Müssen eBay Händler ihre AGB anpassen, weil eBay die AGB zum 11.02.2024 aktualisiert?

Wenn Sie gewerblich bei eBay handeln, dann haben Sie gewiss auch folgende E-Mail Anfang Januar erhalten:

Hallo XXXXX,

 

wir aktualisieren unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum 11. Februar 2024, um den Vorschriften des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act/DSA) zu entsprechen.

 

Unsere neuen AGB finden Sie hier. Und hier ein Überblick der wichtigsten Ergänzungen:

 

  • Eine Liste der Informationen zur Identitätsprüfung, die von gewerblichen Händlerinnen und Händlern bereitzustellen sind;
  • Einzelheiten zur Lösung von Streitfällen bei eBay;
  • Erläuterungen zur Art und Weise, wie personalisierte Empfehlungen ausgespielt werden;
  • Weitere Informationen dazu, wie eBay-Nutzerinnen und -Nutzer sowie Dritte unzulässige Inhalte und Angebote melden können.

Unsere aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben bis zum 10. Februar 2024 in Kraft. In dieser Vergleichsversion der AGB sehen Sie auf einen Blick, worin sich beide Fassungen unterscheiden.

 

Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.

 

Viele Grüße
Ihr eBay-Team

Müssen eBay-Händler Ihre AGB jetzt anpassen?

Diese Frage bekomme ich in den letzten Tagen von eBay Händlern häufig gestellt. Aber warum fragen mich das momentan eigentlich so viele eBay-Händler? Und was soll konkret aus welchem Grund geändert werden?

 

Diese Frage beschäftigt deshalb momentan so viele eBay-Verkäufer, weil es im Internet Rechtsanwälte bzw. Kanzleien gibt die Ihren Update Service Mandanten mitteilen, dass eine Anpassung der Klausel zum Vertragsschluss wegen Änderung der eBay-Marktplatz AGB im Februar 2024  erforderlich sei.

 

Eine solche Aussage halte ich für absolut falsch und zwar aus folgendem Grund:

 

Rufen Sie doch einfach einmal die Vergleichsversion der AGB auf. Relevant ist die Klausel „Angebotsformate und Vertragsschluss“, bisher § 7, künftig § 12. Inhaltlich hat sich hier nichts verändert und wenn man die bisherige Ziffer 7 korrekt in den AGB eingebunden hat, dann muss jetzt auch nichts geändert werden.

 

Nutzer meines Updateservice müssen keine Anpassung vornehmen.

eBay-Verkäufer, die meinen Updateservice nutzen, müssen nichts ändern, weil ich damals schon die eBay-AGB in den erstellten AGB berücksichtigt habe. Eine Anpassung der Klausel zum Vertragsschluss wegen Änderung der eBay-Marktplatz AGB im Februar 2024 ist gewiss NICHT erforderlich, weil eBay die Klausel „Angebotsformate und Vertragsschluss“ inhaltlich nicht geändert hat. Lediglich die Nummerierung hat sich geändert.

 

Wenn Ihr AGB Anbieter also meint, dass eine Aktualisierung Ihrer eBay AGB wegen Anpassung der Klausel zum Vertragsschluss durch eBay zum 11.02.2024 vorgenommen werden müsse, dann sollten Sie hier einmal genauer nach dem Grund nachfragen. Es könnte auch einfach nur daran liegen, dass Ihr bisheriger AGB Anbieter jetzt bemerkt hat, dass die von ihm erstellte Klausel veraltet ist und den Fehler versucht man Ihnen gegenüber jetzt zu verschleiern, indem man behauptet, dass die Aktualisierung wegen eBay vorzunehmen sei.

 

Nutzen Sie am besten auch meinen Updateservice und lassen sich von Meldungen aus dem Internet nicht verunsichern!

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!

 

Abmahnung Stephanie Hofschlaeger durch Sievers & Kollegen Rechtsanwälte

Stephanie Hofschlaeger Abmahnung, vertreten durch die Sievers & Kollegen Rechtsanwälte erhalten? Mir liegt eine ganz aktuelle Abmahnung vom 25.01.2024 vor. Es geht um eine Fotografie, die der Abgemahnte in bearbeiteter Form rechtswidrig verwenden soll. Es werden zunächst Unterlassungs- und Auskunftsansprüche geltend gemacht.

 

Was verlangt Stephanie Hofschlaeger?

Bis zum 02.02.2024 wird sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, als auch Auskunft verlangt. Rechtsanwaltsgebühren und ein etwaiger Schadensersatz werden noch nicht geltend gemacht. Der Abgemahnte soll aber seiner Verpflichtung zum Schadensersatz dem Grunde nach innerhalb der ihm gesetzten Frist anerkennen. Für die Auskunftserteilung liegt eine Art Formular bei.

 

Auskunft soll unter anderem in Bezug auf folgende Fragen erteilt werden:

 

  • Auf welchen Internetseiten (URL’s) wurde das streitgegenständliche Bild ohne Urhebernennung verwendet?
  • Wer hat das streitgegenständliche Bildmaterial ohne Urhebernennung eingebunden?
  •  Wann wurde das streitgegenständliche Bildmaterial ohne Urhebernennung unter den einzelnen URL’s eingebunden?
  • Wann wurde das streitgegenständliche Bildmaterial ohne Urhebernennung unter den einzelnen URL’s wieder entfernt?
  • Wurde das Bild auch in Print ohne Urhebernennung verwendet?
  • Woher wurde das Bildmaterial bezogen?

Kosten der Abmahnung und Schadensersatz

Nach Auskunftserteilung ist damit zu rechnen, dass dann auch Kosten für das Abmahnschreiben und Schadensersatz für die rechtswidrige Bildnutzung verlangt werden.

 

Nehmen Sie die Stephanie Hofschlaeger Abmahnung ernst und lassen Sie am besten von mir dazu beraten.

Abmahnung Stephanie Hofschlaeger 

 

wegen Verletzung von Urheberrechten an einer Fotografie

 

vertreten durch Sievers & Kollegen Rechtsanwälte

 

Stand: 01/2024

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Anbietern von Chiptuning, Motortuning, Software Optimierung kann Abmahnung drohen

Es gibt zahlreiche Anbieter, die ein Chiptuning, Motortuning, oder eine Software Optimierung für diverse Fahrzeuge anbieten. Nur sehr wenige Anbieter weisen in Ihrer Werbung auch ausdrücklich und im unmittelbaren Zusammenhang mit dem jeweiligen Produktangebot bzw. der jeweiligen Produktbeschreibung darauf hin, dass die Verwendung der angebotenen Produkte das Risiko birgt, dass die Betriebserlaubnis des betreffenden Fahrzeugs erlischt und ein Versicherungsschutz sowie Gewährleistungs- und Garantieansprüche (insbesondere gegenüber dem Hersteller) entfallen.

 

Verlust sämtlicher Gewährleistungs- und Garantieansprüche

Wer beabsichtigt an einem Fahrzeug ein Chiptuning, Motortuning oder eine Software Optimierung vorzunehmen, dem könnte ein Verlust sämtlicher Gewährleistungs- und Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller drohen. Tuning Eingriffe führen nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen vieler Hersteller zu einem Verlust sämtlicher Gewährleistungs- und Garantieansprüche.

 

Die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges

Bekanntlich ist ein Fahrzeug für den Verkehr auf öffentlichen Straßen nur dann zugelassen, soweit für das betreffende Fahrzeug eine  Betriebserlaubnis besteht, vgl. § 16 StVZO. Nach § 19 Abs. 2 S. 2 StVZO erlischt die für ein Fahrzeug erteilte Betriebserlaubnis, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird (Nr. 1), eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist (Nr. 2) oder das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird (Nr. 3). Dem kann nach § 19 Abs. 3 StVZO insbesondere dadurch vorgebeugt werden, dass bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen für diese Teile u.a. die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen erfolgt (§ 19 Abs. 3 Nr. 4 lit. c) StVZO).

 

Risiken und Nachteile für Kunden

Die durch Chiptuning Produkte bewirkte Leistungssteigerung kann zu diversen Risiken und Nachteilen führen, so z.B. zu erhöhtem Verschleiß und eventuell sogar zu Fahrzeugschäden. Dies gilt selbst dann, wenn die Leistung des jeweiligen Motors nur für jeweils kurze Zeiträume durch ein Chip Tuning erhöht werden sollte. In jedem Fall kann die vom Hersteller vorgenommene Abstimmung der einzelnen Komponenten durch ein Chip Tuning gestört werden. Darüber hinaus können durch ein Chip Tuning bedingte Leistungssteigerungen zu einer Verschlechterung des Abgas- und  Geräuschverhaltens und damit ebenfalls zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (§ 19 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 StVZO) führen.

 

Oftmals führen Chip Tuning-Produkte zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des betreffenden Fahrzeugs. Wussten Sie, dass durch ein Entfernen und/oder Deaktivieren des Tuningchips eine erloschene Betriebserlaubnis auch nicht wieder auflebt?

 

Die Haftpflichtversicherung

Das Erlöschen der Betriebserlaubnis kann auch zum Erlöschen des Schutzes aus der Haftpflichtversicherung führen. Nach § 6 Abs. 1 PflVG wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 PflVG erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht.

 

Zudem bewirkt das Motortuning eine Gefahrerhöhung i.S. von § 23 VVG, die den Versicherer dazu berechtigen kann, sich vom Versicherungsvertrag zu lösen, eine Prämienerhöhung zu verlangen und/oder sich auf die Leistungsfreiheit zu berufen.

 

Chiptuning Anbietern droht wettbewerbsrechtliche Abmahnung

Gemäß § 5 Abs. 1 UWG handelt unlauter, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt, die geeignet ist, den Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. Eine solche irreführende geschäftliche Handlung läge vor, wenn Anbieter von Chiptuning, Motortuning Ihre Kunden über die vorstehenden Umstände, insbesondere über die mit der Verwendung Ihrer Produkte einhergehenden Risiken und Nachteile, nicht aufklären, § 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG.

 

Die Wettbewerbswidrigkeit eines solchen Verhaltens würde zugleich aus § 5a Abs. 1 UWG folgen, da diese Anbieter Ihren Kunden wesentliche Informationen vorenthalten, die sie nach den jeweiligen Umständen benötigen, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen, und dieses Vorenthalten dazu geeignet ist, den Verbraucher oder den sonstigen Markteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.

 

 

In diesem Zusammenhang bekannt gewordene Abmahnungen:

 

Abmahnung BRANDI Rechtsanwälte für CLAAS KGaA mbH, CLAAS Service and Parts GmbH

BRANDI Rechtsanwälte Abmahnung vom 18.01.2024 im Auftrag der Firmen CLAAS KGaA mbH und CLAAS Service and Parts GmbH wegen u.a. Markenverletzung. Zunächst erfolgen in der Abmahnung Ausführungen zu den Auftraggebern und der Wort- Bildmarke „CLAAS“

 

Der Abgemahnte bewerbe auf seiner Internetseite Chip Tuning-Produkte für Traktoren unter Verwendung der Marke der Abmahnerin. Es werden in der Abmahnung Screenshots eingeblendet. Die konkrete Rechtsverletzung wird sodann dargelegt.

 

Der Abgemahnte soll folgendes unterlassen:

 

  • ohne Zustimmung der CLAAS KGaA mbH in der Europäischen Union Waren und Dienstleistungen auf dem Gebiet des Chip Tunings und/oder der Software-Optimierung für Landmaschinen und/oder -technik unter der Wort-/Bildmarke UM 001583525 (Abbildung der Marke) anzubieten, zu bewerben und/oder zu vertreiben;

 

  • Chip Tuning- und/oder Software-Optimierungsprodukte für Landmaschinen gegenüber Kunden in Deutschland (insbesondere online) zu bewerben, ohne ausdrücklich und im unmittelbaren Zusammenhang mit dem jeweiligen Produktangebot bzw. der jeweiligen Produktbeschreibung darauf hinzuweisen, dass die Verwendung der vom Abgemahnten angebotenen Produkte das Risiko birgt, dass die Betriebserlaubnis des betreffenden Fahrzeugs erlischt und ein Versicherungsschutz sowie Gewährleistungs- und Garantieansprüche (insbesondere gegenüber dem Hersteller) entfallen.

 

Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb von 2 Wochen ab Datum des Abmahnschreibens gefordert, also bis zum 01.02.2024.

 

Kosten werden nach einem Streitwert von 300.000 EUR gefordert, mithin 4.273,41 EUR. Die Zahlung soll binnen 3 Wochen ab Datum des Abmahnschreibens erfolgen.

 

Nehmen Sie die Abmahnung ernst und lassen Sie am besten von mir dazu beraten.

 

Abmahnung CLAAS KGaA mbH, CLAAS Service and Parts GmbH

 

wegen Markenverletzung

 

vertreten durch BRANDI Rechtsanwälte

 

Stand: 01/2024

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung RuhrKanzlei für VFL Wolfsburg-Fußball GmbH

RuhrKanzlei Abmahnung (Sachbearbeiter: Rechtsanwalt Ulf Haumann) vom 18.01.2024 im Auftrag der VFL Wolfsburg-Fußball GmbH wegen des Anbietens von Tickets im Internet (hier bei Kleinanzeigen) unter Verstoß gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen („ATGB“).

 

Die VFL Wolfsburg-Fußball GmbH sei alleiniger Veranstalter für Fußballspiele des Clubs VfL Wolfsburg in der Volkswagen Arena und im AOK-Stadion. Sie habe ein nachhaltiges Interesse daran, den Schwarzhandel mit Bundesligakarten zu unterbinden. Der unkontrollierte Handel mit Tickets werde von der VFL Wolfsburg-Fußball GmbH und auch den anderen Bundesligisten vor allem zum Schutz der eigenen Fans bekämpft, heißt es in dem Abmahnschreiben.

 

Der VfL Wolfsburg sehe sich daher in der Pflicht und habe ein nachhaltiges Interesse daran, den Schwarzmarkt aktiv zu bekämpfen und jedem zukünftigen oder in der Vergangenheit liegenden Verstoß gezielt nachzugehen.

 

Ruhr Kanzlei Abmahnung

Grund der Beauftragung der RuhrKanzlei sei, dass der Abgemahnte unter Verstoß gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen („ATGB“) , Tickets vom VfL Wolfsburg über die Internetplattform „Kleinanzeigen“ angeboten habe.

 

Die ATGB seien Bestandteil des Ticketvertrages geworden. Diese würden an allen Ticket-Verkaufsstellen vom VfL Wolfsburg aushängen oder dort liegen und seien im Übrigen jederzeit im Internet abrufbar. Auch beim Ticketkauf im Online-Ticketshop werde im Rahmen jedes einzelnen Ticketkaufvertrags auf die ATGB Bezug genommen. Die ATGB würden für den Erwerb und die Verwendung von Eintrittskarten, d.h. Tageskarten, unabhängig ob einzeln oder im Rahmen eines Pakets erworben, Dauerkarten, für Veranstaltungen und den Aufenthalt in der Volkswagen Arena gelten. Die ATGB würden zudem entsprechend für den Zutritt und den Aufenthalt in Stadien bei Auswärtsspielen der Mannschaft von VfL Wolfsburg, wenn die Tickets zum Besuch dieser Auswärtsspiele bei der Abmahnerin erworben worden seien, gelten. Auswärtstickets würden grundsätzlich im Auftrag des gastgebenden Vereins und unter Einbeziehung dessen ATGB verkauft und es werde per Aushang auf die ATGB des Gastes hingewiesen. Zudem lägen auch ATGB des jeweiligen Gastes in allen Ticket-Verkaufsstellen aus. Tickets dürften im Rahmen eines Privatverkaufs nur ausnahmsweise unter Beachtung der  ATGB weitergegeben werden, heißt es in der Abmahnung. Sodann wird die Ziffer der ATGB zitiert, die einschlägig sein soll.

 

Bis zum 01.02.2024 wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

 

Durch Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrages in Höhe von 353,60 EUR könnte die Angelegenheit im Vergleichswege erledigt werden, heißt es in der Abmahnung.

 

Nehmen Sie die RuhrKanzlei Abmahnung ernst und lassen Sie am besten von mir dazu beraten.

Abmahnung VFL Wolfsburg-Fußball GmbH

 

wegen Angebot von Tickets unter Verstoß gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen („ATGB“)

 

vertreten durch RuhrKanzlei, Rechtsanwalt Ulf Haumann

 

Stand: 01/2024

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung „Rick and Morty“ durch Frommer Legal

Frommer Legal Abmahnung für Warner Bros. Entertainment Inc. wegen Urheberrechtsverletzung an den Werken: Rick and Morty – Analyze Piss [Rick and Morty – Reine Pissesache], TV-Folge; Rick and Morty – Mort: Ragnarick, TV-Folge; Rick and Morty – Ricktional Mortpoon’s Rickmas Mortcation [Rick and Morty – Weihnachten schlägt zurück], TV-Folge.

 

Über den Internetanschluss des Abgemahnten sollen Inhalte der Warner Bros. Entertainment Inc. mit Hilfe eines sog. Filesharing-Programmes (P2P-Client) unerlaubt angeboten und dabei an Dritte übertragen worden sein. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich auch bei vermeintlichen Streaming-Diensten, wie PopcornTime, Time4Popcorn, Cuevana, Zona und Isoplex, in Wirklichkeit um Filesharing-Programme handelt.

 

Bis zum 26.01.2024 wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

 

Rechtsverfolgungskosten werden iHv. 308,60 EUR und Schadensersatz iHv. 1.200,00 EUR, insgesamt 1.508,60 EUR, geltend gemacht.

 

Zahlungsfrist ist der 05.02.2024.

 

Nehmen Sie die Abmahnung ernst und lassen Sie am besten von mir dazu beraten.

Abmahnung Warner Bros. Entertainment Inc.

 

wegen Urheberrechtsverletzung an den Werken:

 

  • Rick and Morty – Analyze Piss [Rick and Morty – Reine Pissesache], TV-Folge
  • Rick and Morty – Mort: Ragnarick, TV-Folge
  • Rick and Morty – Ricktional Mortpoon’s Rickmas Mortcation [Rick and Morty – Weihnachten
    schlägt zurück], TV-Folge

 

vertreten durch FROMMER LEGAL, Frommer Rechtsanwalts PartG mbB, Beethovenstraße 12, 80336 München

 

Stand: 01/2024

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.