Abmahnung Samsung Electronics GmbH durch NOTOS Rechtsanwälte

Samsung Electronics GmbH Abmahnung vom 11.01.2024, vertreten durch NOTOS Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB. Zunächst werden in der Abmahnung Ausführungen zur Marke „SAMSUNG“ gemacht. Es wird in dem Schreiben auf die nachfolgenden für Mobilfunkprodukte bestehenden Eintragungen verwiesen:

 

  • Unionswortmarke „SAMSUNG“ 012 082 772
  • Unionsmarke „SAMSUNG“ 012 082 641 (Wort/Bild)

Der Abmahnung liegen die jeweiligen Registerauszüge bei.

 

Die Samsung Electronics GmbH habe im Rahmen einer gezielten Marktüberprüfung festgestellt, dass der Abgemahnte im Internet Produkte  verkaufe, die mit denen der Abmahnerin (fast) identisch seien und mit der Marke „SAMSUNG“ gekennzeichnet seien, obwohl es sich dabei nicht um Originale von Samsung handelt würde, heißt es in der Abmahnung. Es wurde ein Testkauf durchgeführt und die gelieferte Ware genau untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass es sich nicht um Originalware handelt. Es läge eine Markenrechtsverletzung gem. Art. 9 Abs. 1, Abs. 2 lit. a und lit. c UMV vor.

 

Rechtliche Ansprüche der Samsung Electronics GmbH

Aufgrund der Rechtsverletzung sei der Abgemahnte gemäß Art. 17 Abs. 1, 130 UMV, §§ 14 Abs. 5, Abs. 6, 18 und 19 MarkenG der Abmahnerin gegenüber zur Unterlassung, zum Schadensersatz, zur Auskunft und Rechnungslegung, zum Rückruf der widerrechtlich gekennzeichneten Waren sowie zur Zustimmung zur Vernichtung der beanstandeten Produkte verpflichtet.

 

Bis zum 22.01.2024 wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Auskunft gefordert.

 

Kosten werden nach einem Streitwert von 250.000 EUR gefordert, mithin 3.865,00 EUR.

 

In der Abmahnung wird mitgeteilt, dass nach Eingang der Auskunft auch die Schadensersatzansprüche beziffert und dem Abgemahnt gegenüber geltend gemacht werden würden.

 

Nehmen Sie die Abmahnung ernst und lassen Sie am besten von mir dazu beraten.

Abmahnung Samsung Electronics GmbH

wegen Verkauf von nicht originaler Ware unter Verwendung der Bezeichnung „SAMSUNG“

vertreten durch NOTOS Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Standort: Frankfurt am Main

Stand: 01/2024

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

eBay platziert Widerrufsbelehrung an anderer Stelle als bisher – Abmahnung droht

Handlungsbedarf für alle eBay-Händler

Haben Sie bereits schon bemerkt, dass eBay die Angebotsseiten der Artikel verändert hat? Die Widerrufsbelehrung erscheint jetzt gar nicht mehr auf der Angebotsseite. Es gibt jetzt zwei neue Verlinkungen, die ich in nachfolgender Grafik rot umrandet habe. Hinter dem Link „Versand, Rückgabe und Zahlung“ verbirgt sich jetzt die Widerrufsbelehrung.

 

 

 

 

Aufgrund der eBay-Änderung erscheint die Widerrufsbelehrung jetzt nicht mehr unmittelbar auf der Angebotsseite. Es gibt derzeit bei eBay 2 Möglichkeiten, zur Widerrufsbelehrung zu gelangen:

 

1. Möglichkeit: Sie Klicken unter „Rücknahmen“ auf den Link „Weitere Details“, siehe nachfolgende Grafik:

 

 

 

 

2. Möglichkeit: Sie klicken auf den neuen Link „Versand, Rückgabe und Zahlung“.

 

Problem: Sowohl bei Möglichkeit 1, als auch bei Möglichkeit 2 wird niemand vermuten, dass sich hinter den Verlinkungen Angaben zum Widerrufsrecht befinden, weil das Widerrufsrecht von der Thematik her bereits überhaupt nicht in diesen Bereich gehört. Zudem müssen beide Links auch aktiv angeklickt werden, um überhaupt zur Widerrufsbelehrung zu gelangen. Und genau das ist das Problem.

 

Als gewerblicher Verkäufer sind Sie verpflichtet, den Verbraucher bei Fernabsatzverträgen rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Widerrufsrechts in deutlich gestalteter Form zu belehren. Durch die neue Platzierung wird meiner Rechtsansicht nach das sogenannte Deutlichkeitsgebot nicht mehr gewahrt.

 

Sie müssen dem Verbraucher die Widerrufsbelehrung klar und verständlich zur Verfügung stellen. Dazu sind nicht nur inhaltliche, sondern auch optische Anforderungen an die Aufmachung zu erfüllen, die ein für einen durchschnittlichen Verbraucher einfaches Auffinden der geforderten Informationen ohne großes Suchen ermöglichen.

 

Nach der eBay-Änderung ist die Widerrufsbelehrung – anders als bisher – leider nicht mehr so auf der Angebotsseite platziert, dass der Verbraucher zwangsläufig auf sie stoßen muss. Vielmehr verbirgt sich die Widerrufsbelehrung jetzt „versteckt“ hinter Verlinkungen, bei denen aufgrund der Bezeichnung bereits keine Widerrufsbelehrung erwartet wird und welche zudem auch erst aktiv angeklickt werden müssen.

 

Meiner Rechtsansicht nach wird jetzt nicht mehr transparent auf die Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular hingewiesen, bevor der Verbraucher seine Vertragserklärung abgibt.

 

Daher müssen alle eBay-Händler jetzt handeln. Nutzer meines Updateservice wurden bereits von mir informiert. Ich habe meinen Nutzern bereits eine konkrete Formulierung genannt und auch eine Anleitung zur konkreten Umsetzung übermittelt. So sind Nutzer meines Updateservice wie gewohnt auf der sicheren Seite und müssen keine Abmahnung befürchten.

 

Was ist die Folge, wenn Sie nichts ändern?

Es drohen Abmahnungen. Zudem stünde dem Kunden dann ein auf 12 Monate und 14 Tage verlängertes Widerrufsrecht zu, was Sie gewiss nicht möchten.

 

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

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Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!

 

Abmahnung Daniel Görgen durch Petra Buschbell-Kaniewski Rechtsanwältin

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung von Daniel Görgen, vertreten durch Frau Rechtsanwältin Petra Buschbell-Kaniewski aus Düren vom 18.10.2023 vor.

 

Die in der Abmahnung genannten Paragrafen sind teilweise unzutreffend, oder veraltet. Das erschwert es, die Abmahnung vom Vorwurf her überhaupt nachzuvollziehen. Erst durch die vorformulierte Unterlassungserklärung war für mich ersichtlich und erkennbar, was überhaupt genau Gegenstand der Abmahnung sein soll.

 

In der vorformulierten Unterlassungserklärung heißt es:

 

1. es ab sofort zu unterlassen, über die Internet-Plattform eBay scheinprivate Tätigkeiten zu unterlassen, mithin in Zukunft keine Waren mehr anzubieten und sich dabei als privater Verkäufer zu bezeichnen.

2. für den Fall einer zukünftig eintretenden schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die unter Ziff.1 aufgeführte Verpflichtung eine von der Unterlassungsgläubigerin nach billigem Ermessen festzusetzende, im Streitfall von der zuständigen Gerichtsbarkeit zu überprüfende, Vertragsstrafe an den Herrn Daniel Görgen zu bezahlen.

 

Ich rate, diese Erklärung so nicht einfach zu unterschreiben. Es sollte die Formulierung auf jeden Fall angepasst werden (sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung).

 

Zu der Abgrenzung von privatem und gewerblichem Handel habe ich hier ausführlich berichtet.

 

Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung: 02.11.2023

 

Abmahnkosten werden nach einem Streitwert von 20.000 EUR gefordert, mithin 1.295,43 EUR

 

Abmahnung Daniel Görgen

wegen Geltendmachnung von Abmahnungs- und Schadensersatzansprüchen (Privatverkäufe bei eBay)

vertreten durch Petra Buschbell-Kaniewski Rechtsanwältin aus Düren

Stand: 10/2023

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Deutsches Rotes Kreuz e.V. durch Harte-Bavendamm Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Kanzlei Harte-Bvendamm aus Hamburg vom 26.09.2023 vor, die diese im Auftrag vom Verein Deutsches Rotes Kreuz e.V. ausgesprochen haben.

 

Deutsches Rotes Kreuz e.V.

In dem Abmahnschreiben wird zunächst mitgeteilt, dass die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung mit 190 nationalen Gesellschaften die größte humanitäre Organisation der Welt sei. Der Auftraggeber der Abmahnung sei in der Bundesrepublik Deutschland als nationale Rotkreuz-Gesellschaft im Sinne des I. Genfer Rotkreuz-Abkommens vom 12. August 1949 benannt.

 

Als Wohlfahrtsverband und Hilfsorganisation nehme der Verein Deutsches Rotes Kreuz e.V. umfangreiche nationale Aufgaben wahr, wie z.B. Rettungsdienst und Erste Hilfe, Gesundheitsdienste inkl. Blutspendedienst, Altenhilfe inkl. Pflege und Besuchsdienste, Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, Suchdienste und Jugendrotkreuz.

 

Der Verein Deutsches Rotes Kreuz e.V. bediene sich seiner zahlreichen Landes- und Regionalverbände auch einer Vielzahl von Kooperationspartnern, um seine Aufgaben erfüllen zu können. Diese würden etwa Waren und Dienstleistungen als Kooperationsprodukte vertreiben und so Spenden und zusätzliche Einnahmen generieren, heißt es in der Abmahnung.

 

Sodann wird auf den sogenannten „Rotkreuzshop“ Bezug genommen, in welchem mehr als 2.700 Artikel, die speziell auf die Aktivitäten vom Verein Deutsches Rotes Kreuz e.V. zugeschnitten seien, erworben werden könnten.

 

Der Verein Deutsches Rotes Kreuz e.V. sei nach Art. 38, 44, 53 des I. Genfer Abkommens in der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich berechtigt, das Wahr- und Schutzzeichen sowie den Namen „Rotes Kreuz“ zu führen.

 

unberechtigte Verwendung des Rotekreuzzeichens für Aufkleber

Der Abgemahnte hatte Aufkleber mit dem Rotekreuzzeichen im Internet angeboten. Er soll es unterlassen, im geschäftlichen Verkehr innerhalb der Bundesrepublik Deutschland das Rotekreuzzeichen für Aufkleber zu benutzen.

 

Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung: 04.10.2023

 

Abmahnkosten werden nach einem Streitwert von 100.000 EUR gefordert, mithin 2.584,09 EUR

 

Achtung: die vorformulierte Unterlassungserklärung

In der vorformulierten Unterlassungserklärung heißt es:

 

2. für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Pflichten gemäß vorstehender Ziffer 1., an den Deutsches Rotes Kreuz e.V. eine angemessene, von diesem festzusetzende Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 5.100,00 EUR zu entrichten, die im Streitfall vom Landgericht Hamburg auf ihre Angemessenheit zu überprüfen ist.

3. dem Deutschen Roten Kreuz e.V. die für die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe entstandenen Kosten auf Grundlage eines Gegenstandswerts von 100.000,00 EUR zu erstatten.

 

Ich rate, diese Erklärung so nicht zu unterschreiben. Weder muss die Zuständigkeit des Landgerichts Hamburg vereinbart, noch eine Vertragsstrafe von mindestens 5.100 EUR versprochen werden. Es sollte die Formulierung modifiziert werden!

Abmahnung Deutsches Rotes Kreuz e.V.

wegen unberechtigter Nutzung Rotekreuzzeichen

vertreten durch Harte-Bavendamm Rechtsanwälte

Stand: 09/2023

 

Hinweis:

Weitere Abmahnung vom 25.10.2023 bekannt. Ein Onlinehändler hat über seinen Onlineshop, eBay und Amazon Aufkleber mit dem Rotekreuzzeichen angeboten und wurde jetzt abgemahnt. Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung ist der 08.11.2023. 2.584,09 EUR (Streitwert 100.000 EUR) werden gefordert.

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Römer Systems GmbH (Zierhut IP IHR ANWALT 24 Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft)

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Kanzlei Zierhut IP IHR ANWALT 24 Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft, Maximilianstraße 33, 80539 München vom 21.1.2020 vor, die diese im Auftrag der RÖMER-SYSTEMS GmbH ausgesprochen haben. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Christian Zierhut. Hintergrund sei der Verkauf von Küchenhandschuhen unter der Bezeichnung „KODRA“.

 

Markenrechtsverletzung Marke „KODRA“ führt zu RÖMER-SYSTEMS GmbH Abmahnung

Der sachbearbeitende Rechtsanwalt Christian Zierhut teilt in dem mir vorliegenden Schreiben mit, dass seine Mandantin in Deutschland zu den führenden Unternehmen für die Herstellung, den Im- & Export und den Vertrieb von Motoradbekleidung, Schuhen, Taschen und Zubehörartikeln zähle. Sie vertreibe diese Waren über ihr eigenes Vertriebsnetz in Deutschland und Europa.

 

Die RÖMER-SYSTEMS GmbH habe nun feststellen müssen, dass der Abgemahnte über seine Webseite unter anderem Handschuhe im deutschen Geschäftsverkehr anbiete und dabei in der Artikelbeschreibung die Marke „KODRA“ verwenden würde. Die Abmahnerin sei hierüber weder in Kenntnis gesetzt worden, noch habe sie ihre Zustimmung erteilt. Herstellerin der angebotenen Ware sei sie nicht.

 

Mit diesem Verhalten verletze er die Rechte an der Wortmarke „KODRA“. Es bestehe die ernsthafte Gefahr, dass der Ruf der Marke der RÖMER-SYSTEMS GmbH ernsthaften Schaden nehme, wenn sie mit Produkten in Verbindung gebracht werde, die mit ihren Waren und Dienstleistungen nichts zu tun hätten. Die Erwähnung der Marke „KODRA“ diene ersichtlich nur dazu, dem Angebot des Abgemahnten ein größeres Renommee zu geben. Hiermit verbunden sei jedoch ein enormer Rufverlust für die die Abmahnerin und die Herkunftsfunktion der Marke werde beeinträchtigt.

 

Die Marke „KODRA“ sei unter der Registernummer 302016271035 in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes eingetragen. Die Marke genieße Schutzwirkung in den Klassen 9, 17 und 21 der Nizzaer Klassifikation. Die Bezeichnung „KODRA“ werde von dem Abgemahnten zur Kennzeichnung eines Küchenhandschuhs verwendet. Die Benutzung der Marke erfolge somit zeichenidentisch zur Bezeichnung eines Handschuhs im Sinne der Warenklasse 21 bzw. wenn der angebotene Handschuh in erster Linie vor Verbrennungen und Hitze schützen solle, im Sinne der Warenklasse 9, so dass auch die Marke der RÖMER-SYSTEMS GmbH in einer Klasse benutzt werde für die sie Schutz beanspruchen könne.

 

Damit verletze er die Rechte an der Marke aus § 14 Abs. 2, Abs. 3 MarkenG. Daher sei der Empfänger des Abmahnschreibens der Abmahnerin gegenüber zur Unterlassung, zur Auskunft und zum Schadensersatz verpflichtet.

 

Er werde aufgefordert, die entsprechenden Artikel aus dem Internet und soweit der Fall, aus seinem Produktkatalog umgehend zu entfernen.

 

Zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung werde ihm eine Frist bis zum 28.1.2020 eingeräumt.

 

Ebenfalls binnen dieser Frist habe er Auskunft zu erteilen über

  • Namen und Anschrift der Hersteller und Lieferanten der Handschuhe
  • Menge der hergestellten, ausgelieferten, erhaltenen, bestellten Handschuhe
  • Ein- und Verkaufszeiten, sowie die Ein- und Verkaufspreise der Handschuhe
  • Art und Umfang der getätigten Werbung

Darüber hinaus habe er bis zum 28.1.2020 die Schadensersatzverpflichtung dem Grunde nach anzuerkennen.

 

Rechtsanwaltsgebühren werden nach einem Gegenstandswert von 150.000,00 € geltend gemacht, summieren sich auf 2.305,40 € und seien bis zum 4.2.2020 zahlbar.

Abmahnung RÖMER-SYSTEMS GmbH

wegen Markenrechtsverletzung Marke „KODRA“

vertreten durch Zierhut IP IHR ANWALT 24 Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft

Stand: 01/2020

 

weitere bekannt gewordene Abmahnungen:

  • Abmahnung vom 20.10.2023, Angebot von Rucksäcken über einen Onlineshop unter der Marke „Kodra“, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird bis zum 30.10.2023 gefordert, Frist Auskunft 06.11.2023. Es wird eine 1,5 Geschäftsgebühr zzgl. Auslagenpauschale aus einem Streitwert in Höhe von 200.000,00 € (entspricht insg. 3.348,50) gefordert.

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung COMNIC-3D durch Lutz Schroeder Rechtsanwalt

Gegenstand der COMNIC-3D Abmahnung

Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus Kiel hat im Auftrag der COMNIC-3D am 29.08.2023 eine Abmahnung ausgesprochen. COMNIC-3D bietet nach Angaben Dienstleistungen im Bereich 3d-Druck an. Diese Angebote würden sich an Endverbraucher richten. 3D-Druckdienstleistungen würden in erheblichen Umfang und nicht nur gelegentlich angeboten.

 

Abgrenzung privater Handel zur Gewerblichkeit

Sodann heißt es in der Abmahnung, dass der Abgemahnte auf der Plattform eBay für seine Angebote im Bereich 3D-Druck werbe. Auch diese Angebote würden sich an private Endverbraucher richten. Der Abgemahnte würde darauf hingewiesen werden, dass er als privater Verbraucher auftreten würde, so Rechtsanwalt Lutz Schroeder. Diese Aussage treffe aber nicht zu. Die Verkaufsaktivität erfülle alle Kriterien, die die Rechtsprechung für die Eigenschaft eines gewerblichen Händlers entwickelt habe.

 

Der Abgemahnte könne nach den Umständen seiner Werbung nicht mehr das Privileg des sogenannten privaten Gelegenheitsanbieters für sich in Anspruch nehmen. Wer eine Dienstleistung gegen anbietet, sei im Grundsatz als gewerblicher Anbieter anzusehen, so Rechtsanwalt Lutz Schroeder.

 

Zu der Abgrenzung von privatem und gewerblichem Handel habe ich hier ausführlich berichtet.

 

Rechtsanwalt Schroeder moniert im Auftrag von COMNIC-3D, dass der Empfänger des Abmahnschreibens nur zum Schein als Privatanbieter bei eBay auftrete. In Wirklichkeit sei diese Tätigkeit eindeutig dem gewerblichen Bereich zuzuordnen. Dieses Verhalten sei unlauter gemäß Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG als Nummer 23.

 

Der Abgemahnte wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bis zum 08.09.2023 abzugeben und die Kosten der Abmahnung in Höhe von 953,40 EUR (15.000 EUR Gegenstandswert) zu zahlen. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist der Abmahnung beigefügt.

Abmahnung COMNIC-3D

 

wegen Privatverkäufen bei eBay

 

vertreten durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder

 

Stand: 08/2023

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.