Abmahnung BLS AG durch GOB Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Mir liegt eine Abmahnung der BLS AG  vertreten durch die GOB Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vom 09.08.2022 vor. Abgemahnt wird ein als privat angemeldeter eBay-Verkäufer, dessen Verkaufsverhalten angeblich als gewerblich einzustufen sei. In der BLS AG Abmahnung wird eine fehlende Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular und die Nichtangabe des Namens nebst Anschrift gerügt. Für diese Verstöße wird die Abgabe einer strafbewehrten  Unterlassungserklärung gefordert.

 

Abmahnung formal fehlerhaft

Ich halte die mir vorliegende Abmahnung für formal fehlerhaft, so dass die BLS AG keine Freistellung von etwaigen Kosten verlangen kann. Der BLS AG steht meiner Rechtsauffassung nach auch kein Anspruch auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu, sondern nur auf eine Unterlassungserklärung ohne Vertragsstrafeversprechen.

 

Meine Rechtsauffassung nach steht dem Abgemahnten gegenüber der BLS AG wegen des formalen Mangels der Abmahnung ein Kostenerstattungsanspruch zu. Der Abgemahnte müsste also nichts zahlen. Vielmehr muss die BLS AG dem Abgemahnten seine entstandenen Anwaltskosten erstatten.

 

Ich vertrete den Abgemahnten eBay-Händler und fordere die BLS AG zur Kostenerstattung nach einem Streitwert von 15.000 EUR auf.

 

Abmahner: BLS AG

 

Vertreter des Abmahners: GOB Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

 

Gegenstand der Abmahnung vom 09.08.2022: Fehlende Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular, Nichtabgabe des Namens nebst Anschrift

 

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wird binnen 1 Woche nach Zugang der Abmahnung gefordert.

 

Erklärung zur Freistellung von der Kostenforderung iHv. 953,40 EUR netto (Streitwert 15.000 EUR) wird binnen 2 Wochen gefordert.

 

Stand: 08/2022

 

 

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Post der Sachse Vertriebs GbR durch Rechtsanwalt Sandhage: Nichtbeachtung Arzneimittelgesetz – keine Abmahnung

Update: Weiteres Schreiben der Sachse Vertriebs Marlen und Swen Sachse GbR, vertreten durch Gereon Sandhage Rechtsanwalt, vom 09.08.2022 bekannt. Betreff: Zuwiderhandlungen gegen das Arzneimittelgesetz

 

Händedesinfektionsmittel der Marke Desderman Pure

 

Frist in dem Schreiben: 15.08.2022 (außergerichtliches Vergleichsangebot 1.000 EUR, Zahlung bis 19.08.2022)

 

Verkauf nicht registrierter Arzneimittel (Schreiben aus Oktober 2021)

illegaler Verkauf von Arzneimitteln

Rechtsanwalt Sandhage wurde von der Sachse Vertriebs GbR beauftragt, den Angeschriebenen aus folgendem Grund zu kontaktieren:

 

Der Adressat des Schreibens bietet auf der Handelsplattform eBay.de Hände-Desinfektionsmittel der Marke Sterillium an. Bei diesem Produkt handle es sich um ein zugelassenes Arzneimittel, so Rechtsanwalt Sandhage. Der Online- und Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb der Apotheke sei in Deutschland streng durch das Arzneimittelgesetz (AMG) geregelt. Zuwiderhandlungen gegen das Arzneimittelgesetz könnten je nach Art und Umfang sowohl Straftatbestände (§§ 95, 96 AMG) oder auch Ordnungswidrigkeiten (§ 97 AMG) sein und werden entweder mit Freiheitsstrafe oder mit Geldbuße geahndet. Aufgrund der erheblichen Risiken im Zusammenhang mit der Abgabe der Arzneimittel sei dies ausschließlich Händlern gestattet, die dies vor der Aufnahme ihrer Tätigkeiten der zuständigen Behörde angezeigt und nach deren Prüfung in das beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte geführte Versandhandels-Register eingetragen worden sind. Alle Händler, die ordnungsgemäß im Versandhandels-Register erfasst sind, verfügen dabei über das sog. EU-Sicherheitslogo, welches sie auf ihren Webseiten zu führen verpflichtet sind. So könne sich der Verbraucher mit einem Klick von der Seriosität des Händlers überzeugen.

 

Sachse Vertreibs GbR seit über 17 Jahren im Onlinehandel

Die Sachse Vertriebs GbR sei nunmehr seit mehr als 17 Jahren im Onlinehandel aktiv. Sie sei im Versandhandels-Register zur VR-Nummer 5801 eingetragen und im Onlinehandel über www.sachse-care.de zu erreichen. Zu ihrem Sortiment gehören die unterschiedlichsten Vorbeuge-, Hygiene- und Desinfektionsmittel, insbesondere auch solche zur Händedesinfektion. Die Anspruchsberechtigung folge dementsprechend aus § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG.

 

fehlende Behördenanzeige / Registrierung im Versandhandels-Register /  Darstellung des Versandhandelslogos

Eine Überprüfung des Unternehmens des Angeschriebenen habe ergeben, dass dieser entgegen den zwingenden gesetzlichen Vorschriften nicht bei den zuständigen Behörden gemäß § 67 Abs. 8 AMG registriert und auch nicht im Versandhandels-Register des Bundesinstitutes eingetragen sei. So verfüge er auch nicht über das amtliche EU-Sicherheitslogo, über das der Verbraucher Ihre Verkaufsberechtigung überprüfen könne. Damit stünde fest, dass dem angeschriebenen Händler der Versand von freiverkäuflichen Arzneimitteln in Deutschland streng untersagt sei. Es läge ein Verstoß gegen §§ 67 Abs. 8, 146 Abs. 11 AMG vor.

 

Die fehlende Behördenanzeige, die fehlende Registrierung im Versandhandels-Register und die fehlende Darstellung des Versandhandelslogos würden jeweils einen gravierenden Wettbewerbsverstoß darstellen (vgl. LG Hamburg, 312 O 5/16).

 

sofortige Unterlassung wird gefordert

Rechtsanwalt Sandhage fordert den Adressaten des Schreibens daher im Namen der Sachse Vertriebs GbR auf, den illegalen Verkauf von Arzneimitteln sofort zu unterlassen.

 

Weiter heißt es sodann in dem Schreiben:

„Obgleich es sich in der Sache um einen sehr ernst zu nehmenden Verstoß handelt, ist meiner Mandantin nicht unbedingt daran gelegen, Ihr Unternehmen mit erheblichen Bußgeldern, Unterlassungserklärungen oder einstweiligen Verfügungen zu belasten. Da es sich um einen erstmalig festgestellten Verstoß handelt, möchte Ihnen meine Mandantin die Möglichkeit einer einfachen, unkomplizierten und damit im Ergebnis auch außergerichtlichen Lösung anbieten:

 

Sie stellen den Verkauf nicht registrierter Arzneimittel unverzüglich ein. Dies hat bis spätestens

 

18.10.2021

 

zu geschehen. Bevor Sie den Vertrieb der entsprechenden Produkte wieder aufnehmen, werden Sie die fehlende Registrierung beim Versandhandels-Register nachholen. Zukünftig werden Sie dann im Zusammenhang mit dem Verkauf auch die Pflicht zur Führung des Versandhandelslogos berücksichtigen. Damit wäre der Wettbewerbsverstoß gemäß § 8 Abs. 1 UWG auch beseitigt. Zudem erstatten Sie meiner Mandantin Kosten gemäß nachfolgender Berechnung.“

Kosten in Höhe von 453,86 EUR werden geltend gemacht.

 

Es wird keine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert.

 

Bei dem Schreiben handelt es sich um keine Abmahnung. Handeln Sie! Reagieren Sie richtig!

 

Post von: Sachse Vertriebs Marlen und Swen Sachse GbR

 

Vertreter: Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Clayallee 337, 14169 Berlin

 

Gegenstand des Schreibens: Nichtbeachtung Arzneimittelgesetz

 

Stand: 10/2021

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplettes Schreiben übermitteln

Senden Sie mir  bitte das komplette Schreiben per E-Mail oder Fax zusammen mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie die Unterlagen z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Unterlagen natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe die Unterlagen

Sobald mir Ihre Unterlagen vorliegen, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Ist die Forderung / der Vorwurf überhaupt berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrem Fall. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf das Schreiben reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Fall. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

 

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

 

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!

 

„Dryerballs“ Abmahnung Green Lane Designs Ltd. durch BRP Renaud & Partner mbB Rechtsanwälte

Die Green Lane Designs Ltd. bietet das Produkt „dryerballs“ (auch bekannt als „Trocknerbälle“) an. Auch andere Händler verkaufen derartige Produkte. Jetzt wurde ein Onlinehändler deswegen abgemahnt. Angeblich würde der Onlinehändler eine Nachabmahnung anbieten.

 

Abmahner: Green Lane Designs Ltd.

 

Vertreter des Abmahners: BRP Renaud & Partner mbB Rechtsanwälte

 

Gegenstand der Abmahnung: Unlautere Nachahmung von „dryerballs“

 

Stand: 08/2022

 

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Michael Pasberg durch Ronneburge Zumpf Rechtsanwälte

E-Zigaretten sind ein sehr beliebtes Produkt. Häufig werden diese online bestellt. Über die  Abmahngefahr beim Verkauf von E-Zigaretten und E-Shishas hatte ich bereits hier berichtet. Wird die Altersprüfung bei der Warenauslieferung unterlassen, drohen kostenpflichtige Abmahnungen.

 

Jetzt hatte mich ein Amazon Händler wegen einer Abmahnung kontaktiert, der E-Zigaretten verkauft und über Amazon-FBA versendet. Er hat von Herrn Michael Pasberg, vertreten durch die Rechtsanwälte Ronneburge Zumpf, eine Abmahnung erhalten. Gefordert wird eine Unterlassungserklärung uns Kosten aus einem Streitwert von 30.000 EUR.

 

Abmahner: Michael Pasberg

 

Vertreter des Abmahners: Ronneburge Zumpf Rechtsanwälte

 

Gegenstand der Abmahnung: Verstoß gegen § 10 Abs. 3,4 Jugendschutzgesetz durch Versand von E-Zigaretten ohne Altersverifikation

 

Stand: 08/2022

 

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Loris Bachert wegen Verstoß gegen Datenschutzvorschriften erhalten?

Update 15.08.2022: Weitere Abmahnung von Loris Bachert vom 22.07.2022 bekannt. Der Betreff in der E-Mail lautet: „Datenschutzverstoß, Unterlassung, Auskunft

 

Bisher in Abmahnungen von Loris Bachert gerügte Dienste:

 

  • Twitter Analytics
  • Meta Pixel
  • Google Fonts
  • Google Maps

 

Gegenstand der Loris Bachert Abmahnung

Der Betreiber einer Webseite hat von Herrn Loris Bachert eine Abmahnung per E-Mail erhalten.

 

Kann per E-Mail abgemahnt werden?

Ja, lesen Sie dazu meinen Beitrag hier. Abmahnungen können sogar mündlich erfolgen.

 

Ich sage einfach, dass ich nie eine Mail erhalten habe und warte ab, was passiert.

Das ist leider keine gute Idee. Herr Loris Bachert muss nur die Absendung der Abmahnung beweisen, nicht aber den Zugang bei Ihnen (BGH, Beschluss vom 21.12.2006 – I ZB 17/06). Handeln Sie daher nach Erhalt einer Abmahnung sofort!

 

Verstoß gegen geltende Datenschutzvorschriften

Herr Loris Bachert führt in seiner E-mail aus, dass der Abgemahnte unter Verstoß gegen geltende Datenschutzvorschriften die Dienste Twitter Analytics und Meta Pixel rechtswidrig in seiner Webseite einbinde. Der Abgemahnte wird dazu aufgefordert, es bis spätestens zum 20.08.2022 zu unterlassen, die Dienste Twitter Analytics und Meta Pixel so in die von ihm betriebene Webseite XXXXX einzubinden, dass beim Aufruf der Webseite mit meinem Endgerät personenbezogene Daten gegenüber den dahinterstehenden Anbietern Twitter und Meta offengelegt werden, bevor hierfür die von Herrn Bachert informierte und freiwillige Einwilligung im Sinne von Art. 4 Nr. 11, Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a sowie Art. 7 DSGVO eingeholt wurde.

 

Der Abgemahnte soll ferner eine vorformulierte beigefügte Unterlassungserklärung ausfüllen und unterzeichnet im Original per Post an die in der E-Mail-Signatur angegebene Anschrift von Herrn Loris Bachert zurücksenden.

 

Der E-Mail Abmahnung ist als Anlage eine pdf-Datei beigefügt, in welcher dem Abgemahnten der Hintergrund der Forderungen dargelegt wird. In dieser Anlage befindet sich auch die vorformulierte Unterlassungserklärung und eine Kurzgeschichte, die den vom Abgemahnten begangenen Datenschutzverstoß sowie die Auswirkungen veranschaulichen soll.

 

Eine vertragsstrafenbewehrte Unterlassungserklärung wird bis zum 20.08.2022 gefordert. Kosten werden keine geltend gemacht. Am Ende der E-Mail heißt es wörtlich:

„Sollten Sie meinen Forderungen allerdings nicht bis spätestens 20.08.2022 nachkommen, werde ich alle erforderlichen rechtlichen Maßnahmen ergreifen, um die unverzügliche Beendigung des von Ihnen begangenen Datenschutzverstoßes herbeizuführen. In diesem Fall werde ich auch von der Geltendmachung einer Schadensersatzforderung nicht mehr absehen.“

Reagieren Sie fristgerecht und am besten mit meiner Hilfe

Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte meiner Einschätzung nach auf gar keinen Fall ungeprüft unterschrieben werden. Gern erstelle ich eine geeignete modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung für Sie.

 

Sie benötigen auch eine Datenschutzerklärung?

Auch dabei helfe ich Ihnen gern.

Abmahner: Loris Bachert

 

Vertreter des Abmahners: niemand, mahnt selbst ab

 

Gegenstand der Abmahnung: Verstoß gegen geltende Datenschutzvorschriften durch Einbindung der Dienste Twitter Analytics und Meta Pixel auf einer Webseite

 

Stand: 07/2022

 

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Informationspflicht über Sicherstellung der Echtheit von Kundenbewertungen auch bei eBay?

Über die ab dem 28.05.2022 grundsätzlich bestehende Informationspflicht über die Sicherstellung der Echtheit von Kundenbewertungen hatte ich hier bereits berichtet. Jetzt fragen mich Händler, wie es bei z.B. bei eBay mit den dort veröffentlichten Bewertungen und Rezensionen aussieht.

 

Trifft auch eBay Verkäufer die Informationspflicht?

Meiner rechtlichen Einschätzung nach „Ja“, wie Sie meinen weiteren Ausführungen entnehmen können.

 

Bewertungen und Rezensionen bei eBay

Bei eBay finden sich in den Angebotsseiten der Produkte auch Bewertungen und Rezensionen, wie hier abgebildet:

 

 

Jeder der bei eBay registriert ist, kann auch Rezensionen schreiben. Einfach auf „Rezension schreiben“ klicken und los geht`s. Das Produkt kann mit bis zu 5 Sternen (1 Stern = leider schlecht bis 5 Sterne = super) bewertet werden. Die Rezension kann dann geschrieben, mit einem Titel und Bildern versehen werden. Vor Abgabe der Rezension erscheint dieser Hinweis bei eBay:

„Durch Klicken auf Senden räumen Sie uns das Recht ein, Ihre Produktbewertung und Rezension gemäß den Bedingungen für Produktbewertungen und Rezensionen unter Nennung Ihres Nutzernamens zu nutzen.“

Da Sie in Ihren eBay-Angeboten Bewertungen zugänglich machen, die Verbraucher im Hinblick auf das von Ihnen angebotene Produkt vorgenommen haben, müssen Sie auch darüber informieren, ob und wie Sie sicherstellen, dass die veröffentlichten Bewertungen von solchen Verbrauchern stammen, die das beworbene Produkt auch tatsächlich erworben haben.

 

Ich habe bei eBay (Stand 25.05.2022, 10:00 Uhr) bisher keine Information darüber finden können, ob und gegebenenfalls wie sichergestellt wird, dass die Bewertungen nur von solchen Verbrauchern stammen, die die bewerteten Produkte auch tatsächlich erworben haben. Aber eBay hat ja auch noch bis zum 28.05.2022 Zeit, einen entsprechenden Hinweis aufzunehmen.

 

Was könnte ab dem 28.05.2022 passieren, wenn eBay keinen Hinweis einfügt?

Der jeweilige Händler könnte abgemahnt werden, weil er der Informationspflicht nicht nachkommt. Wenn der Portalbetreiber eBay nicht dazu in der Lage ist sicherzustellen, die Sie als Händler Ihren Informationspflichten nachkommen, dann müssen sich sich dieses Fehlverhalten leider zurechnen lassen. Setzen Sie Ihren eBay-Handel fort, riskieren Sie eine Abmahnung. Wollen Sie kein Risiko, dann müssten Sie den Handel bei eBay einstellen, was aber für die meisten Händler keine Alternative sein dürfte. eBay Händler stecken leider – wie fast immer – in einem Dilemma.

 

Sie könnten sich an eBay wenden und fragen, wie eBay ab dem 28.05.2022 sicherstellt, dass Sie Ihren Informationspflichten nachkommen können. Gern können Sie dabei auf meinen Beitrag verweisen.

 

Google my Business Profil, Facebook, Amazon & Co.

Überall dort, wo Sie Bewertungen zugänglich machen, die Verbraucher im Hinblick auf Waren oder Dienstleistungen vorgenommen haben, müssen Sie darüber informieren, ob und wie Sie sicherstellen, dass die veröffentlichten Bewertungen von solchen Verbrauchern stammen, die die Waren oder Dienstleistungen tatsächlich genutzt oder erworben haben. Das gilt natürlich auch z.B. in Google my Business Profilen, bei Facebook, Amazon & Co.