modifizierte Unterlassungserklärung

Das Wichtigste zuerst: Eine vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung müssen Sie nicht unterschreiben! Es kann immer eine eigene, abgeänderte Erklärung, eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Erklärung vom Abmahner (ein beigefügtes Muster) meist viel zu weit gefasst ist. Häufig werden Dinge gefordert, auf die der Abmahner gar keinen Anspruch hat. Es ist äußerste Vorsicht geboten, denn mit der Unterzeichnung und Rücksendung an den Abmahner kommt ein Unterlassungsvertrag zustande. Daher sollten Sie niemals eine vorformulierte Unterlassungserklärung einfach unterzeichnen, sondern stets von einem Experten prüfen lassen.

 

Häufig

– ist die vom Abmahner geforderte Vertragsstrafe viel zu hoch angesetzt (…es bei Meidung einer Vertragsstrafe von 5.100 EUR / 10.000 EUR)

 

– soll in der vorformulierten Erklärung auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs verzichtet werden.

 

– soll für jede künftige Zuwiderhandlung, auch für Erfüllungsgehilfen, eine Vertragsstrafe versprochen werden. 

 

– soll der Abgemahnte etwaige Schadensersatzansprüche anerkennen (…ihr allen Schaden zu ersetzen, der ihr durch die in Ziffer 1 genannten verbotenen Handlungen entstanden ist und/oder zukünftig noch entstehen wird)

 

– soll sich der Abgemahnte verpflichten, Rechtsanwaltsgebühren und Schadensersatz zu erstatten (…die Kosten der Inanspruchnahme der XXX Rechtsanwälte aus einem Streitwert von EUR 40.000,00 und einer 1,5 Geschäftsgebühr (RVG) zzgl. Auslagen (gesamt: EUR 1.373,00) zu erstatten.)

 

– werden überhöhte Streitwerte zugrunde gelegt (teilweise mehr als 40.000 EUR im Wettbewerbsrecht, wenn es „nur“ um die Widerrufsbelehrung geht; 400.000 EUR im Markenrecht, was im absolut obersten Bereich anzusiedeln ist)

 

– wird im Wettbewerbsrecht eine 1,5 Geschäftsgebühr verlangt. Hierzu gibt es aber eine aktuelle BGH Entscheidung vom 11.7.2012, wonach im Regelfall nur eine 1,3 Gebühr vom Rechtsanwalt verlangt werden kann.

 

– sollen Auskunfts- / Vernichtungs- und Schadensersatzansprüche anerkannt werden.

 

– sollen Sie sich dazu verpflichten, geforderte Pauschalbeträge von mehreren hundert Euro zu erstatten.

 

Diese Liste ist gewiss nicht abschließend. Ich erkenne gleich auf den ersten Blick, was der Abmahner fordern kann und was nicht.

 

Kann ich nicht einfach eine Muster-Unterlassungserklärung aus dem Internet verwenden und der Gegenseite schicken?

Grundsätzlich ist dies zwar möglich, jedoch rate ich davon dringend ab, einfach ein Muster für eine Unterlassungsverpflichtungserklärung aus dem Internet zu verwenden. Sie laufen Gefahr, dass das dort angebotene Muster nicht von dem Rechteinhaber akzeptiert wird. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass die Betroffenen die vorhandenen Vorlagen und Beispiele einer modifizierten Unterlassungserklärung falsch anpassen oder abwandeln. Dies kann sich zur Kostenfalle entwickeln. Eine falsche oder unvollständige Unterlassungserklärung ist nämlich so zu behandeln, als sei überhaupt keine Erklärung abgegeben worden. Es ist also äußerste Vorsicht geboten.

 

Ich prüfe die von Ihrem Abmahner geforderte Unterlassungserklärung und helfe Ihnen dabei, eine modifizierte Unterlassungserklärung zu formulieren.

Zunächst bereite ich die modifizierte Unterlassungserklärung als Entwurf für Sie vor und lasse Ihnen den Entwurf zukommen. Erst wenn alle Ihre Fragen geklärt sind und Sie mit der von mir vorbereiteten Erklärung einverstanden sind, leite ich diese fristgerecht an Ihren Abmahner weiter. Mir ist besonders wichtig, dass Sie zu 100 % wissen, welche Folgen die strafbewehrte Unterlassungserklärung für Sie hat.

 

Die von mir vorbereitete Erklärung muss Ihr Abmahner auch akzeptieren, denn meine Erklärung ist in jedem Falle geeignet die Wiederholungsgefahr entfallen zu lassen.

 

Erfahrung mit der Image Law Rechtsanwaltskanzlei aus Hamburg

Brief von Image Law? Was tun?

Sie haben einen Brief von der Image Law Rechtsanwaltskanzlei aus Hamburg erhalten? Viele Betroffene suchen zunächst bei Google nach der Kanzlei Image Law. Die von Google vorgeschlagenen Vervollständigungen lauten unter anderem:

 

  • Image Law seriös
  • Image Law Abmahnung
  • Image Law Kanzlei
  • Image Law Hamburg Abmahnung
  • Image Law Brief

Erfahrung mit der Image Law Rechtsanwaltskanzlei

2017 hatte ich bereits mit der Image Law Rechtsanwaltskanzlei zu tun. Damals hatte diese die AFP Agence France-Presse GmbH vertreten und wegen angeblich unberechtigter Nutzung von Fotowerken Schadensersatz gefordert. Ich weiß, dass die Kanzlei auch heute noch für die AFP Agence France-Presse GmbH tätig ist. Ein aktuelles Schreiben vom 13.10.2025 liegt mir vor. Auch dort geht es um eine angeblich unberechtigter Nutzung von Fotowerken. Die Kanzlei Image Law ist mir aber auch im Zusammenhang mit anderen Auftraggebern begegnet, wie z.B. mit diesen:

 

Die Kanzlei Image Law

Rechtsanwalt Dr. Peter C. Richter, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie Fachanwalt für Steuerrecht ist der Gründer von IMAGE LAW. Die Kanzlei ist nach eigenen Angaben eine auf das Recht des geistigen Eigentums und das Wirtschaftsrecht von Medienunternehmen spezialisierte Kanzlei. Weitere Berufsträger der Kanzlei sind mir nicht bekannt. Auf der Webseite und dem Briefkopf der Kanzlei wird nur Rechtsanwalt Dr. Peter C. Richter angegeben.

 

Rechteinhaber lassen sich von einem Fachmann vertreten

Sollten auch Sie einen Brief mit einer Zahlungsaufforderung der Image Law Kanzlei im Auftrag eines Rechteinhabers erhalten haben, dann sollten Sie sich nicht allein um die Sache kümmern. Gehen Sie kein unnötiges Kostenrisiko ein! Stellen Sie vielmehr mit mir als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht an Ihrer Seite Waffengleichheit her und verteidigen Sie sich mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten.

 

Gehen Sie besser auf Nummer sicher und lassen Sie sich von mir beraten.

 

Brief Image Law Rechtsanwaltskanzlei 

 

wegen z.B. Unberechtigte Nutzung von Fotowerken

 

im Auftrag eines Rechtsinhabers z.B. AFP Agence France-Presse GmbH, PicRights Europe GmbH, Aurora Photos Ltd., Masterfile Corporation, Design Pics. Inc. erhalten?

 

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplettes Schreiben übermitteln

Senden Sie mir  bitte das komplette Schreiben per E-Mail oder Fax zusammen mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie die Unterlagen z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Unterlagen natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe die Unterlagen

Sobald mir Ihre Unterlagen vorliegen, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Ist die Forderung / der Vorwurf überhaupt berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrem Fall. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf das Schreiben reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Fall. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Cyberservices B.V. Abo kündigen – Inkasso durch Friedrich Fix & Rüdiger Mosebach Rechtsanwälte – Cyberservices B.V. Anwalt – 3-Tage-Testzugang

Die Friedrich Fix & Rüdiger Mosebach Rechtsanwälte, Johnsallee 13, 20148 Hamburg vertreten die Firma Cyberservices B.V., Keizersgracht 62-64, 1015 CS Amsterdam, Niederlande. Haben Sie eine Zahlungsaufforderung von Cyberservices B.V. nicht bezahlt, dann dürften Sie bald Post der Rechtsanwälte Friedrich Fix & Rüdiger Mosebach erhalten.
 
 

Was meist mit einem 3-Tage-Testzugang für 4,90 EUR beginnt, geht schnell in eine 24 monatige Mitgliedschaft von schnell 29,90 EUR im Monat über. Für 24 Monate kommen hier mal eben 717,60 EUR zusammen. Wenn dies nicht freiwillig bezahlt wird, kommen meist der Abo-Beitrag, Kosten für Bankrücklastschriften, vorgerichtliche Mahnkosten und Anwaltskosten hinzu.

 

Werden auch von Ihrem Bankkonto Beträge abgebucht, die Sie gar nicht zuordnen können? Handelt es sich um ein Cyberservices B.V. Abo? Sie meinen, dies sei eine Abzocke von Cyberservices B.V.?

 

Erhalten Sie möglicherweise auch das sogenannte „Torro-Magazin“?

 

Die Firma Cyberservices B.V. stellt erotische Angebote ins Internet. Viele Betroffene sprechen von einer Cyberservices B.V. Abocke. Ratsuchende wenden sich meist direkt an einen Anwalt, wenn es um die Firma Cyberservices B.V. geht (Cyberservices B.V. Anwalt). Von einer Cyberservices B.V. Abocke sollte nicht voreilig gesprochen werden. Auch über das Internet können wirksam Verträge abgeschlossen werden. Sie benötigen einen Anwalt, der mit Cyberservices B.V. (Cyberservices B.V. Anwalt) Erfahrung hat?

 

Sie wollen Ihr Cyberservices B.V. Abo kündigen?

 

Ich erledige das gern für Sie und kündige Ihr Cyberservices B.V. Abo.

 

Kündigung Mitgliedschaft / Abo / Abobeitrag bei Cyberservices B.V.

 

Gern können Sie mich mit der Kündigung des ABO bei Cyberservices B.V. beauftragen. Ich benötige folgende Unterlagen von Ihnen, um bei Cyberservices B.V. den Abobeitrag für Sie zu kündigen:

 

1. eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht im Original

 

Die Vollmacht steht Ihnen hier im  PDF-Format zur Verfügung. Zum Betrachten und Ausdrucken der PDF-Dateien benötigen Sie den Adobe AcrobatReader, den Sie unter folgender Adresse herunterladen können: www.adobe.de 

 

Download Vollmacht PDF-Datei

 

 

2. eine Kopie Ihres Kontoauszuges, aus dem der Verwendungszweck der Abbuchung ersichtlich ist (IKDNR- Nummer). Sonst dürfte bei der Firma Cyberservices B.V. eine Zuordnung nicht möglich sein (Cyberservices B.V. Abo kündigen).

 

3. Sofern Sie bereits Post von der Friedrich Fix & Rüdiger Mosebach Rechtsanwälte aus Hamburg erhalten haben, eine Kopie des Schreibens.

 

Die Unterlagen senden Sie entweder

 

— per E-Mail als Scan an: hilfe@abmahnung.de
– per Post an: Rechtsanwaltskanzlei Andreas Gerstel, Grabenstr. 63, 48268 Greven

 

Die Angelegenheit wird selbstverständlich vertraulich und diskret von mir behandelt. Der gesamte Schriftverkehr kann per E-Mail geführt werden. So sind Sie Ihr Cyberservices B.V. Abo schnell wieder los.

 

Für Rückfragen stehe ich Ihnen zur Verfügung.

 

Stand: 07/2011

zwingende Anredeauswahl Frau oder Herr stellt DSGVO Verstoß dar

Betreiben Sie einen Onlineshop?

Falls ja sollten Sie einmal kurz folgendes überprüfen: Befindet sich im Bestellablauf Ihres Onlineshops ein Anredefeld („Frau“ oder „Herr“), welches zwingend vom Kunden bei der Eingabe seiner Daten ausgewählt werden muss?

 

Sollte dies der Fall sein, so rate ich Ihnen das Anredefeld in ein freiwilliges Feld zu ändern. Es darf sich nicht um ein Pflichtfeld handeln.

 

Rechtlicher Hintergrund: Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofes verstößt die zwingende Abfrage einer Anrede, bei welcher sich der Seitenbesucher als Mann oder als Frau festlegen muss, gegen den Grundsatz der Datenminimierung nach Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO. Nach Ansicht der Richter ist für die Vertragserfüllung eine Nutzung der Anrede gar nicht erforderlich.

 

Fragen Sie mich bitte nicht nach dem Sinn einer solchen Entscheidung. Um keine Angriffspunkte zu bieten, sollten Sie keine zwingende Anredeauswahl in Ihrem Onlineshop vorsehen.

 

Sie möchten immer auf dem aktuellen Stand sein, um keine Abmahnung zu riskieren?

 

Mein Updateservice ist die Lösung.

 

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!

 

Ausblick auf 2026: ab 19.06.2026 verpflichtender Widerrufsbutton, ab 02.08.2026 müssen u.a. mit KI-erstellte Produktvideos gekennzeichnet werden, ab 27.09.2026 neue Pflicht-Label für Gewährleistung, Garantie

Ausblick auf das Jahr 2026: Im Jahr 2026 kommen einige Änderungen auf Onlinehändler zu, darunter folgende:

 

  • ab 19.06.2026 verpflichtender „Widerrufsbutton“ für Onlineshops und Marktplätze kommt
  • ab 02.08.2026: Verpflichtung, mit KI-erstellte Produktbilder oder Produktvideos zu kennzeichnen
  • ab 27.09.2026: neue Pflicht-Label für Gewährleistung und Garantie

 

Nutzer meines Updateservice werden von mir rechtzeitig alle benötigten Informationen erhalten. Sie sollten sich jetzt noch nicht mit diesen Themen befassen. Falls Sie meinen Updateservice noch nicht nutzen sollten, dann sollten Sie das so schnell wie möglich ändern, damit auch Sie sofort von mir kontaktiert werden, wenn genau feststeht, was wie genau umzusetzen ist.

 

In Bezug auf den ab dem 19.06.2026 verpflichtenden „Widerrufsbutton“ gibt es bisher nur einen Gesetzesentwurf, d.h. es können immer noch Änderungen vorgenommen werden. Der deutsche Gesetzgeber muss die neue Verbraucherrechte-Richtlinie jetzt erstmal bis zum 19. Dezember 2025 in nationales Recht umsetzen. Ist dies geschehen, werden Nutzer meines Updateservice weitere Informationen erhalten.

 

Auch zu den weiteren in 2026 anstehenden Änderungen werde ich alle Nutzer meines Updateservice natürlich zeitnah informieren.

 

Nutzen Sie bereits jetzt künstliche Intelligenz (KI) um Produktbilder und/oder Videos zu erstellen?

 

Falls ja, dann empfehle ich Ihnen den nachfolgenden Beitrag auf meiner Webseite einmal zu lesen:

 

Muss ich durch KI erstellte Videos kennzeichnen? Pflicht ab dem 02.08.2026

 

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!

 

Oceana – Endless Summer Abmahnung Embassy of Music GmbH durch IPPC Law

Gegenstand der Abmahnung

Abmahnung Oceana – Endless Summer: Die Embassy of Music GmbH hat mit Schreiben vom 20.08.2025 eine Abmahnung über die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Berlin aussprechen lassen. Im Betreff des Schreibens heißt es: „Abmahnung wegen unerlaubter öffentlicher Zugänglichmachung einer Tonaufnahme über einen gewerblich genutzten Social-Media-Account“. Der abgemahnte Händler hat ein TikTok Account. Über den TikTok Account soll der Abgemahnte die Tonaufnahme Oceana – Endless Summer öffentlich zugänglich gemacht haben. In der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung lägen Urheberrechtsverletzungen bzw. Verletzungen verwandter Schutzrechte nach dem Urheberrechtsgesetz, heißt es im Abmahnschreiben.

 

kein Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung

Der Abgemahnte habe nicht die erforderlichen Rechte zur öffentlichen Zugänglichmachung der Tonaufnahme über soziale Netzwerke im gewerblichen Zusammenhang. Entsprechende Rechte könnten von den sozialen Netzwerken nur im privaten Bereich gewährt werden. Darauf würden die Nutzungsbedingungen der sozialen Netzwerke deutlich hinweisen. Im Falle von TikTok könnten die Nutzungsbedingungen hier eingesehen werden.

 

Die Ansprüche der Embassy of Music GmbH

Als Täter einer entsprechenden Urheberrechtsverletzung hafte der Abgemahnte auf Unterlassung, Schadensersatz und auf Ersatz der Kosten der Rechtsverfolgung. Es geht um folgende Ansprüche:

 

1. Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung gemäß § 97 l UrhG
2. Anspruch auf Unterlassung gemäß § 97 l UrhG
3. Anspruch auf Auskunft gemäß § 101 UrhG
4. Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 97 II UrhG
5, Anspruch auf Aufwendungsersatz gemäß § 97a III UrhG

 

Die Fristen und Kostenforderungen in der Abmahnung

Bis zum 27.08.2025 soll eine Unterlassungserklärung abgegeben und Auskunft erteilt werden.

 

Insgesamt 9.496,46 EUR werden gefordert, nämlich 7.500 EUR Schadensersatz, 272,51 EUR Ermittlungskosten und 1.723,95 EUR Anwaltskosten.

 

Eine umfangreiche vorformulierte Vergleichsvereinbarung liegt der Abmahnung bei.

 

Vertretung durch erfahrenen Fachanwalt ratsam

Allein sollten Sie sich nicht um die Sache kümmern. Das Kostenrisiko ist viel zu hoch! Zudem lässt sich die Embassy of Music GmbH von hochspezialisierten Experten vertreten. Stellen Sie durch meine Beauftragung Waffengleichheit her.

 

Gehen Sie besser auf Nummer sicher und lassen Sie sich von mir beraten.

Abmahnung Embassy of Music GmbH

 

wegen unerlaubter öffentlicher Zugänglichmachung der Tonaufnahme Oceana – Endless Summer über einen
gewerblich genutzten Social-Media-Account bei Tiktok

 

vertreten durch IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Berlin

 

Stand: 08/2025

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.