniert wird u.a., dass bei einem Angebot zu einer Sauna der Kunde nicht über die wesentlichen Vertragsbestandteile informiert werden würde. Dazu würden der Preis inkl. Versandkosten, Versandzeit, Zahlungsbedingungen und die Ware selbst gehören. Es sei nicht ersichtlich, welche Kabine genau angeboten werden würde, da auf dem Produktbild 4 Saunen abgebildet seien.

 

Des Weiteren werbe er im Rahmen des vorbenannten Angebots mit der Angabe „GarantieElektronik 2 Jahre / Holzarbeiten 4 Jahre“ ohne darauf hinzuweisen, dass die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht beeinträchtigt würden.

 

Auch die fehlende Nennung und die Bereithaltung eines klickbaren Links auf die OS-Plattform ist Bestandteil der Abmahnung.

 

Darüber hinaus habe der Abgemahnte den vorliegenden Artikel aus dem Bereich Elektro-/Elektronikgerät nicht ordnungsgemäß registriert, obwohl er hierzu gemäß § 6 Abs. 1 ElektroG verpflichtet sei.

 

Auch eine Registrierung im Verpackungsregister LUCID habe er nicht vorgenommen und halte weder eine Widerrufsbelehrung noch ein Muster-Widerrufsformular vor. Es fehlen ebenso Angaben darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Abgemahnten als Unternehmer gespeichert werde und ob er dem Kunden zugänglich sei. Auch über die einzelnen technischen Schritte, die zum Vertragsschluss führen informiere er nicht. Die Preisangabe erfolgt ebenfalls unvollständig, da kein Mehrwertsteuerhinweis erfolge. Hinweise auf das gesetzliche Mängelhaftungsrecht seien ebenfalls nicht vorhanden.

 

Der Abgemahnte mache in einer Scrollbox zwar Angaben, jedoch seien diese nicht zu beachten, da sie sich auf eine UG beziehen würden.

 

Aufgrund der genannten Verstöße stehe der Tronitechnik GmbH gegen ihn ein Unterlassungsanspruch nach § 8 Abs. 1 UWG zu. Für den Eingang einer solchen Erklärung werde dem Abgemahnten eine Frist bis zum 27.2.2019 gesetzt.

 

Es ergeht sodann der Hinweis von Rechtsanwalt Euskirchen, dass die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung nur als Formulierungsvorschlag zu verstehen sei. Selbstverständlich könne er auch eine eigenhändig formulierte Erklärung abgeben.

 

Im Übrigen sei der Empfänger des Abmahnschreibens verpflichtet, die Kosten der Einschaltung der Bevollmächtigten der Tronitechnik GmbH zu erstatten, die nach einem Gegenstandswert von 50.000 € berechnet wurden und sich auf 1.822,96 € summieren. Zu zahlen sei dieser Betrag bis zum 1.3.2019.

Abmahnung Tronitechnik GmbH

wegen fehlender Registrierung Verpackungsregister, kein Widerrufsformular, fehlende Preisangaben u.a.

vertreten durch Rechtsanwalt René R. Euskirchen

Stand: 02/2019

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Marvin Meyer durch HKMW Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Herr Marvin Meyer hat am 10.3.2019 durch die HKMW Rechtsanwälte, Sachsenring 73, 50677 Köln eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen lassen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Malte Mörger. Dieser führt in dem mir vorliegenden Schreiben aus, dass sein Mandant im Internet u.a. auf der Handelsplattform eBay mit Artikeln aus den Bereichen Schmuck, Accessoires handeln würde. Der Abgemahnte handele ebenfalls mit derartigen Waren.

 

Unterschiedliche Preisangaben als Abmahngrund

Der Abgemahnte biete auf der Handelsplattform eBay einen Schlüsselanhänger an, wobei in der Artikelbeschreibung ein Kaufpreis von 3,90 EUR genannt werde.

 

Tatsächlich gebe es keine Möglichkeit, den Schlüsselanhänger in diesem Angebot für 3,90 EUR zu erwerben. Der Angebotspreis betrage 4,90 EUR.

 

Die Werbung dieses Angebots enthalte damit irreführende unwahre Angaben und sei nach § 5 Abs. 1 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) unlauter, weil sie geeignet ist, die angesprochenen Käufer über den Preis zu täuschen. Die Täuschung entfalle auch nicht dadurch, dass der Käufer den tatsächlichen Preis vor Abschluss des Kaufvertrages sehen könnte. Es sei ohne weiteres denkbar, dass ein Interessent die Angebotsbeschreibung mit dem falschen Preis lese und sodann den Kauf nicht selbst tätige, sondern eine dritte Person bittet, den Kauf auszuführen. So sende die Ehefrau von Rechtsanwalt Malte Mörger diesem z.B. regelmäßig Links mit der Bitte, das verlinkte Produkt zu kaufen. Das mache er, ohne sich um den Preis zu kümmern.

 

Die aufgezeigte unlautere Handlung begründe den Verdacht einer Fortsetzungs- und Wiederholungsgefahr. Diesen Verdacht könne der Abgemahnte durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ausräumen, wenn er die Gefahr vermeiden wolle, dass Herr Marvin Meyer sein wettbewerbswidriges Verhalten unter Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe verbieten lasse.

 

Die Kanzlei HKMW Rechtsanwälte fordert den Empfänger des Abmahnschreibens daher auf, binnen einer bis zum 18.3.2019 bemessenen Frist eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben.

Abmahnung Marvin Meyer

wegen Irreführung durch unterschiedliche Preisangabe im eBay-Angebot

vertreten durch HKMW Rechtsanwälte

Stand: 03/2019

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Kozera GbR durch Jan B. Heidicker Rechtsanwaltskanzlei

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Jan B. Heidicker, Beethovenstraße 3, 59174 Kamen zur Überprüfung vor, die diese am 25.3.2019 im Auftrag der Kozera GbR, vertreten durch die Gesellschafter Michal Kozera und Marcin Kozera, ausgesprochen haben. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Dirk Dreger. Hintergrund seien Urheberrechtsverletzungen auf etsy.de und Wettbewerbsrechtsverletzungen auf amazon.de des Abgemahnten.

 

Kopieren von Produktbildern ist Urheberrechtsverletzung

Rechtsanwalt Dreger führt aus, dass seine Mandantschaft kürzlich habe feststellen müssen, dass der Empfänger über seinen gewerblichen Etsy-Shop mehrere Artikel mit Produktbildern bewerben würde, an denen die Kozera GbR die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte haben würde. Insgesamt verwende er 3 Produktbilder der Abmahnerin. Da er die streitgegenständlichen Lichtbildwerke ohne Zustimmung ihrer Mandantschaft über das Internet öffentlich zugänglich gemacht habe, verstoße er gegen die der Kozera GbR ausschließlich zustehenden Verwertungsrechte gemäß § 15 UrhG. Hiervon betroffenen sie die Rechte des Schöpfers auf öffentliche Zugänglichmachung im Sinne des § 19a UrhG sowie das Vervielfältigungsrecht nach § 16 UrhG.

 

Wettbewerbsverstöße auf Amazon führen zu Kozera GbR Abmahnung

Weiter heißt es sodann, dass das Angebot des Abgemahnten erhebliche Wettbewerbsverstöße aufweisen würden:

 

– Verstoß gegen § 5 TMG durch fehlendem Impressum

– fehlende Informationen gemäß Artikel 246c EGBGB (technische Schritte, die zum Vertragsschluss führen; Vertragstextspeicherung;

Eingabefehler erkennen und berichtigen)

– keine Widerrufsbelehrung

– fehlendes Muster-Widerrufsformular

– kein Hinweis und kein aktiver Link auf die OS-Plattform

Die Kanzlei Jan B. Heidicker macht zunächst Unterlassungsansprüche gegen den Empfänger des Abmahnschreibens geltend. Zur Abgabe einer geeigneten strafbewehrten Unterlassungserklärung wegen des urheberrechtsverletzenden Verhaltens sowie des wettbewerbswidrigen Verhaltens werde dem Abgemahnten eine Frist bis zum 3.4.2019 gesetzt.

 

Darüber hinaus werde ein Lizenzschadensersatz i.H.v. 1.950,00 EUR geltend gemacht, der bis zum 5.4.2019 zahlbar sei.

 

Rechtsanwaltsgebühren werden nach einem Gegenstandswert von 49.950,00 EUR (30.000 EUR Wettbewerbsverstoß, 18.000 EUR Urheberrechtsverletzung, 1.950,00 EUR Schadensersatz) geltend gemacht. Die sich daraus ergebende Summe i.H.v. 1.822,96 EUR sei ebenfalls bis zum 5.4.2019 zahlbar.

Abmahnung Kozera GbR, Michal Kozera und Marcin Kozera

wegen Urheberrechtsverletzung an Produktbildern, unvollständige Anbieterkennzeichnung, fehlende Widerrufsbelehrung u.a.

vertreten durch Rechtsanwaltskanzlei Jan B. Heidicker

Stand: 03/2019

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2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

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Abmahnung Anis Ferchichi „Bushido“ durch Bezzenberger Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 25.3.2019 hat die Kanzlei Bezzenberger, Clausewitzstraße 4, 10629 Berlin im Auftrag von Herrn Anis Ferchichi, Künstlername Bushido, eine urheberrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiterin ist Rechtsanwältin Luisa Pflug.

 

Ungenehmigte Veröffentlichung von Selfie führt zu Anis Ferchichi „Bushido“ Abamhnung

Dem Abgemahnten wird in dem mir vorliegenden Schreiben vorgeworfen, auf der von ihm betriebenen Website am 20. März 2019 als Bebilderung eines Artikels ein Foto veröffentlicht zu haben, welches den Abmahner und seine Ehefrau zeigen würde.

 

Diese Fotografie sei als Selfie angefertigt worden, so dass Herrn Anis Ferchichi, Künstlername Bushido, die alleinigen urheberrechtlichen Nutzungsrechte daran zustehen würden.

 

Die Kanzlei Bezzenberger lässt mitteilen, dass ihr Mandant nicht in die Nutzung der von ihm gefertigten Fotografie im Rahmen des Internetauftritts des Abgemahnten eingewilligt habe. Durch die ungenehmigte Nutzung verletze er das Urheberrecht ihres Mandanten, so dass diesem insofern ein Unterlassungsanspruch sowie ein Anspruch auf Auskunft und Schadensersatz gemäß § 97 UrhG zustehen würden.

 

Namens und in Vollmacht des Abmahners werde der Empfänger des Abmahnschreibens daher zunächst aufgefordert, eine hinreichende Unterlassungsverpflichtungserklärung, für die in der Anlage ein Muster beigefügt sei, unterzeichnet bis spätestens Donnerstag, den 28. März 2019 an die Rechtsanwälte Bezzenberger zurückzureichen.

 

Des Weiteren werde er aufgefordert, das betreffende Foto unverzüglich aus dem Artikel zu löschen und innerhalb der genannten Frist Auskunft über den konkreten Umfang der Nutzung der betreffenden Fotografie zu erteilen und insoweit insbesondere mitzuteilen, ob es über die Nutzung der Fotografie im Rahmen der genannten Meldung vom 20. März 2019 hinaus noch weitere Nutzungen des Fotos durch den Abgemahnten z.B. im Rahmen von Social Media-Kanälen gebe bzw. gegeben habe.

 

Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen behalte sich Herr Anis Ferchichi ausdrücklich vor.

Abmahnung Anis Ferchichi, Künstlername Bushido

wegen Urheberrechtsverletzung Lichtbild

vertreten durch Rechtsanwälte Bezzenberger

Stand: 03/2019

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2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung Design Pics. Inc durch Image Law Rechtsanwaltskanzlei

Gegenstand der Abmahnung

Am 12.4.2019 hat die Image Law Rechtsanwaltskanzlei, Ballindamm 39, Europakontor, 20095 Hamburg eine Abmahnung im Auftrag der Design Pics. Inc. ausgesprochen.

 

Unlizenzierte Verwendung von Bildern führt zu Schadensersatzforderung

Der sachbearbeitende Rechtsanwalt Dr. Peter C. Richter führt aus, dass seine Mandantschaft als Bildagentur die weltweiten ausschließlichen Lizenzrechte an den nachfolgend näher bezeichneten Lichtbildern halten würde. Sämtliche Lichtbilder seien im Sinne des § 10 Abs. 2 Urhebergesetz mit dem Agenturlogo „Design Pics“ veröffentlicht worden.

 

Gegenstand der Beauftragung der Image Law Rechtsanwaltskanzlei sei die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches, der der Design Pics. Inc. aufgrund von Urheberrechtsverletzungen gemäß § 97 Abs. 2 UrhG zustehen würde. Hier neben seien die Ansprüche auch aus dem Eingriff in die Lizenzierungspraxis seiner Mandantschaft unter dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung begründet. Der Abgemahnte verwende auf seiner Webseite gemäß einem anliegenden Screenprint Lichtbilder, deren Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte im Sinne des Urheberrechtsgesetzes der vorgenannte Rechteinhaber sei. Eine Zustimmung zur Nutzung und Verbreitung durch diesen liege im vorliegenden Fall nicht vor, bzw. konnte nicht ermittelt werden. Für die unberechtigte Nutzung schulde der Abgemahnte daher Schadensersatz.

 

Auf Basis einer Lizenzanalogie könne dasjenige gefordert werden, was zwischen dem Abgemahnten und seiner Mandantschaft bei Kenntnis aller Umstände für eine rechtmäßige Nutzung des Lichtbildes als Lizenzgebühr vereinbart worden wäre. Hierneben sei der Anspruch auch nach §§ 812 ff. BGB begründet. Die Voraussetzungen seien dadurch erfüllt, dass durch den rechtswidrigen Eingriff der Gebrauch des immateriellen Schutz Gegenstandes erlangt worden sei, der allein seiner Mandantschaft zugewiesen gewesen sei. Da der Gebrauch nicht herausgegeben werden könne, sei dessen Wert zu ersetzen. Eine weitere Nutzung sei auch nach Leistung des Schadensersatzes ausgeschlossen und müsse ausdrücklich vereinbart werden; das Lichtbild müsse dahervon der Webseite und allen weiteren Datenträgern vollständig gelöscht werden.

 

Als Schadensersatz werden für Online-Nutzungen, Internet auf Homepage, je Bild mindestens online seit 19.12.2018, Bildanzahl 1 x, 450 € geltend gemacht.

 

Rechtsanwaltsgebühren werden nach einem Gegenstandswert von 450 € berechnet und summieren sich auf 70,20 €. Rechtsanwalt Dr. Richter führt aus, dass der Eingang der Gesamtsumme in Höhe von 520,20 € bis zum 30.4.2019 erwartet werde.

 

Mit Eingang des Betrages würde die Angelegenheit Ihre vollständige Erledigung finden. Das Lichtbild sei jedoch trotz Schadensersatzleistung von der Webseite zu löschen.

Abmahnung Design Pics. Inc.

wegen Urheberrechtsverletzung Lichtbild

vertreten durch Image Law Rechtsanwaltskanzlei

Stand: 04/2019

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2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

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Abmahnung Stephan Schulze durch Klier & Ott Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 22.3.2019 hat die Klier & Ott GmbH, Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwaltsgesellschaft, Reinhardtstraße 52, 10117 Berlin, im Auftrag von Herrn Stephan Schulze eine Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Torsten Stöber. Hintergrund sei die Täuschung über die Gewerblichkeit der Angebote des Abgemahnten auf eBay.

 

Fehlende Widerrufsbelehrung führt zu Stephan Schulze Abmahnung

In dem mir vorliegenden Schreiben wird ausgeführt, dass der Abmahner auf der Internet-Handelsplattform eBay diverse Artikel, u.a. auch Steuer-CDs anbieten würde. Der Empfänger des Abmahnschreibens vertreibe ebenfalls über die Internet-Handelsplattform eBay identische bzw. gleiche Artikel wie Herr Schulze und insbesondere Steuer-CDs.

 

Bei den hier zustande kommenden Verträgen handele es sich um Fernabsatzverträge. Für derartige Verträge würden besondere Vorschriften gelten, die der Abgemahnte nicht beachte, wie der Abmahner am 21.3.2019 habe feststellen müssen.

 

Der Abgemahnte habe an diesem Tag unter www.ebay.de eine Steuer-CD im Rahmen eines „Sofort-Kaufen“-Angebots angeboten. Bei diesem Angebote habe er unter der Überschrift „Angaben zum Verkäufer“ angegeben:

 

„Angemeldet als privater Verkäufer.“

 

Tatsächlich sei festzustellen, dass er in erheblichem Umfang Ware über die Handelsplattform eBay anbiete. Insbesondere biete er die „ALDI Steuer CD“ in hohen Stückzahlen, du zwar ausschließlich als Neuware und bereits über längere Zeiträume an. Außerdem verfüge er über eine erhebliche Anzahl von Bewertungen (innerhalb kürzester Zeiträume), und zwar insbesondere für die hier monierte Bewerbung der „Aldi Steuer CD“. Es sei offensichtlich, dass es sich hierbei nicht um Privatverkäufe handele. Darauf, dass der Abgemahnte behaupten würde, privater Verkäufer zu sein, komme es nicht an. Vor diesem Hintergrund sei er als Unternehmer einzustufen.

 

Diese Einstufung als Unternehmer habe zur Folge, dass er die fernabsatzrechtlichen Bestimmungen zu beachten habe. Gemäß §§ 312c Abs. 1, 312d Abs. 1 i.V.m. Art. 246a § 1 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB sei er verpflichtet, den Verbraucher – vor Abgabe dessen Vertragserklärung – über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts einschließlich Bedingungen, Fristen und das Verfahren über die Ausübung des Widerrufsrechts zu informieren. Dieser Verpflichtung komme er nicht nach.

 

Herr Stephan Schulze habe die Klier & Ott GmbH ermächtigt, dem Empfänger des Abmahnschreibens vor Einleitung gerichtlicher Schritte Gelegenheit zur außergerichtlichen Bereinigung des Streitverhältnisses zu geben. Er werde aufgefordert, bis zum 29.3.2019, 18 Uhr die Widerholungsgefahr durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu beseitigen.

 

Darüber hinaus wird die Kostenerstattung für die Einschaltung der Rechtsanwälte i.H.v. 1.171,67 EUR (Gegenstandswert: 20.000 €) bis zum 5.4.2019 verlangt.

Abmahnung Stephan Schulze

wegen fehlender Widerrufsbelehrung u.a.

vertreten durch Klier & Ott GmbH

Stand: 03/2019

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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