Nachweisgesetz (NachwG) – Was ist zu tun? Arbeitgeber Nachweispflicht Muster Niederschrift

Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen

Haben Sie Mitarbeiter, Praktikanten oder Auszubildende?

Wenn Sie diese Frage mit „Ja“ beantworten, dann sollten Sie die nachfolgenden Ausführungen ganz besonders aufmerksam lesen, oder wissen Sie  bereits über welche Arbeitsbedingungen Sie Ihre Mitarbeiter wie informieren müssen?

 

Für wen gilt das Nachweisgesetz?

Wussten Sie, dass JEDER Arbeitgeber das sogenannte Nachweisgesetz beachten muss? Sollten Sie jetzt vom Nachweisgesetz das erste Mal etwas hören, dann sind Sie gewiss nicht allein.

 

 

Die Nachweispflicht JEDES Arbeitgebers

Das Nachweisgesetz legt fest, dass jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsvertrages aufzuzeichnen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. – auch wenn nur ein mündlicher Vertrag oder eine mündliche Vereinbarung geschlossen wurden. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen:

 

1. der Name und die Anschrift der Vertragsparteien,

 

2. der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses,

 

3. bei befristeten Arbeitsverhältnissen: das Enddatum oder die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses,

 

4. der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden oder seinen Arbeitsort frei wählen kann,

 

5. eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit,

 

6. sofern vereinbart, die Dauer der Probezeit,

 

7. die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Vergütung von Überstunden, der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts, die jeweils getrennt anzugeben sind, und deren Fälligkeit sowie die Art der Auszahlung,

 

8. die vereinbarte Arbeitszeit, vereinbarte Ruhepausen und Ruhezeiten sowie bei vereinbarter Schichtarbeit das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und Voraussetzungen für Schichtänderungen,

 

9. bei Arbeit auf Abruf nach § 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes:

a) die Vereinbarung, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat,

b) die Zahl der mindestens zu vergütenden Stunden,

c) der Zeitrahmen, bestimmt durch Referenztage und Referenzstunden, der für die Erbringung der Arbeitsleistung festgelegt ist, und

d) die Frist, innerhalb derer der Arbeitgeber die Lage der Arbeitszeit im Voraus mitzuteilen hat,

 

10. sofern vereinbart, die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen,

 

11. die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs,

 

12. ein etwaiger Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung,

 

13. wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung über einen Versorgungsträger zusagt, der Name und die Anschrift dieses Versorgungsträgers; die Nachweispflicht entfällt, wenn der Versorgungsträger zu dieser Information verpflichtet ist,

 

14. dass bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhaltende Verfahren, mindestens das Schriftformerfordernis und die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage; § 7 des Kündigungsschutzgesetzes ist auch bei einem nicht ordnungsgemäßen Nachweis der Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage anzuwenden,

 

15. ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen sowie Regelungen paritätisch besetzter Kommissionen, die auf der Grundlage kirchlichen Rechts Arbeitsbedingungen für den Bereich kirchlicher Arbeitgeber festlegen.

 

Für jeden Arbeitgeber sind diese Fragen besonders wichtig:

  • Wann und in welcher Form sind die Nachweise nach dem Nachweisgesetz zu erbringen?
  • Was gilt bei Änderungen der wesentlichen Vertragsbedingungen?
  • Können Arbeitsverträge jetzt nur noch schriftlich geschlossen werden?
  • Können sämtliche Bedingungen im Arbeitsvertrag stehen?
  • Was gilt bei einer Beschäftigung im Ausland?
  • Welche Informationspflichten gelten gegenüber Praktikanten?
  • Was gilt gegenüber Auszubildenden?
  • Welche Informationspflichten sind ggf. noch zu beachten?

 

Vermeiden Sie teure Bußgelder – bis zu 2.000 EUR pro Verstoß!

Beachten Arbeitgeber das Nachweisgesetz nicht, müssen Sie mit einer Geldbuße von bis zu 2.000,- Euro pro Verstoß, mithin pro Arbeitnehmer, rechnen! Und das kann Ihnen in der Praxis leider schneller passieren, als Sie vielleicht denken.

 

Als Arbeitgeber handeln Sie nämlich dann bereits ordnungswidrig, wenn Sie z.B. wesentliche Vertragsbedingungen nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig aushändigen.

 

Wer kontrolliert die Einhaltung des Nachweisgesetzes?

Es ist die fachlich zuständige oberste Landesbehörde verantwortlich, die die Aufgabe aber auf eine andere Behörde oder Stelle übertragen kann.

 

Aus meiner Sicht kann es jeden Arbeitgeber jederzeit mit einer Überprüfung treffen. Das Gesetz sieht zum Beispiel vor, dass jeder Arbeitgeber mindestens alle vier Jahre geprüft werden soll (§ 28p Abs. 6 SGB IV), sogenannte sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfung.

 

Die zuständige Behörde könnte Arbeitsverträge anfordern, diese überprüfen und so Defizite schnell feststellen. Die Folge wären hohe Bußgelder von bis zu 2.000 EUR pro Verstoß. Auch im Rahmen von Betriebsprüfungen durch die Finanzämter können Arbeitsverträge angefordert werden.

 

Nehmen Sie die Sache daher nicht auf die leichte Schulter ganz nach dem Motto „Ach, mich kontrolliert schon niemand.“ Dies könnte dann eine sehr teure Fehlentscheidung werden.

 

Verzicht durch Arbeitnehmer nicht möglich

Ihre Arbeitnehmer können auf den Nachweis auch nicht verzichten! Deshalb muss jeder Arbeitgeber seiner Nachweispflicht nachkommen, ob er will oder nicht.

 

Muster, Musterformulierungen Nachweisgesetz, Niederschrift

Als Arbeitgeber benötigen Sie deshalb unbedingt praktische Muster und Musterformulierungen, um ohne großen Zeitaufwand die erforderliche Niederschrift zu fertigen, damit Sie der Nachweispflicht nach dem Nachweisgesetz nachkommen. Nur so laufen Sie nicht Gefahr, teuren Bußgeldern ausgesetzt zu sein.

 

Die Lösung für Arbeitgeber zum Nachweisgesetz: eBook von Rechtsanwalt Andreas Gerstel

Ich habe für Arbeitgeber in einem eBook daher die notwendigen Hinweise und Musterformulierungen ausgearbeitet. Die oben gestellten Fragen unter „Für jeden Arbeitgeber sind diese Fragen besonders wichtig:“ habe ich im eBook praxisnah beantwortet.

 

Das eBook enthält zudem ein Muster für die Praxis zum Nachweis gemäß § 2 Abs. 1 NachwG für Arbeitnehmer, ein weiteres Muster zum Nachweis gemäß § 2 Abs. 1 a NachwG für Praktikanten und ein Muster für eine Vertragsniederschrift gemäß § 11 BBiG für Auszubildende. Das eBook endet schließlich mit einem Quick-Check zum Arbeitsvertrag.

 

Das eBook können Sie zum Preis von 450 EUR netto zzgl. MwSt erwerben.

 

Eine E-Mail an info@kanzlei-gerstel.de mit dem Betreff „eBook NachwG“ genügt und Sie erhalten das eBook schnellstens, spätestens binnen 1 Werktag, von uns per E-Mail. Die Rechnung erhalten Sie ebenfalls von uns per E-Mail als pdf-Datei mit einer Zahlungsfrist von 7 Tagen.

 

Sie haben Fragen?

Dann melden Sie sich gerne bei mir und meinem Team.

Abmahnung MV Marketing und Vertrieb GmbH durch Rechtsanwalt Marcel van Maele

Gegenstand der Abmahnung

Am 10.08.2016 hat Rechtsanwalt Marcel van Maele, Kapellenstraße 82, 52066 Aachen im Auftrag der Firma MV Marketing und Vertrieb für Produktneuheiten aller Art GmbH eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung an der Marke „Blue Ocean“ ausgesprochen.

 

Rechtsanwalt van Maele führt aus, dass seine Mandantin in der gesamten BRD und auch in der EU von ihr hergestellte Parfümdüfte vertreibe. Sie sei ferner Inhaberin einer Vielzahl von geschützten Kennzeichen, unter denen die Parfümdüfte vertrieben werden würden. U.a. sei die MV Marketing und Vertrieb für Produktneuheiten aller Art GmbH auch Inhaberin der deutschen Marke „Blue Ocean“ Markennummer 39532586, die am 09.08.1995 angemeldet und am 28.06.1996 eingetragen worden sei. Die Marke stünde in Kraft, so Rechtsanwalt Marcel van Maele. Seine Mandantin würde seit der Markenanmeldung unter der Bezeichnung „Blue Ocean“ einen Herren- und Damenduft an Großhändler vertreiben, die diese Produkte u.a. über das Internet anbieten würden.

 

MV Marketing und Vertrieb für Produktneuheiten aller Art GmbH Abmahnung

Weiter heißt es, dass die Abmahnerin nunmehr davon Kenntnis gelangt habe, dass der Abgemahnte über seinen Onlineshop ein Eau de Toilette unter der Bezeichnung „Ocean Blue“ anbieten würde. Der Vertrieb eines derartigen Produktes mit der auf dem Produkt deutlich kennzeichenmäßig angebrachten Kennzeichnung „Ocean Blue“ stelle eine eklatante Verletzung der zu Gunsten der MV Marketing und Vertrieb für Produktneuheiten aller Art GmbH streitenden Markenrechte gem. § 14 Absatz 2 Ziffer 2 MarkenG dar. Nach einhelliger Rechtsprechung sei die Vertauschung von einzelnen Wortbestandteilen einer ansonsten identischen Kennzeichnung, hier „Ocean Blue“ statt „Blue Ocean“ ohne weiteres verwechslungsfähig, zumal hier Produktidentität vorliegen würde.

 

Der Abgemahnte sei aufgefordert, den Vertrieb eines derartigen Produkts ebenso wie die Bewerbung hierfür mit sofortiger Wirkung zu unterlassen. Da in markenrechtlichen Auseinandersetzungen die Wiederholungsgefahr vermutet werde, habe der Abgemahnte nach ständiger Rechtsprechung eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Hierfür würde ihm eine Frist bis zum 17.08.2016 gesetzt werden.

 

Ferner sei er sowohl aus dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes wie auch aus dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag dazu verpflichtet, die Kosten seiner Inanspruchnahme zu übernehmen, so Rechtsanwalt Marcel van Maele. Berechnet werden diese nach einem Gegenstandswert von 50.000,00 € und summieren sich auf 1.531,90 € netto. Dem Eingang der Kosten ebenso wie den zu erteilenden Auskünften würde er innerhalb der gleichen Frist entgegen sehen. Der Bevollmächtigte der Abmahnerin dürfe darauf hinweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des BGH der Streitwert einer markenrechtlichen Verletzung bei einer unbenutzten deutschen Marke regelmäßig nicht unter 50.000,00 € liegen würde. Die Marken „Blue Ocean“ seiner Mandantin sei indessen seit ihrer Eintragung umfangreich genutzt worden und sie erziele hiermit heute wie in der Vergangenheit ganz erhebliche Umsätze.

 

Die Schadensersatzansprüche seiner Mandantin würde Rechtsanwalt van Maele beziffern, sobald die geforderten Auskünfte, zu deren Erteilung der Abgemahnte rechtlich bekanntlich verpflichtet sei, vorliegen würden.

Abmahnung MV Marketing und Vertrieb für Produktneuheiten aller Art GmbH

wegen Markenrechtsverletzung Marke „Blue Ocean“

vertreten durch Rechtsanwalt Marcel van Maele

Stand: 08/2016

Weitere bekannt gewordene Abmahnungen der MV Marketing und Vertrieb für Produktneuheiten aller Art GmbH:

  • Abmahnung vom 08.02.2023 wegen markenverletzenden Vertriebes von Parfüm „Night Blue„: Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung 15.02.2023, Abmahnkosten werden nach einem Streitwert von 50.000 EUR, mithin iHv. 2.002,41 EUR gefordert.
  • Abmahnung vom 08.02.2023 wegen markenverletzenden Vertriebes von Parfüm „Blue Ocean„: Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung 15.02.2023, Abmahnkosten werden nach einem Streitwert von 50.000 EUR, mithin iHv. 2.002,41 EUR gefordert.

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Psychotherapeut Abmahnung Psychotherapeutin durch Deutscher Konsumentenbund e.V.

Deutscher Konsumentenbund e.V. Abmahnung mit dem BetreffUnterlassungsaufforderung und Konsultation zur Vermeidung eines Rechtsstreits“.

 

wegen der Bezeichnung „Psychotherapeut„.

 

Der Abgemahnte bezeichne sich auf seiner Webseite als Psychotherapeut, ohne zur Führung der Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ bzw. „Psychotherapeut“ berechtigt zu sein, heißt es in dem Abmahnschreiben.

 

Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) bilde mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und den Berufsordnungen der Heilberufe den rechtlichen Rahmen für Werbung im deutschen Gesundheitswesen, wird im Abmahnschreiben mitgeteilt. Es sollte sichergestellt werden, dass gerade die vulnerable Gruppe von Patientinnen und Patienten keiner unlauteren Werbung ausgesetzt sei, die zu Schäden für Leib und Leben führen könne. Der Rechtsrahmen werde durch berufsrechtliche Regelungen sowie Satzungsrecht der Heilberufe konkretisiert und ausgeformt, wird mitgeteilt. Hierzu zähle insbesondere das Psychotherapeutengesetz. Das Gesetz regle die Ausübung der Psychotherapie durch nichtärztliche  Psychotherapeuten in Deutschland, einschließlich der Tätigkeit durch Psychotherapeuten aus den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums.

 

Danach gelte für Tätigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland, dass, wer die Psychotherapie unter der Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ ausüben will, grundsätzlich der Approbation als „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ bedürfe (§ 1 Abs. 1 PsychThG). Um sich als „Psychotherapeutin“ bzw. „Psychotherapeut“ bezeichnen zu dürfen, genüge es daher aus Gründen des Patient*innenschutzes insbesondere nicht, dass eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Approbation nach dem Heilpraktikergesetz erteilt worden sei. So sehe  auch die Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH) die Führung einer solchen Bezeichnung als wettbewerbswidrig (Artikel 13) und entsprechende Werbung als „standesunwürdig“ an, heißt es in der Abmahnung.

 

Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung: 16.02.2023

 

Kostenforderung: 499,29 EUR bis zum 20.02.2023

 

Stand: 02/2023

 

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Lilial Abmahnung Primis SSF Handels GmbH & Co. KG durch Medius Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Primis SSF Handels GmbH & Co. KG Abmahnung

 

wegen des Vertriebs von Kosmetik, die den Duftstoff Lilial (auch Butylphenyl Methylpropional genannt) enthält. Seit dem 01.03.2022 darf Kosmetik mit diesem Inhaltsstoff nicht mehr verkauft werden.

 

vertreten durch Medius Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

 

Stand: 01/2023

 

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2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

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3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Berechtigungssanfrage / Abmahnung Sonova Consumer Hearing GmbH durch Eisenführ Speiser Rechtsanwälte

Sonova Consumer Hearing GmbH Berechtigungsanfrage / Abmahnung

 

wegen Bildrechtsverletzung

 

vertreten durch Eisenführ Speiser Rechtsanwälte

 

Stand: 01/2023

 

Mir liegt ein Schreiben der Sonova Consumer Hearing GmbH, vertreten durch die Eisenführ Speiser Rechtsanwälte vom 19.01.2023 mit dem Betreff „Bildrechtsverletzung“ vor. Die Auftraggeberin der Abmahnung sei Inhaberin der Nutzungsrechte an einem Bild. Das Foto sei gemäß § 3 Absatz 2 Urhebergesetz (UrhG) als Lichtbildwerk, jedenfalls aber gemäß § 72 UrhG als Lichtbild geschützt. Der Abgemahnte verwende das Bild ohne Genehmigung und damit unberechtigt.

 

Es würden daher die urheberrechtlichen Nutzungsrechte des Abmahners  verletzt. Jetzt bestünden Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.

 

Der Abgemahnte wird dazu aufgefordert mitzuteilen, aus welchen Gründen er sich zur Nutzung des Fotos für berechtigt halte. Es wird eine Frist bis zum 27.01.2023 gesetzt. Sofern eine Berechtigung nicht nachgewiesen werden kann wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. In der vorformulierten Erklärung soll die Zuständigkeit des Landgerichts Hamburg vereinbart werden.

 

Kosten sollen nach einem Gegenstandswert von 6.000,00 EUR in Höhe einer 1,3 Geschäftsgebühr (RVG) gemäß Nr. 2300 zuzüglich einer  Auslagenpauschale gemäß VV 7002 in Höhe von 20,00 EUR erstattet werden, mithin insgesamt 627,13 EUR.

 

Schadensersatz wird „noch“ nicht gefordert.

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Solarmodule Abmahnung Offgridtec GmbH durch Günnewig Rechtsanwälte

Offgridtec GmbH Abmahnung

 

wegen irreführender Bewerbung von Solarmodulen mit 0 % MwSt. Solarmodule können unter gewissen Voraussetzungen mit 0 % Mehrwertsteuer angeboten werden. Bei der Werbung ist dann aber auch auf diese Voraussetzungen hinzuweisen.

 

In § 12 Absatz 3 UStG heißt es:

 

Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

 

die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;

 

vertreten durch Günnewig Rechtsanwälte

 

Stand: 01/2023

 

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Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

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2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

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  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

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3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

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