Abmahnung Nico Trinkhaus durch Matthias Krach Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Am 9.7.2019 hat Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Matthias Krach, Widumestr. 6, 44787 Bochum im Auftrag von Herrn Nico Trinkhaus eine urheberrechtliche Abmahnung ausgesprochen.

 

Urheberrechtsverletzung an Lichtbild führt zu Nico Trinkhaus Abmahnung

Der Abmahner sei Fotograf. Der Abgemahnte habe auf seiner Webseite eine Fotografie seines Mandanten veröffentlicht, so der Bevollmächtigte. Damit würde er gegen die Urheberrechte von Herrn Nico Trinkhaus verstoßen.

 

Der Empfänger des Abmahnschreibens habe die Nutzung der Fotografie unverzüglich zu unterlassen und bis zum 15.7.2019 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Nach § 97 UrhG sei er durch den Urheberrechtsverstoß gegenüber seiner Mandantschaft zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet. Im Wege der Lizenzanalogie werde im Sinne einer hohen Transparenz das übliche Honorar, welches der Abgemahnte unter der Webseite des Fotografen einsehen könne, angesetzt:

 

Online-Nutzung, 23.10.2018-30.06.2019      1.650,00 €

Unterlassene Urhebernennung (-100 %)       1.650,00 €

Zinsen                                                               202,35 €

———————————————————————————-

Gesamt                                                          3.432,35 €

 

Rechtsanwalt Matthias Krach führt aus, dass der Empfänger des Abmahnschreibens bereits ab dem ersten Tag der Nutzung den Abgemahnten hätte bezahlen müssen, so dass ab dem Datum aufgrund des § 288 (1) BGB ebenfalls Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen, von der Deutschen Bundesbank im Bundesanzeiger veröffentlichten Basiszinssatz anfallen würden.

 

Des weiteren werden Rechtsanwaltsgebühren nach einem Gegenstandswert von 9.230,00 € in Höhe von 1.019,83 € geltend gemacht sowie Dokumentationskosten in Höhe von 113,05 €.

 

Der Gesamtbetrag in Höhe von 4.565,23 € sei zahlbar bis zum 15.7.2019.

Abmahnung Nico Trinkhaus

wegen Urheberrechtsverletzung Fotografie

vertreten durch Rechtsanwalt Matthias Krach

Stand: 07/2019

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Simone Breuer durch Heidrich Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 4.7.2019 haben die Heidrich Rechtsanwälte, Vahrenwalder Straße 255, 30179 Hannover im Auftrag von Frau Simone Breuer eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Nick Akinci.

 

Urheberrechtsverletzung an Lichtbild führt zu Simone Breuer Abmahnung

In dem mir vorliegenden Schreiben wird dem Abgemahnten mitgeteilt, dass die Abmahnerin habe feststellen müssen, dass er zwei Fotografien verwende, an welchen Frau Simone Breuer das alleinige Nutzungsrecht zustehen würde. Sie habe die Fotografien selbst gefertigt, weshalb sie gemäß § 72 UrhG alleine Rechteinhaberin sei. Die Verwendung des Bildmaterials sei ohne die Zustimmung der Abmahnerin rechtswidrig. Sie habe zu keinem Zeitpunkt gestattet, die Bildnisse zu verwenden. Die Einbindung des Bildmaterials auf der Webseite des Abgemahnten stelle eine Vervielfältigung im Sinne von § 16 UrhG dar. Ferner liege darin eine öffentliche Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG. Aufgrund dieser Rechtsverletzungen würden Frau Simone Breuer Unterlassungs-, Aufwendungsersatz- und Schadensersatzansprüche gemäß §§ 97, 97a UrhG gegen den Abgemahnten zustehen, so die Heidrich Rechtsanwälte weiter.

 

Der Abgemahnte habe die streitgegenständlichen Lichtbildwerke zu entfernen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Des Weiteren habe sie Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 97 Abs. 2 UrhG. Für die Berechnung des Schadensersatz sei Frau Simone Breuer berechtigt im Wege der Lizenzanalogie vorzugehen. Die Einräumung einer einfachen Bildlizenz lasse sie sich als erfolgreiche Influencerin mit einer Followerzahl von über 350.000 regelmäßig mit mindestens 1.800,00 Euro vergüten. Es werde ein Schadensersatz von 2.700,00 EUR geltend gemacht.

 

Desweitern sei der Empfänger des Abmahnschreibens verpflichtet, Auskunft gemäß § 101 UrhG zu erteilen.

 

Ferne habe die Abmahnerin einen Anspruch auf Erstattung der ihr entstandenen Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 958,19 EUR (Gegenstandswert: 12.000 EUR).

 

Für die Zahlung des Gesamtbetrages in Höhe von 3.658,19 EUR, der Erteilung der Auskunft sowie zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung werde eine Frist bis zum 15.7.2019 gesetzt.

Abmahnung Simone Breuer

wegen Urheberrechtsverletzung an zwei Lichtbildern

vertreten durch Heidrich Rechtsanwälte

Stand: 07/2019

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Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung ICS Festival Service GmbH als Veranstalterin des Wacken Open Airs durch Schütz Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Kanzlei Schütz, Erbrpinzenstraße 29a, 76133 Karlsruhe vom 9.7.2019 vor, die diese im Auftrag der ICS Festival Service GmbH als Veranstalterin des Wacken Open Airs ausgesprochen haben. Hintergrund sei, dass der Abgemahnte entgegen der AGB der Abmahnerin auf der Online-Verkaufsplattform eBay Tickets für das Wacken Open Air 2019 mit Gewinnerzielungsabsicht, d.h. „kommerziell“ zum Verkauf eingestellt und/oder verkauft habe.

 

Unzulässiger Weiterverkauf von Eintrittskarten für Wacken Open Air führt zu Abmahnung

Der unterzeichnende Rechtsanwalt Markus Reuter teilt mit, dass der Empfänger des Abmahnschreibens insgesamt 4 Tickets mit einem Aufpreis von je ca. EUR 100,00 (!) zum Kauf angeboten habe. Eine entsprechende Beweissicherung liege in gespeicherter Form vor. Mit der Einstellung der Verkaufsangebote bei einer nicht autorisierten Verkaufsplattform habe er gegen das Weiterverkaufsverbot der Abmahnerin verstoßen.

 

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sei die Einschränkung von Ticket-Weiterverkäufen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich nicht zu beanstanden, wenn für die Einschränkungen ein schützenswertes Interesse gelte. Die ICS Festival Service GmbH möchte mit der beschriebenen Verkaufsbeschränkung und der konsequenten Verfolgung von Verstößen das soziale Preisgefüge auf dem Wacken Open Air (möglichst faire und bezahlbare Ticketpreise) aufrechterhalten und die Sicherheit der Festivalbesucher bestmöglich gewährleisten (Kontrolle darüber, wer das Gelände betritt, Durchsetzung von Hausverboten).

 

Aufgrund der genannten Rechtsverletzungen habe die Abmahnerin nach Angabe der Schütz Rechtsanwälte gegen den Empfänger des Abmahnschreibens folgende Ansprüche:

 

1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

Es sei von dem Abgemahnten ab sofort zu unterlassen, Tickets für das von der ICS Festival Service GmbH veranstaltete Festival zum Verkauf anzubieten und/oder zu veräußern. Er werde aufgefordert, bis zum 19.7.2019 eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.

2. Vertragsstrafe und weitere Sanktionen

Für das Angebot und/oder den Verkauf der oben genannten Anzahl an Tickets werde eine Vertragsstrafe von 750,00 € festgesetzt. Darüber hinaus behalte sich die Abmahnerin vor, den Abgemahnten in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen sowie notfalls Hausverbot auszusprechen.

3. Anspruch auf Erstattung von Rechtsverfolgungskosten

Es werden Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 281,30 EUR nach einem Gegenstandswert von 2.500,00 EUR angegeben, die jedoch nicht fällig seien, wenn der Abgemahnte die Vertragsstrafe fristgerecht bis zum 26.7.2019 zahlt und die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung binnen der gesetzten Frist bis zum 19.7.2019 abgibt.

Abmahnung ICS Festival Service GmbH

wegen unzulässigem Ticketweiterverkauf für Wacken Open Air 2019

vertreten durch Schütz Rechtsanwälte

Stand: 07/2019

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Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

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Abmahnung Eric Patrick Clapton durch Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 15.7.2019 haben die Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel, Neumühlen 17, 22763 Hamburg eine urheberrechtliche Abmahnung im Auftrag von Herrn Eric Patrick Clapton ausgesprochen. Der Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Jan Ehlers. Dieser teilt mit, dass es sich bei seinem Mandanten, auftretend und weltweit bekannt unter dem Namen „Eric Clapton“, um einen der berühmtesten Blues- und Rock-Gitarristen unserer Zeit handele. Er sei insbesondere 17-facher Grammygewinner und als einziger Musiker dreifaches Mitglied der „Rock and Roll Fall of Fame“.

 

Unlizenzierte Veröffentlichung eines CD-Tonträgers von Eric Clapton als Abmahngrund

Der Abmahner habe in Erfahrung bringen müssen, dass der Abgemahnte im Internetauktionshaus eBay einen CD-Tonträger „ERIC CLAPTON – LIVE USA“ mit Tonaufnahmen von ihm angeboten habe. Dieser Tonträger sei von dem Abmahner in der angebotenen Form niemals rechtmäßig veröffentlicht und insbesondere nicht von ihm oder einem Lizenznehmer hergestellt und in den Verkehr gebracht worden.

 

Der Empfänger des Abmahnschreibens werde aufgefordert, bis zum 22.7.2019 eine vertragsstrafebewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Daneben werde er aufgefordert, bis zum 29.7.2019 die sich in seinem Besitz befindlichen vorbenannten Tonträger sowie etwaige Vervielfältigungsstücke zu Händen der Kanzlei Gutsch & Schlegel zu Zwecken der Vernichtung herauszugeben. Ein Schadensersatzanspruch wird in Höhe von 100,00 EUR geltend gemacht und Aufwendungsersatz i.H.v. 269,50 EUR, wobei 169,50 EUR auf die Rechtsanwaltsgebühren entfallen und 100 EUR auf die Ermittlungstätigkeiten der Firma GUMPS GmbH. Dem Zahlungseingang i.H.v. 369,50 EUR werde bis zum 29.7.2019 entgegengesehen.

Abmahnung Eric Patrick Clapton

wegen Vertrieb nichtlizenzierter CD-Tonträger

vertreten durch Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte

Stand: 07/2019

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Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung Gemischtes Hack GbR durch Bezzenberger Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 22.7.2019 haben die Bezzenberger Rechtsanwälte, Clausewitzstraße 4, 10629 Berlin im Auftrag der Gemischtes Hack GbR eine Abmahnung ausgesprochen. Unterzeichnet ist das Schreiben von Rechtsanwältin Claudia Thamm.

 

Kennzeichenrechtsverletzung „Gemischtes Hack“ führt zu Abmahnung

Die sachbearbeitende Rechtsanwältin teilt mit, dass ihre Mandantin Ende Mai 2019 festgestellt habe, dass über Amazon verschiedene T-Shirts als „Hacki Shirts“ angeboten worden seien. Amazon habe den Bezzenberger Rechtsanwälten zwischenzeitlich mitgeteilt, dass der Abgemahnte der Content Creator der nachfolgend abgebildeten T-Shirts sei.

 

Die Gemischtes Hack GbR sei Inhaberin der Rechte an dem Kennzeichen „Gemischtes Hack“, unter dem zwei der Gesellschafter ihrer Mandantin einen regelmäßigen Podcast veröffentlichen würden. Die auftretenden Künstler Felix Lobrecht und Thomas Schmitt würden sich inzwischen großer Bekanntheit erfreuen und der Podcast „Gemischtes Hack“ sei weit verbreitet, so Rechtsanwältin Thamm in dem mir vorliegenden Schreiben. Aus den Podcasts von Herrn Lobrecht und Herrn Schmitt seien Begriffe wie „LifeHack“ und „EchterHacki“ bekannt und mit dem Podcast der Gesellschafter ihrer Mandantin verbunden werden.

 

Durch die Auswahl der von Herrn Lobrecht und Herrn Schmitt kreierten Sprüche in Anlehnung an „Gemischtes Hack“ und die konkrete Gestaltung der T-Shirt-Motive werde dem durchschnittlichen Verkehr suggeriert, dass es sich bei den T-Shirts um Merchandise-Artikel ihrer Mandantin handele, was jedoch nachweislich nicht der Fall sei. Darin sei eine unlautere Nachahmung und eine Irreführung zu sehen sei.

 

Der Abmahnerin stehe vor diesem Hintergrund ein Unterlassungsanspruch gegen den Abgemahnten zu.

 

Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung werde bis zum 30.7.2019 erwartet.

 

Angesichts der durch ihn begangenen Rechtsverletzung stehe der Abmahnerin gegen den Abgemahnten auch ein Schadensersatzanspruch zu, dessen Geltendmachung die Bevollmächtigten sich ausdrücklich vorbehalten würden.

 

Zudem habe der Empfänger des Abmahnschreibens die für die außergerichtliche Inanspruchnahme der Bezzenberger Rechtsanwälte entstandenen Kosten zu erstatten, die sich auf 650,34 € belaufen würden und bis zum 5.8.2019 zu erstatten seien.

Abmahnung Gemischtes Hack GbR

wegen Kennzeichenrechtsverletzung

vertreten durch Bezzenberger Rechtsanwälte

Stand: 07/2019

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Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung Berufsverband des Deutschen Münzenfachhandels e.V.

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung des Berufsverbands des Deutschen Münzenfachhandels e.V., Universitätsstraße 5, 50937 Köln vom 18.7.2019 zur Überprüfung vor. Hintergrund seien Wettbewerbsverstöße des Abgemahnten.

 

Hintergrund zum Berufsverband des Deutschen Münzenfachhandels e.V.

Der Abmahner teilt mit, dass er am 22. Mai 1970 als der „Verband der Münzenhandler im APHV“ gegründet worden sei. Seit 1980 trage der Verein den heutigen Namen. Heute sei der Berufsverband mit über 230 sehr aktiven Mitgliedsfirmen der größte europäische Münzenhändlerverband.

 

Seit Anfang der 90er Jahre kümmere der Verband sich aktiv, teilweise als ideeller Träger, um große Börsen- und Messeveranstaltungen. Er unterhalte auf den einschlägigen Großveranstaltungen in Berlin, Dortmund, München und Stuttgart Beratungs- und Informationsstände.

 

Der Verband arbeite in der „Gesellschaft zur Förderung der Numismatik e.V.“ mit, leiste Pressearbeit und wirke bei der Gesetzgebung für den Münzensektor mit. Der Berufsverband des Deutschen Münzenfachhandels e.V. sei gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG wettbewerbsrechtlich aktivlegitimiert.

 

Täuschung über Gewerblichkeit u.a. als Abmahngrund

Der Abmahner führt aus, dass Mitgliedern ihn auf die Angebote des Abgemahnten bei eBay hingewiesen hätten, die er als „privat“ deklariert habe, wobei jedoch keine ernsthaften Zweifel an der Gewerblichkeit an den Handelsaktivitäten bestehen würden.

 

Der Abgemahnte würde nicht über das Bestehen oder Nichtbestehen des gesetzlichen Widerrufsrechts belehren. Auch ein Muster-Widerrufsformular fehle. Darüber hinaus informiere er den Verbraucher entgegen seiner gesetzlichen Verpflichtung nicht über seine Identität. Auch der Ausschluss der Gewährleistung und der Garantie werden moniert. Auch der Hinweis, dass Auslandsversandkosten auf Anfrage mitgeteilt werden, sei unzulässig. Schließlich sei der Verbraucher über die EU-Plattform zur Online-Streitbelegung zu informieren.

 

Gemäß § 8 Abs. 1 und 3 Ziff. 2 UWG sei der Abgemahnte danach zur Unterlassung verpflichtet. Zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung werde er aufgefordert, die genannten Wettbewerbsverstoße unverzüglich einzustellen und eine ausreichende Unterlassungserklärung spätestens bis zum 26.7.2019 unterzeichnet zurückzugeben.

 

Die Kosten der Abmahnung i.H.v. 200,00 EUR sowie die Erstattung der Kosten für den Testkauf in Höhe von 126,90 EUR seien zahlbar bis zum 2.8.2019.

Abmahnung Berufsverband des Deutschen Münzenfachhandels e.V.

wegen Täuschung über Gewerblichkeit, fehlende Widerrufsbelehrung, kein Muster-Widerrufsformular, Auslandsversandkosten auf Anfrage u.a.

Stand: 07/2019

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

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Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

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3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

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