Abmahnung wegen Angabe „Low Carb“ Verband Sozialer Wettbewerb e.V.

Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. hatte am 20.12.2021 zunächst eine Abmahnung gegenüber einem Händler ausgesprochen, weil dieser ein Produkt mit der Angabe „Low Carb“ bewarb. Der Händler gab keine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Jetzt ist ein Klageverfahren vor dem Landgericht Berlin anhängig.

 

Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. stützt den geltend gemachten Unterlassungsanspruch auf § 8 UWG i.V.m. § 3a UWG, Art. 8 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Nr. 4 VO (EG) Nr. 1924/2006 (LGVO). Gemäß Art. 2 Abs. 2 Nr. 4 LGVO sei eine nährwertbezogene Angabe jede Angabe, mit der erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Lebensmittel besondere positive Nährwerteigenschaften besitze und zwar aufgrund der Nährstoffe oder anderen Substanzen, die es in verminderter Menge oder nicht enthalte. Der Begriff „low carb“ sei eine Abkürzung für „low carbohydrates“ und bedeute übersetzt: „mit wenig Kohlenhydraten“.  Die Angabe „low carb“ in der Werbung für ein Lebensmittel werde vom angesprochenen Verkehr dahin verstanden, dass lediglich ein geringer, nicht aber ein – gegenüber einem vergleichbaren Produkt – geringerer Kohlenhydratgehalt des Produkts versprochen werde. Zu den erfassten Nährstoffen würden auch die Kohlenhydrate gemäß Art. 2 Abs. 2 Nr. 2 LGVO gehören. Es handle sich somit um eine nährwertbezogene Angabe gemäß Art. 2 Abs. 2 Nr. 4 LGVO. Die Angabe „low carb“ weise auf eine geringe Menge von Kohlenhydraten hin.

 

Gemäß Art. 8 Abs. 1 LGVO dürften nährwertbezogene Angaben nur gemacht werden, wenn sie im Anhang aufgeführt sind und den in dieser Verordnung festgelegten Bedingungen entsprechen, heißt es in der Klageschrift. Im Anhang zur LGVO würde sich indes bezogen auf einen geringen (nicht geringeren) Kohlenhydratgehalt von Lebensmitteln keine spezifische nährwertbezogene Angabe finden. Die Angabe verstoße deshalb mangels einer zugelassenen nährwertbezogenen Angabe zu kohlenhydratarmen Produkten gegen Art. 8 Abs. 1 LGVO.

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Catprint MEDIA GmbH durch Barbara Gebler-Fleischhacker Rechtsanwältin

Gegenstand der Abmahnung

Frau Rechtsanwältin Barbara Gebler-Fleischhacker hat am 22.01.2022 im Auftrag der Catprint MEDIA GmbH eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ausgesprochen.

 

In der Abmahnung heißt es, dass die Catprint MEDIA GmbH seit dem 01.08.1997 berechtigt sei, sowohl Dritten Nutzungsrechte an den Cartoons von Uli Stein zu geben als auch die Rechte des Urhebers Uli Stein aus Urheberrechtsverletzungen im eigenen Namen geltend zu machen. Sie habe das ausschließliche Nutzungsrecht im Sinne des § 31 Abs. 3 UrhG.

 

Der Abgemahnte mache auf Facebook einen Cartoon von Uli Stein öffentlich zugänglich, ohne hierzu berechtigt zu sein, heißt es. Die Urheberrechtsverletzung erfolge rechtswidrig und schuldhaft. Der Abgemahnte sei zur Unterlassung und Auskunft verpflichtet. Die  weitergehenden zivilrechtlichen Ansprüche könne der Abgemahnte den §§ 97 ff des deutschen Urheberrechtsgesetzes entnehmen.

 

Der Bekanntheitsgrad des Künstlers Uli Stein sei dem Abgemahnten gewiss vertraut. Die deutschsprachigen Bücher von Uli Stein seien in einer Auflage von über 11 Millionen verkauft worden, die Postkarten in einer Auflage von über 160 Millionen. Auf dem deutschen Markt  würden sich über 1500 unterschiedliche Artikel mit Werken von Uli Stein finden, wird ausgeführt. 

 

Bis zum 08.02.2022 soll der Abgemahnte die in der Anlage zum Abmahnschreiben vorbereitete Unterlassungserklärung abgeben und Auskunft erteilen, wie lange der Cartoon von Uli Stein öffentlich zugänglich gemacht worden sei.

 

Ferner habe der Abgemahnte die Daten zur Nutzungszeit zu sichern, sowie unverzüglich die unberechtigte Nutzung des Cartoons von Uli Stein einzustellen, heißt es.

 

Abmahnkosten und/oder Schadensersatz wird noch nicht gefordert.

Abmahner: Catprint MEDIA GmbH

 

Vertreter des Abmahners: Barbara Gebler-Fleischhacker Rechtsanwältin

 

Gegenstand der Abmahnung: Urheberrechtsverletzung

 

Stand: 01/2022

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2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung BLS AG vertreten durch GOB Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der BLS AG vom 17.02.2022, vertreten durch die GOB Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, vor.

 

In der Abmahnung heißt es, dass die BLS AG als gewerbliche Händlerin unter anderem für Produkte von JENEUSSE tätig sei. Es wird auf die Webseite https://www.youth.li verwiesen. Dort sei auch erkennbar, dass die BLS AG am Markt auch in Deutschland aktiv sei.

 

Die BLS AG habe festgestellt, dass der Abgemahnte auch entsprechende Produkte vertreibe. Er sei Mitglied bei eBay. Dort habe er 4 Angebote online. Auf Grund der Art und Weise der Angebote und der nicht geringen Anzahl der von Abgemahnten gehandelten Waren sei davon auszugehen, dass er gewerblich tätig sei, heißt es.

 

Als gewerblicher Verkäufer habe der Abgemahnte bestimmte Hinweis- und Belehrungspflichten zu erfüllen und korrekte Impressums- und Preisangaben zu machen.

 

Der Abgemahnte verstoße gegen die Pflicht,

  • als Unternehmer gegenüber Verbrauchern diese über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts nach § 355 Abs. 1 BGB sowie das Muster-Widerrufsformular nach Anlage 2 EGBGB zu
    informieren (§§ 312d Abs. 1, 312g Abs. 1 BOB, Art. 246a §§ 1 Abs. 2, 4 EGBGB).
  • die in § 5 Abs. 1 TMG aufgelisteten Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten, insbesondere ihren Namen und seine Anschrift (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG).

 

Der Abgemahnte wird aufgefordert, binnen einer Woche nach Zugang des Schreibens eine Unterlassungserklärung zu übersenden. 

 

Abmahnkosten werden nach einem Gegenstandswert von 15.000 EUR, mithin in Höhe von 953,40 EUR, gefordert.

Abmahner: BLS AG

 

Vertreter des Abmahners: GOB Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

 

Gegenstand der Abmahnung: wegen Abmahnung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

 

Stand: 02/2022

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Kevin Birk durch ETL Rechtsanwälte GmbH

Gegenstand der Abmahnung

Die ETL Rechtsanwälte GmbH hat am 24.02.2022 eine Abmahnung wegen scheinprivatem Handel auf eBay-Kleinanzeigen im Auftrag von Herrn Kevin Birk ausgesprochen.

 

In der Abmahnung heißt es zu Beginn, dass Unterlassungs- und Kostenerstattungsansprüche aufgrund des scheinprivaten Handels auf der Internetplattform ebay.de gemäß § 8 und § 12 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gegen den angeschriebenen Privatanbieter geltend gemacht werden.

 

Herr Kevin Birk verkaufe auf der Internethandelsplattform ebay unter dem ebay-Namen „XXX“ als gewerblicher Verkäufer und damit als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB bundesweit u.a. neue Gesellschaftsspiele an Endverbraucher.

 

Der Angeschriebene verkaufe über ebay-kleinanzeigen.de unter dem Namen „XXX“ bundesweit neue Gesellschaftsspiele an  Endverbraucher. Er weise bei seinen Angeboten darauf hin, dass er als „privater Nutzer“ auftrete. 

 

Die Aussage, dass er „privater Nutzer“ sei, treffe nicht zu. Seine Verkaufstätigkeit erfülle alle Kriterien, welche die Rechtsprechung für die Eigenschaft eines Unternehmers im Sinne von § 14 BGB und damit eines gewerblichen Händlers entwickelt habe. Eine unternehmerische Tätigkeit im Sinne von § 14 BGB läge nach der Rechtsprechung vor, wenn planmäßig über einen gewissen Zeitraum hinweg entgeltliche Leistungen am Markt angeboten werden, wobei es auf eine Gewinnerzielungsabsicht nicht ankomme (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2016, Az. VIII ZR 173/05). Ob eine Tätigkeit dauerhaft und planvoll und damit unternehmerisch erfolgt, sei aufgrund von Indizien im konkreten Einzelfall zu ermitteln. Als Indizien gelten die Zahl und Häufigkeit der gleichartigen Verkäufe und insbesondere das dauerhafte Anbieten von gleichartigen Neuwaren (vgl. Urteil des BGH vom 04.12.2008, Az. I ZR 3/06 – Ohrclips), heißt es in der Abmahnung. Nach der Rechtsprechung wird bereits bei einem gleichartigen Warenangebot von 10 neuen oder neuwertigen Waren von einem unternehmerischen Handeln i.S.v. § 14 BGB ausgegangen (vgl. Beschluss des LG Frankfurt a.M. vom 08.10.2007, Az. 2/03 0 192/07).

 

Der Angeschriebene habe derzeit 156 Angebote für Gesellschaftsspiele online, welche größtenteils neu seien. Insgesamt habe er auf dem Portal bereits 1659 Anzeigen geschaltet und zwar weit überwiegend für neue oder gebrauchte Gesellschaftsspiele. Aufgrund der bisherigen Verkäufe und der derzeitigen Angebote sei unzweifelhaft davon auszugehen, dass er als Unternehmer i.S.v. § 14 BGB einzustufen
sei und damit nur zum Schein als Privatanbieter bei eBay-Kleinanzeigen auftrete.

 

Als Unternehmer würden ihn umfangreiche und teils sehr arbeits- und kostenintensive Pflichten eines Unternehmers bzw. gewerblichen Anbieters treffen. Diesen Pflichten entziehe er sich unter Berufung auf seine angeblichen Privatverkäufe. 

 

Das Verhalten und Auftreten des Angeschriebenen als privater Verkäufer unter Verschleierung seiner gewerblichen Tätigkeit auf der  Handelsplattform ebay-Kleinanzeigen sei wettbewerbswidrig.

 

Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bis spätestens Freitag, den 04.03.2022 gefordert.

 

Abmahnkosten werden nach einem Streitwert von 10.000 EUR, mithin in Höhe von 973,66 Euro, gefordert. Zahlungsfrist: 11.03.2022

Abmahner: Herr Kevin Birk

 

Vertreter des Abmahners: ETL Rechtsanwälte 

 

Gegenstand der Abmahnung: scheinprivatem Handel auf ebay-Kleinanzeigen

 

Stand: 02/2022

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Post von Matthias Reis wegen eBay Schwarzverkäufe durch Gereon Sandhage Rechtsanwalt erhalten?

Gegenstand des Schreibens

Rechtsanwalt Gereon Sandhage hat mit Schreiben vom 01.03.2022 im Auftrag von Herrn Matthias Reis einen eBay-Verkäuferangeschrieben. Im Betreff heißt es: „Ebay Schwarzverkäufe“

 

Herr Matthias Reis ist nach den Angaben in der Abmahnung von Rechtsanwalt Sandhage als Einzelhändler in Deutschland tätig. Er sei auf der Handelsplattform Ebay zum Verkäufernamen „XXX“‚ in der Kategorie „Handys & Kommunikation“ aktiv. Er halte ein breit gefächertes Sortiment an Handy-Schutzglas und Schutzfolien vor. Daneben würde er Computerteile, Drucker- und Scanner-Zubehör anbieten. Daher sei Herr Reis gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG zur Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche befugt. Er habe Rechtsanwalt Sandhage beauftragt, ihn aus folgendem Grund anzuschreiben:

 

Herr Matthias Reis habe festgestellt, dass der Angeschriebene auf der Handelsplattform Ebay zu dem Verkäuferamen „XXX“ in der Kategorie „Handys & Kommunikation vergleichbare Produkte, insbesondere auch Displayschutzfolien und Schutzglas zum Verkauf anbiete.  Dabei behaupte er, als privater Verkäufer tätig zu sein. Diese Angabe sei jedoch falsch, da eine Auswertung der Handelsaktivitäten gewerbliches Handeln belege und der Angeschriebene daher als gewerblicher Verkäufer einzustufen sei.

 

Außergerichtliches Vergleichsangebot

Es wird sodann ein außergerichtliches Vergleichsangebot unterbreitet, welches wie folgt ausgestaltet ist:

 

1. Der Angeschriebene stellt innerhalb einer Frist von einer Woche ab Erhalt dieses Schreibens, spätestens jedoch bis zum 10.03.2022 seinen privaten Ebay-Account auf ein gewerbliches Ebay-Konto um.

 

2. Der Angeschriebene erklärt sich bereit, Herrn Matthias Reis eine Aufwandspauschale in Höhe von 500,00 EUR zuzüglich 250 EUR Testkauf- und Dokumentationskosten, insgesamt 750,00 EUR, zu zahlen. Frist: 16.03.2022

 

Damit wäre die Angelegenheit nach Angaben von Rechtsanwalt Sandhage erledigt.

 

Nur für den Fall, dass der Angeschriebene das Vergleichsangebot nicht annehme, gelte Nachfolgendes:

Es wird dann eine Unterlassungserklärung bis zum 10.03.2022 gefordert. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung liegt dem Schreiben bei.

 

Kosten werden nach einem Streitwert von 30.000 EUR, mithin in Höhe von 1.798,69 EUR, verlangt.

 

Eine gegebenenfalls gerichtliche Durchsetzung wird angekündigt.

Post von: Matthias Reis

 

Vertreter: Gereon Sandhage Rechtsanwalt

 

Gegenstand des Schreibens: eBay Schwarzverkäufe

 

Stand: 03/2022

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1. Komplettes Schreiben übermitteln

Senden Sie mir  bitte das komplette Schreiben per E-Mail oder Fax zusammen mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie die Unterlagen z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Unterlagen natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe die Unterlagen

Sobald mir Ihre Unterlagen vorliegen, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Ist die Forderung / der Vorwurf überhaupt berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrem Fall. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf das Schreiben reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Fall. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. wegen wettbewerbswidriger Aussagen auf Webseite

Gegenstand der Abmahnung

Der Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. hat mit Schreiben vom 21.02.2022 eine Abmahnung ausgesprochen.

 

In der Abmahnung heißt es, dass der Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. (VDM) der Branchenverband für natürliches Mineralwasser, Heilwasser und Quellwasser in Deutschland sei. Zu den Mitgliedern würden über 100 deutsche Mineralbrunnenunternehmen, die natürliches Mineralwasser fördern und vertreiben zählen.

 

Die Mitglieder des Vereins hätten diesen satzungsgemäß damit beauftragt, für den lauteren Wettbewerb einzutreten und die Interessen der Mitglieder erforderlichenfalls auch gerichtlich durchzusetzen. Der Verband sei gemäß § 8 b Abs. 2 UWG in die Liste qualifizierter  Wirtschaftsverbände eingetragen, die beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Daher sei der Verband berechtigt, Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche geltend zu machen, wenn Dritte wettbewerbswidrig zu Lasten der Mitglieder agieren, heißt es.

 

Um was geht es?

Einem der Mitglieder sei aufgefallen, dass der Abgemahnte auf seiner Webseite XXX mit folgenden Aussagen für seine Well-Blue Wasserfilteranlagen werbe:

 

„Trinkwasser wird gesetzlich strenger reglementiert als Mineralwasser. Bei Mineralwasser sind die Hersteller dazu verpflichtet, 17 Schadstoffhöchstwerte einzuhalten, wohingegen es beim Leitungswasser für 30 gesundheitsgefährdende Stoffe Auflagen gibt, die kommunalen Trinkwasserversorger einhalten müssen.

 

Laut TrinkwV darf Trinkwasser höchstens 10 Mikrogramm Uran pro Liter beinhalten, während die die Mineral- und Tafelwasserverordnung keinen Uran-Grenzwert vorschreibt. Ebenso sucht man in der Mineral- und Tafelwasserverordnung für schädliche organische Chlorverbindungen, Fungizide und Herbizide sowie PAKs bei Mineralwässern vergeblich nach Grenzwerten.“

 

Des Weiteren behaupte der Abgemahnte:

 

„Leitungswasser ist nach wie vor das am strengsten kontrollierte Lebensmittel und wird in Puncto Qualität strenger reglementiert als Mineralwasser“.

 

Der Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. ist der Ansicht, dass die o.g. Texte unzutreffend und irreführend seien und eine unlautere Herabsetzung von natürlichem Mineralwasser darstellen.

 

Begründet wird das Ganze wie folgt: Trinkwasser sei gesetzlich nicht strenger reglementiert als natürliches Mineralwasser und es werde auch nicht „in puncto Qualität strenger reglementiert als Mineralwasser“. Vielmehr sei die Regelungssystematik für Trinkwasser und natürliches Mineralwasser nur gänzlich unterschiedlich. Natürliches Mineralwasser müsse ursprünglich rein sein, was bei der Anerkennung eines natürlichen Mineralwassers umfassend geprüft werde. In der Folgezeit müsse das Mineralwasser stabil bleiben und diesen hohen Qualitätsstandard halten, was ebenfalls engmaschig überprüft werde. Damit sei die gesetzliche Regelung für natürliches Mineralwasser letztlich sogar strenger als für Trinkwasser, heißt es in der Abmahnung.

 

Zwischen den Mitgliedern und dem Abgemahnten bestünde ein Wettbewerbsverhältnis, da dieser Wasseraufbereitungsanlagen verkaufe und auf seiner Webseite damit werbe „Mineralwasser vs. Leitungswasser“ und „Leitungswasser ist unser Gewinner“, um dann darauf hinzuweisen, dass Verbraucher das Leitungswasser mit einer seiner Umkehrosmoseanlagen filtern sollten.

 

Die Werbeaussagen des Abgemahnten würden einen Verstoß gegen die §§ 3, 5 UWG darstellen.

 

Eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird bis zum 03.03.2022 gefordert.

 

Kosten der Abmahnung: 250,00 EUR, Zahlungsfrist: 10.03.2022

Abmahner: Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V.

 

Gegenstand der Abmahnung: wegen wettbewerbswidriger Aussagen auf einer Webseite

 

Stand: 02/2022

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

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